Fassadenarbeiten Haus 10A
RM-23-022 - Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt (hier 10A)
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Angebotsanfrage: Fassadenarbeiten Bauvorhaben: Hermannstr. 10 A in Darmstadt (Bauabschnitt BA2) Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz          einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Fassadenarbeiten
01 Fassadenarbeiten
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Fassadenarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen. Auszug aus Freiflächenplan Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden. Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude: Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV Haus 10B: Gebäudeklasse GK III Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet, die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech- nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan- lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim. Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden: · Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum. Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen: · Schadstoffsanierung · Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke · Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren · Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG) · Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel · Betonsanierung (u.a. Balkone) · Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C) · Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge · Anstrich Kellerwände und Decken · Anbringung Kellerdeckendämmung · Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder · Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu · Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu · Bäder neu · Anpassung Gasversorgung · Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel · Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu · Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer · Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu · Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu · Glasfaserversorgung neu · Innenbeleuchtung neu · Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B · Möblierung der Gemeinschaftsräume · Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser · Barrierearme Erschließung · Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich. Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen. Voraussichtlicher Bauablauf: 1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B 06/2025 - 06/2026 2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A  inkl. Verbindungsgang zu Haus 10 08/2026 – 06/2027 3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B  inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B 07/2027 - 01/2029 Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 2. Bauabschnitt (Haus 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10).
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Flächen/ Bereiche - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
Allg. Hinweise
Fassadenarbeiten - Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) 1. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C: DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehene Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen insbesondere: DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkbättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen. Weiter sind zu beachten: Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaft. Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN- und ISO Vorschriften nicht widersprechen. Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a. ATVs der VOB Teil C die nachstehend aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). 1.1 Ausführungsqualität Die Ausführung der Arbeiten ist vom Systemhersteller zu überwachen und durch Abnahmebescheinigungen über - die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor Arbeitsbeginn) mit Anweisungen für die Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Armierung der Dämmplatten - die Qualität der Putzoberfläche vom Systemhersteller zu bestätigen. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle Abnahmebescheinigungen direkt vom Systemhersteller. Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiter. Der AG behält sich eine stichprobenartige Nachkontrolle zur Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der Verarbeitungsrichtlinien vor. Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben, gehen die mit dem Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten voll zu Lasten des AN. In diesem Falle behält sich der Auftraggeber weitergehende rechtliche Schritte vor. 1.2. Statik Die Wahl der Befestigung der Dämmplatten nach Vorgaben Systemhersteller. 1.3. Maße Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderl. Messungen und Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen haben nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu erfolgen. 1.4. Muster Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom Musterplatten (ca. 1 m2) für die Ausführung des Sytems und der Oberflächen dem AG vorzulegen. (je 3 verschiedene Farben und 0berflächen pro Bauteil). Die Musterplatten mit den ausgewählten Farbmustern bleiben bis zur Fertigstellung der Arbeiten beim AG. 1.5. Schutz der Bauteile Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon fertig- oder teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen. Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen. Fenster und Außentüren einschl. der Aussenfensterbänke sind durch vollflächiges Überdecken mit Folie, welche ringsum dicht abgeklebt sein muss, zu schützen. Die Dachflächen sind im Bereich der Putzarbeiten abzudecken. Dachflächen müssen zur Abnahme einwandfrei sauber sein. Es sind nur Klebebänder zu verwenden, die rückstandsfrei entfernt werden können. Abdeckungen und Abklebungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen, auch abschnittsweise an fertiggestellten Fassadenteilen. Dabei sind die Abdeckungen der Fenster und Türen zeitlich auf ein Minimum zu beschränken um die Belüftung der Wohnungen       nicht zu beeinträchtigen. Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile des Bestandes und der Nachbargebäude sowie vorhandene Außenanlagen vor Verschmutzungen und Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des AN ist dieser ersatzpflichtig. 1.6. Ausführung Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot- und fluchtgerecht herzustellen. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d. R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Hohlräume sind mit Dämmmaterial satt und ohne Fehlstellen auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind eventuelle Staubablagerungen zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. 1.7 Anschlüsse an den Baukörper Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Schlagregen darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Fassadenarbeiten - Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
Vorgesehene Maßnahmen Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und das äußere Erscheinungsbild soll gewahrt werden. Um die Fassade energetisch zu ertüchtigen, sind nachfolgende Maßnahmen vorgesehen: - Der Bestandsputz Haus 10A wird komplett abgeschlagen, einschl. des Sockelputzes. - Die vorhandenen Fensterumrandungen aus Steinplatten bleiben erhalten und werden nicht weiter bearbeitet. Deshalb ist bei den Fasadenarbeiten besonderes darauf zu achten, dass es keinen Beschädigungen an den Steinplatten kommt. - Aufbringen eines WDVS mit Mineralwolle- Laibungsdämmplatten d= 30 mm. Rund um die vorhandenen Fenster herum sind Natursteingewände angeordnet, die eine Dicke von ca. 4,5 cm (ab Mauerwerk) aufweisen. Diese Gewände sollen auch nach der energetischen Sanierung noch sichtbar und erhaben zu sehen sein. Das geplante Fassadendämmsystem weicht von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung / allgemeinen Bauartgenehmigung Z-33.43-61 [1a] dadurch ab, dass die Laibungsdämmplatten „Sto-Steinwolleplatte L2/B/H2 W3“, d = 30 mm zur Anwendung kommen sollen. Dem AG liegt eine gutachterliche Stellungnahme vor, da dieser Sachverhalt durch die Zulassung nicht abgedeckt ist.
Vorgesehene Maßnahmen
01.01 Vorarbeiten, Schutzmaßnahmen
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Vorarbeiten, Schutzmaßnahmen
01.02 WDVS und Anschlüsse
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WDVS und Anschlüsse
01.03 Sockel
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Sockel
01.04 Betonkosmetik
01.04
Betonkosmetik
01.05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten