07 Baufeld räumen
07.020 Unrat / Müll / Bauschutt entfernen,
Eigentum AN Unrat / Müll sowie Bauschutt aufnehmen, laden.
Sämtliche Stoffe in Eigentum des AN nehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Zur Abrechnung bzw. Anerkennung der Menge ist ein gemeinsames Aufmaß vor Beseitigung erforderlich sowie der Nachweis der Entsorgung (Lieferscheine im Original).
Bauschutt in vorhandener Wegtrasse 102, punktuell an der Oberfläche verteilt.
Unrat / Müll / Bauschutt entfernen,
Eigentum AN
08 Erdbau Wegebau
08.030 Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN Boden des Homogenbereiches HB-B2 (siehe Baubeschreibung Abschnitt "Bodenarbeiten") profil- und gefällegerecht lösen und laden.
Abtrag in Wegetrassen, Verbreiterungsbereichen, Grabenbereichen, Feldauffahrten, Anbindungen und Nebenflächen.
Dicke des Abtrages von 30 cm bis 40 cm.
In Bereichen des ebenerdigen Ausbaus des Weges 100 (ca. 115 m) und 101 (ca. 55 m) beträgt die Dicke des Abtrages im Mittel 70 cm.
Das Herstellen des Planums wird gesondert vergütet.
Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen und örtlichem Aufmaß.
Weg 100: Wegtrasse und Nebenflächen
Weg 101: Nebenflächen
Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN
08.050 Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.08.030 Als Zulage zu Pos. 01.08.030 für die Entsorgung vonBoden nach LAGA: Z2 und Deponieklasse II (aus Baugrundgutachten 2022), jetzt nach Ersatzbaustoff- verordnung BM-F3 .
Weg 100: Erdaushub aus Wegtrasse und Nebenflächen
Weg 101: Erdaushub aus Nebenflächen
Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.08.030
09 Erdbau Drainagensammelleitung
Erdbau Drainagensammelleitung
09.030 Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN Boden der Gräben und Schächte profilgerecht ausheben nach Abtrag der Oberflächenbefestigung.
Ausführung als verbaute Baugrube,
einschließlich Verbau (Linearverbau mittels Verbauboxen) entsprechend DIN 18303/19304, mehrfach umsetzen, warten und wieder rückbauen.
Der Verbau erfolgt abschnittsweise.
Länge Verbauabschnitt nach Erfordernissowie Wahl des AN. Mehraufwendungen bei Verbauarbeiten aufgrund kreuzender Leitungen / Kabel sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Aushubtiefe bis 3,20 m,
Sohlenbreite der Gräben nach DIN EN 1610, Homogenbereich 2, entsprechend Baugrundgutachten.
In den Einheitspreis sind alle Nebenarbeiten wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der Grabensohle sowie der Mehraushub im Bereich der Schächte und der Arbeitsraum für Rohrverbindungen einzurechnen.
Weg 100
Weg 102
Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN
09.050 Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.09.030 Als Zulage zu Pos. 01.09.030 für die Entsorgung von Boden nach LAGA: Z2 und Deponieklasse II (aus Baugrundgutachten 2022), jetzt nach Ersatzbaustoff- verordnung BM-F3 .
Weg 100: Erdaushub aus nicht wieder eingebauten Verrohrungsbereich
Weg 102: Erdaushub aus nicht wieder eingebauten Verrohrungsbereich
Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.09.030
Hinweis Hinweis:
Die Erfordernis der Rohrgrabenstabilisierung ist mit der Bauleitung abzustimmen und ist erst nach deren ausdrücklicher Anordnung herzustellen!
09.080 Untergrundverbeserung der Rohrgrabensohle Ungeeigneten Boden in der Rohrgrabensohle lösen.
Aushub ist fachgerecht zu entsorgen, einschl. Transport- und Deponiegebühren.
Füllmaterial einbauen in Baugruben mit Verbau für Stabilisierungsschicht der Rohrgrabensohle profil- gerecht, mit vom AN zu liefernden Stoffen, Einbaumaterial: Einbau von Schotter (kein Kalksteinschotter) 32/56 mm mit einer Dicke von ca. 0,20 m und verdichten,
Abdeckung mit Frostschutz (kein Kalksteinschotter) 0/32 mm und verdichten.
Einbauhöhe insgesamt ca. 0,20 m liefern und einbauen.
Weg 100
Weg 102
Untergrundverbeserung der Rohrgrabensohle
10 Entwässerung Wegebau
10.010 Graben zur Wegentwässerung herstellen,
Tiefe 0,80 m bis 1,00 m Graben herstellen.
Boden für Graben profilgerecht lösen.
Bodenarbeiten des Homogenbereiches HB-B2 (siehe Bau- beschreibung Abschnitt "Bodenarbeiten").
Grabenprofil nach Regelquerschnitt.
Sohlenbreite 0,5 m.
Grabentiefe über 0,8 bis 1 m.
Böschungsneigung 1:1,5.
Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Bau- stelle entfernen.
Weg 100: 0+250 bis 0+375
Weg 101: 0+005 bis 0+065 (beidseitig)
0+185 bis 0+440
Weg 102: 0+000 bis 0+690
Graben zur Wegentwässerung herstellen,
Tiefe 0,80 m bis 1,00 m
10.020 Spitzgraben herstellen Spitzgraben herstellen.
Bodenarbeiten des Homogenbereiches HB-B2 (siehe Baubeschreibung Abschnitt "Bodenarbeiten").
Tiefe: ca. 0,70 m.
Breite: ca.1.00 m.
Einschließlich aller anfallenden Erdarbeiten, Materialien und Nebenarbeiten.
Überschüssiger Boden in Eigentum des AN
übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Abrechnung nach örtlichem Aufmaß und Lieferscheinen.
Weg 102: 0+690 bis 0+900
17 Absetzbecken
17.030 Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN Boden des Homogenbereiches HB-B2 (siehe Baubeschreibung Abschnitt "Bodenarbeiten") profil- und gefällegerecht lösen und laden. Profilierung der Absetzbecken 1 und 2 nach Absteckung und Höhenprofil.
Dicke des Abtrages im Mittel 1,10 m.
Boden in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen und örtlichem Aufmaß.
Absetzbecken
Boden HB-B2, lösen, laden, Eigentum AN
17.050 Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.17.030 Als Zulage zu Pos. 01.17.030 für die Entsorgung von Boden nach LAGA: Z2 und Deponieklasse II (aus Baugrundgutachten 2022), jetzt nach Ersatzbaustoff- verordnung BM-F3 .
Erdaushub aus Absetzbecken (GW 401)
Zulage für die Entsorgung von belasteten Boden aus Pos. 01.17.030