Rohbauarbeiten / Baumeisterarbeiten
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Angebotsanfrage: Baumeisterarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - November 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Baumeisterarbeiten
01 BAUMEISTERARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
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BAUMEISTERARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der Baumaßnahme An der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.320 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen: Lage Das Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: • Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85 m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58 m, Höhe Traufe 11,25 m • 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss •3x Zweispänner •3 Hauseingänge •8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40 m²) •16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65 m²) •im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen •Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume •Dachgeschossnutzung: Trockenraum •Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung d      es Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise
Objektspezifische Ausführungshinweise
E
Maurer- und Betonarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 330 gelten für die Ausführung der Maurerarbeiten insbesondere die DIN 18050, DIN 18100, DIN 18202, DIN 18203, DIN 1053, DIN 105, DIN 106, 4102, 4108 und 4109 und alle für die Ausführung von Maurerarbeiten sonstigen Vorschriften und Bestimmungen, die AGI- Arbeitsblätter und die Verarbeitungs-Richtlinien der Hersteller. Zusätzlich zur DIN 18 331 gelten für die Ausführung der Betonarbeiten insbesondere die EN 206 mit deutschen Anwendungsregeln. DIN 18202, DIN 18203 und  DIN 18014. Es darf nur Zement, der Normüberwachung der EN 197 unterliegt, verarbeitet werden. Festigkeits-, Konsistenz- und Expositionsklassen sowie besondere  Betoneigenschaften und -Ausführung sind nach den statischen Erfordernissen und den Bedingungen vor Ort festzulegen und einzubauen. Auf die besonderen Anforderungen an die Eigen- und Fremdüberwachung nach EN 206 wird hingewiesen. Weiterhin sind zusätzlich zu DIN 18 330 und 18 331 die Ausführungsrichtlinien zu beachten
Maurer- und Betonarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften
Maurer- und Betonarbeiten - Ausführungsrichtlinien Betonarbeiten: Tragende Betonbauteile sind grundsätzlich in F90 nach DIN 4102 auszuführen. Befestigungsteile wie Anker- und Halfenschienen usw., welche fest mit der Trag- konstruktion verbunden sein müssen, sind entsprechend den statischen Erforder- nissen einzubauen. Schall- und Wärmebrücken sowie Kondens- und Tauwasserbildung sind durch geeignete Konstruktionen und durch Anbringen bzw. Verwendung geeigneter Dämmstoffe völlig auszuschließen. Die Lieferung und der Einbau von Dreikantleisten jeglicher Dimensionen für gebrochene Kanten ist vorzusehen. Bewehrung: Die Abnahme der Bewehrung hat der AN bei der zuständigen Behörde oder dem Prüf- ingenieur in eigener Verantwortung zu beantragen. Über die jeweiligen Abnahmen sind der Bauleitung des AG umgehend und unaufgefordert Protokolle vorzulegen. Vor Abnahme der Bewehrung darf grundsätzlich nicht betoniert werden. Maurerarbeiten: Das gesamte Mauerwerk ist vollfugig, verbandgerecht, sowie vollkommen eben, lot- und fluchtgerecht herzustellen. Alle Wände bzw. Wandanschlüsse sind verzahnt herzustellen. Tragende und aussteifende Wände sind mit abgetreppter Verzahnung herzustellen. Anschlüsse an bestehende Wände sind mittels Maueranschlussankern auszuführen. Der Einbau der nach HBO geforderten Feuerwiderstandsklassen ist vor Ort mit Prüfsiegel zu bestätigen. Bei nicht tragenden Wänden ist ein gleitender Deckenanschluss mit Mineralfaser- Dämmstreifen entsprechend der Deckendurchbiegung herzustellen. Die Fugen sind später mit Brandschutzmörtel zu schließen. Die Bemessung des Mauerwerks hat entsprechend den Wärme-, Schall- und statischen Anforderungen zu erfolgen. Aussparungen und Schlitze sind entsprechend der DIN 1053 auszuführen. Es dürfen nur dauerhaft gegen Korrosion geschützte, d. h. mind. feuerverzinkte Stahl-, Eisen- und Metallteile eingebaut werden. Schall- und Wärmebrücken sowie Kondens- oder Tauwasserbildung sind durch Verwen- dung geeigneter Dämmstoffe völlig auszuschließen. Im Kellergeschoss ist an neuen Wänden eine horizontale Isolierung aus Bitumenbahnen, mit Alu-Einlage, gegen die Vermeidung aufsteigender Feuchtigkeit einzubauen. Werden die geforderten Maßtoleranzen überschritten, so ist die vertragsgerechte Genauigkeit in Absprache mit dem AG, z. B. durch Verputzen, Schlämmen, Vormauern und dergleichen auf Kosten des AN herzustellen. Gips bzw. gipshaltige Stoffe dürfen nicht zum Befestigen von Stahl-, Eisen- und Metall- teilen sowie nicht an Gebäudeaußenflächen und nicht in Nass- und Feuchträumen verwendet werden. Leistungsumfang: Die Maurer- und Betonarbeiten erfassen alle zur schlüsselfertigen Leistungserstellung erforderlichen Maurer- und Betonarbeiten.
Maurer- und Betonarbeiten - Ausführungsrichtlinien
Innenputzarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 350 gelten für die Ausführung der Innenputzarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau Ausführungsrichtlinien Sämtliche zu putzenden Flächen sind vor dem Putzen gründlich von anhaftendem Staub zu reinigen und nach Herstellerrichtlinien vorzubereiten. Das Entfernen haftmindernder Rückstände und das Beseitigen von Graten, Nasen, Metallteilen und sonstigen Unebenheiten ist in den Pauschalpreis einzurechnen. Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot- und fluchtgerecht herzustellen. Beschädigungen sind nachzuarbeiten. Falls nicht schon in anderen Positionen berücksichtigt: Vor dem Putzen sind alle Fenster, Fensterbänke, Türen, Metall- und sonstige eloxierten Teile, Sichtbeton- und Kunststeinteile mit Papier und falls erforderlich mit Folie sowie Klebeband zu verkleben und nach Beendigung der Arbeiten wieder zu entfernen. Die Flächen sind abzuwaschen. Putz- und Farbproben sind auf Anordnung der Bauleitung kostenlos anzusetzen. Alle Stahlzargen oder Eckschienen etc. sind so einzuputzen, dass beim Überstehen exakt der gleiche Abstand zum Wandputz bestehen bleibt.
Innenputzarbeiten - Maßgebende technische Vorschriften
Estricharbeiten - Zusätzliche Vertragsbedingungen Neben den allgemeinen Angaben, Normen, Vorschriften und Merkblättern werden für die  Arbeiten in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung außerdem vereinbart: - DIN 18 353 Estricharbeiten - DIN 18 560 Estriche im Bauwesen - DIN 18 164 Dämmstoffe für das Bauwesen - Richtlinien + Hinweise des BEB - Bundesverband Estrich und Belag - Herstellervorschriften Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Bedenken gegen die ausgeschriebene Ausführungen sind mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Hinweis zur Leistungsbeschreibung: Vor Beginn der Estricharbeiten ist die jeweilige Geschossdecke vom AN auszunivellieren. Sollte Ausgleichsestrich erforderlich werden, ist dies vor Beginn der Arbeiten anzumelden. Der Estrich ist als Untergrund für Boden- und Fliesenbeläge mit entsprechend Oberfläche herzustellen. Schwindfugen sind nach Notwendigkeit anzulegen und soweit erforderlich mit Epoxidharz zu vergießen. Die Baustelle ist sauber zu verlassen. Die Estriche sind bis zur Begehbarkeit wirksam abzuschranken. Die EP´s in den Positionen gelten als Komplettleistung. Dies bedeutet, dass alle Vor- und Nebenleistungen in den Angebotspreis einzurechnen sind, insofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben wurden. Für bauseitige CM-Messungen durch den Bodenleger sind entsprechende Prüfstellen durch den Estrichleger zu markieren. Nachfolgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert in den Positionen erwähnt: - Reinigen des Untergrundes - Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen   während der Estricharbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln   und dergleichen. - Herstellen der Anschlüsse der Estriche an angrenzende Bauteile, z.B. Wände,   Schwellen, Zargen, Bekleidungen, Anschlagschienen, Vorstoßschienen. - das Abstellen des Estriches in Türbereichen - Trennfugen nach Erfordernis herstellen und fachgerecht verschließen - Baustelleneinrichtung für nachfolgend beschriebene Leistung; Maschinen und   Geräte zur Ausführung nachfolgender Leistungspositionen anfahren/ vorhalten und   abfahren.
Estricharbeiten - Zusätzliche Vertragsbedingungen
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Maurer- und Betonarbeiten - Strang
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Maurer- und Betonarbeiten - Strang
01.03 Innenputzarbeiten - Strang
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Innenputzarbeiten - Strang
01.04 Estricharbeiten - Strang
01.04
Estricharbeiten - Strang
01.05 Innenputzarbeiten - Leer-Wohnungen
01.05
Innenputzarbeiten - Leer-Wohnungen
01.06 Innenputzarbeiten - Treppenhäuser
01.06
Innenputzarbeiten - Treppenhäuser
01.07 Estricharbeiten - KG
01.07
Estricharbeiten - KG
01.08 Baumeisterarbeiten - DG
01.08
Baumeisterarbeiten - DG
01.09 Maßnahmen nach Bedarf
01.09
Maßnahmen nach Bedarf
01.10 Erd- und Außenanlagenarbeiten
01.10
Erd- und Außenanlagenarbeiten
01.11 Stundenlohnarbeiten
01.11
Stundenlohnarbeiten