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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Das Grundstück befindet sich in der Schlicksweg. Eine Gehwegüberfahrt ist vorhanden.
Eventuelle Fahrbahnverschmutzungen durch Baufahrzeuge sind sofort vom Verursacher zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Reinigung ggf. von der Bauleitung veranlasst. Die Kosten werden dem Verursacher angelastet. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten handeln eigenverantwortlich. Stellplätze für Privatfahrzeuge sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Gebäude
Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den Planunterlagen zu entnehmen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Insbesondere über die Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, alles neuester Stand, sind Grundlage der Leistungs-beschreibung und strikt einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll - ordnungsgemäß zu beseitigen.
3.2 Personal und Arbeitsmittel
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt.
3.3 Planungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen (u.a. Werkstattpläne, Werk- und Montagepläne, sowie statische Nachweise). Der AN hat auf Basis der Ausführungsplanung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
3.4 Vorschriften und Normen
Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist. Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich "erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen.
3.5 Materiallieferung und -lagerung
Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN verursacht hat, trägt der AN.
3.6 Vermessung
Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
3.7 Baustrom, Bauwasser
Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung.
3.8 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache zu stellen.
3.9 Abrechnung
Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert.
4. Angebot
Der Bieter führt eine Prüfung der Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit durch.
Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten ist einzukalkulieren.
Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe seines Angebotes hat er sich über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN.
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV genannte Fabrikat als vereinbart.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl. Containerkosten und Kippgebühr.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die Urkalkulation des Hauptangebotes.
Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit seiner Nachunternehmer Angaben zu machen gem. VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis g. Der Bieter hat für seine Nachunternehmer eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, der für ihn zuständigen Versicherungsträger und den Nachweis der Eintragung in das Handelsregister sowie die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen.
ietDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführung
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten sind die Planunterlagen und Zeichnungen des Architekten, die statischen Berechnungen sowie
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- die Leistungsbeschreibung.
Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw. Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft ist von allen Forderungen freizustellen, die durch unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu beseitigen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und sonstig anfallende Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz). Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk, Holzwände, -böden und -türen, sind vor Beginn der Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher, oder Sand zuverlässig gegen Flammen, Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die neben bzw. über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch Wärmefortleitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass die Regelungen dieser Allgemeinen Vorbemerkungen Vertragsbestandteil werden.
Folgende Leistungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet:
- Einmessarbeiten für die eigene Leistung: Herstellen von Schnurböcken, Auflegen der Achsen auf das
Schnurgerüst)
- Anschlussbewehrung von aufgehenden Wänden
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkung
Technische Vorbemerkungen
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. Alle nachfolgend beschriebenen Positionen sind inkl. Lieferung und fachgerechtem Einbau zu kalkulieren.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen,
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Bereiche,
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten,
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches,
- Zwischenlagerungskosten,
- Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung.
- Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten,
Das Fassadengerüst stellt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen und in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
Die Allgemeinen Technischen Vorschriften gemäß DIN in jeweils neuester Fassung, insbesondere:
DIN 18 336 - Abdichtungsarbeiten
DIN 18 338 - Dachdeckungsarbeiten
DIN 18 339 - Klempnerarbeiten
Flachdachrichtlinien in der neuesten Fassung
Abdichtung: Anwendungskategorie K2, Beanspruchungsklasse IB
Verarbeitungsvorschriften der System-Hersteller werden Vertragsbestandteil. Sie sind zusammen mit ausführlichen technischen Arbeitsunterlagen bei Angebots-abgabe mit einzureichen, sofern ein anderes als im LV beschriebenes System angeboten wird.
Für alle ausgeschriebenen Produkte sind auf Anforderung des AG die nötigen Prüfzeugnisse beizubringen.
Systembedingte stat. Nachweise und Verlegepläne sind vom AN zu fertigen und mit den EP's abgegolten.
Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer allein, diese Mängel zu beseitigen
Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung auswirken können (Temperaturen unter + 5 Grad, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee, Eis) nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen nachteilige Auswirkungen verhindert werden, diese sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Verunreinigungen der fertiggestellten umgebenden Flächen sind unbedingt zu vermeiden bzw. umgehend zu beseitigen.
Klempnerarbeiten
Attiken: Anwendungskategorie K2, Beanspruchungsklasse IA
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter,
insbesondere wird verwiesen auf ATV/DIN 18339 - Klempnerarbeiten.
Blechstöße sind gut überlappt, genietet und gelötet herzustellen. Je nach
Erfordernissen müssen unter Beachtung der allgemein gültigen und anerkannten
Ausführungsregeln Dehnungsfugen ausgeführt werden.
Blechverbindungen, Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher
auszuführen, Nagel- und Schraubstellen sind mit Lötkappen zu versehen.
Mögliche Längenänderungen der Dach- und Wandbekleidungen aus Metall
müssen durch entsprechende konstruktive Maßnahmen so ausgeglichen werden,
sodass keine unkontrollierten Verwerfungen oder Ausbeulungen entstehen.
Wandanschluss- und Überhangstreifen sind mindestens 2 cm einzulassen und mit
dauerelastischem Kitt auf Thiokolbasis auszuspritzen.
Alle zur Ausführung seiner Arbeiten notwendigen dauerelastischen Spritzarbeiten
zur Andichtung hat der Auftragnehmer ohne besonderes Entgelt mit auszuführen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den
Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen.
Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen:
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, Liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenan-nten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen.
...............................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift Bieter)
Technische Vorbemerkung
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Lieferung der Windsogberechnung durch den Nachunternehmer/Hersteller ist im Angebot zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
1 Haus D, Haus E1, Haus E2
1
Haus D, Haus E1, Haus E2
1.01 Hauptdach - Extensivebegrünung "Naturdach"
1.01
Hauptdach - Extensivebegrünung "Naturdach"
1.02 Hauptdach - "Solardach"
1.02
Hauptdach - "Solardach"
1.03 Hauptdach - Intensivbegrünung "Gartendach"
1.03
Hauptdach - Intensivbegrünung "Gartendach"
1.04 Balkone/Laubengang
1.04
Balkone/Laubengang
1.05 Sonstige Leistungen
1.05
Sonstige Leistungen
2 Haus F
2
Haus F
2.01 Staffelgeschoss - Dachterasse "Spardach"
2.01
Staffelgeschoss - Dachterasse "Spardach"
2.02 Hauptdach - "Solardach"
2.02
Hauptdach - "Solardach"
2.03 Dachterassenbelag
2.03
Dachterassenbelag
2.04 Sonstige Leistungen
2.04
Sonstige Leistungen
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