In der unterirdischen Netzstation 478N in der
Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden
immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich
festgestellt.
Baukonstruktion
Die Konstruktion der Trafostation besteht aus
Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet
wurden.
Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen
dargestellt - ist nicht vorhanden.
Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an
einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und
das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein
und korrodiert den Kanal.
Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für
Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal
verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt
wird.
Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen
tritt Wasser ein.
Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre
durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen. In der unterirdischen Netzstation 478N in der
Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden
immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich
festgestellt.
Baukonstruktion
Die Konstruktion der Trafostation besteht aus
Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet
wurden.
Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen
dargestellt - ist nicht vorhanden.
Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an
einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und
das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein
und korrodiert den Kanal.
Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für
Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal
verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt
wird.
Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen
tritt Wasser ein.
Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre
durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen.
In der unterirdischen Netzstation 478N in der
Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden
immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich
festgestellt.
Baukonstruktion
Die Konstruktion der Trafostation besteht aus
Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet
wurden.
Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen
dargestellt - ist nicht vorhanden.
Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an
einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und
das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein
und korrodiert den Kanal.
Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für
Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal
verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt
wird.
Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen
tritt Wasser ein.
Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre
durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen.
Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau,
Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in
2 Bauabachnitten
BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum
Gebäude (Mauthalle-Hallplatz)
BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum
Gebäude (Königsstraße 45)
Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird,
ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit
zugänglich
Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von
ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber
erforderlich.
Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02
umgegangen Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau,
Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in
2 Bauabachnitten
BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum
Gebäude (Mauthalle-Hallplatz)
BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum
Gebäude (Königsstraße 45)
Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird,
ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit
zugänglich
Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von
ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber
erforderlich.
Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02
umgegangen
Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau,
Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in
2 Bauabachnitten
BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum
Gebäude (Mauthalle-Hallplatz)
BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum
Gebäude (Königsstraße 45)
Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird,
ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit
zugänglich
Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von
ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber
erforderlich.
Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02
umgegangen
Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2
Bauabschnitten.
Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich
Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der
Station durchgeführt
Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte
der Station mit entsprechendem Übergriff
Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr
und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf
alle Fälle befahren können.
Gleiches gilt auch zur Sicherung der
Durchgangsmöglichkeit von Passanten
Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert
bleiben !
Folgende Maßnahmen sind geplant:
BA 01 - 2026
- Aufbau Baustelleneinrichtung
- Entfernen Pflaster mit Unterbau und Zwischenlagerung
- Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle
- Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation
inkl. Gurtungen und Steifen
- Einbau von neuen Kabeldurchführungen
- Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich
- Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich
- Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich
- Wiederverfüllen der Station
- Rückbau Berliner Verbau
- provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag
- Sanierung Schadstellen im Innenbereich
- neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen)
- Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station
- Rissinjektionen
- Feuchteregulierender Innenputz
- Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden
- Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau
- Rückbau BE
BA 02 2027:
- Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2
Bauabschnitten.
Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich
Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der
Station durchgeführt
Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte
der Station mit entsprechendem Übergriff
Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr
und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf
alle Fälle befahren können.
Gleiches gilt auch zur Sicherung der
Durchgangsmöglichkeit von Passanten
Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert
bleiben !
Folgende Maßnahmen sind geplant:
BA 01 - 2026
- Aufbau Baustelleneinrichtung
- Entfernen Pflaster mit Unterbau und Zwischenlagerung
- Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle
- Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation
inkl. Gurtungen und Steifen
- Einbau von neuen Kabeldurchführungen
- Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich
- Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich
- Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich
- Wiederverfüllen der Station
- Rückbau Berliner Verbau
- provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag
- Sanierung Schadstellen im Innenbereich
- neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen)
- Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station
- Rissinjektionen
- Feuchteregulierender Innenputz
- Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden
- Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau
- Rückbau BE
BA 02 2027:
- Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station
Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2
Bauabschnitten.
Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich
Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der
Station durchgeführt
Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte
der Station mit entsprechendem Übergriff
Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr
und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf
alle Fälle befahren können.
Gleiches gilt auch zur Sicherung der
Durchgangsmöglichkeit von Passanten
Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert
bleiben !
Folgende Maßnahmen sind geplant:
BA 01 - 2026
- Aufbau Baustelleneinrichtung
- Entfernen Pflaster mit Unterbau und Zwischenlagerung
- Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle
- Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation
inkl. Gurtungen und Steifen
- Einbau von neuen Kabeldurchführungen
- Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich
- Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich
- Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich
- Wiederverfüllen der Station
- Rückbau Berliner Verbau
- provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag
- Sanierung Schadstellen im Innenbereich
- neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen)
- Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station
- Rissinjektionen
- Feuchteregulierender Innenputz
- Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden
- Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau
- Rückbau BE
BA 02 2027:
- Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station
Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die
nachfolgend erläutert werden
Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des
nachfolgendem LV
Titel 01 Baustelleneinrichtung
In diesem Titel werden die allgemeinen
Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle,
Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten,
Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt.
Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden
vom AG bezahlt.
Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung
Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone,
demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen
Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg
erforderlich.
Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen
und zu beleuchten.
Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen
sind ebenso enthalten, wie das Stellen der
Sondernutzungsanträge etc.
Titel 03 - Schutzmaßnahmen
Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen
in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor
Beschädigung während der Bauzeit zu schützen
Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im
Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel
Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im
Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen
Titel 04 - Provisorische Eingänge
Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation
sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten.
Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen
erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder
weggebaut und wieder hingebaut werden.
Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen
VOR den Öffnungszeiten erfolgen.
Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt
Titel 05 - Abbrucharbeiten
Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und
Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen
für die Kabeileinführungen enthalten
Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und
innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich
der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird
erneuert.
Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen
muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen
geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte
erforderlich
Titel 06 - Pflasterarbeiten
Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu
markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die
Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende
Dokumentation wird eingepreist.
Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden
und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen
verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen).
Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder
einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den
ensprechenden Mörtelunterbau.
Titel 07 - Asphaltarbeiten
Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des
Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster
verbaut ist.
Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die
Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden.
Titel 08 - Kampfmittelerkundung
Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen
eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In
Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der
Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und
Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen
Abschlussbericht verfassen
Titel 09 - Erdarbeiten
Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des
Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet
werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett
rückgebaut und entsorgt.
Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu
den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus
Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung
mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im
Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser
zu drainieren.
Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt.
Titel 10 - Verbauarbeiten
Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird
je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau
eingeplant.
Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet
Titel 11 - Entsorgung
Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben
Titel 12 - Gerüstbauarbeiten
Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die
Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum
in einen der Einbringschächte für die
Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut.
Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen
Titel 13 - Entwässerung
Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die
Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die
vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren
Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden
herausgebaut
Titel 14 - Stahlbauarbeiten
Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es
ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich,
die zu integrieren ist
Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im
Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der
Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu
aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht
betrachtet)
Titel 15 - Putzarbeiten
Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung
ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen
momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein
Zementputz vorgesehen.
Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz
vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des
Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine
Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist.
Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal
konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine
Entwässerungsleistung in die Station abgibt.
Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze
von oben eingetragen werden.
Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft
funktionieren.
Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine
Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer
wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten
konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass
Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von
außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu
begehen.
Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der
neuen Wand direkt in diesen Schachtes.
Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so
auch vor Tausalzen geschützt.
Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind
hier berücksichtigt.
Tite 17 - Mauerwerksarbeiten
Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die
Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf
MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten.
Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine
Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle
aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten
Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit
Sansteinreparaturmörtel
Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit
Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der
Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten
Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten
Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR
und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten
injeziert.
Titel 20 - Abdichtungsarbeiten
Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels
zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN
18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels
PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend
Titel 21 - Kabeldurchführungen
Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und
sollen von der Baufirma eingebaut werden.
Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau
Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird
mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im
Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser
werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut,
die Medien sind tot
Titel 23 - Sonstiges
Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des
Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich
beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste
etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt
werden und die Löcher geschlossen werden.
Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu
liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu
liefern und einzubauen
Titel 24 - Personal- und Gerätekosten
Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten
eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken. Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die
nachfolgend erläutert werden
Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des
nachfolgendem LV
Titel 01 Baustelleneinrichtung
In diesem Titel werden die allgemeinen
Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle,
Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten,
Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt.
Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden
vom AG bezahlt.
Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung
Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone,
demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen
Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg
erforderlich.
Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen
und zu beleuchten.
Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen
sind ebenso enthalten, wie das Stellen der
Sondernutzungsanträge etc.
Titel 03 - Schutzmaßnahmen
Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen
in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor
Beschädigung während der Bauzeit zu schützen
Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im
Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel
Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im
Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen
Titel 04 - Provisorische Eingänge
Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation
sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten.
Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen
erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder
weggebaut und wieder hingebaut werden.
Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen
VOR den Öffnungszeiten erfolgen.
Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt
Titel 05 - Abbrucharbeiten
Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und
Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen
für die Kabeileinführungen enthalten
Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und
innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich
der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird
erneuert.
Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen
muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen
geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte
erforderlich
Titel 06 - Pflasterarbeiten
Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu
markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die
Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende
Dokumentation wird eingepreist.
Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden
und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen
verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen).
Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder
einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den
ensprechenden Mörtelunterbau.
Titel 07 - Asphaltarbeiten
Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des
Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster
verbaut ist.
Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die
Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden.
Titel 08 - Kampfmittelerkundung
Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen
eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In
Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der
Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und
Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen
Abschlussbericht verfassen
Titel 09 - Erdarbeiten
Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des
Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet
werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett
rückgebaut und entsorgt.
Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu
den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus
Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung
mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im
Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser
zu drainieren.
Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt.
Titel 10 - Verbauarbeiten
Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird
je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau
eingeplant.
Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet
Titel 11 - Entsorgung
Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben
Titel 12 - Gerüstbauarbeiten
Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die
Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum
in einen der Einbringschächte für die
Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut.
Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen
Titel 13 - Entwässerung
Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die
Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die
vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren
Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden
herausgebaut
Titel 14 - Stahlbauarbeiten
Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es
ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich,
die zu integrieren ist
Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im
Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der
Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu
aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht
betrachtet)
Titel 15 - Putzarbeiten
Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung
ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen
momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein
Zementputz vorgesehen.
Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz
vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des
Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine
Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist.
Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal
konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine
Entwässerungsleistung in die Station abgibt.
Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze
von oben eingetragen werden.
Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft
funktionieren.
Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine
Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer
wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten
konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass
Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von
außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu
begehen.
Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der
neuen Wand direkt in diesen Schachtes.
Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so
auch vor Tausalzen geschützt.
Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind
hier berücksichtigt.
Tite 17 - Mauerwerksarbeiten
Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die
Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf
MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten.
Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine
Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle
aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten
Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit
Sansteinreparaturmörtel
Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit
Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der
Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten
Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten
Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR
und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten
injeziert.
Titel 20 - Abdichtungsarbeiten
Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels
zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN
18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels
PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend
Titel 21 - Kabeldurchführungen
Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und
sollen von der Baufirma eingebaut werden.
Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau
Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird
mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im
Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser
werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut,
die Medien sind tot
Titel 23 - Sonstiges
Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des
Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich
beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste
etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt
werden und die Löcher geschlossen werden.
Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu
liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu
liefern und einzubauen
Titel 24 - Personal- und Gerätekosten
Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten
eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken.
Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die
nachfolgend erläutert werden
Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des
nachfolgendem LV
Titel 01 Baustelleneinrichtung
In diesem Titel werden die allgemeinen
Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle,
Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten,
Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt.
Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden
vom AG bezahlt.
Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung
Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone,
demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen
Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg
erforderlich.
Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen
und zu beleuchten.
Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen
sind ebenso enthalten, wie das Stellen der
Sondernutzungsanträge etc.
Titel 03 - Schutzmaßnahmen
Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen
in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor
Beschädigung während der Bauzeit zu schützen
Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im
Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel
Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im
Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen
Titel 04 - Provisorische Eingänge
Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation
sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten.
Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen
erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder
weggebaut und wieder hingebaut werden.
Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen
VOR den Öffnungszeiten erfolgen.
Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt
Titel 05 - Abbrucharbeiten
Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und
Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen
für die Kabeileinführungen enthalten
Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und
innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich
der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird
erneuert.
Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen
muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen
geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte
erforderlich
Titel 06 - Pflasterarbeiten
Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu
markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die
Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende
Dokumentation wird eingepreist.
Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden
und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen
verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen).
Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder
einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den
ensprechenden Mörtelunterbau.
Titel 07 - Asphaltarbeiten
Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des
Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster
verbaut ist.
Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die
Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden.
Titel 08 - Kampfmittelerkundung
Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen
eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In
Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der
Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und
Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen
Abschlussbericht verfassen
Titel 09 - Erdarbeiten
Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des
Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet
werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett
rückgebaut und entsorgt.
Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu
den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus
Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung
mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im
Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser
zu drainieren.
Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt.
Titel 10 - Verbauarbeiten
Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird
je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau
eingeplant.
Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet
Titel 11 - Entsorgung
Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben
Titel 12 - Gerüstbauarbeiten
Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die
Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum
in einen der Einbringschächte für die
Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut.
Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen
Titel 13 - Entwässerung
Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die
Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die
vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren
Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden
herausgebaut
Titel 14 - Stahlbauarbeiten
Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es
ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich,
die zu integrieren ist
Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im
Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der
Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu
aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht
betrachtet)
Titel 15 - Putzarbeiten
Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung
ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen
momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein
Zementputz vorgesehen.
Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz
vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des
Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine
Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist.
Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten
Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal
konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine
Entwässerungsleistung in die Station abgibt.
Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze
von oben eingetragen werden.
Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft
funktionieren.
Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine
Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer
wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten
konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass
Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von
außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu
begehen.
Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der
neuen Wand direkt in diesen Schachtes.
Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so
auch vor Tausalzen geschützt.
Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind
hier berücksichtigt.
Tite 17 - Mauerwerksarbeiten
Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die
Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf
MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten.
Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine
Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle
aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten
Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit
Sansteinreparaturmörtel
Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit
Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der
Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten
Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten
Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR
und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten
injeziert.
Titel 20 - Abdichtungsarbeiten
Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels
zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN
18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels
PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend
Titel 21 - Kabeldurchführungen
Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und
sollen von der Baufirma eingebaut werden.
Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau
Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird
mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im
Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser
werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut,
die Medien sind tot
Titel 23 - Sonstiges
Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des
Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich
beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste
etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt
werden und die Löcher geschlossen werden.
Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu
liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu
liefern und einzubauen
Titel 24 - Personal- und Gerätekosten
Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten
eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken.
Transportwege / Baustellenandienung / An- und
Abtransporte / Schwerlastverkehr
Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der
Stadt Nürnberg
Die Transportwege zur Baustelle und Erschwernisse für
die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit
der zu lieferenden Leistung zu ermitteln.
Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu
bestimmen und stringend einzuhalten
Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und
Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die
Kalkulation eingearbeitet werden kann.
Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind
die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer
Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR
und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den
Gesamtkosten zu entwickeln.
Verkehrsregelung FuZo
Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren
innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen
Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden
Ausnahmen) ist nicht gestattet
Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo)
Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere
Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt
zu vermeiden.
LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder
zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines
Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der
Fußgängerzone fahren zu können.
Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu
ergreifen.
Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten
Gebäude sind einzuhalten
Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE
Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden
ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg
(Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet
sich in der Anlage.
Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und
Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14
Tage vor Baubeginn ein endgültiger
Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme
der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung
außerhalb
der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht
möglich.
Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu
koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der
öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit
baustellenbedingte Verunreinigungen im
Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der
öffentlichen Straßen
erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind.
jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung).
Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte
mittels Bauzaunn, einschl. der vorgeschriebenen
Beschilderung und erforderlichen Tore
Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung
gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden
Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der
angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind
alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel,
Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen
Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu
bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben
einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen,
soweit diese nicht in besonderen Positionen
berücksichtigt sind.
Versorgungsleitungen
Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im
Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren
Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor
Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der
Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung
der vorhandenen
unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG
und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten).
Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten
einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in
kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und
entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren.
Bauabwicklung
Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von
Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen
Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions-
und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen
(Nebenleistung).
Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und
Erschütterungsminimierung gelegt.
Alle aus den dargestellten Punkten resultierende
Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert
in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei
der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu
berücksichtigen und in die entsprechenden
Positionen mit einzukalkulieren.
Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge
Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch,
Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und
gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung
zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den
geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen
entsprechen.
Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden
Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für
die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und
Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen
sind dabei einzukalkulieren. Transportwege / Baustellenandienung / An- und
Abtransporte / Schwerlastverkehr
Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der
Stadt Nürnberg
Die Transportwege zur Baustelle und Erschwernisse für
die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit
der zu lieferenden Leistung zu ermitteln.
Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu
bestimmen und stringend einzuhalten
Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und
Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die
Kalkulation eingearbeitet werden kann.
Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind
die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer
Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR
und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den
Gesamtkosten zu entwickeln.
Verkehrsregelung FuZo
Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren
innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen
Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden
Ausnahmen) ist nicht gestattet
Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo)
Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere
Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt
zu vermeiden.
LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder
zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines
Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der
Fußgängerzone fahren zu können.
Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu
ergreifen.
Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten
Gebäude sind einzuhalten
Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE
Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden
ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg
(Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet
sich in der Anlage.
Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und
Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14
Tage vor Baubeginn ein endgültiger
Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme
der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung
außerhalb
der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht
möglich.
Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu
koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der
öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit
baustellenbedingte Verunreinigungen im
Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der
öffentlichen Straßen
erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind.
jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung).
Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte
mittels Bauzaunn, einschl. der vorgeschriebenen
Beschilderung und erforderlichen Tore
Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung
gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden
Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der
angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind
alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel,
Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen
Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu
bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben
einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen,
soweit diese nicht in besonderen Positionen
berücksichtigt sind.
Versorgungsleitungen
Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im
Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren
Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor
Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der
Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung
der vorhandenen
unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG
und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten).
Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten
einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in
kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und
entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren.
Bauabwicklung
Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von
Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen
Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions-
und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen
(Nebenleistung).
Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und
Erschütterungsminimierung gelegt.
Alle aus den dargestellten Punkten resultierende
Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert
in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei
der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu
berücksichtigen und in die entsprechenden
Positionen mit einzukalkulieren.
Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge
Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch,
Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und
gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung
zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den
geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen
entsprechen.
Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden
Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für
die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und
Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen
sind dabei einzukalkulieren.
Transportwege / Baustellenandienung / An- und
Abtransporte / Schwerlastverkehr
Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der
Stadt Nürnberg
Die Transportwege zur Baustelle und Erschwernisse für
die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit
der zu lieferenden Leistung zu ermitteln.
Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu
bestimmen und stringend einzuhalten
Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und
Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die
Kalkulation eingearbeitet werden kann.
Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind
die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer
Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR
und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den
Gesamtkosten zu entwickeln.
Verkehrsregelung FuZo
Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren
innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen
Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden
Ausnahmen) ist nicht gestattet
Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo)
Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere
Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt
zu vermeiden.
LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder
zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines
Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der
Fußgängerzone fahren zu können.
Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu
ergreifen.
Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten
Gebäude sind einzuhalten
Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE
Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden
ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg
(Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet
sich in der Anlage.
Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und
Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14
Tage vor Baubeginn ein endgültiger
Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme
der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung
außerhalb
der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht
möglich.
Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu
koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der
öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit
baustellenbedingte Verunreinigungen im
Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der
öffentlichen Straßen
erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind.
jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung).
Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte
mittels Bauzaunn, einschl. der vorgeschriebenen
Beschilderung und erforderlichen Tore
Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung
gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden
Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der
angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind
alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel,
Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen
Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu
bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben
einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen,
soweit diese nicht in besonderen Positionen
berücksichtigt sind.
Versorgungsleitungen
Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im
Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren
Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor
Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der
Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung
der vorhandenen
unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG
und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten).
Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten
einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in
kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und
entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren.
Bauabwicklung
Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von
Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen
Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions-
und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen
(Nebenleistung).
Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und
Erschütterungsminimierung gelegt.
Alle aus den dargestellten Punkten resultierende
Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert
in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei
der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu
berücksichtigen und in die entsprechenden
Positionen mit einzukalkulieren.
Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge
Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch,
Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und
gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung
zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den
geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen
entsprechen.
Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden
Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für
die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und
Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen
sind dabei einzukalkulieren.
BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG -
BAUSTROM + BAUWASSER
1. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Beseitigung von Bauabfällen
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils
geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und
Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender
Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt:
Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie
Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch
seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten
Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport
der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und
Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials
sofort und für den AG kostenlos zu sorgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im
Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die
Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit
der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und
ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen
zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen,
Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden
Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren.
Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen.
Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden
Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B.
nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der
Entsorgungsgebühren).
Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig
gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten
aufgeführt geregelt.
Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner
Abfälle zuständig, daher hat der AN sich
eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen
Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä.
umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner
verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die
seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc.
besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung
hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der
Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem
Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen.
Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich
vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente
zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw.
in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für
Nachunternehmer eines AN.
Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des
AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind
die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren:
· Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips
· Deponieschutt mit Gips
· Baustellenmischabfälle (Restmüll)
· Bitumen-Dachpappen
· Papier, Pappe, Kartonagen
· Holz
· Schrott
· Bauverbundstoffe
· Fenster/Flachglas
· Kunststoffe allgemein / PVC
· Styropor
· Kabelreste
· Folien, sauber
Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu
entsorgen!
Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht
zulässig!
Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht
vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende
Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur
Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN
dem AG für alle entstehenden Kosten der
Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern,
Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren,
anteilige Bauleitungskosten etc.).
Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden
Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung
durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B.
ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu
rechnen:
Sortieren, Laden u. Abfahren ca. 8 h x59,00 =
472,00 Euro
Schuttcontainer ca. 1 St x135,00
= 135,00 Euro
Abfallgebühren ca. 1 t x 450,00
= 450,00 Euro
anteilige Bauleitung ca. 1 h 100,00
= 100,00 Euro
Summe netto
=1.157,00 Euro
Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen
Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden
muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse
des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden.
Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige
Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer
Lagerung und Abtransport von jedem AN
sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird.
Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob
und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist,
behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger
Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und
Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen
Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker
prozentual umzulegen.
2. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Versorgung mit Baustrom und Bauwasser
Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte
Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen
geregelt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
· Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist
aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten,
besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse,
Kabelleitungen etc. bezieht.
· Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der
vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die
Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht
werden.
· Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden
beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der
Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich
ausgeschlossen. BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG -
BAUSTROM + BAUWASSER
1. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Beseitigung von Bauabfällen
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils
geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und
Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender
Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt:
Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie
Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch
seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten
Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport
der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und
Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials
sofort und für den AG kostenlos zu sorgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im
Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die
Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit
der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und
ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen
zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen,
Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden
Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren.
Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen.
Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden
Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B.
nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der
Entsorgungsgebühren).
Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig
gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten
aufgeführt geregelt.
Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner
Abfälle zuständig, daher hat der AN sich
eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen
Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä.
umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner
verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die
seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc.
besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung
hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der
Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem
Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen.
Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich
vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente
zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw.
in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für
Nachunternehmer eines AN.
Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des
AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind
die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren:
· Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips
· Deponieschutt mit Gips
· Baustellenmischabfälle (Restmüll)
· Bitumen-Dachpappen
· Papier, Pappe, Kartonagen
· Holz
· Schrott
· Bauverbundstoffe
· Fenster/Flachglas
· Kunststoffe allgemein / PVC
· Styropor
· Kabelreste
· Folien, sauber
Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu
entsorgen!
Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht
zulässig!
Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht
vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende
Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur
Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN
dem AG für alle entstehenden Kosten der
Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern,
Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren,
anteilige Bauleitungskosten etc.).
Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden
Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung
durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B.
ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu
rechnen:
Sortieren, Laden u. Abfahren ca. 8 h x59,00 =
472,00 Euro
Schuttcontainer ca. 1 St x135,00
= 135,00 Euro
Abfallgebühren ca. 1 t x 450,00
= 450,00 Euro
anteilige Bauleitung ca. 1 h 100,00
= 100,00 Euro
Summe netto
=1.157,00 Euro
Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen
Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden
muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse
des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden.
Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige
Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer
Lagerung und Abtransport von jedem AN
sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird.
Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob
und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist,
behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger
Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und
Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen
Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker
prozentual umzulegen.
2. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Versorgung mit Baustrom und Bauwasser
Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte
Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen
geregelt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
· Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist
aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten,
besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse,
Kabelleitungen etc. bezieht.
· Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der
vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die
Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht
werden.
· Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden
beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der
Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG -
BAUSTROM + BAUWASSER
1. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Beseitigung von Bauabfällen
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils
geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und
Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender
Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt:
Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie
Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch
seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten
Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport
der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und
Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials
sofort und für den AG kostenlos zu sorgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im
Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die
Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit
der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und
ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen
zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen,
Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden
Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren.
Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen.
Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden
Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B.
nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der
Entsorgungsgebühren).
Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig
gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten
aufgeführt geregelt.
Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner
Abfälle zuständig, daher hat der AN sich
eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen
Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä.
umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner
verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die
seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc.
besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung
hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der
Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem
Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen.
Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich
vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente
zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw.
in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für
Nachunternehmer eines AN.
Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des
AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind
die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren:
· Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips
· Deponieschutt mit Gips
· Baustellenmischabfälle (Restmüll)
· Bitumen-Dachpappen
· Papier, Pappe, Kartonagen
· Holz
· Schrott
· Bauverbundstoffe
· Fenster/Flachglas
· Kunststoffe allgemein / PVC
· Styropor
· Kabelreste
· Folien, sauber
Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu
entsorgen!
Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht
zulässig!
Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht
vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende
Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur
Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN
dem AG für alle entstehenden Kosten der
Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern,
Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren,
anteilige Bauleitungskosten etc.).
Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden
Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung
durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B.
ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu
rechnen:
Sortieren, Laden u. Abfahren ca. 8 h x59,00 =
472,00 Euro
Schuttcontainer ca. 1 St x135,00
= 135,00 Euro
Abfallgebühren ca. 1 t x 450,00
= 450,00 Euro
anteilige Bauleitung ca. 1 h 100,00
= 100,00 Euro
Summe netto
=1.157,00 Euro
Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen
Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden
muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse
des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden.
Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige
Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer
Lagerung und Abtransport von jedem AN
sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird.
Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob
und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist,
behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger
Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und
Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen
Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker
prozentual umzulegen.
2. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die
Versorgung mit Baustrom und Bauwasser
Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte
Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen
geregelt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
· Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist
aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten,
besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse,
Kabelleitungen etc. bezieht.
· Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der
vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die
Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht
werden.
· Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden
beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der
Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Terminplan
Arbeitsbeginn BA 01 16.02.2026
Fertigstellung BA 01
20.11.2026
Winterpause: 23.11.2026 bis 16.02.2027
Arbeitsbeginn BA 02 17.02.2027
Fertigstellung Vertragsleistung 19.11.2027
Beachte:
Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen
Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden
Gebäude zu realisieren.
Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist
zu gewährleisten
Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz
erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan.
Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren
- diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom
23.10.2025 zu entnehmen Terminplan
Arbeitsbeginn BA 01 16.02.2026
Fertigstellung BA 01
20.11.2026
Winterpause: 23.11.2026 bis 16.02.2027
Arbeitsbeginn BA 02 17.02.2027
Fertigstellung Vertragsleistung 19.11.2027
Beachte:
Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen
Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden
Gebäude zu realisieren.
Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist
zu gewährleisten
Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz
erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan.
Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren
- diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom
23.10.2025 zu entnehmen
Terminplan
Arbeitsbeginn BA 01 16.02.2026
Fertigstellung BA 01
20.11.2026
Winterpause: 23.11.2026 bis 16.02.2027
Arbeitsbeginn BA 02 17.02.2027
Fertigstellung Vertragsleistung 19.11.2027
Beachte:
Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen
Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden
Gebäude zu realisieren.
Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist
zu gewährleisten
Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz
erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan.
Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren
- diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom
23.10.2025 zu entnehmen
Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf
Vollständigkeit zu prüfen
01 Leistungsverzeichnis
- Leistungsverzeichnis im pdf-Format
- Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format
02 Bestandsunterlagen
- Grundriss I Station
- Grundriss II Station
- Längsschnitt
- Querschnitte
03 Pläne Verbau GNI
- Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche
- Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und
Querschnitt
04 Lagepläne
- amtlicher Lageplan
- Lageplan mit Sparten N-ERGIE
05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden
bis zur Vergabe noch erarbeitet)
- Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024
06 Terminplan
- Bauablaufplan vom 23.10.2025
07 EFB-Preisblatt
- Formblatt EFB 221 Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf
Vollständigkeit zu prüfen
01 Leistungsverzeichnis
- Leistungsverzeichnis im pdf-Format
- Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format
02 Bestandsunterlagen
- Grundriss I Station
- Grundriss II Station
- Längsschnitt
- Querschnitte
03 Pläne Verbau GNI
- Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche
- Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und
Querschnitt
04 Lagepläne
- amtlicher Lageplan
- Lageplan mit Sparten N-ERGIE
05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden
bis zur Vergabe noch erarbeitet)
- Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024
06 Terminplan
- Bauablaufplan vom 23.10.2025
07 EFB-Preisblatt
- Formblatt EFB 221
Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf
Vollständigkeit zu prüfen
01 Leistungsverzeichnis
- Leistungsverzeichnis im pdf-Format
- Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format
02 Bestandsunterlagen
- Grundriss I Station
- Grundriss II Station
- Längsschnitt
- Querschnitte
03 Pläne Verbau GNI
- Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche
- Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und
Querschnitt
04 Lagepläne
- amtlicher Lageplan
- Lageplan mit Sparten N-ERGIE
05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden
bis zur Vergabe noch erarbeitet)
- Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024
06 Terminplan
- Bauablaufplan vom 23.10.2025
07 EFB-Preisblatt
- Formblatt EFB 221
15 PUTZARBEITEN
15.01 AUßENBEREICH ZEMENTPUTZ
PUTZARBEITEN
AUßENBEREICH ZEMENTPUTZ
PUTZARBEITEN
15.02 INNENBEREICH - FEUCHTEREGULIERENDE
PUTZARBEITEN
INNENBEREICH - FEUCHTEREGULIERENDE
PUTZARBEITEN