Betonschneiden/Rückbau Balkone
RM-24-023 - Conrad-Hist-Straße 19-23, Speyer
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Angebotsanfrage: Betonschneidearbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Modernisierung + Aufstockung Conrad-Hist-Str. 19-23 in 67346 Speyer Bauzeit gesamte Maßnahme: 06/2026 - 03/2027 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Betonschneidearbeiten
01 BETONSCHNEIDEARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
01
BETONSCHNEIDEARBEITEN - Conrad-Hist-Str. 19-23
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Beim Bauvorhaben Conrad-Hist-Str. 19-23a in 67346 Speyer handelt es sich um ein Wohngebäude aus dem Baujahr 1958. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Baugenossenschaft Speyer eG. Die Häuser Conrad-Hist-Str. 19-23a sind unmittelbar aneinander stehende Wohnge- bäude mit 3 Vollgeschossen, unausgebauten Dachgeschoss sowie Kellergeschoss und drei Hauseingänge. Die Hauseingänge sind über einen befestigten Fußweg von der Straße aus zu erreichen. Die Gesamthöhe des Wohnhauses inkl. DG beträgt ca. 12,50 m. Das Kellergeschoss ragt ca.80-120 cm aus dem Gelände heraus. Durch den Gebäudeversatz von ca. h= 300 cm ist das Dach nicht durchlaufend. Bei den Blöcken handelt es sich um drei Zweispänner. Alle drei Geschosse besitzen insgesamt sechs Wohneinheiten. Die Gesamtwohnfläche der Wohngebäude CHS 19-23a beträgt für insgesamt 18 WEs ca. 1.338 m² (inkl. 0,5-facher Balkon- flächen) im Bestand. Geplant ist der Abbruch des kompletten Dachstuhl und die anschließende Erweiter- ung durch Aufstockung um eine Wohnetage. Das neue Dach wird entgegen dem Altbestand als Flachdach ausgeführt. Die geplante Aufstockung schafft sechs zusätz- liche Wohneinheiten mit Balkon mit Westausrichtung. Der durch die Aufstockung entsehende Wohnflächenzuwachs beträgt ca. 461 m², so dass mit Abschluss der Umbaumaßnahme für insgesamt 24 WEs eine vermiet- bare Gesamtwohnfläche von ca. 1.799 m² zur Verfügung stehen wird (inkl. 0,5- facher Balkonflächen). An den Objekten sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Alle Wohnungen werden nach der Sanierung eine Loggia bzw. einen Vorstellbalkon haben. Die Aufstockung erhält denselben Standard wie der darunter liegende Bestand. Das Wohnobjekt soll so saniert werden, dass ein energetischer Standard für den Bestand KfW 70 und für die Aufstockung KfW 55 erreicht wird. Massnahmen Sanierung (grober Überschlag): - Aufstockung um eine neue Wohnetage mit Flachdach (Rückbau vorh. DG mit   Satteldach, Herstellen einer Brettstapeldecke, Außenwände als Holzständer-   konstruktion in Holztafelbauweise, Gründach mit Solaranlage auf Teilflächen) - Erneuerung der Balkone durch vorgestellte Balkonanlagen - Austausch Fensterelemente inkl. Außenfensterbänke   (Innenfensterbänke bleiben im Bestand) - Sanierung vorh. Rollladenkästen in allen Bestands-Etagen - Aufsatzrollladenkästen mit Gurtbedienung für Fensterlemente in Aufstockung - Erneuerung Kellerfenster - Aufbringen eines Wärmedämm-Verbundsystems - brandschutztechnische Ertüchtigung der vorh. Kellerdecke   (Laut WSN ist keine KDD vorgesehen.) - Dämmung Kellerwände am Treppenhaus - Strangsanierung und Modernisierung der Bäder, Vergrößerung der Bäder   durch Wegfall Flurnischen - Erneuerung Bodenbelag in Kleinflächen sowie malermäßige Überarbeitung   der von der Sanierung betroffenen Wand- und Deckenflächen in Fluren - Austausch Badtüren inkl. Zargen - Austausch WE-Türen inkl. Zargen - Erneuerung T30-Türen im Treppenhaus - Erneuerung Kelleraußentüren (78/89) - Sanierung der Kellerabgänge im Außenbereich (BetoSan., Geländer neu) - Hauseingangstüren bleiben im Bestand, vorh. BK-Anlage im Seitenteil   wird jeweils um zwei Kästen für neue WEs in Aufstockung erweitert - malermäßige Überarbeitung der Treppenhäuser (Wände, Untersichten, Decken) - malermäßige Überarbeitung der Kellerwände und -decken im öffentlichen Bereich - Herrichtung eines Technikraumes für Fernwärmetechnik im KG - Erneuerung der Anlagentechnik (HLS + Elektro) - Komplettsanierung von 6,0 Leerwohnungen (Stand 15.07.25) Die Bauarbeiten erfolgen im bewohnten Zustand.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifischer Ausführungshinweis Vor Errichtung der neuen Balkonanlagen erfolgt der Rückbau der bestehenden Balkonanlagen. Die vorh. Balkon-Kragplatten werden fassadenbündig abgetrennt bzw. aus den Nischen herausgeschnitten.
Objektspezifischer Ausführungshinweis
Demontagekonzept / Zufahrt Für die nachfolgenden Arbeiten ist ein Demontagekonzept zu erstellen und vom SiGeKo und der Bauleitung im Vorfeld schriftlich bestätigen zu lassen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Erst mit Freigabe des Demontagekonzeptes dürfen die Arbeiten ausgeführt werden. Die Zufahrt für erforderliche Hubarbeitsbühnen und Krantechnik, zum Rückbau der nachfolgend beschriebenen Balkonanlagen, erfolgt über eine bauseitig hergestellte Baustraße.
Demontagekonzept / Zufahrt
Maßgebende Technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 459 gelten für die Ausführung der Arbeiten gelten alle notwendigen DIN- und EN Normen sowie: - Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau- Berufsgenossenschaften - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführungsrichtlinien Werden die Abbrucharbeiten unterbrochen, so ist die Abbruch- oder Rückbaustelle abzusichern. Bauteile, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sind abzusprießen. Abbruchmaterial wird Eigentum des AN, sämtlicheSchuttreste sind zu entsorgen. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Abrechnung von Deponie- und Entsorgungskosten. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführg der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. Sicherungsmaßnahmen Die Abbrucharbeiten sind unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften durchzuführen. Dazu hat der AN alle Leistungen, die zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsbereiche und Einrichtungen zweckdienlich und erforderlich sind, einzukalkulieren. Es müssen zuverlässige Sicherungsmassnahmen getroffen werden, damit Personen sowie Gegenstände im Baustellen- bereich durch die Arbeiten nicht gefährdet werden. Dazu gehören im Besonderen: - alle Schutzmaßnahmen an öffentlichen und nachbarlichen   Einrichtungen und Gebäuden vor Beschädigung und   Verschmutzung durch die Abbrucharbeiten. - Witterungsschutz auf der Dachfläche während der Umbau-   massnahmen auf Dachöffnungen, abgebrochenen   Schornsteinköpfen etc. In Teilflächen, mit geeigneten Planen   und Notentwässerung. Die Zugänge zu den Hauseingängen sind für die Mieter stets frei und zugänglich zuhalten. Verschmutzung durch die Abbrucharbeiten sind arbeitstäglich zu beseitigen.
Maßgebende Technische Vorschriften
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung Das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrich- tung für sämtliche im nachfolgenden  Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistung- en, Materialien und der dafür erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge einschl. Bauaufzug, Kran und Arbeitsgerüste sind in die Positionen/ Einheitspreise einzukalkulieren. Einschl. nach Abschluss der Arbeiten alle Geräte, Werkzeuge, sonstige Betriebsmittel und Werkstoffreste wieder abzubauen bzw. abzufahren/ zu entsorgen. Die in Anspruch genommenen Flächen sind sauber zu hinterlassen.
Gewerkespezifische Baustelleneinrichtung
01.01 Rückbau Balkonanlagen
01.01
Rückbau Balkonanlagen
01.02 Weitere Schneidearbeiten
01.02
Weitere Schneidearbeiten
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten