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Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Auftraggeber:
Fa. Scheidt & Bachmann GmbH
Breite Str. 132
41238 Mönchengladbach
Baustelle:
Zufahrt über Schwalmstraße 222
41238 Mönchengladbach
Beschreibung der Baumaßnahme und der Baukonstruktion:
Die Firma Scheidt & Bachmann plant auf ihrem Werksgelände an der Breite Straße in Mönchengladbach den Neubau eines Wareneingangs mit angrenzender Lager- und Logistikhalle. Die Neugestaltung des Teilgrundstücks mit dem Neubau ermöglicht eine verbesserte Zufahrtssituation, so dass LKW- und PKW-Verkehr nun getrennt verlaufen können. Die Anlieferung durch LKWs wird zukünftig hauptsächlich über die neue Einfahrt an der Schwalmstraße erfolgen. Die vorhandene kleine Zufahrt zu den Mitarbeiterstellplätzen bleibt links neben dem Gebäude parallel erhalten. Eine Rampe/Tiefstraße rechts am Gebäude bildet die Hauptanbindung an den Wareneingang und bietet Platz für zwei Anfahrmöglichkeiten von LKWs. Über eine Schleuse kann dann die Halle des Wareneingangs betreten werden. Neben der Tiefstraße besteht die Möglichkeit der Anlieferung durch Transporter oder kleine LKWs ebenerdig über ein drittes Tor. Von allen Anlieferpunkten aus besteht die Möglichkeit zu Fuß direkt die Halle zu betreten. Die Bestandsparkplätze für PKWs entlang des angrenzenden Bestandsgebäudes werden durch Mitarbeiter genutzt und bleiben zum Teil erhalten. Die schräg angeordneten Stellplätze im hinteren Bereich werden hier neu angeordnet, so dass die Zufahrt genutzt werden kann. Es werden zusätzliche Grünflächen im Bereich der LKW-Zufahrt, straßenseitig vor dem Gebäude und entlang der PKW-Parkflächen geschaffen.
Rückseitig zu den Bestandsgebäuden orientiert und im Bereich der Anlieferung erhält das Gebäude ein Vordach, unter dem im Anlieferungsbereich das Parken von LKWs möglich ist.
Das Vordach schafft ebenfalls eine Verbindung zu den Bestandshallen und ermöglicht den trockenen Transport der angelieferten Bauteile und Waren zwischen den Gebäuden.
Die Stahlkonstruktion mit Trapezblechdeckung erhält eine Dämmschicht von oben, um einen Dröhnschutz zu gewährleiten.
Das Gebäude verfügt über einen massiven Sockel mit etwas drei Meter Höhe, der eine Klinkeroptik erhält, oberhalb werden gedämmte Fassaden Paneele gemäß Gebäudeansichten verbaut.
Die Positionierung der Fensteranlagen erfolgt nach funktionalen Aspekten, sie werden größtenteils in Aluminium hergestellt. Ein optisches Band straßenseitig über die Fassadenecke hinweg, mit Fensteröffnungen und zurückversetzten Fassadenpaneelen, soll die Kubatur auflösen und das Fassadenbild zur Straße hin lockerer gestalten. Auf dem flachen Hallendach wird eine PV-Anlage gem. der aktuellen Richtlinie vorgesehen. Das Hallenbauwerk wird in zwei Nutzungseinheiten gegliedert, die gemeinsam einen Brandabschnitt darstellen, den Wareneingang und das Hochregallager. Die Trennung erfolgt durch eine raumhohe Massivwand. Das Erdgeschoss ist, mit Ausnahme der abgetrennten Büros und Arbeitsräume, offen geplant, so dass die Flächen flexibel genutzt und dem Arbeitsprozess und Materialfluss angepasst werden können. Der Ausbau der internen Nutzungsbereiche innerhalb des Wareneingangs erfolgt durch massive Wände und Leichtbauwände. Ein Bereich der Halle erhält eine zweite Ebene im Obergeschoss, welche in die Halle eingeschoben wird. Eine brandschutztechnische Trennung der internen Nutzungseinheiten erfolgt nicht. Hier finden die benötigten Sozialräume für die Mitarbeiter Platz. Dazu zählen Umkleiden, WC-Räume, der Pausenbereich für die Mitarbeiter sowie der Serverraum. Im Umkleideraum der Herren im OG befindet sich zudem ein Ausgang zu einer Außentreppe als zweiter Fluchtweg. Diese führt an der Fassade entlang in den Anlieferungsbereich außen. Zur Erschließung des Obergeschosses dient eine interne Treppe, an welche nicht die Anforderung eines Treppenhauses gestellt wird. Die Abtrennung der einzelnen Räume erfolgt weites gehend über Trockenbaukonstruktionen. Die Räume erhalten (ausgenommen Technikräume und Treppenhaus) abgehängte Decken in Trockenbauweise. Ein kleiner Bereich wird unterkellert, um hier die erforderlichen Technikräume unterzubringen. Die Erschließung erfolgt über den durchgehenden Treppenraum.
In den Hallen werden Dauerarbeitsplätze eingerichtet für Warenkontrolle, Montagearbeiten, Elektronikfertigung,Qualitätskontrolle, Bürotätigkeiten und Lagerarbeiten. Zudem gibt es Sozialbereiche für Mitarbeiter.
Die Hallen werden mit einem Tragwerk aus eingespannten Stahlbetonstützen und Stahl- bzw. Stahlbetonträgern aufgebaut. Die Aussteifung erfolgt über Dach- und Wandverbände. Im Erdgeschoss werden zwischen den Stützen Wandscheiben platziert, sodass dort eine Klinkerfassade aufgebracht werden kann. Das Obergeschoss hingegen wird mit einem Aluminium-Sandwichpaneel verkleidet. Die Gründung erfolgt über Einzelfundamente. Die Dachkonstruktion wird mit Trapezblechen erstellt. Die Decke über dem EG und die Decke über dem OG im zweigeschossigen Bereich, werden als Stahlbetonkonstruktion ausgebildet und vom Trapezblechdach insgesamt überdeckt ("Raum im Raum").
Maßgebend ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden (GEG).
Lokale Randbedingungen
Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Randbedingungen infolge der Lage des BVs im Innenstadtbereich und insbesondere der Enge der Einfahrtsbereiche zu informieren.
Baustellenüberwachung
Für die Bewachung und den Schutz der Materialien und Einrichtungsgegenstände
hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen.
Berücksichtigung der Betriebsabläufe
Die internen Betriebsabläufe dürfen durch den Neubau nicht gestört werden. Arbeiten die Lärm und Erschütterungen auslösen, dürfen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung der Produktionsleitung durchgeführt werden.
Aufstellplatz für Bauschutt-Container
Aufstellflächen für Bauschutt-Container, Material Lagerflächen werden bauseits durch die Fa. S & B auf dem Baufeld bereitsestellt. Die Flächen werden im Baustelleneinrichtungsplan, der durch den Auftragnehmer zu erstellen ist, gemeinsam abgestimmt. Die Flächen dürfen und können nur im Leistungszeitraum des Bieters genutzt werden, die Flächen sind gegen Verschmutzung und Beschädigung der Pflasterflächen beim Aufstellen zu schützen.
Parkplätze Handwerker
Parkflächen für notwendige Handwerkerfahrzeuge sind durch den Auftragnehmer eigenständig auf dem zur Verfügung gestellten Baugrundstück innerhalb der Baustelleneinrichtung zu realisieren. Sollte während des Baufortschritts aufgrund des Platzbedarfes keine Möglichkeit zum Parken auf der Baustelle bestehen, so disponiert der Auftragnehmer eigenständig und auf seine Kosten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Eine Garantie der Parkmöglichkeiten auf dem zu bebauenden Grundstück oder dem Betriebsgelände besteht ausdrücklich nicht.
Toiletten Handwerker
Es sind ausschließliche die Baustellentoiletten des Auftragnehmers zu benutzen.
Anlieferungen von Baumaterialien
Der Auftragnehmer ist ausschließlich für seine Anlieferungen verantwortlich, Pakete oder Baumaterialien können nicht durch den Auftraggeber angenommen werden.
Baustrom und Bauwasser
Ein Baustromanschluss wird durch den Auftraggeber gestellt. Die weitere Versorgung auf dem Baufeld ist durch den Auftragnehmer eigenständig sicherzustellen.
Auf dem Baufeld befindet sich ein Unterflurhydrant der werkseigenen Wasserversorgung, der durch den Auftragnehmer als Bauwasseranschluss genutzt werden kann. Der Auftragnehmer verwendet ein Standrohr mit Zähleinheit. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Bauwasser. und Strom.
Nach Fertigstellung des Auftragnehmers erfolgt die Übergabe der Anlage zur Nutzung an die weiteren Folgegewerke.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination (Arbeitsschutz)
Alle Bauhilfsmittel (Leitern, Kabeltrommeln, Werkzeug usw.) und Maschinen müssen für den gewerblichen Betrieb geprüft und zugelassen sein. Prüfmarken müssen gültig und gut sichtbar angebracht sein.
Projektleitung, Baustellenleitung
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der BauO NRW ist. Bei Baubeginn ist dem AG und der Bauüberwachung schriftlich mitzuteilen, wer von Seiten des AN als verantwortlicher und zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter (Projektleiter, Bauführer, Fachbauleiter etc.) eingesetzt ist.
Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar sein. Er hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauüberwachung einlädt und ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der Bauüberwachung und Auskunftserteilung verpflichtet.
Ebenso ist der verantwortliche Baustellenleiter (Polier, Obermonteur bzw. Vorarbeiter) zu benennen. Er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine Fachqualifikation zur ausgeschrieben Leistung verfügen. Bei auftretenden Differenzen kann von Seiten der Bauüberwachung entsprechender Personalaustausch verlangt werden.
Bei Streitigkeiten trifft die Bauübewachung des Auftraggebers die endgültige Entscheidung.
Tagesberichte und Baustoffnachweise
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und das Original der Bauüberwachung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen, Unterbrechung der Ausführung einschl. kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe von Gründen, Unfälle, Behinderungen oder sonstige Vorkommnisse.
Stundenlohnarbeiten
Sollten Stundenlohnarbeiten anfallen, so müssen diese vor der Ausführung mit der Bauüberwachung besprochen und genehmigt werden. Spätestens alle drei Tage sind die Stundenlohnnachweis der Bauüberwachung vorzulegen.
Nur unter diesen Bedingungen werden Stundenlohnarbeiten anerkannt.
Vorleistungsprüfung
Feststellungen von unsachgemäßer Ausführung der Vorleistungen, u.a. bzgl. der Überschreitung der zulässigen DIN-Toleranzen betrifft, sind der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Bauleistungen
Alle Bauleistungen sind gemäß VOB / C bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten immer die aktuellen ATV, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Übergabe Ausführungsplanung und Regelungen zu Vervielfältigungen
Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt (PDF-Format, DWG-Format bei Bedarf). Eine Übergabe von Papierplänen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat für rechtzeitige Vervielfältigung in Papierform eigenständig Sorge zu tragen.
Werkstatt- und Montagezeichnungen
Der Auftragnehmer hat die Architektur- und Tragwerksplanung zusammenzufassen und eine vollständige Montage- und Werkstattplanung zu erstellen.
Fristen für die Freigabe der Planung durch den Architekten und Prüfstatiker sind vor Beginn der Planung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist durch den Auftragnehmer vollständig vermaßt und beschriftet in geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen.
Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
Aussparungen, Schlitze u.a. Vorleistungen für andere Gewerke sind gemäß der Architektur-, Schal- und Bewehrungsplanung zu erstellen und bei Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Sollte der Auftragnehmer durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Ungültige Unterlagen/Pläne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige Unterlagen/Pläne auszutauschen.
Der Auftraggeber hat das Recht, alle Planungen, Unterlagen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich für das auftragsgegenständliche Projekt umfassend und auf Dauer zu benutzen und zu ändern, auch falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt werden sollte. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Vor Übergabe der Zeichnungen ist zwischen AG und AN eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen
Die Werkstatt- und Montageplanung ist einfach auf Papier und als PDF/dwg/dxf einzureichen (ifc-Datei optional).
HINWEIS: Prüfvermerk Werkstatt- und Montagezeichnungen
Die Prüfung erfolgte hinsichtlich Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Die Eintragungen, das Leistungsverzeichnis und die Ausführungspläne des Architekten und der Fachplaner, insbesondere des Tragwerkplaners, sind zu beachten. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt (u.a. hinsichtlich der Produkte, Maße und Massen).
Die Anmerkungen und Korrektureinträge haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist. Wir (baues + partner) gehen davon aus, dass die vorgelegte Montageplanung vertragskonform ist. Sollten die Montagepläne zusätzliche Nachtragsleistungen enthalten, bzw. sich solche bei deren Umsetzung ergeben, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu benennen. Durch die Prüfung erfolgt keine Zustimmung/Freigabe evtl. enthaltener zusätzlicher oder geänderter Nachtragsleistungen.
Sonstige Angaben
Als Baustellensprache wird deutsch festgelegt. Ausländische Auftragnehmer mit ausländischen Arbeitnehmern sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss stets auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Für deutsche Auftragnehmer, welche ausländische Mitarbeiter einsetzen, gilt sinngemäß das gleiche.
Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis der Bauleitung vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Alle optisch relevanten Materialen, insbesondere die Fassadenmaterialien, sind vorab durch den Unternehmer mit dem Bauherrn zu bemustern und durch S+B frei zu geben.
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 'Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)'
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299
1. Für die Lieferung und Ausführung von Leistungen sind die ATV in der VOB/C sowie alle leistungsbezogenen DIN-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgebend.
Neben der VOB/C gelten alle übrigen, das Fachgebiet direkt und indirekt berührenden Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen sowie die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
2. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, der Herstellungsvorgang bzw. -ablauf bis zur fertigen und voll funktionsfähigen Leistung unter Zugrundelegung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
3. Die Zusicherung des Bieters über die Eignung der angebotenen Stoffe und Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck gilt als erbracht, wenn mit Vorlage des Angebotes keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung erhoben werden.
4. Die nachfolgenden Positionen beschreiben eine für dieses Objekt komplette und voll funktionsfähige Gewährleistung. Übliche, zur Funktionsfähigkeit erforderliche und nach den Regeln der Technik notwendige Leistungen und Ausführungs- bzw. Ausbildungsformen müssen als Mindeststandard in den Einheitspreisen enthalten sein.
Es dürfen nur Baumaterialien wie z. B. Kunststoffe, Lacke, Kleber, Schäume verwendet werden, für die eine gesundheitliche Gefährdung der im Gebäude tätigen Personen grundsätzlich oder wegen unbedenklicher Dosis von ausgasenden Schadstoffen nicht gegeben ist.
Außerdem dürfen nur Baumaterialien/Produkte verwendet werden, die gemäß Landesbauordnung (LBO) als 'Bauprodukte' anerkannt sind (z. B. geregelte Bauprodukte nach 'Bauregelliste', Produkte nach dem Bauproduktengesetz bzw. der EWG-/EU-Richtlinie) und ein entsprechendes Zertifikataufweisen.
Die eingesetzten Baustoffe müssen, denen in dieser statischen Berechnung entsprechen. Die Übereinstimmung ist durch die Fachbauleitung vor Einbau zu prüfen und dem AG entsprechnend nachzuweisen. Für alle Bauteile, deren Einsatz durch eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt ist oder für die ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis Grundlage der Verwendung ist, muss die entsprechende Zulassung auf der Baustelle vorliegen. Die Einhaltung der Zulassung ist durch die Fachbauauleitung sicherzustellen.
5. Punktlinien in Vorbemerkungen und LV-Beschreibungen sind vom Bieter auszufüllen.
6. Folgende Leistungen sind als Nebenleistungen in den Einheitspreisen enthalten:
6.1 Gütenachweis und Prüfzeugnisse über zu liefernde Stoffe, Bauteile, Funktionen auf der Grundlage von Punkt 1. - 5. der ZTV sowie der LV-Beschreibungen.
6.2 Aktuelle Dokumentation über die Stoffzusammensetzung von zur Verwendung kommenden Baustoffen, besonders derjenigen, die gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten und freisetzen können, mit Stoffmenge und Verwendungsort (u. a. Sicherheitsdatenblätter).
7. Unterbrechungen
Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen während der gesamten Bauzeit von ca. 5 Monaten, Unterbrechungen von bis zu 2 Wochen während der Ausführungen sind mit einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet. Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung.
8. Vorleistungen für Folgegewerke
Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen auf verschiedenen Etagen als Vorleistungen bzw. Nacharbeiten für weitere bauseitige Gewerke.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
13 Einbauteile für Elektroinstallation
13
Einbauteile für Elektroinstallation
Anmerkung: Die nachfolgenden Positionen sind Bestandteil der Beton- installation für das Gewerk Elektro.
An das Installationsmaterial werden bei der Betoninstallation besondere Anforderungen gestellt. Dafür ist entsprechendes Installationsmaterial zu verwenden, was einerseits den Drücken und Schubkräften beim Einschütten des Betons standhalten muss und andererseits passgenaue Rohr- und Leitungs- einführungen gewährleisten soll.
Das zum Einsatz kommende Installationsmaterial muss den DIN-VDE Bestimmungen entsprechen und gekennzeichnet sein.
Anmerkung:
Erdungsanlage
Erdungsanlage
13.__.0001 Banderder, flach, aus Edelstahl Banderder/Ringerder, flach, aus Edelstahl nicht rostend, nach DIN EN 50164-2, Werkstoff - Nr.: 1.4571/V4A,
Querschnitt: 30x3,5 mm
liefern und im Erdreich verlegen
Fabrikat: ..........................' Typ: ...............................'
13.__.0001
Banderder, flach, aus Edelstahl
1,000.00
m
13.__.0002 Erder-Gebäude-Durchführungen, Erdungsfestpunkt Erder-Gebäude-Durchführungen, Erdungsfestpunkt, mit verpresster Anschlussachse und zusätzlicher Wassersperre gegen das weitere Eindringen von Wasser in die Wand. Geprüft mit Druckluft 5 bar, nach FprEN 50164-5
zur Verbindung der inneren und der äußeren Erdungsanlage
Werkstoff: V4A
Gewind: M 10
Anschlussplatte: 80 mm
Kurzschlussstrom: 6,5 kA
liefern und montieren und anschließen
Fabrikat: Dehn Typ: 478 051
oder gleichwerteig
Fabrikat: ..........................' Typ: ...............................'
Zum Einbau in Stahlbeton-Fertigteilen und Ortbeton-Schalung.
13.__.0002
Erder-Gebäude-Durchführungen, Erdungsfestpunkt
50.00
St
13.__.0003 Flachbandstahl als Fundamenterder Flachbandstahl als Fundamenterder gem. DIN EN 50164-2 in die Fundamente bzw. Bodenplatte liefern und gem. Vorgaben der Elektroplanung im Zuge der Bewehrungsverlegung einbauen.
Querschnitt: 30 x 3,5 mm
Material: Stahl, tauchfeuerverzinkt nach. DIN EN 50164, einschließlich Klemmen und Kleinmaterial liefern und montieren
13.__.0003
Flachbandstahl als Fundamenterder
800.00
m
13.__.0004 Banderder als Anschlussfahne, in Teillängen Banderder, als Anschlussfahne, in Teillängen, flach, aus Edelstahl nicht rostend, nach DIN EN 50164-2
Werkstoff: Nr.: 1.4571/V4A
Durchmesser: 30x3,5 mm
liefern und gem. Vorgaben der Elektroplanung im Zuge der Bewehrungsverlegung einbauen.
13.__.0004
Banderder als Anschlussfahne, in Teillängen
50.00
m
13.__.0005 Dehnungsband für Fundamenterder Dehnungsband für Fundamenterder zum Durchführen vom Fundamenterder in ausgedehnten Fundamenten (mehrere Abschnitte) bzw. Bodenplatte durch die Dehnungs- oder Trennfugen, ohne notwendiges Herausführen des Erders aus der Bodenplatte.
Werkstoff Band: NIRO
Abmessung Band: ca. 700 x 30 x (4 x 1) mm
Querschnitt: 120 mm2
Werkstoff Block: Styropor
Kurzschlussstrom (50 Hz): 6 kA
Normenbezug: DIN EN 62561-2
Fabrikat: DEHN + SÖHNE Typ: B 700X30X4 V2A
oder gleichwertig:
Fabrikat: ............................ Typ: ......................
13.__.0005
Dehnungsband für Fundamenterder
20.00
Stk
13.__.0006 Runddraht, aus Edelstahl, V4A, Runddraht, aus Edelstahl, V4A, nach DIN VDE 0151,
Werkstoff: 1.4301/V4A, NIRO
Durchmesser: 8 mm
einschl. Befestigungsklammern,
liefern und gem. Vorgaben der Elektroplanung im Zuge der Bewehrungsverlegung einbauen.
13.__.0006
Runddraht, aus Edelstahl, V4A,
50.00
m
13.__.0007 Prüfung von verlegten Erder auf Erdübergangswiderstand, Prüfung von verlegten Erder auf Erdübergangswiderstand,
einschl. Protokollierung und Stellungnahme nach DIN 48 831
13.__.0007
Prüfung von verlegten Erder auf Erdübergangswiderstand,
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