Bodenbeläge
Sanierungsvorhaben mit Rückbau und Wiederherstellung am selben Standort
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis ü ber Bodenbel ä ge Bauvorhaben:                                                    Sanierung mit R ü ckbau eines nicht revitaliserbaren B ü rogeb ä udes und Wiederherstellung am selben Standort Bauort:                                                               69190 Walldorf                                                                             John-Deere-Stra ß e 3 und 5 Bauherr:                                                             BUNG GmbH                                                                             Hr. Ferdinand Wei ß brod                                                                             Englerstra ß e 4                                                                             69126 Heidelberg, Neckar Planung und Bauleitung:                                  ZGB GmbH                                                                             Oberer Renngrund 34                                                                             74889 Sinsheim Angebot ü ber:                                                   Bodenbel ä ge Angebotsabgabe:                                             15.04.2026 Ausf ü hrungsbeginn:                                          07.09.2026 Ungepr ü fte Angebotssumme netto.:               EUR ................................... Gepr ü fte Angebotssumme netto:                    EUR  ................................... .............................................................................................................................................. Datum                                                  Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnis ü ber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen Ausf ü hrung und Lieferumfang ergeben sich aus den hier aufgef ü hrten Anlagen, die der AN gepr ü ft hat und als in der aufgez ä hlten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt: Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe Vorgesehene Ausf ü hrungstermine September/ Oktober 2026 Zahlung Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Ü berpr ü fung des Bautenstandes. Schlu ß zahlungen erfolgt nach Fertigstellung s ä mtlicher Arbeiten und der m ä ngelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlu ß rechnung ist vom AN sp ä testens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie mu ß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufma ß vereinbart wurde. Dar ü ber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlu ß rechnung ist nach m ä ngelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zahlung bei M ä ngeln oder Restarbeiten Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher H ö he des Mangelwertes vornehmen. 6. Schiedsgutachten Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, da ß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf     das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich      vereidigter Sachverst ä ndiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten f ü r beide      Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.      K ö nnen die Parteien sich ü ber die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach     schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der     zust ä ndigen Handwerkskammer zu bestimmen.     Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsm äß ig getragen; die Anteile     bestimmen sich dabei nach dem Verh ä ltnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen     M ä ngel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten best ä tigt oder nicht     best ä tigt wird. 7. Gew ä hrleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen     richten sich nach VOB/B.     Als Dauer der Gew ä hrleistung f ü r s ä mtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. 8.  Ä nderungen des Leistungsumfanges      sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zul ä ssig. 9.  Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten      Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,      Rapporte sind t ä glich vorzulegen und  unterzeichnen zu lassen. 10. Fachbauleitung      Der AN ü bernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung f ü r seinen      Leistungsbereich. 11. Unfallverh ü tungsvorschriften      In jedem Fall sind die erforderlichen Ma ß nahmen zur Unfallverh ü tung gem äß den Vorschriften zum      jeweils fr ü hst m ö glichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuf ü hren und st ä ndig w ä hrend der Bauzeit vom      AN eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen. W ä hrend und nach Abschlu ß der Arbeiten ist sicherzustellen,      da ß alle Sicherungsma ß nahmen gem äß den einschl ä gigen Unfallverh ü tungsvorschriften vollst ä ndig      vorhanden sind.      Sind die Unfallverh ü tungsvorschriften unvollst ä ndig eingehalten, ist unverz ü glich die Gesch ä ftsleitung      des AG und der zust ä ndige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.      Wird festgestellt, da ß die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherungsma ß nahmen nicht eingehalten      werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollst ä ndigen Erf ü llung dieser Vorschriften eingestellt.      Der AN muss vor Ausf ü hrungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich      zu benennen. 12. Vollst ä ndigkeitserkl ä rung      Der AN versichert, da ß die ihm zur Verf ü gung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren,      um s ä mtliche zur Preisbildung erforderlichen Umst ä nde erfassen und damit die ü bernommenen      Leistungen abnahmereif und funktionsf ä hig nach Ausf ü hrungsart und Umfang erbringen zu k ö nnen. 13. Erkl ä rung      Der AN erkl ä rt, da ß er eine ordnungsgem äß e Haftpflichtversicherung in ausreichender H ö he      abgeschlossen hat und, da ß keine Zahlungsr ü ckst ä nde gegen ü ber dem Finanzamt, einer Sozialkasse       / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen.      Dem Anbieter ist bekannt, da ß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen      werden kann. 14. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung      Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu      ü bergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abf ä lle auf dem Baugrundst ü ck verbleiben bzw.      deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der  Arbeiten auf der Baustelle entsprechende      Bauschuttcontainer f ü r seine  Abfallbeseitigung bereitzustellen.      F ü r den Fall, da ß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die R ü ckst ä nde auf Kosten      des AN. Der AG hat das Recht f ü r diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung      zu stellen, dessen H ö he der AG festlegt.      Desweiteren ist die Baustelle t ä glich nach Arbeitsschlu ß aufzur ä umen und zu s ä ubern. 15. M ü ndliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten      Zus ä tze, Ab ä nderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bed ü rfen f ü r ihre      Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best ä tigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch f ü r eine      Ab ä nderung des Schriftform-Erfordernisses 16. Vertragsstrafen      Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Ü berschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag      gegebenen Leistungen, auch bei Ü berschreitung der Einzelfristen f ü r jeden Werktag der Versp ä tung      0,2% der Auftragssumme zu zahlen, h ö chstens jedoch 5% der Schlu ß rechnungsendsumme. 17. Ausf ü hrungsb ü rgschaft      Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine      unbefristete selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 10,00%  der Netto-Auftragssumme zur      Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.      Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. 18. Gew ä hrleistungsb ü rgschaft      Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische      Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Netto-Auftragssumme ü ber die Dauer der Gew ä hrleistung.      Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. 19. Baustromanteile      Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. 20. Bauwasseranteile      Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. 21. Bauwesenversicherung      Anteil f ü r die abgeschlossene Bauwesenversicherung betr ä gt 0,4% der Nettoschlu ß rechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 BODENBELAG
1
BODENBELAG
1. 1 Allgemeine Arbeiten
1. 1
Allgemeine Arbeiten
1. 2 Vinylbodenbelag
1. 2
Vinylbodenbelag
1. 3 Teppichbodenbelag
1. 3
Teppichbodenbelag
1. 4 PVC-Boden, ableitfähig
1. 4
PVC-Boden, ableitfähig
1. 5 Stundenarbeiten
1. 5
Stundenarbeiten