Schlosser
RUEM (DAN III)
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Globale Angaben zum Bauvorhaben Beschreibung des Bauvorhabens: Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau eines mehrgeschossigen, barrierefreien Wohnhauses in moderner Holzhybrid-Bauweise mit Flachdach, welches als Überbauung eines Parkplatzes konzipiert ist. Das Projekt umfasst die Errichtung von 56 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von etwa 2.300 m², basierend auf den beiliegenden Planunterlagen. Das Gebäude wird nach den Richtlinien des KfW-Effizienzhaus-Standards 40 errichtet. 1. Konstruktion: Fundamente: Drei Ringfundamente Decken TH: Filigrandecke Geschossdecken: Holzmassiv Decken Außenwände TH: Lärchenschalung Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer) Innenwände: Holzrahmenwände und Trockenbau Treppen: Holz Massivbauweise 2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Rümannstraße 60 München 80804 Lage des Grundstücks: Das Grundstück ist von der Rümannstraße her anfahrbar. Auf dem Grundstück stehen Lagerflächen zur Verfügung.  3. Lage und Transportwege / Zufahrtmöglichkeiten: Zufahrt über die Rümannstraße möglich. Transportwege und Transportmittel für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt. Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne Aufforderung zu entfernen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.  2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.  3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des  AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. 11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme  Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige  Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen Sämt­li­che zu er­brin­gen­de Leis­tung sind un­ter Be­ach­tung der "All­ge­mein an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik", der VOB/B und VOB/C so­wie der leis­tungs­be­zo­ge­nen Fachrichtlinien und Nor­men zu er­brin­gen, in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung. Die bauordnungsrechtlichen Vor­ga­ben so­wie die Lan­des­bau­ord­nung ist zu be­ach­ten. Die in den Po­si­tio­nen be­schrie­be­nen Leis­tun­gen ver­ste­hen sich als fix und fer­ti­ge Ar­beit, einschl. Er­for­der­li­cher Ab­bruch- und Entsorgungsleistungen, so­fern es im Leis­tungs­ver­zeich­nis nicht an­ders be­schrie­ben ist, d.h. Wan­d- und De­cken­an­schlüs­se, Fu­gen, ver­än­der­li­che Abhängehöhen in den ein­zel­nen Wohn­ein­hei­ten, Zuschlä­ge für Ecken usw. sind in den Flächenpositionen mit zu be­rück­sich­ti­gen. Zu­sätz­lich ausgewiesen sind Ab­wei­chun­gen und Zu­satz­leis­tun­gen, die eine ge­son­der­te Po­si­ti­on er­for­dern. Sämt­li­che Bau­schutt- und Ab­bruch­ma­te­ria­li­en ge­hen in das Ei­gen­tum des AN über und sind ord­nungs­ge­mäß zu ent­sor­gen. An­fal­len­de Kippgebühren und evt­l. er­for­der­li­che Ana­ly­sen auf die Un­be­denk­lich­keit des ein­zu­la­gern­den Bau­schutts ge­hen zu Las­ten des AN und sind in die An­ge­bots­prei­se ein­zu­rech­nen. So­fern nicht an­ders ver­merkt, be­zie­hen sich die Po­si­tio­nen auf alle Ge­schos­se al­ler Bau­kör­per. Der AN hat die ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten des Ge­län­des und der Ge­bäu­de vor An­ge­bots­ab­ga­be zu be­sich­ti­gen. Nach­träg­li­che Mehrkostenforderungen, die aus der Un­kennt­nis der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten be­grün­det sind wer­den nicht ak­zep­tier­t. Eine er­for­der­lich wer­den­de In­an­spruch­nah­me öf­fent­li­cher Flä­chen für die ei­ge­ne Leis­tungs­er­brin­gung hat der AN selbst recht­zei­tig zu be­an­tra­gen. Die Kos­ten und Ge­büh­ren hier­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren und wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Dies gilt auch für er­for­der­li­che Si­che­rungs­maß­nah­men der in An­spruch ge­nom­me­nen Flä­chen. Er­for­der­li­che be­hörd­li­chen Ab­nah­men sind recht­zei­tig durch den AN zu be­an­tra­gen und ein­zu­ho­len und vor Wei­ter­ar­beit zu er­brin­gen. Durch Ar­bei­ten des AN ent­ste­hen­de Si­cher­heits­ri­si­ken, wie z.B. Öff­nun­gen in Fuß­bö­den und Wändenoder Absturzkanten, die zu ei­ner Ge­fähr­dung von Per­so­nen füh­ren kön­nen, sind nach den Vor­schrif­ten der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten zu si­chern. Die Si­che­run­gen sind für die Dau­er der Ar­bei­ten, einschl. Der an­de­ren Un­ter­neh­mer, vor­zu­hal­ten und auf An­ord­nung durch die Bau­lei­tung wie­der zu ent­fer­nen. Die Kos­ten hier­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Nutzung des Krans als Unterdreher für Transporte ist bis zum Abbau laut Bauzeitenplan möglich, sofern der Auftragnehmer den Kran bedient..
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Schlosser
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Schlosser
01.01 Werkplanung und Erstellung statischer Unterlagenn
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Werkplanung und Erstellung statischer Unterlagenn
01.02 Laubengang-Geländer
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Laubengang-Geländer
01.03 Umwehrungs-Geländer Dach ü. 4.OG
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Umwehrungs-Geländer Dach ü. 4.OG
01.04 Treppenhausgeländer
01.04
Treppenhausgeländer
01.05 Pergola Dach ü. 4.OG
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Pergola Dach ü. 4.OG
01.06 Pflanztröge, Hochbeete Dach über 4.OG
01.06
Pflanztröge, Hochbeete Dach über 4.OG
01.07 Rankgitter Fassadenbegrünung
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Rankgitter Fassadenbegrünung
01.08 Wanne Waschmaschinen 5.OG
01.08
Wanne Waschmaschinen 5.OG
01.09 Rammschutz Müllraum, Mobility
01.09
Rammschutz Müllraum, Mobility
01.10 Winkel
01.10
Winkel
01.11 Dachleiter
01.11
Dachleiter

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