Fliesenarbeiten
Robert-Koch-Straße 29
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundlage des Vertrages Vertragsgegenstand sind in nachfolgende Reihenfolge: der Bauvertrag, das vom Auftragnehmer ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, die VOB/B in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die VOB/C in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, weiterhin die anerkannten Regeln der Technik, allgemein gültige Gesetze und Rechtsverordnungen, Richtlinien, Merkblätter, DIN-Vorschriften, alle in neuester Fassung. 2. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Gesamtleistung. Ansonsten richtet sich die Gewährleistung nach §13 VOB/B. 3. Sicherheitsleistung Als Sicherheit behält der Bauherr 5% der Brutto- Schlußrechnungssumme für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab dem Abnahmedatum, ein. Der Sicherheitsbetrag kann gegen eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) abgelöst werden. 4. Vertragsbedingung Vor Auftragsabgabe hat der Unternehmer sich von Art und Umfang der Arbeiten zu überzeugen. (Gegebenenfalls auch an Ort und Stelle). Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Maße und Massen zu prüfen, er ist für die Richtigkeit der von ihm überprüften und eingesetzten Massen verantwortlich. Nachforderungen, die auf ungenügende Information zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Über Unklarheiten oder Unrichtigkeiten im Leistungsverzeichnis hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluß zu unterrichten. 5. Rückfragen Rückfragen und Einsichtnahme in Zeichnungen und sonstige Unterlagen bei: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Fax: 0214 / 33014959 6. Erklärung Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, a) die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, b) die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialabgaben, c) die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu erbringen. 7. Nachunternehmer Nachunternehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden. In jedem Fall setzt eine solche Zustimmung voraus, daß der Auftragnehmer für etwaige Nachunternehmer in gleichem Maße wie für eigene Verpflichtungen einsteht. Verstößt ein Nachunternehmer gegen Gesetz oder Verordnungen, muß der Auftragnehmer sich diese Verstöße wie eigene zurechnen lassen. 8. Alternativangebote Abänderungen des Leistungsverzeichnisses dürfen nicht vorgenommen werden. Technisch bessere Aus- führungen, die im gleichen Preisrahmen liegen oder möglichst preisgünstiger sind, werden erwartet. Dies können technische Weiterentwicklungen oder speziell vom Bieter alternativ vertriebene Erzeugnisse sein. Die Merkmale sind im Vergleich zum Ausschreibungstext auf einem Beiblatt zu erläutern und die betroffenen Positionen in der Leistungs- beschreibung zu markieren. 9. Ausführungstermine Mit der Ausführung der Arbeiten wurde Anfang Juli 2025 begonnen. Die Ausführung der Fliesenarbeiten ist für Anfang Oktober 2025 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll bis Anfang Januar 2026 fertiggestellt werden. In einvernehmlicher Abstimmung wird zwischen dem AN und dem AG ein Bauzeitenplan vereinbart, der Vertragsbestandteil wird. Bedenken und Mängel an Vorleistungen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig zu melden, daß Diese bis zum vertraglichen Ausführungtermin abgestellt werden können. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter ausdrücklich, daß er in der Lage ist, im Falle der Auftragserteilung binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aufforderung mit den Arbeiten auf der Baustelle zu beginnen. 10. Allgemeine Beschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Nutzungs- änderung der Büroflächen im Erdgeschoss sowie Teilbereiche des Untergeschosses des bestehenden Gebäudes in eine Heilmittelpraxis mit Gesundheits- training. als 3. Standort der Therapiezeit GmbH in Leverkusen. Bei dem 3-geschossigen Gebäude handelt es sich um die ehemalige Filiale der Landeszentralbank NRW. In den beiden Obergeschossen befinden sich 4 Wohnungen mit Dachterrassen. Die Wohnungen sind über einen separaten Eingang mit eigenem Treppenhaus erschlossen. Gebäudegrundfläche ca. 54,50x19,20 m. Nettoraumfläche EG : ca. 780 qm, davon Nutzungsfläche: ca. 660 qm. Nettoraumfläche KG : ca. 600 qm, davon Nutzungsfläche: ca. 320 qm. Das Gebäude kann vollständig - auch mit LKW - umfahren werden, so dass die Baustellenandienung im wesentlichen von der Gebäuderückseite erfolgen kann. Das Gebäude befindet sich in Leverkusen-Opladen. Die postalische Anschrift lautet: Robert-Koch-Straße 29 51381 Leverkusen Dimension der Bauaufgabe: - Die Büroräume im Erdgeschoss werden zunächst komplett zurückgebaut. Für die Nutzung als Therapiezentrum wird ein neuer, zentraler Eingangsbereich mit Ernährungsberatung, Lernküche und Eventbereich vorgesehen. - Neben den Therapieräumen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie wird ein großer Trainings- bereich für das Gesundheitstraining eingerichtet. - Im ehemaligen Eingangsbereich ist zur Erweiterung der Trainingsfläche ein 1-geschossiger Anbau mit Flach- dach vorgesehen. - Im Untergeschoss werden die vorhandenen Sanitärräume entkernt und zu einem großzügigen Umkleide- und Sanitärbereich mit Duschen umgebaut. Zudem werden hier im Untergeschoss zusätzlich 3 große Kursräume angeordnet. - Der Innenausbau erfolgt vollständig in Trockenbau. Die vorhandenen Estrichflächen bleiben zum größten Teil erhalten, so dass die Trockenbauwände auf den Estrich montiert werden. In Bereichen mit erhöhten Schallschutzanforderungen bzw. bei Wänden mit Brandschutzanforderungen werden die Estrichflächen eingeschnitten und die Wände auf die Rohdecke gestellt. Die Wandanschlüsse an die vorhandenen Fassadenprofile erfolgen mit Streifen aus verjüngten Wandflächen. Die Rohbau-Raumhöhen betragen im Erdgeschoss 4,00 - 5,25 m, im Untergeschoss 2,75 m. In den Bereichen der großen Trainingsfläche (EG) und der Kursräume (UG) bleiben die Räume bis zur Rohdecke offen. Sämtliche Installationen werden hier sichtbar geführt. In den Behandlungsräumen und sonstigen Bereichen sind abgehängte Decken in Form von Rasterdecken, Paneeldecken und in Kleinbereichen Gipsplattendecken vorgesehen. 11. Architekten und Ingenieure Entwurf u.Bauantrag: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Ausschreibung u. Bauleitung: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Tragwerksplanung: Nowotny & Hubertz Beratende Ingenieure PartG mbh Mühlenstr. 22, 51143 Köln Tel.: 02203 / 29 50 30 Bauphysik. Nowotny & Hubertz Beratende Ingenieure PartG mbh Mühlenstr. 22, 51143 Köln Tel.: 02203 / 29 50 30 Planung Elektro. HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG Daniel Schlachter Oulustr. 19 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 2064998-0 Planung Haustechnik. EpE Energieplanung Esser An der Malzmühle 3-5 50169 Kerpen Tel.: 02273 / 94 00 21 12. Baustellenzufahrt Der Zugang und die Anlieferung erfolgen direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche Robert-Koch-Str. 29 in Leverkusen-Opladen. Das Gebäude kann vollständig umfahren werden, so dass die Umfahrt und die Stellplätze auf der Gebäuderück- seite zur Anlieferung und Materiallagerung genutzt werden können. Darüber hinaus kann die Anlieferung auch direkt von der Robert-Koch-Starße aus erfolgen. Eventuell erforderliche Sondernutzungsgenehmigungen sind vom AN bei der Stadt Leverkusen einzuholen. Die Gebühr wird auf Nachweis erstattet. Verschmutzungen öffentlicher Wege und Strassen sind unmittelbar nach Verschmutzung zu Lasten des Auftragnehmers zu beseitigen. Entgegen der VOB sind für Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Bürgersteigen und Straßen die öffentlich rechtlichen Genehmigungen einzuholen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Die Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer. 13. Baustelleneinrichtung/Materiallagerung Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis - soweit nicht gesondert ausgewiesen - in die Einheits- preise einzukalkulieren. Das Aufstellen von eventuell erforderlichen Büro-, Mannschafts- und Lagercontainer ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Die Standorte sind mit der Bauleitung vor Aufstellung abzustimmen. Die Lagerung von Material ist nur an den von der Bauleitung bezeichneten Stellen zulässig. Grünflächen und Plattenbeläge etc. sind vor Beschädigungen zu schützen und ggf. abzudecken. Die benachbarten Grundstücke sind vom Baustellenbetrieb zu verschonen. 14. Baustellensicherung Die Baustellensicherung obliegt dem AN. Entsprechende Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der Unfall- verhütungsvorschriften, der Schutzvorschriften der Bauberufsgenossenschaft sowie der bauaufsichtlichen Belange auszuführen. Gebäudeeingänge müssen jederzeit erreichbar sein. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verbaut werden. Der Auftragnehmer hat selbst für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Feuerlöscher in ausreichender Anzahl bereitzustellen. 15. Gerüste / Hebezeuge Soweit nicht gesondert ausgeschrieben sind sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, Rollgerüste etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschl. An- und Abfuhr, Aufbau, Vorhaltung und Abbau. Baumaschinen und Krane, Schrägaufzüge, Schutt- rutschen etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Energien (Strom 380 u. 240V/Wasser): Der Anschluß für Baustrom und -wasser wird für die Benutzung aller Gewerke vorgehalten. Für die weitere Verteilung ist der AN zuständig. (Leitungslängen bis ca. 25 m) 17. Baustellen-WC Ein Bau WC wird für die Dauer der Bauzeit zur Benutzung sämtlicher Gewerke vorgehalten. 18. Schuttcontainer / Schutttransport Schuttcontainer werden nicht gestellt. Der Arbeitnehmer hat den durch seine Arbeit entstandenen Schutt, Abfall, Verpackungen usw. ohne gesonderte Vergütung unverzüglich, mind. täglich zu beseitigen. Sämtliche Abbruchpositionen beinhalten - soweit nicht gesondert ausgewiesen - auch die Abfuhr und Entsorgung des Abbruchmaterials einschließlich der Deponiegebühren. Der anfallende Schutt ist getrennt zu entsorgen. Das Herunterschaffen von Bauschutt darf nur über Rohre oder geeignete Rutschen erfolgen. Staubentwicklung ist zu vermeiden. Das Werfen ist untersagt. Die örtlichen Entsorgungsvorschriften sowie die Auflagen zum Umweltschutz sind einzuhalten. 19. Baustellenreinigung Ergänzend zur VOB (Nebenleistungen) sind Arbeitsstätten und die bei der Durchführung der Arbeiten benutzten Wege täglich nach Beendigung der Arbeiten ohne besondere Vergütung besenrein zu säubern. Wird die Baustelle nicht besenrein verlassen, ist der Auftraggeber berechtigt die Säuberung auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen. Bei der Arbeit verursachte Schäden sind sofort der zuständigen Bauleitung zu melden. 20. Umweltschutz Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartet umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest, schädliche Ausgasungen etc.) dürfen nicht verwendet werden. Vorhandene, umweltschädigende Materialien und Bauteile die der Auftragnehmer am Bau vorfindet und demontieren muß, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. 21. Aussenanlagen Außenanlagen - insbesondere die Nachbargrundstücke und deren Bepflanzungen - sind zu schonen und dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden. Bei Schäden aus Unachtsamkeit oder Verstößen gegen Anordnungen der Bauleitung haftet der Unternehmer. Er hat ferner den Schutz des Eigentums Dritter sicherzustellen. 22. Arbeitszeiten Die Arbeiten sind nur zu den gesetzlich üblichen Arbeitszeiten auszuführen. Evtl. erforderliche Über- stunden und Samstagsarbeit sind nur mit Zustimmung und Voranmeldung des Auftraggebers zulässig. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten, sowie gefahrträchtige Arbeiten sind frühzeitig (mind. 2 Tage vorher) der Bauleitung mitzuteilen. 23. Arbeitsabschnitte, Unterbrechungen Die Arbeiten sind nach witterungsbedingten Unter- brechungen unverzüglich wieder aufzunehmen. Von der in der Zeit- und Ablaufplanung vorgesehenen Mindestbesetzung darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Bauleitung abgewichen werden. Der Auftragnehmer hat für einen zügigen Baufort- schritt zu sorgen. Im Bedarfsfall sind auf Anordnung der Bauleitung kurzfristig weitere Arbeitskräfte bereitzustellen. 24. Abrechnung / Aufmaße Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsbereich, Zeichnung und VOB. Die vorzulegenden Abrechnungszeichnungen mit eingetragenen Abrechnungspositionen, Beschreibung und Mengenberechnung sind dem AG in 2-facher Aus- fertigung auf DIN A4 gefaltet zu übergeben. Fehlende Maße in den Ausführungszeichnungen werden durch gemeinsame örtliche Aufmaße, in den vom AN vorzulegenden Abrechnungszeichnungen ergänzt. Jeder A-Conto-Rechnung sind Nachweise bzw. Aufstellungen der bis dahin erbrachten Leistung beizufügen. A-Conto-Rechnungen werden mit max. 90% der Auftragssumme abgerechnet. 25. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung anzuzeigen. Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 1 Tag nach der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Später eingehende Stundenlohnzettel bzw. Stundenlohnzettel ohne Unterschrift der Bauleitung werden nicht anerkannt. 26. Sonstiges In der Leistungsbeschreibung aufgeführte Arbeiten verstehen sich einschließlich Lieferung aller dazu- gehörigen Baumaterialien, kompletter Anfertigung und fachgerechter Montage, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes aufgeführt ist. Alle hierfür erforderlichen Nebenarbeiten und Auf- wendungen, sowie die Kosten der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreis der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen die nach der allgemeinen Praxis zu einer vollständigen Leistung gehören oder sich zwangs- läufig bei der Ausführung ergeben, hat er mit einzu- kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht oder nicht ausdrücklich erwähnt sind. 27. Abzüge Von der Abrechnungssumme werden dem Auftragnehmer in Abzug gebracht: Bauwasser : 0,25 % Baustrom : 0,25 % Baustellen-WC : 0,25 % Bauwesensversicherung : 0,25 %
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Fliesenarbeiten Wand
01
Fliesenarbeiten Wand
01.001 Wandflächen grundieren Wandflächen zur Aufnahme von Fliesen grundieren. Untergrund: Mauerwerk, Gipsputz , Gipskarton. Fabrikat: 'PCI Gisogrund' oder gleichwertig Bieterangabe:
01.001
Wandflächen grundieren
72.50
m2
01.002 Abspachtelung, wasserabweisend Wandflächen mit flexibler Abdichtungsmasse wasserdicht abspachteln. Auftrag in 2 Lagen. Trockenschichtdicke mind. 0,5 mm. Untergrund: Mauerwerk, Gipsputz, Gipskarton. Fabrikat: 'PCI Lastogum' oder gleichwertig Bieterangabe:
01.002
Abspachtelung, wasserabweisend
25.00
m2
01.003 Dichtband Dichtband, in den Ecken des Duschbereiches, sowie zwischen Wand- und Bodenbelag liefern und einbauen Fabrikat: 'PCI Pecitape' oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: Innen- und Außenecken sind in die Einheitspreise einzurechnen.
01.003
Dichtband
42.50
m
01.004 Dichtmanschetten Durchdringungen (Installationsdurchführungen) mit Dichtmanschette in die Flächenabdichtung einbinden, Fugen zwischen keramischem Belag und Installations- durchführung mit Silicon versiegeln.
01.004
Dichtmanschetten
16.00
Stck
01.005 Wandbelag, Fliesen 30x60 cm, weiss glänzend Wandbelag aus Steingutfliesen EN 14411-BIII, eben, unifarbene Glasur, im Fugenschnitt verlegen, einschließlich Anarbeiten an angrenzende Bauteile, wie z.B. Zargen, Wannen, Duschen, Anschlagschienen und Schwellen. Untergrund: Putz, Gipskarton (Inst.-wand) Verlegung: im Dünnbett nach Herstellervorschrift, Fliesenfarbe: weiss, glänzend Abmessung: 300 x 600 x 8,5 mm Fugen: 3 mm, einschlämmen mit Fugenmörtel, Farbton hellgrau, nach Muster und Wahl AG. Fabrikat: 'IGA weiss' oder gleichwertig.
01.005
Wandbelag, Fliesen 30x60 cm, weiss glänzend
72.50
01.006 Wie vor, jedoch weiss matt Leistung wie vor beschrieben jedoch Fliesenfarbe weiss matt.
01.006
Wie vor, jedoch weiss matt
O
72.50
01.007 Installationslöcher bis 50 mm Installationslöcher in Wand- oder Boden- fliesen einarbeiten, stemmen bzw. bohren. Durchmesser: bis 50 mm.
01.007
Installationslöcher bis 50 mm
78.00
Stck
01.008 Installationslöcher bis 100 mm Installationslöcher in Wand- oder Boden- fliesen einarbeiten, stemmen bzw. bohren. Durchmesser: bis 100 mm.
01.008
Installationslöcher bis 100 mm
12.00
Stck
01.009 Kantenschutzschienen PVC weiss Kantenschutzscheinen an Wandaussenecken und Installationsablagen passend zu vorbeschriebenen Fliesenbelag liefern und einbauen. Material: Kunststoff, weiss Fabrikat: 'Schlüter Jolly' oder gleichwertig Bieterangabe: Ausbildung von Innen- und Aussenecken mittels Formteilen einkalkulieren.
01.009
Kantenschutzschienen PVC weiss
O
17.50
m
01.010 Wie vor, jedoch Edelstahl Leistung wie vor beschrieben, jedoch Ausführung in Edelstahl, gebürstet. Fabrikat: 'Schlüter Jolly' oder gleichwertig Bieterangabe:
01.010
Wie vor, jedoch Edelstahl
17.50
m
01.011 Abschlussschienen PVC weiss Abschlussschienen in der Wandfläche passend zu vorbeschriebenen Fliesenbelag liefern und einbauen. Material: Kunststoff, weiss Fabrikat: 'Schlüter' oder gleichwertig Bieterangabe:
01.011
Abschlussschienen PVC weiss
O
1.00
m
01.012 Wie vor, jedoch Edelstahl Leistung wie vor beschrieben, jedoch Ausführung in Edelstahl, matt. Fabrikat: 'Schlüter' oder gleichwertig Bieterangabe:
01.012
Wie vor, jedoch Edelstahl
O
1.00
m
01.013 Innenfugen, waager. + senkr., Wand Abdichten von Innenfugen (Badewannen, Dusch- tassen, Türzargen, Fenster-/ Wandfliesen) laugen- u. säurebeständig, Fugenvorbehandlung nach Vorschrift des Füllmassenherstellers. Fugenanordnung: waagerecht und senkrecht Haftuntergrund: glasierte Keramik und Emaille Fugenabdichtung: elastische Füllmasse auf SILIKON-Kautschuk-Basis, mittelweich, schimmelresistent Farbe: im Farbton der Fliesenfuge Fugenbreite: ca. 5-10 mm Erzeugnis: 'SILOPREN' oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
01.013
Innenfugen, waager. + senkr., Wand
85.00
m
01.014 PS-Verbundplatten, 5 mm PS-Verbundplatten aus PS-Hartschaum-Trägerplatte mit beidseitiger Mörtelbeschichtung und Glasfasergewebe- armierung liefern und mit Fliesenkleber auf Ablagen oder an Wänden verlegen. Plattendicke: 5 mm Fabrikat: 'LUX-Elements' oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: `.....................................................'
01.014
PS-Verbundplatten, 5 mm
O
1.00
01.015 PS-Verbundplatten, 10 mm PS-Verbundplatten verlegen wie vor, jedoch Plattendicke 10 mm.
01.015
PS-Verbundplatten, 10 mm
3.50
01.016 PS-Verbundplatten, 20 mm PS-Verbundplatten verlegen wie vor, jedoch Plattendicke 20 mm.
01.016
PS-Verbundplatten, 20 mm
O
1.00
01.017 Zulage Verdübelung Zulage zu der Verlegung der PS-Verbundplatten für die systemgebundene Verdübelung der Platten.
01.017
Zulage Verdübelung
O
1.00
02 Fliesenarbeiten Boden
02
Fliesenarbeiten Boden
02.001 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
02.001
Reinigen des Untergrundes
55.00
02.002 Bodenflächen grundieren Bodenflächen zur Aufnahme von Fliesen grundieren, Untergrund Zementestrich. Fabrikat: 'PCI Gisogrund' oder gleichwertig Bieterangabe:
02.002
Bodenflächen grundieren
55.00
02.003 PCI Pecilastic U Abdichtungs- und Entkopplungsbahn für Fliesenbeläge aus einer rissüberbrückenden Polyäthylen-Folie, beidseitig vlieskachiert, auf vorbereiteten, ebenflächigen und tragfähigen Untergrund, bestehend aus Zementestrich im Gefälle, mit dafür geeignetem Fliesenkleber nach Wahl des AN fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben verkleben. Fabrikat: 'PCI Pecelastic U' oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: "....................................................."
02.003
PCI Pecilastic U
15.00
02.004 PCI Pecitape, Stöße Abdichtungsband aus Polyäthylen-Folie mit beidseitig eingebundenem Vliesgewebe zur Abdichtung von Stoßverbindungen fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben verkleben. Fabrikat: 'PCI Pecitape' oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat:
02.004
PCI Pecitape, Stöße
12.50
m
02.005 PCI Pecitape, Wand-Boden Abdichtungsband aus Polyäthylen-Folie mit beidseitig eingebundenem Vliesgewebe zur Abdichtung von Boden-/Wandanschlüssen fachgerecht unter Beachtung der Herstellerangaben verkleben. Fabrikat: 'PCI Pecitape' oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat: Innen- und Außenecken sind in die Einheitspreise einzurechnen.
02.005
PCI Pecitape, Wand-Boden
22.50
m
02.006 Anschlüße an Bodenabläufe Anschlüsse an Bodenabläufe Systemgerecht herstellen, als Zulage zur Vorposition.
02.006
Anschlüße an Bodenabläufe
6.00
Stk
02.007 Bodenbelag 30x60 cm, basalt matt Bodenbelag Feinsteinzeugfliesen EN 14411-BIa, unglasiert, eben / matt, im Fugenschnitt verlegen, einschließlich Anarbeiten an angrenzende Bauteile z.B. Zargen, Anschlagschienen, Schwellen etc. Rutschfestigkeitsklasse R 11 / R12, Verlegung im Dünnbett nach Herstellervorschrift. Untergrund: Zementestrich Fliesenfarbe: basalt matt Abmessung: 300 x 600 x 8,5 mm Fugen: 3 mm, einschlämmen mit Zementmörtel, Farbton nach Wahl AG Fabrikat: 'IGA Porto' oder geichwertig.
02.007
Bodenbelag 30x60 cm, basalt matt
50.00
02.008 Zulage Gefälleausbildung Zulage zur Vorposition für die Gefälleausbildung mittels Diagonalschnitt 45 Grad zur Kehlausbildung des Fliesenbelags im Bereich der Bodenabläufe, einschl. Anarbeiten an die Bodenabläufe. Schnittkante sauber mit der Diamantsäge schneiden und die Schnittkanten leicht anfasen. Zu Abrechnung kommt die Länge der Kehlausbildung. Ausführung entsprechend Fliesenverlegeplan Architekt.
02.008
Zulage Gefälleausbildung
17.50
m
02.009 Sockelplatten, 30x6 cm Sockelplatten aus Bodenfliesen der Vorposition schneiden, liefern, im Dünnbettverfahren ansetzen und verfugen, einschließlich Eckenausbildungen, Passschnitte, sowie Anarbeiten an angrenzende Bauteile (Türzargen etc.). Sockelplatten: 30 x 6 cm.
02.009
Sockelplatten, 30x6 cm
42.50
m
02.010 Bodenschiene Edelstahl Fliesenabschlussschiene aus Edelstahl gebürstet, passend zu vorbeschriebenn Fliesenbelag in verschiedenen Längen liefern und einarbeiten.
02.010
Bodenschiene Edelstahl
5.00
m
02.011 Innenfugen, waager., Boden Abdichten von Innenfugen wie in Position 01.013 jedoch Bodenplatten, Wandfliesen Fugenanordnung: waagerecht Haftuntergrund: glasierte / unglasierte Keramik Farbe: im Farbton der Verfugung Angebotenes Fabrikat:
02.011
Innenfugen, waager., Boden
67.50
m
04 Sonstiges/Stundenlohn
04
Sonstiges/Stundenlohn
04.001 Deckendurchbrüche bis 20cm schließen Durchbrüche in Massivdecken einschalen und mit Beton-/Zementmörtel verfüllen. Deckendicke: d= 24 cm Querschnitt: bis 250 qcm
04.001
Deckendurchbrüche bis 20cm schließen
1.00
Stk
04.002 Schnellabbindender Zementestrich, Gefälle Schnellabbindender Zementestrich (CT) nach DIN EN 13813 als Nutzboden herstellen, zur Aufnahme von Verbundabdichtungssystemen. Estrich auf Trittschalldämmschicht auf Rohdecke (Stahlbeton), einschl. Randdämmstreifen. Trennlage: PE-Folie Dicke: ca. 45 -55 mm Oberfläche: Gefälle zu Bodenablauf / Ablaufrinne Gefälle: mind. 1,5 - 2,0 % TS-Dämmung: Polystyrol PST SE d= 40 mm, 2-lagig. Ausführung im Bereich der Bodenabläufe der Duschanlagen, Einzellflächen: ca. 0,60 x 0,60 bis 1.20 x 1.20 m
04.002
Schnellabbindender Zementestrich, Gefälle
2.50
04.003 Mehrkosten je 10mm Mehrdicke Mehrkosten Zementestrich 10 mm Mehrdicke.
04.003
Mehrkosten je 10mm Mehrdicke
O
1.00
04.004 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters, einschl. aller Nebenkosten zum Nachweis und nach Anordnung der Bauleitung
04.004
Facharbeiterstunden
5.00
Std
04.005 Helferstunden Stunden eines Helfers, einschl. aller Nebenkosten zum Nachweis und nach Anordnung der Bauleitung
04.005
Helferstunden
5.00
Std

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