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VORBEMERKUNGEN ZU FASSADE UND WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM Bauvorhaben: Altbausanierung Baumläuferweg 8, 12351 Berlin-Neukölln (Buckow). Baujahr des Gebäudes 1932, freistehendes Einfamilienhaus, eine Wohneinheit. Bauherren: Wolfgang Geyer und Jana Eger.
Planung und Bauüberwachung: S² Architekten specht-schendel PartGmbB, Brahmsstraße 11, 99423 Weimar.
Leistungsumfang: Wärmedämmverbundsystem auf den Außenwänden des Erdgeschosses und der beiden Giebelseiten einschließlich Untergrundvorbereitung, Sockeldämmung, Laibungen, Anschlüssen, Oberputz sowie Gerüst.
Gebäudegeometrie: Das Obergeschoss liegt im Mansarddach. Die aufgehende Außenwand ist an den beiden Traufseiten Südost und Nordwest nur bis zur Traufe vorhanden, darüber steht die Dachfläche. Die beiden Giebelseiten Nordost und Südwest sind über die volle Höhe gemauert und verputzt. Vor der Nordostseite steht der eingeschossige Anbau der Veranda mit einer Dachterrasse, die eine gemauerte Brüstung umschließt.
Der Hauptbau misst über Putz rund 10,00 × 8,95 m, der Anbau rund 4,55 × 2,25 m. Über Gelände liegen die Oberkante des Klinkersockels bei rund 0,85 m, die Traufe bei rund 4,05 m, die Oberkante der Spitzbodendecke am Mansardknick bei rund 7,05 m und die Giebelspitze bei rund 9,55 m.
VORBEMERKUNGEN ZU FASSADE UND WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM
1 ANFORDERUNG AN DIE ENERGETISCHE QUALITÄT, FÖRDERRELEVANT Für die gedämmte Außenwand ist ein Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens 0,20 W/(m²K) einzuhalten. Grundlage sind die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, Richtlinie vom 17.07.2026, Nummer 1.1, Bauteilgruppe Außenwände.
Grundposition ist Polystyrol mit 140 mm Dicke und einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,032 W/(mK). Als Alternative ist Mineralwolle mit 160 mm und höchstens 0,035 W/(mK) ausgeschrieben. Die größere Dicke der Mineralwolle gleicht ihren höheren Bemessungswert aus.
Mit dem Angebot ist eine U-Wert-Berechnung für den Regelaufbau je angebotener Variante vorzulegen, einschließlich der Korrektur für die Dübel nach DIN EN ISO 6946 und auf Grundlage des Wandaufbaus nach Vorbemerkung 3. Varianten, die den Wert nicht nachweislich einhalten, sind nicht wertungsfähig. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Fachunternehmererklärung für das Förderprogramm auszustellen.
1 ANFORDERUNG AN DIE ENERGETISCHE QUALITÄT, FÖRDERRELEVANT
2 SYSTEM UND ZULASSUNG Es ist ein System mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung oder allgemeiner Bauartgenehmigung anzubieten. Alle Bestandteile stammen aus einer Hand und sind aufeinander abgestimmt: Kleber, Dämmplatte, Dübel, Armierungsmasse, Gewebe, Grundierung, Oberputz und Zubehör.
Die brandschutztechnischen Vorgaben der Zulassung sind einzuhalten und in die Einheitspreise einzurechnen.
Farbton und Struktur des Oberputzes werden vor Ausführung an einer Musterfläche von mindestens 1,00 m² am Gebäude freigegeben. Der Hellbezugswert der Zulassung ist einzuhalten.
2 SYSTEM UND ZULASSUNG
3 BESTANDSWANDAUFBAU Die Außenwand ist zweischalig gemauert und nach der Bauakte von 1934 je nach Wand 25 oder 30 cm dick. Probebohrungen haben eine Luftschicht von rund 5 cm ergeben. Sie ist bereits mit einer Einblasdämmung aus Zellulosefasern verfüllt.
Für die U-Wert-Berechnung nach Vorbemerkung 1 gilt der ungünstigere Wandquerschnitt: 20 cm Mauerwerk mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,99 W/(mK), 5 cm Kerndämmung mit 0,050 W/(mK), innen 1,5 cm Kalkgipsputz und außen 2 cm Kalkzementputz mit den Bemessungswerten nach DIN 4108-4.
Die Dübel des Wärmedämmverbundsystems werden in der Außenschale verankert. Die Auszugsversuche nach Position 06.001 zeigen, ob die Außenschale die Lasten aufnimmt. Reicht sie nicht aus, wird die Verankerung in der Innenschale nach Position 06.002 beauftragt.
3 BESTANDSWANDAUFBAU
4 UNTERGRUND UND VORARBEITEN Der Bestandsputz ist vor Beginn der Arbeiten auf Haftfestigkeit, Hohlstellen, Risse und Ausblühungen zu prüfen. Bedenken gegen den Untergrund sind unverzüglich schriftlich anzumelden.
Die Fassade ist frei von Bewuchs. Reste von Haftwurzeln werden mit der Untergrundreinigung entfernt.
Der Umfang der Putzausbesserung und der Rissesanierung steht erst nach der Prüfung fest und ist deshalb als Eventualposition ausgeschrieben.
4 UNTERGRUND UND VORARBEITEN
5 GERÜST Das Gerüst wird in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschrieben und für beide Gewerke gestellt. Der Auftragnehmer der Fenster und Außentüren benutzt dasselbe Gerüst mit. Die Mitbenutzung ist in die Einheitspreise einzurechnen, ein gesondertes Entgelt wird nicht vergütet.
Die Aufbauhöhe an der Nordwestseite ist auf das Gaubenfenster der Position 20 im Leistungsverzeichnis Fenster ausgelegt.
Die Fassadendämmung beginnt auf den Wandflächen ohne Öffnungen, die Fenster werden während der Fassadenarbeiten eingebaut. Laibungen und Anschlüsse an den Fenstern folgen nach deren Montage. Die Grundstandzeit beträgt zwölf Wochen und deckt beide Gewerke ab. Eine darüber hinausgehende Vorhaltung wird gesondert vergütet. Verlängert sich die Standzeit aus Gründen, die ein Auftragnehmer zu vertreten hat, trägt dieser die Kosten der zusätzlichen Vorhaltung.
Entlang der westlichen Grundstücksgrenze, an der Nordwestseite des Hauses, verläuft ein rund 3,00 m breiter Streifen, der aufgrund einer Baulast vom 12. Mai 1980 als Zugang, Zufahrt und Leitungstrasse für das hinterliegende Grundstück dient. Er ist der einzige Zugang zu diesem Grundstück. Das Gerüst darf dort stehen, wenn daneben ein Durchgang von mindestens 1,25 m lichter Breite jederzeit frei begehbar bleibt. Container, Materiallagerung, Aushub und Baustelleneinrichtung sind auf diesem Streifen nicht zulässig.
Vor der Gerüststellung räumt der Bauherr die Aufstellflächen und schneidet Bewuchs entlang der Fassade zurück. Die erforderliche Aufstellbreite gibt der Bieter mit dem Angebot an.
5 GERÜST
6 DACHANSCHLUSS AM MANSARDDACH Die Fassade endet an den Traufseiten an der Traufe der Mansardfläche. Der Dachüberstand bis zur Vorderkante der Rinne beträgt nach Angabe des Bauherrn rund 40 bis 50 cm und wird im Aufmaß bestätigt. Das Dämmsystem endet unter dem Überstand, ohne Eingriff in die Dachkonstruktion; eine Verlängerung des Überstands ist an den Traufseiten nicht erforderlich. An den Giebelseiten läuft die Wand am Ortgang bis zur Firstlinie. Der Überstand am Ortgang wird im Aufmaß festgestellt, das Anschlussdetail wird darauf abgestimmt.
Das Anschlussdetail für Traufe und Ortgang stellt die Bauleitung bis zum 15.01.2027 zur Verfügung. Bis dahin gilt für die Kalkulation ein Anschluss mit Kompriband und Anschlussprofil.
Die Holzteile an Traufe und Ortgang werden vom Gerüst aus überarbeitet, siehe Positionen 04.006 und 04.007.
6 DACHANSCHLUSS AM MANSARDDACH
7 SOCKEL UND EINGANGSBEREICH Außentreppe und Eingangspodest am Haupteingang werden vor Beginn der Fassadenarbeiten bauseits abgebrochen. Abbruch- und Rückbauarbeiten sind nicht Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses. Gleiches gilt für die Außentreppe am Nebeneingang der Veranda; wird sie abgebrochen, wird der Sockel auch dort gedämmt.
Der Sockel wird um das gesamte Gebäude bis 0,50 m unter Gelände freigelegt, abgedichtet und mit extrudiertem Polystyrol gedämmt. Der Übergang zum Wärmedämmverbundsystem erfolgt mit Sockelabschlussprofil. Der Sockel ist heute geklinkert; Haftzugprüfung und Vorbehandlung nach den Positionen 02.004 und 05.002 gelten auch für den Klinker.
An der Straßen- und Eingangsseite liegt Betonpflaster, an der Garten- und Nordwestseite Erdreich mit Wurzeln. Das Pflaster im Grabenbereich wird aufgenommen und wieder verlegt, an den unbefestigten Seiten entsteht ein Kiesstreifen als Spritzschutz.
Die Kellerfenster und die übrigen Öffnungen im Sockel liegen im Sockelbereich, die Unterkante der Kellerfenster auf Höhe des Geländes. Ihre Laibungen sind in Position 05.005 erfasst. Der Anschluss unterhalb der Kellerfenster wird mit dem Sockeldetail festgelegt.
7 SOCKEL UND EINGANGSBEREICH
8 SCHADSTOFFE, VORBEHALT Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1932. Von allen Bauteilen, die eine Belastung aufweisen könnten, sind Materialproben entnommen. Die Bauleitung verwahrt sie als Rückstellproben. Nach Augenschein und Einbauzeit ist keine Belastung zu erwarten.
Hält ein Bieter nach der Besichtigung vor Ort eine Laboruntersuchung für erforderlich, wird die betreffende Probe umgehend an ein akkreditiertes Labor gesandt. Das Ergebnis geht allen Bietern zu.
Die Positionen zum Abschlagen, Schleifen und Entsorgen von Altputz und Altanstrich sind kalkuliert für unbelastetes Material. Ergibt eine Untersuchung eine Belastung, werden die betroffenen Positionen einvernehmlich angepasst.
8 SCHADSTOFFE, VORBEHALT
9 NACHWEISE MIT DEM ANGEBOT 1. Systemzulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder allgemeine Bauartgenehmigung, mit Angabe der Zulassungsnummer.
2. Datenblatt der Dämmplatte mit Nennwert und Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit, Baustoffklasse und Plattenformat.
3. U-Wert-Berechnung des Regelaufbaus nach DIN EN ISO 6946 je angebotener Variante.
4. Dübelplan mit Angabe der Dübelanzahl in Fläche und Randbereich sowie der vorgesehenen Dübelbauart.
5. Angabe der Ausführungszeit und des verbindlichen Ausführungszeitraums.
6. Referenzen über mindestens zwei vergleichbare Vorhaben im Bestand.
7. Zulässige Last je Montagesockel nach Position 07.004.
9 NACHWEISE MIT DEM ANGEBOT
10 FÖRDERRECHTLICHER VORBEHALT Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Der Vertrag wird unter auflösender Bedingung der Förderzusage geschlossen. Die Reihenfolge lautet: bedingter Vertrag bis 04.11.2026, Förderantrag der Bauherrenseite bis 06.11.2026, danach Beginn der Ausführung. Gerüststellung und Ausführung beginnen erst, wenn die Bauleitung den Eingang des Förderantrags schriftlich mitgeteilt hat. Anzahlungen vor diesem Zeitpunkt sind ausgeschlossen, weil sie einen förderschädlichen Vorhabenbeginn auslösen würden.
10 FÖRDERRECHTLICHER VORBEHALT
11 PREISBINDUNG UND TERMINE Die Angebotsfrist endet am 23.10.2026. Die Bindefrist des Angebots beträgt mindestens sechs Wochen und läuft bis zum 04.12.2026.
Preisgleitklauseln werden nicht akzeptiert. Etwaige Materialpreisvorbehalte sind im Angebot ausdrücklich zu benennen.
Vorgesehener Ablauf: Vergabeentscheidung bis 30.10.2026, bedingter Vertrag bis 04.11.2026, Gerüststellung ab 16.11.2026, Sockel, Dämmung und Armierung 19.11. bis 23.12.2026, Fenstermontage 14.12. bis 23.12.2026, Anschlüsse an den Fenstern und Oberputz 04.01. bis 29.01.2027, Gerüstabbau bis 02.02.2027.
Die Ausführung fällt in die kalte Jahreszeit. Die Verarbeitungsbedingungen des Systemherstellers sind einzuhalten. Erforderliche Maßnahmen zum Witterungsschutz sind im Angebot gesondert anzugeben. Lässt die Witterung den Oberputz bis 29.01.2027 nicht zu, wird er nach Abstimmung mit der Bauleitung nachgeholt. Die Armierungsschicht ist bis dahin zu schützen.
Der Bieter benennt einen verbindlichen Ausführungszeitraum innerhalb dieses Rahmens.
11 PREISBINDUNG UND TERMINE
12 AUFMASS UND ABRECHNUNG Die Vordersätze sind aus maßstäblichen Orthoansichten einer Drohnenbefliegung vom 31.08.2026 ermittelt, am Feinaufmaß der Fenster maßstäblich geprüft und mit der Bauakte und dem Liegenschaftskataster abgeglichen. Die Mengen sind vorläufig.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß nach VOB/C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, DIN 18451 Gerüstarbeiten, DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, DIN 18318 Pflasterdecken, DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten, DIN 18339 Klempnerarbeiten, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten und DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten, einschließlich der dortigen Übermessungsregeln. Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße sind übermessen und in den Vordersätzen nicht abgezogen. Das Aufmaß wird gemeinsam mit der Bauleitung genommen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und den Umfang der Leistungen zu informieren. Spätere Nachforderungen wegen mangelnder Kenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt.
12 AUFMASS UND ABRECHNUNG
13 KOORDINATION UND NEBENLEISTUNGEN Der Auftragnehmer stimmt seine Arbeiten mit dem Gewerk Fenster und Außentüren ab. Behinderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Alle Nebenleistungen nach VOB/C sind in die Einheitspreise einzurechnen, insbesondere An- und Abtransport, Lagerung von Material und Geräten, Hilfsgerüste, Schutz angrenzender Bauteile, Bauwasser und Baustrom sowie die Entsorgung der Abfälle einschließlich Nachweis.
Vorhandene Bauteile, Oberflächen und Pflanzflächen sind während der Bauzeit zu schützen. Schutzmaßnahmen werden nach Abschluss vollständig entfernt.
13 KOORDINATION UND NEBENLEISTUNGEN
01 Baustelle, Gerüst und Schutzmaßnahmen
01
Baustelle, Gerüst und Schutzmaßnahmen
01.001 Baustelleneinrichtung Fassadenarbeiten, an- und abtransportieren Baustelleneinrichtung für die Fassadenarbeiten einrichten, vorhalten und nach Abschluss vollständig zurückbauen. Einschließlich Materiallagerung, Mischplatz, Schutz der Zufahrt und Reinigung der Verkehrsflächen.
Für den Baulaststreifen an der westlichen Grundstücksgrenze gilt Vorbemerkung 5.
Abrechnung pauschal.
01.001
Baustelleneinrichtung Fassadenarbeiten, an- und abtransportieren
1.00
psch
01.002 Fassadengerüst LK 3, W 06, stellen und abbauen Fassadengerüst als Arbeitsgerüst der Lastklasse 3, Breitenklasse W 06, an allen vier Fassadenseiten stellen und nach Abschluss abbauen. Einschließlich Herrichten der Aufstandsfläche mit lastverteilenden Unterlagen, Seitenschutz, Aufstiegen, Verankerung, Gerüstfreigabe und Prüfprotokoll.
Aufbauhöhe an der Traufseite Südost 5,30 m, an der Traufseite Nordwest 6,40 m, an den Giebelseiten Nordost und Südwest 9,80 m. Die größere Höhe an der Nordwestseite ist erforderlich, weil das Gewerk Fenster und Außentüren dort das Gaubenfenster der Position 20 erreichen muss.
Das Gerüst wird vom Auftragnehmer der Fenster und Außentüren mitbenutzt. Für den Baulaststreifen gilt Vorbemerkung 5.
01.002
Fassadengerüst LK 3, W 06, stellen und abbauen
318.60
m2
01.003 Gerüst vorhalten, Grundstandzeit zwölf Wochen Gebrauchsüberlassung des Gerüstes nach Position 01.002 für eine Grundstandzeit von zwölf Wochen, gerechnet ab Gerüstfreigabe. Die Standzeit deckt die Fenstermontage und die Fassadenarbeiten ab.
Abrechnung pauschal.
01.003
Gerüst vorhalten, Grundstandzeit zwölf Wochen
1.00
psch
01.004 Gerüst über die Grundstandzeit hinaus vorhalten, je Woche Gebrauchsüberlassung des Gerüstes über die Grundstandzeit der Position 01.003 hinaus, je angefangene Woche und Gerüstfläche nach Position 01.002.
Eventualposition. Die Menge ist ein Vordersatz für die Kalkulation.
Verlängerungen, die ein Auftragnehmer zu vertreten hat, gehen nach Vorbemerkung 5 zu dessen Lasten.
01.004
Gerüst über die Grundstandzeit hinaus vorhalten, je Woche
O
4.00
Wo
01.005 Gerüstbekleidung, Staubschutznetz Gerüstbekleidung aus Staubschutznetz oder Schutzgewebe anbringen, während der Arbeiten vorhalten und nach Abschluss entfernen.
Eventualposition. Der Einsatz wird von der Bauleitung angeordnet.
01.005
Gerüstbekleidung, Staubschutznetz
O
318.60
m2
01.006 Fenster, Türen und Außenanlagen abdecken und schützen Fenster, Außentüren, Terrasse, Zuwegung und Pflanzflächen im Arbeitsbereich abdecken und während der gesamten Bauzeit schützen, Schutzmaßnahmen nach Abschluss entfernen.
Abrechnung pauschal.
01.006
Fenster, Türen und Außenanlagen abdecken und schützen
1.00
psch
02 Vorarbeiten am Untergrund
02
Vorarbeiten am Untergrund
02.001 Untergrund reinigen und für das Dämmsystem vorbereiten Untergrund von Schmutz, Staub, Algen, losen Bestandteilen und Haftwurzelresten früheren Bewuchses reinigen, für die Aufnahme des Wärmedämmverbundsystems vorbereiten. Einschließlich Reinigungsmittel und Wasserverbrauch.
Reinigungsverfahren nach Vorgabe des Systemherstellers.
02.001
Untergrund reinigen und für das Dämmsystem vorbereiten
211.30
m2
02.002 Putzhohlstellen abschlagen und Teilflächen ausbessern Hohl liegenden und nicht tragfähigen Bestandsputz abschlagen, Untergrund reinigen, Teilflächen mit systemverträglichem Mörtel ausbessern und niveaugleich herstellen. Einschließlich Entsorgung des Abbruchmaterials.
Eventualposition. Der Umfang steht erst nach der Untergrundprüfung fest, siehe Vorbemerkung 4.
Es gilt der Schadstoffvorbehalt nach Vorbemerkung 8.
02.002
Putzhohlstellen abschlagen und Teilflächen ausbessern
O
40.00
m2
02.003 Risse in Putz und Mauerwerk öffnen, verfüllen, bei Bedarf vernadeln Risse im Bestandsputz und im Mauerwerk aufweiten, reinigen und mit systemverträglichem Mörtel kraftschlüssig verfüllen. Bei Rissen im Mauerwerk einschließlich Vernadelung mit Spiralankern nach Anordnung der Bauleitung.
Eventualposition. Der Umfang steht erst nach der Untergrundprüfung fest, siehe Vorbemerkung 4. Die Menge ist ein Vordersatz für die Kalkulation.
02.003
Risse in Putz und Mauerwerk öffnen, verfüllen, bei Bedarf vernadeln
O
15.00
m
02.004 Haftzugprüfung am Untergrund einschließlich Protokoll Haftzugprüfung am Bestandsputz und am Klinkersockel nach Vorgabe des Systemherstellers durchführen, Prüfstellen schließen, Ergebnis protokollieren und der Bauleitung übergeben.
Je Fassadenseite mindestens eine Prüfstelle am Putz, dazu zwei Prüfstellen am Klinker.
02.004
Haftzugprüfung am Untergrund einschließlich Protokoll
6.00
Stk
03 Wärmedämmverbundsystem
03
Wärmedämmverbundsystem
03.001 WDVS 140 mm Polystyrol mit Armierung, Regelfläche beheizter Bereich Wärmedämmverbundsystem mit Polystyrol-Hartschaumplatten, HBCD-frei, im Klebeverfahren auf den vorbereiteten Untergrund aufbringen, einschließlich konstruktiver Dübelung und Armierungsputz mit vollflächiger Gewebeeinlage.
Dämmplattendicke: 140 mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: höchstens 0,032 W/(mK)
Gebäudehöhe: bis 20 m
Untergrund: Bestandsputz auf Mauerwerk, siehe Vorbemerkungen 3 und 4
Dübelung und Randbereich nach Dübelplan des Systemherstellers
Die Fläche beginnt an der Oberkante des Sockelabschlussprofils nach Position 04.005, rund 0,30 m über Gelände, und umfasst die Außenwand an den Traufseiten bis zur Traufe, an den Giebelseiten bis zur Oberkante der Spitzbodendecke und am Anbau der Veranda bis zur Unterkante der Brüstung. Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße sind übermessen, größere Öffnungen sind abgezogen.
Die Position ist nur wertungsfähig, wenn die U-Wert-Berechnung nach Vorbemerkung 1 den Wert von 0,20 W/(m²K) einhält.
Grundposition. Die Alternative folgt als Position 03.002.
03.001
WDVS 140 mm Polystyrol mit Armierung, Regelfläche beheizter Bereich
B
191.00
m2
03.002 wie vor, jedoch Mineralwolle 160 mm Alternativposition zu 03.001.
Wie Position 03.001, jedoch Wärmedämmverbundsystem mit Mineralwolleplatten im Klebeverfahren, einschließlich konstruktiver Dübelung und Armierungsputz mit vollflächiger Gewebeeinlage.
Dämmplattendicke: 160 mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: höchstens 0,035 W/(mK)
Die Position ist nur wertungsfähig, wenn die U-Wert-Berechnung nach Vorbemerkung 1 den Wert von 0,20 W/(m²K) einhält.
03.002
wie vor, jedoch Mineralwolle 160 mm
A
191.00
m2
03.003 WDVS, Giebelfläche oberhalb der Spitzbodendecke Wie Position 03.001 oder 03.002 in der beauftragten Variante, jedoch an den Giebelflächen oberhalb der Oberkante der Spitzbodendecke, rund 7,05 m über Gelände, bis zur Giebelspitze. Die Fläche grenzt an den nicht beheizten Spitzboden.
Technisch ist die Ausführung erforderlich, weil das System sonst an einer freien Kante in der Giebelfläche endet.
03.003
WDVS, Giebelfläche oberhalb der Spitzbodendecke
20.30
m2
03.004 Mineralischer Oberputz auf WDVS, Kratzputz 2 mm Mineralischen Oberputz auf dem Armierungsputz des Wärmedämmverbundsystems aufbringen, einschließlich Grundierung und Egalisierungsanstrich.
Körnung: 2 mm
Struktur: Kratzputz
Farbton und Struktur nach Freigabe an der Musterfläche, siehe Vorbemerkung 2.
03.004
Mineralischer Oberputz auf WDVS, Kratzputz 2 mm
B
211.30
m2
03.005 wie vor, jedoch organischer Oberputz Wie Position 03.004, jedoch organisch gebundener Oberputz, einschließlich Grundierung.
Alternativposition zu 03.004.
03.005
wie vor, jedoch organischer Oberputz
A
211.30
m2
03.006 Brüstung der Dachterrasse dämmen, dreiseitig, mit Abdeckung Die gemauerte Brüstung der Dachterrasse über der Veranda an der Nordostseite außen, auf der Oberseite und innen dämmen. Aufbau und Dämmstoff wie die beauftragte Variante der Positionen 03.001 und 03.002, an der Innenseite und auf der Oberseite in verringerter Dicke nach dem Detail der Bauleitung, einschließlich Armierungsschicht, Gewebewinkel an allen Kanten und Oberputz.
Die vorhandene Abdeckung wird abgenommen und entsorgt. Die neue Abdeckung wird auf die Dämmebene ausgelegt, mit beidseitiger Tropfkante, Gefälle nach innen und dichten Stößen.
Der Anschluss an die Abdichtung der Terrassenfläche und an die Balkontür der Position 19 des Leistungsverzeichnisses Fenster wird mit dem Detail der Bauleitung festgelegt. Die Abdichtung der Terrassenfläche selbst ist nicht Gegenstand dieser Position.
Abrechnung nach der Länge der Brüstung.
Eventualposition. Der Vordersatz umfasst die Vorderseite mit rund 4,55 m und zwei seitliche Schenkel mit je rund 2,25 m. Länge, Höhe und Dicke der Brüstung werden im Aufmaß festgestellt.
03.006
Brüstung der Dachterrasse dämmen, dreiseitig, mit Abdeckung
O
9.10
m
04 Laibungen, Kanten und Anschlüsse
04
Laibungen, Kanten und Anschlüsse
04.001 Laibungen und Stürze dämmen, einschließlich Armierung Laibungen und Stürze der Fenster und Außentüren entsprechend dem Wärmedämmverbundsystem dämmen, einschließlich Armierungsschicht und Oberputz.
Dämmdicke: 30 mm, je nach Laibungstiefe anzupassen
Laibungstiefe: bis 30 cm, gemessen vom Blendrahmen bis zur Oberfläche des Dämmsystems. Die Tiefe je Öffnung ergibt sich aus der Einbaulage der Fenster nach dem Leistungsverzeichnis Fenster, Vorbemerkung 4.
Die Länge umfasst zwei Laibungen und den Sturz je Öffnung, ohne Brüstung, ohne die Kellerfenster (Position 05.005) und ohne das Gaubenfenster im Dach. Die Fensterbänke sind Leistung des Gewerks Fenster und Außentüren.
04.001
Laibungen und Stürze dämmen, einschließlich Armierung
64.50
m
04.002 Anputzleiste mit Dichtlippe an Fenster und Türen Anschluss des Wärmedämmverbundsystems an Fenster- und Türrahmen mit Anputzleiste und Dichtlippe aus Kunststoff mit Gewebestreifen. Elastische Dichtlippe mit Schaumklebeband am Rahmen befestigt.
Die Blendrahmen der neuen Elemente sind so gesetzt, dass sie um mindestens 30 mm überdämmt werden können.
04.002
Anputzleiste mit Dichtlippe an Fenster und Türen
64.50
m
04.003 Kantenausbildung mit Gewebewinkel Kantenausbildung an Gebäudeaußenecken, Laibungen, Stürzen und Ortgängen mit Gewebewinkel herstellen, in die Armierungsschicht einbetten.
Die Menge ist ein vorläufiger Vordersatz und wird nach tatsächlichem Aufmaß abgerechnet.
04.003
Kantenausbildung mit Gewebewinkel
114.70
m
04.004 Anschluss an Traufe und Ortgang, Fugendichtband Anschluss des Wärmedämmverbundsystems an die angrenzenden Bauteile mit vorkomprimiertem Fugendichtband und Anschlussprofil herstellen.
Betroffen sind der Traufanschluss an der Mansardfläche der Südost- und Nordwestseite und die Ortgänge beider Giebelseiten.
Das Anschlussdetail stellt die Bauleitung nach Vorbemerkung 6 zur Verfügung. Die Menge ist ein vorläufiger Vordersatz und wird nach tatsächlichem Aufmaß abgerechnet.
04.004
Anschluss an Traufe und Ortgang, Fugendichtband
51.20
m
04.005 Sockelabschlussprofil Aluminium, WDVS Sockelabschlussprofil aus Aluminium mit Tropfkante am unteren Abschluss des Wärmedämmverbundsystems setzen, ausrichten, befestigen und in die Armierungsschicht einbinden. Einschließlich Verbindern und Gehrungen an den Gebäudeecken.
04.005
Sockelabschlussprofil Aluminium, WDVS
42.40
m
04.006 Holzteile an Traufe und Ortgang überarbeiten und beschichten Sichtbare Holzteile an Traufe und Ortgang, etwa Stirn- und Ortgangbretter, Windfedern und Untersichten, vom Gerüst aus reinigen, lose Beschichtung entfernen, schleifen, grundieren und zweimal deckend mit Wetterschutzfarbe beschichten. Farbton nach Bemusterung.
Die Arbeiten liegen vor dem Anschluss des Dämmsystems nach Position 04.004.
Es gilt der Schadstoffvorbehalt nach Vorbemerkung 8.
Abrechnung nach Länge.
04.006
Holzteile an Traufe und Ortgang überarbeiten und beschichten
51.20
m
04.007 Schadhafte Holzteile an Traufe und Ortgang ersetzen Schadhafte Brettabschnitte an Traufe und Ortgang ausbauen und in gleicher Holzart, Abmessung und Profilierung ersetzen, einschließlich Befestigung, Grundierung und Beschichtung wie Position 04.006. Entsorgung der ausgebauten Teile.
Eventualposition. Umfang nach Befund vom Gerüst und Anordnung der Bauleitung. Die Menge ist ein Vordersatz für die Kalkulation.
04.007
Schadhafte Holzteile an Traufe und Ortgang ersetzen
O
10.00
m
05 Sockel und erdberührter Bereich
05
Sockel und erdberührter Bereich
05.001 Sockelgraben ausheben, Wurzeln entfernen, wiederverfüllen Graben entlang des Gebäudes bis 0,50 m unter Gelände ausheben, Wurzeln im Grabenbereich entfernen und entsorgen, Aushub auf dem Grundstück zwischenlagern, nach Fertigstellung der Sockelarbeiten lagenweise wiederverfüllen und verdichten.
Grabenbreite rund 0,50 m. Betroffen ist der gesamte Gebäudeumfang. An der Nordwestseite darf der Aushub nicht auf dem Baulaststreifen lagern, siehe Vorbemerkung 5; er wird dort laufend umgelagert.
Die Oberfläche wird an den gepflasterten Seiten nach Position 05.006 und an den unbefestigten Seiten nach Position 05.007 hergestellt.
05.001
Sockelgraben ausheben, Wurzeln entfernen, wiederverfüllen
42.40
m
05.002 Sockelabdichtung, erdberührt, flexible Dichtschlämme Sockelbereich reinigen, lose Bestandteile entfernen, Hohlkehle herstellen und Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser mit flexibler mineralischer Dichtungsschlämme in zwei Lagen aufbringen.
Abdichtung vom Sockelabschlussprofil bis 0,50 m unter Gelände.
Auf dem Klinkersockel ist der Untergrund nach Vorgabe des Systemherstellers vorzubehandeln, etwa durch Aufrauen oder Haftbrücke. Ein Versatz zwischen Klinkersockel und Putzfläche wird beim Aufmaß festgestellt und im Sockeldetail ausgeglichen.
05.002
Sockelabdichtung, erdberührt, flexible Dichtschlämme
33.90
m2
05.003 Sockeldämmung XPS 100 mm, erdberührt Dämmung des Sockels mit extrudiertem Polystyrol im Wulst-Punkt-Verfahren auf die Abdichtung kleben, dicht stoßen und gegen Aufschwimmen sichern.
Dämmplattendicke: 100 mm
Der Sockel springt gegenüber der Regelfläche zurück. Das Sockelabschlussprofil nach Position 04.005 bildet die Tropfkante.
05.003
Sockeldämmung XPS 100 mm, erdberührt
33.90
m2
05.004 Sockelbeschichtung über Gelände, Spritzwasserbereich Sichtbaren Sockelbereich über Gelände armieren und mit Sockelputz beschichten, wasserabweisend und schlagfest.
Höhe über Gelände rund 0,30 m. Farbton nach Bemusterung.
05.004
Sockelbeschichtung über Gelände, Spritzwasserbereich
12.70
m2
05.005 Laibungen aller Kellerfenster im Sockelbereich dämmen Laibungen und Stürze aller Kellerfenster und sonstigen Öffnungen im Sockelbereich mit extrudiertem Polystyrol dämmen, armieren und beschichten. Enthalten sind auch die Fenster, die nicht getauscht werden. Anzahl und Maße werden im Aufmaß bestätigt, die Menge ist ein Vordersatz.
Dämmdicke: 30 mm
Die Länge umfasst zwei Laibungen und den Sturz je Öffnung. Der Anschluss unterhalb der Fenster wird mit dem Sockeldetail festgelegt, siehe Vorbemerkung 7.
05.005
Laibungen aller Kellerfenster im Sockelbereich dämmen
24.50
m
05.006 Betonpflaster im Grabenbereich aufnehmen und wieder verlegen Betonpflaster im Bereich des Sockelgrabens aufnehmen, seitlich lagern und nach dem Wiederverfüllen auf verdichtetem Bettungsmaterial wieder verlegen, Fugen schließen, Anschluss an den Bestand herstellen. Beschädigte Steine werden in gleicher Art ersetzt.
Betroffen sind die Straßen- und die Eingangsseite. Die Menge ist ein Vordersatz nach Umfang und Grabenbreite.
05.006
Betonpflaster im Grabenbereich aufnehmen und wieder verlegen
10.60
m2
05.007 Kiesstreifen als Spritzschutz, Breite 30 cm, auf Vlies Kiesstreifen entlang der Fassade an den unbefestigten Seiten herstellen, Breite 30 cm, Tiefe rund 15 cm, Rundkies 16/32 auf Trennvlies, seitliche Einfassung mit Kantenprofil.
Betroffen sind die Garten- und die Nordwestseite.
05.007
Kiesstreifen als Spritzschutz, Breite 30 cm, auf Vlies
21.20
m
05.008 Zulage Verfüllung mit Kiessand, Aushub abfahren und entsorgen Zulage zu Position 05.001: Aushub laden, abfahren und entsorgen, den Graben stattdessen lagenweise mit gut wasserdurchlässigem, filterstabilem Kiessand verfüllen und verdichten, Entsorgungsnachweis vorlegen.
Eventualposition. Über die Ausführung entscheidet die Bauherrenseite nach Befund des Aushubs.
05.008
Zulage Verfüllung mit Kiessand, Aushub abfahren und entsorgen
O
42.40
m
06 Verankerung im zweischaligen Mauerwerk
06
Verankerung im zweischaligen Mauerwerk
06.001 Auszugsversuch für WDVS-Dübel einschließlich Protokoll Auszugsversuche für die Dübel des Wärmedämmverbundsystems in der Außenschale am Objekt durchführen, Ergebnis protokollieren und der Bauleitung übergeben. Die Versuche finden vor Beginn der Dämmarbeiten statt und entscheiden, ob die Verankerung in der Außenschale ausreicht oder ob die Dübel bis in die Innenschale geführt werden.
Je Fassadenseite mindestens eine Prüfstelle.
06.001
Auszugsversuch für WDVS-Dübel einschließlich Protokoll
6.00
Stk
06.002 Zuschlag Verankerung in der Innenschale, zweischaliges Mauerwerk Zuschlag auf die Positionen 03.001 bis 03.003 für eine Verankerung des Wärmedämmverbundsystems mit Dübeln, die bis in die tragende Innenschale reichen, einschließlich der dafür erforderlichen Dübellänge und Setztiefe nach Zulassung.
Eventualposition. Sie wird nur beauftragt, wenn der Auszugsversuch nach Position 06.001 ergibt, dass die Außenschale die Lasten nicht aufnimmt.
06.002
Zuschlag Verankerung in der Innenschale, zweischaliges Mauerwerk
O
211.30
m2
07 Fassadenanbauten und Nebenleistungen
07
Fassadenanbauten und Nebenleistungen
07.001 Regenfallrohre demontieren und versetzt wieder montieren Regenfallrohre demontieren, für die Dauer der Arbeiten lagern und nach Abschluss mit verlängerten Rohrbögen auf der neuen Dämmebene wieder montieren, einschließlich Rohrschellen mit Abstandshaltern sowie aller Formteile und Rohrstücke für den Anschluss an Rinne und Grundleitung. Im Sockelbereich wird je Rohr ein neues Standrohr bis zur Grundleitung eingebaut. Beschädigte Teile werden ersetzt.
Anzahl und Lage werden im Aufmaß bestätigt.
07.001
Regenfallrohre demontieren und versetzt wieder montieren
3.00
Stk
07.002 Anbauteile der Fassade demontieren und lagern Außenleuchten, Steckdosen, Bewegungsmelder, Hausnummer, Außenwasserhahn und Halterungen demontieren und für die Wiedermontage lagern. Die Markisen sind Gegenstand des Leistungsverzeichnisses Fenster.
Die Demontage ist als Bauherrenleistung vorgesehen. Eventualposition, sie wird nur beauftragt, wenn die Bauherrenseite die Demontage nicht vor Beginn der Fassadenarbeiten erledigt hat.
Abrechnung pauschal.
07.002
Anbauteile der Fassade demontieren und lagern
O
1.00
psch
07.003 Anbauteile auf der Dämmebene wieder befestigen Außenleuchten, Steckdosen, Bewegungsmelder, Hausnummer, Außenwasserhahn und Halterungen nach Abschluss der Arbeiten auf der neuen Dämmebene wieder befestigen, auf Montagesockeln nach Position 07.004. Durchdringungen dauerhaft abdichten.
Elektrische Anschlussarbeiten und die Verlängerung der Wasserleitung sind nicht Gegenstand dieser Position.
Abrechnung pauschal.
07.003
Anbauteile auf der Dämmebene wieder befestigen
1.00
psch
07.004 Montagesockel im Dämmsystem für Anbauteile setzen Druckfeste Montagesockel oder Dämmstoffdübel für die Befestigung von Anbauteilen im Wärmedämmverbundsystem setzen, lagegenau einbauen und in die Armierungsschicht einbinden. Auswahl nach der Last des jeweiligen Anbauteils und nach der Zulassung des Systems; die zulässige Last je Stück ist mit dem Angebot anzugeben.
Für die Befestigung von Photovoltaik-Modulen sind diese Montagesockel nicht vorgesehen.
Anzahl und Lage werden von der Bauleitung festgelegt. Die Menge ist ein Vordersatz, abgerechnet wird nach Stück.
07.004
Montagesockel im Dämmsystem für Anbauteile setzen
12.00
Stk
07.005 Geräteträger für Elektro im Dämmsystem setzen Geräteträger für Elektroinstallationen im Wärmedämmverbundsystem lagegenau setzen, etwa für Klingel, Außenleuchten und Kamera, mit Anschluss an das bauseitige Leerrohr und luftdichtem Anschluss an die Wand.
Eventualposition. Anzahl und Lage legt die Bauleitung mit dem Elektrogewerk fest. Die Menge ist ein Vordersatz für die Kalkulation.
07.005
Geräteträger für Elektro im Dämmsystem setzen
O
6.00
Stk
07.006 Baustelle räumen, Reinigung und Entsorgungsnachweise Baustelle nach Abschluss der Arbeiten räumen, Verkehrsflächen und Außenanlagen reinigen, sämtliche Abfälle fachgerecht entsorgen und die Entsorgungsnachweise der Bauleitung vorlegen.
Abrechnung pauschal.
07.006
Baustelle räumen, Reinigung und Entsorgungsnachweise
1.00
psch
07.007 Fachunternehmererklärung und Aufmaßunterlagen übergeben Fachunternehmererklärung für das Förderprogramm ausstellen, Aufmaß mit der Bauleitung nehmen und die prüfbaren Aufmaßunterlagen sowie die Produktdatenblätter der eingebauten Stoffe übergeben.
Abrechnung pauschal.
07.007
Fachunternehmererklärung und Aufmaßunterlagen übergeben
1.00
psch