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Allgemeine Baubeschreibung Projektbeschreibung
Im Rahmen der Maßnahme wird das bestehende Bürogebäude in der Moosacher Straße 52 in München umfassend saniert und umgenutzt. Künftig ist eine gemischte Nutzung vorgesehen: Das Erdgeschoss wird zu einem hochwertigen Showroom für die Marke Bentley ausgebaut, während die oberen Geschosse weiterhin als Büroflächen dienen. Ergänzt wird das Projekt durch den Abriss und Neubau einer angrenzenden Werkhalle. Die technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird vollständig erneuert bzw. angepasst, um ein zukunftsfähiges, energieeffizientes und flexibel nutzbares Versorgungskonzept zu schaffen.
Erschließung und Medienversorgung
Die Anbindung an bestehende Medien (Abwasser, Trinkwasser, Strom, Fernwärme, Telekommunikation) bleibt überwiegend erhalten und wird punktuell angepasst. Das neue Hallengebäude wird über die zentrale Infrastruktur des Hauptgebäudes versorgt.
Sanitärtechnik
Die Abwasser- und Trinkwasserinstallationen werden vollständig neu errichtet. Alle Sanitärobjekte im Gebäude werden erneuert. Die Installation erfolgt unter Berücksichtigung hygienischer und brandschutztechnischer Anforderungen. Die Wasserverteilung und Zählung ist je Mieteinheit getrennt geplant.
Heizungs- und Kältetechnik
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine vorhandene Fernwärmeübergabestation. Das neue Wärme- und Kältesystem basiert auf einem 4-Leiter-System und versorgt sowohl das Bestandsgebäude als auch den Neubau. In den Büroflächen kommen aktiv regelbare Heiz-/Kühlsegel zum Einsatz. Die hydraulische Trennung von Gebäudeteilen ermöglicht zonenweise Regelung.
Die Kälteversorgung erfolgt zentral über eine Kompaktkältemaschine. Die Verteilung erfolgt getrennt nach Bedarf für Heiz-/Kühldecken und RLT-Geräte. In frostgefährdeten Bereichen sind Begleitheizungen vorgesehen.
Raumlufttechnik
Für eine energieeffiziente Belüftung wird ein zentrales RLT-Gerät mit Wärmerückgewinnung (Rotationswärmetauscher) auf dem Dach installiert. Es versorgt den Showroom und die Büroflächen mit Frischluft. Die Luftverteilung erfolgt über zentrale Schächte, mit schalltechnisch optimierter Verlegung in Decken und Böden. Luftmengenregelung erfolgt über Konstant- und Volumenstromregler. Luftauslässe werden nach Raumnutzung differenziert.
Elektroinstallation und Beleuchtung
Die elektrische Erschließung erfolgt über eine neue NS-Hauptverteilung mit Mietbereichs-Zählung. Für Bentley wird eine Wandlermessung mit 250A vorgesehen. Die Beleuchtung wird vollständig in LED-Technik umgesetzt und ist entsprechend der Nutzung zonenweise dimmbar. Sicherheitsbeleuchtung und eine PV-Anlage auf dem Dach sind vorgesehen.
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
Für die Nutzungseinheiten wird eine strukturierte Datenverkabelung vorbereitet. Die Anbindung an das Telekommunikationsnetz erfolgt über einen vorhandenen Hausanschlussraum. Eine Brandmeldeanlage wird in Erd- und 1. Obergeschoss installiert. Für das Treppenhaus ist eine RWA-Anlage vorgesehen. Gegensprechanlagen mit Videotechnik sowie eine mögliche Integration in mobile Endgeräte sind geplant.
Sonnenschutz und Gebäudeautomation
Das Gebäude erhält eine motorische Sonnenschutzanlage mit wettergesteuerter, zentraler Steuerung. Die Anbindung erfolgt über ein Gebäudeautomationssystem, das auch die Raumklimatechnik umfasst.
Allgemeine Baubeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Gleichwertigkeit der Angebote und Ausführung
2. Ausführungsplanung
3. Montageplanung
4. Baustellenbetreuung
5. Weitere Erläuterungen zu Nebenleistungen
6. Allgemeine Ausführungshinweise
7. Stoffe, Bauteile und Bauelemente
8. Inbetriebnahme / Abnahme
9. Abrechnung
10. Bestandsunterlaggen
Allgemein
Ausdrückliche Hinweise auf Normen oder Vorschriften bei Einzelpositionen, sind als Hinweis zu verstehen und schränken die generelle Forderung auf Einhaltung von Normen und Vorschriften, auch bei nicht ausdrücklicher Erwähnung nicht ein.
1. Gleichwertigkeit der Angebote und Ausführung
Es dürfen nur technisch gleichwertige Komponenten, Systeme und Materialien angeboten und eingebaut werden.
Für gleichartige Anlagenteile sind einheitliche Fabrikate und Bauarten anzubieten. Soweit Kompatibilität zu vorhandenen Systemen und Komponenten gefordert ist, ist dies auf Verlangen des AG nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, ist die Gleichwertigkeit nicht gegeben.
2. Ausführungsplanung
2.1. Der AN erhält vom AG Schlitz- und Durchbruchspläne der TGA Gewerke. Die Schlitze, Durchbrüche und Kernbohrungen sind vermaßt und entsprechend der Ausführungsplanung dargestellt.
2.2. Der AN erhält vom AG die Ausführungsplanung der TGA Gewerke im Maßstab 1:50. Die Anlagen und Anlagenteile sind in den Plänen maßstabsgerecht und lagerichtig dargestellt. Bezugsmaße zu Decken und Wänden sind nur dann angegeben, wenn diese genauestens einzuhalten sind. Höhenkoten, sind ebenfalls nur angegeben, wo diese zwingend einzuhalten sind.
2.3.Der AN erhält vom AG Anlagenschemata (diese stellen die Funktionszusammenhänge dar) und Berechnungen.
2.4.Die Ausführungspläne sind koordiniert. Diese Koordination ist aber keine Detailfestlegung, sondern lässt den ausführenden Firmen nutzbare Freiräume die im Rahmen der Montageplanung auszunutzen sind. Versprünge von nicht vorzufertigenden Leitungen sind nicht generell dargestellt, insbesondere dann nicht, wenn die Platzverhältnisse mehrere Leitungswege ermöglichen. Diese Koordination der Ausführungsplanung beinhaltet auch nicht die Montagereihenfolge.
2.5.Die Ausführungsplanung beinhaltet die Fortschreibung der Ausschreibungsergebnisse und endet mit dieser. Die Montageplanung beginnt mit der Übergabe der Ausführungsunterlagen an den AN. Die übergebene Ausführungsplanung ist durch den AN zu überprüfen und als Grundlage der Montageplanung schriftlich zu bestätigen.
2.6. Der AN erhält die Ausführungsplanung, Schlitzpläne und Berechnungen 1-fach als Papierpause und einfach digital im dxf- oder dwg-Format. Die Übergabe der Ausführungsplanung kann nach Bauteilen und Geschossen zeitlich gestaffelt erfolgen. Die Übergabe erfolgt mit Erläuterungen und wird mit einer Aktennotiz dokumentiert.
2.7. Der AN prüft die Ausführungsplanung innerhalb von 10 Werktagen. Eventuelle Bedenken gegen die Planung, die Koordinationsqualität, die zeichnerische Darstellung, die Nutzung der Einbringmöglichkeiten, sind einzelfallweise darzustellen und schriftlich zu begründen. Die endgültige Übernahme und Akzeptanz der Ausführungsplanung durch den AN wird protokolliert. Danach geht die Verantwortung für die Ausführung auf den AN über.
3. Montageplanung
3.1. Teil der Montageplanung ist die Überprüfung der übergebenen Berechnungen, Leitungsführung und Aussparungsplanung. Für Berechnungen, wie Wärmebedarf, Rohrnetz usw., die mit EDV-Programmen erstellt wurden, reicht eine Überprüfung aller Grundwerte, mehrfache Stichproben zum Rechnungs- gang und die Plausibilitätsprüfung aller Teilergebnisse aus.
Die Auslegung von Komponenten ist in jedem Fall erneut und komplett durchzuführen. Die Unterlagen sind mit den Montageplänen vorzulegen und werden später Bestandteil der Revisionsunterlagen.
Werden Auslegungen, Berechnungen oder auch Skizzen und Zeichnungen von Subunternehmern ausgeführt, sind diese vom Auftragnehmer selbst im Detail zu prüfen ehe sie dem AG vorgelegt werden. Stellt sich heraus, das diese Unterlagen ungeprüft weitergegeben wurden und die Unterlagen sind fehlerhaft, wird der Prüfungsaufwand des AG dem AN in Abzug gebracht.
3.2.Mit der Montageplanung ist durch den AN ein Bemusterungskatalog zu erstellen. In diesem Katalog sind alle Materialien mit Herstellerunterlagen präsentiert. Die Unterlagen sind entsprechend LV zu ordnen. Für Sichtinstallationen sind Ansichtsprospekte erforderlich. Technische Daten sind explizit für die einzusetzenden Typen aufzuführen. Für Pumpen und Ventilatoren sind die Kennliniendiagramme mit eingetragenen Betriebspunkten, für Ventile ist der KVS-Wert und das jeweilige Kennlinienblatt vorzulegen.
Eine Freigabe der Montageplanung ist nur möglich, wenn die Qualitätsnachweise in Form von Musterkatalogen vorgelegen haben und nach Prüfung bestätigt sind.
Stellt sich heraus, dass vorgesehene Materialien nicht gleichwertig zu den ausgeschriebenen sind, verpflichtet sich der AN anstelle dieser Materialien gleichwertige zu liefern und einzubauen.
3.3.Die Montageplanung ist die Weiterentwicklung der Ausführungsplanung. Dies bedeutet, dass die Einbausituation detailliert und zweifelsfrei darzu- stellen ist, insbesondere mit Schnitt- und Ansichts- zeichnungen. Außerdem werden inzwischen eingetretene Änderungen übernommen und dargestellt.
In den Montageplänen sind alle Leitungen so darzustellen und zu bezeichnen, dass Medium und Funktion der Leitung eindeutig erkennbar sind (Außen-, Zu-, Ab-, Fortluft, Vor- und Rücklauf usw.). Die Darstellung aller Komponenten, Trassen und Leitungen sind eindeutig auf Achsen, Wände, Decken, ggf. auch untereinander mit Höhenkoten zu vermaßen. Insbesondere gehören dazu
-Montage- und Werkstattzeichnungen
-Schnitte und Ansichten von Maschinen und Verteilern
in Technikräumen
-Schnitte durch kritische Installationsbereiche z.B.
Zwischendecke, mindestens 1 x je Flurabschnitt
-Installationsschächte, Schachtbelegung geschossweise,
Schachtanschlüsse im Grundriss und Schnitt, mit
Vermaßung der Freiräume für Fremdgewerke
-Überprüfung der Schlitz- und Aussparungsplanung und
Darstellung von erforderlichen Ab- weichungen dazu im
Schlitz- und Aussparungs- plan mit genauer
Kennzeichnung der geänderten bzw. zusätzlichen
Aussparung.
-Überarbeiten der Deckenspiegel in die alle Positionen
für Deckeneinbau (z.B.Luftauslässe, Leuchten,
Lautsprecher) mit Vermassung zu Achsen, Wänden und
untereinander, eingezeichnet sind.
-Revisionsöffnungen in Decken und Wänden mit genauer
Vermaßung, sowie Angabe der Anschlagrichtung
-Fundamentpläne mit Fundamentaufbau und Vermassung
bezogen auf Wände und Achsen sowie die Angabe aller
erforderlichen Parameter für die bauseitige
schwingungstechnische Auslegung der Fundamente
-Einbringöffnungen und -wege mit Vermaßung und Angabe
von Transportgewichten
-Anschlusszeichnungen für alle Positionen, die von
anderen Gewerken mit Medien versorgt werden und
anzuschließen sind
-Wandabwicklungen für Positionen der
Leistungsbeschreibung für die ein maßgenauer Einbau
mit Bezug auf Wandstrukturen (z.B. Fliesenschnitt oder
auch strukturierte Wände und Fassaden) erforderlich
ist
-Anlagenschemata in denen das Gesamtver- bzw.
entsorgungsnetz mit Dimensionen und Massen- bzw.
Volumenströmen dargestellt ist
-Einbaudetails von Durchführungen durch F30-, F90- und
Brandwände sowie Geschossdecken mit genauer
Vermassung und Vorlage der dazu passenden
Prüfzeugnisse
-Einbaudetails von Boden-, Wand- und Dach-
durchführungen mit genauer Vermaßung
3.4.Die bereits in der Ausführungsplanung erfolgte Koordination muss im Rahmen der Montageplanung wiederholt und vertieft werden. Dies betrifft insbesondere
-die Montagereihenfolge
-Abstimmungen bezüglich Baufreiheit für das eigene
Gewerk aber auch als Information für die anderen
Gewerke
-die Zugänglichkeit von Bauteilen zur Inspektion und
Wartung
Entsprechend ist der AN verpflichtet, vor Ausführung seiner Leistungen sich mit den AN der anderen Gewerke unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse verantwortlich abzustimmen und gegenseitige Verein- barungen über Montageorte, Trassenführung, Leitungs- führung usw. zu treffen, um Nacharbeiten auszu- schließen. Die Abstimmung erfolgt unter Führung und Koordination der Bauleitung.
3.5.Nach Fertigstellung von Teilleistungen sind vom AN eigenverantwortlich Fertigstellungsmeldungen an die Bauleitung zu übergeben um Behinderung anderer Gewerke zu vermeiden. Die Fertigstellung ist vor Ort (Farbkennzeichnung) und im Plan zu vermerken.
Grundsätzlich sind Fixpunkte im Zuge der Montageplanung zu prüfen und zu bestätigen. Dies sind insbesondere Schlitze, Durchbrüche und Aussparungen, Leitungsanschlüsse, Deckenfreiräume, Einbringöffnungen und -wege.
Für alle Installationen, die ein maßgenauen Einbau erfordern, sind die Einbaumöglichkeiten und Maße an Ort und Stelle zu überprüfen.Es werden Teilabschnitte in Betrieb genommen, Teilabnahmen sind erforderlich. Geregelt ist dies über Zustandsfeststellungen und Gefahrenübergängen. Abschließend erfolgt die Gesamtabnahme.
3.6.Der AN hat die Randbedingungen für seine Leistungen, wie Genehmigungen für Transporte, Anlieferungen, Flächenbelegungen, eigenverantwortlich abzustimmen und zu organisieren.
Die endgültigen Meldungen der tatsächlichen Anschluss- werte an die Versorgungsunternehmen sind über die Ingenieurbauleitung einzureichen.
3.7.Mit der Montageplanung sind in digitaler Ausfertigung sowie einfach in Papierform Erläuterungen und Angaben zu den vorgesehenen Anlagen und Anlagenkomponenten vorzulegen, das sind insbesondere
-der Musterkatalog und die Gleichwertigkeitsnachweise
-Bedienungsanleitungen und Anlagenbe- schreibungen
-Prüf- und Abnahmeprotokolle für Komponenten mit
Prüfpflichten
-Schallleistungspegel von Maschinen und
Schalldruckpegel in 4 m Abstand
-Angaben zu den Schwingungsdämpfungs- wirkungsgraden
von Maschinen mit Schwingungs- dämpfern
-Angaben zu Güte- und Prüfzeichen, Zertifikaten und
Konformitätserklärungen.
3.8. Die Montageplanung und Änderungen zu diesen Plänen werden in einem digitalen Workflow (s. Anhang) abgewickeltt, zur Kenntnisnahme vorgelegt (im Falle der Nichterfüllung erfolgt die Berechnung zu Lasten des Auftragnehmers). Der Freigabevermerk bestätigt nicht die Prüfung der Montagepläne. Ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Montagepläne besteht nicht. Der AN trägt die volle Verantwortung für die Qualität seiner Montageplanung, insbesondere für Koordination, Qualität und Funktion der Ausführung.
Der Freigabevermerk dokumentiert, dass die Bauleitung Einsicht in die Pläne hatte und damit auch die Möglichkeit zur übergeordneten Abstimmung und Kontrolle.
Der AN darf nur Montageunterlagen verwenden, die aktuelle Freigabevermerke des AG oder seiner Beauftragten (Bauleitung) tragen. Nicht autorisierte Unterlagen dürfen nicht verwendet werden und können zum Rückbau der betreffenden Anlagenteile führen.
Fehlinstallationen auch von anderen Gewerken und Behinderungen infolge mangelnder Montageplanung und Koordination gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
3.9.Auftragsbestandteil sind Rahmentermine, welche zwingend einzuhalten sind. Innerhalb dieses Terminrahmens hat der AN als Teil der Montageplanung und Montagekoordination einen detailierten Terminplan zu erstellen.
Dieser ist jeweils mit der Montageplanung zur Genehmigung vorzulegen. Der Terminplan enthält die Roh- und Fertigmontagezeiten für alle Zentralen, Ebenen und Schächte, die Einregulierungs- und Inbetriebnahmezeiten für alle Anlagen und Systeme die zum Auftragsumfang des AN gehören. Ablaufstörungen sind, soweit terminrelevant, schriftlich mit den jeweiligen Konsequenzen anzuzeigen. Als Ergebnis ist in Absprache mit den anderen Baubeteiligten und der Bauleitung eine Terminplankorrektur vorzunehmen. Der Terminplan ist während der gesamten Bauzeit zu aktualisieren.
4. Baustellenbetreuung
4.1.Der Auftragnehmer benennt zu Beginn der Ausführungszeit namentlich einen Projektleiter. Dieser hat mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Dipl.-Ing. (FH), Meister oder gleichwertig und eine mindestens 3-jährige Baustellenerfahrung mit vergleichbaren Objekten sowie fließende Deutschkenntnisse. Auf Verlangen ist diese Qualifikation nachzuweisen. Der Projektleiter ist der Ansprechpartner für Bauleitung des AG. Als Ansprechpartner der Bauleitung des AG nimmt der Projektleiter an allen Bauleitungsbesprechungen teil. Dies sind insbesondere auch die vorbereitenden Abstimmungstermine zur Übergabe von Unterlagen und Qualitätsnachweise, Koordination, Durchsprache der Montageplanung, wöchentlicher Jour fixe, örtliche Abstimmungen auf der Baustelle, Abstimmungen bei Konfliktpunkten, Abstimmungen zur Aufmaß- und Rechnungsprüfung, sonstige Baubegehungen, Abnahmen und Übergabe. Je nach Größe des Bauvorhabens sind Vertreter zu benennen und Sachbearbeiter hinzuzuziehen.
Mehraufwendungen anderer Baubeteiligter infolge unzureichender Baustellenbetreuung werden dem AN belastet.
4.2.Während der Montagezeit sind wöchentliche Arbeitsberichte bei der örtlichen Bauleitung einzureichen, der Montageleiter oder bauleitende Monteur des AN hat ein Baustellentagebuch zu führen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Jeweils am Tag vor dem Jour Fixe sind
-die Baustellenbesetzung für alle Einzeltage der
vorangegangenen Woche
-der Bautenfortschritt differenziert nach Bauteilen
bzw. Bauabschnitten
-besondere Informationen zu Anlieferungen sowie Außer-
und Inbetriebnahmen der nächsten Woche
-Freimeldungen über fertiggestellte Bereiche
-und besondere Vorkommnisse der Bauleitung des AG zu
melden
5. Weitere Erläuterungen zu Nebenleistungen
5.1.Alle Preise beinhalten grundsätzlich die komplette Lieferung der beschriebenen Leistungen einschließlich aller Zubehörteile (Konsolen, Halter, Verbindungen usw.) und Nebenleistungen nach VOB. Die eingesetzten Lohnkosten beinhalten eine fix und fertige Montage einschließlich Prüfung, Einregulierung, Probelauf und Abnahme der Anlage mit Einweisung des Bedienungs- personales.
5.2.Statische Nachweise sind Leistungsbestandteil der Befestigungskonstruktionen und durch den AN zu erbringen.
5.3. Von den örtlichen Gegebenheiten an der Baustelle hat sich der AN ausreichend Kenntnis zu verschaffen. Insbesondere hat sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen über Bestandsunterlagen zu informieren. Unklarheiten sind in schriftlicher Form der Bauleitung des AG anzuzeigen.
5.4. Der Gesamtrahmen für die Ausführungszeit ist der Terminplan. Die Erbringung der Leistungen ist nicht gleichmäßig über diesen Zeitraum verteilt, sondern muss auf den allgemeinen Bauablauf reagieren. Entsprechend erfolgt die Ausführung abschnittsweise, mit schwankender Baustellenbesetzung und auch mit mehrmaligen Unterbrechungen der Montage. In der Regel ist nach einer Unterbrechung die Baustelle verstärkt zu besetzen.
Dieser Ablauf entspricht dem vorhersehbaren Baugeschehen. Eine besondere Vergütung dieser Arbeits- unterbrechungen erfolgt nicht.
5.5. Der AN hat geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Beschädigungen an seinen Anlagen und Anlagenteilen zu verhindern.
Alle Leitungen sind während der Bauzeit abzudichten, zu verschrauben, zuzuschweißen oder abzustopfen. Offene Leitungen und Anlagenteile sind zum Schutz gegen Verschmutzung sicher zu verschließen.
5.6.Tragbare Anlagenteile sind auf Verlangen zu bemustern. Die Bemusterung erfolgt im Rahmen der Einheitspreise. Ebenso sind auf Anforderung Musterinstallationen auszuführen, diese werden besonders vergütet.
5.7. Der Auftragnehmer ist mit Arbeitsaufnahme dazu verpflichtet, seine Arbeits- und Lagerbereiche eigenverantwortlich zu reinigen und von Abfall, Bauschutt und Verpackungsmaterial freizuhalten.
Der Auftraggeber behält sich Stichproben in Bezug auf die ordnungsgemäße Abfallentsorgung vor. Kommt ein Auftragnehmer seiner Entsorgungspflicht trotz gestellter Frist nicht ordnungsgemäß nach, kann der Auftraggeber den dem Auftragnehmer zuordenbaren Müll- und Bauschutt auf dessen Kosten entsorgen lassen. Siehe Baulogistikhandbuch / Abfallverwertungskonzept.
6. Allgemeine Ausführungshinweise
6.1. Alle Befestigungen von Geräten, Kanälen, Rohrleitungen usw. an Betondecken müssen mind. in F30-Ausführung bzw. entsprechend der Feuerwider- standsklasse des jeweiligen Bauteiles ausgeführt werden. Grundsätzlich dürfen für Befestigungen nur zugelassene Metalldübel verwendet werden. Das Anschießen ist nicht zugelassen.
6.2. Der AN haftet bei Durchbrüchen, Stemmarbeiten usw. für die Standsicherheit der bestehenden Bauteile, wenn diese durch seine Arbeiten unmittelbar betroffen sind. Werden derartige Arbeiten erforderlich, sind diese mit der Bauleitung abzustimmen. Alle am Baukörper einzubringenden Schlitze sind ausschließlich zu fräsen. Tragende Stützen und Wände dürfen nicht beschädigt oder geschwächt werden. Stemmarbeiten an Betonteilen sind unzulässig.
6.3. Alle Geräte und Teile müssen so aufgestellt bzw. befestigt sein, dass keine Körperschallübertragungen stattfinden.
6.4. Bei Verlegung der Leitungen ist auf eine gerichtete und geräuschlose Ausdehnungsmöglichkeit zu achten. Alle Geräte und Teile müssen so installiert werden, dass die notwendige Isolierung unbehindert erfolgen kann und dass immer der nötige Platz zur Revision und Bedienung vorhanden ist. Später unzugängliche Stellen sind nach Rücksprache mit der Bauleitung vorher bzw. während der Montage zu isolieren. Alle revisionierbaren Bereiche in Zwischendecken und Wänden für Fühler, Klappen, Motoren usw. sowie zur Wartung und Reinigung erhalten Revisionsöffnungen.
6.5.Die Installation hat in Abstimmung mit den zu isolierenden Gewerken so zu erfolgen, dass immer der nötige Platz zur Revision und Bedienung vorhanden ist. Später unzugängliche Stellen sind nach Rücksprache mit der Bauleitung vorher bzw. während der Montage zu isolieren. Alle Komponenten die betriebsbedingt zugänglich bleiben müssen sind so zu isolieren dass dies auch ohne Demontagen gegeben ist.
6.6. Der Abstand der Leitungen und Leitungsträger ist so groß zu wählen, dass die notwendige und vorgeschriebene Isolierung ohne Behinderung erfolgen kann und der nötige Platz für Revision und Bedienung auch anderer Komponenten gegeben ist. Die Leitungen und Leitungsträger sind parallel zu Wänden und Decken zu installieren. Bei sichtbarer Installation wird sauberste Ausführung verlangt.
6.7. Die Isolierungen, besonders in Bodenkanälen, Schächten und Schlitzen, müssen dem Baufortschritt entsprechend, in Absprache mit der Bauleitung, in einzelnen Abschnitten ausgeführt werden.
6.8. Vor dem Schließen von Schlitzen und Zwischendecken und vor dem Isolieren sind die Anlagen einer Dichtigkeitsprüfung und einem Probebetrieb zu unterziehen. Vor Inbetriebnahme sind Anlagen und Anlagenteile zu reinigen. Diese Leistungen sind Leistungsbestandteil und werden nicht besonders vergütet.
6.9. Sind mehrere funktionsgleiche Anlagenteile zur Bedienung, Anzeige oder Messung vorgesehen sind diese auf einer Höhenlinie anzuordnen.
Werden Entnahmestellen in gefliesten Bereichen angeordnet sind diese auf Kreuzfuge auszuführen. Ein Abweichen von dieser Vorgabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung.
6.10. Löt- und Schweißarbeiten in der Nähe von Gipskartonwänden dürfen nur unter Verwendung entsprechender Hitzeschilder durchgeführt werden. Schadhafte Kartonoberflächen werden zu Lasten des AN erneuert.
6.11. Alle erforderlichen Hinweisschilder gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind an den entsprechenden Stellen zu montieren. Bezeichnungsschilder, Farbkenn- zeichen, Schaltbilder etc. sind nach Vorgabe der Planung so auszubilden, dass mit den anderen Gewerken ein einheitliches Bild entsteht.
6.12. Maschinen und Geräte, die bauseits gestellt oder von anderen Firmen geliefert bzw. aufgestellt und vom AN angeschlossen werden, dürfen nur mit Einverständnis der Bauleitung bzw. Montagefirma in Betrieb gesetzt werden.
6.13. Alle Anlagenteile die an Decken, Wänden oder auf dem Estrich befestigt werden, müssen elastisch entkoppelt sein.
6.14. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden gültigen Normen, Vorschriften und Empfehlungen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- bzw. Güteschutz- gemeinschaft vorliegt.
6.15. In Haupt- und Nebennutzflächen werden Komponenten mit Zuleitungen nicht aus dem Boden sondern aus der Wand oder Decke angeschlossen.
Dies gilt auch für Befestigungen. Insbesondere dürfen Feuchtigkeitsabdichtungen nicht unterbrochen werden.
6.16.Für Materialtransporte stehen keine Bau- und Lastenaufzüge zur Verfügung. Notwendige Krananlagen, Lastenaufzüge, etc., welche für die Einbringung und Materialtransporte benötigt werden, sind vom AN mit einzukalkulieren, zu organisieren und in Abstimmung mit der Bauleitung zu koordinieren. Siehe Baulogistikhandbuch / Abfallverwertungskonzept.
7. Stoffe, Bauteile, Bauelemente
7.1. Es sind ausschließlich Qualitätsdichtungsmittel nach Norm mit zugelassenen Materialien zu verwenden.
7.2. Sämtliche Aufhänge- und Befestigungs- konstruktionen sind in korrosionsbeständiger bzw. korrosionsgeschützter Ausführung zu liefern. Sie müssen lösbar und verstellbar sein, Aufhänge- und Haltevorrichtungen sind entsprechend den vorhandenen Gegebenheiten vorschriftsmäßig am Bauwerk zu befestigen. Es sind ausschließlich nichtbrennbare Dübel mit Prüfzeugnis zu verwenden. Für Sonderkonstruktionen ist ein statischer Nachweis zu erbringen.
7.3. Materialien, Anstriche und Beschichtungen müssen den üblichen Reinigungsmitteln und -verfahren standhalten und dürfen keinen Nährboden für Bakterien, Pilze o.ä. bilden.
8. Inbetriebnahme / Abnahme
8.1. Die nachstehend beschriebenen Anforderungen präzisieren die Forderungen der VOB, dies ist in der Position Inbetriebnahme einzukalkulieren.
8.2. Vorleistungen der Abnahmen sind
-die abgeschlossene Montage,
-die auf den aktuellen Stand gebrachte Montageplanung,
-die vorlegbare Dokumentation mit allen zugehörenden
Berechnungen und Komponentenauslegung sowie deren
Fortschreibung,
-ein Ablaufplan zur Einregulierung, der insbesondere
den Endtermin und die Arbeitsschritte ausweist,
-die Schnittstellenabstimmung mit anderen Gewerken
einschließlich deren Dokumentation unter
Berücksichtigung der Termine.
8.3. Zu erbringende Leistungen im Rahmen der Einregulierung sind
- die Mitwirkung bei der Einregulierung ineinander
greifender Gewerke,
- die Funktionsprüfung und Leistungsmessung aller
Anlagen- und Anlagenkomponenten gemäß VDI 2079,
- Funktionsprüfprotokolle, das heißt alle elektrisch
angeschlossenen Komponenten werden einzeln auf
Funktion geprüft, in einer Liste dokumentiert und
durch Unterschrift bestätigt,
-Einregulierung der Mengenströme der Gesamtanlage,
Detailstränge und Einzelabnehmer und die Dokumentation
der Ergebnisse,
-Dokumentation der Soll- und Istwerte von Drehzahl,
Mengenströmen, Wirkungsgraden, Leistungsziffern,
Temperaturen, Feuchtewerten, Stromaufnahmen und
Isolationsmessungen,
-Aufzeichnungen von Istwerten der Regelung je
Regelkreis über 24 h und Dokumentation der Ergebnisse,
bei Raumsollwerten Messung mit Schreibern
einschließlich der erforderlichen Gerätestellung.
8.4. Voraussetzungen für die Abnahme der Anlagen
- die erfolgreiche Einregulierung, Inbetriebnahme und Probebetrieb sind abgeschlossen und dokumentiert, diese Dokumentation liegt vor,
- für Komponenten die der Abnahme durch einen
Sachverständigen bedürfen, sind abgenommen, der
Sachverständige wird durch den AG bestellt, die
Dokumentation dieser Abnahmen liegt vor,
- das Abnahmebegehren war 4 Wochen vorher angekündigt,
die Terminzustimmung aller Beteiligten liegt vor,
-die Einweisung des Bedienungspersonals ist erfolgt,
die schriftliche Bestätigung liegt vor.
8.5. Bestandteil der Abnahmen sind die
- Demonstration der erfolgreichen Einregulierung und
Inbetriebnahme bei der Abnahme unter Mitwirkung des
Firmensachbearbeiters und der notwendigen Hilfskräfte,
-Vorlage der Dokumentation der Vorarbeiten und der
Bestandsunterlagen zunächst in einfacher Ausfertigung
als Abnahme- und Korrekturexemplar,
-Mitwirkung bei Abnahmen der Anlagen durch das
Ingenieurbüro, Sachverständige und AG (Beauftragung
und Bezahlung Sachverständigen durch AG).
8.6. Nach der erfolgreichen Abnahme erfolgt eine Übergabe an den AG. Es ist davon auszugehen, dass dies ein gesonderter Termin nach der Abnahme ist, bei dem die Anlage nochmals begangen und die endgültigen Bestandsunterlagen an den AG übergeben werden. Der Sachbearbeiter des AN nimmt an der Übergabe teil. Der Termin wird vom AG festgesetzt.
8.7. Um die vertraglich zugesicherte Funktionsweise auch wirklich zu erreichen ist es erforderlich Nach- regulierungen und Nachjustierungen vorzunehmen. Grundlage dafür sind dokumentierte Betriebserfahrungen. Das Ergebnis der Arbeiten ist dem Auftraggeber vorzustellen. Die Arbeiten werden 4 Wochen vorher angemeldet und nach Terminbestätigung durchgeführt.
Einzukalkulieren ist dies als einmalige Aktion im ersten Betriebsjahr und die Dokumentation dieser Aktion.
9. Abrechnung
Die Aufmaßprüfung erfolgt in der Regel nach Plan, in Sonderfällen vor Ort. Dies bedingt, dass die Aufmaßpläne dem tatsächlichen Einbauzustand entsprechen. Sämtliche Komponenten, Leitungen, Isolierung etc. sind im Plan mit entsprechenden Hinweisen (Längen, Typ, Anzahl etc.) übersichtlich zu kennzeichnen. Isolierte Leitungen, Trassen usw. sind im Plan differenziert mit Index zu kennzeichnen. Nicht dargestellte Teile werden nicht bezahlt.
Das Aufmaß wird planweise und nicht Anlagen- oder strangweise erstellt. Daraus folgt, dass jeder Abrechnungsplan je Gewerk nur einmal existiert und das für jeden Plan eine eigene Zusammenstellung erfolgt, deren Werte in einer Gesamtzusammenstellung zusammengefasst werden.
Die Aufmaßerstellung erfolgt gemeinsam, d.h. mit Bauleitung und Auftragnehmer. Dies bedeutet, dass das Aufmaß vor Erstellung und Vorlage der Rechnung zur Prüfung vorgelegt und durch die Bauleitung geprüft wird. Eingereichte Rechnungen ohne geprüftes Aufmaß werden zurückgewiesen.
10. Bestandsunterlagen
10.1. Die nachstehend beschriebenen Anforderungen präzisieren die Forderungen der VOB, dies ist in der entsprechenden Position einzukalkulieren.
Die Bestandspläne geben den Einbauzustand wieder. In den Grundrissen werden die Anlagen, d.h. Rohrführung, Geräte, Komponenten, Absperrorgane, Revisions- öffnungen usw. dargestellt.
In den Anlagen-Schemata werden die Leistungsmerkmale und Hauptparameter der Anlagen und Komponenten aller Anlagen dargestellt.
10.2. Digitale Unterlagen aller Bestandszeichnungen auf Projektplattform, CAD- Dateien im Format "dwg", sonstige Dateien im Format "doc", "xls" oder "pdf".
10.3. Beschriftete und nummerierte Ordner 3-fach Die Ordner erhalten auf dem Rückenschild die Bezeichnung untereinander
Bestandsunterlagen Gewerk
Bestandspläne Maßstab 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Details, Schemas) sind farbig geplottet und erhalten Lochverstärker, die Hauptgliederungspunkte werden mit Trennblättern unterteilt. Diese sind nach Inhaltsverzeichnis nummeriert. Außerdem sind enthalten:
0. Inhaltsverzeichnis
1. Bedienungsanleitung
2. Anlagenbeschreibung
3. Funktionsbeschreibung
4. Betriebs-und Wartungsanleitung
5. Wartungscheckliste
6. Prüfbescheinigungen
7. Funktionsprüfprotokolle
8. Messprotokolle
9. Herstellerlisten
10. Produktunterlagen
11. Auslegungsdiagramme
12. Bestandspläne/Anlagenschemata
13. Berechnungsunterlagen
14. Einweisungsprotokolle
15. Abnahmeprotokolle
16. Sicherheitsvorschriften
Weiterhin ist eine Anlagenliste und eine Wartungsliste zu erstellen.
Technische Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Anlagenbeschreibung
Starkstrom
Energieversorgungskonzept
Die Versorgungsstruktur innerhalb des Gebäudes besteht aus einem Allgemeinbereich TGA, und mehreren Mieterbereich.
Die Allgemeinbereiche werden niederspannungsseitg erschlossen.
Die Mietbereice werden ebenfalls niederspannungsseitig (Netztrafostation der SWM) erschlossen.
Sicherheitsbeleuchtung
In folgenden Bereichen ist gem. Brandschutzkonzept eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen:
-Fluchtwege in und aus der Tiefgarage ins Freie gem. BayBo/GAV
-Innenliegende, notwendige Treppenhäuser gem. BayBo, da Gebäudehöhe mehr als 13 Meter beträgt (Gebäudeklasse 5)
-Ausgänge aus den Büroeinheiten (Nutzungseinheiten) sind mit be- oder hinterleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen (Rettungszeichenleuchten).
-Notwendige Flure in der Tiefgarage
-Versammlungsstätten (Restaurant/Shedhalle)
Für das Gebäude wird deshalb eine Zentralbatterieanlage nach DIN EN 50171:2013-07 und DIN EN 50272-2:2001-12 errichtet, die bei Ausfall der Allgemeinen Stromversorgung nach einer maximalen Umschaltzeit von einer Sekunde den Weiterbetrieb der Sicherheitsbeleuchtung für eine Bemessungsbetriebsdauer von mindestens 1 Stunde sicherstellt.
Installation
In Büro- und Treppenhäusern ist eine nicht sichtbare Installation in Beton, Hohlraumwänden, Hohlraumboden für Beleuchtung, Rauchmelder und Sirenen in Zwischendecken (soweit vorhanden) auszuführen.
In den Bürobereichen werden die Leuchten und Brandmelder über Leerrohre oberhalb der Heiz- und Kühlsegel erschlossen. Die Büroflächen erhalten einen Hohlraumboden (Bodentanksysteme)
In den Unter- und Dachgeschossen( Technikräume etc.) wird eine sichtbare Installation in aP- Ausführung mit Kunststoff- Schutzrohren ausgeführt (halb offene Verlegung).
Jalousiesteuerung
Die Sonnenschutzsteuerung erfolgt über die Gebäudeautomation mit einem eigenen Bussystem.
Die Beleuchtungssteuerung und die Dalifähigkeit ist in diesem Leistungsumfang berücksichtigt.
Blitzschutzanlagen
Das Gebäude hat im Bestand bereits gemäß DIN VDE 0185 eine äußere Blitzschutzanlage, bestehend aus Auffangeinrichtung, Ableitungen und Fundamenterder.
Die geforderte Blitzschutzanlage wird nach den gültigen Normen und Richtlinien und nach der Gefährdungs- und Risikoklassifizierung gemäß DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2), welche eine Schutzklasse für das Gebäude bestimmt, ausgestattet.
Im Brandschutznachweis dem Gebäude eine Blitzschutzklasse zugewiesen. Im BSN wurde hierbei auf die VdS verwiesen.
Die Richtlinien "VdS 2010 - Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz" vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt für die Objekte Bürogebäude (über 2.000 m² Nutzfläche, öffentlich zugängliche Gebäude mit Publikumsverkehr und Versammlungsstätten ebenfalls die Schutzklasse III an.
Somit ist für das Gebäude eine Blitzschutzanlage nach Schutzklasse III zu errichten.
RWA-Anlagen
Showroombereich im EG wird jeweils eine elektrisch betriebene RWA-Anlage (nur Steuerung) vorgesehen. Die Antriebe sind beim AN Fassade bzw. Dachabdichter enthalten. Die Kuppeln bzw. Fenster dienen auch der natürlichen Belüftung. Entsprechende Steuereinrichtungen wurden berücksichtigt. Die RWA-Anlagen sind mit einer Batterie auszustatten. Die Verkabelung erfolgt in Funktionserhalt E30. Die Anlagen werden zusätzlich durch die Brandmeldeanlage abhängig vom Brandfall angesteuert.
Schwachstrom
Türsprech- und Klingelanlage
An dem Eingängen im Erdgeschoss und vor den jeweiligen Mietbereichen ist für Besucher eine Klingel-, Gegensprechanlage mit Option zum Anschluss einer Kamera (nur Eingang Mietbereiche sonst Vollausstattung) vorgesehen. Die Installation der Klingelanlage erfolgt in der Regel als Wandeinbau, im Eingangsbereich als Stele.
Brandmeldeanlage
Gemäß Brandschutznachweis werden nur Teile des Gebäudes eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 sowie DIN VDE 0833 und DIN EN 54 Betriebsart TM (mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen)erhalten, Kenngröße Rauch (die automatischen Brandmelder müssen auf die Kenngröße Rauch ansprechen), Kategorie Teilschutz mit akustischer und Aufschaltung an eine erstalarmierende Stelle errichtet.
Übertragungsnetze
Primärbereich - Anschluss eines Telekommunikations-Providers:
Im 1. Untergeschoss ist ein Raum für den Anschluss und die weitere Verteilung einer Datenanbindung eines Telekommunikations-Providers vorgesehen.
Für die Verteilung der IT-Dienste werden Standverteiler (HxBxT: 2,0m x 0,8m x 0,8m), aufgestellt. Die ankommenden Kabel des Telekommunikations-Providers, LWL für die IT-Dienste, C werden in den Verteilerschränken aufgelegt.
Sekundärbereich - Anbindung der einzelnen Mietbereiche an den Primärbereich:
Jede Mieteinheit erhält eine LWL-Anbindung über 12 Fasern und eine Cu-Anbindung über je 1x J-Y(ST)Y 10x2x0,8
Tertiärbereich - Anbindung der Arbeitsplätze an den Sekundärbereich des jeweiligen Mietbereichs:
Wird im Zuge des Weiteren Ausbaus durch die Mieter realisiert und ist nicht Bestandteil diese Ausschreibung.
Anlagenbeschreibung
Kalkulationshinweise E) Kalkulationshinweise
In die Einheitspreise des LV's sind außer den "Insgemeinkosten" entsprechend VOB/C nachfolgende Punkte einzukalkulieren:
1. Ingenieurmäßige Bearbeitung der gesamten Anlagen in Abstimmung mit der Architekten-Werkplanung
und den Fachingenieur-Ausführungsunterlagen. Prüfen bzw. Erarbeiten der leistungs- und
größenbezogenen Auslegungen aller Aggregate und Anlagen.
2. Brandschutz
Bei allen Arbeiten ist der Brandschutz zu beachten, vor allem bei den anstehenden Schweißarbeiten. Sämtliche Auflagen wie Feuerlöscher, zeitlich begrenzte Schweißzeit (je nach
Verlassen der Baustelle) und Brandwache sind einzukalkulieren. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen des VdS der Berufsgenossenschaften etc. müssen beachtet werden.
3. Fabrikate
Werden andere Fabrikate als die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen (bezeichnet mit Fabrikat xxx
oder gleichwertig) gewählt, so sind diese explizit mit genauer Bezeichnung "Fabrikat + Typ" bei den
jeweiligen Positionen anzugeben. Werden keine anderen Fabrikate angegeben, so gilt automatisch
das "ausgeschriebene" als Vertragsgrundlage.
4. Alle elektrisch versorgten Einbauteile müssen anschlussfertig, einschl. Klemmen und Beschriftung
angeboten und geliefert werden.
5. Hinweis für Rohrleitungen und Anlagenteile gemäß Druckgeräterichtlinie:
Alle Anlagenteile gemäß Forderung Druckgeräterichtlinie (Heißwasser, Kaltwasser) müssen eine CE
Kennzeichnung aufweisen. Anforderungen gemäß der Steckgrenze von Rohrleitungen /Formstücken
sind so anzubieten und auszuführen, dass der erforderliche Prüfdruck bei der Druckprüfung nicht über
die max. Druckbelastung von Armaturen und Anlagenteilen geht.
Erforderliche Aufwendungen diesbezüglich sind in die Einheitspreise einzurechnen
Kalkulationshinweise
01 LOS 1 : Büro Bestandsgebäude
01
LOS 1 : Büro Bestandsgebäude
01.01 Abwasseranlagen
01.01
Abwasseranlagen
01.02 Trinkwasser
01.02
Trinkwasser
01.03 Feuerlöschleitung trocken
01.03
Feuerlöschleitung trocken
01.04 Dämmarbeiten und Brandschutz
01.04
Dämmarbeiten und Brandschutz
01.05 sontige Leistungen
01.05
sontige Leistungen
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 LOS 2 : Halle Neubaugebäude
02
LOS 2 : Halle Neubaugebäude
02.01 Abwasseranlagen
02.01
Abwasseranlagen
02.02 Trinkwasser
02.02
Trinkwasser
02.03 Dämmarbeiten und Brandschutz
02.03
Dämmarbeiten und Brandschutz
02.04 sontige Leistungen
02.04
sontige Leistungen
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten
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