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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Elektro- und Kommunikationsinstallation
01
Elektro- und Kommunikationsinstallation
Planverzeichnis der Anlagen Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Unterlagen bei. Die Unterlagen bilden eine wesentliche Kalkulationsgrundlage. Die Zeichnungen sind teilweise verkleinert bzw. nicht maßstabsgetreu.
Anhang Nr Inhalt:
Anhang 2 Anfahrtsplan
Anhang 3 Steigtrassenplan
Anhang 4 Kabeltrassenplan
Anhang 3 Belegunsplan von Sensorik
Anhang 4 Übersichtsschaltplan
Anhang 5 SLD PV-NSHV
Anhang 6 SLD Bestand-NSHV
Anhang 7 Parameterliste NELEV
Anhang 8 Kommunikationsplan
Anhang 9 Nachrüstung ÜSS-WR Anleitung
Die Ausführungspläne sind 14 Tage vor Arbeitsbeginn beim AG anzufordern.
Planverzeichnis der Anlagen
Ausführungsunterlagen und Dokumentation 1 Ausführungsunterlagen des AG:
Alle Ausführungszeichnungen werden dem AN digital als PDF überlassen.
2 Ausführungsunterlagen des AN:
Vom AN sind folgende Unterlagen/Zeichnungen unverzüglich nach der Beauftragung dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
Detaillierter Terminplan des AN, aus dem alle wesentlichen Arbeitsschritte nachvollziehbar ersichtlich sind. Der Terminplan ist zu erstellen auf der Grundlage der Terminvorgaben.
Baustelleneinrichtungsplan für die Leistung des AN auf der Grundlage der Vorgaben des AG.
Ausführungsunterlagen und Dokumentation
Zeitlicher Rahmen Inbetriebnahme der gesamten Anlage: 19.06.2026
Montagebeginn möglich: 08.06 ggf. mit dem PL abklären
Die Umbauarbeiten an den Bestandsanlagen sind vorwiegend Fr.-So. auszuführen.
Mehrkosten für Wochenendarbeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Kabelzugarbeiten, Tiefbau und Anschlüsse an der Außenstation können zu normalen werktäglichen Zeiten durchgeführt werden.
Die geplanten Termine müssen eingehalten werden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, ist eine rechtzeitige Mitteilung erforderlich.
Verzögerungen, die zu einer Verschiebung des vereinbarten Fertigstellungstermins führen, können mit einer Pönale belegt werden. Der Betrag der Pönale wird auf [Betrag oder Prozentsatz] pro Tag festgelegt.
Ablauf der Baumaßnahme:
Montage XY bis
Montage XY bis
Montage XY bis
Zeitlicher Rahmen
Baustelleneinrichtung Für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Parkplätze und Materialanlieferung:
Beispiel : Innerhalb des abgegrenzten Baustellenbereichs gibt es keine Parkplätze. Parkmöglichkeiten stehen ausschließlich außerhalb der BE zur Verfügung. Ausschließlich diese Fläche kann zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt werden. Die Materialanlieferung und -lagerung erfolgt ausschließlich über die hierfür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen.
Lagerflächen
Die auf dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Lagerflächen werden bauseits hergestellt.
Die Lagerflächen sind ausreichend zu befestigen. Die
vorgegebenen Verkehrswege für die Materialbeförderung
sind einzuhalten.
Baucontainer
Der AG stellt für den AN den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz zur Verfügung.
Für Tagesunterkünfte und zur Material- und Geräteeinlagerung sind stapelfähige Container einzusetzen.
Baustelleneinrichtungsplan
Die Baustelleneinrichtung hat gemäß Baustelleneinrichtungsplan zu erfolgen. Die Feuerwehrzufahrtsflächen ( bei Dachflächen ) sind ständig freizuhalten. Die geplante Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Objektüberwachung des AG mindestens x Wochen vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Hierzu ist der Baustelleneinrichtungsplan entsprechend zu ergänzen und zur Freigabe vorzulegen.
Müllentsorgung
Beispiel : Mülltrennungsschlüssel inkl. Farbcodierung für diese Baustelle:
Papier/ Pappe (Farbe weiß)
Holz (Farbe rot)
Kunststoffe (Farbe gelb)
Metall (Farbe blau)
gemischte Bauabfälle (Farbe schwarz)
Besondere Maßnahmen zum Schutz der Bodenflächen innen
Ganzflächige besondere Schutzabdeckung von Bodenflächen
einschließlich Unterhaltung sowie späterer Beseitigung und
Entsorgung. Abdeckung bestehend aus: Maler-Abdeckvlies und
Gewebe-Klebeband.
Besondere Maßnahmen zum Schutz gegen mech. Beschädigungen innen
Besondere Schutzmaßnahmen gegen mechanische
Beschädigungen im Innenbereich einschließlich
Unterkonstruktion erstellen, vorhalten, beseitigen und
entsorgen. Abdeckung bestehend aus: Spanplatten, Dicke
mind. 19 mm, oder Bretter, Dicke mind. 20 mm.
Baustelleneinrichtung
Baustellenordnung Bauleitung/ Aufsichtspersonal
Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Auftragserteilung einen Bauleiter, der der deutschen Sprache mächtig ist, zu benennen. Dieser muss während aller Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle als Vertreter des ANs anwesend sein.
Baustellenbesprechung
Die Bauleitung des AGs wird regelmäßig (wöchentlich, voraussichtlich X-Tag) Baubesprechungen abhalten. Von den wöchentlichen Baubesprechungen werden durchlaufend nummerierte Baubesprechungsprotokolle angefertigt und dem Unternehmer ausgehändigt bzw. übermittelt.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte zu führen. Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum
Witterung, falls für ausführende Arbeiten relevant
Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Name der Arbeitskräfte, unterteilt, Qualifikation
Verarbeitete Materialien
Verwendete Baugeräte
Ausgeführte Arbeiten und Ort der Ausführung
Die Bautagesberichte sind mindestens einmal wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Aufmaß
Die Ermittlung der Leistungen erfolgt - soweit möglich - nach den Planungsunterlagen, ansonsten mit Hilfe des örtlichen Aufmaßes. Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck während der gesamten Bauzeit Aufmaßpläne auf der Baustelle vorzuhalten.
In diesen Zeichnungen sind der Arbeitsfortschritt festzuhalten und die aufgemessenen Leistungen einzutragen. Der Auftragnehmer hat alle Aufmaße und Mengenermittlungen, welche als Anlage zu Abschlags- , Teilschluss- und Schlussrechnungen zur Prüfung eingereicht werden, sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form einzureichen.
Sicherheit auf der Baustelle
Diese Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Die vom SiGeKo erstellte Baustellenverordnung ist durch den AN im Original zu unterschreiben und wird Vertragsbestandteil.
Baustellenordnung
Wichtig: Brandmeldeanlage ausschalten Die Brandmeldeanlage ist vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß außer Betrieb zu setzen, um Fehlalarme während der Montage oder Wartung zu vermeiden. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung und Kennzeichnung der Anlage sind vom Auftragnehmer zu treffen.
Hinweis:
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Brandmeldeanlage wieder voll funktionsfähig in Betrieb zu nehmen.
Wichtig: Brandmeldeanlage ausschalten
Weitere wichtige Hinweise Hauptkommunikation zum Austausch von Unterlagen zwischen AG und AN erfolgt über Planradar. Der AN verpflichtet sich, ein Konto bei Planradar anzulegen.
Alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Werkzeuge und Materialien, welche nicht bauseits gestellt werden, sind in den Einheitspreisen zu inkludieren.
Der Nachunternehmer hat vor Baubeginn eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und spätestens eine Woche vor Baubeginn an den Projekt- und/oder Bauleiter zu übergeben!
Der Zuschlag für Koordinationsarbeiten ist in den Einheitspreisen zu inkludieren.
Fotodokumentation aller Anschlussarbeiten.
Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Die im LV aufgeführten Massen gelten nicht als Bestellungsgrundlage. Der Materialbedarf ist gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und die Bestellung nach diesem Bedarf durchzuführen. Grundsätzlich sind die Einheitspreise so zu kalkulieren, dass die aufgeführte Leistung zur vollen Funktionsfähigkeit der Anlage unter Einhaltung der Vorgaben gem. Baubeschreibung und Richtlinien fertig gestellt werden kann.
Soweit nicht gesondert beschrieben ist in die Kalkulation die Lieferung und Montage sowie betriebsfertiges Anschließen von Betriebsmitteln einzurechnen. Dabei versteht sich unter betriebsfertiger Montage auch die ordnungsgemäße Einführung der Kabel, Leitungen, Rohre usw. und das Anschließen an allen Anschluss-, Abzweig- und Verbindungsstellen, wie auch an Schalttafeln, Geräten und Verteilungen usw., die vom AN geliefert werden. Ausgenommen hiervon sind Anschlüsse an bauseitigen Anlagen und Anschlüssen, die im LV gesondert aufgeführt sind.
Im Rahmen der Werk- und Montageplanung ist die Organisation des Bauablaufes z.B. hinsichtlich Bauphasen, Materialvorhaltung, Mannschaftsstärke, Werkzeugeinsatz, zeitlicher Abfolge der Arbeiten und Dauer detailliert darzustellen. Die vereinbarte Bauzeit ist zwingend einzuhalten.
Alle Kabel, die zu Stationen führen, müssen in die Station eingeführt werden und ist im Einheitspreis der Anschlussarbeiten zu inkludieren.
Materialreste sind bei MaxSolar im Container abzugeben. Das Mitnehmen der Reste ist nicht gestattet.
Weitere wichtige Hinweise
02 Anschlussarbeiten Niederspannung / Sekundärtechnik
02
Anschlussarbeiten Niederspannung / Sekundärtechnik
Wichtiger Hinweis Materialreste beigestellter Posten sind bei MaxSolar im Container abzugeben. Das Mitnehmen der Reste ist nicht gestattet!
Wichtiger Hinweis
02.01 Niederspannung
02.01
Niederspannung
02.02 Sekundärtechnik
02.02
Sekundärtechnik
02.03 Kabelzug
02.03
Kabelzug
06 Administrative Leistungen
06
Administrative Leistungen
Hinweistext Nach Abschluss der Arbeiten ist die Errichterbestätigung nach DGUV V3 unverzüglich dem AG auszustellen. Die Kosten sind in die Einheitspreise zu inkludieren.
Hinweistext
06.__.__.__.0010 Fortschreiben der Montagepläne und Übergabe an AG Fortschreiben der Montagepläne mit Eintragung (digital oder handschriftlich) sämtlicher Änderungen, die während der Ausführung vorgenommen werden. Übergabe der überarbeiteten Montagepläne nach Abschluss der Arbeiten digital an den AG. Zu Übergeben sind alle Planunterlagen, die der AN zu Montagebeginn durch den AG erhalten hat.
06.__.__.__.0010
Fortschreiben der Montagepläne und Übergabe an AG
1.00
psch
06.__.__.__.0020 Messung und Dokumentation nach VDE 0100-600 Messung und Protokollierung der im Untertitel 02 enthaltenen Starkstromkabel nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100. Übergabe des unterschriebenen Protokolls in digitaler Ausführung als PDF
06.__.__.__.0020
Messung und Dokumentation nach VDE 0100-600
1.00
psch
06.__.__.__.0190 Beschriftung und Kennzeichnung Eindeutige Beschriftung aller verbauten Kabel/Betriebsmittel nach Vorgabe MaxSolar
06.__.__.__.0190
Beschriftung und Kennzeichnung
1.00
psch
06.__.__.__.0250 Zulassungsnachweis Brandschutz/ Übereinstimmungserklärung Zulassungsnachweis Brandschutz/ Übereinstimmungserklärung
Ausstellen einer schriftlichen Übereinstimmungserklärung (Übereinstimmungsnachweis) durch den AN !
Hierbei hat der AN als Anwender der Bauart zu erklären, dass
die Bauart entsprechend des allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnisses (AbP) ausgeführt wurde und die hierbei
verwendeten Produkte den Bestimmungen des allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, bzw. den vom
Prüfsachverständigen für baulichen Brandschutz genehmigten
Abweichungen entsprechen.
Für jede verwendete Ausführungsart ist ein eigener
Übereinstimmungsnachweis zu erbringen.
Die Bestätigung ist 2-fach zu liefern inkl. Kopie des gültigen AbP bzw. der AbZ
jeder verwendeten Abschottung.
06.__.__.__.0250
Zulassungsnachweis Brandschutz/ Übereinstimmungserklärung
1.00
Stk
06.__.__.__.0260 Fotodokumentation Brandschutz Jedes brandschutztechnische Schott (nachträgliche ELT - Abschottungen und im Rahmen von Umverlegungen neu erstellte Abschottungen) ist zu dokumentieren.
Jedem Foto ist eine Nummer zuzuordnen (z. B. Raumnummer oder fortlaufende Nummer), welche in einem Übersichtsplan wiederzufinden sein muss.
Der Grundriß-Übersichtsplan ist ebenfalls Bestandteil der Fotodokumentation.
Zu den Bildern ist auch die jeweilige Art der Abschottung (Erleichterung gemäß MLAR, R90-Schott mit Allgemein Bauaufsichtlicher Zulassung "ABZ", R90-Schott mit Allgemein Bauaufsichtlichem Prüfzeugnis "ABP", etc.) textlich unter Angabe der Prüfzeugnisnummer zuzuordnen. Vor Ort muss die Nummer auf der Kabeltrasse aufgeschrieben sein oder mittels eines danebenbefindlichen Kennzeichnungsschildes gekennzeichnet werden. Nummer und Durchbruchsverschluss müssen auf dem Foto erkennbar sein. Fotos müssen von beidseits der Wand/ Decke vorhanden sein.Die Dokumentation ist in folgender Form vorzulegen:
1 x ausgedruckt in Farbe, abgeheftet in einer Mappe, mit Übersichtsplan und Bildern, wobei die Bilder in einer lesbaren Größe dargestellt sein müssen
1 x digital im pdf-Format
Zu beachten:
Der Umfang der Fotodokumentation bezieht sich auf die Anzahl der in allen vorgenannten Titeln ausgeschriebenen Brandabschottungen (nachträgliche Brandabschottungen und neue Brandabschottungen).
06.__.__.__.0260
Fotodokumentation Brandschutz
1.00
psch
06.__.__.__.0270 Dokumentation Spätestens mit Einreichung der Schlussrechnung ist eine vollständige Dokumentation der erbrachten Leistungen digital einzureichen. Diese muss folgende Unterlagen enthalten:
Fachunternehmererklärung
Übereinstimmungserklärung
Prüfzeugnisse
Datenblätter
Bedienungs- und Betriebsanleitungen
Wartungs- und Pflegehinweise
Revisionspläne
06.__.__.__.0270
Dokumentation
1.00
psch
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Wichtiger Hinweis Die Kosten der Arbeitszeiten sind in die Einheitspreise zu inkludieren.
Die Ausführung von Regiearbeiten ist vom Auftragnehmer bei der Fachbauleitung zu beantragen.
Arbeiten zum Stundennachweis dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden.
Die Stundennachweise sind der Bauleitung spätestens am folgenden Arbeitstag zur Anerkennung vorzulegen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Wichtiger Hinweis
07.__.__.__.0010 Meister/in - sämtlichte Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Meister/in
07.__.__.__.0010
Meister/in - sämtlichte Kosten und Zuschläge
L
1.00
h
07.__.__.__.0020 Obermonteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/in
07.__.__.__.0020
Obermonteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
L
1.00
h
07.__.__.__.0030 Monteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Monteur/in
07.__.__.__.0030
Monteur/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
L
1.00
h
07.__.__.__.0040 Helfer/in - sämtliche Kosten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Helfer/in
07.__.__.__.0040
Helfer/in - sämtliche Kosten und Zuschläge
L
1.00
h
07.__.__.__.0050 Wochenendezuschlag Wochenendzuschlag für Arbeiten, welche werktags nicht durchgeführt werden können
07.__.__.__.0050
Wochenendezuschlag
1.00
h
08 Brandschutz
08
Brandschutz
Vorbemerkung Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmassnahmen
vorzulegen. Amtliche Nachweise müssen sein:
- Prüfzeugnis
- Prüfbescheid
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
- Errichtungsnachweis
- Hersteller.
Für alle beschriebenen Schottungen sind die entsprechenden DIN-Vorschriften, Zulassungen, Prüfzeugnisse und die neueste Ausgabe der MLAR gültig bzw. anzuwenden.
Bei den Schottungsarten ist jeweils ein einheitliches systemabgestimmtes durchgängiges Fabrikat zu verwenden:
Die angebotenen Kabelabschottungen müssen gemäß DIN 4102 Teil 9 geprüft und eine •Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung• des Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt) haben.
Für sämtliche nachstehend angebotenen Systeme muß die Möglichkeit einer späteren Kabelnachbelegung zugelassen sein.
Ebenso müssen alle Systeme für den Einbau in Wand- und Deckendurchbrüche zugelassen sein.
Folgende Unterlagen sind den Brandschutzsunterlagen
beizulegen:
- Zulassungsbescheinigung
- Vollständig ausgefüllte Übereinstimmungsbestätigung
Jede Kabelabschottung ist mit einem vollständig
ausgefüllten Wandschild entsprechend der Zulassung zu
kennzeichnen. Dies ist mit in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorbemerkung
08.__.__.__.0010 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90 Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als
Mineralwolleplattenschott, mit allgemeinem
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung, Feuerwiderstandsklasse S
90 DIN 4102-9, im Gebäude, Oberkante Abschottung über
Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Wand aus Stahlbeton, Dicke
235 mm, runder Durchbruch, Durchmesser bis 300mm.
08.__.__.__.0010
Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S90
1.00
St
10 Sonstiges
10
Sonstiges
Herstellen von Kernbohrungen 300mm in Betondecken Herstellen von Kernbohrungen in Betondecken. Es dürfen nur solche Werkzeuge eingesetzt werden, die einwandfreie Bohrungen garantieren. Mit Abtransport und Entsorgung des Bohrkerns. Mit Absaugeinrichtung für das anfallende Bohrwasser.
Herstellen von Kernbohrungen 300mm in Betondecken