Metallbau / Vordach
RM-24-026 - Konrad-Adenauer-Straße 12, Offenbach
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angebotsanfrage: Metallbauarbeiten/ Hauseingangsbereich Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung Konrad-Adenauer-Str. 12 in 63073 Offenbach am Main Bauzeit gesamte Maßnahme: 05/2026 - 02/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Metallbauarbeiten/ Hauseingangsbereich
01 METALLBAUARBEITEN - K.-Adenauer-Str. 12
01
METALLBAUARBEITEN - K.-Adenauer-Str. 12
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Konrad-Adenauer-Str. 12 in Offenbach handelt es sich um ein direkt auf der Nordseite an das Wohnhaus Konrad-Adenauer-Str. 14 angrenzendes Wohngebäude aus dem Baujahr 1973. Das Gebäude gliedert sich in Kellergeschoss, Erdgeschoss, sieben Ober- geschosse und das Dachgeschoss (8.OG). Im Erdgeschoss und in den sieben Obergeschossen sind jeweils 3 Wohnungen und damit insgesamt 24 Wohneinheiten angeordnet. Im Dachgeschoss befinden sich ausschließlich Wirtschaftsräume, wie u.a. Abstell- und Trockenräume der Mieter und Räume zur Unterbringung technischer Anlagen, wie die Aufzugsmaschine. Der Treppenraum erschließt sämtliche Geschosse und hat den direkten Ausgang ins Freie im Erdgeschoss. Innerhalb des Treppenraums ist ein Aufzug angeordnet, der vom Keller bis zum 7.OG reicht. Der Zugang auf das Flachdach erfolgt über eine Tür im Maschinenraum. Die Gesamthöhe des Wohnhauses beträgt ca. 27,00 m. Das Kellergeschoss ragt ca. 1,00 m aus dem Gelände heraus. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Baugenossenschaft Odenwaldring eG, Waldstr. 182, 63071 Offenbach/Main. Sämtliche Wohneinheiten sind vermietet und bewohnt. Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die aktuellen Anforderungen der KfW an ein Effizientzhausstandard von 70 (BEG), für das Gebäude zu erreichen. Hierbei sollen folgende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden (grober Überschlag): - Austausch der Fensterelemente inkl. Innen- / Außenfensterbänke - Sanierung vorh. Rollläden (Einbau Dämmung, Tausch Behang   Kastedeckel und Gurtzug) - neue Vorbaurollladen für Balkonfensterelemente, Bedienung Gurtzug - Austausch der Kellerfenster - Erneuerung des Flachdachaufbaus inkl. Dämmung und der Entwässerung - Aufbringen eines WDVS - Anbringen einer Kellerdeckendämmung - Austausch der Wohnungseingangstüren - Austausch der Haus- und Keller- und Dachzugangstüren (außen) - Erneuerung der Hauseingangstür - Errichtung einer freistehenden Briefkastenanlage - Betonsanierung bestehender Balkonplatten und -brüstungen inkl.   Austausch der Brüstungsgeländer - Betonsanierung der Kellerniedergänge - Austausch der massiven Vordachkonstruktion gegen Glasvordach - malermäßige Überarbeitung der Treppenhauses - ersatzloser Rückbau der Heizkörper im Treppenhaus - Erneuerung der Elektroinstallationen im Keller - neue Tür- und Gegensprechanlage - evtl. Anordnung von Balkonsteckdosen - Hydraulischer Abgleich
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbau Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C: - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18 335 Stahlbauarbeiten - DIN 18 357 Beschlagarbeiten - DIN 18 360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten - DIN 18 361 Verglasungsarbeiten - DIN 18 364 Oberflächenschutz Stahl und Aluminium - DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vor- gesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Aus- schreibung zum Tragen kommen, insbesondere: DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den techn. Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragl. Konsequenzen hinzuweisen. Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen. 1. Fertigungsunterlagen Nach Auftragserteilung ist umgehend, jedoch spätestens nach 12 Werktagen eine aussagekräftige Ausführungsplanung für die ausgeschriebene Leistung vom AN durchzuführen und dem AG als Detail und Werkstatt- und Montagezeichnungen, bestehend aus Grundriss/ Ansicht / Schnitt M 1:20 und Details 1:1 in dreifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorzulegen. Die Details müssen alle wesentlichen Punkte und die Anschlüsse darstellen. Ebenso sind die erforderlichen statische Berechnungen, Prüfzeugnisse und Nachweise recht- zeitig vorzulegen. Genehmigt wird, sofern nicht eine Fertigung nach theoretischen Maßen vereinbart ist, nur die formale Ausführung ohne Verantwortung für maßliche Richtigkeit. Sämtliche vom AN anzufertigenden Details-, Ausführungs- und Werkstattzeichnungen sind in die EP´s einzurechnen. 2. Statik Die Profilauswahl hat auf Grundlage der stat. Erfordernisse zu erfolgen. Statische Berechnungen für die Bauteile u. Konstruktionen einschl. Verankerungen sind zu erbringen. Die Dimensionen der Verbindungs- und Befestigungsmittel sind nach statischen Erfordernissen zu wählen. Die in der Ausschreibung vorgegebenen Dimensionen sind vom Bieter in statischer Hinsicht eigenverantwortlich zu überprüfen. 3. Maße Alle in Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigen- verantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen sind nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu montieren. Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Gleiches gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie für den Abstand zum Fußboden. 4. Verbindungen und Befestigungen In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Befestigungselemente wie Schrauben, Dübel, etc. und die dazu notwendigen Bohrungen an allen Bauteilen, sowie die Befestigungen an den Rohbauteilen wie Fundamente, Wänden etc. Falls erforderlich sind Einbauteile dem Rohbaugewerk zum Einbau beizustellen. Alle Verbindungs- und Befestigungsmittel müssen       aus nichtrostendem Stahl bestehen. Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich die Bauteile bei Temperaturänderungen ungehindert ausdehnen können, ohne dass es in diesem Zusammenhang zu Schäden irgendwelcher Art kommt. Die Befestigung am Baukörper ist nur durch Dübelsetzen zugelassen soweit der statische Nachweis und das LV hier nicht ausdrücklich andere Befestigungsarten vorsieht. Es sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Halterungen in Gipsmörtel sind ausnahmslos nicht zulässig. 5. Fügetechnik Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss durch Isolierzwischenlage sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente unter- einander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. 6. Verzinkungen Sämtliche Stahlprofile und sichtbare Konsolbefestigungen im Aussenbereich sind zu verzinken. Stahlteile: Feuerverzinkung als - Profilstahl: Stückverzinkung DIN EN ISO 1461 Oberfläche der Stahlteile entrostet,   entzundert, gesandstrahlt und feuerverzinkt, - Feinbleche: Bandverzinkung DIN EN 10142 und DIN EN 10147 Zusätzlicher besonderer Korrosionsschutz ist an Kanten und Bohrungen aufzubringen. Fertig beschichtete und / oder verzinkte Bauteile dürfen auf der Baustelle nicht mehr geschweißt werden und müssen durch Verschraubung zusammengefügt werden. Für verzinkte Blech- und Stahlteile sei besonders auf das Merkblatt Nr. 5 des Bundes- verbandes Farbe- und Sachwertschutz in Frankfurt/Main hingewiesen. 7. Schweißarbeiten Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er eine Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7 in der Klasse besitzt, die für die ausgeschriebenen Arbeiten ausreichend ist. Schweißnähte sind gleichmäßig sauber geraupt auszuführen. Die Nähte von Schweiß- verbindungen sind durchlaufend, Kehlnähte hohl mit kleinem Radius, Stumpfnähte ohne Wulst, herzustellen. Alle Schweißnähte sind sauber zu verschleifen und nachzuarbeiten. Sollten Schweißarbeiten auf der Baustelle notwendig werden, sind sämtl. feuerver- zinkten Stahlteile soweit abzukleben (zu schützen), daß durch fliegende Schweiß- und Schleifrückstände die verzinkten Oberflächen angrenzender Metallbauteile und Gläser etc. nicht angegriffen werden. 8. Schutz der Bauteile Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon fertig oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen. Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen.       angfe1031 9. Einbau und Anschlüsse an den Baukörper Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutz sowie Fugenbewegung sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Metallbau
01.01 Hauseingangstürelement
01.01
Hauseingangstürelement
01.02 Vordach
01.02
Vordach
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten