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Vorbemerkungen zur Ausschreibung Vorbemerkung:
Die GWU Eckernförde eG plant den Umbau und die Sanierung von drei baugleichen Mehrfamilienhäusern mit jeweils 16 WE (insgesamt 48 WE) in Eckernförde.
Die Abgabe des Angebotes hat für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hält sich an das Angebot bis zur Entscheidung über die Auftragserteilung innerhalb einer Frist von drei Monaten gebunden.
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten der Baustelle zu unterrichten.
Mit der Begründung, dass die Örtlichkeit nicht bekannt gewesen ist, können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden.
Bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen.
Sollten Bedenken gegen die vom Auftraggeber geplante Ausführung seitens des Bieters bestehen, so ist er verpflichtet, diese mit der Abgabe des Angebotes schriftlich geltend zu machen.
Sind im Leistungsverzeichnis Wahl- oder Bedarfspositionen vorgesehen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen aufgeführten Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Der Auftraggeber kann seine Entscheidung auch nach Auftragserteilung treffen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er seine gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine entsprechende Bescheinigung beizubringen.
Des Weiteren hat der Bieter Angaben seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend nachzuweisen.
Änderungen der Angebotstexte sind nicht zulässig. Alternativangebote sind erwünscht und in einer Anlage zum Angebot eingehend zu beschreiben.
Die Preise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Nach Angebotsabgabe eintretende Erhöhungen der Löhne, Material- und Frachtkosten werden vom Auftraggeber nicht vergütet.
Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, auf einzelne Positionen oder Titel/Lose ganz oder teilweise zu verzichten.
Der Auftraggeber kann die Arbeiten auch zum Pauschalpreis vergeben. Der Auftragnehmer hat vor Entgegennahme eines Pauschalauftrages die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Massen und ihre Übereinstimmung mit den zur Ausführung kommenden Leistungen zu überprüfen.
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Leistungen, die für die fachgerechte Sanierung eines Wohngebäudes notwendig sind.
Zu erfassen sind alle Arbeiten, die zur Durchführung der beschriebenen Leistung
notwendig und erforderlich sind.
Abweichungen von der Leistungsbeschreibung während der Bauausführung sind nicht zulässig, es sei denn, hierzu werden gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Sind innerhalb der Leistungsbeschreibungen Widersprüche, so gilt jeweils das Höherwertigere.
Benannte Fabrikate und Produkte stellen Leitfabrikate dar, die den auszuführenden
Qualitätsstandard beschreiben. Zur Ausführung können gleichwertige Produkte und
Fabrikate nach Bemusterung und Zustimmung des AG kommen. Sind keine Fabrikate und Produkte benannt, kommen ebenfalls Produkte und Fabrikate nach Auswahl des AG aus den Mustervorlagen des AN zur Ausführung.
Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes System
eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig
ausgetauscht oder ersetzt werden. Bei der Verwendung systemfremder Bestandteile
ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
Entstehende Kosten für Baustrom, Bauwasser, Bautoilette, Bauschild,
Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung und die sonstigen vom
AN genutzten und vom AG gestellten Gemeinschaftseinrichtungen und Leistungen
legt der AG in Höhe von 1,00 % der Bruttoabrechnungssumme auf den AN um.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden
Arbeiten umfassend zu informieren und in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Schäden und Behinderungen und zusätzliche Leistungen, die erst während der
Bauausführung erkennbar werden, sind vor Ausführung schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber
festgelegt.
Das Bauvorhaben befindet sich in der Rendsburger Straße 88-98 in Eckernförde.
Vorbemerkungen zur Ausschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Durch den Auftragnehmer (AN) und seine Nachunternehmer (NU) ist die Einhaltung der
veröffentlichten Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln zum Arbeitsschutz sowie die
damit verbundenen Normen als auch die Informationen und Hinweise der
Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften unter Berücksichtigung des Standes
der Technik bei der Planung und Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten, umzusetzen
und die Umsetzung zu kontrollieren.
Insbesondere betrifft dies
die gültigen EU-Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Arbeitsstättenregeln (ASR)
die Baustellenverordnung (BaustellV)
die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit den technischen Regeln (TRGS)
die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den technischen Regeln (TRBS)
die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger (DGUV)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die erforderlichen Dokumente auf Grundlage der Anforderungen aus der BaustellV enthalten
Regelungen zur Organisation, Koordination und Kontrolle des sicheren Baustellenbetriebs
auf der Baustelle und ggf. zusätzlich genutzter angrenzender Liegenschaften im
vorgesehenen Bauablauf.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der AN dem SiGe-Koordinator seine beabsichtigten
Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen anzugeben.
Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten gegenüber
seinen Beschäftigten, seinen Koordinationspflichten und den Koordinationspflichten seiner
NU entsprechend dem ArbSchG § 8, der GefStoffV § 15 Abs. 4 und der DGUV V1 bleibt
hiervon unberührt.
Der AN hat sein Personal und auch von ihm eingesetzte Nachunternehmer sowie deren
Personal über den Inhalt des SiGe-Plans und der Baustellenordnung zu unterrichten. Die
Einhaltung der Vorgaben und Hinweise aus den vom SiGeKo erstellten Dokumenten ist Teil
der Vertragserfüllung. Auf das Vermeiden von Beeinträchtigungen für Dritte durch die
Arbeitsausführung im Rahmen der staatlichen Regelwerke zum Arbeitsschutz und den
Verkehrssicherungspflichten gemäß BGB 823 ist besonders zu achten und die notwendigen
Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln sind einzuplanen, umzusetzen und die
Umsetzung zu kontrollieren.
Bei Kenntnis von Mängeln in der Umsetzung des Arbeitsschutzes ist der AN zur
unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet.
Umsetzung des Arbeitsschutzes
Der AN ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw.
Aufsichtführenden, einschließlich der seiner Nachunternehmer, Kenntnis über die jeweiligen
arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,
Montage- und Demontageanweisungen, den SiGe-Plan, die Baustellenordnung sowie die
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben.
Der AN hat der Objektüberwachung des AG und dem SiGeKo seine Fachbauleiter,
Montageleiter bzw. Aufsichtführenden, seinen Koordinator nach DGUV V 1, seine
Sicherheitsfachkraft zu benennen sowie die Qualifikation und Beauftragung seiner
Mitarbeiter auf Anforderung zeitnah nachzuweisen.
Ihre Partner in Sachen Sicherheit
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Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen,
insbesondere in Bezug auf die
1. Instandhaltung und Prüfung der Arbeitsmittel
2. Vorkehrungen zur Lagerung sowie Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle,
insbesondere der Gefahrstoffe und von Produkten mit Gefahrstoffkennzeichnung,
3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der
Gegebenheiten auf der Baustelle,
4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte,
5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen
Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten
ausgeführt werden, zu treffen, sowie die Hinweise des Koordinators und aus dem
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenordnung zu berücksichtigen,
6. Information der Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie
betreffenden Schutzmaßnahmen.
Der AN hat für seine und die Mitarbeiter seiner NU vor Arbeitsbeginn schriftlich nachzuweisen, dass die an der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer über die sicherheits- und
gesundheitsrelevanten Schutzmaßnahmen zu den vorgesehenen Arbeitsverfahren
unterwiesen worden sind.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen
mindestens ein deutschsprachiger, fachlich geeigneter Mitarbeiter seiner Firma sowie
auch seiner Nachunternehmer ständig auf der Baustelle anwesend oder erreichbar ist.
Dokumentation zum Arbeitsschutz
Der AN hat die für den Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitsmittel,
Arbeitsverfahren, Baumaterialien und Hilfsstoffe sowie Betriebsmittel erforderlichen
Unterlagen vorzubereiten, hierzu gehören u. a.:
· Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG § 5 unter Berücksichtigung der
Anforderung an eine Gefährdungsbeurteilung gemäß GDA und ASR V3
Gefährdungsbeurteilung
· Arbeits-, Montage- und Demontageanweisungen
· Nachweis der Unterweisung der Mitarbeiter in die Arbeitssicherheit
· Nachweis der Einweisung/Unterweisung der Mitarbeiter der NU in die
Arbeitssicherheit
· Auf-, Abbau- und Verwendungsanleitungen von Arbeitsmitteln nach BetrSichV
· Nachweis der Prüfung mitgeführter prüfpflichtiger Arbeitsmittel
· Sicherheitsdatenblätter der Materialien mit Gefahrstoffkennzeichnung
· Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
· Qualifikationsnachweise, Beauftragungen und Sachkundenachweise der Mitarbeiter
Die aufgeführten Dokumente und Nachweise sind durch den AN mit Arbeitsbeginn
vorzubereiten, in einer Baustellenakte zu sammeln und für den kurzfristigen Abruf durch
den AG bereitzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsschutz
ZTV Bodenbelagsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bodenbelagarbeiten
1 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Bodenbelagsarbeiten. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Belegreife,
Ausbildung der Sockel,
Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
Erstellung sämtlicher Detailpunkte, sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben.
2 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung/Kalkulation
Alle Bodenbeläge sind so auszubilden, dass die Anschlüsse der Beläge untereinander ohne Höhendifferenzen im fertigen Belag erfolgen, sofern keine Höhensprünge geplant sind.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, wird die Verlegerichtung durch den AG festgelegt. Als Kalkulationsgrundlage ist Längsorientierung anzunehmen. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Abweichend von ATV DIN 18365, Punkt 3.4.4, dürfen Türnischen nicht mit gesonderten Materialstreifen belegt werden.
Abweichend von den ATV DIN 18365 sind Kopfstöße nicht zulässig.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen des AG der Herstellernachweis vom AN zu erbringen (z. B. über Eignungsklasse, Komfortwert, Ableitfähigkeit, Stuhlrolleneignung).
Entsprechend den Forderungen des AG sind auf Verlangen u. a. die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über
Brandverhalten,
Trittschallverbesserungsmaß,
Schallabsorptionsgrad,
Wärmedurchlasswiderstand,
Eigengewicht,
zu erbringen.
2.2 Untergrund
Die Oberfläche ist vor der Verlegung mit einem Industriestaubsauger gründlich zu reinigen, Öl-, Fett- und Farbrückstände müssen vollständig beseitigt werden.
Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Je nach Art des ausgeführten Estrich-, Hohlraum- oder Doppelbodens erfolgt eine entsprechende, auf das Estrichmaterial abgestimmte Grundierung und Spachtelung. Gegebenenfalls ist ein Anschleifen der Estrichoberfläche erforderlich.
2.3 Produkt/Material
Die Gleitsicherheit muss als rutschhemmend eingestuft sein. Die Beläge müssen, soweit nicht anders beschrieben, mindestens der Brandstoffklasse schwer entflammbar entsprechen. Im Brandfall dürfen keine ätzenden oder sonstigen gesundheitsschädlichen Gase freigesetzt werden.
Elastische Beläge werden mit einer gleichfarbigen Schweißschnur verschweißt. Ist Bahnenware zugelassen, so ist sie in den Gängen so zu verlegen, dass links und rechts ein gleich breiter Anschnitt vorhanden ist. Die Stöße sind zu verschweißen.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargennummer ist zu achten.
Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Als wesentliche Mängel gelten vor Leistungsübergabe Verschmutzungen, Beschädigungen, Kratzer, Eindrückstellen sowie Abweichungen der Farbe an Stoßstellen.
2.4 Abschlüsse
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Die Bodenbeläge sind sorgfältig an durchdringende Bauteile anzuarbeiten. Nur nach Rücksprache mit dem AG dürfen Abdeckrosetten zur Ausführung kommen. Beim Einbau von Trennschienen bei Belagswechsel oder als Begrenzung sind alle Anforderungen an den Schall- und Brandschutz einzuhalten.
ZTV Bodenbelagsarbeiten
01 Haus 3 – Rendsburger Str. 88
01
Haus 3 – Rendsburger Str. 88
01.__.0010 Untergrundvorbereitung Zementestrich für Bodenbelag Vorbereiten des vorhandenen Zementestrich-Untergrundes zur Aufnahme des neuen Bodenbelags, bestehend aus:
Reinigen und Vorbereiten der Untergrundfläche
Grundieren des Untergrundes
Vollflächiges Spachteln mit ca. 2 mm Schichtdicke zum Egalisieren von Unebenheiten
Schleifen der Spachtelfläche zur Aufnahme des Bodenbelags
Haus 3, alle Wohneinheiten im EG und 1. OG. Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller.
01.__.0010
Untergrundvorbereitung Zementestrich für Bodenbelag
465.15
m²
01.__.0020 Untergrundvorbereitung Anhydritestrich für Bodenbelag Vorbereiten des vorhandenen Anhydritestrich-Untergrundes zur Aufnahme des neuen Bodenbelags, bestehend aus:
Reinigen und Vorbereiten der UntergrundflächeGrundieren des UntergrundesVollflächiges Spachteln mit ca. 2 mm Schichtdicke zum Egalisieren von UnebenheitenSchleifen der Spachtelfläche zur Aufnahme des BodenbelagsHaus 3, alle Wohneinheiten im DG. Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller.
01.__.0020
Untergrundvorbereitung Anhydritestrich für Bodenbelag
205.66
m²
01.__.0030 PVC-Planken Holzoptik liefern und verlegen, wilder Verband Liefern und fachgerechtes Verlegen von PVC-Planken in Holzoptik im wilden Verband auf dem vorbereiteten Untergrund.
Belagsart: PVC-Planken
Hersteller: Gerflor
Produktname:Creation 30
Farbe: ranch
Dicke: 2mm
Material und Verlegerichtung sind vor Ausführung zu bemustern und vom Auftraggeber freigeben zu lassen.
Haus 3, alle Wohneinheiten im EG, 1. OG und DG.
01.__.0030
PVC-Planken Holzoptik liefern und verlegen, wilder Verband
670.81
m²
01.__.0040 Sockelleisten aus Hartschaum liefern und montieren Liefern und Montieren von Sockelleisten aus Hartschaum.
Befestigung: Geschraubt oder genagelt
Farbton: Weiß mit Dichtlippe
Höhe 60mm
Ausführung entlang aller Wandanschlüsse der bearbeiteten Räume in Haus 3 (EG, 1. OG, DG).
01.__.0040
Sockelleisten aus Hartschaum liefern und montieren
500.00
lfm
01.__.0050 Anschlussfugen an Türzargen und bodentiefen Fenstern mit Silikon verfugen Herstellen von dauerelastischen Anschlussfugen zwischen neuem Bodenbelag und Türzargen sowie bodentiefen Fenstern mittels Silikonverfugung, farblich passend zum Bodenbelag.
Haus 3, alle betroffenen Wohneinheiten im EG, 1. OG und DG. Abrechnung als Pauschale, da Anzahl und Länge der Anschlussfugen erst im Zuge der Ausführung anhand der örtlichen Gegebenheiten feststehen.
01.__.0050
Anschlussfugen an Türzargen und bodentiefen Fenstern mit Silikon verfugen
60.00
m
02 Haus 1
02
Haus 1
02.__.0010 Bodenbelagsarbeiten Haus 1 – Pauschale analog Haus 3 Ausführung sämtlicher Bodenbelagsarbeiten in Haus 1 (Rendsburger Str. 88-98) im gleichen Leistungsumfang wie für Haus 3 beschrieben (Untergrundvorbereitung Zementestric und Anhydritestrich, PVC-Planken Holzoptik im wilden Verband liefern und verlegen, Sockelleisten aus Hartschaum, Anschlussfugen mit Silikon an Türzargen und bodentiefen Fenstern).
Material und Verlegerichtung sind vor Ausführung zu bemustern und vom Auftraggeber freigeben zu lassen. Abrechnung als Pauschale.
02.__.0010
Bodenbelagsarbeiten Haus 1 – Pauschale analog Haus 3
1.00
psch
03 Haus 2
03
Haus 2
03.__.0010 Bodenbelagsarbeiten Haus 2 – Pauschale analog Haus 3 Ausführung sämtlicher Bodenbelagsarbeiten in Haus 2 (Rendsburger Str. 88-98) im gleichen Leistungsumfang wie für Haus 3 beschrieben (Untergrundvorbereitung Zementestrich und Anhydritestrich, PVC-Planken Holzoptik im wilden Verband liefern und verlegen, Sockelleisten aus Hartschaum, Anschlussfugen mit Silikon an Türzargen und bodentiefen Fenstern).
Material und Verlegerichtung sind vor Ausführung zu bemustern und vom Auftraggeber freigeben zu lassen. Abrechnung als Pauschale.
03.__.0010
Bodenbelagsarbeiten Haus 2 – Pauschale analog Haus 3
1.00
psch
04 Nebenleistungen
04
Nebenleistungen
04.__.0010 Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Zusatzleistungen Ausführung von Zusatz- und Nebenleistungen im Bereich Bodenbelagsarbeiten, die nicht durch die übrigen Positionen abgedeckt sind, auf Stundenlohnbasis nach Anweisung der Bauleitung. Abrechnung nach Stundenlohnzettel.
Hinweis: Die angesetzte Stundenzahl ist eine vorläufige Schätzung und vom Auftraggeber zu bestätigen bzw. anzupassen.
04.__.0010
Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Zusatzleistungen
O
10.00
h