Sanierung Gesamtschule Langerfeld Heinrich-Böll-Straße 240 - 250 42277 Wuppertal
GMW Bauprojektmanagement
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN HINWEIS ATV Für die Leistungserbringung sind nachfolgende ATV zugrunde zu legen: - DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 333 - Betonwerksteinarbeiten - DIN 18 352 - Fliesen und Plattenarbeiten - DIN 18 353 - Estricharbeiten ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN Es wird das bestehendes Schulgebäude der Gesamtschule Langerfeld Wuppertal in 3 Bauabschnitten saniert und erweitert. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten im Bauabschnitt 1 / Aufstockung Gebäude 3; Die Leistungen umfassen im Einzelnen: - Betonwerkstein auf den Treppenläufen 2.OG - 3.OG und den Podesten, mit den damit verbundenen Estricharbeiten - Abdichtungsarbeiten unter Fliesen auf Wänden und Boden - Fliesenarbeiten auf Wänden und Boden im 3.OG HINWEIS NORMUNG Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen (z. B. Nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden , europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Die zum Ausführungszeitpunkt geltenden Vorschriften, Normen, Zulassungen etc . sind zu beachten und umzusetzen . BAUHERR Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) Bauprojektmanagement GMW.22 Schulen und Soziales 2 Lise-Meitner-Straße 15-25 42119 Wuppertal HINWEIS ZU BEZUGSPOSITIONEN Bezieht sich eine Position auf eine Vorposition, wird die Bezugsposition (Vorposition) in der Position benannt. In der Position werden nur die zusätzlichen Anforderungen oder die veränderten Anforderungen benannt. Sollten Anforderungen gegenüber der Bezugsposition entfallen, wird auch dies in der Position benannt . ABKÜRZUNGEN Folgende Abkürzungen werden verwendet: AG Auftraggeber AN Auftragnehmer GOK Geländeoberkante NN Normalnull OK Oberkante OÜ Objektüberwachung / Bauleitung des AG BA Bauabschnitt TU Tagesunterkunft h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat psch pauschal St Stück
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ERGÄNZUNGEN ZU DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DES BAUHERRN Technische Regelwerke: Der AN hat auf Aufforderung des AG den Nachweis zu erbringen, dass seine Leistungen den vorgeschriebenen Anforderungen und technischen Regeln entsprechen. Die Kosten für diese Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführungsunterlagen Zusatz zu § 3 VOB/B Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle zur Verfügung gehalten werden. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die AN erhalten die Pläne ausschließlich digital als .pdf Dateien. Planprüfung AG: Sind vom AN Werkstatt- und Montagepläne zu erstellen, sind die zu prüfenden Zeichnungen den Planern rechtzeitig mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf, mindestens 4 Kalenderwochen vor Produktionsbeginn, zur Prüfung und Freigabe 2-fach in Papier sowie als .dwg/.dxf und .pdf per Email einzureichen. Als Prüfzeit des Architekten sind mindestens 12 Werktage je Prüflauf einzukalkulieren. Unbeschadet einer Freigabe durch den Architekten und Fachplaner obliegt die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen Bestimmungen genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion dem Unternehmer. Bautagesberichte Vom AN sind Bautagesberichte zu führen, diese sind unaufgefordert 1 x wöchentlich der Objektüberwachung vorzulegen. Ausführung der Leistung Zusatz zu § 4 VOB/B Die Baustelle ist ständig mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter / Verantwortlichem mit Weisungsbefugnis zu besetzten. Siehe dazu auch ZVB-B 4.2.5. Die Kontrollen von TÜV-Plaketten an Baustromverteilern, Gerüsten etc. hat arbeitstäglich zu erfolgen. Bei Ablauf ist die OÜ / der AG rechtzeitig zu informieren. Baubesprechungen: Während der Bauzeit werden regelmäßig voraussichtlich 1x wöchentlich, Baubesprechungen und Baubegehungen abgehalten. Die Teilnahme an den Besprechungen und Begehungen ist für den Firmenbauleiter / Vorarbeiter des AN verpflichtend. Der Firmenbauleiter / Vorarbeiter hat ebenfalls für kurzfristig angesetzte Besprechungen zur Verfügung zu stehen. Behördliche Genehmigungen: Der Unternehmer verpflichtet sich, alle aus der betrieblichen Organisation des AN resultierenden Genehmigungen rechtzeitig und eigenständig für sämtliche Ausnahmeregelungen, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Logistik, Transporte etc. bei den zuständigen Behörden einzuholen und mit der Objektüberwachung vorab abzustimmen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung durch den AG besteht nicht. Lager- und Arbeitsräume: Im Gebäude werden keine Lagerflächen zur Verfügung gestellt. Lager - und Arbeitsräume sind mit der OÜ abzustimmen. Flächen, die nach Abstimmung mit der OÜ genutzt werden, sind nach Fertigstellung der Arbeiten sauber und ohne Müll bzw. Restmaterialien zu hinterlassen. Abfallentsorgung: Die Baustelle ist arbeitstäglich aufzuräumen. Der anfallende Schutt ist fachgerecht zu entsorgen und die Baustelle zum Wochenende geschossweise im saugenden Verfahren unter Verwendung geeigneter Staubsauger, sauber zu verlassen. Es ist sicherzustellen, dass die Abwasserleitungen weder durch Bauschutt, Gips, Zement, Farbreste o.ä. verstopft werden. Die Einleitung von Schmutzwasser ist strengstens verboten. Die Stellplätze der Abfallcontainer sind mit einem Zaun zu schützen, um Einbringen von Fremdmüll zu vermeiden. Die Container sind abzudecken und gegen Regenwasser zu schützen. Jeder AN auf der Baustelle ist für die Entsorgung des von ihm verursachten Abfalls verantwortlich. Die Stellung der jeweiligen Container hat geordnet zu erfolgen. Sollte der AN seiner Verpflichtung der Abfallentsorgung nicht nachkommen, behält sich der AG vor, die Entsorgung des Abfalls durch Dritte vorzunehmen und die Kosten verursachergerecht in der darauffolgenden Rechnung geltend zu machen. Sollte der Verursacher nicht benannt werden können, werden die Kosten pauschal auf die sich zum gegebenen Zeitpunkt auf der Baustelle aufhaltenden Firmen umgelegt und in der folgenden Rechnung in Abzug gebracht. Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG einschließlich seiner Durchführungsverordnung, sowie die weiter geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Nachweisverordnung NachWV, die Gewerbeabfallverordnung GewAbfV und die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal sind einzuhalten. Abnahme Zusatz zu § 12 VOB/B Die förmliche Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung des Gesamtauftrages. Revisionsunterlagen / Schlussdokumentation: - Bautagesberichte - Fachbauleiter-, Konformitäts- und Fachunternehmererklärung - Nachweise zur Bauart, Bauartzulassungen, Z.i.E. - Allg. bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Zertifikate - Bauprodukt-, Sicherheitsdatenblätter, Pflegeanweisungen - Hersteller-, Fabrikatsverzeichnisse - Revisionspläne - Wartungsangebote - Fotodokumentation Sofern aus behördlichen oder betrieblichen Gründen weitere Unterlagen notwendig sind, werden diese im Einzelfall beim jeweiligen Gewerk angefordert . Die Revisionsunterlagen sind in folgenden Ausfertigungen abzugeben: Textdokumente 3-fach in deutscher Sprache, in DIN A4 Ordner geheftet mit Beschriftung und Trennblättern, sowie digital (mit eindeutiger Dateinamensbenennung gemäß Inhaltsverzeichnis AN) per E-Mail und ergänzend 3-fach auf beschriftetem Datenträger (CD/CD-ROM). Pläne 3-fach in Papierformat mit Lochrandverstärkung und digital im .dwg- oder .dxf- sowie im .pdf-Format 3-fach auf beschriftetem Datenträger (CD/CD-ROM). Die anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren. Spätestens am Tag der Fertigstellungsmitteilung / des Abnahmeverlangens sind die oben aufgeführten Unterlagen abzugeben. Unabhängig von der Gesamtdokumentation sind die Dokumente, die für die Behördlichen Abnahmen erforderlich sind, 10 Tage nach Aufforderung durch die OÜ vorzulegen . Insbesondere die Erstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen sind, falls nicht in entsprechenden LV Positionen beschrieben, in das Angebot einzukalkulieren. Der AG behält sich die Möglichkeit vor, 5 % der Auftragssumme einzubehalten, bis die Revisionsunterlagen vollständig vorgelegt wurden . Siehe dazu auch ZVB-B 12
ERGÄNZUNGEN ZU DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN DES BAUHERRN
ATV - ANGABEN ZUR BAUSTELLE ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Angaben gemäß VOB/C - DIN 18299 (Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind) 0.1.1 LAGE / UMGEBUNGSBEDINGUNGEN / ZUFAHRTSMÖGLICHKEITEN / EINSCHRÄNKUNGEN Das Gebäude der Gesamtschule Langerfeld befindet sich im Wuppertaler Stadtbezirk Oberbarmen an der Ecke Heinrich-Böll-Straße / Windhukstraße. Aktuell wird 2025 im 1.Bauabschnitt das Gebäude 3 in Teilen um ein 3.OG aufgestockt. Der Schulbetrieb bleibt während des 1. BA in den restlich Gebäuden aufrechterhalten. im Gebäude 3 bleiben das EG und das 1.OG während der gesamten Baumaßname 1.BA in Betrieb. Das 2.OG geht ab den Sommerferen 2025 wiede in Betrieb. Umgebung der Baustelle: Nord-Osten: Windhukstraße Nord-Westen: Gesamtschule Bauteil 2 - Bestand Süd-Westen: Pausenhof der Gesamtschule Süd-Osten: Wohnbebauung an der Caronstraße Die Zuwegung auf das Baufeld erfolgt direkt von der Windhukstraße aus. 0.1.4 VERKEHRSVERHÄLTNISSE / VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN Siehe hierzu auch -0.1.1 Lage / Umgebungsbedingungen / Zufahrtmöglichkeiten / Einschränkungen- Bei der Windhukstraße und Heinrich-Böll-Straße handelt es sich um Nebenstraßen. In den Morgen-, sowie den Nachmittagsstunden ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, da der Schulbetrieb aufrechterhalten wird und die Schüler zur Schule gebracht bzw. von der Schule abgeholt werden. Von Montag bis Freitag darf im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr keine Anlieferung stattfinden. Anlieferungen auf den Pausenhof sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der OÜ und außerhalb der Pausenzeiten möglich. 0.1.6 TRANSPORTEINRICHTUNGEN UND TRANSPORTWEGE Durch den Bauherrn werden keine Hilfsmittel oder Hebezeuge zur Verfügung gestellt. 0.1.7 ANSCHLÜSSE FÜR WASSER, ENERGIE UND ABWASSER Bauseitig stehen auf dem Baugrundstück 1 Entnahmestellen für Bauwasser und im 3.OG 2 mobile Baustrom--Verteiler zur Verfügung: Der AG trägt die Verbrauchskosten. Siehe hierzu das Formblatt BVB-B. 0.1.8 BENUTZUNG / MITBENUTZUNG VON FLÄCHEN UND RÄUMEN Die räumlich begrenzten Lagerflächen zur Vorhaltung des Materialbedarfes liegen im Freien auf dem Baugrundstück. Siehe hierzu die Anlage "BE-Konzept". Das hier gelagerte Material ist mit geeigneten Planen zu überdecken, um Abwehungen zu vermeiden und zu einer Staubminderung beizutragen. Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes sind vom AN alle erforderlichen Abstimmungen zu führen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Diesbezüglich anfallende Gebühren sind vom AN zu tragen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der vorgefundene Zustand wiederherzustellen. 0.1.11 UMWELTRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Für die Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm während der Baustelleneinrichtung, der Bauausführung und der Baustellenräumung, unter Berücksichtigung des weiterlaufenden Schulbetriebes und Klausuren, gelten die Anforderungen des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und Lärmimmissionen. Laute Arbeiten müssen vorab mit der Schule abgestimmt werden. Ebenfalls sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) - vom 19. August 1970 (Beilage zum BAnz. Nr. 160 vom 1. Sept. 1970) zu beachten. Um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen, ist darauf zu achten, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Betrieb auf der Baustelle ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind vorzugsweise Baumaschinen mit möglichst niedrigen Schallleistungspegeln einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine, den Schallschutz der Anlieger berücksichtigende, Aufstellung der Baumaschinen. Geräuschintensive Tätigkeiten, bei denen davon auszugehen ist, dass die Immissionswerte der AVV für den Nachtzeitraum überschritten werden, sind nur werktags in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr auszuführen. Dies gilt auch für die AN- und Abfahrt der LKW zur Baustelle. Beim Betrieb auf der Baustelle, insbesondere beim Betrieb von Baumaschinen, ist darauf zu achten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm nicht überschritten werden: Gebietswerte bei vorwiegender Wohnnutzung: 55 dB(A) Tag / 40 dB(A) Nacht. Es ist zu beachten und einzukalkulieren, dass Unterbrechungen der Arbeiten durch Klausuren notwendig werden können. Diese werden mit mind 2. Tagen Vorlauf durch den AG / die OÜ angekündigt. 0.1.12 VORGABEN FÜR DIE ENTSORGUNG Siehe ZVB-B 4.19.11 ff. Die gewählten Entsorgungswege und die Art der Abfallverwertung/-beseitigung für alle Materialien sind vor Baubeginn zu benennen und dem Auftraggeber vorzulegen und einvernehmlich abzustimmen. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die fachgerechte Entsorgung aller Materialien durch entsprechende Belege (dem AG im Original und der OÜ in Kopie) nach. Alle Nachweise sind spätestens der Schlussrechnung beizulegen. Der AN hat die Verwertung und Beseitigung der Bauabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Sämtliche Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung sind im Angebotspreis zu berücksichtigen, sofern keine gesonderte Position für einzelne Bestandteile besteht: u.a. Behälterbereitstellung, Abdeckung staubiger Stoffe, Verlanden, fachgerechter Transport, Verwertungs-, Behandlungs- und Deponiekosten der Entsorgungseinrichtung, Aufwand für Fahrzeugreinigung, Aufwand für Mengennachweise wie Aufmaße, Wiegescheine, Eichaufnahmen und dergleichen. Alle zu beantragenden Genehmigungen sind zeitlich so auszulegen, dass eine kontinuierliche Entsorgung gewährleistet ist. Mehrkosten in Folge unsachgemäßer Sortierung und Separierung gehen zu Lasten des AN. Alle behördlich erteilten Genehmigungen sowie die Nachweise der Verwertung und Entsorgung sind dem AG im Original bzw. der Bauleitung des AG in Kopie vor der tatsächlichen Entsorgung zu überlassen. 0.1.14 SCHUTZMASSNAHMEN Der Baumbestand ist bauseitig vor Beschädigungen durch die Bauarbeiten mittels Baumschutzzäunen geschützt. Dieser Schutz darf durch die Bauarbeiten / BE-Massnahmen nicht beeinträchtigt werden. 0.1.18 MASSNAHMEN DER BAUSTELLENVERORDNUNG Vom Bauherrn wurde ein SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenordnung beauftragt. Die Beauftragung eines SiGe-Koordinators entbindet den Auftragnehmer nicht, bei der Vorbereitung seiner Arbeiten und bei der Ausführung seiner Leistungen auf der Baustelle, selbständig die gültigen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Vorschriften einzuhalten. Grundlage hierfür sind: - Die Arbeitsstättenverordnung. - Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, sowie des Gewerbeaufsichtsamtes. - Die Landesbauordnung NRW in der jeweils zur Zeit der Ausführung gültigen Fassung. - Die Baustellenverordnung vom 10.06.1998, zuletzt geändert am 23.12.2004. - Die Regeln für Sicherheit auf Baustellen. Bereits bei der Vorplanung seiner Arbeiten bezüglich Unterbringung des Personals auf der Baustelle, Einsatz von Maschinen und Material hat der Arbeitsgeber entsprechende Schutzmaßnahmen auszuarbeiten und gegebenenfalls mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator abzustimmen. Vor Beginn seiner Tätigkeit auf der Baustelle hat der Auftragnehmer die Verpflichtung, sich mit allen anderen auf der Baustelle tätigen Unternehmern abzustimmen, sofern örtliche und/oder zeitliche Gleichheit der Aufträge bestehen. Vor Beginn der Arbeiten hat jede Firma eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Gewerk vorzulegen. Vom Unternehmer erkennbare Mängel beim Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle, z.B. bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer unverzüglich die Bauleitung bzw. den SiGe-Koordinator zu informieren. Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen Für die Arbeiten auf der Baustelle, sowie zur Durchführung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hat der Auftragnehmer die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zu gewährleisten, selbst zu überwachen und sein Personal bzw. auch seine Subunternehmer entsprechend einzuweisen. Alle Maßnahmen zur Einhaltung der o.g. Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften sind in die Leistungen einzukalkulieren. 0.1.22 ARBEITEN ANDERER UNTERNEHMER / KOORDINATION Der AN hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Etwaige bauübliche gegenseitige Störungen müssen in Kauf genommen werden. Es werden keine Erschwerniszulagen gewährt.
ATV - ANGABEN ZUR BAUSTELLE
ATV - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ALLGEMEINE REGELUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18299 (Aufgeführt werden ausschließlich Punkte, zu denen Hinweise möglich sind) 0.2.7 MITBENUTZUNG VON EINRICHTUNGEN DURCH DEN AN Die Sanitär-Container der übergeordneten Baustelleneinrichtung des AG stehen zur Mitbenutzung zur Verfügung. 0.2.12 EIGNUNGS- UND GÜTENACHWEISE Eignung und Güte der verwendeten Stoffe sind vor der Ausführung durch technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter zu belegen. Werkstoffe / Fabrikate: Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist, ist eine Kopie dieser zum Zeitpunkt des Einbaues gültigen Zulassung dem Auftraggeber auszuhändigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit Materialproben in den erforderlichen Mengen nach seiner Wahl zu entnehmen und sie auf Eignung, Qualität und Verarbeitung prüfen zu lassen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den ausgeschriebenen müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom AG eingeholt werden. Die Güteprüfung des Betons erfolgt entsprechend den Bestimmungen der DIN EN 1992 sowie DIN 1048 / DIN EN 12350. Toleranzen: Die vom Bauherrn geforderte Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 sowie 18203-3 ist durch Vermessung nachzuweisen. Dem Bauherrn sind entsprechende Aufmaße vorzulegen. Der Bauherr behält sich entsprechende Kontrollmessungen vor und wird ebenfalls Messungen durchführen, sofern seinerseits Zweifel an der mangelfreien Erstellung des Werks bzw. an der Einhaltung der Toleranzen besteht. Dies gilt auch für alle im LV beschriebenen Leistungspositionen, in denen der Bauherr seine Qualitätsvorgaben und die Einhaltung der Ebenheitstoleranzen fordert. Die Fenster-Öffnungen (einschl. der Brüstungs-, Leibungs- und Sturzausbildungen) sind als oberflächenfertig gem. DIN 18202 - Tabelle 1 Zeile 6 - herzustellen. 0.2.21 ABRECHNUNG Siehe ZVB-B 14. Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 333 (Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind) 0.2.1 ANZAHL, ART, LAGE, MASZE, STOFFE - DER BAUTEILE Estrich auf Dämmung / 5 kN/m2 StB-Treppe 0.2.4 ART DER BEARBEITUNG UND OBERFLÄCHENGESTALTUNG Schliff C 220 R9 0.2.9 ART DER VERANKERUNG VON GROSSFORMATIGEN PLATTEN Trittstufen im Mörtelbett, Setzstufen verklebt Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 352 (Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind) 0.2.2 ANZAHL, MENGE, ART, LAGE - DER HERZUSTELLENDEN FLÄCHEN 1 WC im 3.OG, 6 Fliesenspiegel in Klassenräumen 0.2.3 AUSFÜHRUNG NACH AUSFÜHRUNGSPLAN ODER NACH AUFMASZ Ausführung nach örtlichem Aufmaß Ergänzende Angaben gemäß VOB/C - DIN 18 353 (Aufgeführt werden nur noch Punkte, zu denen Hinweise möglich sind) 0.2.1 ART, LAGE, MASZE, STOFFE UND AUSBILDUNG DER ESTRICHE Podest / 3.OG: Estrich auf Dämmung / 5 kN/m2
ATV - ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
01 BE / MUSTER
01
BE / MUSTER
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG / MUSTER
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG / MUSTER
02 FLIESEN
02
FLIESEN
02.01 VORBEREITENDE MASSNAHMEN
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VORBEREITENDE MASSNAHMEN
02.02 ABDICHTUNG
02.02
ABDICHTUNG
02.03 FLIESEN WÄNDE
02.03
FLIESEN WÄNDE
02.04 FLIESEN BODEN / SOCKEL
02.04
FLIESEN BODEN / SOCKEL
03 BETONWERKSTEIN
03
BETONWERKSTEIN
03.01 VORBEREITENDE MASSNAHMEN / ESTRICH
03.01
VORBEREITENDE MASSNAHMEN / ESTRICH
03.02 BETONWERKSTEINARBEITEN
03.02
BETONWERKSTEINARBEITEN
04 SONSTIGES
04
SONSTIGES
04.01 STUNDENLOHNARBEITEN
04.01
STUNDENLOHNARBEITEN

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