Brandschutzertüchtigung
SANA Haus 1-3
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Leistungsbeschreibung des Projekts: Bei dem SANA Krankenhaus Gottesfriede in Woltersdorf bei Berlin handelt es sich um eine Geriatrische (Senioren) Klinik. Diese besteht aus 3 Bauteilen: Haus 1: ca. 1900 errichtet, mit Untersuchung und Verwaltung Haus 2: an Haus 1, ca. 2000 angebaut, mit der Klinik Haus 3: Containerbau aus den 90ern mit Tagespfleg. Insgesamt ca. 8.700,00 m² Nutzfläche. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis 104_3 Brandschutzertüchtigung beschreibt die erforderlichen Leistungen vor, nach oder während dem auswechseln von 60 Brandschutztüren, Maßnahmen zur Brandschutzschottungen und Schönheitsreparaturen im laufenden Betrieb des Krankenhauses.
Leistungsbeschreibung des Projekts:
Allgemeines und Geltungsbereich - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18459, DIN 18330, DIN 18338, DIN 18340, DIN 18360, DIN 18363 und DIN 18352 gültigen Regeln zu beachten. Für die Ausführung der Abdichtungen sind die Vorgaben der Abdichtungsnormen DIN 18195 (Begriffe) und DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535 sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. Für die Ausführung von Dachdeckerarbeiten sind insbesondere die Vorgaben der "Fachregeln des Dachdeckerhandwerkes" vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. in Köln zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Darüber hinaus gilt das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen nicht gesondert beschrieben, gelten alle Abbruch-, Rückbau- und Demontagevorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen: Unternehmen können ihre Eignung durch die Vorlage einer gültigen PQ-Bescheinigung (Präqualifizierung für Bauleistungen) nachweisen. In diesem Fall ersetzt die PQ-Bescheinigung die nachfolgend einzeln aufgeführten Nachweise. Unternehmen ohne PQ-Bescheinigung müssen die folgenden Dokumente einzeln einreichen: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Referenzen über vergleichbare Leistungen Freistellungsbescheinigung Handelsregisterauszug (falls zutreffend) Handwerkskarte (falls zutreffend) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Zusätzlich, und unabhängig von einer PQ-Bescheinigung, ist folgender Nachweis erforderlich: Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001/DIN 13063 (Krankenhausreinigung). Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Allgemeines und Geltungsbereich
Stoffe und Bauteile - Anzubietende Materialien Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Verwendete Holzwerkstoffplatten dürfen kein Formaldehyd enthalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. - Material- und Prüfnormen Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Ziegel/Steine, Bauplatten, Dämm- und Dichtstoffe, Mörtel, Stahl) mindestens den in DIN 18330 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen. Korrosionsschutz Befestigungsmittel Die verwendeten Befestigungsmittel müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Ist ein Korrosionsschutz durch Verzinkung vorgeschrieben, muss dieser der DIN EN ISO 1461 entsprechen. Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Die Oberflächen sind vor dem Grundanstrich vorzubehandeln. Abbrucharbeiten Das bei den Abbrucharbeiten anfallende Material ist vom Auftragnehmer entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen und getrennt zu entsorgen. Trockenbauarbeiten - Korrosionsschutz verwendeter Bauteile Die verwendeten Bauteile müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft und korrosionsgeschützt sein. Dies gilt insbesondere für Unterkonstruktionen, Schienen und Profile. Malerarbeiten - Allgemeine Hinweise Die zu verarbeitenden Stoffe müssen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen und sind gem. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Für Beschichtungsaufbauten müssen Produkte desselben Herstellers verwendet werden. Insbesondere bei Beschichtungssystemen, die als solche vom Hersteller ausgewiesen sind, sind ausschließlich die entsprechenden Systemkomponenten zu verwenden. - Vermeidung von Gefährdungen Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - emissionsarm" zu bevorzugen. - Verarbeitung von Gefahrstoffen Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. - Anforderungen an ölbeständige Beschichtungsstoffe Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung haben. - Hinweise zum Umgang mit Resten * Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl. * Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. * Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen. * Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. Fliesenarbeiten - Material- und Prüfnormen Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Fliesen, Platten, Klebstoffe, Verfugungsstoffe, Dämmstoffe, usw.) mindestens den in DIN 18352 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen. Elektroarbeiten Wirtschaftlichkeit der Wartung Die angebotenen Teile müssen die Ansprüche für einen wirtschaftlichen Betrieb mit angemessenen Wartungsintervallen und einer üblichen Lebensdauer erfüllen. Im Zweifelsfall hat der Bieter diese Anforderung vor dem Einbau der Komponenten nachzuweisen. Gesetzeskonformität der Komponenten Bei gleichen Anlagenteilen (z.B.Schütze, Schalter, Leistungsschutzschalter, usw.) sind gleiche Fabrikate zu wählen. Soweit lieferbar, sind grundsätzlich Anlagenteile nach deutschen Normen einzusetzen, bzw. haben den Richtlinien des Europäischem Komitee für Normung (CEN) zu entsprechen. Originalität der Komponenten Sämtliche zur Verwendung kommende Bauteile müssen Originalteile der festgelegten Fabrikate sein. Für den Zusammenbau ist sämtliches Originalzubehör, Klein-, Dichtungs- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren.
Stoffe und Bauteile
Ausführungshinweise Die Ausführung soll sukzessive im Rahmen des laufenden Betriebs erfolgen, ohne den aktuellen Betrieb zu beeinträchtigen! Hausordnung und Sicherheitsvorschriften des Krankenhauses sind zu beachten. Hinweise zu Trenn- und Schneidearbeiten (Nassschneideverfahren) Sämtliche Trenn-, Schneide-, Schleif- und Bohrarbeiten in mineralischen Baustoffen (z.B. Beton, Mauerwerk, Estrich, Fliesen) sind zur Minimierung der Staubentwicklung grundsätzlich im Nassschneideverfahren mit Wasserbindung durchzuführen. Trockenschnitte sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung zulässig. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass: Wasserzufuhr:Eine konstante und ausreichende Wasserzufuhr direkt am Schneideblatt oder Bohrkopf gewährleistet ist, um den entstehenden Staub sofort zu binden. Wasserentsorgung:Das anfallende Schmutzwasser kontrolliert aufgefangen und fachgerecht entsorgt wird. Ein Eindringen in nicht betroffene Bereiche, in die Kanalisation oder das Erdreich ist zu verhindern. Gegebenenfalls sind Industriesauger für Nassbetrieb einzusetzen. Schutzmaßnahmen:Angrenzende Bauteile, Böden und Einrichtungsgegenstände sind vor Spritzwasser und Verschmutzung durch geeignete Abdeckungen zu schützen. Geräteeinsatz:Nur Geräte verwendet werden, die für das Nassschneideverfahren ausgelegt und mit entsprechenden Schutzvorrichtungen ausgestattet sind. Die Kosten für die Durchführung des Nassschneideverfahrens, einschließlich Wassergestellung, -auffang und -entsorgung sowie aller notwendigen Schutzmaßnahmen, sind in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. - Hinweise zu Abbrucharbeiten Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge "Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Die technologische Vorgehensweise bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wobei die Arbeiten so auszuführen sind, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Schmutz auf das vermeidbare Maß reduziert werden. - Hinweise zu Trockenbauarbeiten - Unterdecken Alle Einbauteile, wie z.B. Leuchten, Vorhangschienen, Luftauslässe, usw. sowie die Rohrführungspläne sind zu berücksichtigen. Ungeklärte Detailpunkte sind vor Verlegebeginn mit dem Auftraggeber abzusprechen. - Anschlüsse Decke-Wand/Stütze Anschlüsse der Decken an Wänden und Stützen sind so auszubilden, dass alle an die Unterdecke gestellten Forderungen erhalten bleiben. - Dehnungsfugen an Wänden Sofern nicht anders beschrieben sind Dehnungsfugen im Abstand von < 15 m anzuordnen. - Fußböden Falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen im Fußbodenaufbau festgestellt werden, sind die tatsächlichen Einbauhöhen vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen. - Wärmedämmarbeiten Beim Ein- und Ausbau von Mineralfaserdämmstoffen ist für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. - Hinweise zu Befestigungen Holzverbindungen sind grundsätzlich zu verschrauben. Klammergeräte dürfen nur mit Druckbegrenzer verwendet werden. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt. Befestigungspunkte an vorhandenen Wänden, Fußböden und Decken sind unter Berücksichtigung etwaiger vorhandener Kabel und Rohrleitungen zu wählen. In zweifelhaften Fällen sind die Befestigungsstellen gemeinsam mit dem Auftraggeber festzulegen. - Hinweise zu Malerarbeiten - Schutz angrenzender Bauteile Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sind mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. - Hinweise zu Farben und Tönungen Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. - Abbeizmittel Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein. - Betonbeschichtungen Schalmittel sind sicher zu entfernen. Ggf. ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. - Beschichtungen korrosionsgefährdeter Bauteile Korrosionsgefährdete Bauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig durchzuführen. - Beschichtungen von Dichtstoffen Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen. - Hinweise zu Abbeizarbeiten Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so gilt dies bis auf den unbeschichteten Untergrund. - Hinweise zu Brandschutzbeschichtungen Bei Brandschutzbeschichtungen und -Beschichtungssystemen sind die entsprechenden Nachweise auf Anforderung vorzulegen (Bauaufsichtliche Zulassung oder Prüfbescheid). Brandschutz-Beschichtungssysteme sollen einheitlich aus Korrosionsschutz, Dämmschichtbildner und Schlussbeschichtung bestehen. Die erforderliche Schichtdicke bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist vom Auftragnehmer gemäß den in der Ausschreibung angegebenen U/A-Verhältnissen in Abhängigkeit zum angebotenen Beschichtungssystem zu ermitteln. Vom Auftragnehmer ist als Nebenleistung ein Schild an der beschichteten Konstruktion mit folgendem Inhalt an sichtbarer Stelle anzubringen: Zulassungsnummer und Hersteller Ausführungsdatum Name und Anschrift der ausführenden Firma Anzahl der Schichten Gesamtschichtdicke der Trockenschicht Art der Schlussbeschichtung atum der nächsten Prüfung Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen - Hinweise zu Fliesenarbeiten - Hinweise zur Verlegung Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit dem Verlegematerial ausgeschlossen sind. Beläge und Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen. - Hinweise zu Mauerwerksarbeiten Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lagerund Außenfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. - Anbringen von Meterrissen In allen Geschossen sind in genügender Anzahl Meterrisse, auch für andere Handwerker, vom Bauhauptunternehmer (i.d.R. die Rohbaufirma) anzubringen (Tintenstifte etc. sind nicht erlaubt, Markierungen schlagen beim Putz durch). - Hinweise zu Dachdeckerarbeiten: Hinweise zu Dachdurchdringungen Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannbahnen sind gemäß den Herstellerrichtlinien auszuführen. - Hinweise zu Dachdurchdringungen bei Dachdeckung mit Dachziegel/Dachsteinen Dachdurchdringungen, wie z.B. Antennen, Entlüftungsrohre, Dachfenster, Schornsteinköpfe, sind mit vorgefertigten Formziegeln/-steinen, Formteilen oder hergestellten Einfassungen in die Dachfläche regensicher einzubauen und einzudecken. Zusatzmaßnahmen sind entsprechend ihren Anforderungen an Dachdurchdringungen anzuschließen. - An-/Abschlüsse bei Dachdeckungen mit Dachziegeln/-steinen Werden Traufe, Ortgang, Grat und First sowie die Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen wie Gauben, Außenwände und Schornsteinköpfe mit anderen Deckwerkstoffen als in der Dachfläche eingesetzt, gedeckt, so sind diese Anschlüsse fachgerecht herzustellen. - An-/Abschlüsse bei Dachdeckungen mit Bitumenschindeln Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen sind regensicher, z.B. mit einer Kappleiste, auszuführen. - Dacheinbauten, Dachsystemteile Dacheinbauteile oder Dachsystemteile wie Schneefangeinrichtungen, Laufrostanlagen, Sicherheitsdachhaken, etc. sind regensicher in die Dachdeckung einzubauen. Sie müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein und den technischen Vorschriften entsprechend eingebaut werden. Einbauteile dürfen unter Belastung die Dachdeckung nicht beschädigen, andernfalls sind geeignete lastverteilende Unterlagen zusätzlich einzubauen. - Hinweise zur Verklammerung Die Verklammerung bei Dachdeckungen mit Dachziegeln/-steinen ist, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders vorgeschrieben, gemäß den einschlägigen Tabellen bzw. durch Einzelberechnung durchzuführen. Unabhängig davon ist mindestens jeder dritte Dachziegel/Dachstein diagonal versetzt zu verklammern. - Hinweise zu Metallbauarbeiten: - Hinweise zu Schweißarbeiten Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung alle Vorkehrungen zum Schutz anderer Bauteile, wie z.B. Sichtmauerwerk, Fenster, Türen, Dämmschichten, sowie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung eines einwandfreien Brandschutzes zu treffen. - Hinweise zu Geländern und Umwehrungen Geländer und Umwehrungen sind so auszubilden, dass die aus Sicherheitsgründen geforderten Höhen, lichte Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben und zum Fußboden eingehalten werden. - Hinweise zu Elektroarbeiten: - Hinweise zur Schalldämmung * Allgemein: Sofern im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Vergabeunterlagen keine höheren Anforderungen gestellt werden, sind die schalltechnischen Anforderungen der DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und behördlichen Auflagen einzuhalten. * Luftschalldämmung: Es muss sichergestellt werden, dass die vorhandenen Schalldämmmaße für Wände, Fußböden und Decken durch die Installationen und Einbauteile des AN nicht gemindert werden. * Körperschalldämmung: Die technischen Standards zur Verhinderung von Körperschall sind bei allen in Betracht kommenden Bauteilen einzuhalten. Die Montage von Antrieben, Schaltern und Geräten hat so zu erfolgen, dass nach Abschluss der Arbeiten jederzeit ein einwandfreier Zugang und die Bedienbarkeit gegeben sind. Verschleißbauteile müssen im Rahmen von Wartungsarbeiten jederzeit auswechselbar sein. Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Schalter, Steckdosen, Abzweigkästen, Verteilungen, usw., verstehen sich einschl. Anschluss aller Leitungen und Kabel. Die Selektivität der Schutzeinrichtungen (Sicherungen, Leistungsschutzschalter, Leistungsschalter) zueinander ist mit Kennlinienblättern vom Auftragnehmer nachzuweisen. Die Schilder aller Verteilungen, Rangierverteiler, Stromschienenverteiler usw. sind nach Vorgaben des AG mit gefräster Schrift auszuführen. Der Text der Beschilderung ist vom Auftragnehmer der Bauüberwachung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Alle Einbaugeräte sind innen und außen mit Kunststoffschildern zu versehen. Bei Kabelansammlungen in Zwischendecken sind Gitter- oder Kabelrinnen zu verwenden. Außerhalb dieser Bereiche müssen Ansammlungen von Kabeln mit Kunststoffschellen gebündelt werden. Kabelbelastungen sind entsprechend den gültigen Stromkreisbelastungstabellen zu begrenzen. Kabelabzweigdosen müssen auf einer festen Grundplatte montiert werden. Eingeführte Kabel müssen zugentlastet montiert werden. Werden flexible Kabel verwendet, müssen Kabelschuhe verwendet werden. Leerrohre sind grundsätzlich mit verzinkten Zugdrähten zu installieren. Kabel und Leitungen sind entweder in Schutzrohren, in Kabelkanälen oder auf Kabelbahnen zu verlegen. Der Verlauf soll senkrecht oder parallel zu bestehenden Gebäudeteilen sein. Überschneidungen mit anderen Anlageteilen sind zu vermeiden. Die Verlegung hat grundsätzlich in einer Länge ohne Verbindungsmuffen zu erfolgen. Eine saubere und übersichtliche Verlegung der Kabel und Leitungen auf Kabelbühnen ist vorgeschrieben. Falls erforderlich, hat eine Befestigung mit Kunststoffbändern zu erfolgen. Die Befestigung mit Draht ist nicht zulässig. Kabeltrassen und Rohre müssen mit einer Platzreserve  dimensioniert werden. Bei der Verlegung von NS- und Schwachstromleitungen in gemeinsamer Trasse muss ein Trennsteg vorhanden sein. Mittel-, Niederspannungs- und Schwachstromkabel sind getrennt zu verlegen. Besteht die Möglichkeit, das der als PE genutzte Leiter mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommt, ist dieser mit grüngelbem PVC-Schutzschlauch oder PVC-Isolierband zu umhüllen. Strom führende Leiter jeglicher Art müssen, wenn nicht anders spezifiziert, aus Kupfermaterial entsprechender Güte bestehen. Schaltgeräte und Steckdosen in UP-Ausführung müssen kombinationsfähig sein. Abdeckplatten, Schalterdosen und Kombinationszubehör sind einzukalkulieren. Bei Mehrfachkombinationen sind gemeinsame Abdeckplatten zu verwenden. Abzweigdosen und Kästen sind je nach Belegung in entsprechender Größe einzusetzen. Dabei sind die Abstände für Kriechströme zu beachten. Die Dosen sind mit den zugehörigen Stromkreisnummern zu versehen und so anzuordnen, das sie jederzeit zugänglich sind. Kabelbahnen und Steigetrassen dürfen nicht durch Brandabschnitte geführt werden. Sie müssen 5-10 cm vor dem Durchbruch enden. - Abnahme und Sichtprüfung Der AG behält sich vor, Werksabnahmen und Prüfungen durchzuführen. Das Objekt muss bei Bedarf zur Prüfung und Vorabnahme im Herstellerwerk oder auf der Baustelle zugänglich gemacht werden. Der AN hat die Abnahme schriftlich beim AG zu beantragen. Voraussetzung zur Beantragung der Abnahme sind: * Die Anlagen müssen vollständig fertiggestellt, mängelfrei und in einem einwandfreien technischen Zustand sein. * Die Mängel aus vorhergehenden Prüfungen, Abnahmen durch Institutionen und Behörden (TÜV, etc.) und Funktionsprüfungen müssen vollständig beseitigt sein. Bei der Abnahmeprüfung hat der Auftragnehmer den Nachweis für die vertragsgerechte Erfüllung seiner Leistungen und Lieferungen zu erbringen. Für die Abnahmeprüfung ist das erforderliche Fach- und Hilfspersonal mit den notwendigen Geräte, Werkzeugen und Hilfsmitteln bereitzuhalten. - Schnittstellen zu Fremdgewerken Schnittstellen zu Fremdgewerken sind mit dem betroffenen Auftragnehmern rechtzeitig abzustimmen. Die Leistungswerte der anzuschließenden Geräte, Dimensionierung der Anschlüsse und die genaue Lage sind nach der Abstimmung in die entsprechenden Montage- und Ausführungszeichnungen aufzunehmen. - Hinweise zu Befestigungen Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen oder zu montieren und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Anlagen, die auf Grundrahmen bzw. auf Aufsetzrahmen von Zwischenböden aufgestellt werden, müssen so stabil und mittels Schraubverbindungen so sicher aufgestellt werden, dass zusätzliche Befestigungen an Wänden oder Decken nicht erforderlich sind. Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich durch Bohren und unter Verwendung von baurechtlich bzw. bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck geeigneten Dübel auszuführen. Die Verwendung von Schussapparaten für Befestigungen ist untersagt. Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Ausführungshinweise
Erstellung und Übergabe der vollständigen Brandschutz-Dokumentation Der vollständigen Dokumentation für alle in diesem Leistungsverzeichnis ausgeführten Brandschutzmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und vor der Abnahme als durchsuchbare PDF-Datei sowie in 2-facher Papierform in einem Ordner mit übersichtlicher Gliederung  vorzulegen. Die Dokumentation muss alle für die Prüfung und Abnahme durch den Fachplaner und die Behörden erforderlichen Unterlagen umfassen. Dazu gehören mindestens: Allgemeine Nachweise: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) bzw. Allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für alle verwendeten Brandschutzsysteme (z.B. Schotts, Bekleidungen, Anstriche, Fugen). Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für verwendete Bauprodukte und Bauarten. Leistungserklärungen (DoP) für alle CE-gekennzeichneten Brandschutzprodukte. Ausführungsdokumentation: Eine detaillierte Fotodokumentation der ausgeführten Leistungen vor, während und nach der Fertigstellung. Jede Maßnahme (z.B. jedes einzelne Schott) ist eindeutig zu kennzeichnen und zu fotografieren. Übersichtspläne (Grundrisse), in denen die Lage jeder einzelnen Brandschutzmaßnahme klar und eindeutig verortet und mit einer einmaligen ID-Nummer gekennzeichnet ist. Kennzeichnung und Beschilderung: Nachweis über die dauerhafte Kennzeichnung jeder einzelnen Brandschutzmaßnahme vor Ort (z.B. Schott-Schilder) mit Angaben zu Hersteller, Ausführungsfirma, Datum und Zulassungsnummer. Fachunternehmererklärungen: Übereinstimmungserklärung des ausführenden Unternehmens, die bestätigt, dass alle Arbeiten gemäß den geltenden Zulassungen, Prüfzeugnissen und Herstellervorgaben ausgeführt wurden. Alle Unterlagen sind digital (als PDF) und in Papierform zu übergeben. Die Struktur der Dokumentation ist vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Erstellung und Übergabe der vollständigen Brandschutz-Dokumentation
01 Nebenleistungen
01
Nebenleistungen
01.01 Nebenleistungen
01.01
Nebenleistungen
02 Baustelleneinrichtung und -räumung
02
Baustelleneinrichtung und -räumung
02.01 Schutzmaßnahmen
02.01
Schutzmaßnahmen
02.02 Baustelleneinrichtung- und räumung
02.02
Baustelleneinrichtung- und räumung
03 Fenster/Türen
03
Fenster/Türen
03.01 Fenster/Türen - Abbrucharbeiten
03.01
Fenster/Türen - Abbrucharbeiten
03.02 Fenster und Türen
03.02
Fenster und Türen
04 Mauerer- und Betonarbeiten
04
Mauerer- und Betonarbeiten
04.01 Abbruch - Maurer- und Betonarbeiten
04.01
Abbruch - Maurer- und Betonarbeiten
04.02 Mauerer- und Betonarbeiten
04.02
Mauerer- und Betonarbeiten
05 Trockenbau (inkl. Abbrucharbeiten)
05
Trockenbau (inkl. Abbrucharbeiten)
05.01 Trockenbauwände
05.01
Trockenbauwände
05.02 Decken
05.02
Decken
06 Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten
06
Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten
06.01 Fenster- und Türleibungen
06.01
Fenster- und Türleibungen
06.02 Putzarbeiten
06.02
Putzarbeiten
06.03 Malerarbeiten
06.03
Malerarbeiten
07 Bodenbelagarbeiten
07
Bodenbelagarbeiten
07.01 Abbruch - Bodenbeläge
07.01
Abbruch - Bodenbeläge
07.02 Bodenbelagarbeiten Linoleum
07.02
Bodenbelagarbeiten Linoleum
08 Fliesenarbeiten
08
Fliesenarbeiten
08.01 Fliesenarbeiten Fußboden
08.01
Fliesenarbeiten Fußboden
08.02 Fliesenarbeiten Abbruch
08.02
Fliesenarbeiten Abbruch
09 Sonstige
09
Sonstige
09.01 Metallbauarbeiten
09.01
Metallbauarbeiten
09.02 Dachdeckung und Dachabdichtung
09.02
Dachdeckung und Dachabdichtung
09.03 Gerüstarbeiten
09.03
Gerüstarbeiten
09.04 Sonstige
09.04
Sonstige
10 HLS- und Elektroarbeiten
10
HLS- und Elektroarbeiten
Hinweis: Branmelderanlage, Der elektrische Anschluss der RWA-Anlage, Dynamisches Fluchtwegkennzechnung, sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden  durch eine gesonderte Firma geplant und ausgeführt.
Hinweis:
10.01 Elektroarbeiten
10.01
Elektroarbeiten
10.02 Heizung, Sanitär und Lüftung
10.02
Heizung, Sanitär und Lüftung
10.03 Brandschottungen
10.03
Brandschottungen
11 Stundenlohnarbeiten
11
Stundenlohnarbeiten
11.01 Stundenlohnarbeiten
11.01
Stundenlohnarbeiten

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