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Bill of Quantities
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Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Die unter diesen Vorbemerkungen ausgewiesenen Hinweise gelten für das ge
samte Leistungsverzeichnis. Forderungen, Auflagen, Bedingungen usw. die
hier aufgeführt werden und nicht explizit ausgeschrieben sind, sind in d
ie entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Allgemeine Hinweise
Eine Besichtigung der Baustelle, der Zuwege und der örtlichen Verhältnis
se in der Angebotsphase wird dem Auftragnehmer angeraten.
Die Bauarbeiten, insbesondere die Anbindung der Hausanschlüsse und Straß
enabläufe finden unter laufenden Betrieb statt. Zusätzlich werden durch
den vorhandenen Regenwasserkanal Quellwässer abgeleitet, die über den Ze
itraum der Neuverlegung mittels Pumptechnik übergeleitet werden müssen.
Außerhalb der Arbeitszeiten ist täglich ein Umschluss vom Alt- auf das N
eusystem herzustellen.
Alle daraus resultierenden, notwendigen Maßnahme zum Gesundheitsschutz,
den Einhaltungen der UVV und den Forderungen der Berufsgenossenschaft (S
icherheitsposten, Multiwarngeräte) sind in die entsprechenden Positionen
einzurechnen.
Für die Anlieger ist die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke ständig zu Fuß
zu gewährleisten. Die Vorschriften für die Anfahrt von Einsatz- und Ret
tungsfahrzeugen sind zu beachten.
Vor Baubeginn ist durch den AN eine gemeinsame Besichtigung der Baustell
e mit dem AG durchzuführen. Für das Bauvorhaben wird ein wöchentlicher B
aurapport angesetzt. Der Termin hierzu wird mit allen am Bau Beteiligten
abgestimmt.
Die Hinweise in der Baubeschreibung sind zu beachten.
Nebenangebote
Nebenangebote sind zugelassen.
Koordinierung
Aufwendungen für notwendige Abstimmungen und Koordinierung zwischen den
am Bau Beteiligten, sowie technologisch bedingte Unterbrechungen des Bau
ablaufes werden nicht extra vergütet und sind in die Leistungspositionen
des LV´s einzukalkulieren.
Alle Entscheidungen, Prüfungen und Abnahmen sind mit dem AG und dem jewe
iligen Baulastträger abzustimmen und zu dokumentieren.
Der hierfür notwendige Koordinierungsaufwand ist in die entsprechenden E
inheitspreise einzukalkulieren.
Zu schützende Bereiche und Objekte
Gebäude und Leitungen
Bauarbeiten in der Nähe bzw. unmittelbar an Gebäuden oder Leitungen müss
en so durchgeführt werden, dass Schäden, z.B. durch Erschütterungen, Sch
achtarbeiten oder dgl., nicht auftreten können.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Beweissicherung durch einen unabhängige
n Sachverständigen zu veranlassen.
Soweit während der Verlegung des neuen Kanalsystems eine Umverlegung von
Versorgungsleitungen notwendig wird, sind die betroffenen Medienträger
zu benachrichtigen. Alle notwendigen Erdarbeiten sind durch den Auftragn
ehmer auszuführen. Die erforderlichen Erdbauleistungen sind im Leistungs
verzeichnis als separate Position enthalten. Die Umverlegung der Medienr
ohre erfolgt durch die jeweiligen Betreiber selbst. Die aus der Umverleg
ung resultierenden Behinderungen oder Mehraufwendungen werden nicht geso
ndert vergütet und sind in den E.- Preis mit einzukalkulieren.
Immisionsschutz
Es ist sicherzustellen, dass bebaute Grundstücke und deren Einrichtungen
nicht durch Staub, Erschütterungen, Lärm usw. derart beeinträchtigt wer
den, dass dadurch Ausgleichsansprüche im Sinne des § 906 Abs. 2 BGB ents
tehen. Der AN ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dr
itter freizuhalten.
Bei Geräuschemission von Dieselmotoren, Kompressoren und anderen Aggrega
ten darf der Schallpegel 75 db (A) und von Rammen 85 db (A), am nächsten
Gebäude gemessen, nicht übersteigen. Dies erfordert den Einsatz von bes
onders schallgedämmten Maschinen. Mehrkosten für die vorgenannten Emissi
onsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine besonde
re Vergütung hierfür erfolgt nicht. Verdichtungsgeräte dürfen nur in Abs
prache mit der Bauüberwachung eingesetzt werden.
Die erforderlichen Verbauarbeiten sind ohne Vibration oder Einschlagen d
er Verbaueinheiten durchzuführen. Der Einbau des Verbaus hat durch press
en oder freischachten / eindrücken des Verbaus zu erfolgen.
Sprengkörper- und Bodenfunde
Der AN ist verpflichtet, die Arbeitskräfte auf der Baustelle über die Si
cherheitsvorschriften und -maßnahmen eingehend zu belehren. Den Anweisun
gen der örtlichen Bauüberwachung ist Folge zu leisten. Jeder Fund eines
Sprengkörpers oder von Munition ist der Bauüberwachung des AG und der nä
chst gelegenen Polizeidienststelle unverzüglich mitzuteilen. Der Gefahre
nbereich ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der
Gefahr fortgesetzt werden. Vorgenanntes gilt auch bei Funden von prähist
orischen, historischen oder anderen wertvollen Gegenständen. Die Ausfall
stunden des Personals werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergüte
t, wenn der AN nachweist, dass der Einsatz der Arbeitskräfte auf anderen
Baustellen nicht möglich war. Weitere Vergütungen werden nicht gewährt.
Terminverlängerungen werden ebenfalls nicht gewährt, es sei denn, der A
G erteilt hierzu seine Zustimmung.
Bauablauf
Der Aufbruch- und die Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung in de
n Fahrbahnen ist detailliert mit dem Abwasserverband Köthen und dem Baua
lsträger (Stadt Köthen) abzustimmen. Neben den notwendigen Aufbruchsfläc
hen zur Verlegung der Kanäle sind kleinere Flächen aufzunehmen und zusät
zlich zu erneuern. Die Aufbruchsflächen sind in einem separaten Lageplan
bereits markiert und werden vor ausführlich im Rahmen Ortsbegehung mit
dem Baulastträger detailliert abgestimmt.
Die Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung in der Fahrbahn hat, en
tsprechend den Vorgabe des Baulasträgers, zu erfolgen. Hierbei ist als E
rsatz für das vorhandene Großpflaster HGT oder Material der Asphalttrags
chicht einzubauen. Die Bordanlagen sind im ursprünglichen wiederherzuste
llen.
Die geplanten Leistungen sind innerhalb der angegebenen Baufristen zu er
bringen, wobei witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen zu berücksichti
gen und als Mehrkosten in die entsprechenden Positionen einzurechnen sin
d.
Ausführung der Bauleistung
6.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Bei den Verkehrssperrungen der Straßen ist zu beachten, dass den Anliege
rn der Zugang zur Ihren Grundstücken ständig zu gewährleisten ist.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass entsprechend der Fertigstellung v
on Straßenbauarbeiten die Verkehrssperrung angepasst werden muss. Die Ve
rkehrssperrung der Gnetscher Straße ist auf 2 Kalenderwochen zu begrenze
n. Der Deckenschluss in der Paschlewwer Straße ist nach Fertigstellung d
er Kanalverlegung und der Straßenbauarbeiten in der Gnetscher Straße aus
zuführen.
Durch provisorische Schotterungen und Bauzaunabgrenzungen ist den Anlieg
ern innerhalb des gesperrten Baustellenbereiches der Zugang zu ermöglich
en.
Durch die Baumaßnahme entstehende Verunreinigungen der angrenzenden Stra
ßen ist zu beseitigen.
6.3 Stoffe und Bauteile
Soweit in den Positionen nicht explizit "gelieferte Materialien" ausgesc
hrieben sind, umfassen die Leistungen auch die Lieferung der dazugehörig
en Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustel
le und Transport zum Einbauort.
Der AN hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu l
iefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen,
zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richt
linien vor dem Einbau unaufgefordert zu erbringen. Diese Forderung gilt
als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkan
nten Güteschutzgemeinschaft tragen. Werden andere Materialien als im LV
aufgeführt verwendet, so ist vor deren Einbau die Genehmigung durch den
Auftraggeber hierfür einzuholen. Die Gleichwertigkeit zu den ausgeschrie
benen Materialien ist nachzuweisen. Dem Auftraggeber obliegt es allein d
er Verwendung alternativer Materialien zuzustimmen oder diese abzulehnen
. Zertifikate, Sieblinien, statische Nachweise, Lieferscheine etc. sind
vor Abgabe der Schlussrechnung in 2-facher Ausfertigung der Örtlichen Ba
uüberwachung zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nic
ht.
6.4 Organisatorische Durchführung der Baumaßnahme
Der AN ist verpflichtet, die Baustelle mit ausreichend qualifiziertem Fa
chpersonal so zu besetzen, so dass die auszuführenden Arbeiten einwandfr
ei und reibungslos abgewickelt werden können. Zur Leitung der Baumaßnahm
e ist ein ausreichend qualifizierter Bauleiter und evtl. erforderlicher
Fachbauleiter zu bestellen. Die Besetzung der Baustelle sowie der Bauabl
auf sind so zu organisieren, dass weder Nachtarbeit (22.00 Uhr bis 6.00
Uhr), noch Sonn- und Feiertagsarbeit anfällt. Die Vergütung derartiger A
rbeiten erfolgt nur, wenn ausdrücklich die schriftliche Anweisung des Au
ftraggebers zur Ausführung erteilt wird und von der Bauleitung anerkannt
e Nachweise vorliegen.
6.5 Unfallverhütung
Der AN ist verpflichtet, alle zurzeit der Arbeitsausführung gültigen ges
etzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie alle sonstigen einschlä
gigen Vorschriften und Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten und di
e notwendigen Belehrungen des auf der Baustelle eingesetzten Personals d
urchzuführen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen
Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet fü
r sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwa
chsenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, de
n Auftraggeber von allen gegen diesen erhobenen Ansprüchen, die auf unge
nügende Sicherung der Baustelle zurückzuführen sind, in vollem Umfang fr
eizustellen.
6.6 Bauüberwachung, Abnahme
Die Oberbauleitung, die Örtliche Bauüberwachung der Baumaßnahme sowie di
e Prüfung der Abschlags- und Schlussrechnungen werden durch den Abwasser
verband Köthen wahrgenommen. Die Abschlagsrechnungen sind einschließlich
Aufmaß in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die endgültige Abnahme de
r Bauarbeiten durch den Auftraggeber erfolgt erst nach Vorlage des gülti
gen Bestandsplanes der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer.
Die Ausführungsunterlagen sind in der Leistungsbeschreibung bereits enth
alten.
Die Planung beinhaltet auch alle Angaben zur Absteckung der Fahrbahn und
Nebenanlagen.
6.8 Ausführungsunterlagen
Dem AN werden vom Abwasserverband Köthen folgende Planunterlagen zur Ver
fügung gestellt:
Übersichtslageplan / Abwasserverband Köthen (AVK)
koordinierter Leitungsplan / AVK
Lageplan Entwässerung / AVKLageplan Aufbruchsflächen
Der AN hat dem Auftraggeber folgende Unterlagen vor Baubeginn zu liefern
:
Bauzeitenplan / Arbeitsplan / Finanzierungsplan (2fach)
6.9 Erdarbeiten
Sämtliche ausgebaute Materialien des Oberbaus, sowie der unbrauchbare od
er überschüssige Boden sind Ausbaustoffe, die gemäß Abfallbeseitigungsge
setz (AbfG) grundsätzlich einer Wiederverwendung zuzuführen sind. Die Ba
ugrubenabmasse sind nach DIN EN 1610 herzustellen. Der Verbleib der Ausb
austoffe, ist dem Auftraggeber bis zur Abnahme der Baumaßnahme nachzuwei
sen. Erschwernisse durch vorhandene Kabel und Leitungen sind in die Einh
eitspreise einzurechnen. Die angetroffenen Leitungen aller Art sind so z
u sichern, dass deren Betrieb nicht gestört wird. Die Herstellung eines
Grabenverbaus hat grundsätzlich nach DIN EN 1610 und DIN 18 303 zu erfol
gen. Der Nachweis und die Prüfung der Verdichtung bei Erdbauarbeiten erf
olgt nach der Methode M 3 der ZTVE- StB 17.
Folgende Prüfverfahren sind anzuwenden:
Nachweis der Verformungsmodule bis zu Ev2= 100 MN/m2
mit dynamischer Fallplatte mit Ausdruck der
Ergebnisse,
ab Ev2= 100 MN/ m2 Plattendruckversuch
entsprechend DIN 18134,
Nachweis der Verdichtung über Proctorversuche, Künzelversuche oder Ramms
ondierungen und mit der dynamischen Fallplatte im Grabenbereich.
Festlegung der Grabenbreiten nach DIN EN 1610 und ATV-DVWK-1 139 in Abhä
ngigkeit von der Nennweite und nach DIN 4124,
Hinweise zur Bautechnologie
Der AN hat die Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte so zu koordinie
ren, dass ein kontinuierlicher Bauablauf entsteht und Verzögerungen verm
ieden werden.
Aufbruch der Asphaltflächen zur Verlegung RW-Kanal
Suchschachtungen Medien (Kruzungsbereiche)
Tefbauarbeiten zur Verlegung RW-Kanal
Kanalverlegung
Herstellung der Anschlusskanäle
Vorhandene oberirdische und unterirdische Anlagen
Im Ausbaubereich befinden sich Anlagen der Deutschen Telekom AG, der Mit
netzStrom GmbH, der MIDEWA, der Köthen Energie Netz GmbH und des Abwasse
rverbandes Köthen.
Der Anlagenbestand der Versorgungsträger wurde in den koordinierten Leit
ungsplan eingepflegt. Dabei ist anzumerken, dass nicht immer genaue Lage
einmessungen vorliegen. Höhenangaben waren noch weniger vorhanden, so da
ss bei der Planung von den jeweils üblichen Tiefenlagen der Versorger au
sgegangen wurde.
Vertragsbestandteile und Vorschriften
Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen und Vorschriften werden mit Auf
tragserteilung Vertragsbestandteil und sind in ihrer derzeit gültigen Fa
ssung einzuhalten:
Zuschlagsschreiben mit Empfangsbestätigung
Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis
Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Zusätzlich technische Vorschriften
VOB Teil A/B/C
DIN-Vorschriften
DIN CERTCO
DIN EN Vorschriften
EN Vorschriften
DWA - Regelwerk
ZTV Asphalt-StB, ZTV Baum-StB, ZTV E-StB, ZTV Fug-Stb,ZTV M-StB, ZTV Pfl
aster-StB, ZTV SoB-StB, ZTV VZ,ZTV A, ZTV-StB LBB LSA 09/10
RStO 01
Technische Lieferbedingungen für den Straßenbau
Technische Prüfvorschriften
Zusätzlich vereinbarte Vorschriften
Allgemeines
Sofern die aufgeführten Vorschriften in den jeweiligen Leistungen Anwend
ung finden, sind diese Vertragsbestandteil und gelten als vereinbart. Al
le Vorschriften gelten in Ihrer aktuellen Fassung. Die hier aufgeführten
technischen Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
im Sinne von § 1 Nr. 2 (4) der VOB/B.
DIN- Normen sind gemäß § 4 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 VOB/B als anerkannte Reg
eln der Technik zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
Die vereinbarten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtl
inie sind unter http://www.kalibrierstelle-sachsen-anhalt.de/Bautechnik-
Info/Seiten/verz_tech_vor.html einzusehen.
Anzuwendende Normen
Siehe VOB Teil C Ausgabe 2019
Anzuwendende Sicherheitsvorschriften
Staatliches Recht - Gesetze
u.a. Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Baustellenverordnung
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Arbeitsstätten Richtlinien
Arbeitsstättenverordnung
Gefahrstoffverordnung
Straßenverkehrsordnung
BG-Vorschriften - BGV
BG-Regeln - BGR
BG Informationen - BGI
BG-Grundsätze - BGG
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Steuerabzug bei Bauleistungen
Siehe EFB-Blatt 214.
10.2 Bauleistungsversicherung
Der Bauherr (Auftraggeber) hat eine Bauleistungsversicherung abgeschloss
en. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen besteht für alle am Bau betei
ligten Auftragnehmer Versicherungsschutz gegen Schäden durch unvorherges
ehene Ereignisse, die zu einer Zerstörung oder Beschädigung der Bauleist
ungen während der Bauzeit führen. Das Risiko des Auftragnehmers im Sinne
der VOB Teil B ist vom Versicherungsschutz mit umfasst. Die Kosten für
den Versicherungsschutz werden auf den Auftragnehmer umgelegt. Hierzu er
folgt eine Umlage von 2 Promille aus der Gesamtsumme. Die Versicherungsp
rämie wird von der ersten Abschlagszahlung in Abzug gebracht.
10.3 Vertragsstrafe
Soweit Nachteile durch Überschreiten der Fertigstellungsfrist entstehen,
trägt der Auftragnehmer alle Risiken für die von ihm zu vertretende Zei
t der Fristüberschreitungen und hat für den eventuell entstehenden Schad
en aufzukommen.
Bei Überschreitung des angegebenen Endtermins gerät der Auftragnehmer oh
ne Mahnung in Verzug.
10.4 Freigabe der Bürgschaft/Einbehalt
Die Freigabe der Bürgschaft bzw. des Einbehalts für Mängelansprüche erfo
lgt nach Entlassung aus dem vertraglich vereinbarten Zeitraum für Mängel
ansprüche. Der vertraglich vereinbarte Zeitraum beträgt für Mängelansprü
che 5 Jahre ab dem Tag der förmlichen Gesamtabnahme der Leistung.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
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Die unter diesen Vorbemerkungen ausgewiesenen Hinweise gelten für das ge
04 RW-Kanal
04
RW-Kanal
04.00
04.00