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Unit price EUR
Net total EUR
Hinweise Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er eine Klärung herbeiführen.
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter Berücksichtigung der Hinweise der VOB/C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise mit einzubeziehen.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in Eigenregie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
Technische Vorbemerkungen:
Sämtliche Konstruktions- bzw. Tagesfeldfugen sind fachtechnisch zu verdübeln.
Vor dem Einbringen des Estrichs sind die Oberflächen auf Unebenheiten zu überprüfen. Forderungen auf Vergütungen von Mehrstärken sind vor Ausführungsbeginn der Bauleitung anzumelden.
Der Estrich muss nach Freigabe zur Begehbarkeit widerstandsfähig genug sein, um die normal üblichen Belastungen durch Personenverkehr, Rollgerüsten, Leitern etc. bis zur Verlegung des Oberbelags ohne Schäden aufnehmen zu können.
Arbeits- und Terminabläufe sind mit der Bauleitung des AG zu koordinieren
Estricharbeiten müssen unter Beachtung der einschlägigen, aktuellen DIN-Normen und Regelwerke erfolgen. DIN 18560.
Die Grenzwerte der Ebenheitsanforderung nach DIN 18202 Tabelle 3 , Zeile 3 sind einzuhalten.
Die zur Ausführung kommenden Heizleitungen haben einen Außendurchmesser von 16mm
Alle beschriebenen Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung, Einbau und aller zur fix und fertiger Ausführung notwendigen arbeiten.
Ein Fugenplan mit notwendigen Trennschnitten, Dehnfugen usw. ist grundsätzlich Sache des AN und müssen mit dem AG abgestimmt werden.
CM-Messstellen sind in ausreichender Zahl anzulegen.
Hinweise
Regelwerke Es wird die VOB/B vereinbart.
Die Gewährleistung richtet sich nach dem BGB.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die für die Bauleistungen geltenden DIN-,EN-Normen sowie die Gesetzte und Erlasse der LBO NRW.
DIN 18202, DIN 18560
Regelwerke
1 Titel 1 - Vorbereitungen EG
1
Titel 1 - Vorbereitungen EG
1.0010 Untergrundvorbereitung EG Abfegen und reinigen des Untergrunds.
Fachgerechtes Verlegen einer geeigneten bituminösen Abdichtungsbahn/Dampfsperre inklusive Verklebung der Stöße und Anschlüsse der bereits durch Gewerk Trockenbau verlegten Streifen unter den Trockenbauwänden oder bereits verlegten Leitungen der Technikgewerke.
Untergrund: Stahlbeton Bodenplatte
Produkt Abdichtungsbahn/Dampfsperre: Katja Sprint oder gleichwertig, pastöser Kleber für Stoßverklebungen systemkonform.
1.0010
Untergrundvorbereitung EG
69.00
m²
2 Titel 2 - Estrich EG
2
Titel 2 - Estrich EG
2.0010 Zementestrich CT-C25, im Mittel 65mm Stärke, als Heizestrich Zementestrich CT-C25 in 65mm Stärke, fachgerecht, konventionell, erdfeucht einbauen und maschinell glätten. Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3.
Beider Verlegung bzw. beim Pumpen des Estrichs sind angrenzende Bauteile mit geeigneten Mitteln zu schützen und im Nachgang schonend zu reinigen. Dies betrifft insbesondere Fenster und Türen. Bei bodentiefen Fenster und Türelementen ist darauf zu achten, beim maschinellen glätten des Estrichs, nicht mit der Glättmaschine bis gegen die Elemente zu fahren! Das letzte Stück ist per Hand zu glätten! Die bauseitig verlegte Fußbodenheizung ist schonend zu behandeln und vor mechanischen Einflüssen zu schützen. Fugen in Türen sind entsprechend der Aufschlagrichtung 15mm, gerade, vor der Wand anzuordnen. Alle anderen notwendigen Trennfugen sind mit der Bauleitung abzustimmen und gerade und fluchtgerecht anzuordnen/auszuführen. Höhenversprünge in der Estrichoberkante sind der Planung zu entnehmen und im Zweifelsfall mit der Bauleitung zu besprechen. Es sind in jedem Geschoß 3 Stück CM Messstellen anzuordnen.
die fachgerechte Verlegung eines Randdämmstreifens und ist mit einzukalkulieren. Die Verklebung des Randdämmstreifen an angrenzende Bauteile hat nur im Bereich der Estrichstärke stattzufinden (bis 70mm oberhalb der Tackerplatte). Sollte der Dämmstreifen an Trockenbauwänden getackert werden, ist dies wiederum oberhalb der Estrichschicht zu tun (ab 70mm oberhalb der Tackerplatte). Der Randdämmstreifen ist mit Folienanschluss zu liefern und dieser auf der Tackerplatte dicht anzukleben. Bei der Verlegung des Randdämmstreifens ist darauf zu achten das der Dämmstreifen im 90° Winkel in Innenecken und um Außenecken verlegt und befestigt wird! Senkrechte Stöße im Randdämmstreifen sind abzukleben.
Stärke Randdämmstreifen: 10mm
Die folgenden Höhenangaben beziehen sich auf OKFF. Meterrisse sind bauseits in jedem Geschoss angelegt.
Fliesenbelag: -15mm, alle Bodenflächen
2.0010
Zementestrich CT-C25, im Mittel 65mm Stärke, als Heizestrich
69.00
m²
3 Estrich OG
3
Estrich OG
3.0010 Zementestrich CT-C25, im Mittel 65mm Stärke, als Heizestrich Zementestrich CT-C25 in 65mm Stärke fachgerecht, konventionell, erdfeucht einbauen und maschinell glätten. Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3.
Beider Verlegung bzw. beim Pumpen des Estrichs sind angrenzende Bauteile mit geeigneten Mitteln zu schützen und im Nachgang schonend zu reinigen. Dies betrifft insbesondere Fenster und Türen. Bei bodentiefen Fenster und Türelementen ist darauf zu achten, beim maschinellen glätten des Estrichs, nicht mit der Glättmaschine bis gegen die Elemente zu fahren! Das letzte Stück ist per Hand zu glätten! Die bauseitig verlegte Fußbodenheizung ist schonend zu behandeln und vor mechanischen Einflüssen zu schützen. Fugen in Türen sind entsprechend der Aufschlagrichtung 15mm, gerade, vor der Wand anzuordnen. Alle anderen notwendigen Trennfugen sind mit der Bauleitung abzustimmen und gerade und fluchtgerecht anzuordnen/auszuführen. Höhenversprünge in der Estrichoberkante sind der Planung zu entnehmen und im Zweifelsfall mit der Bauleitung zu besprechen. die fachgerechte Verlegung eines Randdämmstreifens und ist mit einzukalkulieren. Die Verklebung des Randdämmstreifen an angrenzende Bauteile hat nur im Bereich der Estrichstärke stattzufinden (bis 70mm oberhalb der Tackerplatte). Sollte der Dämmstreifen an Trockenbauwänden getackert werden, ist dies wiederum oberhalb der Estrichschicht zu tun (ab 70mm oberhalb der Tackerplatte). Der Randdämmstreifen ist mit Folienanschluss zu liefern und dieser auf der Tackerplatte dicht anzukleben. Bei der Verlegung des Randdämmstreifens ist darauf zu achten das der Dämmstreifen im 90° Winkel in Innenecken und um Außenecken verlegt und befestigt wird! Senkrechte Stöße im Randdämmstreifen sind abzukleben.
Stärke Randdämmstreifen: 10mm
Die folgenden Höhenangaben beziehen sich auf OKFF. Meterrisse sind bauseits in jedem Geschoss angelegt.
Fliesenbelag: -15mm, alle Bodenflächen
3.0010
Zementestrich CT-C25, im Mittel 65mm Stärke, als Heizestrich
63.00
m²
3.0020 Zulage Gefälleestrich in Duschbereichen OG Zulage für in den Duschbereichen zu verlegenden Gefälleestrich und Anarbeitung der Bodenabläufe.
Bei den Tellern der Bodenabläufe ist darauf zu achten, das diese sorgfältig unterstopft werden.
3.0020
Zulage Gefälleestrich in Duschbereichen OG
5.00
m²
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.0010 Zulage Beschleuniger, übergreifend für beide Geschosse Hydraulisch erhärtender, schnelltrocknender, hochfester und emissionsarmer Zementstrich als Zulage für die Vorpositionen liefern und einbauen.
Belegreife nach 14 Tagen
Kunstharzvergütet
Begehbar nach 24 Std
Aufheizbar 4 Tage nach Estricheinbau
Rückfeuchteschutz
4.0010
Zulage Beschleuniger, übergreifend für beide Geschosse
O
132.00
m²
4.0020 Facharbeiter Stunden Für eventuell erforderliche Arbeiten die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind.
Nur auf ausdrückliche Anweisung des AG.
4.0020
Facharbeiter Stunden
O
1.00
Std
Allgemeine Hinweise Die Baustelle ist stets in einem ordentlichen, sauberen Zustand zu halten. Verpackungsmaterialien, sonstiger Müll und Essensreste, sind umgehend fachgerecht auf eigene Kosten zu entsorgen, Restsand kann in moderaten Mengen auf der Baustelle (konzentriert auf einer Stelle) verbleiben und wird bauseits entsorgt.
Im Gebäude herrscht zu jeder Zeit ein absolutes Rauchverbot! Sollte gegen dieses Rauchverbot verstoßen werden, bringen wir von gestellten Rechnungen, je Fall, 500,00€ netto in Abzug.
Allgemeine Hinweise