Innenabbrucharbeiten
Sanierung Netzstation 478N Hallplatz-Mautahlle
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In der unterirdischen Netzstation 478N in der Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich festgestellt. Baukonstruktion Die Konstruktion der Trafostation besteht aus Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet wurden. Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen dargestellt - ist nicht vorhanden. Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein und korrodiert den Kanal. Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt wird. Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen tritt Wasser ein. Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen. In der unterirdischen Netzstation 478N in der Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich festgestellt. Baukonstruktion Die Konstruktion der Trafostation besteht aus Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet wurden. Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen dargestellt - ist nicht vorhanden. Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein und korrodiert den Kanal. Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt wird. Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen tritt Wasser ein. Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen.
In der unterirdischen Netzstation 478N in der Innenstadt Nürnberg (Mauthalle - Hallplatz) werden immer wieder Undichtigkeiten im Innenbereich festgestellt. Baukonstruktion Die Konstruktion der Trafostation besteht aus Sandsteinblöcken, die in Tunnelbauform errichtet wurden. Eine Spritzbetonschale - wie in den Bestandsplänen dargestellt - ist nicht vorhanden. Der Abluftkanal für die Trafos ist auf Deckenebene an einen Gitterrost angeschlossen. Die Feuchtigkeit und das Streusalz aus der Fußgängerzone dringt von oben ein und korrodiert den Kanal. Weiter funktioniert der Ablauf aus dem Kanal für Oberflächenwasser nicht mehr, da der gesamte Kanal verstopft ist und Feuchtigkeit nicht mehr abgeführt wird. Durch die Wände und auch durch die Kabeldurchführungen tritt Wasser ein. Es wurden bereits mehrere Verpressversuche über Jahre durchgeführt, die keinen maßgebenden Erfolg vorweisen.
Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau, Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in 2 Bauabachnitten BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum Gebäude (Mauthalle-Hallplatz) BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum Gebäude (Königsstraße 45) Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird, ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit zugänglich Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber erforderlich. Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02 umgegangen Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau, Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in 2 Bauabachnitten BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum Gebäude (Mauthalle-Hallplatz) BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum Gebäude (Königsstraße 45) Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird, ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit zugänglich Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber erforderlich. Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02 umgegangen
Die Sanierung auf der Außenseite (Pflaster, Verbau, Erdarbeiten, Abdichtung, Kabelarbeiten etc.) erfolgt in 2 Bauabachnitten BA 01 - Fußgängerzone östlicher Teil mit Verbau bis zum Gebäude (Mauthalle-Hallplatz) BA 02 - Fußgängerzone westlicher Teil mit Verbau zum Gebäude (Königsstraße 45) Während ein Bauabschnitt saniert und abgesperrt wird, ist der übrige Teil für Feuerwehr und Öffentlichkeit zugänglich Der Zugang zu den Gebäuden wird mit einer Breite von ca. 2m zugänglich gehalten. Provisorien sind aber erforderlich. Nach Fertigstellung BA 01 wird analog mit dem BA 02 umgegangen
Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2 Bauabschnitten. Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der Station durchgeführt Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte der Station mit entsprechendem Übergriff Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf alle Fälle befahren können. Gleiches gilt auch zur Sicherung der Durchgangsmöglichkeit von Passanten Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert bleiben ! Folgende Maßnahmen sind geplant: BA 01 - 2026 - Aufbau Baustelleneinrichtung - Entfernen Pflaster mit Unterbau und Zwischenlagerung - Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle - Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation inkl. Gurtungen und Steifen - Einbau von neuen Kabeldurchführungen - Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich - Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich - Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich - Wiederverfüllen der Station - Rückbau Berliner Verbau - provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag - Sanierung Schadstellen im Innenbereich - neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen) - Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station - Rissinjektionen - Feuchteregulierender Innenputz - Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden - Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau - Rückbau BE BA 02 2027: - Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2 Bauabschnitten. Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der Station durchgeführt Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte der Station mit entsprechendem Übergriff Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf alle Fälle befahren können. Gleiches gilt auch zur Sicherung der Durchgangsmöglichkeit von Passanten Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert bleiben ! Folgende Maßnahmen sind geplant: BA 01 - 2026 - Aufbau Baustelleneinrichtung - Entfernen Pflaster mit Unterbau und  Zwischenlagerung - Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle - Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation inkl. Gurtungen und Steifen - Einbau von neuen Kabeldurchführungen - Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich - Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich - Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich - Wiederverfüllen der Station - Rückbau Berliner Verbau - provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag - Sanierung Schadstellen im Innenbereich - neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen) - Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station - Rissinjektionen - Feuchteregulierender Innenputz - Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden - Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau - Rückbau BE BA 02 2027: - Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station
Die Sanierung erfolgt - wie vor beschrieben - in 2 Bauabschnitten. Diese sind im beiliegenden Terminplan ersichtlich Der BA 01 wird von der Mauthalle bis ca. Mitte der Station durchgeführt Der BA 02 dann von der Königsstraße 45 bis zur Mitte der Station mit entsprechendem Übergriff Die Aufteilung ist notwendig, damit der Anlieferverkehr und Rettungsdienste und Feuerwehr die Innenstadt auf alle Fälle befahren können. Gleiches gilt auch zur Sicherung der Durchgangsmöglichkeit von Passanten Die Zugänglichkeiten zu den Geschäften muss gesichert bleiben ! Folgende Maßnahmen sind geplant: BA 01 - 2026 - Aufbau Baustelleneinrichtung - Entfernen Pflaster mit Unterbau und Zwischenlagerung - Sichern Zugänglichkeit zur Mauthalle - Berliner Verbau beideseitig bis auf UK Trafostation inkl. Gurtungen und Steifen - Einbau von neuen Kabeldurchführungen - Beseitigung von Fehlstellen im Außenbereich - Auftrag einer Zementputzoberlage im Außenbereich - Auftrag einer OS5-Abdichtung im Außenbereich - Wiederverfüllen der Station - Rückbau Berliner Verbau - provisorischer Asphalt als Oberflächenbelag - Sanierung Schadstellen im Innenbereich - neuer Abluftschacht aus Beton (Wände-Decken-Stützen) - Aufbau und Sanierung Entwässerung in Station - Rissinjektionen - Feuchteregulierender Innenputz - Einbau Doppelboden neu als Gitterrostboden - Oberflächenwiederherstellung mit Unterbau - Rückbau BE BA 02 2027: - Leistungen wie im BA 01 für den 2. Teil der Station
Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die nachfolgend erläutert werden Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des nachfolgendem LV Titel 01 Baustelleneinrichtung In diesem Titel werden die allgemeinen Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle, Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten, Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt. Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden vom AG bezahlt. Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone, demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg erforderlich. Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen und zu beleuchten. Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen sind ebenso enthalten, wie das Stellen der Sondernutzungsanträge etc. Titel 03 - Schutzmaßnahmen Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor Beschädigung während der Bauzeit zu schützen Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen Titel 04 - Provisorische Eingänge Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten. Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder weggebaut und wieder hingebaut werden. Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen VOR den Öffnungszeiten erfolgen. Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt Titel 05 - Abbrucharbeiten Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen für die Kabeileinführungen enthalten Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird erneuert. Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte erforderlich Titel 06 - Pflasterarbeiten Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende Dokumentation wird eingepreist. Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen). Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den ensprechenden Mörtelunterbau. Titel 07 - Asphaltarbeiten Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster verbaut ist. Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden. Titel 08 - Kampfmittelerkundung Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen Abschlussbericht verfassen Titel 09 - Erdarbeiten Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett rückgebaut und entsorgt. Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser zu drainieren. Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt. Titel 10 - Verbauarbeiten Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau eingeplant. Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet Titel 11 - Entsorgung Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben Titel 12 - Gerüstbauarbeiten Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum in einen der Einbringschächte für die Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut. Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen Titel 13 - Entwässerung Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden herausgebaut Titel 14 - Stahlbauarbeiten Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich, die zu integrieren ist Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht betrachtet) Titel 15 - Putzarbeiten Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein Zementputz vorgesehen. Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist. Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine Entwässerungsleistung in die Station abgibt. Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze von oben eingetragen werden. Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft funktionieren. Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu begehen. Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der neuen Wand direkt in diesen Schachtes. Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so auch vor Tausalzen geschützt. Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind hier berücksichtigt. Tite 17 - Mauerwerksarbeiten Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten. Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit Sansteinreparaturmörtel Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten injeziert. Titel 20 - Abdichtungsarbeiten Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN 18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend Titel 21 - Kabeldurchführungen Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und sollen von der Baufirma eingebaut werden. Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut, die Medien sind tot Titel 23 - Sonstiges Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt werden und die Löcher geschlossen werden. Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu liefern und einzubauen Titel 24 - Personal- und Gerätekosten Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken. Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die nachfolgend erläutert werden Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des nachfolgendem LV Titel 01 Baustelleneinrichtung In diesem Titel werden die allgemeinen Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle, Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten, Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt. Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden vom AG bezahlt. Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone, demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg erforderlich. Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen und zu beleuchten. Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen sind ebenso enthalten, wie das Stellen der Sondernutzungsanträge etc. Titel 03 - Schutzmaßnahmen Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor Beschädigung während der Bauzeit zu schützen Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen Titel 04 - Provisorische Eingänge Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten. Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder weggebaut und wieder hingebaut werden. Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen VOR den Öffnungszeiten erfolgen. Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt Titel 05  - Abbrucharbeiten Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen für die Kabeileinführungen enthalten Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird erneuert. Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte erforderlich Titel 06 - Pflasterarbeiten Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende Dokumentation wird eingepreist. Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen). Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den ensprechenden Mörtelunterbau. Titel 07 - Asphaltarbeiten Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster verbaut ist. Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden. Titel 08 - Kampfmittelerkundung Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen Abschlussbericht verfassen Titel 09 - Erdarbeiten Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett rückgebaut und entsorgt. Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser zu drainieren. Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt. Titel 10 - Verbauarbeiten Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau eingeplant. Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet Titel 11 - Entsorgung Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben Titel 12 - Gerüstbauarbeiten Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum in einen der Einbringschächte für die Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut. Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen Titel 13 - Entwässerung Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden herausgebaut Titel 14 - Stahlbauarbeiten Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich, die zu integrieren ist Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht betrachtet) Titel 15 - Putzarbeiten Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein Zementputz vorgesehen. Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist. Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine Entwässerungsleistung in die Station abgibt. Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze von oben eingetragen werden. Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft funktionieren. Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu begehen. Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der neuen Wand direkt in diesen Schachtes. Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so auch vor Tausalzen geschützt. Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind hier berücksichtigt. Tite 17 - Mauerwerksarbeiten Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten. Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit Sansteinreparaturmörtel Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten injeziert. Titel 20 - Abdichtungsarbeiten Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN 18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend Titel 21 - Kabeldurchführungen Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und sollen von der Baufirma eingebaut werden. Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut, die Medien sind tot Titel 23 - Sonstiges Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt werden und die Löcher geschlossen werden. Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu liefern und einzubauen Titel 24 - Personal- und Gerätekosten Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken.
Folgende Planungsansätze wurden getroffen, die nachfolgend erläutert werden Die Erläuterung erfolgt in der Titel-Reihenfolge des nachfolgendem LV Titel 01 Baustelleneinrichtung In diesem Titel werden die allgemeinen Baustellengemeinkosten, wie Einrichten der Baustelle, Bauwasser und Baustromaufbau und -vorhaltungskosten, Beleuchtung, Bauzäune etc. eingestellt. Die Verbrauchskosten sind nicht enthalten, diese werden vom AG bezahlt. Titel 02 Verkehrssicherung - Sondernutzung Die Baustelle befindet sich in der Fußgängerzone, demzufolge sind für alle Lagerflächen und BE-Flächen Sondernutzungsanträge bei der Stadt Nürnberg erforderlich. Die Flächen sind auch entsprechend kenntlich zu machen und zu beleuchten. Die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen sind ebenso enthalten, wie das Stellen der Sondernutzungsanträge etc. Titel 03 - Schutzmaßnahmen Die bestehenden Anlagen in der Station sind in Teilen in Betrieb (Schaltschränken und Kabel). Diese sind vor Beschädigung während der Bauzeit zu schützen Dies betrifft offen stehende Anlagenteile, wie im Doppelboden oder an der Wand verlegte Kabel Weiter sind Flächen auf dem Pflaster außerhalb und im Innern für die Arbeiten vor Verschmutzung zu schützen Titel 04 - Provisorische Eingänge Für die außenliegenden Abdichtungen der Netzstation sind die Eingänge zu den Gebäuden aufrechzuhalten. Hierzu sind entsprechende Holzkonstruktionen erforderlich, die für die Arbeiten immer wieder weggebaut und wieder hingebaut werden. Die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Eingänge müssen VOR den Öffnungszeiten erfolgen. Um- und Wiederaufbauarbeiten sind ebenso berücksichtigt Titel 05 - Abbrucharbeiten Hier sind alle bekannten Abbrucharbeiten im Innen- und Außenbereich, sowie die erforderlichen Kernbohrungen für die Kabeileinführungen enthalten Dies betrifft den Rückbau des losen Putzes außen und innen, den Ausbau des Doppelbodens im vorderen Bereich der Station, der Gitterrost des Abluftschachtes wird erneuert. Für den geplanten Neueinbau von Kabeldurchführungen muss in dem Sandstein entsprechend neue Einführungen geschaffen werden, hier sind Bohrungen und Schnitte erforderlich Titel 06 - Pflasterarbeiten Die vorhandenen Pflasterflächen sind auszubauen, so zu markieren, dass ein Einbau wieder erfolgen kann. Die Beweissicherung mit SÖR und die entsprechende Dokumentation wird eingepreist. Das Pflastermaterial kann nicht zwischengelagert werden und muss vom Unternehmer auf eigene Baulagerflächen verfrachtet werden (analog Wetterhäuschen). Das Pflaster ist nach dem Forderungen von SÖR wieder einzubauen, hier mit dem Juratlith-Fugen und den ensprechenden Mörtelunterbau. Titel 07 - Asphaltarbeiten Es wird davon ausgegangen, dass analog dem Bereich des Wetterhäuschens auch hier Asphalt unter dem Pflaster verbaut ist. Dieser Asphalt ist abzubrechen und muss für die Wiederherstellung wieder neu eingebaut werden. Titel 08 - Kampfmittelerkundung Ein Fachunternehmen erstellt über Luftbildaufnahmen eine Risikobewertung auf vorhandene Kampfmittel. In Abhängigkeit dieser Bewertung wird ein Mitarbeiter der Kampfmitteluntersuchung stichprobenartig die Bohr- und Aushubarbeiten begleiten und am Ende einen Abschlussbericht verfassen Titel 09 - Erdarbeiten Die Schotter- und Frostschutztschicht unterhalb des Pflasters kann erfahrungsgemäß nicht wieder verwendet werden. Deswegen wird dieser Bereich komplett rückgebaut und entsorgt. Die Ausgrabung der Netzstation erfolgt im Bereich zu den angrenzenden Gebäuden innerhalb eines Verbaus Das Erdmaterial wieder entsorgt, die neue Abdichtung mit einer Noppenbahn geschützt und dann wird im Wandbereich eine Sickerpackung eingebaut, um das Wasser zu drainieren. Der restliche Arbeitsraum wird mit Sand neu verfüllt. Titel 10 - Verbauarbeiten Für die Arbeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude wird je Seite der Netzstation ein Berliner Verbau eingeplant. Der Verbau ist in den beiliegenden Plänen gezeichnet Titel 11 - Entsorgung Die Entsorgungskosten werden hier ausgeschrieben Titel 12 - Gerüstbauarbeiten Im Innenbereich wird ein Rollgerüst für die Verputzarbeiten benötigt, weiter wird ein Treppentrum in einen der Einbringschächte für die Materialanlieferung und den Personenzugang eingebaut. Dieser ist je Bauabschnitt umzubauen Titel 13 - Entwässerung Der Abluftschacht im Innern wird neu aufgebaut, die Entwässerungsleitungen werden neu errichtet. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen im hinteren Bereich der Station sind nicht mehr aktiv und werden herausgebaut Titel 14 - Stahlbauarbeiten Der Gitterrost im Abluftschacht ist neu aufzubauen, es ist für den Einsteig von oben eine Klappe erforderlich, die zu integrieren ist Desweiteren wird der Doppelboden im Eingangsbereich im Untergeschoss der Station neu gemacht, hier wird der Stahlbau als Unterkonstruktion und Gitterroste neu aufgebaut (der hintere Bereich ist hier nicht betrachtet) Titel 15 - Putzarbeiten Im Außenbereich ist vor dem Aufbringen der Abdichtung ein geeigneter Untergrund herzustelllen. Da man diesen momentan nicht kennt, wird hier vollflächig ein Zementputz vorgesehen. Im Innenbereich wird ein feuchteregulierender Putz vorgesehen, der die Feuchtigkeit im Innern des Mauerwerks/Sandsteins abgibt, so dass keine Feuchtigkeit an der Tragkonstruktion mehr gegeben ist. Titel 16 - Beton- und Stahlbetonarbeiten Der Abluftschacht ist im Moment als Blechkanal konzipiert, der Feuchtigkeit von oben über eine Entwässerungsleistung in die Station abgibt. Der Kanal ist komplett korrodiert, weil auch Tausalze von oben eingetragen werden. Eine derartige Konsttuktion kann nich dauerhaft funktionieren. Deswegen wird in Abstimmung mit N-ERGIE eine Betonkonstruktion als Abluftschacht konstruiert. HIer wird ein Betonschacht unterhalb des Gitterrosten konstruiert. Dieser Schacht erhält einen Gully, so dass Oberflächenwasser ablaufen kann. Der Schacht ist von außen zur Reinigung und Laubentfernung etc. zu begehen. Die Abluft der Trafos erfolgt über ein Gitter in der neuen Wand direkt in diesen Schachtes. Der Schacht selbst wird komplett abgedichtet und so auch vor Tausalzen geschützt. Die Leistungen für die Herstellung des Schachtes sind hier berücksichtigt. Tite 17 - Mauerwerksarbeiten Der neue Gitterrost-Boden im Eingangsbereich in die Station wird auf Stahlträgern gelegt, die auf MW-Stützen abgelegt werden, dies ist hier enthalten. Weiter wird im hinteren Bereich der Station (BA02) eine Tür ausgebaut und der Sturz erhöht, eine Schwelle aufgebaut, auch diese Leistungen sind enthalten Titel 18 - Reprofilierung Schadstellen mit Sansteinreparaturmörtel Einzelschadstellen innerhalb der Station werden mit Sandsteinreparaturmörtel in mehreren Lagen saniert. Der Abtrag ist im Titel Abbrucharbeiten enthalten Titel 19 - Rissinjektion - Bereich Undichtigkeiten Die aufgenscheinlichen Undichtigkeiten werden mit PUR und/oder EP im Vorfeld der Abdichtungsarbeiten injeziert. Titel 20 - Abdichtungsarbeiten Im Außenbereich erfolgt die Abdichtung mittels zementösen 1K-Abdichtung - rissüberbrückend nach DIN 18533, die Abdichtung im Lichtschacht erfolgt mittels PMMA-Material, ebenfalls rissüberbrückend Titel 21 - Kabeldurchführungen Die Kabeleinführungen werden von N-ERGiE geplant und sollen von der Baufirma eingebaut werden. Titel 22 - Kabelzugrohre - Ein- und Ausbau Das Kabelpaket für die Feuerwehr und die Telekom wird mit Futterrohr duch die Station neu verlegt. Die im Bestand kreuzenden Schutzrohre für Gas und Wasser werden mit den darin befindlichen Leitungen ausgebaut, die Medien sind tot Titel 23 - Sonstiges Hier sind sonstige Leistungen, wie Einbau des Abluftgitters neu, ein Auffangblech im hinteren Bereich beim Notausstieg zur Auffangung von Zigarettenreste etc. eingeplant, die alten Packer müssen entfernt werden und die Löcher geschlossen werden. Die Lüftungsgitter für die Trafozuluft sind hier zu liefern, für den Betonschacht sind Steigeisen zu liefern und einzubauen Titel 24 - Personal- und Gerätekosten Hier sind Stundenlohnleistungen und Materialkosten eingestellt, die Unvorhergesehenens abdecken.
Transportwege / Baustellenandienung / An- und Abtransporte / Schwerlastverkehr Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der Stadt Nürnberg Die Transportwege zur Baustelle und Erschwernisse für die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit der zu lieferenden Leistung zu ermitteln. Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu bestimmen und stringend einzuhalten Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die Kalkulation eingearbeitet werden kann. Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den Gesamtkosten zu entwickeln. Verkehrsregelung FuZo Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden Ausnahmen) ist nicht gestattet Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo) Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt zu vermeiden. LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der Fußgängerzone fahren zu können. Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu ergreifen. Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten Gebäude sind einzuhalten Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg (Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet sich in der Anlage. Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn ein endgültiger Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung außerhalb der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht möglich. Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit baustellenbedingte Verunreinigungen im Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der öffentlichen Straßen erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind. jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung). Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte mittels Bauzaunn, einschl. der vorgeschriebenen Beschilderung und erforderlichen Tore Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel, Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen, soweit diese nicht in besonderen Positionen berücksichtigt sind. Versorgungsleitungen Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung der vorhandenen unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten). Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren. Bauabwicklung Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions- und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen (Nebenleistung). Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und Erschütterungsminimierung gelegt. Alle aus den dargestellten Punkten resultierende Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch, Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und Fahrzeuge zu berücksichtigen. Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen sind dabei einzukalkulieren. Transportwege / Baustellenandienung / An- und Abtransporte / Schwerlastverkehr Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der Stadt Nürnberg Die Transportwege  zur Baustelle und Erschwernisse für die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit der zu lieferenden Leistung zu ermitteln. Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu bestimmen und stringend einzuhalten Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die Kalkulation eingearbeitet werden kann. Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den Gesamtkosten zu entwickeln. Verkehrsregelung FuZo Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden Ausnahmen) ist nicht gestattet Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo) Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt zu vermeiden. LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der Fußgängerzone fahren zu können. Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu ergreifen. Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten Gebäude sind einzuhalten Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg (Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet sich in der Anlage. Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn ein endgültiger Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung außerhalb der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht möglich. Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit baustellenbedingte Verunreinigungen im Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der öffentlichen Straßen erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind. jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung). Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte mittels Bauzaunn,  einschl. der vorgeschriebenen Beschilderung und erforderlichen Tore Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel, Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen, soweit diese nicht in besonderen Positionen berücksichtigt sind. Versorgungsleitungen Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung der vorhandenen unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten). Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren. Bauabwicklung Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions- und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen (Nebenleistung). Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und Erschütterungsminimierung gelegt. Alle aus den dargestellten Punkten resultierende Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch, Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und Fahrzeuge zu berücksichtigen. Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen sind dabei einzukalkulieren.
Transportwege / Baustellenandienung / An- und Abtransporte / Schwerlastverkehr Die Baumaßnahme befindet sich in der Innenstadt der Stadt Nürnberg Die Transportwege zur Baustelle und Erschwernisse für die Logistiksind vom AN eigenständig in Abhängigkeit der zu lieferenden Leistung zu ermitteln. Die Zuwegung und Abfuhr ist in Abstimmung mit SÖR zu bestimmen und stringend einzuhalten Dem Bieter wird empfohlen im Vorfeld die An- und Abfahrsituation zu begutachten, damit dies in die Kalkulation eingearbeitet werden kann. Sollten sonstige Anfahrtswege benötigt werden, so sind die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung einer Tauglichkeit vom Bieter selbst (in Abstimmung mit SÖR und dem AG) zu ermitteln und entsprechend in den Gesamtkosten zu entwickeln. Verkehrsregelung FuZo Ein "Drehen oder Wenden" der Fahrzeuge oder Rangieren innerhalb der Fußgängerzone im Rahmen der normalen Ladenöffnungszeiten (bis auf wenige begründenden Ausnahmen) ist nicht gestattet Auflagen innerhalb der Fußgängerzone (FuZo) Ein Einweiser muss die LKW begleiten (ggf. auch mehrere Einweiser). Eine "Rudelbildung" von LKW ist unbedingt zu vermeiden. LKW-Fahrer müssen innerhalb der Fußgängerzone im oder zumindest am Fahrzeug bleiben, um im Falle eines Feueralarms u. vglb. sofort das Fahrzeug aus der Fußgängerzone fahren zu können. Es sind geeignete Maßnahmen zum Staubniederschlag zu ergreifen. Die Feuerwehraufstellflächen für die benachbarten Gebäude sind einzuhalten Abstandsflächen und Aufstandsflächen der BE Da die BE nur im Bereich der FuZo möglich ist, wurden ein mögliches BE-Konzept mit SÖR und der Stadt Nürnberg (Markständen etc.) vorabgestimmt. Das Konzept befindet sich in der Anlage. Die Festlegung der tatsächlichen Baustellen- und Flächennutzung obliegt dem AN. Hierzu ist spätestens 14 Tage vor Baubeginn ein endgültiger Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vor Aufnahme der Arbeiten der BÜAG vorzulegen. Eine Flächennutzung außerhalb der im Plan eingezeichneten Bereiche ist nicht möglich. Die Zu- und Abfahrt ist vom AN entsprechend so zu koordinieren, dass der Verkehrsfluss auf der öffentlichen Straße nicht behindert wird. Soweit baustellenbedingte Verunreinigungen im Umgebungsbereich, in der Fußgängerzone sowie der öffentlichen Straßen erfolgen, sind diese unverzüglich zu reinigen, mind. jedoch arbeitstäglich (einzurechnende Nebenleistung). Die Sicherung der Baustelleneinrichtung erfolgte mittels Bauzaunn, einschl. der vorgeschriebenen Beschilderung und erforderlichen Tore Zur Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung gehören gemäß DIN 18299 alle einzurechnenden Leistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich sind. Hierzu sind alle notwendigen Geräte, Maschinen, Transportmittel, Absperrungen, Werkzeuge und alle erforderlichen Verbrauchs- und Betriebsmittel auf die Baustelle zu bringen, betriebsbereit vorhalten und zu betreiben einschließlich aller dafür notwendigen Nebenleistungen, soweit diese nicht in besonderen Positionen berücksichtigt sind. Versorgungsleitungen Für alle Ver- und Entsorgungsleitungen (im Umgebungsbereich der Abbruchmaßnahme) und deren Anschlüsse ist ein ausreichender Schutz vor Beschädigungen zu gewährleisten. Im Zuge der Baustelleneinrichtung hat eine Sicherung und Markierung der vorhandenen unterirdischen Leitungen zu erfolgen (Termin mit dem AG und der BÜAG und ggf. weiteren Beteiligten). Alle Schadstofffreimachungs- und Entkernungsarbeiten einschl. der Verladearbeiten sind Arbeiten in kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128/TRGS 524 und entsprechend zu konzeptionieren und zu kalkulieren. Bauabwicklung Aufgrund der Lage der Baustelle im Stadtgebiet von Nürnberg mit sensibler Umgebungsnutzung ist bei allen Arbeiten ein kleinzügiges, emissions- und immissions- und lärmminimiertes Vorgehen einzuplanen (Nebenleistung). Besonderer Wert wird auf die wirksame Staub- und Erschütterungsminimierung gelegt. Alle aus den dargestellten Punkten resultierende Erschwernisse und Behinderungen, welche nicht gesondert in dem Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren. Anforderungen an Geräte und Fahrzeuge Für den Einsatz je Verwendungszweck (Abbruch, Instandsetzung etc.) sind ausschließlich geprüfte und gewartete Baugeräte mit notwendigen Schutzeinrichtung zulässig. die gerätetechnische Ausstattung muss den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Regelungen entsprechen. Die maximale Belastung im Bereich des zu erstellenden Verbaus - siehe Angaben auf den Verbauplänen - ist für die gesamte Bauabwicklung in der Wahl der Geräte und Fahrzeuge zu berücksichtigen. Geeignete Gerätschaften zur Erfüllung der Anforderungen sind dabei einzukalkulieren.
BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG - BAUSTROM + BAUWASSER 1. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Beseitigung von Bauabfällen Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt: Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials sofort und für den AG kostenlos zu sorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren. Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B. nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der Entsorgungsgebühren). Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten aufgeführt geregelt. Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner Abfälle zuständig, daher hat der AN sich eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä. umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc. besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw. in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für Nachunternehmer eines AN. Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren: · Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips · Deponieschutt mit Gips · Baustellenmischabfälle (Restmüll) · Bitumen-Dachpappen · Papier, Pappe, Kartonagen · Holz · Schrott · Bauverbundstoffe · Fenster/Flachglas · Kunststoffe allgemein / PVC · Styropor · Kabelreste · Folien, sauber Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu entsorgen! Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht zulässig! Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN dem AG für alle entstehenden Kosten der Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern, Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren, anteilige Bauleitungskosten etc.). Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B. ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu rechnen: Sortieren, Laden u. Abfahren ca. 8 h x59,00 = 472,00 Euro Schuttcontainer ca. 1 St x135,00 = 135,00 Euro Abfallgebühren ca. 1 t x 450,00 = 450,00 Euro anteilige Bauleitung ca. 1 h 100,00 = 100,00 Euro Summe netto =1.157,00 Euro Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden. Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer Lagerung und Abtransport von jedem AN sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird. Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist, behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker prozentual umzulegen. 2. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen geregelt. Es wird auf Folgendes hingewiesen: · Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten, besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse, Kabelleitungen etc. bezieht. · Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht werden. · Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich ausgeschlossen. BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG - BAUSTROM + BAUWASSER 1.    Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Beseitigung von Bauabfällen Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt: Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials sofort und für den AG kostenlos zu sorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren. Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B. nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der Entsorgungsgebühren). Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten aufgeführt geregelt. Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner Abfälle zuständig, daher hat der AN sich eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä. umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc. besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw. in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für Nachunternehmer eines AN. Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren: ·    Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips ·    Deponieschutt mit Gips ·    Baustellenmischabfälle (Restmüll) ·    Bitumen-Dachpappen ·    Papier, Pappe, Kartonagen ·    Holz ·    Schrott ·    Bauverbundstoffe ·    Fenster/Flachglas ·    Kunststoffe allgemein / PVC ·    Styropor ·    Kabelreste ·    Folien, sauber Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu entsorgen! Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht zulässig! Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN dem AG für alle entstehenden Kosten der Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern, Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren, anteilige Bauleitungskosten etc.). Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B. ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu rechnen: Sortieren, Laden u. Abfahren    ca. 8 h x59,00   = 472,00 Euro Schuttcontainer    ca. 1 St    x135,00      = 135,00 Euro Abfallgebühren    ca. 1 t    x 450,00 = 450,00 Euro anteilige Bauleitung    ca. 1 h    100,00   = 100,00 Euro Summe netto          =1.157,00 Euro Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden. Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer Lagerung und Abtransport von jedem AN sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird. Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist, behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker prozentual umzulegen. 2.    Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen geregelt. Es wird auf Folgendes hingewiesen: ·    Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten, besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse, Kabelleitungen etc. bezieht. ·    Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht werden. ·    Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
BESEITIGUNG VON BAUABFÄLLEN/BAUSCHUTT + BAUREINIGUNG - BAUSTROM + BAUWASSER 1. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Beseitigung von Bauabfällen Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und der jeweils geltenden regionalen Richtlinien über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Städte und Gemeinden gilt als wesentlicher ergänzender Vertragsbestandteil zwischen AN und AG, was folgt: Laut VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11 und 4.1.12 sowie Werkvertrag hat der AN für die Beseitigung der durch seine Lieferungen und/oder Leistungen verursachten Verschmutzungen (Baureinigung) einschl. dem Abtransport der Baustellenabfälle, sonstiger Abfälle und Kehricht sowie des nicht mehr benötigten Materials sofort und für den AG kostenlos zu sorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten im Bedarfsfall täglich durchzuführen sind. Dabei sind die Abfälle bzw. Materialien nur an Örtlichkeiten, die mit der Bauleitung abgesprochen wurden, zu trennen und ordnungsgemäß in geeigneten Behältnissen zu lagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsbeendigungen sofort und bei länger andauernden Arbeiten mindestens wöchentlich abzufahren. Sämtlicher Schutt ist von AN zu trennen. Bei Zuwiderhandlung haftet der AN für alle entstehenden Mehrkosten bei der Abfallentsorgung (wie z. B. nachträgliches Sortieren und/oder Differenz der Entsorgungsgebühren). Die normale Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Abfallbehälter und deren Abfuhr ist wie unten aufgeführt geregelt. Der AN ist selbst für die Lagerung und Abfuhr seiner Abfälle zuständig, daher hat der AN sich eigenverantwortlich über die jeweils neuesten gültigen Abfallsatzungen der zuständigen Verwaltung o. ä. umfassend zu informieren und diese einzuhalten. Ferner verpflichtet er sich, seine Arbeitskräfte und die seiner etwaigen Nachunternehmer, Zulieferanten etc. besonders zu belehren, auf diese Verpflichtung hinzuweisen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Der Ort für die Lagerung der Abfälle ist mit dem Baustellenaufsichtspersonal abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise bzw. -dokumente zu führen und ggf. auf Verlangen diese im Original bzw. in Kopie auszuhändigen. Dies gilt auch für Nachunternehmer eines AN. Nach dem derzeitig geltenden Entsorgungskriterien des AG, die ebenfalls für ihre Nachunternehmer gelten, sind die Abfälle jedoch mindestens wie folgt zu sortieren: · Recyclingschutt, mineralisch ohne Gips · Deponieschutt mit Gips · Baustellenmischabfälle (Restmüll) · Bitumen-Dachpappen · Papier, Pappe, Kartonagen · Holz · Schrott · Bauverbundstoffe · Fenster/Flachglas · Kunststoffe allgemein / PVC · Styropor · Kabelreste · Folien, sauber Restmengen von Gefahrstoffen sind als Sondermüll zu entsorgen! Zwischenlagerungen an der Baustelle sind nicht zulässig! Wenn der AN obigen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt und/oder wenn unzureichende Reinigungen bzw. Entfernung von Bauabfällen zur Behinderung bei weiteren Arbeiten führen, haftet der AN dem AG für alle entstehenden Kosten der Ersatzvornahme (Reinigen, Sortieren, Laden, Lagern, Behandeln und Abfahren, Fuhrkosten, Deponiegebühren, anteilige Bauleitungskosten etc.). Auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preis-/Lohnbasis ist im Fall der Pflichtverletzung durch den AN mit folgenden ca.-Kosten - hier z. B. ermittelt für 1 bis 2 mⁿ vermischter Bauabfälle - zu rechnen: Sortieren, Laden u. Abfahren ca. 8 h x59,00 = 472,00 Euro Schuttcontainer ca. 1 St x135,00 = 135,00 Euro Abfallgebühren ca. 1 t x 450,00 = 450,00 Euro anteilige Bauleitung ca. 1 h 100,00 = 100,00 Euro Summe netto =1.157,00 Euro Vorstehender Wert dient der Verdeutlichung, mit welchen Kosten bei einer Pflichtverletzung gerechnet werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht im Interesse des AG liegt, diese Kosten dem AN zu überbürden. Vielmehr legt der AG größten Wert darauf, dass obige Verpflichtung zu Reinigung, Sortierung, ordnungsgemäßer Lagerung und Abtransport von jedem AN sorgfältig und bald selbst durchgeführt wird. Bei gegensätzlicher Auffassung zwischen AN und AG, ob und wie der AN seiner Verpflichtung nachgekommen ist, behält sich der AG vor, nach Maßgabe obiger Einheitspreise/Verrechnungssätze nach bestem Wissen und Gewissen die dem AG nachweislich entstandenen Kosten auf die am Bau beteiligten Firmen/Handwerker prozentual umzulegen. 2. Ergänzung zu den Vereinbarungen über die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser Die Kostenbeteiligung für auftraggeberseitig gestellte Baustrom- und Bauwasserversorgung in den Vorbemerkungen geregelt. Es wird auf Folgendes hingewiesen: · Anweisungen des Baustellenaufsichtspersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten, besonders, soweit es sich auf elektrische Anschlüsse, Kabelleitungen etc. bezieht. · Bei Mißbrauch oder fahrlässiger Beschädigung der vorgehaltenen Anlagen, Verteiler etc. kann die Benutzungserlaubnis vom AG jederzeit rückgängig gemacht werden. · Jeder Ersatzanspruch für Schäden und Folgeschäden beim AN, der durch Unterbrechungen oder Störungen der Strom-/Wasserversorgung entsteht, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Terminplan Arbeitsbeginn BA 01 16.02.2026 Fertigstellung BA 01 20.11.2026 Winterpause: 23.11.2026 bis 16.02.2027 Arbeitsbeginn BA 02 17.02.2027 Fertigstellung Vertragsleistung 19.11.2027 Beachte: Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden Gebäude zu realisieren. Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist zu gewährleisten Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan. Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren - diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom 23.10.2025 zu entnehmen Terminplan Arbeitsbeginn  BA 01                        16.02.2026 Fertigstellung BA 01 20.11.2026 Winterpause:     23.11.2026 bis 16.02.2027 Arbeitsbeginn BA 02                        17.02.2027 Fertigstellung Vertragsleistung            19.11.2027 Beachte: Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden Gebäude zu realisieren. Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist zu gewährleisten Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan. Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren - diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom 23.10.2025 zu entnehmen
Terminplan Arbeitsbeginn BA 01 16.02.2026 Fertigstellung BA 01 20.11.2026 Winterpause: 23.11.2026 bis 16.02.2027 Arbeitsbeginn BA 02 17.02.2027 Fertigstellung Vertragsleistung 19.11.2027 Beachte: Sämtliche Arbeitten sind während des öffentlichen Betriebes der Fußgängerzone und der anschließenden Gebäude zu realisieren. Das Aufrechthalten der Eingänge in die Läden etc. ist zu gewährleisten Es sind parallel dazu Arbeiten der N-ERGIE Netz erforderlich, siehe auch beiliegender Bauablaufplan. Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten zu kalkulieren - diese sind dem vorliegenden Bauablaufplan vom 23.10.2025 zu entnehmen
Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf Vollständigkeit zu prüfen 01 Leistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis im pdf-Format - Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format 02 Bestandsunterlagen - Grundriss I Station - Grundriss II Station - Längsschnitt - Querschnitte 03 Pläne Verbau GNI - Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche - Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und Querschnitt 04 Lagepläne - amtlicher Lageplan - Lageplan mit Sparten N-ERGIE 05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden bis zur Vergabe noch erarbeitet) - Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024 06 Terminplan - Bauablaufplan vom 23.10.2025 07 EFB-Preisblatt - Formblatt EFB 221 Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf Vollständigkeit zu prüfen 01 Leistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis im pdf-Format - Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format 02 Bestandsunterlagen - Grundriss I Station - Grundriss II Station - Längsschnitt - Querschnitte 03 Pläne Verbau GNI - Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche - Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und Querschnitt 04 Lagepläne - amtlicher Lageplan - Lageplan mit Sparten N-ERGIE 05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden bis zur Vergabe noch erarbeitet) - Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024 06 Terminplan - Bauablaufplan vom 23.10.2025 07 EFB-Preisblatt - Formblatt EFB 221
Folgende Unterlagen liegen dem LV bei und sind auf Vollständigkeit zu prüfen 01 Leistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis im pdf-Format - Leistungsverzeichnis im gaeb d83-Format 02 Bestandsunterlagen - Grundriss I Station - Grundriss II Station - Längsschnitt - Querschnitte 03 Pläne Verbau GNI - Lageplan Verbau BA 01 mit BE-Fläche - Grunrisse Verbau mit Gurtungen - Längsschnitt und Querschnitt 04 Lagepläne - amtlicher Lageplan - Lageplan mit Sparten N-ERGIE 05 Konzeptskizzen Lüftungsschacht Beton (Pläne werden bis zur Vergabe noch erarbeitet) - Konzept Lüftungsschacht vom 10.10.2024 06 Terminplan - Bauablaufplan vom 23.10.2025 07 EFB-Preisblatt - Formblatt EFB 221
05 ABBRUCHARBEITEN
05
ABBRUCHARBEITEN
In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren
In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren
05.01 INNENBEREICH
05.01
INNENBEREICH
05.02 AUßENBEREICH
05.02
AUßENBEREICH
05.03 KERNBOHRUNGEN UND SCHNITTE UND STEMMEN
05.03
KERNBOHRUNGEN UND SCHNITTE UND STEMMEN
06 PFLASTERARBEITEN
06
PFLASTERARBEITEN
Folgender Leistungsablauf für Erdarbeiten, Asphalt, Pflaster ist geplant BA 01: 1) Pflaster Bestand lösen, laden und entsorgen 2) Asphalttragschicht unter Pflaster lösen, laden und entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) provisorischer Asphaltbelag auf vorhandener Schottertragschicht/Frostschutzschicht einbauen 6) nach Sommermonaten - Rückbau provisorischer Asphaltbelag 7) fachgerechter Unterbau mit Asphaltunterbau und Pflastereinbau endgültig BA 02: 1) Abbruch prov. Asphaltbelag 2) Frostschutzschicht und Schottertragschicht ausbauen, laden, entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) Rückbau provisorische Asphaltschicht - auch für den Bereich der Leistungen der N-ERGIE 6) neue Frostschutzschicht und Schottertragschicht 7) neue Asphalttragschicht 8) Pflaster wieder neu einbauen - inkl. der vom AG zur Verfügung gestellte Pflasterbereich für die Eigenleistung Einführung von Kabeln Folgender Leistungsablauf  für Erdarbeiten, Asphalt, Pflaster ist geplant BA 01: 1) Pflaster Bestand lösen, laden und entsorgen 2) Asphalttragschicht unter Pflaster lösen, laden und entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) provisorischer Asphaltbelag auf vorhandener Schottertragschicht/Frostschutzschicht einbauen 6) nach Sommermonaten - Rückbau provisorischer Asphaltbelag 7) fachgerechter Unterbau mit Asphaltunterbau und Pflastereinbau endgültig BA 02: 1) Abbruch prov. Asphaltbelag 2) Frostschutzschicht und Schottertragschicht ausbauen, laden, entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) Rückbau provisorische Asphaltschicht - auch für den Bereich der Leistungen der N-ERGIE 6) neue Frostschutzschicht und Schottertragschicht 7) neue Asphalttragschicht 8) Pflaster wieder neu einbauen - inkl. der vom AG zur Verfügung gestellte Pflasterbereich für die Eigenleistung Einführung von Kabeln
Folgender Leistungsablauf für Erdarbeiten, Asphalt, Pflaster ist geplant BA 01: 1) Pflaster Bestand lösen, laden und entsorgen 2) Asphalttragschicht unter Pflaster lösen, laden und entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) provisorischer Asphaltbelag auf vorhandener Schottertragschicht/Frostschutzschicht einbauen 6) nach Sommermonaten - Rückbau provisorischer Asphaltbelag 7) fachgerechter Unterbau mit Asphaltunterbau und Pflastereinbau endgültig BA 02: 1) Abbruch prov. Asphaltbelag 2) Frostschutzschicht und Schottertragschicht ausbauen, laden, entsorgen 3) Verbau und Abdichtung der Station 4) nach Abdichtung - Verbaurückbau und Wiederverfüllung Aushub um Trafostation 5) Rückbau provisorische Asphaltschicht - auch für den Bereich der Leistungen der N-ERGIE 6) neue Frostschutzschicht und Schottertragschicht 7) neue Asphalttragschicht 8) Pflaster wieder neu einbauen - inkl. der vom AG zur Verfügung gestellte Pflasterbereich für die Eigenleistung Einführung von Kabeln
In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren
In den Positionen ist der eigentliche Abbruch, inkl. Transport zu kalkulieren. Die Entsorgung und die Bereitstellung der Schuttcontainer ist im Titel ENTSORGUNG zu kalkulieren
1. Allgemein 1.1 Für Bettungs- und Fugenmaterial gem. TL Pflaster dürfen nur Baustoffgemische verwendet werden, die einer Güteüberwachung unterliegen. Die Güteüberwachung bzw. der Nachweis der Baustoffgemische für Bettungs- und Fugenmaterialien hat sinngemäß entsprechend den TL G SoB-StB zu erfolgen. Als Nachweis der Güteüberwachung gilt das letzte Fremdüberwachungszeugnis des jeweiligen Lieferwerks. Auf Verlangen des AG hat der AN das Fremdüberwachungszeugnis vorzulegen. Die Lieferscheine für die zur Verwendung kommenden Baustoffgemische müssen eine Kennzeichnung über eine Güteüberwachung gemäß den TL G SoB-StB aufweisen. Für den Bereich Bayern gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die güteüberwachten Werke im Internet bekannt. 1.2 Ergänzende Festlegungen zur TL Pflaster-StB, Abschnitt 3.2.1.2: Die Ermittlung des in Leistungspositionen geforderten Wasserdurchlässigkeitsbeiwert erfolgt nach DIN 18130-1 am unzertrümmerten Probematerial. 1.3 Bordsteine aus Granit dürfen keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen, schiefrige Absonderungen und dergleichen aufweisen. 1.4 Zuordnungen zur RStO 12: Mit Einführung der RStO 12 werden Straßenbefestigungen abweichend von der zurückgezogenen RStO 01 nicht mehr Bauklassen sondern Belastungsklassen (Bk) zugeordnet. Für sämtliche dem Vertragswerk zugrundeliegenden Vertragsbestandteile gelten folgende Zuordnungen: Bk100 entspricht Bauklasse SV Bk32 entspricht Bauklasse I Bk10 entspricht Bauklasse II Bk3,2 entspricht Bauklasse III Bk1,8 entspricht Bauklasse III Bk1,0 entspricht Bauklasse IV Bk0,3 entspricht Bauklasse V und VI 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Nebenleistungen und gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Alle durch Einbauten (z.B. Schieber, Schächte, Einläufe, Maste, Bäume und dgl.)verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.3 Alle durch Einfassungen und Randbauten (z.B. Bordsteine, Rinnen, Einfriedungen, Wände, Lichtschächte, Vorbauten, Überdachungen und dgl.) verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.4 Das Zwischenlagern von aufgenommenen / aufgebrochenen Materialien, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 2.5 Herstellung von Plattenbelägen im Bogen. 3. Für das Verlegen von Plattenbelag auf Zementmörtel gelten folgende Festlegungen: 3.1 Die Platten sind parallel zur Randeinfassung oder einer anderen festgelegten Achse in gleichmäßigem Verband auf die Bettung zu verlegen. 3.2 Der Verband (Kreuzfugen / versetzte Fugen) ist nach Angabe des AG auszuführen. 3.3 Im Plattenbelägen auf Mörtelbett mit vermörtelten Fugen sind Dehnungsfugen im Abstand von höchstens 6 m in Längs- und Querrichtung auszuführen. 3.4 Die Plattenfläche ist beim Verfugen mit Mörtel ausreichend lange feucht zu halten. 3.5 Auf gefrorener Unterlage dürfen Plattenbeläge nicht gebaut werden. 3.6 Platten aus Beton müssen die Anforderung der TL Pflaster-StB, Abschnitt 5.1 erfüllen. Ihre maximale Gesamtlänge darf 600 mm (Nennmaß) nicht überschreiten. 3.7 Um Zuarbeiten von Betonplatten zu vermeiden, ist der genaue Abstand der Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Plattenreihen vorher zu ermitteln. 3.8 Plattenbeläge sind erst dann für den Verkehr freizugeben, wenn ihre Bettung und die Verfugung ausreichend ausgehärtet sind. 3.9 Die Oberfläche der Bettung muss die gleiche Neigung wie die Oberfläche des Plattenbelages aufweisen. 3.10 Es gilt die ZTV Pflaster-StB 20 mit Ausnahme der Abschnitte 2.3.1, 2.3.2, 3.2, 3.8.3, 3.8.4 3.11 Ausführungsfestlegung zur Bettungs-/Plattenverlegung: - Der Mörtel ist dem Baufortschritt entsprechend Reihe für Reihe einzuschaufeln und mit der Maurerkelle höhengerecht zu verteilen. - Das Verlegen der Platten hat grundsätzlich von der Unterlage (z.B. Schottertragschicht) aus zu erfolgen. - Das Verlegen der Platten erfolgt höhen- und fluchtgerecht entlang einer Schnur. - Die Platten sind mit einem Gummihammer auf ganzer Fläche so einzuklopfen, dass der Bettungsmörtel in den Fugen bis ca. ein Viertel der Plattendicke aufsteigt. . 4. Ergänzende Festlegung zur ATV DIN 18318, Ausgabe 2019. Abweichend zu den Abschnitten 3.1.10 und 3. 1.9 gilt: Sofern der AG keine anderen Festlegungen (z.B. durch Höhenplan) trifft, beträgt die resultierende Neigung mindestens > bei unbearbeiteten oder spaltrauen Natursteinen - im Fahrbahnbereich 3,5 % - in sonstigen Flächen 3,0 % > bei allen sonstigen Flächen 2,5 % 5.1 Ergänzende Festlegungen zur ZTV Pflaster-StB: Zu Nr.3.3.1, ZTV Pflaster-StB, Eigenüberwachungsprüfungen für Baustoffgemische: Korngrößenverteilung und Feinanteile mindestens eine Prüfung je angefangene 500 m2 eingebautes Baustoffgemisch. Der AG ist über den Zeitpunkt der Eigenüberwachungsprüfungen zu informieren. 5.2 Eigenüberwachungsprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie von einer Prüfstelle durchgeführt werden, die nach den RAP Stra anerkannt und für den Anerkennungsbereich D1 zugelassen ist 1. Allgemein 1.1 Für Bettungs- und Fugenmaterial gem. TL Pflaster dürfen nur Baustoffgemische verwendet werden, die einer Güteüberwachung unterliegen. Die Güteüberwachung bzw. der Nachweis der Baustoffgemische für Bettungs- und Fugenmaterialien hat sinngemäß entsprechend den TL G SoB-StB zu erfolgen. Als Nachweis der Güteüberwachung gilt das letzte Fremdüberwachungszeugnis des jeweiligen Lieferwerks. Auf Verlangen des AG hat der AN das Fremdüberwachungszeugnis vorzulegen. Die Lieferscheine für die zur Verwendung kommenden Baustoffgemische müssen eine Kennzeichnung über eine Güteüberwachung gemäß den TL G SoB-StB aufweisen. Für den Bereich Bayern gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die güteüberwachten Werke im Internet bekannt. 1.2 Ergänzende Festlegungen zur TL Pflaster-StB, Abschnitt 3.2.1.2: Die Ermittlung des in Leistungspositionen geforderten Wasserdurchlässigkeitsbeiwert erfolgt nach DIN 18130-1 am unzertrümmerten Probematerial. 1.3 Bordsteine aus Granit dürfen keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen, schiefrige Absonderungen und dergleichen aufweisen. 1.4 Zuordnungen zur RStO 12: Mit Einführung der RStO 12 werden Straßenbefestigungen abweichend von der zurückgezogenen RStO 01 nicht mehr Bauklassen sondern Belastungsklassen (Bk) zugeordnet. Für sämtliche dem Vertragswerk zugrundeliegenden Vertragsbestandteile gelten folgende Zuordnungen: Bk100 entspricht Bauklasse SV Bk32 entspricht Bauklasse I Bk10 entspricht Bauklasse II Bk3,2 entspricht Bauklasse III Bk1,8 entspricht Bauklasse III Bk1,0 entspricht Bauklasse IV Bk0,3 entspricht Bauklasse V und VI 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Nebenleistungen und gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Alle durch Einbauten (z.B. Schieber, Schächte, Einläufe, Maste, Bäume und dgl.)verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.3 Alle durch Einfassungen und Randbauten (z.B. Bordsteine, Rinnen, Einfriedungen, Wände, Lichtschächte, Vorbauten, Überdachungen und dgl.) verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.4 Das Zwischenlagern von aufgenommenen / aufgebrochenen Materialien, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 2.5 Herstellung von Plattenbelägen im Bogen. 3. Für das Verlegen von Plattenbelag auf Zementmörtel gelten folgende Festlegungen: 3.1 Die Platten sind parallel zur Randeinfassung oder einer anderen festgelegten Achse in gleichmäßigem Verband auf die Bettung zu verlegen. 3.2 Der Verband (Kreuzfugen / versetzte Fugen) ist nach Angabe des AG auszuführen. 3.3 Im Plattenbelägen auf Mörtelbett mit vermörtelten Fugen sind Dehnungsfugen im Abstand von höchstens 6 m in Längs- und Querrichtung auszuführen. 3.4 Die Plattenfläche ist beim Verfugen mit Mörtel ausreichend lange feucht zu halten. 3.5 Auf gefrorener Unterlage dürfen Plattenbeläge nicht gebaut werden. 3.6 Platten aus Beton müssen die Anforderung der TL Pflaster-StB, Abschnitt 5.1 erfüllen. Ihre maximale Gesamtlänge darf 600 mm (Nennmaß) nicht überschreiten. 3.7 Um Zuarbeiten von Betonplatten zu vermeiden, ist der genaue Abstand der Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Plattenreihen vorher zu ermitteln. 3.8 Plattenbeläge sind erst dann für den Verkehr freizugeben, wenn ihre Bettung und die Verfugung ausreichend ausgehärtet sind. 3.9 Die Oberfläche der Bettung muss die gleiche Neigung wie die Oberfläche des Plattenbelages aufweisen. 3.10 Es gilt die ZTV Pflaster-StB 20 mit Ausnahme der Abschnitte 2.3.1, 2.3.2, 3.2, 3.8.3, 3.8.4 3.11 Ausführungsfestlegung zur Bettungs-/Plattenverlegung: - Der Mörtel ist dem Baufortschritt entsprechend Reihe für Reihe einzuschaufeln und mit der Maurerkelle höhengerecht zu verteilen. - Das Verlegen der Platten hat grundsätzlich von der Unterlage (z.B. Schottertragschicht) aus zu erfolgen. - Das Verlegen der Platten erfolgt höhen- und fluchtgerecht entlang einer Schnur. - Die Platten sind mit einem Gummihammer auf ganzer Fläche so einzuklopfen, dass der Bettungsmörtel in den Fugen bis ca. ein Viertel der Plattendicke aufsteigt. . 4. Ergänzende Festlegung zur ATV DIN 18318, Ausgabe 2019. Abweichend zu den Abschnitten 3.1.10 und 3. 1.9 gilt: Sofern der AG keine anderen Festlegungen (z.B. durch Höhenplan) trifft, beträgt die resultierende Neigung mindestens > bei unbearbeiteten oder spaltrauen Natursteinen - im Fahrbahnbereich 3,5 % - in sonstigen Flächen 3,0 % > bei allen sonstigen Flächen 2,5 % 5.1 Ergänzende Festlegungen zur ZTV Pflaster-StB: Zu Nr.3.3.1, ZTV Pflaster-StB, Eigenüberwachungsprüfungen für Baustoffgemische: Korngrößenverteilung und Feinanteile mindestens eine Prüfung je angefangene 500 m2 eingebautes Baustoffgemisch. Der AG ist über den Zeitpunkt der Eigenüberwachungsprüfungen zu informieren. 5.2 Eigenüberwachungsprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie von einer Prüfstelle durchgeführt werden, die nach den RAP Stra anerkannt und für den Anerkennungsbereich D1 zugelassen ist
1. Allgemein 1.1 Für Bettungs- und Fugenmaterial gem. TL Pflaster dürfen nur Baustoffgemische verwendet werden, die einer Güteüberwachung unterliegen. Die Güteüberwachung bzw. der Nachweis der Baustoffgemische für Bettungs- und Fugenmaterialien hat sinngemäß entsprechend den TL G SoB-StB zu erfolgen. Als Nachweis der Güteüberwachung gilt das letzte Fremdüberwachungszeugnis des jeweiligen Lieferwerks. Auf Verlangen des AG hat der AN das Fremdüberwachungszeugnis vorzulegen. Die Lieferscheine für die zur Verwendung kommenden Baustoffgemische müssen eine Kennzeichnung über eine Güteüberwachung gemäß den TL G SoB-StB aufweisen. Für den Bereich Bayern gibt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die güteüberwachten Werke im Internet bekannt. 1.2 Ergänzende Festlegungen zur TL Pflaster-StB, Abschnitt 3.2.1.2: Die Ermittlung des in Leistungspositionen geforderten Wasserdurchlässigkeitsbeiwert erfolgt nach DIN 18130-1 am unzertrümmerten Probematerial. 1.3 Bordsteine aus Granit dürfen keine Adern, Risse, Brüche, Blätterungen, schiefrige Absonderungen und dergleichen aufweisen. 1.4 Zuordnungen zur RStO 12: Mit Einführung der RStO 12 werden Straßenbefestigungen abweichend von der zurückgezogenen RStO 01 nicht mehr Bauklassen sondern Belastungsklassen (Bk) zugeordnet. Für sämtliche dem Vertragswerk zugrundeliegenden Vertragsbestandteile gelten folgende Zuordnungen: Bk100 entspricht Bauklasse SV Bk32 entspricht Bauklasse I Bk10 entspricht Bauklasse II Bk3,2 entspricht Bauklasse III Bk1,8 entspricht Bauklasse III Bk1,0 entspricht Bauklasse IV Bk0,3 entspricht Bauklasse V und VI 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Nebenleistungen und gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Alle durch Einbauten (z.B. Schieber, Schächte, Einläufe, Maste, Bäume und dgl.)verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.3 Alle durch Einfassungen und Randbauten (z.B. Bordsteine, Rinnen, Einfriedungen, Wände, Lichtschächte, Vorbauten, Überdachungen und dgl.) verursachten Erschwernisse, einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche. 2.4 Das Zwischenlagern von aufgenommenen / aufgebrochenen Materialien, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 2.5 Herstellung von Plattenbelägen im Bogen. 3. Für das Verlegen von Plattenbelag auf Zementmörtel gelten folgende Festlegungen: 3.1 Die Platten sind parallel zur Randeinfassung oder einer anderen festgelegten Achse in gleichmäßigem Verband auf die Bettung zu verlegen. 3.2 Der Verband (Kreuzfugen / versetzte Fugen) ist nach Angabe des AG auszuführen. 3.3 Im Plattenbelägen auf Mörtelbett mit vermörtelten Fugen sind Dehnungsfugen im Abstand von höchstens 6 m in Längs- und Querrichtung auszuführen. 3.4 Die Plattenfläche ist beim Verfugen mit Mörtel ausreichend lange feucht zu halten. 3.5 Auf gefrorener Unterlage dürfen Plattenbeläge nicht gebaut werden. 3.6 Platten aus Beton müssen die Anforderung der TL Pflaster-StB, Abschnitt 5.1 erfüllen. Ihre maximale Gesamtlänge darf 600 mm (Nennmaß) nicht überschreiten. 3.7 Um Zuarbeiten von Betonplatten zu vermeiden, ist der genaue Abstand der Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Plattenreihen vorher zu ermitteln. 3.8 Plattenbeläge sind erst dann für den Verkehr freizugeben, wenn ihre Bettung und die Verfugung ausreichend ausgehärtet sind. 3.9 Die Oberfläche der Bettung muss die gleiche Neigung wie die Oberfläche des Plattenbelages aufweisen. 3.10 Es gilt die ZTV Pflaster-StB 20 mit Ausnahme der Abschnitte 2.3.1, 2.3.2, 3.2, 3.8.3, 3.8.4 3.11 Ausführungsfestlegung zur Bettungs-/Plattenverlegung: - Der Mörtel ist dem Baufortschritt entsprechend Reihe für Reihe einzuschaufeln und mit der Maurerkelle höhengerecht zu verteilen. - Das Verlegen der Platten hat grundsätzlich von der Unterlage (z.B. Schottertragschicht) aus zu erfolgen. - Das Verlegen der Platten erfolgt höhen- und fluchtgerecht entlang einer Schnur. - Die Platten sind mit einem Gummihammer auf ganzer Fläche so einzuklopfen, dass der Bettungsmörtel in den Fugen bis ca. ein Viertel der Plattendicke aufsteigt. . 4. Ergänzende Festlegung zur ATV DIN 18318, Ausgabe 2019. Abweichend zu den Abschnitten 3.1.10 und 3. 1.9 gilt: Sofern der AG keine anderen Festlegungen (z.B. durch Höhenplan) trifft, beträgt die resultierende Neigung mindestens > bei unbearbeiteten oder spaltrauen Natursteinen - im Fahrbahnbereich 3,5 % - in sonstigen Flächen 3,0 % > bei allen sonstigen Flächen 2,5 % 5.1 Ergänzende Festlegungen zur ZTV Pflaster-StB: Zu Nr.3.3.1, ZTV Pflaster-StB, Eigenüberwachungsprüfungen für Baustoffgemische: Korngrößenverteilung und Feinanteile mindestens eine Prüfung je angefangene 500 m2 eingebautes Baustoffgemisch. Der AG ist über den Zeitpunkt der Eigenüberwachungsprüfungen zu informieren. 5.2 Eigenüberwachungsprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie von einer Prüfstelle durchgeführt werden, die nach den RAP Stra anerkannt und für den Anerkennungsbereich D1 zugelassen ist
06.01 AUS- UND WIEDEREINBAU
06.01
AUS- UND WIEDEREINBAU
11 ENTSORGUNG
11
ENTSORGUNG
11.02 SCHUTTCONTAINER
11.02
SCHUTTCONTAINER
22 KABELZUGROHRE - AUSBAU UND EINBAU
22
KABELZUGROHRE - AUSBAU UND EINBAU
22.02 AUSBAU GAS- UND WASSERLEITUNGEN IN STATION
22.02
AUSBAU GAS- UND WASSERLEITUNGEN IN STATION