To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ANLAGENBESCHREIBUNG ANLAGENBESCHREIBUNG
1. Allgemeines:
Der Gebäudekomplex Rotweg 134-142 besteht aus 42 Wohn-
und 2 Ladeneinheiten. Das nahezu baugleiche
Gebäude Rotweg 144-152 beinhaltet 44 Wohneinheiten
sowie 1 Gewerbeeinheit.
Die Gebäude haben jeweils mit 5 Treppenhäuserund sind einschließlich einer Teilunterkellerung ) bis zu 7 Geschossen hoch.
In der Regel 6 Geschosse ab Erdgeschoss.
Die Arbeiten finden ab dem Erdgeschoss statt.
Es gibt keinen Personenaufzug.
Der Rotweg ist eine zu gewissen Tageszeiten relativ stark befahrene
Straße. Die Parkmöglichkeiten sind beschränkt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt vom Rotweg aus zwischen Haus 142 und 144.
Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle ist eng mit den Behörden und der Bauleitung
abzustimmen. Die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen und verkehrs-
rechtlichen Anordnungen sind vom AN eigenverantwortlich zu beantragen und
einzuhalten.
Der Platz für die Baustelleneinrichtung erfolgt zwischen den beiden Gebäudeblöcken.
Das Parken von Fahrzeugen ist auf das notwendigste zu beschränken und mit der Bauleitung abzustimmen.
Privatfahrzeuge sind im Umfeld zu verteilen.
Es wird angeraten, die örtlichen Verhältnisse vor Angebotsabgabe
vor Ort zu besichtigen.
Grund der Maßnahmen:
Beide Gebäude wurden vor ca. 18 Jahren vollständig
saniert.
Bei der Beprobung des Trinkwassers wurde ein zu hoher
Bleigehalt nachgewiesen.
Ein von der SWSG beauftragtes
Sachverständigengutachten hat ergeben, die
Trinkwasserinstallation von der
Hauseinführung bis zu den einzelnen Steigleitungen
komplett zu erneuern, um die Bleiabgabe an das
Trinkwasser zu reduzieren. Diese Maßnahmen wurden im
Sommer 2025 umgesetzt. Eine erneute
Trinkwasseruntersuchung hat ergeben, dass der
Bleigehalt weiterhin über den Grenzwerten liegt.
2. Maßnahmen:
Als nächsten Schritt der Mangelbeseitigung sind nun
die Trinkwasserleitungen ab dem jeweiligen Steigstrang
im Kellerbereich bis zu jeder einzelnen Entnahmestelle
in den Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten zu
erneuern.
Da die Bäder überwiegend noch in einem guten Zustand
sind, sollen sich die Modernisierungsmaßnahmen
auf das nötigste beschränken. Das GIS-Rahmengerüst in
den Bädern wird komplett erneuert. Daher sind insgesamt Folgende Arbeiten Hand in Hand vorgesehen:
- Schutzmassnahmen und Reinigungsarbeiten während der Bauphase
- Bestandsaufnahme der zu bearbeitenden Bereiche
- Abbrucharbeiten der GIS-Wände einschließlich Abbruch von Fliesen an den Wänden
- kleine Elektroarbeiten in diesem Bereich De- und Wiedermontage von Steckdosen und
Spiegelleuchten sowie Ablufttellerventile vorzusehen.
Ebenso sind alle trinkwasserberührten Rohrleitungen
und Armaturen auszutauschen. Die vorhandene
- Nach den Sanitärinstallationen sind die Fliesenarbeiten samt Abdichtungen wieder herzustellen, zu ergänzen
-Sanitärkeramik samt Accessoires ist, soweit es derjeweilige
Zustand zulässt, wieder zu montieren.
- Maler und Putzarbeiten zum Wiederherstellen der betroffenen Wände und Decken .
Je Gebäudeblock gibt es 9 Steigstränge, an welchen 4-5
Wohneinheiten angebunden sind. Die Arbeiten sind
strangweise mit einem Abstand von ca. einer Woche
durchzuführen. Somit werden je Gebläudeblock bis zu
ca. 4 Steigstränge parallel bearbeitet.
Da die Sanierungsmaßnahmen im bewohnten Zustand
stattfinden, sind den Mietern während der Bauphase
WC- und Duschcontainer im Innenhof zwischen den beiden
Gebäudekomplexen zur Verfügung zu stellen.
Die betroffenen Mieterkeller sind während der Bauzeit
zugänglich und freigeräumt.
Aufgrund der Dringlichkeit wäre es wünschenswert, wenn
die Leistungen in den Gebäudeblöcken parallel
durchgeführt werden. Aus Kapazitätsgründen kann sich
der Bauherr vorstellen, die Leistungen auch
Losweise zu vergeben.
Angedachter Ausführungszeitraum:
Beginn der Sanierungsarbeiten Anfang September 2026
Fertigstellung der Sanierungsarbeiten Dezember 2026
Die ausführende Firma ist für alle mit ihrer Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten verantwortlich.
Sie hat für Koordination und Funktion zu sorgen und
hat an allen vom Fachplaner angesetzten Baustellenbe-
sprechungen und / oder Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen.
ANLAGENBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN
1. Ausführungsgrundlagen/Normen
Geltungsbereich und Grundlagen
Es gelten die Bestimmungen der VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) sowie die VOB/C - ATV DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) und ATV DIN 18365 (Bodenbelagarbeiten) in der jeweils gültigen Fassung. Die Abdichtungsarbeiten sind zwingend nach DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen) auszuführen.
Örtliche Gegebenheiten, Lärm-, Staubschutz & Schneidearbeiten
Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Arbeiten finden in insgesamt 5 Treppenhäusern über bis zu 5 Geschosse ohne Aufzug statt.
Aufgrund der Sanierung im bewohnten/teilbewohnten Bestand ist zwingend ein staubarmes Arbeiten sicherzustellen. Alle Stemm-, Schlitz-, Trenn- und Fräsarbeiten dürfen nur mit staubabsaubenden Werkzeugen (Industriestaubsauger der Staubklasse M oder H) und unter Verwendung von Staubschutztüren zu den Wohnräumen ausgeführt werden.
Umgang mit Schimmelpilzbefall
Wird im Zuge der Abbrucharbeiten unter der Wanne oder im Installationsschacht Schimmelpilzbefall festgestellt, ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die Sanierungs- und Abbrucharbeiten in diesen Bereichen haben zwingend nach den Richtlinien des Umweltbundesamtes (Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden) sowie der DGUV Regel 101-004 zu erfolgen. Eine sporenübertragende Staubentwicklung ist durch technische Maßnahmen komplett zu unterbinden. Belastete Abfälle dürfen nicht offen durch die Treppenhäuser transportiert werden, sondern sind direkt am Entstehungsort staubdicht zu verpacken.
Angaben zu Material/Bemusterung
Im bestehenden Sanierungsbereich sind weiße Wandf-Fliesen mit Format 33/25cm, matte Oberfläche verlegt.
Am Boden befinden sich graue Fliesen 30x30cm Feinsteinzeug.
Die endgültige Auswahl der Fliesenmodelle (bei AN-Lieferung), die Fugenfarben (Zement und Silikon) sowie das Verlegemuster werden im Rahmen eines verbindlichen Ortstermins (Bemusterung) festgelegt. Scharfkantige Fliesenschnitte an sichtbaren Kanten sind unzulässig; es sind Fliesen mit glasierten Kanten fachgerecht zu verwenden. Der obere Fliesenabschluss ist zwingend flächenbündig anzugleichen (Übergang zum Malergewerk). Revisionsöffnungen an den Badewannen sind zwingend als verdeckte System-Magnetverschlüsse mit einer ganzen Fliese ohne Schnittkanten auszuführen. Starre Verfugungen sind hier unzulässig; der Verschluss hat mit dauerelastischem Dichtstoff zu erfolgen. Alle Ausschnitte für Rohr- und Installationsdurchdringungen in den Fliesen sind zwingend kreisrund zu bohren. Der elastische Anschluss an das Rohrleitungssystem muss so dimensioniert sein, dass er vollständig von den späteren Rosetten der Sanitärobjekte verdeckt wird.
Die Fliesenverlegung erfolgt fast raumhoch. Es bleibt ein schmaler Tapetenstreifen übrig. der obere Abschluss ist zu verfüllen, so dass ein guten Maleransatz erfolgen kann.
Logistik, Regiearbeiten & Materialabfragen
Zulage manueller Transport über Treppenhäuser
Zulage zum Vertragen aller erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Fliesen, Säcke und Systemkomponenten für die Abbruch- und Fliesenarbeiten von der Grundstücksgrenze/Lieferzone bis zur jeweiligen Einbaustelle. Der Transport erfolgt ausschließlich manuell über bis zu 5 Geschosse in insgesamt 5 verschiedenen Treppenhäusern ohne Aufzug. Die Erschwernis ist pauschal einzukalkulieren.
Bedingungen für Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten)
Stundenlohnarbeiten werden nur dann ausgeführt und vergütet, wenn sie vor Beginn der Ausführung von der Bauleitung schriftlich angeordnet wurden und eine Abrechnung über die vertraglichen Einheitspreise nicht möglich ist. Die täglichen Rapportzettel (Regieberichte) müssen Name, Datum, genaue Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort (Treppenhaus/Geschoss/Wohnung) und die geleisteten Stunden enthalten. Sie sind der Bauleitung täglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Ausführung, zur Gegenzeichnung vorzulegen. Nicht fristgerecht eingereichte oder nicht angeordnete Stundenlohnberichte werden nicht anerkannt.
Ausführung
Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die erforderlichen Vorarbeiten, die
Verlegerichtung und Fugenaufteilung, der Einsatz von Dekorelementen u.
dgl. mit der Bauleitung abzustimmen. Bei Vormauerungen sind die
Fugenbilder der Wände zu übernehmen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand-
und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Fliesen-
Restbreiten unter 5 cm sind zu vermeiden.
Der fachgerechte, wasserdichte Anschluss an die verbleibende Bestandsabdichtung im Bodenbereich sowie an Übergängen zu verbleibenden Wandfliesen (Überlappung mind. 5 cm nach DIN 18534) gilt als wesentliche Leistung. Das Risiko von Beschädigungen am verbleibenden Fliesenbestand ist durch geeignete Schutzmaßnahmen (Abkleben/Abdecken) zu minimieren. Beim gezielten Teilabbruch einzelner Fliesenreihen ist die Trennfuge zum verbleibenden Bestand zwingend vorab maschinell zu trennen. Beschädigungen oder optische Mängel (Eckenabplatzungen) an den verbleibenden Fliesen gehen zu Lasten des AN. Der AN hat zur Absicherung des Bauablaufs Hartschaum-Trägerplatten in den Stärken von 3 bis 12 mm standardmäßig auf der Baustelle vorzuhalten, um unebene Wandbereiche ohne Bauzeitverzögerung flächenbündig auszugleichen.
Wand- und Bodenabdichtungen in Sanitärräumen sind gemäß den
Anforderungen der DIN 18534 nach den Beanspruchungsklassen W1-I bzw. W2-
auszuführen. Abdichtungen von Bodenflächen sind mind. 5cm an den Wänden
hochzuführen; Anschlüsse und Ecken sind mit systemkonformem Dichtband zu
schließen und fachgerecht einzubetten. Notwendige Formstücke zu den
Fugenbändern an den Innen- und Außenecken werden nicht separat vergütet.
Die Abdichtung muß mit mind. 2 Lagen, bei Polymerdispersionen in
unterschiedlichen Farben, ausgeführt werden.
Im Bereich von Bade- und Duschwannen sind die Boden- und
Wandabdichtungen hinter und unter den Wannen durchzuführen bzw. die
Wannen über bauseits vom Gewerk Sanitär gestellten Wannenabdichtbänder
in das Abdichtsystem fachgerecht einzubinden. Im Bereich von Türen ist
die Abdichtung hinter der Zarge hochzuführen.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass an einzufliesenden Bauteilen der
notwendige Anschluss an den Potentialausgleich noch fehlt,
hat er die Bauleitung umgehend zu informieren.
Bodenbeläge
Sämtliche Fertighöhen, Anschlußdetails sowie Arbeitsabschnitte
sind vorab mit der Bauleitung ausdrücklich zu klären. Es ist unbedingt
sicherzustellen, daß weitere Ausbaugewerke die Leistung nicht
beinträchtigen können bzw. in ihrer eigenen Leistung unzumutbar
behindert werden.
Starre Verbindungen zwischen Sockelplatten und dem Bodenbelag sind nicht
zulässig;eine elastische Verfugung ist immer erforderlich.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern
zu übergeben.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen mit und ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten
Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sind.
Das Anarbeiten an Sanitäranschlüsse, Elektrodosen und sonstige
Einbauteile
ist paßgenau durch Bohren bzw. Schneiden auszuführen; Fugenmörtel darf
in diesem Bereich nur in der üblichen Fugenbreite sichtbar bleiben; ein
Abdecken mit bauseitigen Rosetten kann nicht vorausgesetzt werden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Wänden zu
vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen
nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
3.4. Fugen
Die Fugenfarbe ist mit der Bauleitung bzw. den Erwerbern vorab zu
klären.
Elastische Fugen sind grundsätzlich durch ein Fugenfüllprofil bzw.durch
Fugendichtschnüre zu hinterfüllen.Eine Dreiflankenhaftung ist
unzulässig.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht
zu Verfärbungen der Platten und Schimmelbildung führen. Das Verfugen
darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen.
Vorhandene Randdämmstreifen im Wand- und Estrichbereich sind erst bei
tatsächlicher Erfordernis abzuschneiden.
4. Abrechnung
In Abweichung von VOB/B § 2 Satz können bei Massenminderungen oder bei
Entfall einzelner Positionen keine Preisänderungen bei den verbleibenden
Positionen erfolgen. Bei Massenmehrungen gilt ebenfalls der ursprünglich
vereinbarte Einheitspreis für die gesamte auszuführende Leistung.
Zeitliche Trennungen von einzelnen Leistungen, die sich aus dem
Bauablauf oder dem Verkaufsfortschritt ergeben,werden nicht separat
vergütet .
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung:
- Baustelleneinrichtung und diebstahlsichere Lagerung des Materials.
- Das Verfugen der Flächen nach Abschnitt 3.4.1 bis 3.4.3 DIN 18352.
- Das Herstellen von Löchern und Aussparungen in Wand- und Bodenbelägen
für Installationen und Einbauteile sowie das Anarbeiten der Beläge an
sämtliche
Sanitären Einrichtungsgegenstände, Fenster, Türen und sonstige
Bauteile.
- Reinigen des Untergrundes von kleineren Verschmutzungen wie Mörtel-
Schalöl- und Farbresten, unabhängig vom Verursacher.
- Herstellen und Anbringen von kleineren Mustern und Musterflächen.
- Einsetzen bzw. Fixieren von lose angebrachten Elektrodosen und
Einbauteilen
von Fremdhandwerkern.
- Einbringen von Fugenfüllprofilen/Fugendichtschnüren hinter dauerelast.
Fugen.
- Anarbeiten an vorhandene Wannen-Schalldämmstreifen bzw. Fliesen-
trennstreifen.
5. Sonstiges
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung zur Vollständigkeit; d.h. Leistungen und Nebenleistungen,
die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind immer
einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht
ausdrücklich beschrieben wurden.
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR FLIESENARBEITEN
03 Los 1 Gebäude Rotweg 134-142
03
Los 1 Gebäude Rotweg 134-142
03.04 UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
03.04
UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
03.05 FLIESENARBEITEN
03.05
FLIESENARBEITEN
03.07 FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
03.07
FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
03.08 TAGLOHNARBEITEN
03.08
TAGLOHNARBEITEN
04 Los 2 Gebäude Rotweg 144-152
04
Los 2 Gebäude Rotweg 144-152
04.04 UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
04.04
UNTERGRUNDVORBEREITUG UND ABDICHTUNG
04.05 FLIESENARBEITEN
04.05
FLIESENARBEITEN
04.07 FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
04.07
FUGEN, SCHIENEN, SONSTIGES
04.08 TAGLOHNARBEITEN
04.08
TAGLOHNARBEITEN