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L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
BAUVORHABEN : Sanierung der "Hexenkolkbrücke" über
das Norder Tief in Norden
BAUHERRIN : Stadt Norden
Fachdienst Umwelt und Verkehr
Am Markt 39
26506 Norden
VERGABEART : Öffentliche Ausschreibung
GEWERK : Sanierungsarbeiten
ABGABETERMIN : 29.01.2026, 10:00 Uhr
ABGABEORT : Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Vorbemerkungen Brückensanierung
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden sämtliche Abbruch- und
Bauarbeiten, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Fußgängerbrücke
"Hexenkolkbrücke" über das Norder Tief, öffentlich ausgeschrieben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgend genannten
Abbrucharbeiten und Bauarbeiten.
Der Auftraggeber dieser Arbeiten ist die Stadt Norden, Am Markt 15,
26506 Norden vertreten durch den Bürgermeister Florian Eiben.
Auftraggeber ist der Bauherr, für dessen Namen und Rechnung die
Bauleistungen erfolgen. Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit ihm
oder mit seinem Vertreter getroffen werden, bei wesentlichen Änderungen
u. a. bedarf es der Schriftform.
Das Angebot muss für den Ausschreiber kostenlos sein.
Als Angebotsunterlagen gelten in diesem Fall die gesamten
Angebotsunterlagen einschl. Angebotsvorbemerkungen, besonderer
Vertragsbedingungen, Beiblätter, Anlagen zur Ausschreibung usw.. Der
Bieter ist verpflichtet, die Angebots- unterlagen nach Empfang auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollten Fragen zum Leistungsverzeichnis
auftreten, sind entsprechende Anfragen über die Vergabestelle /
Vergabeplattform zu stellen. Das Bauwerk kann örtlich besichtigt werden.
Als Grundlage für das Angebot, die Ausführung und die Abrechnung der
Leistungen gelten alle Anlagen zur Ausschreibung, die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" (DIN 1961), VOB, Teil B, neuester Stand, die VOB,
Teil C, die EVM-Blätter, das Nds. Tariftreue und Vergabegesetz und die
"Besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen".
Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten so zu koordinieren, dass die
Bestimmungen des eigenen Arbeitschutzes und fremden Arbeitsschutzes
eingehalten werden.
Die Vergütung wird nach den angebotenen Einheitspreisen und den wirklich
ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart
vereinbart worden ist. Materialpreiserhöhungen werden vom Auftraggeber
nicht vergütet, bei Materialpreissenkungen bleibt der vertragliche
Einheitspreis bestehen.
Es ist ein Bautagebuch zu führen und dem bauleitenden Ingenieur
unaufgefordert wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen.
Hilfeleistungen für andere Unternehmer werden vom Auftraggeber nicht ver
langt.
Sie liegen im Ermessen des Auftragnehmers und bleiben einer Absprache vo
n
Unternehmer zu Unternehmer vorbehalten.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung- und räumung, soweit diese
nicht gesondert ausgeschrieben wurden, sind in die entsprechenden
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Gleiches gilt für die Bauwesenversicherung, die der Auftragnehmer für
seinen Bauumfang abzuschließen hat. Der Bauherr ist von jeglichen
Schäden freizuhalten, das Bauherrenrisiko ist durch die
Bauwesenversicherung abzudecken.
Elektro- und Wasseranschlüsse sind auf dem Grundstück nicht vorhanden.
Die Anschlüsse müssen, soweit erforderlich, durch den Auftragnehmer
hergestellt und unterhalten werden. Die Herstellung bleibt somit Sache
des Auftragnehmers und fällt unter die Baustelleneinrichtung.
Es ist eine DIN-gerechte Ausführung der Leistungen erforderlich. Auch
muss das übergebene Bauwerk insgesamt nutzbar sein.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nicht alle Arbeiten in
einem Zuge durchgeführt werden könnten und somit sämtliche Arbeiten
zeitlich, inhaltlich und bautechnisch miteinander abzustimmen sind. Die
hieraus entstehenden Mehraufwendungen für Bauunterbrechnugen u.a.m. sind
in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet.
Die kostenfreie Entsendung eines Auftragnehmervertreters zu
Besprechungen ist als Nebenleistung im Sinne der VOB/C, DIN 18.299,
Ziffer 4,1 sowie die jeweils zutreffenden fachspezifischen ATV zu
verstehen. Es werden während der Hauptbauzeit wöchentliche
Baubesprechnungen stattfinden. Sollte die Teilnahme des verantwortlichen
Firmenbauleiters nicht möglich sein, so hat dieser einen Vertreter zu
bestimmen und zur Baubesprechung zu senden.
Alle Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung / Aufmaße
nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung bzw. Prüfung der
Leistungen ermöglicht. Abschlagszahlungen haben keinen Einfluss auf die
Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers; sie gelten nicht als
Abnahme von Teilen oder Leistungen.
Tagelohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn diese von der Bauleitung
schriftlich angeordnet wurden. Reisegelder und Auslösungen werden nur
vergütet, wenn sie im Vertrag festgelegt sind.
Tagelohnarbeiten werden nur unter den folgenden Voraussetzungen
anerkannt:
a) Für jede einzelne Leistung und für jede angefangene Woche muss ein
entsprechender schriftlicher Auftrag von der Bauleitung erteilt und
anerkannt worden sein.
b) Es werden nur die Stundenlohnsätze solcher Fach- oder Hilfsarbeiter
vergütet, die für die betreffenden Arbeiten maßgebend sind, auch wenn
die Arbeiten von höher qualifizierten Arbeitnehmern ausgeführt werden.
Glaubt der Unternehmer zu einer geforderten Leistung nach seinem Angebot
nicht verpflichtet zu sein, so hat er dies vor Beginn der betreffenden
Arbeiten schriftlich zu übermitteln, damit, wenn nötig, Preise
vereinbart werden können; anderenfalls werden Preise auf der
Kalkulationsbasis des Hauptangebotes von der Bauleitung festgesetzt.
Nach den Bestimmungen der VOB sind nachstehende Punkte genau zu
beachten. Die Anerkennung dieser Punkte ist mit Abgabe des Angebotes
erfolgt:
Die Ausführungsfristen aller Bauteile sind im Angebot und Vertrag
festgesetzt. Sollte aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten
hat, mit einem Bauteil später begonnen werden, so ist mit der
Baustelleneinrichtung und den Baumaschinen so zu disponieren, dass keine
Mehrkosten entstehen.
Für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften im Rahmen seiner
Bauarbeiten über Sicherheits-, Feuerschutz-, Schutz-, Abstützungs- und
Absperrungsmaßnahmen, Beleuchtung und Reinhaltung der Baustelle sowie
Fahrwege ist der Auftragnehmer zuständig und haftet allein dafür.
Bis zur Abnahme der Arbeiten haftet der Unternehmer für alle Verluste
und Schäden die seine Ausführungen betreffen. Er hat auch dafür zu
sorgen, dass bei der Durchführung seiner Arbeiten geeignete
Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Sämtliche Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung durchzuführen.
Später nicht mehr sichtbare Bauteile oder später nicht mehr
feststellbare Leistungen sind nach ihrer Fertigstellung rechtzeitig
anzuzeigen und mit der Bauleitung aufzumessen. Werden diese
Zwischenaufmaße versäumt und kommt der Unternehmer dieser Aufforderung
nicht nach, so wird das Aufmaß ohne ihn durchgeführt. Ein Einspruch kann
dann vom Unternehmer nicht geltend gemacht werden.
Als Gerichtsstand gilt das für den Auftraggeber zuständige Gericht.
Es ist nach einem Bauzeitenplan zu arbeiten. Bei Auftragserteilung wird
auf Grundlage der genannten Termine zur Ausschreibung und in Absprache
mit dem Auftragnehmer ein Bauzeitenplan aufgestellt. Die dann
angegebenen Termine werden verbindlich vereinbart.
Die Hauptleistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Die Nach-
unternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe anzugeben, s. EVM 233 der
Vergabeunterlagen.
Vereinbart wird eine Abnahme der Bauleistungen in jedem Fall, es gilt
die offizielle Abnahme mit der Bauherrin, den evtl. beteiligten
Behörden, ggf. allen Auftragnehmern und dem Planer. Die Abnahme erfolgt
nach Fertigstellung aller Gewerke, auch wenn die Anlage / das Gewerk
schon in Nutzung / Probebetrieb übergegangen ist. Gemäß zusätzlicher
Vertragsbedingungen wird die förmliche Abnahme verlangt.
Es wird auf die beiliegenden Unterlagen (Zeichnungen, ZTV etc.)
hingewiesen.
Als "abgenommen" werden Arbeiten nur dann anerkannt, wenn sie vom
Bauherrn mit Abnahmeprotokoll und auch von den zuständigen Behörden
abgenommen wurden.
Ausführungstermine:
Siehe entsprechende Hinweise in den Formblättern
des Leistungsverzeichnisses.
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
6 Fertigteil Winkelstützen
6
Fertigteil Winkelstützen
6. 10 Fertigteil Variable Außenecke d = 15 cm 0,75 m Höhe unter 135° Liefern und Errichten einer Stützwandaußenecke aus
Stützwinkeln, Mindestwandstärke 15 cm, nach DIN EN 206-
1, DIN 1045-2, DIN 1045-4, DIN EN 15258, Eurocode 2 -
DIN EN 1992,
Oberfläche Sichtbeton glatt grau (Sichtbetonklasse SB3)
, Kanten Sichtbetonflächen mit Fase 10 x 10 mm.
Farbe: Sichtbeton
Höhen- und fluchtgerechtes Versetzen der
Winkelstützwände auf das vorbereitete, ausreichend
tragfähige Fundament in eine ca. 5 cm starke
Mörtelausgleichsschicht.
Die Elemente werden an den Montageösen durch einen
Stabstahl d >14mm miteinander verbunden, um ein
Verschieben oder Kippen während des Hinterfüllens zu
vermeiden.
Lagenweises Hinterfüllen der Elemente mit frostsicherem
Material im Frosteinwirkungsbereich der Wand inklusive
Filtervlies.
Verfüllen des verbleibenden Arbeitsraumes mit
geeignetem Material.
Festigkeit: C30/37
Expositionsklassen: XC2 (Erdseite), XC4 und XF1, WF
Bauhöhe: 0,75 m
Baulänge: ca. 0,40-0,88 m
Winkel: 45/135 Grad
Verkehrslast: 5,0 kN/m²
In den EP sind alle Nebenarbeiten einzurechnen.
6. 10
Fertigteil Variable Außenecke d = 15 cm 0,75 m Höhe unter 135°
4.00
Stck
6. 20 Fertigteil Winkelstütze d = 15 cm 0,75 m Höhe Liefern und Errichten einer Stützwand aus Stützwinkeln
,
Mindestwandstärke 15 cm, nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
DIN 1045-4, DIN EN 15258, Eurocode 2 - DIN EN 1992,
Oberfläche Sichtbeton glatt grau (Sichtbetonklasse SB3)
, Kanten Sichtbetonflächen mit Fase 10 x 10 mm.
Farbe: Sichtbeton
Höhen- und fluchtgerechtes Versetzen der
Winkelstützwände auf das vorbereitete, ausreichend
tragfähige Fundament in eine ca. 5 cm starke
Mörtelausgleichsschicht.
Die Elemente werden an den Montageösen durch einen
Stabstahl d >14mm miteinander verbunden, um ein
Verschieben oder Kippen während des Hinterfüllens zu
vermeiden.
Lagenweises Hinterfüllen der Elemente mit frostsicherem
Material im Frosteinwirkungsbereich der Wand inklusive
Filtervlies.
Verfüllen des verbleibenden Arbeitsraumes mit
geeignetem Material.
Festigkeit: C30/37
Expositionsklassen: XC2 (Erdseite), XC4 und XF1, WF
Bauhöhe: 0,75 m
Baulänge: 1,0 m
Verkehrslast: 5,0 kN/m²
In den EP sind alle Nebenarbeiten einzurechnen.
6. 20
Fertigteil Winkelstütze d = 15 cm 0,75 m Höhe
8.00
Stck
6. 30 Fertigteil Winkelstütze d = 15 cm 0,5 m Höhe Liefern und Errichten einer Stützwand aus Stützwinkeln
,
Mindestwandstärke 15 cm, nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2,
DIN 1045-4, DIN EN 15258, Eurocode 2 - DIN EN 1992,
Oberfläche Sichtbeton glatt grau (Sichtbetonklasse SB3)
, Kanten Sichtbetonflächen mit Fase 10 x 10 mm.
Farbe: Sichtbeton
Höhen- und fluchtgerechtes Versetzen der
Winkelstützwände auf das vorbereitete, ausreichend
tragfähige Fundament in eine ca. 5 cm starke
Mörtelausgleichsschicht.
Die Elemente werden an den Montageösen durch einen
Stabstahl d >14mm miteinander verbunden, um ein
Verschieben oder Kippen während des Hinterfüllens zu
vermeiden.
Lagenweises Hinterfüllen der Elemente mit frostsicherem
Material im Frosteinwirkungsbereich der Wand inklusive
Filtervlies.
Verfüllen des verbleibenden Arbeitsraumes mit
geeignetem Material.
Festigkeit: C30/37
Expositionsklassen: XC2 (Erdseite), XC4 und XF1, WF
Bauhöhe: 0,5 m
Baulänge: 1,0 m
Verkehrslast: 5,0 kN/m²
In den EP sind alle Nebenarbeiten einzurechnen.
6. 30
Fertigteil Winkelstütze d = 15 cm 0,5 m Höhe
3.00
Stck