Maler- und Putzarbeiten
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Angebotsanfrage: Maler- und Putzarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Maler- und Putzarbeiten
1 MALER- UND PUTZARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
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MALER- UND PUTZARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Malerarbeiten - MtV und Ausführungsrichtlinien Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 363 gelten für die Ausführung der Maler- und Lackierarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 4102 Brandschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung Ausführungsrichtlinien Für die einzelnen Anstrichs- und Spachtelsysteme sind Musterflächen anzulegen. Farbmuster sind in solcher Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Farbtöne auch in Bezug auf ihr optisches Gewicht möglich ist. (Vergleiche VOB Teil C, DIN 18 363). Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Muster sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Farbtöne werden durch den Auftraggeber nach RAL-Farbkarten festgelegt. Die Arbeiten dürfen ausschließlich nur nach genehmigtem Farbkonzept erfolgen. Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichsaufbaus müssen ein System eines Herstellers sein, um die Verträglichkeit der Beschichtungsstoffe untereinander zu gewährleisten. Alle Anstrichsaufbauten sollen nach DIN 18 363, VOB Teil C, erfolgen. Die Anstrich- arbeiten beinhalten alle erforderlichen Vorarbeiten, Untergrundvorbehandlungen und Voranstriche. Es dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die für den Untergrund geeignet sind. Als Qualitätsrichtwerte sind die Fabrikate Caparol, Glasorit, Brillux vorgesehen. Grundsätzlich kommen, soweit im Handel lieferbar, lösungsmittelfreie Produkte zur Anwendung. Als Material sind nachweisbar umweltfreundliche Produkte zu verwenden. Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt. Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert: - ohne organische Lösungsmittel - ohne giftige Topfkonservierungsmittel - ohne giftige Fungizide und Algizide - keine Schadstoffemission an die Umwelt - keine freiwerdenden KH-Monomeranteile - keine negative Geruchsbildung - Wasserdampfdurchlässigkeit - äquivalente - Luftschichtdicke sd </= 0,02m Werkstoffe sind nach den Herstellervorschriften zur verarbeiten. Geforderte Mindestver- brauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden. Vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. sind vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Dauerelastische Fugen werden überstrichen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst  Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Bei Wand- und Deckenanstrichen sind vor Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu entfernen und Flächen fein zu säubern. Verunreinigungen durch Schalöl, Fette, Tapeten- kleister o.ä. sind mit geeigneten Mitteln zu entfernen. Fehlstellen sind auszubessern und der Untergrund nach Bedarf vorzubehandeln. Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern. In Feuchträumen ist das Ausbessern von Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. gipsfreien Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren. Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk- Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff-Dispersions- Beschichtungen entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nicht- korrosions- geschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u. dgl. Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä      ich. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. - Kupfer ist vor der Beschichtung mit Peerchloräthylen zu reinigen. - Aluminium ist zu schleifen und zu entfetten. - Hartfaserplatten dürfen vor der Beschichtung nicht angeschliffen werden. Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stahlteile werden auf der Baustelle gestrichen. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten vorrangig auszuführen. Alle Stahlteile sind von Schichten, die die Haftung des Anstrichs beeinträchtigen - wie Schmutz, Staub, Walzhaut, Rost, Fett und Feuchtigkeit und Stoffen die auf den Anstrich zersetzend wirken können - zu befreien und zu reinigen. Die entrosteten Flächen sind mit einer Rostschutzgrundierung, Verbrauch 200 g/m2, zu behandeln. Konstruktionen, die mit einer geeigneten Rostschutzgrundierung versehen sind, müssen wie folgt behandelt werden: - entrosten - reinigen des vorhandenen Anstrichs - ausbessern der Rostschutzgrundierung Verzinkte Konstruktionen müssen wie folgt behandelt werden: - sorgfältig entfetten - Haftgrund auftragen (Verbrauch 150g/m2) Da Verzinkungen von Konstruktionen nach verschiedenen Methoden durchgeführt werden, muss in jedem Fall eine Prüfung der Haftfestigkeit des einzusetzenden Haftgrundes erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Ausführung der Anstricharbeiten in einer detaillierten Aufstellung über nachstehende Punkte genaue Angaben zu machen: - Fabrikat und Bezugsadresse - Angabe des verwendeten Farbtons (z.B. RAL-Ton), - Anstrichart, Aufbau, Verbrauchsmenge und Verarbeitung - Pflegehinweise bei Gebrauch der Bauteile mit Angabe von geeigneten   Reinigungsmitteln - Empfehlung für Erneuerungsanstriche und Reparaturarbeiten   (Fabrikat, Anstrichaufbau und Verarbeitung) - Empfehlung der Zeitabstände für Erneuerungs- und Reparaturarbeiten. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Malerarbeiten - MtV und Ausführungsrichtlinien
Innenputzarbeiten - MtV und Ausführungsrichtlinien Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 350 gelten für die Ausführung der Innenputzarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau Ausführungsrichtlinien Sämtliche zu putzenden Flächen sind vor dem Putzen gründlich von anhaftendem Staub zu reinigen und nach Herstellerrichtlinien vorzubereiten. Das Entfernen haftmindernder Rückstände und das Beseitigen von Graten, Nasen, Metallteilen und sonstigen Unebenheiten ist in den Pauschalpreis einzurechnen. Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot- und fluchtgerecht herzustellen. Beschädigungen sind nachzuarbeiten. Falls nicht schon in anderen Positionen berücksichtigt: Vor dem Putzen sind alle Fenster, Fensterbänke, Türen, Metall- und sonstige eloxierten Teile, Sichtbeton- und Kunststeinteile mit Papier und falls erforderlich mit Folie sowie Klebeband zu verkleben und nach Beendigung der Arbeiten wieder zu entfernen. Die Flächen sind abzuwaschen. Putz- und Farbproben sind auf Anordnung der Bauleitung kostenlos anzusetzen. Alle Stahlzargen oder Eckschienen etc. sind so einzuputzen, dass beim Überstehen exakt der gleiche Abstand zum Wandputz bestehen bleibt.
Innenputzarbeiten - MtV und Ausführungsrichtlinien
1.01 MALER- UND LACKIERARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.01
MALER- UND LACKIERARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.02 MALER- UND LACKIERARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
1.02
MALER- UND LACKIERARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
1.03 INNENPUTZARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.03
INNENPUTZARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.04 INNENPUTZARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
1.04
INNENPUTZARBEITEN - AUFSTOCKUNG 3.OG
1.05 STUNDENLOHNARBEITEN
1.05
STUNDENLOHNARBEITEN