Dachdeckerarbeiten
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - Juli 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten
01 DACHDECKERARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
01
DACHDECKERARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der BaumaßnahmeAn der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.319,86 m(nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen:LageDas Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58m, Höhe Traufe 11,25m 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss 3x Zweispänner 3 Hauseingänge 8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40m) 16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65m) im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume Dachgeschossnutzung: Trockenraum Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung des Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise Die bestehenden Fallrohre sollen im Bestand bleiben. Lediglich das Verbindungsstück von der Regenrinne zum oberen Teil der Fallrohre wird getauscht. Das Gebäude wurde bereits mit WDVS gedämmt. Das WDVS bleibt im Bestand, lediglich die Fassade wird bauseitig malermäßig überarbeitet. Eine Ortgangverbreiterung ist deshalb nicht erforderlich.
Objektspezifische Ausführungshinweise
Technische Vorbemerkungen - Dachdeckerarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten. Als weitere Normen sind zu beachten: DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN V 18234-3    - Baulicher Brandschutz im Industiriebau; Konstruktive Maßnahmen bei Dachdurchdringungen, -anschlüssen und -abschlüssen zur Verzögerung der Brandweiterleitung DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen) DIN 68119 - Holzschindeln DIN 68365 - Bauholz für Zimmerarbeiten DIN 68800-3 - Holzschutz; vorbeugender chemischer Holzschutz DIN EN 501 - Dacheindeckungselemente aus Metallblech DIN EN 516 - Einrichtungen zum Betreten des Daches; Laufstege, Trittflächen   und Einzeltritte DIN EN 517 - Sicherheitsdachhaken DIN EN 546 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Folien DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens   bei Druckbeanspruchung DIN EN 1024 - Tondachziegel für überlappende Verlegung DIN EN 1304 - Dachziegel für überlappende Verlegung VdS 2035 - Trapezprofildächer; Empfehlungen für den Brandschutz Für das Herstellen von Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln gilt: DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten. Bei der gleichzeitigen Ausführung von Dachklempnerarbeiten ist DIN 18339 - Klempnerarbeiten - einzuhalten. Weitere Ausführungsgrundlage sind die "Fachregeln des Dachdeckerhandwerks", aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. Köln. Bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften. 2.2 Stoffe, Bauteile Die verwendeten Holzschutzmittel müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt besitzen. Die Verwendung von asbesthaltigen Materialien ist untersagt. Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Dachlatten dürfen nur eine Baumkante haben, sie darf in der Schräge nicht breiter als die Lattendicke sein und keine Borkenreste aufweisen. Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der zweieinhalbfachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen. In Erweiterung von Nr. 3.2.1.4 DIN 18338 müssen auch die Befestigungsmittel für Dachziegel, Dachsteine und Formstücke in jedem Fall korrosionsgeschützt sein. Sind Firste, Grate und Orte zu vermörteln, ist Dachdeckerfertigmörtel oder ein Kalkzementmörtel im Mischungsverhältnis 1:2:8 zu verwenden. Das gilt entsprechend für Verstrichmörtel. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Faserzementwellplatten sollen bauaufsichtlich zugelassen sein und müssen vorgefertigte Eckschnitte haben. Wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein anderes als das ausgeschriebene Erzeugnis angeboten, so müssen die wirksamen Lüftungsquerschnitte eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Falls in der Leistungsposition nicht anders angegeben, gelten folgende Begriffe für die diffusionsäquivalente Luftschichtdicke s (Index) d: - diffusionsoffen: bis 0,3 m - diffusionshemmend: über 0,3 bis 2,0 m - Dampfbremse: über 2,0 bis 100 m - Dampfsperre: ab 100 m 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gaupen. Falls erforderlich sind für einzubauendes Material die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen sind Muster vorzulegen. Ist Holzschutz ausgeschrieben, so ist der Nachweis über das verwendete Mittel und gegebenenfalls Einschränkungen in der Nutzung sowie Unverträglichkeit mit anderen Beschichtungen auf Verlangen zu übergeben. Dieser Nachweis ist eine Nebenleistung. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es bleibt Aufgabe des Auftragnehmers, die Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmenden Anschlüsse u. dgl. nach Rücksprache mit dem Architekten und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert vorzunehmen. Gegen Veschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Nach Abschluss der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen. Abdeckungen und Ortausbildungen sind so zu gestalten, dass durch ablaufendes Wasser an der Fassade keine Schmutzränder entstehen können. Die Dicke der späteren Bekleidung ist ggf. zu erfragen. Für die Ausführung von Schneefanggittern hat der Auftragnehmer unter Beachtung der Dachneigung, der Dachlänge und des Schneegebietes die Stützendicke und deren Abstände selbst festzulegen. 2.3.2 Lattung, Schalung Wird die Lattung von Dritten ausgeführt, hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht, die Lattenabstände und Querschnitte entsprechend den von ihm angebotenen Dachdeckungsmaterialien rechtzeitig zu fordern. Falls die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße durch das vom Bieter angebotene Fabrikat nicht zu realisieren sind (z. B. für Ziegel, Dachfenster), hat er das in seinem Angebot festzustellen und die erforderlichen Maße für die Vorleistungen bekanntzugeben (als Nebenangebot). Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt werden. Die Eindeckung ist ggf. satt einzumörteln. Die Imprägnierung von Latten darf keine nachteiligen Wirkungen auf die Unterspannbahnen haben; Salze dürfen nicht auswaschbar sein. Stöße von Dachlatten auf Konterlatten sind mit einer doppelten Konterlatte zu unterlegen. 2.3.3 Unterspannbahnen, Unterdeckungen, Vordeckungen Bei Ziegeldeckungen ist darauf zu achten, dass im Traufbereich Noteindeckungen und Unterspannbahnen in die Dachrinne entwässert werden. Sie sind traufseitig mit Spannbahnhaltern zu befestigen. An Durchdringungen sind die Bahnen seitlich hochzuführen und konvektionsdicht zu befestigen. Die Höhen- und Seitenüberdeckung beträgt mindestens 10 cm. Der Durchhang soll nicht größer als die Dicke der Konterlattung sein. Unterspannbahnen müssen - auch wenn sie diffusionsoffen sind - Wasser führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase bei allen zu erwartenden Temperaturen zu gewährleisten. Ist bei belüfteten Steildachkonstruktionen eine nichtdiffusionsoffene Unterspannbahn ausgeschrieben (S(Index)d > 0,3 m), so kann statt dessen eine diffusionsoffene Bahn (S(Index)d </= 0,3 m) eingebaut werden, wenn auch damit die Regendichtheit bei allen zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des Daches gewährleistet wird. Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein. Unterspannbahnen sind bei der Verarbeitung in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem Durchhang zu verlegen. Es sind spezielle Klebebänder für Winter zu verwenden. Am First belüfteter Dächer müssen die Unterspannbahnen so angebracht werden, dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht beeinträchtigt wird. Sie sollten ca. 50 mm unterhalb des Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den Frist überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu verlegen. Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken unbedingt zu vermeiden. Die Unterspannbahn muß ggf. unter die Traufbohle geführt werden. Das gilt entsprechend für Vordeckung auf Schalung. Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase hinaus gefordert (unbelüftete Konstruktion), sind die Konterlatten in die wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße sind zu verkleben. Bei Vordeckungen sind evtl. aufgetretene Falten aufzuschneiden und glattzulegen, incl. Dichtung des Schnittes. 2.3.4 Dämmungen Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht lediglich angetackert werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannbahn oder einer Vordeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen herstellerbedingten Maßnahmen an die Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten anzuschließen. Dickenzunahme bei der Verwendung von Mineralfasermatten darf die Lüftung nicht behindern, ggf. sind Distanzleisten einzubauen. Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen ist die Einengung bzw. Verminderung durch Insektenschutzgitter zu beachten; der Nettoquerschnitt ist einzuhalten. Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine Detailzeichnungen vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über diesen und der Rest der letzten Decke zu dämmen. Dämmungen sind konvektionsdicht einzubauen. Dämmungen in Steildächern sind so anzubringen (Anschlagbrett mit Knaggen o. ä.), daß ein Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen. 2.3.5 Ziegeldeckung, Dachsteindeckung Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese einen lichten Abstand von mindestens 10 mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere Konstruktionen müssen mindestens 30 mm Überstand haben. Bei der Verwendung konischer Firstziegel ohne Falz muß die Längsüberdeckung mindestens 40 mm betragen. Vermörtelte First- und Gratziegel sind vorher zu wässern, falls die Temperatur über 10 C liegt. Der Mörtel muss so eingebracht werden, dass eine Tropfkante entsteht. Volles Aufmörteln ist unzulässig und gilt als wesentlicher Mangel. Offene Firstenden sind satt mit Mörtel zu verstreichen. An untergelegte Kehlen anschließende Ziegel sind parallel zur Kehllinie zu schneiden oder zu schroten und gegen Abrutschen zusätzlich zu sichern. Entsprechend der Dachneigung ist es Angelegenheit des Auftragnehmers die rückstausichere und wasserführende Funktion der Kehle auch im Extremfall - ggf. durch vertiefte Ausführung - zu garantieren. Pultabschlußziegel sind an der Unterlage zu befestigen. Anschlüsse sind an den anzuschließenden Bauteilen mindestens 50 mm über die Oberfläche der Dachhaut zu führen. Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die Gesimsbretter u. dgl. erst nach der Deckung der Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das gilt entsprechend für Zahnleisten am Giebel. Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung eingebaut werden. Ist ein Rinneneinhang (Traufblech) vorgesehen, sollen die Ziegel der untersten Reihe nicht in die Rinne hineinragen. Abgesehen von Ziegeln mit Kopffalz ist bei allen Ziegelarten die Überdeckung unter Berücksichtigung der Dachneigung und der Art der Dachfläche die Höhenüberdeckung vom Auftragnehmer selbst zu wählen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur als Richtwert. In Abhängigkeit vom angebotenen Fabrikat sind so viel Lüfterziegel einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch Einbauten. Die für Ziegel erhobenen Forderungen bezüglich der Verlegung, Lüftung u. dgl. gelten sinngemäß auch für Betondachsteine. Beim Schneiden von Platten ist darauf zu achten, dass durch Rückstände keine Verfärbungen entstehen. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders auf der windabgewandten Seite der geneigten Dachfläche und im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Die Verklammerung von Ziegeln ist, wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis enthalten ist, nach den einschlägigen Tabellen oder Einzelberechnung entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen. Es ist mindestens jeder dritte Ziegel/Stein zu verklammern. Unabhängig davon - und in den Preis einzurechnen - ist die Verklammerung an jedem Formziegel bzw. Formstein an Ort, First, Grat und Traufe vorzunehmen. Ab Dachneigungen von 65 sowie im unmittelbaren Bereich von Durchdringungen sind alle Ziegel/Dachsteine mechanisch zu befestigen. 2.3.6 Bitumenschindeln Dachneigungen von 85 sollen nicht überschritten werden. Folgende Mindestüberdeckungen werden empfohlen (Überdeckung der ersten durch die dritte Reihe bei Verlegung nach Nr. 3.2.8.1 DIN 18338): - 10 cm bei Dachneigung 15-25 (außer Biberschwanzform) - 8 cm bei Dachneigung 25-35 - 6 cm bei Dachneigung 35-45 - 5 cm bei Dachneigung über 45 Holzschalungen als Unterlage müssen mindestens 24 mm dick sein mit einer Brettbreite von 8 bis 15 cm. Unterlagsbahnen als Vordeckung sind erforderlich und müssen eine anorganische Trägerlage besitzen. Sie sind in horizontaler Richtung zu verlegen. Befestigungsstifte müssen mindestens 25 mm, im Bereich von First und Grat 30 mm lang sein. Bei Dachneigungen über 60 sind die Schindeln zusätzlich an den oberen Ecken zu befestigen; der Austritt von Klebematerial muss in diesem Fall ausgeschlossen sein. Die Stoßfuge der Schindeln beträgt ca. 2 mm. Bei Anschlüssen an das Ortgangblech ist ein wasserabweisender Schrägschnitt notwendig. Aufgebogene oder umgelegte Schindeln sind insbesondere bei Temperaturen unter 10 zu erwärmen. Überdeckende Schenkel von Anschlussblechen oder Einfassungen, auch Nockenbleche, müssen einen Wasserfalz haben. Aufgehende Schindeln an Einbauten oder Wänden müssen mit einer Kappleiste überdeckt werden. 2.3.7 Schieferdeckung Die Befestigung der Platten soll jeweils auf einem Schalbrett erfolgen. Die Gebindesteigung ist vom Auftragnehmer zu ermitteln. 2.3.9 Außenwandbekleidungen Bei Außenwandbekleidungen ist bezüglich der Gerüstverankerung sowie des Vorganges des Gerüstabbaus in Abhängigkeit vom Wandbekleidungssystem mit der Gerüstbaufirma bzw. der Bauleitung Rücksprache zu halten. 2.3.10 Dachfenster Beim Einbau von Dachflächenfenstern ist zu beachten: - Anschlüsse von Dampfsperren und Unterspannbahnen sind gemäß den   Herstellerrichtlinien auszuführen. - In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung vorzunehmen; das gilt auch dann,   wenn Dämmplatten in anderen Dicken ausgeschrieben sind. - Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den Bauplänen nur betreffs der Lage   der Fenster dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem angebotenen   Fabrikat und der erforderlichen Brüstungshöhe selbst festzulegen.   Die Maße sind dann dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst   vom Auftragnehmer eingebaut werden. - Werden die Fenster incl. Futter ausgeschrieben, ist die entsprechende Bekleidung   Bestandteil der Leistung. Falls lieferbar, sind typenspezifische Futter einzubauen. - Werden Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit gestellt, sind diese werkseitig   zu erfüllen.   Nachträgliche Bohrungen, Aussparungen in Dichtungen u. dgl. sind nicht zugelassen. - Sofern in den Unterlagen zur Ausschreibung keine anderen Forderungen erhoben   werden, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. - Wenn nicht anders verlangt, sind die Fenster mit 2-Scheiben-ISO-Glas   (Floatglas 2x4 mm, SZR 16 mm) zu verglasen. - Die Entwässerung muß über Schlitze erfolgen. Entwässerung über Bohrungen   genügt nicht. - Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das gilt auch und besonders für   verdeckte Teile, Formstücke und Verbindungsmittel. Dachflächenfenster gelten als für die ausgeschriebene Eindeckung beschrieben. Vom Hersteller dafür vorgesehene Anschluss- und Formteile sind deshalb einzukalkulieren. 2.3.11 Deckung mit Profilblechen bzw. Verbundplatten Für Dachausbildungen aus Trapezblechprofilen und Verbundbauplatten ist zu beachten: - Für die Lagerung sind die Herstellervorschriften streng einzuhalten.   Das gilt besonders für die Auflager und den Schutz der Beschichtungen. - Falls aus der Ausschreibung oder den Plänen nicht ersichtlich, ist mit dem   Auftraggeber abzusprechen, welcher Oberflächenschutz angeboten wird und auf welcher Seite. welche Seite der Profile wasserführend ist. - Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen. - Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift nachzukonservieren. - Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der Dachfläche zu lagern.   Diagonal- und Windverbände sind vorher zu montieren. 2.3.12 Sanierung Bei Dacherneuerungsarbeiten darf grundsätzlich nur so viel abgedeckt werden, wie auch am gleichen Tage eingedeckt werden kann. Diese Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung oder die vorhandene Bausubstanz auswirken können, nur ausgeführt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden ausgeschlossen werden können. Asbestzementprodukte sind unter Beachtung der TRGS 519 - Asbest - zerstörungsfrei zu demontieren. Dachflächen aus unbeschichteten Asbestzementprodukten dürfen nicht gereinigt werden. Der Aufsichtsführende muss für die Behandlung von Asbestzementprodukten sachkundig sein. Die Platten sind vor der Demontage mit einem faserbindenden Mittel vollflächig zu besprühen. Die Demontage hat durch Lösen der Befestigungsschrauben zu erfolgen. Die Lagerung ist in abgedeckten Containern vorzunehmen. Die Unterkonstruktion ist nach Entfernen der Platten abzusaugen, wobei von Seiten der Berufsgenossenschaft für diesen Einsatz anerkannte Geräte zu verwenden sind. 2.4 Preisinhalte Der Auftragnehmer hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten bei Erfordernis vorsorglich für eine ausreichende provisorische Abdeckung, deren Kosten in die Preise einzurechnen sind, zu sorgen. Ansprüche des Auftragnehmers gemäß Nr. 4.2.5 DIN 18299 bzw. Nr. 4.2.1 DIN 18338 werden davon nicht berührt. Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18338 gelten als Nebenleistung: - Schräger Anschluss von Dachlatten. - Abbruch von First- und Grat- sowie anderen Formziegeln im Zusammenhang   mit der Erneuerung der Dachfläche. - Ermittlung der Anzahl der Klammern, wenn Verklammerung vorgesehen ist. - Doppelte Konterlatten bei Stößen der Traglattung, wenn m als Einheit vorgesehen ist. - Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der   Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen. - Das Anschließen der Unterspannbahn oder Unterdeckung an durchdringende   Bauteile der eigenen Leistung - mit Ausnahme vorgefertigter "Fensterschürzen" -   sofern die Fläche übermessen wird. 2.5 Abrechnungshinweise Gemessen wird die tatsächlich eingedeckte Fläche. Verschnitt und Überdeckungen werden nicht gesondert vergütet. Nr. 5.2 DIN 18338 bleibt unberührt. Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. Das Aufmaß für Entfernung und Entsorgung sperrigen Abfalls, z. B. Rohre, Gerümpel, Schrott, bestimmt sich - sofern nach m aufzumessen ist - nach dem Inhalt der Transportbehältnisse, z. B. Container. Der Füllstand ist ggf. zu schätzen. 2.6 Besondere Angaben zur Ausführung Bezüglich der Lage der Dachfenster und Kabeldurchführungen ist eine Abstimmung mit der Planung der bauseitigen PV-Anlage erforderlich. 2.7 Besondere Angaben zur Baustelle Bauseitig werden auf die Dachflächen PV-Anlagen aufgebracht. 2.8 Besondere Nutzungsanforderungen - ohne Angaben
Technische Vorbemerkungen - Dachdeckerarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Dachklempnerarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN 17440 - Nichtrostende Stähle DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN EN 501 - Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech;   Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente   aus Zinkblech DIN EN 502 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig         unterstützte Bedachungselemente aus nichtrostendem Stahlblech DIN EN 503 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig   unterstützte Bedachungselemente aus Bleiblech DIN EN 504 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig   unterstützte Bedachungselemente aus Kupferblech DIN EN 505 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig   unterstützte Bedachungselemente aus Stahlblech DIN EN 506 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig   unterstützte Bedachungselemente aus Kupfer- und   Zink-Kupfer-Titanblech DIN EN 507 - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech; Festlegungen für vollflächig   unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech DIN EN 573 und DIN EN 1301  - Aluminium und Aluminiumlegierungen DIN EN 612 - Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech; Begriffe,   Einteilung und Anforderungen DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und         Bänder für allgemeine Anforderungen DIN EN 1462 - Rinnenhalter für Hängedachrinnen; Anforderungen und Prüfung DIN EN 10147 - Kontinuierlich feuerverzinktes Blech und Band aus Baustählen DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge            (Stückverzinken) DIN EN ISO 4042  - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge VdS 2035 - Trapezprofildächer; Empfehlungen für den Brandschutz Werden nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Weiter gelten die "Richtlinien für die Ausführung von Metall-Dächern, Außenwandbekleidungen und Bauklempner-Arbeiten (Fachregeln des Klempner-Handwerks)" vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima, St. Augustin. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. 2.2 Stoffe, Bauteile Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. 2.3 Ausführung Jede Vorleistung ist - auch arbeitstäglich - zu überprüfen. Die Abdeckung der Dichtungen und der Dachhaut mit Arbeitsbühnen, die Ablage von Werkzeugen und Hilfsmitteln hat so zu erfolgen, dass der Schutz fremder Arbeiten garantiert ist. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Aussage. Es gehört zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Stöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. in Abstimmung mit dem Architekten, den anerkannten Regeln der Bautechnik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen. Gegen Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Vermeidung der Gefährdung von Personen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen u.dgl.). Anschlüsse an höhergeführte Bauteile sind mindestens 15 cm über die Dachfläche zu führen und rückstausicher zu verwahren. Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten. Stöße sind mit Stoßblechen zu unterlegen. Bei Verwendung von Kupferblech muß zur Vermeidung von Ablaufspuren der Überstand gegenüber Nr. 3.4.3 DIN 18 339 mindestens 40 mm betragen. Besteht die Gefahr einer Bitumenkorrosion, sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, ist zuvor der Architekt zu konsultieren. Feuerverzinkungen sind erst nach Abkantung der Bleche vorzunehmen, wenn ein Reißen oder Abblättern der Zinkschicht nicht ausgeschlossen werden kann. Werden Bohrungen erst nachträglich angebracht, ist eine Kaltverzinkung der Lochleibung und -umgebung unerläßlich. Bei durchlüfteten Dächern dürfen die Lüftungsquerschnitte, bei undurchlüfteten Dächern ggf. die Entspannungsöffnungen nicht verschlossen werden. Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtbeton oder Sichtmauerwerk mindestens 2 cm einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen. Die Entscheidung, ob die Dachrinnen mit oder ohne Gefälle zu befestigen sind, trifft der Auftraggeber. Die Gefälleneigung beträgt i.d.R. 1 bis 3 mm/m. Sofern ein Rinneneinhangblech vorgesehen ist, sind die Rinnenhalter bündig einzulassen und mit Senkschrauben zu befestigen. Der Wasserfalz soll bei verlegter vorgehängter Rinne 1 cm höher sein als der Rinnenwulst. Der Dehnungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen. Bei Ziegeldächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden. Fallrohre sind so anzubringen, dass die Naht sichtbar ist. Dabei sollen die Steckverbindungen eine Überdeckung von mindestens 5 cm haben. Wird der Stoß durch eine Wulst gehalten, ist Löten nicht erforderlich. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf Porenbeton und Mauerwerk mit Dübel und Schrauben, auf Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen. Haftnägel sind nur dort zu verwenden, wo ein Lockern ausgeschlossen ist. Klebeverbindungen mit Kleber auf Bitumenbasis sind als Verbindung von Abdeckungen aus Blech mit glattflächiger Unterkonstruktion für Fensterbank- und Gesimsabdeckungen gestattet. Für alle Abkantungen sind Abkantschienen zu verwenden; das Anreißen mit der Reißnadel ist dabei wegen der Kerbwirkung zu vermeiden. Bei Lötverbindungen ist zu beachten: Die Überlappung der Bleche soll mindestens 10 mm betragen. Die gebundene Lötnahtbreite muss im waagerechten und leicht geneigten Bereich 10 mm, im senkrechten Bereich sowie bei größeren Neigungen 5 mm betragen. Der Lötspalt darf nicht mehr als 0,5 mm weit sein, um eine ausreichende Kapillarwirkung für das Lot zu erreichen. Bei Kupferlötungen sind Flussmittel sofort zu beseitigen. Die ggf. erforderliche zusätzliche Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu verlegen sind. Oberhalb von Durchdringungen der Dachhaut sind die Querfalze nicht rechtwinkelig, sondern schräg zu den Längsfalzen anzuordnen. Bei flachen Dächern (<12 %) sind im Bereich von Durchdringungen die Blechverbindungen (senkrecht zum Gefälle angeordnet) nicht zu falzen, sondern zu löten; gleiches gilt analog für Verwahrungen. Falzarbeiten sind bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius nur mit Vorwärmung durchzuführen. Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die UVV (VGB 45) uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und Zeiten zu beschränken. Wird bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein anderes als das ausgeschriebene Erzeugnis angeboten, so müssen die wirksamen Lüftungsquerschnitte eingehalten werden. Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen. Für Dachausbildungen aus Trapezblechprofilen und Verbundbauplatten ist zu beachten: - Für die Lagerung sind die Herstellervorschriften streng einzuhalten.   Das gilt besonders für die Auflager und den Schutz der Beschichtungen. - Falls aus der Ausschreibung oder den Plänen nicht ersichtlich, ist mit dem   Auftraggeber abzusprechen, welcher Oberflächenschutz angeboten wird und auf welcher Seite. welche Seite der Profile wasserführend ist. - Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen. - Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift nachzukonservieren. - Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der Dachfläche zu lagern.   Diagonal- und Windverbände sind vorher zu montieren.
Technische Vorbemerkungen - Dachklempnerarbeiten
01.01 Abbrucharbeiten
01.01
Abbrucharbeiten
01.02 Dachdeckerarbeiten
01.02
Dachdeckerarbeiten
01.03 Dachklempnerarbeiten
01.03
Dachklempnerarbeiten
01.04 Sonstige Arbeiten
01.04
Sonstige Arbeiten
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten