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Angebotsanfrage: Fliesen- und Plattenarbeiten
Bauvorhaben: Energetische Sanierung +
Modernisierung + Aufstockung
Conrad-Hist-Str. 19-23
in 67346 Speyer
Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Fliesen- und Plattenarbeiten
1 FLIESENARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
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FLIESENARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um
ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958.
Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG.
Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge-
bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss
und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von
der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt
ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus.
Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend.
Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen
insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude
CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon-
flächen) im Bestand.
Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter-
ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem
Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz-
liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung.
Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m²,
so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet-
bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5-
facher Balkonflächen).
An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen
werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen
Vorstellbalkon haben.
Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand.
Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard
für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird.
Massnahmen Sanierung (grober Überschlag):
- Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit
Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-
konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen)
- Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen
- Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke
(Innenfensterbänke bleiben im Bestand)
- Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen
- Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung
- Erneuerung Kellerfenster
- Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems
- brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke
(Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.)
- Dämmung Kellerwände am Treppenhaus
- Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder
durch Wegfall Flurnischen
- Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung
der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren
- Austausch Badtüren inkl. Zargen
- Austausch WE-Türen inkl. Zargen
- Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus
- Erneuerung Kelleraußentüren (78/89)
- Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu)
- Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil
wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert
- malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken)
- malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich
- Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG
- Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro)
- Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25)
Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Fliesenarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 352 gelten für die Ausführung der Fliesenarbeiten alle notwendigen
DIN- , EN- und ISO- Normen, insbesondere die
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 353 Estricharbeiten
sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes
ZH 1 /571 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr
DIN 18 195, DIN 18 190 Bauwerksabdichtungen
Fliesenarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften
Fliesenarbeiten - Ausführungsrichtlinien Die alten Fliesenbeläge (Wand und Boden) sowie der Wandputz in den Bädern werden bauseits abgestemmt. Die Wände in den Bädern werden neu mit Kalkzementputz verputzt.
Die Wand- und Bodenbeläge sind hohlraumfrei zu verlegen.
Alle Werkstoffe der Abdichtung, Verlegung und Verfugung sind als komplettes System eines Herstellers auszuwählen, um die Verträglichkeit der Materialien untereinander zu gewährleisten.
Es dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die für den Untergrund geeignet sind. Es ist grundsätzlich 1. Sorte einzubauen. Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Alle Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag, an Türzargen, Innenecken, Anschlüsse an Einbauteile und sanitäre Einrichtungsgegenstände usw. sind mit dauerelastischem Fugenmaterial gemäß DIN 18540 abzudichten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Das Herstellen von Löchern und Aussparungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ist in den Preis einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird ein hydraulischer Fertigfugenmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten.
Alle Wandfliesen sind im Fugenschnitt, d.h. mit senkrecht und waagerecht durch- laufender Fuge, anzubringen.
Vor Aufbringen des Abdichtungsaufbaus ist der vorhandene Untergrund zu reinigen. Mörtelreste und sonstige Erhebungen sind flächig abzustoßen. Grundsätzlich muss der Untergrund dazu sauber, eben, rissfrei, druck- und zugfest, tragfähig und dauerhaft trocken sein. Bei Verlegung auf Unterböden, die noch nicht ihre entgültige Haushaltsfeuchtigkeit erreicht haben oder auf Flächen, die einen diffusionsfähigen Bodenbelag haben müssen, soll mit Hilfe geeigneter Klebstoffe gearbeitet werden. Die Hinweise und Verarbeitungsempfehlungen der Klebstoff- und Spachtelmassenhersteller sind zu beachten. Vor Verlegung ist durch den AN eine CM- Messung zur Feststellung des Restfeuchtegehaltes durchzuführen und zu protokollieren.
Im Bereich von Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen ist durch einen Ausgleich eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Abdichtungen zu schaffen. An den Randausbildungen sind die Abdichtungen entsprechend dem Fußbodenaufbau zu fixieren. Haftbrücken müssen vollständig abtrocknen.
Abdichtungen in Innenräumen sollen stets als "alternative Abdichtungen" nach ZDB- Regelwerk ausgeführt werden. Eine Abdichtung in Innenräumen nach DIN 18195-5 ist nur zulässig, wenn die Abdichtung im Gefälle liegt und sich eine Drainage über der Abdichtung befindet. Die dauerhafte Dichtigkeit der Badewannenanschlüsse und Abdichtungen ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Untergründe sind mit Tiefengrundimprägnierung nach Herstellervorschrift zu isolieren.
Bade- und Duschwannen erhalten bauseitig schallentkoppelte geschäumte Wannenträger und werden ohne Untertritt versetzt. Die Wannenträger sind analog den Wänden zu verfliesen, eine Revisionsöffnung ist jeweils einzubauen, die Fugen in diesem Bereich sind dauerelastisch zu schließen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Verlegerichtung mit der Bauleitung festzulegen. Ein Fliesenverlegeplan ist bei Bedarf herzustellen und vom AN separat zwei Wochen vor Verlegung dem AG vorzulegen. Die Bemusterung findet spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung statt.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten einschl. Lieferung aller Stoffe, Lagerung inkl. deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Fliesenarbeiten - Ausführungsrichtlinien
1.01 FLIESENARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.01
FLIESENARBEITEN - BESTAND EG-2.OG
1.02 FLIESENARBEITEN - AUFSTOCKUNG (3.OG)
1.02
FLIESENARBEITEN - AUFSTOCKUNG (3.OG)
1.03 STUNDENLOHNARBEITEN
1.03
STUNDENLOHNARBEITEN