Bohrpfahlgründung
Schieferterrassen BA1 Reutlingen
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Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (Erläuterung: „Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.„) DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ISO 11886 Baumaschinen und -ausrüstungen - Ramm- und Zieheinrichtungen - Terminologie und technische Dokumentation BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Angaben zur Baustelle Baugrund Der Ausschreibung liegen Baugrundgutachten und Vorabzugspläne mit Gründungsvorschlägen bei. Lage und Transportwege Das Baufeld ist mit Maschinen und Geräten ohne Höhenbeschränkung befahrbar. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nachzuweisen, dass die Stoffe den Anforderungen der ATV DIN 18309 Abschnitt 2.1 entsprechen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern. Für seine Leistungen erforderliche Sondernutzungserlaubnisse entsprechend den Rechtsvorschriften und örtlichen Gegebenheiten hat der Auftragnehmer rechtzeitig einzuholen (Fahrbahnsperrung, Aufgrabungsgenehmigung). Damit verbundene Gebühren der zuständigen Behörden, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers fallen, sind auf Nachweis gesondert mit dem Auftraggeber abzurechnen. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Befähigung von Geräteführern für Baugrundaufschlussbohrungen und von Schweißerfachkräften rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten nachzuweisen. Der Auftragnehmer erteilt nach Verbaufortschritt verantwortlich die Freigabe zum weiteren Baugrubenaushub und zur Belastung der außen liegenden Baugrubenränder. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten
02 NA-11774 Häuser 1-5
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NA-11774 Häuser 1-5
02.040 Gründung
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Gründung
03 NA-11775 Häuser 6-9
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NA-11775 Häuser 6-9
03.040 Gründung
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Gründung