Zimmerer- und Holzbauarbeiten
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Angebotsanfrage: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
01 ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
ZIMMERER- UND HOLZBAUARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise Die vorhandene Dacheindeckung einschl. Kaminköpfe wird bis zur Rohdecke durch das Gewerk Abbruch abgebrochen. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass kein Kamin bestehen bleibt. Auf der Rohdecke wird eine Notabdichtung aus Bitumendachbahn aufgebracht. Auf diese Abdichtung werden die Holzrahmenelemente montiert, wobei eine benötigte Kranstellung einzukalkulieren ist (gesonderte Position). Der Aufstellort eines Mobilkranes ist in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Wir weisen darauf hin, dass keine Kranbereitstellung seitens des Auftrag- gebers erfolgen wird. Durch das Holzbauunternehmen ist die Werkplanung der Elemente zu erbringen.
Objektspezifische Ausführungshinweise
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten 2 BESONDERER TEIL  -  Zimmer- und Holzbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52160 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Grundlagen für die Durch-                                        führung von Prüfungen DIN 52161-1 - Prüfung von Holzschutzmitteln; Nachweis von Holzschutz-                                        mitteln im Holz; Probeentnahme aus Bauholz DIN 52161-4 - Bestimmung der Menge von fluoridhaltigen Holzschutzmitteln DIN 52175 - Holzschutz; Begriff, Grundlagen DIN 52183 - Prüfung von Holz; Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Defini-                                        tionen) DIN 68364 - Kennwerte von Holzarten; Festigkeit, Elastizität, Resistenz DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung DIN 68800-1 - Holzschutz im Hochbau; Allgemeines DIN 68800-4 - Holzschutz im Hochbau; Bekämpfungsmaßnahmen gegen                                        Pilz- und Insektenbefall DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 301 - Klebstoffe für tragende Holzbauteile DIN EN 312 - Spanplatten DIN EN 316 - Holzfaserplatten DIN EN 338 - Bauholz für tragende Zwecke; Festigkeitsklassen DIN EN 350-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche                                        Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die                                        Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit                                        von Holz DIN EN 350-2 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche                                        Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die                                        natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von aus-                                       gewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa DIN EN 351-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; mit Holzschutz-                                        mitteln behandeltes Vollholz; Teil 1: Klassifizierung der                                        Schutzmitteleindringung und -aufnahme DIN EN 384 - Bauholz für tragende Zwecke; Bestimmung charakteristischer                                        Festigkeits- Steifigkeits- und Rohdichtewerte DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindest-                                        anforderungen an die Herstellung DIN EN 386 - Brettschichtholz; Leistungs- und Mindestanforderungen an                                        die Herstellung DIN EN 460 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten; Natürliche                                        Dauerhaftigkeit von Vollholz; Leitfaden für die Anforderungen                                        an die Dauerhaftigkeit von                                        Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen DIN EN 518 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderung an                                        Normen über visuelle Sortierung nach der Festigkeit DIN EN 519 - Bauholz für tragende Zwecke; Sortierung; Anforderungen                                        an maschinell nach der Festigkeit sortiertes Bauholz und                                        an Sortiermaschinen DIN EN 622 - Faserplatten DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des                                        Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 844 - Rund- und Schnittholz, Terminologie DIN EN 1059 - Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger                                        mit Nagelplatten DIN EN 1313 - Rund- und Schnittholz; Zulässige Abweichungen und                                        Vorzugsmaße DIN EN 1315 - Dimensionssortierung DIN EN 1316 - Laub-Rundholz; Qualitätssicherung DIN EN 10 025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen;                                        technische Lieferbedingungen DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle DIN EN 20 898 - Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. -- Nr. 8: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfuß-                           bodenbereich -- Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren -                           Grundlagen für Planung uns Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vor- handen ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgest      immt sein; ihre Spreiz- kräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke (z. B. Firstausbildung, Auskragungen von Sparren, Aufschieblinge, Wechsel) mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind grundsätzlich vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in drei- facher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Abweichend von Nr. 3.1.10 der DIN 18334 sind tragende Konstruktionen aus Bauschnittholz mindestens nach der Sortierklasse S 10 bzw. MS 10 gemäß DIN 4074-1 auszuführen. Hersteller von verleimten tragenden Holzbauteilen müssen neben dem lt. DIN 1052-1 geforderten Nachweis außerdem den Eignungsnachweis in der Form erbringen, dass ihr Betrieb in der Liste der zugelassenen Betriebe - veröffentlicht in "Mitteilungen" des DIBt - aufgeführt ist. Dieser Nachweis ist den Bieterunterlagen beizufügen. Metallteile sind gegen Korrosion zu schützen, sichtbare Nägel und Schrauben im Außenbereich sind zu verzinken. Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zu- lassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruk- tion müssen geschraubt werden. Eine statisch beanspruchte Nagelverbindung ist mit mindestens vier Nägeln herzustellen. Während der Montage ist die Konstruktion im Außenbereich gegen Witterungs- einflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen. Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprech- ende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind ohne zusätzliche Vergütung mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleich- wertigem Material von diesem zu trennen. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, ge- putzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Mechanische Verbindungen in Hirnholz sind nur mit speziellen Hirnholzdübeln ausnahmsweise zugelassen. Dabei ist eine statische Wirkung nur in Brett- schichtholz anzunehmen. Stabdübelverbindungen aus Stahl sind - im Unterschied zu flächig wirkenden Bolzenverbindungen - nur mit Passbolzen spielfrei herzustellen. Statisch wirksame Verbindungen mit Balkenschuhen und anderen Blechformteilen sind nur entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung vorzunehmen; diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Alle Nagellöcher sind - wenn die statische Berech- nung nichts anderes aussagt - mit zugehörigen Rillennägeln auszunageln. Auf ein vollflächiges Aufliegen der Hölzer an den Metallteilen ist zu achten; verzogene Hölzer oder solche mit Drehwuchs sind somit ausgeschlossen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist untersagt. Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenboden ist auf einen ausrei- chenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Die Lüftung der vor- handenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein. 2.3.3 Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu ent- fernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staub- saugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei allen eingebrachten Dämmungen ist darauf zu achten, dass sie konvektions- dich      t sind. Alle Fugen, Fußpunkte, Knickpunkte und dergleichen sind mit min- destens 5 cm breiten, selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzu- kleben, wenn nicht durch die Art oder Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwider- standsklasse nicht verringert werden. Werden zwischen Sparren Mineralfaserplatten eingebaut, so müssen sie dem Typ W entsprechen, damit keine Aufwölbung eintritt. Durch den Einbau von Dämmkeilen darf die vorgesehene Schichtdicke nicht gemindert werden. Der erhöhte Verschnitt ist im Preis enthalten. Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vor- gesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: - Werden ausdrücklich Verbindungsmittel aus Formblechen in den Ausschrei-   bungsunterlagen ausgeschlossen, ist das im Preisangebot zu berücksichtigen. - Mit den Preisen sind die aus den übergebenen Unterlagen erkennbaren oder   gewerksüblichen Bohrungen, Fräsungen, Abfasungen, Zapfenverbindungen,   Versatzausbildungen, Auflagerausbildungen, Maßnahmen gegen Aufspaltung,   Transport- und Montagestöße und -verbindungen sowie alle Montagehilfsmittel   und -geräte abgegolten, soweit sie keine Besonderen Leistungen gemäß   DIN 18299 und DIN 18334 darstellen. - Das Nachimprägnieren von Schnittstellen sowie das Liefern und Anbringen   einer Kennzeichnung nach DIN 68800-3 sind im Preis enthalten. - Werkzeichnungen zur Dachaustragung, zur Treppenkonstruktion, zu hand-   werksgerechten Verbindungen und das Herstellen von Lehren sind in die   Preise einzurechnen. - Sofern die Stellfläche von Arbeitsgerüsten im Sinne von Nr. 4.2.2 DIN 18334   durch einfache Abdeckungen von Deckenbalkenlagen, Kehlbalken u.ä. aus   Riegeln und Bohlen herstellbar ist, gilt das Herstellen dieser Stellfläche für   Gerüste als Nebenleistung. - Nr. 4.2.1 DIN 18334 gilt bei Rohbauarbeiten nicht. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeit- lichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorge- gebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist eine Nebenleistung. Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen. Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzu- rechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erar- beitung dieser Pläne. 2.5 Abrechnungshinweise Werden Fachwerkwände nach m² aufgemessen, so wird die Gesamtfläche einschließlich der Gefache gemessen. Wird eine Bohrlochtränkung zur Schädlingsbekämpfung vorgeschrieben mit Angabe der Anzahl der Bohrungen pro m, so gilt - auch bei versetzter Anordnung der Bohrlöcher - die Länge des Kantholzes bzw. Balkens im behandelten Bereich als Aufmaß. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine genaue, prüffähige Holzliste als Abrech- nungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen. 2.6 Besondere Angaben zur Bauausführung Es ist vorgesehen einen Baustellenkran für die Zeit der Rückbauarbeiten am Dachstuhl, die Maurer- und Betonarbeiten im Bereich der Dachaufstockung, sowie für die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten bauseitig zur Verfügung zu stellen. In die Einzelpreise sind dementsprechend keine Kosten für Hebezeuge einzurechen. Die Beistellung erfolgt jedoch ohne Bedienpersonal. Die Bedinung des Baustellenkranes erfolg durch einen eingewiesenen und hierfür Berechtigten Mitarbeiter des Auftragnehmers. Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Des weiteren ist ein Fassadegerüst für den Ausführungszeitraum der nachfol- gend im einzelnen beschriebenen Leistungen des AN bauseitig vorhanden. Während und unmittelbar nach der Montage ist der Wetterschutz der eigenen Konstuktionen vom AN eigenstä      ndig vorzunehmen. Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle Die Baustelleneinrichtung bestehend aus Strom- und Wasseranschluss, sowie Sanitäranlagen wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Ebenso steht ein Baustellenkran in erforderlicher Größe bauseits zur Verfügung. Für die Bereitstellungskosten und die Kosten des Verbrauches erfolgt eine prozentuale Umlage von der Abrechnungssumme. Weitere Baustelleneinrichtung die der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner zu erbringenden Leistung benötigt sind vom AN selbst zu stellen und die Kosten hierfür in die Einheitspreise einzurechen. Da die Platzverhältnisse auf der Baustelle hierfür sehr begrenzt sind ist der Baustelleneinrichtungsplan im Vorfeld mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
BESONDERER TEIL - Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie Angabe Kontakt der Fremdüberwachung: Firma:   ............................................... Anspr.:   ............................................... Straße:   ............................................... Ort:   ............................................... Fon:   ............................................... Fax:   ............................................... E-Mail:   ............................................... ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift (Bieter)
Qualitätsüberwachung nach Holzrahmenbaurichtlinie
Hinweis Ausschreibungsstand Planungsgrundlagen für Kalkulation, Angebot und Ausführung Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag keine finale Ausführungsplanung beziehungs- weise keine vollumfänglichen Plandetails vor. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich teilweise um Annahmen, basierend auf unterschiedlichen Planungs- ständen. Kalkulationsgrundlage bildeten u.a. bereits realsierte Bauvorhaben mit ähn- lichen Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen. Folgende Architekten- und Detailplanungen liegen dieser Ausschreibung zugrunde und sind zwingend zu beachten: Plan- Nr. / Planinhalt Grundrisse 260227_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Außenanlage Entwässerung Tiefbau 260113_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF GR KG 251128_2458_GR AF_EG-2.OG_Index C 260423_2458_CHS 19-23a_Plan 5.05-3.OG - Aufstockung 260206_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Dachaufsicht_Index B Ansichten 251112_2458_GBS_C-H-S-19-23_AF Ansichten_Index A Schnitte 260428_2458_CHS 19-23a_Plan 5.06-Schnitte A+B (Hausnr. 19-19a)-Index B Details 251128_2458_GBS_C-H-S-19-23_DET Bäder 260430_2458_CHS 19-23a_Plan 7.32-Details Nr. 3.1 + 3.2 Treppenhauswand MW (24cm) 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.10-Fassadenschnitt 3.OG 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.30-Details Nr. 1.1 + 1.2 Wohnungstrennwand MW (20cm) 260504_2458_CHS 19-23a_Plan 7.31-Details Nr. 2.1 + 2.2 Wohnungstrennwand MW (30cm) Statik und Positionspläne Statik vom 19.03.2025, 54 Seiten / 25_CHS_19-23a_Statik Positionspläne vom: 19.03.2025 / 27_CHS_19-23_Statik_Positionsplan VA_4850-25 S1 Schalplan 3.Obergeschoss Aufstockung
Hinweis Ausschreibungsstand
01.01 Werk- und Montageplanung
01.01
Werk- und Montageplanung
01.02 Vorbereitung und Sicherung
01.02
Vorbereitung und Sicherung
01.03 Deckenkonstruktion
01.03
Deckenkonstruktion
01.04 Wandkonstruktion
01.04
Wandkonstruktion
01.05 Dachkonstruktion
01.05
Dachkonstruktion
01.06 Sundenlohnarbeiten
01.06
Sundenlohnarbeiten