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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundlage des Vertrages
Vertragsgegenstand sind in nachfolgende Reihenfolge:
der Bauvertrag, das vom Auftragnehmer ausgefüllte
Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen,
die VOB/B in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung, die VOB/C in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung, weiterhin die anerkannten
Regeln der Technik, allgemein gültige Gesetze und
Rechtsverordnungen, Richtlinien, Merkblätter,
DIN-Vorschriften, alle in neuester Fassung.
2. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen
5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Gesamtleistung.
Ansonsten richtet sich die Gewährleistung nach §13 VOB/B.
3. Sicherheitsleistung
Als Sicherheit behält der Bauherr 5% der Brutto-
Schlußrechnungssumme für die Dauer von 5 Jahren,
gerechnet ab dem Abnahmedatum, ein.
Der Sicherheitsbetrag kann gegen eine unbefristete
selbstschuldnerische Bankbürgschaft
(Gewährleistungsbürgschaft) abgelöst werden.
4. Vertragsbedingung
Vor Auftragsabgabe hat der Unternehmer sich von Art
und Umfang der Arbeiten zu überzeugen.
(Gegebenenfalls auch an Ort und Stelle).
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die
Maße und Massen zu prüfen, er ist für die Richtigkeit
der von ihm überprüften und eingesetzten Massen
verantwortlich.
Nachforderungen, die auf ungenügende Information
zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Über Unklarheiten oder Unrichtigkeiten im
Leistungsverzeichnis hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber vor Vertragsschluß zu unterrichten.
5. Rückfragen
Rückfragen und Einsichtnahme in Zeichnungen und
sonstige Unterlagen bei:
Knieper & Höke GmbH
Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 33014958
Fax: 0214 / 33014959
6. Erklärung
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter,
a) die pflichtgemäße Zahlung von Steuern,
b) die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialabgaben,
c) die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu erbringen.
7. Nachunternehmer
Nachunternehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung
der Bauleitung eingesetzt werden.
In jedem Fall setzt eine solche Zustimmung voraus,
daß der Auftragnehmer für etwaige Nachunternehmer in
gleichem Maße wie für eigene Verpflichtungen einsteht.
Verstößt ein Nachunternehmer gegen Gesetz oder
Verordnungen, muß der Auftragnehmer sich diese
Verstöße wie eigene zurechnen lassen.
8. Alternativangebote
Abänderungen des Leistungsverzeichnisses dürfen
nicht vorgenommen werden. Technisch bessere Aus-
führungen, die im gleichen Preisrahmen liegen oder
möglichst preisgünstiger sind, werden erwartet.
Dies können technische Weiterentwicklungen oder
speziell vom Bieter alternativ vertriebene Erzeugnisse
sein. Die Merkmale sind im Vergleich zum
Ausschreibungstext auf einem Beiblatt zu erläutern
und die betroffenen Positionen in der Leistungs-
beschreibung zu markieren.
9. Ausführungstermine
Mit der Ausführung der Arbeiten wurde Anfang Juli 2025 begonnen. Die Ausführung der Estricharbeiten ist für Ende September 2025 vorgesehen.
Die Baumaßnahme soll bis Anfang Januar 2026 fertiggestellt werden.
In einvernehmlicher Abstimmung wird zwischen dem
AN und dem AG ein Bauzeitenplan vereinbart, der
Vertragsbestandteil wird.
Bedenken und Mängel an Vorleistungen hat der
Auftragnehmer so rechtzeitig zu melden, daß Diese
bis zum vertraglichen Ausführungtermin abgestellt
werden können.
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter
ausdrücklich, daß er in der Lage ist, im Falle der
Auftragserteilung binnen einer Frist von 14 Tagen
nach Aufforderung mit den Arbeiten auf der Baustelle
zu beginnen.
10. Allgemeine Beschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Nutzungs- änderung der Büroflächen im Erdgeschoss sowie Teilbereiche des Untergeschosses des bestehenden Gebäudes in eine Heilmittelpraxis mit Gesundheits- training. als 3. Standort der Therapiezeit GmbH in Leverkusen.
Bei dem 3-geschossigen Gebäude handelt es sich um die ehemalige Filiale der Landeszentralbank NRW.
In den beiden Obergeschossen befinden sich 4 Wohnungen mit Dachterrassen. Die Wohnungen sind über einen separaten Eingang mit eigenem Treppenhaus erschlossen.
Gebäudegrundfläche ca. 54,50x19,20 m.
Nettoraumfläche EG : ca. 780 qm,
davon Nutzungsfläche: ca. 660 qm.
Nettoraumfläche KG : ca. 600 qm,
davon Nutzungsfläche: ca. 320 qm.
Das Gebäude kann vollständig - auch mit LKW - umfahren werden, so dass die Baustellenandienung im wesentlichen von der Gebäuderückseite erfolgen kann.
Das Gebäude befindet sich in Leverkusen-Opladen.
Die postalische Anschrift lautet:
Robert-Koch-Straße 29
51381 Leverkusen
Dimension der Bauaufgabe:
- Die Büroräume im Erdgeschoss werden zunächst komplett
zurückgebaut.
Für die Nutzung als Therapiezentrum wird ein neuer,
zentraler Eingangsbereich mit Ernährungsberatung,
Lernküche und Eventbereich vorgesehen.
- Neben den Therapieräumen für Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie wird ein großer Trainings-
bereich für das Gesundheitstraining eingerichtet.
- Im ehemaligen Eingangsbereich ist zur Erweiterung der
Trainingsfläche ein 1-geschossiger Anbau mit Flach-
dach vorgesehen.
- Im Untergeschoss werden die vorhandenen Sanitärräume entkernt und zu einem großzügigen Umkleide- und
Sanitärbereich mit Duschen umgebaut. Zudem werden
hier im Untergeschoss zusätzlich 3 große Kursräume
angeordnet.
- Der Innenausbau erfolgt vollständig in Trockenbau.
Die vorhandenen Estrichflächen bleiben zum größten
Teil erhalten, so dass die Trockenbauwände auf den
Estrich montiert werden.
In Bereichen mit erhöhten Schallschutzanforderungen
bzw. bei Wänden mit Brandschutzanforderungen werden
die Estrichflächen eingeschnitten und die Wände auf
die Rohdecke gestellt.
Die Wandanschlüsse an die vorhandenen Fassadenprofile
erfolgen mit Streifen aus verjüngten Wandflächen.
Die Rohbau-Raumhöhen betragen im Erdgeschoss
4,00 - 5,25 m, im Untergeschoss 2,75 m.
In den Bereichen der großen Trainingsfläche (EG) und
der Kursräume (UG) bleiben die Räume bis zur Rohdecke
offen. Sämtliche Installationen werden hier sichtbar
geführt. In den Behandlungsräumen und sonstigen
Bereichen sind abgehängte Decken in Form von
Rasterdecken, Paneeldecken und in Kleinbereichen
Gipsplattendecken vorgesehen.
11. Architekten und Ingenieure
Entwurf u.Bauantrag:
Knieper & Höke GmbH
Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 33014958
Ausschreibung u. Bauleitung:
Knieper & Höke GmbH
Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 33014958
Tragwerksplanung:
Nowotny & Hubertz
Beratende Ingenieure PartG mbh
Mühlenstr. 22, 51143 Köln
Tel.: 02203 / 29 50 30
Bauphysik.
Nowotny & Hubertz
Beratende Ingenieure PartG mbh
Mühlenstr. 22, 51143 Köln
Tel.: 02203 / 29 50 30
Planung Elektro.
HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG
Daniel Schlachter
Oulustr. 19
51375 Leverkusen
Tel.: 0214 / 2064998-0
Planung Haustechnik.
EpE Energieplanung Esser
An der Malzmühle 3-5
50169 Kerpen
Tel.: 02273 / 94 00 21
12. Baustellenzufahrt
Der Zugang und die Anlieferung erfolgen direkt von
der öffentlichen Verkehrsfläche Robert-Koch-Str. 29 in Leverkusen-Opladen.
Das Gebäude kann vollständig umfahren werden, so dass die Umfahrt und die Stellplätze auf der Gebäuderück- seite zur Anlieferung und Materiallagerung genutzt werden können.
Darüber hinaus kann die Anlieferung auch direkt von der Robert-Koch-Starße aus erfolgen.
Eventuell erforderliche Sondernutzungsgenehmigungen
sind vom AN bei der Stadt Leverkusen einzuholen. Die Gebühr wird auf Nachweis erstattet.
Verschmutzungen öffentlicher Wege und Strassen sind
unmittelbar nach Verschmutzung zu Lasten des
Auftragnehmers zu beseitigen.
Entgegen der VOB sind für Absperrmaßnahmen auf
öffentlichen Bürgersteigen und Straßen die öffentlich rechtlichen Genehmigungen einzuholen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Die Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer.
13. Baustelleneinrichtung/Materiallagerung
Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis
- soweit nicht gesondert ausgewiesen - in die Einheits-
preise einzukalkulieren.
Das Aufstellen von eventuell erforderlichen Büro-,
Mannschafts- und Lagercontainer ist Sache des
Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet.
Die Standorte sind mit der Bauleitung vor Aufstellung
abzustimmen.
Die Lagerung von Material ist nur an den von der
Bauleitung bezeichneten Stellen zulässig.
Grünflächen und Plattenbeläge etc. sind vor Beschädigungen zu schützen und ggf. abzudecken.
Die benachbarten Grundstücke sind vom Baustellenbetrieb
zu verschonen.
14. Baustellensicherung
Die Baustellensicherung obliegt dem AN.
Entsprechende Maßnahmen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Arbeiten sind unter Einhaltung der Unfall- verhütungsvorschriften, der Schutzvorschriften der Bauberufsgenossenschaft sowie der bauaufsichtlichen Belange auszuführen.
Gebäudeeingänge müssen jederzeit erreichbar sein.
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verbaut werden.
Der Auftragnehmer hat selbst für eine ausreichende
Beleuchtung zu sorgen.
Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Feuerlöscher in
ausreichender Anzahl bereitzustellen.
15. Gerüste / Hebezeuge
Soweit nicht gesondert ausgeschrieben sind sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, Rollgerüste etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschl. An- und Abfuhr, Aufbau, Vorhaltung und Abbau.
Baumaschinen und Krane, Schrägaufzüge, Schutt-
rutschen etc., die zur Ausführung der Arbeiten
notwendig sind, sind vom Auftragnehmer selbst zu
stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Energien (Strom 380 u. 240V/Wasser):
Der Anschluß für Baustrom und -wasser wird für die
Benutzung aller Gewerke vorgehalten.
Für die weitere Verteilung ist der AN zuständig.
(Leitungslängen bis ca. 25 m)
17. Baustellen-WC
Ein Bau WC wird für die Dauer der Bauzeit zur
Benutzung sämtlicher Gewerke vorgehalten.
18. Schuttcontainer / Schutttransport
Schuttcontainer werden nicht gestellt.
Der Arbeitnehmer hat den durch seine Arbeit entstandenen Schutt, Abfall, Verpackungen usw. ohne gesonderte Vergütung unverzüglich, mind. täglich zu beseitigen.
Sämtliche Abbruchpositionen beinhalten - soweit nicht gesondert ausgewiesen - auch die Abfuhr und Entsorgung des Abbruchmaterials einschließlich der Deponiegebühren.
Der anfallende Schutt ist getrennt zu entsorgen.
Das Herunterschaffen von Bauschutt darf nur über Rohre
oder geeignete Rutschen erfolgen.
Staubentwicklung ist zu vermeiden.
Das Werfen ist untersagt.
Die örtlichen Entsorgungsvorschriften sowie die
Auflagen zum Umweltschutz sind einzuhalten.
19. Baustellenreinigung
Ergänzend zur VOB (Nebenleistungen) sind Arbeitsstätten
und die bei der Durchführung der Arbeiten benutzten Wege täglich nach Beendigung der Arbeiten ohne
besondere Vergütung besenrein zu säubern.
Wird die Baustelle nicht besenrein verlassen, ist der
Auftraggeber berechtigt die Säuberung auf Kosten des
Auftragnehmers vornehmen zu lassen.
Bei der Arbeit verursachte Schäden sind sofort
der zuständigen Bauleitung zu melden.
20. Umweltschutz
Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartet umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest, schädliche Ausgasungen etc.) dürfen nicht verwendet werden.
Vorhandene, umweltschädigende Materialien und Bauteile die der Auftragnehmer am Bau vorfindet und demontieren muß, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
21. Aussenanlagen
Außenanlagen - insbesondere die Nachbargrundstücke und
deren Bepflanzungen - sind zu schonen und dürfen mit
Fahrzeugen nicht befahren werden.
Bei Schäden aus Unachtsamkeit oder Verstößen gegen
Anordnungen der Bauleitung haftet der Unternehmer.
Er hat ferner den Schutz des Eigentums Dritter
sicherzustellen.
22. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind nur zu den gesetzlich üblichen Arbeitszeiten auszuführen. Evtl. erforderliche Über- stunden und Samstagsarbeit sind nur mit Zustimmung
und Voranmeldung des Auftraggebers zulässig.
Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten, sowie
gefahrträchtige Arbeiten sind frühzeitig
(mind. 2 Tage vorher) der Bauleitung mitzuteilen.
23. Arbeitsabschnitte, Unterbrechungen
Die Arbeiten sind nach witterungsbedingten Unter-
brechungen unverzüglich wieder aufzunehmen.
Von der in der Zeit- und Ablaufplanung vorgesehenen
Mindestbesetzung darf nur mit schriftlicher
Einwilligung der Bauleitung abgewichen werden.
Der Auftragnehmer hat für einen zügigen Baufort-
schritt zu sorgen. Im Bedarfsfall sind auf Anordnung
der Bauleitung kurzfristig weitere Arbeitskräfte
bereitzustellen.
24. Abrechnung / Aufmaße
Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsbereich,
Zeichnung und VOB.
Die vorzulegenden Abrechnungszeichnungen mit
eingetragenen Abrechnungspositionen, Beschreibung
und Mengenberechnung sind dem AG in 2-facher Aus-
fertigung auf DIN A4 gefaltet zu übergeben.
Fehlende Maße in den Ausführungszeichnungen werden
durch gemeinsame örtliche Aufmaße, in den vom AN
vorzulegenden Abrechnungszeichnungen ergänzt.
Jeder A-Conto-Rechnung sind Nachweise bzw.
Aufstellungen der bis dahin erbrachten Leistung
beizufügen.
A-Conto-Rechnungen werden mit max. 90% der
Auftragssumme abgerechnet.
25. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung anzuzeigen.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 1 Tag
nach der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift
vorzulegen. Später eingehende Stundenlohnzettel bzw.
Stundenlohnzettel ohne Unterschrift der Bauleitung
werden nicht anerkannt.
26. Sonstiges
In der Leistungsbeschreibung aufgeführte Arbeiten
verstehen sich einschließlich Lieferung aller dazu-
gehörigen Baumaterialien, kompletter Anfertigung und fachgerechter Montage, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes aufgeführt ist.
Alle hierfür erforderlichen Nebenarbeiten und Auf- wendungen, sowie die Kosten der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreis der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h.
Leistungen die nach der allgemeinen Praxis zu einer
vollständigen Leistung gehören oder sich zwangs-
läufig bei der Ausführung ergeben, hat er mit einzu-
kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht oder nicht ausdrücklich erwähnt sind.
27. Abzüge
Von der Abrechnungssumme werden dem Auftragnehmer
in Abzug gebracht:
Bauwasser : 0,25 %
Baustrom : 0,25 %
Baustellen-WC : 0,25 %
Bauwesensversicherung : 0,25 %
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Estricharbeiten Kellergeschoss
01
Estricharbeiten Kellergeschoss
01.001 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober
Verschmutzung, zum Aufbringen von Estrich,
Schuttmassen werden Eigentum des AN
und sind zu beseitigen.
01.001
Reinigen des Untergrundes
80.00
m²
01.002 Ausgleichen des Untergrundes Ausgleichen des Untergrundes aus
Beton bei großen Unebenheiten und
Rauhigkeiten mit Ausgleichsestrich,
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
Dicke bis 20 mm.
01.002
Ausgleichen des Untergrundes
O
1.00
m²
01.003 Leichtestrich d= i. M 30 mm Leichtestrich aus im Werk vorgemischtem Leichtausgleichsmörtel liefern und im Verbund auf Stahlbetondecke nach Herstellerangaben einbauen.
Einzubauende Nenndicke i.M 30 mm.
Fabrikat: 'JOMA Thermobound TB 160 easy'oder gleichwertig.
Bieterangabe
01.003
Leichtestrich d= i. M 30 mm
O
1.00
m²
01.004 Wärmedämmschicht EPS 040 DEO dm Bodendämmplatten aus Polystyrol
(Styropor) EPS nach DIN 18 164
mehrlagig herstellen. (Im Verband verlegen)
Druckfestigkeit >= 100 KN/m2
Dämmschichtdicke 20 mm.
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040.
Erzeugnis
Abrechnung je Lage
01.004
Wärmedämmschicht EPS 040 DEO dm
45.00
m²
01.005 Trittschalldämmschicht EPS 035 DES sg Bodendämmplatten aus Polystyrol
(Styropor) EPS nach DIN 18164
einschl. Randdämmstreifen,
als Unterlage für schwimmenden Estrich
im Verband einlagig verlegen,
mit 0,2 mm dicker PE-Folie abdecken,
Dynamsiche Steifigkeit SD 30 <=30 MN/m3
Zusammendrückbarkeit CP2 <= 2mm
Dämmschichtdicke 20 mm.
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035.
Bieterangabe:
01.005
Trittschalldämmschicht EPS 035 DES sg
20.00
m²
01.006 Zementestrich CT-C35-F5-S45 Zementestrich (CT) DIN 18 560,
einschichtig,
als schwimmender Estrich oder Estrich auf Trennlage,
Festigkeitsklasse C35-F5, bewehrt, nach Wahl des AN.
Bieterangabe:
´.....................................................´
Estrichnenndicke 45 mm,
zur Aufnahme von Fliesen-/Plattenbelägen im Dünnbett
Oberfläche gescheibt und geglättet,
einschl. der erforderlichen Trenn-/Bewegungsfugen.
01.006
Zementestrich CT-C35-F5-S45
80.00
m²
01.007 Zulage Gefälleausbildung Zulage zu vorbeschriebenem Zementestrich für Gefälleausbildung, punktförmig zu den Bodenabläufen.
Ausführung im Bereich der Duschanlagen.
Ausführung nach Gefälleplan Architekt.
01.007
Zulage Gefälleausbildung
10.00
m²
01.008 Mehrdicke des vorbeschr. Estrichs Mehrdicke des vorbeschr. Estrichs
je 1 cm Dicke,
Ausführung nach besonderer Anordnung das AG.
01.008
Mehrdicke des vorbeschr. Estrichs
30.00
m²
01.009 Zusatzmittel Retanol Zulage zur Ausführung des Zementestrichs der
Vorposition für den Einsatz von Zusatzmittel
zur Beschleunigung der Austrocknung und Aushärtung,
sowie Verkürzung des Aufheizvorgangs bei Heizestrichen.
Belegreife: 10 Tage
Fabrikat: 'Retanol PCT-Chemie'', oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
`.....................................................´
01.009
Zusatzmittel Retanol
80.00
m²
01.010 Randdämmstreifen Randdämmstreifen für vorbeschr. Estrich
liefern und fachgerecht einbauen, d= 10 mm.
01.010
Randdämmstreifen
130.00
m
01.011 Trennfolie Trennfolie aus 0,1 mm dicker PE-Folie,
liefern und fachgerecht verlegen.
01.011
Trennfolie
80.00
m²
01.012 Beiarbeiten Zementestrich linienförmig Beiarbeiten der vorhandene Estrichflächen
im Bereich von Wandabbrüchen, linienförmig,
Streifenbreite ca. 300 mmm,
Estrichstärke ca. 45-55 mm,
als Komplettleistung einschl. Einlegen von PSE-Trittschalldämmplatten d= 20-30 mm und Folienabdeckung.
Lose, nicht tragfähige Estrichkanten beischneiden / abstemmen.
Schutt abkehren / absaugen und entsorgen.
01.012
Beiarbeiten Zementestrich linienförmig
30.00
m
01.013 Wie vor, jedoch Streifenbreite 150 mm Leistung wie vor beschriebewn,
jedoch Streifenbreite 150 mm
01.013
Wie vor, jedoch Streifenbreite 150 mm
10.00
m
01.014 Beiarbeiten Zementestrich Türleibung Beiarbeiten der vorhandene Estrichflächen
im Bereich von Türleibungen bis 1,0 m Breite,
Streifenbreite ca. 150-300 mmm,
Estrichstärke ca. 45-55 mm,
als Komplettleistung einschl. Einlegen von PSE-Trittschalldämmplatten d= 20-30 mm und Folienabdeckung.
Lose, nicht tragfähige Estrichkanten beischneiden / abstemmen.
Schutt abkehren / absaugen und entsorgen.
01.014
Beiarbeiten Zementestrich Türleibung
10.00
Stk
01.015 Edelstahl-Abschlusswinkel 100x40x5 mm Edelstahl-Abschlusswinkel 100x40x5 mm liefern
und in Türleibungen zur Ausbildung eine Türschwelle
direkt auf den Untergrund einbauen.
Einzellänge ca. 1,00 m.
01.015
Edelstahl-Abschlusswinkel 100x40x5 mm
2.00
Stk
01.016 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters einschließlich aller Nebenkosten für Estrichrepararturen im Bestand
zum Nachweis und nach Anordnung
der Bauleitung
01.016
Facharbeiterstunden
5.00
Std
01.017 Helferstunden Stunden eines Helfers einschließlich aller
Nebenkosten für Estrichrepararturen im Bestand
zum Nachweis und nach Anordnung
der Bauleitung
01.017
Helferstunden
5.00
Std
02 Estricharbeiten Erweiterungsanbau
02
Estricharbeiten Erweiterungsanbau
02.001 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober
Verschmutzung, zum Aufbringen von Estrich,
Schuttmassen werden Eigentum des AN
und sind zu beseitigen.
02.001
Reinigen des Untergrundes
55.00
m²
02.002 Ausgleichen des Untergrundes Ausgleichen des Untergrundes aus
Beton bei großen Unebenheiten und
Rauhigkeiten mit Ausgleichsestrich,
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
Dicke bis 20 mm.
02.002
Ausgleichen des Untergrundes
O
1.00
m²
02.003 Leichtestrich d= i. M 30 mm Leichtestrich aus im Werk vorgemischtem Leichtausgleichsmörtel liefern und im Verbund auf Stahlbetondecke nach Herstellerangaben einbauen.
Einzubauende Nenndicke i.M 30 mm.
Fabrikat: 'JOMA Thermobound TB 160 easy'oder gleichwertig.
Bieterangabe
02.003
Leichtestrich d= i. M 30 mm
55.00
m²
02.004 Trittschalldämmschicht EPS 035 DES sg Bodendämmplatten aus Polystyrol
(Styropor) EPS nach DIN 18164
einschl. Randdämmstreifen,
als Unterlage für schwimmenden Estrich
im Verband einlagig verlegen,
mit 0,2 mm dicker PE-Folie abdecken,
Dynamsiche Steifigkeit SD 30 <=30 MN/m3
Zusammendrückbarkeit CP2 <= 2mm
Dämmschichtdicke 20 mm.
Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035.
Bieterangabe:
02.004
Trittschalldämmschicht EPS 035 DES sg
55.00
m²
02.005 Zementestrich CT-C50-F6-S50 Zementestrich (CT) DIN 18 560,
einschichtig,
als schwimmender Estrich,
Festigkeitsklasse C50-F6, bewehrt, nach Wahl des AN.
Bieterangabe:
´.....................................................´
Estrichnenndicke 50 mm,
zur Aufnahme von Vinylbelägen, geklebt.
Oberfläche gescheibt und geglättet,
einschl. der erforderlichen Trenn-/Bewegungsfugen.
02.005
Zementestrich CT-C50-F6-S50
55.00
m²
02.006 Zusatzmittel Retanol Zulage zur Ausführung des Zementestrichs der Vorposition für den Einsatz von Zusatzmittel
zur Beschleunigung der Austrocknung und Aushärtung,
sowie Verkürzung des Aufheizvorgangs bei Heizestrichen.
Belegreife: 10 Tage
Fabrikat: 'Retanol PCT-Chemie'', oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
`.....................................................´
02.006
Zusatzmittel Retanol
55.00
m²
02.007 Zulage Anarbeiten an vorh. Kunstskulptur Zulage zu vorbeschriebenem Zementestrich für das Anarbeiten an die vorhandene Kunstskulptur
"Die Himmlerichtungen", bestehend aus 7 Stück dreiteiligen Metallsäulen.
Die Arbeiten sind sorgfältig und mit größter Vorsicht auszufpühren damit das Kunstwerk nicht beschädigt wird.
Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
02.007
Zulage Anarbeiten an vorh. Kunstskulptur
7.00
Stk
02.008 Randdämmstreifen Randdämmstreifen für vorbeschr. Estrich
liefern und fachgerecht einbauen, d= 10 mm.
02.008
Randdämmstreifen
30.00
m
02.009 Trennfolie Trennfolie aus 0,1 mm dicker PE-Folie,
liefern und fachgerecht verlegen.
02.009
Trennfolie
55.00
m²
02.010 Stunden eines Facharbeiters einschließlich aller Nebenkosten zum Nachweis
und nach Anordnung der Bauleitung
02.010
Stunden eines Facharbeiters
O
1.00
Std
02.011 Stunden eines Helfers einschließlich aller Nebenkosten zum Nachweis
und nach Anordnung der Bauleitung
02.011
Stunden eines Helfers
O
1.00
Std
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