Bodenbelag
Robert-Koch-Straße 29
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Grundlage des Vertrages Vertragsgegenstand sind in nachfolgende Reihenfolge: der Bauvertrag, das vom Auftragnehmer ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, die VOB/B in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die VOB/C in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung, weiterhin die anerkannten Regeln der Technik, allgemein gültige Gesetze und Rechtsverordnungen, Richtlinien, Merkblätter, DIN-Vorschriften, alle in neuester Fassung. 2. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Gesamtleistung. Ansonsten richtet sich die Gewährleistung nach §13 VOB/B. 3. Sicherheitsleistung Als Sicherheit behält der Bauherr 5% der Brutto- Schlußrechnungssumme für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab dem Abnahmedatum, ein. Der Sicherheitsbetrag kann gegen eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) abgelöst werden. 4. Vertragsbedingung Vor Auftragsabgabe hat der Unternehmer sich von Art und Umfang der Arbeiten zu überzeugen. (Gegebenenfalls auch an Ort und Stelle). Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Maße und Massen zu prüfen, er ist für die Richtigkeit der von ihm überprüften und eingesetzten Massen verantwortlich. Nachforderungen, die auf ungenügende Information zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Über Unklarheiten oder Unrichtigkeiten im Leistungsverzeichnis hat der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Vertragsschluß zu unterrichten. 5. Rückfragen Rückfragen und Einsichtnahme in Zeichnungen und sonstige Unterlagen bei: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Fax: 0214 / 33014959 6. Erklärung Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, a) die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, b) die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialabgaben, c) die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise zu erbringen. 7. Nachunternehmer Nachunternehmer können nur mit schriftlicher Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden. In jedem Fall setzt eine solche Zustimmung voraus, daß der Auftragnehmer für etwaige Nachunternehmer in gleichem Maße wie für eigene Verpflichtungen einsteht. Verstößt ein Nachunternehmer gegen Gesetz oder Verordnungen, muß der Auftragnehmer sich diese Verstöße wie eigene zurechnen lassen. 8. Alternativangebote Abänderungen des Leistungsverzeichnisses dürfen nicht vorgenommen werden. Technisch bessere Aus- führungen, die im gleichen Preisrahmen liegen oder möglichst preisgünstiger sind, werden erwartet. Dies können technische Weiterentwicklungen oder speziell vom Bieter alternativ vertriebene Erzeugnisse sein. Die Merkmale sind im Vergleich zum Ausschreibungstext auf einem Beiblatt zu erläutern und die betroffenen Positionen in der Leistungs- beschreibung zu markieren. 9. Ausführungstermine Mit der Ausführung der Arbeiten wurde Anfang Juli 2025 begonnen. Der Ausführungsbeginn der Bodenbelagsarbeiten ist für Mitte Oktober 2025 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll bis Anfang Januar 2026 fertiggestellt werden. In einvernehmlicher Abstimmung wird zwischen dem AN und dem AG ein Bauzeitenplan vereinbart, der Vertragsbestandteil wird. Bedenken und Mängel an Vorleistungen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig zu melden, daß Diese bis zum vertraglichen Ausführungtermin abgestellt werden können. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt der Anbieter ausdrücklich, daß er in der Lage ist, im Falle der Auftragserteilung binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aufforderung mit den Arbeiten auf der Baustelle zu beginnen. 10. Allgemeine Beschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Nutzungs- änderung der Büroflächen im Erdgeschoss sowie Teilbereiche des Untergeschosses des bestehenden Gebäudes in eine Heilmittelpraxis mit Gesundheits- training. als 3. Standort der Therapiezeit GmbH in Leverkusen. Bei dem 3-geschossigen Gebäude handelt es sich um die ehemalige Filiale der Landeszentralbank NRW. In den beiden Obergeschossen befinden sich 4 Wohnungen mit Dachterrassen. Die Wohnungen sind über einen separaten Eingang mit eigenem Treppenhaus erschlossen. Gebäudegrundfläche ca. 54,50x19,20 m. Nettoraumfläche EG : ca. 780 qm, davon Nutzungsfläche: ca. 660 qm. Nettoraumfläche KG : ca. 600 qm, davon Nutzungsfläche: ca. 320 qm. Das Gebäude kann vollständig - auch mit LKW - umfahren werden, so dass die Baustellenandienung im wesentlichen von der Gebäuderückseite erfolgen kann. Das Gebäude befindet sich in Leverkusen-Opladen. Die postalische Anschrift lautet: Robert-Koch-Straße 29 51381 Leverkusen Dimension der Bauaufgabe: - Die Büroräume im Erdgeschoss werden zunächst komplett zurückgebaut. Für die Nutzung als Therapiezentrum wird ein neuer, zentraler Eingangsbereich mit Ernährungsberatung, Lernküche und Eventbereich vorgesehen. - Neben den Therapieräumen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie wird ein großer Trainings- bereich für das Gesundheitstraining eingerichtet. - Im ehemaligen Eingangsbereich ist zur Erweiterung der Trainingsfläche ein 1-geschossiger Anbau mit Flach- dach vorgesehen. - Im Untergeschoss werden die vorhandenen Sanitärräume entkernt und zu einem großzügigen Umkleide- und Sanitärbereich mit Duschen umgebaut. Zudem werden hier im Untergeschoss zusätzlich 3 große Kursräume angeordnet. - Der Innenausbau erfolgt vollständig in Trockenbau. Die vorhandenen Estrichflächen bleiben zum größten Teil erhalten, so dass die Trockenbauwände auf den Estrich montiert werden. In Bereichen mit erhöhten Schallschutzanforderungen bzw. bei Wänden mit Brandschutzanforderungen werden die Estrichflächen eingeschnitten und die Wände auf die Rohdecke gestellt. Die Wandanschlüsse an die vorhandenen Fassadenprofile erfolgen mit Streifen aus verjüngten Wandflächen. Die Rohbau-Raumhöhen betragen im Erdgeschoss 4,00 - 5,25 m, im Untergeschoss 2,75 m. In den Bereichen der großen Trainingsfläche (EG) und der Kursräume (UG) bleiben die Räume bis zur Rohdecke offen. Sämtliche Installationen werden hier sichtbar geführt. In den Behandlungsräumen und sonstigen Bereichen sind abgehängte Decken in Form von Rasterdecken, Paneeldecken und in Kleinbereichen Gipsplattendecken vorgesehen. 11. Architekten und Ingenieure Entwurf u.Bauantrag: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Ausschreibung u. Bauleitung: Knieper & Höke GmbH Edelrather Weg 168b, 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 33014958 Tragwerksplanung: Nowotny & Hubertz Beratende Ingenieure PartG mbh Mühlenstr. 22, 51143 Köln Tel.: 02203 / 29 50 30 Bauphysik. Nowotny & Hubertz Beratende Ingenieure PartG mbh Mühlenstr. 22, 51143 Köln Tel.: 02203 / 29 50 30 Planung Elektro. HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG Daniel Schlachter Oulustr. 19 51375 Leverkusen Tel.: 0214 / 2064998-0 Planung Haustechnik. EpE Energieplanung Esser An der Malzmühle 3-5 50169 Kerpen Tel.: 02273 / 94 00 21 12. Baustellenzufahrt Der Zugang und die Anlieferung erfolgen direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche Robert-Koch-Str. 29 in Leverkusen-Opladen. Das Gebäude kann vollständig umfahren werden, so dass die Umfahrt und die Stellplätze auf der Gebäuderück- seite zur Anlieferung und Materiallagerung genutzt werden können. Darüber hinaus kann die Anlieferung auch direkt von der Robert-Koch-Starße aus erfolgen. Eventuell erforderliche Sondernutzungsgenehmigungen sind vom AN bei der Stadt Leverkusen einzuholen. Die Gebühr wird auf Nachweis erstattet. Verschmutzungen öffentlicher Wege und Strassen sind unmittelbar nach Verschmutzung zu Lasten des Auftragnehmers zu beseitigen. Entgegen der VOB sind für Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Bürgersteigen und Straßen die öffentlich rechtlichen Genehmigungen einzuholen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Die Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer. 13. Baustelleneinrichtung/Materiallagerung Die Baustelleneinrichtung ist im Leistungsverzeichnis - soweit nicht gesondert ausgewiesen - in die Einheits- preise einzukalkulieren. Das Aufstellen von eventuell erforderlichen Büro-, Mannschafts- und Lagercontainer ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet. Die Standorte sind mit der Bauleitung vor Aufstellung abzustimmen. Die Lagerung von Material ist nur an den von der Bauleitung bezeichneten Stellen zulässig. Grünflächen und Plattenbeläge etc. sind vor Beschädigungen zu schützen und ggf. abzudecken. Die benachbarten Grundstücke sind vom Baustellenbetrieb zu verschonen. 14. Baustellensicherung Die Baustellensicherung obliegt dem AN. Entsprechende Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der Unfall- verhütungsvorschriften, der Schutzvorschriften der Bauberufsgenossenschaft sowie der bauaufsichtlichen Belange auszuführen. Gebäudeeingänge müssen jederzeit erreichbar sein. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht verbaut werden. Der Auftragnehmer hat selbst für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Bei Arbeiten mit offener Flamme sind Feuerlöscher in ausreichender Anzahl bereitzustellen. 15. Gerüste / Hebezeuge Soweit nicht gesondert ausgeschrieben sind sämtliche Arbeits- und Schutzgerüste, Rollgerüste etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschl. An- und Abfuhr, Aufbau, Vorhaltung und Abbau. Baumaschinen und Krane, Schrägaufzüge, Schutt- rutschen etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. 16. Energien (Strom 380 u. 240V/Wasser): Der Anschluß für Baustrom und -wasser wird für die Benutzung aller Gewerke vorgehalten. Für die weitere Verteilung ist der AN zuständig. (Leitungslängen bis ca. 25 m) 17. Baustellen-WC Ein Bau WC wird für die Dauer der Bauzeit zur Benutzung sämtlicher Gewerke vorgehalten. 18. Schuttcontainer / Schutttransport Schuttcontainer werden nicht gestellt. Der Arbeitnehmer hat den durch seine Arbeit entstandenen Schutt, Abfall, Verpackungen usw. ohne gesonderte Vergütung unverzüglich, mind. täglich zu beseitigen. Sämtliche Abbruchpositionen beinhalten - soweit nicht gesondert ausgewiesen - auch die Abfuhr und Entsorgung des Abbruchmaterials einschließlich der Deponiegebühren. Der anfallende Schutt ist getrennt zu entsorgen. Das Herunterschaffen von Bauschutt darf nur über Rohre oder geeignete Rutschen erfolgen. Staubentwicklung ist zu vermeiden. Das Werfen ist untersagt. Die örtlichen Entsorgungsvorschriften sowie die Auflagen zum Umweltschutz sind einzuhalten. 19. Baustellenreinigung Ergänzend zur VOB (Nebenleistungen) sind Arbeitsstätten und die bei der Durchführung der Arbeiten benutzten Wege täglich nach Beendigung der Arbeiten ohne besondere Vergütung besenrein zu säubern. Wird die Baustelle nicht besenrein verlassen, ist der Auftraggeber berechtigt die Säuberung auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen. Bei der Arbeit verursachte Schäden sind sofort der zuständigen Bauleitung zu melden. 20. Umweltschutz Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartet umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest, schädliche Ausgasungen etc.) dürfen nicht verwendet werden. Vorhandene, umweltschädigende Materialien und Bauteile die der Auftragnehmer am Bau vorfindet und demontieren muß, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. 21. Aussenanlagen Außenanlagen - insbesondere die Nachbargrundstücke und deren Bepflanzungen - sind zu schonen und dürfen mit Fahrzeugen nicht befahren werden. Bei Schäden aus Unachtsamkeit oder Verstößen gegen Anordnungen der Bauleitung haftet der Unternehmer. Er hat ferner den Schutz des Eigentums Dritter sicherzustellen. 22. Arbeitszeiten Die Arbeiten sind nur zu den gesetzlich üblichen Arbeitszeiten auszuführen. Evtl. erforderliche Über- stunden und Samstagsarbeit sind nur mit Zustimmung und Voranmeldung des Auftraggebers zulässig. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Besonders lärm- und staubintensive Arbeiten, sowie gefahrträchtige Arbeiten sind frühzeitig (mind. 2 Tage vorher) der Bauleitung mitzuteilen. 23. Arbeitsabschnitte, Unterbrechungen Die Arbeiten sind nach witterungsbedingten Unter- brechungen unverzüglich wieder aufzunehmen. Von der in der Zeit- und Ablaufplanung vorgesehenen Mindestbesetzung darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Bauleitung abgewichen werden. Der Auftragnehmer hat für einen zügigen Baufort- schritt zu sorgen. Im Bedarfsfall sind auf Anordnung der Bauleitung kurzfristig weitere Arbeitskräfte bereitzustellen. 24. Abrechnung / Aufmaße Die Abrechnung erfolgt nach Leistungsbereich, Zeichnung und VOB. Die vorzulegenden Abrechnungszeichnungen mit eingetragenen Abrechnungspositionen, Beschreibung und Mengenberechnung sind dem AG in 2-facher Aus- fertigung auf DIN A4 gefaltet zu übergeben. Fehlende Maße in den Ausführungszeichnungen werden durch gemeinsame örtliche Aufmaße, in den vom AN vorzulegenden Abrechnungszeichnungen ergänzt. Jeder A-Conto-Rechnung sind Nachweise bzw. Aufstellungen der bis dahin erbrachten Leistung beizufügen. A-Conto-Rechnungen werden mit max. 90% der Auftragssumme abgerechnet. 25. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind der Bauleitung anzuzeigen. Stundenlohnzettel sind der Bauleitung spätestens 1 Tag nach der Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorzulegen. Später eingehende Stundenlohnzettel bzw. Stundenlohnzettel ohne Unterschrift der Bauleitung werden nicht anerkannt. 26. Sonstiges In der Leistungsbeschreibung aufgeführte Arbeiten verstehen sich einschließlich Lieferung aller dazu- gehörigen Baumaterialien, kompletter Anfertigung und fachgerechter Montage, soweit in den einzelnen Positionen nichts anderes aufgeführt ist. Alle hierfür erforderlichen Nebenarbeiten und Auf- wendungen, sowie die Kosten der Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreis der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen die nach der allgemeinen Praxis zu einer vollständigen Leistung gehören oder sich zwangs- läufig bei der Ausführung ergeben, hat er mit einzu- kalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht oder nicht ausdrücklich erwähnt sind. 27. Abzüge Von der Abrechnungssumme werden dem Auftragnehmer in Abzug gebracht: Bauwasser : 0,25 % Baustrom : 0,25 % Baustellen-WC : 0,25 % Bauwesensversicherung : 0,25 %
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Bodenbelagsarbeiten - Vinylboden -
01
Bodenbelagsarbeiten - Vinylboden -
01.001 Untergrund schleifen / reinigen Untergrund aus vorhandenem Zementestrich mit einem Reinigungsschliff säubern und die Fläche absaugen.
01.001
Untergrund schleifen / reinigen
250.00
01.002 Abfräsen Estrichoberfläche Abfräsen der Estrichobertfläche aus Zementestrich von Kleberesten des Altbelags (PVC; Teppich). Ausführung nach Rücksprache und auf Anweisung der Bauleitung.
01.002
Abfräsen Estrichoberfläche
900.00
01.003 Estrichfugen /-risse schliessen Schwindfugen, Kellenschnitte und Risse im Estrich aufschneiden und mittels 2-Komponenten Epoxidharz kraftschlüssig schliessen / verbinden. Abgerechnet wird die Länge dere Fuge. Notwendige Metallklammerung quer zur Fuge in den m-Preis einrechnen.
01.003
Estrichfugen /-risse schliessen
150.00
m
01.004 Übergänge anspachteln Übergangsbereiche vom PVC-Bodenbelag zu Fliesen fachgerecht anspachteln. Streifenbreite ca. 1,0 - 1,5 m.
01.004
Übergänge anspachteln
50.00
m
01.005 Unterboden grundieren Unterboden mit einer 2-Komponenten-Spezial-Füll-Grundierung vorbehandeln / bearbeiten. Fabrikat: 'Henkel Thomsit R 790' oder gleichwertig, Bieterangabe:
01.005
Unterboden grundieren
1,150.00
01.006 Unterboden spachteln Unterboden mit einer zementären Spachtelmasse in einer Schichtdicke von d= 2 mm glätten. Ausführung im Rakelverfahren. Fabrikat: 'Henkel Thomsit DX' oder gleichwertig, Bieterangabe:
01.006
Unterboden spachteln
1,150.00
01.007 Zulage Mehrdicken 1 mm Zulage zur Vorposition für Spachtelmehrdicken je 1 mm.
01.007
Zulage Mehrdicken 1 mm
250.00
01.008 Design-Bodenbelag aus Vinyl nach EN ISO 10582, Design-Bodenbelag aus Vinyl nach EN ISO 10582, heterogen, mit transparenter Nutzschicht, produziert mit phthalatfreien und biologischen Weichmachern, formaldehydfrei, besonders emissionsarm, 100% recyclebar. Besonders pflegeleicht durch werkseitige, extra starke PUR-Polyurethanvergütung (UV-gehärtet). Planken, mit werkseitig gefasten Kanten zur vollflächigen Verklebung. Standardfarbton /-design nach Wahl AG. Flächengewicht EN ISO 23997: 4290 g/m2 Klassifizierung EN ISO 10874: Klasse 23, 33, 42 Gesamtdicke EN ISO 24346: 2,5 mm Nutzschichtdicke EN ISO 24340: 0,55 mm Maßbeständigkeit EN ISO 23999: <= 0,1 % max. Brandverhalten EN 13501-1: Bfl-s1 Rutschhemmung DIN 51130: R 10 / EN 13893: DS Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3: 2 dB Wärmeleitfähigkeit EN 12524: 0,25 W/(m∙K) Elektrostatisches Verhalten beim Begehen EN 1815: <= 2 kV, antistatisch Chemikalienbeständigkeit EN ISO 26987: beständig gegen Chemikalien (in Abhängigkeit von Konzentration und Einwirkzeit) Stuhlrolleneignung ISO 4918: ja, Typ W, EN 12529 Fußbodenheizung EN 1264-2: geeignet, max. 27˚C, für Warmwasser-Fußbodenheizung Fachgerecht verlegen auf dem nach DIN 18365 vorbereiteten Untergrund, gemäß den Empfehlungen des Bodenbelags- sowie Klebstoffherstellers. Fabrikat: 'Objektfloor Expona Commercial' oder gleichwertig, Bieterangabe:
01.008
Design-Bodenbelag aus Vinyl nach EN ISO 10582,
1,150.00
01.009 PVC-Hartkernsockelleiste PVC-Hartkernsockelleiste h= 60 mm, in einer Standardfarbe nach Wahl, liefern und anbringen, einschl. aller Zuschnitte, Anarbeiten an Leibungen, Raumecken, etc., komplett in fertiger Arbeit.
01.009
PVC-Hartkernsockelleiste
765.00
m
01.010 Kernsockelleiste weiß, h= 60 mm Kernsockelleiste aus HDF-Kern, vollummantelt aus chlorfreiem Hochleistungskunststoff mit flexibler Weichlippe zu Wand und Boden, liefern und fachgerecht nach den Verarbeitungs- richtlinien des Herstellers anbringen, einschl. aller Zuschnitte, Anarbeiten an Leibungen, Raumecken etc., komplett in fertiger Arbeit. Sockelhöhe: 60 mm, Überdeckung: 12,6 mm, Farbton: weiß, Innen- und Außenecken sowie Endkappen sind stanzbar, Untergrund: Gipsputz/Gipskarton Fabrikat: ' Döllken, Cubu flex life 60' oder gleichwertig, Bieterangabe:
01.010
Kernsockelleiste weiß, h= 60 mm
O
765.00
m
01.011 Dehnfugenprofil Witte 2,5 mm Dehnfugenprofil aus 2 Aluminium L-Winkel, Schenkellänge 2,5 mm, mit zwischenliegender, farbiger Silikonmasse, Farbton passend zum Bodenbelag, liefern und im Bereich der Estrich-Dehnfuge fachgerechjt einbauen und beidseitig anspachteln. Fabrikat: 'Witte Dehnfugenprofil Alu 2,5 mm' oder gleichwertig, Bieterangabe:
01.011
Dehnfugenprofil Witte 2,5 mm
50.00
m
01.012 Türzargen versiegeln Übergangsbereiche PVC-Belag / Türzargen mit farbig passendem Silikon versiegeln.
01.012
Türzargen versiegeln
70.00
Stk
01.013 Anschlussfugen Silikon Silikon-Anschlussfugen an angrenzende Bauteile, fachgerecht herstellen und glätten. Fugenbreite: bis 5mm, Fugenfarbe: passend zum Bodenbelag
01.013
Anschlussfugen Silikon
130.00
m
01.014 Türübergangsschienen Türübergangsschienen Einzellängen bis 1,0 m liefern und montieren.
01.014
Türübergangsschienen
O
1.00
Stk
01.015 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters, einschl. aller Nebenkosten zum Nachweis.
01.015
Facharbeiterstunden
O
1.00
Std
01.016 Helferstunden Stunden eines Helfers, einschl. aller Nebenkosten zum Nachweis.
01.016
Helferstunden
O
1.00
Std

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