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__.10 Vorbemerkungen 1. GESETZE, VERORDNUNGEN, NORMEN
Die Ausführung von Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten hat unter Berücksichtigung von Vorschriften und anerkannten 'Regeln der Technik' zu erfolgen. Es gelten generell in der jeweils gültigen Fassung:
Z-VOB/B Zusätzliche Vorbedingung für die Ausführung von Bauleistung
DIN 1961 VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen; Teil B; Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Richtlinien, Verordnungen und technische Regeln, aus denen Wartungsverpflichtungen resultieren:
Garagenverordnung - GarVO
VDI 6022
DIN 1946-6 – Raumlufttechnik
DIN EN 13779 Lüftung von nicht Wohngebäuden
DIN EN 12101 Rauch und Wärmefreihaltung
DIN EN 50545-1 Gasmesseinrichtung zur Erkennung von CO und NO2 in Tiefgaragen
VDI 2053 Lüftung von Garagen und Stellflächen für KFZ
EN 50271 Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff
EN 45544-1 bis 3 Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von toxischen Gasen
DIN EN 15251 Eingangsparameter für Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 554 Abgase von Dieselmotoren
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
ASR A1.7, der Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften, der AutSchR, sowie der PrüfVO der Bundesländer.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Der AN hat sämtliche Regelwerke aus dem Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu beachten. Dies gilt insbesondere für die geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV), Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und das Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz (AbfG/KrWG).
Der AN hat den Nachweis zu erbringen, dass er für die bei der Wartung beteiligten Mitarbeiter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umgesetzt hat. - Der AN hat den Nachweis zu erbringen, dass er die bei der Wartung beteiligten Mitarbeiter gemäß § 7 der BGV A1 'Allgemeine Vorschriften' unterwiesen hat.
Der AN hat den Nachweis zu erbringen, dass er nur zugelassene und geprüfte Geräte und Einrichtungen während der Wartung einsetzt.
Weiterhin sind Vertragsbestandteil die dem dargestellten Vertragszweck dienenden und unterstützenden gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie Normen, Richtlinien und verbindliche Herstellerspezifikationen (nachfolgend zusammen „Regelwerke“) in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Der AN hat sie zu identifizieren und anzuwenden.
2. GRUNDLAGEN
Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt Prüf-/Wartungsarbeiten von Notbeleuchtungen gemäß aller zutreffenden Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie den jeweiligen Herstellervorgaben.
Der Umfang der Wartung orientiert sich an den oben aufgeführten Vorschriften und Normen.
Folgende übergeordneten Leistungen sind zu kalkulieren
• Inspektionen > Tätigkeiten beschränken sich auf die Feststellung des IST-Zustandes
• Wartungen > Tätigkeiten zur Erhaltung des SOLL-Zustandes
Zu den Wiederherstellungsmaßnahmen zählt die:
• Instandsetzung > Tätigkeit zur Wiederherstellung des SOLL-Zustandes
3. WARTUNGSUMFANG
Prüfung/Wartung von RLT (jährliche Wiederholungsprüfung)
1. Allgemeine Sichtprüfung und Funktionskontrolle
• Sichtprüfung der gesamten Anlage auf äußere Beschädigungen, Korrosion oder Verschmutzungen.
• Kontrolle auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen und mögliche Undichtigkeiten.
2. Reinigung und Inspektion der Filter
• Überprüfung und Reinigung oder Austausch von Zuluft- und Abluftfiltern.
• Kontrolle der Filter auf Beschädigungen und korrekten Sitz.
• Dokumentation des Filterzustands und der getauschten Filter.
3. Wartung der Ventilatoren
• Sichtprüfung und Reinigung der Zu- und Abluftventilatoren (inkl. Gehäuse und Schaufelräder).
• Kontrolle und ggf. Nachjustierung der Riemenspannung bei Riemenantrieben.
• Prüfung auf Verschleiß, mechanische Schäden und Schmierung der Lager.
4. Überprüfung der Luftmengen und Einstellung der Luftvolumenströme
• Kontrolle der Luftvolumenströme und ggf. Nachjustierung, um die Sollwerte sicherzustellen.
• Prüfung der Strömungsgeschwindigkeiten an Luftauslässen und -einlässen.
• Dokumentation der gemessenen Luftmengen und Anpassungen.
5. Überprüfung der elektrischen Komponenten
• Sicht- und Funktionsprüfung aller elektrischen Anschlüsse, Steuergeräte und Regelungen.
• Kontrolle der Sicherungen, Schalter und Klemmen auf festen Sitz und Funktion.
• Test der Schutzeinrichtungen, wie Motorschutz und Thermostate.
6. Kontrolle und Reinigung der Luftkanäle
• Inspektion der Luftkanäle auf Verschmutzungen, Schimmel und Ablagerungen.
• Sichtprüfung der Kanäle auf Risse, Lecks oder Korrosion.
• Reinigung von Kanälen (je nach Hygienerichtlinien und Zustand der Kanäle).
Wartungsarbeiten für Brandschutzklappen
1. Sichtprüfung und Funktionskontrolle der Brandschutzklappen
• Sichtprüfung der Brandschutzklappen auf Beschädigungen, Korrosion und Verschmutzungen.
• Prüfung des korrekten Einbaus und der Dichtheit der Klappen.
2. Funktionsprüfung der mechanischen Komponenten
• Mechanische Auslösung der Brandschutzklappen, um die Schließfunktion zu testen.
• Überprüfung der Selbstschließmechanismen und Federspannung.
• Kontrolle des automatischen Rücksetzens in die Offen-Position.
3. Überprüfung der elektrischen und elektronischen Steuerung
• Prüfung der elektrischen Ansteuerung und Signalübertragung der Brandschutzklappen.
• Kontrolle der Verkabelung und der Anschlüsse auf korrekten Sitz und Beschädigungen.
• Test der Rückmeldesignale und Funktionsprüfung mit der Gebäudeleittechnik.
4. Reinigung der Brandschutzklappen
• Reinigung der Klappen und angrenzenden Bauteile von Staub und Verschmutzungen.
• Sicherstellung, dass die Klappen im Brandfall nicht durch Ablagerungen blockiert werden.
5. Dokumentation und Protokollierung
• Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen und Wartungen.
• Eintragung in das Brandschutzbuch oder Wartungsprotokoll.
Wartungsarbeiten für Sicherheitsvorrichtungen (z. B. CO-Warnanlage)
1. Sichtprüfung und Funktionstest der CO-Warnanlage
• Sichtprüfung der CO-Warnanlage und Sensoren auf äußerliche Beschädigungen.
• Kontrolle des Gehäuses und der Anzeigeeinheiten auf Funktion und Integrität.
2. Überprüfung der Sensoren
• Funktionskontrolle der CO-Sensoren durch Simulation eines CO-Austritts (spezielle Prüfgase oder Testfunktion).
• Überprüfung der Empfindlichkeit und Genauigkeit der Sensoren gemäß Herstellerangaben.
• Austausch der Sensoren, falls sie abgelaufen oder defekt sind (gemäß Herstellervorgaben).
3. Kontrolle der Alarm- und Meldesysteme
• Test der akustischen und visuellen Alarme der CO-Warnanlage.
• Prüfung, ob die Warnsignale in allen Bereichen hör- und sichtbar sind.
• Kontrolle der Übertragung der Alarmsignale zur Gebäudeleittechnik oder Feuerwehr.
4. Überprüfung der Notabschaltung (falls vorhanden)
• Kontrolle der Notabschaltungsfunktion der Lüftungsanlage im CO-Alarmfall.
• Test der Integration und Auslösung der Abschaltung mit der CO-Warnanlage.
5. Dokumentation und Protokollierung
• Dokumentation der Prüfergebnisse und Wartungsarbeiten an der CO-Warnanlage.
• Festhalten der Messergebnisse und ergriffenen Maßnahmen im Wartungsprotokoll.
Wartungsarbeiten für Sicherheitsvorrichtungen (Brandschutzklappen)
• Sichtprüfung der Brandschutzklappe auf äußere Schäden, Verschmutzung, Korrosion oder mechanische Defekte
• Funktionsprüfung des Klappenmechanismus (manuell oder automatisch, je nach Bauart)
• Auslösen der Klappe zur Kontrolle der Schließfunktion (z. B. durch Auslösen des Antriebes oder Thermoelements)
• Überprüfung der Rückstellung der Klappe in die Betriebsstellung
• Kontrolle und ggf. Reinigung der Dichtflächen und Klappenblätter
• Überprüfung der elektrischen / mechanischen Antriebe (z. B. Federrücklaufmotor)
• Sicherstellung der freien Zugänglichkeit für Wartung und Kontrolle
• Dokumentation der Wartung (inkl. Prüfdatum, Ergebnis, evtl. Mängel, Name des Prüfers)
• Überprüfung der Ansteuerung über die RLT-Anlage (z. B. Brandschutzsteuerung, Rauchmelderauslösung)
• Kontrolle der elektrischen Anschlüsse und Signalrückmeldungen zur Gebäudeleittechnik
• Überprüfung der Brandschutzklappenkennzeichnung (Typenschild, CE-Kennzeichnung etc.)
Wartungsarbeiten für die GLT System
• Kontrolle der Kommunikationsverbindungen zu RLT-Komponenten
• Überprüfung von Ein-/Ausgangssignalen und Regelfunktionen
• Kontrolle und ggf. Rücksetzen von Alarm- und Störmeldungen
• Prüfung der Visualisierung und Trendaufzeichnung (falls vorhanden)
• Softwarepflege (Sicherung, ggf. Updates – optional)
• Dokumentation / Wartungsprotokoll
Wartung Wärmerückgewinnung (WRG) in RLT-Anlage
• Sichtprüfung des WRG-Systems (z. B. Rotationswärmetauscher, Plattenwärmetauscher oder Kreislaufverbundsystem) auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion
• Reinigung der Wärmetauscherflächen (z. B. mit Druckluft, Bürste oder feucht – je nach Systemtyp)
• Kontrolle der Dichtungen und Gehäuseelemente (z. B. Dichtleisten, Klappen, Gehäuseverschlüsse)
• Funktionsprüfung rotierender WRG-Systeme:
• Antriebsriemen/-motor prüfen (Spannung, Lauf, Geräusch)
• Drehzahlüberwachung / Stillstandssicherung kontrollieren
• ggf. Lager oder Riemen schmieren oder tauschen
• Prüfung der Bypass-Klappenfunktion (wenn vorhanden)
• Kontrolle von Frostschutzfunktionen (bei Flüssigkeits-/Glykol-Systemen)
• Druckverlustmessung und Prüfung auf Leckagen (insbesondere bei Plattenwärmetauschern)
• Sichtprüfung des Tauwasserablaufs und Reinigung der Kondensatwanne (inkl. Siphonkontrolle)
• Dokumentation im Wartungsprotokoll inkl. Auffälligkeiten oder Empfehlungen
Leistungsbeschreibung: Abklatschprobe
Im Rahmen der Wartung der RLT-Anlage ist eine Abklatschprobe zur Erfassung mikrobiologischer Belastungen (z. B. auf Oberflächen wie Befeuchtereinrichtungen, Tropfenabscheidern, Luftbefeuchterkammern oder Filtergehäusen) durchzuführen.
Die Probe erfolgt unter sterilen Bedingungen mit standardisierten Nährmedien. Der genaue Ort der Probenahme richtet sich nach hygienisch kritischen Bereichen gemäß VDI 6022 Blatt 1.
Die Proben werden an ein akkreditiertes Labor übermittelt und auf koloniebildende Einheiten (KBE) analysiert.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und in einem Prüfbericht zusammen mit Handlungsempfehlungen darzustellen.
Leistungsumfang:
• Auswahl der geeigneten Probenstelle(n)
• Durchführung der Abklatschprobe(n)
• Kennzeichnung, Dokumentation und Versand der Proben
• Laboranalyse (extern)
• Auswertung und Bericht mit Interpretation der Ergebnisse
Reinigung RLT-Anlage gemäß VDI 6022
Reinigung der raumlufttechnischen Anlage gemäß den Vorgaben der VDI 6022 (Kategorie A/B), einschließlich:
• Reinigung aller zugänglichen Kanalabschnitte (Zuluft & Abluft)
• Reinigung von Luftdurchlässen, Schalldämpfern, Wärmetauschern, Tropfenabscheidern und Ventilatoren
• Reinigung der Innenflächen des RLT-Geräts inklusive Filterkammern (ohne Filtertausch)
• Absaugen und feuchtes Wischen mit desinfektionsfreiem Reinigungsmittel
• Entsorgung des Reinigungsmaterials gemäß den geltenden Vorschriften
• Sichtkontrolle und Fotodokumentation (vorher/nachher)
• Erstellung eines Reinigungsnachweises gemäß VDI 6022 (Hygieneinspektion optional)
Darüber hinaus werden die in der Prüfung festgestellten Abweichungen zu den aktuellen Normen (Notbeleuchtungen) als Mängelhinweise im Prüfprotokoll festgehalten. Damit erhält der Eigentümer bzw. Betreiber wichtige Hinweise, welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind, um den bestmöglichen Schutz nach heutigem Kenntnisstand zu erreichen.
Handelt es sich bei den überprüften Gebäuden um solche mit "Nachrüstpflicht", so gelten alle Abweichungen zur aktuellen Normen (Notbeleuchtungen) als Mängel, die behoben werden müssen.
Grundsätzlich sollen alle Notbeleuchtungen der LEG Monatlich geprüft werden. Sollte dies aufgrund von Witterungs- oder Umgebungsbedingungen oder anderer Schutzklasseeinschätzungen zu Abweichungen kommen, ist der Auftraggeber darüber zu informieren.
4. WARTUNGSARBEITEN / REPARATURARBEITEN / STÖRUNGSBESEITIGUNG
Der AN ist verpflichtet die Durchführung der Wartung / Instandsetzung bei den LEG Objektbetreuern anzumelden und terminlich abzustimmen, um Zugang zu erhalten. Für den überwiegenden Teil der Objekte erhält der AN bundesweit einen Zentralschlüssel, der für die Haustüranlagen und Technikräume den Zugang sicherstellt.
Der AN hat alle Wartungs- und Instandhaltungsleistungen EDV technisch in Excel zu dokumentieren und diese Aufzeichnung nach Abschluss des Wartungsjahres dem Auftraggeber in Listenform digital auszuhändigen.
In der Anlage zum LV ist ein Wartungsvertrag beigefügt. Dieser ist Bestandteil des LVs und der Beauftragung und muss zusammen mit dem Angebot abgegeben werden. Darin enthalten sind die Vertragsmodalitäten. Im Auftragsfalle wird dieser Vertragsbestandteil.
Der AN kann die Wartungstermine innerhalb des Ausführungszeitraumes bei der
Erstwartung (1. monatlich) für jedes Objekt frei wählen. Der Ausführungszeitraum ist von der Bestellung bis zum 31.10. eines jeden Jahres. Die Rechnungsstellung der Wartung hat jeweils bis zum 30.11. zu erfolgen.
Der AN hat bei der Rechnungsstellung Wartungsleistung und Instandsetzungsleistung zu trennen. Für jede Leistungsart
(Wartung / Instandsetzung) hat der AN eine separate Rechnung zu
stellen.
In die Einheitspreise für die Wartung sind alle erforderlichen Verbrauchs- und Hilfsstoffe sowie Materialien, die wiederkehrend bei jeder Wartung erforderlich sind, einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle für die Wartung notwendigen Verschleiß- und Ersatzteile, die bei jeder Wartung fällig sind, bei der Wartung zur Verfügung stehen.
Instandsetzungsleistungen (Leistungen, die nicht regelmäßig bei jeder Wartung anfallen) sind bis zu einem Kostenrahmen von brutto 250 EUR je Gebäude (Gebäude = 1 x Hausnummer) sofort auszuführen und der Auftraggeber ist davon in Kenntnis zu setzen. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt durch eine gesonderte nachgelagerte Beauftragung und separate Bestellung.
Bei Instandsetzungsleistungen, die den vorgegebenen Kostenrahmen von 250 EUR überschreiten, ist unverzüglich ein Angebot zu erstellen und an den Auftraggeber zu übermitteln. Diese Leistungen sind erst nach gesonderter Beauftragung auszuführen.
Störungsmeldung
Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen AN und AG wird bei den überwiegenden Störungsmeldungen an Notbeleuchtungen der Wartungsvertragspartner mit einem Kleinreparaturauftrag (zusätzlich zur Wartung) zur Instandsetzung bei Bedarf beauftragt. Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung/Meldung zur Störungsbeseitigung innerhalb von 48h die Anlage vor Ort zu prüfen und evtl., weitere Schritte zur Instandsetzung einzuleiten, sofern die Anlage nicht wieder sofort bei der Erstprüfung repariert werden konnte.
Eine Störungsbeseitigung im Zuge der Inspektion und Wartung wird vorausgesetzt.
5. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnungen sind auf den AG auszustellen. Um eine einwandfreie Zuordnung zu ermöglichen, sind die im Hause LEG üblichen Ordnungskriterien anzugeben. Eine entsprechende Rechnungslegung hat getrennt nach Aufträgen unter Angabe der Bestell-Nr. zu erfolgen.
Jeder Rechnung ist beizufügen:
- Eine Liste der jeweiligen abgerechneten Anlagen (Aufträge) mit Angabe der Einzelpreise
- Die sortierten Wartungsprotokolle in einfacher Ausführung
- Im Protokoll sind insbesondere Fabrikat und Typ einzutragen.
5. Kündigung
Das Intervall, momentan festgelegt mit 12 Begehungen jährlich, bzw. einer Begehung monatlich, kann bei Bedarf durch den AG verändert werden. Im Falle einer Veränderung des Begehungsintervalls passt sich die Vergütung entsprechend an.
Sollte durch den AG, ein elektronische Überwachungseinheit an den Anlagen verbaut werden, so ist die physische Begehung nicht mehr nötig. Einzelkündigungen erfolgen durch den AG mittels Austauschliste, mit entsprechend ausreichendem Vorlauf.
__.10
Vorbemerkungen
0.00
1.01.001 Anfahrtspauschale Pauschale beinhalten Anfahrtskosten, Baustelleneinrichtung, Lokalisierung. Preis pro angefahrenes Gebäude
Leistungsumfang gemäß. der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages. Die Anfahrt ist bis 100km Einfachfahrt ab Firmensitz in den Preis mit einzukalkulieren.
1.01.001
Anfahrtspauschale
1.00
ST
1.01.002 Zulage über 100 km Zulage ab 101 km Einfachfahrt ab Firmensitz für je weitere 50km
1.01.002
Zulage über 100 km
1.00
ST
1.02.001 Wartung der Lüftungsanlage (nur Abluft o. nur Zuluft) Wartung RLT Anlage mit einem Ventilator und max.10.000m³/h Luftvolumenstrom.
Prüfung der RLT Anlage auf Funktionsfähigkeit, Beschädigungen sowie Verschmutzungen. Prüfung der Steuerelektronik sowie die Unterverteilung der RLT Anlage
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.02.001
Wartung der Lüftungsanlage (nur Abluft o. nur Zuluft)
1.00
ST
1.02.002 Wartung der Lüftungsanlage (Zu- und Abluft) Wartung RLT Anlage mit einem Ventilator und max.10.000m³/h Luftvolumenstrom.
Prüfung der RLT Anlage auf Funktionsfähigkeit, Beschädigungen sowie Verschmutzungen. Prüfung der Steuerelektronik sowie die Unterverteilung der RLT Anlage.
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.02.002
Wartung der Lüftungsanlage (Zu- und Abluft)
1.00
ST
1.03.001 Zulage RLT Ventilator Zulage für je weiteren vorhandenen Ventilator der RLT Anlage
1.03.001
Zulage RLT Ventilator
1.00
ST
1.03.002 Zulage RLT Luftvolumenstrom Zulage für RLT Anlagen größer als 10.001m³/h; für je Weitere 10.000m³/h
1.03.002
Zulage RLT Luftvolumenstrom
1.00
ST
1.03.003 Wartung Wärmerückgewinnungssystem Zulage bei vorhandenen Wärmerückgewinnungssystem
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.003
Wartung Wärmerückgewinnungssystem
1.00
ST
1.03.004 Zulage Wartung elektr. Zuluft Nachheizer Zulage für vorhandenen elektr. Zuluft Nachheizer
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.004
Zulage Wartung elektr. Zuluft Nachheizer
1.00
ST
1.03.005 Zulage Zuluft Heizregister Zulage bei vorhandenem Zuluft Heizregistrer der RLT Anlage
1.03.005
Zulage Zuluft Heizregister
1.00
ST
1.03.006 Zulage Zuluft Kälteregister Zulage bei vorhandenem Zuluft Kälteregistrer der RLT Anlage
1.03.006
Zulage Zuluft Kälteregister
1.00
ST
1.03.007 Zulage Wartung GLT System Wartung bei vorhandenem GLT System mit Anbindung bis 5 Stellmotoren/ Regelklappen
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.007
Zulage Wartung GLT System
1.00
ST
1.03.008 Zulage Stellmotoren Regelklappen GLT System Zulage mehr als 5 Anbindung Stellmotoren/ Regelklappen. Für je weitere 5 Anbindung Stellmotoren/ Regelklappen
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.008
Zulage Stellmotoren Regelklappen GLT System
1.00
ST
1.03.009 Keilriemen Prüfung und Ersatzriemen Bevorratung Prüfung der Keilriemen auf Verschleiß, Spannung und Rissbildung. Neue Riemen liefern und (Bevorratung) Hinterlegen. (Materialien werden separat als Zusatzposition abgerechnet)
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.009
Keilriemen Prüfung und Ersatzriemen Bevorratung
1.00
ST
1.03.010 Austausch Keilriemen Austausch Keilriemen RLT Anlage pro Riemen. Neue Riemen liefern und (Bevorratung) Hinterlegen. (Materialien werden separat als Zusatzposition abgerechnet)
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.010
Austausch Keilriemen
1.00
ST
1.03.011 Filtertausch RLT Anlage Austausch oder Reinigen der Luftfilter nach den Vorgaben des Herstellers. Bis 10.000m³/h
Luftvolumenstrom. (Materialien werden separat als Zusatzposition abgerechnet)
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.011
Filtertausch RLT Anlage
1.00
ST
1.03.012 Zulage Filtertausch RLT Anlage Zulage Austausch oder Reinigen der Filter bei Anlagen mehr als 10.001m³/h Luftvolumenstrom inkl. Reinigung Filterkammer. Für je weitere 10.000m³/ Luftvolumenstrom.(Materialien werden separat als Zusatzposition abgerechnet) Kann mehrfach bei mehreren Filterstufen abgerechnet werden
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.03.012
Zulage Filtertausch RLT Anlage
1.00
ST
1.04.001 Wartung Co Warnanlage Überprüfung der CO-Sensoren und Warnanlagen auf äußere Schäden oder Verschmutzungen. Test der Sensoren auf korrekte Messung der CO-Konzentration.
Kalibrierung der Sensoren nach Herstellervorgaben Kontrolle der Leitungen und Verbindungen auf Beschädigungen. Auslösen eines Testalarms zur Überprüfung der Alarmanlage und der Sirenen.Sicherstellung, dass die Alarmierung optisch (Warnleuchten) und akustisch (Sirenen) funktioniert. Bis 5 Sensoren
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.04.001
Wartung Co Warnanlage
1.00
ST
1.04.002 Zulage für je weiteren Sensor Zulage für Pos. 1.06.001 je weiteren vorhandenen Sensor
1.04.002
Zulage für je weiteren Sensor
1.00
ST
1.04.003 Wartung Brandschutzklappen Prüfung der Brandschutzklappen auf Funktionsfähigkeit, Beschädigungen sowie Verschmutzungen. Prüfung der Steuerelektronik sowie die Sensorik.
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages.
1.04.003
Wartung Brandschutzklappen
1.00
ST
1.05.001 Abklatschprobe Durchführung einer Abklatschprobe zur mikrobiologischen Untersuchung gemäß
VDI 6022
Leistungsumfang gemäß der Leistungsbeschreibung aus den Vorbemerkungen und sonstigen Modalitäten des beigefügten Muster Wartungsvertrages
1.05.001
Abklatschprobe
1.00
ST
02.01.001 Fehlfahrt aufgrund Falschbeauftragung Sollte in einer Wirtschaftseinheit (Standort) eine Wartung nicht möglich bzw. nicht erforderlich sein, so darf der AN eine Fehlfahrt abrechnen. Eine Abrechnung ist lediglich zulässig, wenn eine Wirtschaftseinheit vollständig entfällt.
02.01.001
Fehlfahrt aufgrund Falschbeauftragung
1.00
ST
02.01.002 Stundenverrechnungssatz Fachmonteurs Für unvorhergesehene Arbeiten außerhalb des Wartungsumfangs oder die Teilnahme an Sachverständigen Prüfungen
02.01.002
Stundenverrechnungssatz Fachmonteurs
1.00
ST
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