Metalltüren
Sanierung Steilshooper Str. 123-125, 129
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Vorbemerkungen und Ausführungsbeschreibungen
ZTV Abbrucharbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Abbruch- und Demontagearbeiten Bei allen Abbruch-Positionen sind folgende Leistungen einzu- kalkulieren, auch wenn dieses in den einzelnen Positionen nicht ausdrücklich erwähnt wird: - Abbruchmaterial von Hand aus dem Gebäude schaffen - Aufladen auf einen Container - Bereitstellung der benötigten Container - ordnungsgemäße Entsorgung der Abbruchmaterialien inkl. dem Nachweis der Entsorgung. Sofern in den Positionen keine Ortsangaben gemacht werden, ist davon auszugehen, daß die Leistungen in allen Geschossen zu erbringen sind. Beim Ausbau von Bauteilen sind grundsätzlich die Halterungen oder Befestigungen komplett mit auszubauen, d.h. es sind z.B. auch die Dübel mindestens putztief auszustemmen. Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist entsprechend der Örtlichkeit, der Bauart, dem Bauzustand und den Baustoffen, die Abbruchmethode und die Trenntechnik zwischen dem Auftrager und dem Auftragnehmer zu überprüfen und festzu- legen. Dabei sind die möglichen Einwirkungen auf verbleibende Gebäudeteile, Nachbargebäude und Energieleitungen und -anlagen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, zu beachten. Die Ausführung der Abbrucharbeiten hat entsprechend der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der §§ 20 bis 26 der UVV Bauarbeiten (VBG 37), zu erfolgen: - § 20 Untersuchnung des baulichen Zustandes, Abbruchanweisung - § 21 Absperren von Gefahrenbereichen - § 22 Unterbrechung von Abbrucharbeiten - § 23 Einreißarbeiten - § 24 Abbrucharbeiten mit Baggern und Ladern - § 25 Unterhöhlen und Einschlitzen - § 26 Kurzzeitige Tätigkeiten Zu Beginn der Demontagearbeiten ist ein raumbezogenes Aufmass über die zu demontierenden Bauteile anzufertigen und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Nicht genehmigte Demontagearbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abbruch- arbeiten in mehreren Abschnitten ausgeführt werden müssen und zwar in Abhängigkeit vom Bauablauf der übrigen am Bau beteiligten Gewerke.
ZTV Abbrucharbeiten
Demontage Bestandsfenster Alte Fenster ausbauen und entsorgen wie folgt beschrieben: - eingebaut in Mauerwerksöffnung - mit innerem Anschlag ca.45 mm . - Rahmenmaterial Kunststoff - Abmessungen und Aufteilungen werden in den Pos. angegeben - mit Zweischeiben-Isolierverglasung, oder Einfachverglasung - die Fenster sind vorsichtig möglichst ohne Beschädigung des Mauerwerks und der inneren Fensterbank auszubauen, hierfür sind die Flügel auszuhängen, die Befestigungs- schrauben zu lösen und die Rahmenprofile durchzutrennen - der Ausbau der äußeren Fensterbank aus Pressklinkern, ist als gesonderte Position beschrieben - die inneren Fensterbänke sind zu erhalten - Ausbauort: EG bis 5.OG. - Material zum Container bringen und ordnungsgemäß entsorgen. - da die Modernisierung im bewohnten Zustand des Gebäudes durchgeführt wird muss der Ausbau der Fenster am selben Tag wie der Einbau neuen Fenster ausgeführt werden.
Demontage Bestandsfenster
Technische Vorbemerkungen Kunststofffenster und Alutüren Technische Vorbemerkungen und Leitbeschreibung für Fenster aus Kunststoffprofilen bzw. bei Türen aus Aluminiumprofilen 1. Allgemeines 2.1 Normen und Richtlinien 2.3 Bauphysikalische Anforderungen 2.3.1 Wärmeschutz 2.3.2 Schallschutz 2.3.3 Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstandsfähigkeit bei Wind 2.3.4 Einbruchschutz 2.4 Werkstoffe 2.4.1 Kunststoff-Profile 2.4.2 Oberflächen 2.4.3 Stahl 2.4.4 Aluminium 2.4.5 Dichtprofile 2.4.6 Dichtstoffe 2.4.7 Bauwerksabdichtungsfolien 2.5 Herstellung 2.5.1 Herstellerangaben 2.5.2 Profilausbildung Kunststofffenster 2.5.3 Rahmenverbindungen Kunststofffenster 2.5.4 Fenstersprossen 2.5.5 Beschläge 2.5.6 Entwässerung 2.5.7 Verglasung 2.5.8 Oberfläche/Farbgebung Kunststofffenster 2.5.9 Lüftungselememente 2.5.10 Fensterbänke 2.6 Montage 2.6.1 Befestigung am Baukörper 2.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper 2.6.4 Schuttbeseitigung und Reinigung 2.6.5 Maße 2.6.6 Schutz 2.6.7 Nacharbeiten 2.7 Recycling 2.8 Werkplanung 1. Allgemeines Bei einem großen Wohnblock aus den 50iger Jahren, wird eine energetische Sanierung durchgeführt. In diesem Rahmen werden neue Kunststofffenster eingebaut und die alten Kunststoff- bzw. Holzfenster ausgebaut und entsorgt. Da die Sanierung im bewohnten Zustand durchgeführt werden soll muss die Demontage und der Wiedereinbau am selben Tag erfolgen. Der AN bestätigt, dass er sich vor der Angebotsabgabe mit der Lage der Baustelle und den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht und alle Bedingungen in die Kalkulation einbezogen hat. Die Konstruktion und Materialien der Fenster sowie die Befestigung und Abdichtung zum Baukörper hin, hat den Anforderungen des Wärmeschutzes bzgl. Luftdichtigkeit und Wärmebrückenfreiheit zu genügen. Die im folgenden beschriebenen Anforderungen sind bei der Kalkulation der Fensterpreise zu berücksichtigen. Alle Maße sind vor Ort zu überprüfen. 2.1 Normen und Richtlinien DIN 1055 Lastannahmen für Bauten DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse, Einbruch- hemmung Anforderungen und Klassifizierung DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 18055 Fenster, Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunklungsanlagen im Bauwesen DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18355 Tischlerarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18358 Rollladenarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18545 Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen 2.2 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion, einschließlich der Verbindungselemente, muß alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Als Grundlage für die Bemessung der Elemente sind anzunehmen: - DIN 1055 Teil 4 für Windlasten - DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) und waagerechte Verkehrslasten an Riegeln in Brüstungshöhe, sofern Riegel frei zugänglich sind. - DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. Die Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. Unter diesen Annahmen darf die Durchbiegung aller tragenden Profile, insbesondere der Pfosten und Kämpfer, nicht mehr als 1/300 der Stützweite betragen. Bei der Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas darf die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Werden Sondergläser verwendet, sind die entsprechenden Anforderungen des Glas-Herstellers zu berücksichtigen. Der statische Nachweis für sämtliche Pfosten und Sprossenprofile ist dem AG auf Verlangen ohne besondere Vergütung vorzulegen. 2.3 Bauphysikalische Anforderungen 2.3.1 Wärmeschutz Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten: - Die DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau, die Wärmeschutzverordnung, in der jeweils gültigen Fassung. - Die im Bundesanzeiger bekanntgemachten Stoffwerte. EN 10077 Berechnung des Wärmedurchgangs- koeffizienten Der Wärmeschutz der Elemente muß folgenden Anforderungen genügen: - Wärmeschutzverglasung Ug = 0,60 W/m²K - Rahmen: Mehrkammerrahmen Uf = 1,00 W/m²K - Randverbund: 0,04 W/m K Daraus ergeben sich Uw - Werte (je nach Fenstergröße) zwischen 0,82 und 0,95 W/m²K Sonnenschutz: - bei allen Fenstern mindestens ein Gesamtenergie- durchlasswert von g = 0,5 2.3.2 Schallschutz Für den Schallschutz gelten: - alle Fenster in den Wohnungen müssen in der Schallschutzklasse 3 ausgeführt werden ( 35-39 dB) - Sofern höhere Schallschutzanforderungen erforderlich sind, werden diese in den Positionen angegeben. - für alle Fenster in den Treppenhäusern bestehen keine Anforderungen an den Schallschutz. - Es gelten die ergänzenden Bestimmungen nach VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzein- richtungen". Die Einhaltung der geforderten Werte ist bei Vorlage der Werkplanung durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. 2.3.3 Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Widerstandsfähigkeit bei Wind Durch Prüfzeugnis gem. europäischer Normen ist die Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit sowie die Widerstandsfähigkeit bei Wind nachzuweisen. (Anzuwendende Normen sind prEN 12152, 13116, DIN EN 12153, 12154, 12155, 12191,12207 sowie DIN 18055). Dabei ist die Windbelastung, die von der geografischen Lage, der Gebäudeform und der Höhe über dem Gelände abhängig ist, maßgebend. Spezifische Anforderungen für das vorliegende Bauvorhaben: Einbauhöhe: bis 18 m Fenster und Fensterelemente, die aus mehreren Einzelteilen aneinander gekoppelt werden, sind so zu montieren, dass sie dem Winddruck ohne jegliche Lageveränderung standhalten. Die Fugen zwischen den Elementen sind den Anforderungen der Schlagregensicherheit und des Wärmeschutzes entsprechend auszubilden und innen und außen mit farblich endbehandelten Deckleisten zu versehen. 2.3.4 Einbruchschutz Die Balkontüren und Fenster in allen Geschossen sowie alle Fenster im EG sollen in Widerstandsklasse RC 2 N ausgeführt werden. Diese Leistung ist in den jeweiligen Positionen beschrieben. 2.4 Werkstoffe 2.4.1 Kunststoff-Profile Profile aus modifiziertem PVC hart: (PVC-U, EDLP, 082-25-28) hochschlagzähes PVC hart, Formmassen nach DIN 7748, Teil 1, September 85 bzw. RAL-Güte- bestimmungen (RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 1). Zur Verbesserung der Wärmedämmung sind Schaum- einschieblinge zulässig. Hierbei sind die Bestimmungen unter 2.7 Recycling zu beachten. Die Bieter sollen mit dem Angebot die angebotenen Profile mit Hersteller und Typ angeben 2.4.3 Stahl Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. Die Zinkauflage muss für innenliegende Stahlprofile mindestens 100 g/m², für außenliegende Stahlprofile mindestens 275 g/m² betragen. Außenliegende Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen dauerhaft gegen Korrosion zu schützen. Stahlprofile und Bleche als Anker oder Unterkonstruktionen mit Wandstärken über 4 mm müssen feuerverzinkt sein. Etwaige Schweißstellen sind in jedem Fall mit Kaltzinkpaste gegen Korrosion zu schützen (DIN 18360). 2.4.4 Aluminium Für die Anforderungen an Aluminium gelten: n DIN 1748 bei Strangpressprofilen, n DIN 1745 bei Blechen und Bändern 2.4.5 Dichtprofile Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM, Silikon, RAU-PREN oder gleichwertig in grau einzusetzen. Das Dichtungsmaterial muss die Anforderungen nach RAL GZ 716/1, Abschnitt II erfüllen. Der Farbton der Versiegelung ist mit den Architekten abzustimmen. 2.4.6 Dichtstoffe Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. 2.4.7 Bauwerksabdichtungsfolien Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Bauabdichtungsfolien müssen alterungs- beständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein. 2.5 Herstellung 2.5.1 Herstellerangaben - entfällt - 2.5.2 Profilausbildung Kunststofffenster Vorgeschlagenes Fensterprofil: Fabr. Trocal 88 + o.glw. Angebotenes Fensterprofil: .......................................................... vom Bieter auszufüllen Es muss die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur Aufnahme von Dichtungen bestehen. Die Elemente sind grundsätzlich, entsprechend der Richtlinien des Profil-Herstellers, zu armieren. Maßgebend ist die Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim, die die maximal zulässige Durchbiegung zugrundelegt. 2.5.3 Rahmenverbindungen Kunststofffenster Für geschweißte Rahmenverbindungen aus PVC-U Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207, Teil 25. Die Schweißnaht kann im Nutscherverfahren bearbeitet werden. Die Schweißungen müssen ohne besonderen Materialzusatz homogen ausgeführt und sauber verarbeitet werden. 2.5.4 Rahmenverbreiterungen In den einzelnen Positionen ist die jeweils erforerliche Breite der Aufdopplungsprofile angegeben. Dabei wurde von einer Standardbreite der Blendrahmen von 78 mm ausgegangen. Da es nur eine begrenzte Anzahl der Breiten der Aufsatzprofile und der Blendrahmen gibt muss im Einzelfall festgelegt werden welche Kombiantion von breiteren Rahmen und Aufsatzprofilen erforderlich ist, um die angegebene Breite des Blendrahmens + Aufsatzprofil erreicht wird. 2.5.5 Beschläge Die Beschläge sind nach DIN 18357 auszuführen. Die Beschläge müssen form- und kraftschlüssig mit den Profilen verbunden sein. Sie müssen den Anforderungen der EN 107 - Prüfverfahren für Fenster, mechanische Prüfung - genügen. Beschlagssystem Fabr. Siegenia Aubi o.glw. Balkon- und Loggiatüren mit Schnäpper und Ziehgriff Rahmenfarbe. Fenstergriffe aus Aluminium weiß, Standard, Fabr. HOPPE London oder Fabr. HOPPE Tokyo. 2.5.6 Entwässerung Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Profil-Herstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf muss über eine separate Kammer nach außen erfolgen. Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist unbedingt vorzunehmen. Hier sind Systeme mit einer separaten Entwässerungskammer vorzuziehen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der Wasseraustritt nicht durch Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte Wasserabführung muss gewährleistet sein. 2.5.7 Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit den unter 2.4.4 beschriebenen Dichtungen. Die Glasdicken sind nach den geltenden technischen Regeln zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und Dichtungsmittel-Hersteller zu beachten. 2.5.8 Oberfläche/Farbgebung Kunststofffenster Sämtliche Fensterprofile sind innen und außen weiß, ähnlich RAL 9010 auszuführen. 2.5.9 Lüftung Für die Raumbelüftung werden bei den Fenstern aufgesetzte geprüfte Fensterlüfter eingesetzt. Dies Leistung ist als Zulage gesondert beschrieben. 2.5.10 Fensterbänke Die äußeren Fensterbänke werden bauseits vom Gewerk WDVS ausgeführt. Die Austrittsbänke bei den Balkon- und Loggiatüren werden ebenfalls bauseits ausgeführt. Die Innenfensterbänke sind gesondert beschrieben 2.6 Montage 2.6.1 Befestigung am Baukörper Die Montage der Fenster erfolgt in der alten Mauerwerks- öffnung einer einschaligen Außenwand aus Klinker. Die Befestigung der Elemente erfolgt gemäß Hersteller- richtlinien und wie folgt beschrieben: Für die Innenfensterbänke ist eine Falz im Blendrahmen vorzusehen, Tiefe ca 15 mm. Die bauseitigen Außenfenster- bänke aus Alublech werden am Blendrahmen befestigt. Hierfür ist ebenfalls ein Falz von 15 mm Tiefe vorzusehen. Die Fenster sind entsprechend exakt auszurichten. Exakte lot- und fluchtgerechte Montage ist einschl. der erforder- lichen zusätzlichen Maßnahmen der Einmessung in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel die auf das Fenster einwirkenden Kräfte einwandfrei auf das Bauwerk übertragen können und die Bewegung sowohl durch die Wärmeausdehnung der Elemente als auch durch die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können. Der Abstand der Befestigungspunkte darf maximal 70 cm nicht überschreiten. Von den Ecken sowie Unterteilungs- punkten ist der Befestigungspunkt im Abstand zwischen 10 und 15 cm anzubringen. Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein. 2.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und Elementen sind mit Mineralwolldämmung auszufüllen. Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die Bewegung des Baukörpers und die zulässige Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen. Außerdem darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet werden. An der Bewitterungsseite sind die Fugen schlagregen- und winddicht abzudichten. Raumseitig sind die Fugen luft- und dampfdicht abzudichten. Es ist zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dichter als die Außenseite der Fuge auszuführen ist. Bei der Abdichtung sind die nachstehenden Materialien zu verwenden. Multifunktionsdichtungsband das die o.g. Anforderungen "innen dichter aus außen" erfüllt z.B. Fa. Illbruck Typ. TP652 ILLMOD TRIO 750 2.6.3 Verleistung Alle Fenster sind innenseitig mit einer umlaufenden Verleistung aus Kunststoffprofilen ca 15/30 mm zu versehen. Die Verleistung ist mit geeigneten Mitteln auf den Blendrahmen zu befestigen 2.6.4 Schuttbeseitigung und Reinigung Die neuen Fenster sind dem Auftraggeber bei der Abnahme im sauberen Zustand zu übergeben. Die Kosten für die Beseitigung des evtl. anfallenden Abbruchmateriales und die Reinigung der neuen Fenster sind in den Einheitspreisen des Angebots zu berücksichtigen. 2.6.5 Maße Sämtliche im LV angegebenen Maße sind Richtmaße. Für die Ausführung ist ein genaues Aufmaß am Objekt vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind vor Beginn der Arbeiten aufzuzeigen. 2.6.6 Schutz Die fertig eingebauten Fenster sind von innen und außen mit einer Adhäsionsfolie während der Bauphase gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern. Die Folien sind unmittelbar vor der Abnahme zu entfernen und zu entsorgen, Kleberreste sind vollständig zu entfernen. 2.6.7 Nacharbeiten Vor der Abnahme der Arbeiten sind sämtliche Fenster, Fensterelemente und Fenstertüren auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dabei sind Mörtel- und Farbreste an allen Beschlagsteilen zu entfernen. Einstellbare Beschlagsteile müssen auf gute Gängigkeit ausgerichtet werden. Schutzlacke und Schutzfolien an Aluoder Niro-Beschlägen sind zu entfernen. Erforderliche Bedienungswerkzeuge, sowie die notwendigen Bedienungs- und Pflegeanleitungen sind dem Bauherrn zu übergeben. Der Anstrich der Fenster ist zu überprüfen. Beschädigte Fensterelemente sind nachzubehandeln. Gegebenenfalls kann der AG verlangen Fenster vollständig nachlackieren zu lassen. 2.7 Recycling Der Profil-Hersteller muss über einen lückenlosen Kreislauf zur Wiederverwertung von PVC-Fensterprofilen verfügen. Dies gilt auch für die bei der Fensterherstellung anfallenden Abschnitte und Reste. 2.8 Werkplanung Die Werkplanung des AN soll den Architekten vier Wochen vor Fertigungsbeginn der Fenster zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Die Werkplanung für ein Musterfenster muß im Vorwege vorgelegt werden. Das Musterfenster muß vorab gefertigt und in einer Wohnung eingebaut werden.
Technische Vorbemerkungen Kunststofffenster und Alutüren
04 Metalltüren
04
Metalltüren
04.03 Haus 123 - 125
04.03
Haus 123 - 125
06 Metalltüren
06
Metalltüren
06.03 Haus 129
06.03
Haus 129

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