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Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeines
Auf dem historisch gewachsenen Industrieareal an der Ringstrasse in Berlin-Mariendorf soll ein hochmoderner und international konkurrenzfähigen Modell-Campus für junge Unternehmen und Start-Ups entstehen. Der Name des Projekts: "Ringberlin". Das Gelände umfasst rund 108.000 m² Grundstücksfläche. Die Gebäude 8, 9, 10 und die Hallen 1 bis 5 stehen unter Denkmalschutz.
Den ersten Bauabschnitt des zukünftigen Campus bildete das sanierte Gebäude 9 mit dem neuen zentralen Eingangsgebäude/ Gebäude 20 zwischen Gebäude 9 und Gebäude 11 sowie Anpassungen am bestehenden Gebäude 11.
Die Entwicklung wird mit dem Umbau der historischen Halle 2, die in den 1930´er Jahren für die Askania- Werke errichtet wurde, fortgesetzt. Auf dem Campus wurde zwischenzeitlich eine Interimshalle mit Containeranlage errichtet, die als Interims Trainingscenter genutzt wird. Dadurch konnte Halle 2 leergezogen werden.
Der Umbau und die Sanierung betreffen die komplette Halle 2 und greifen dabei auch in die Grundstruktur der Halle ein. Die Planung für die neue Nutzung auf einer Gesamtnutzfläche von ca. 17.000 m² beinhaltet auch Flächen für einen Makerspace für Innovation, Wissenschaft & Wirtschaft.
Bauhistorie / Denkmalschutz
Die Anlage der ehemaligen Askania-Werke ist unter der Objekt-Nr. 09055085 als Gesamtanlage in der Denkmalliste des Landes Berlin geführt.
Hans Altmann errichtete 1938-40 die ausgedehnte Fabrikanlage neben dem Gaswerk Mariendorf für die Askania-Werke.
Die Askania-Werke zeigen, dass die Industriearchitektur aus der Zeit des Nationalsozialismus vorrangig durch Funktionalität geprägt war. Hans Altmann entwarf moderne, auf klaren Linien aufbauende Gebäude im sachlichen Stil der 1920er und 1930er Jahre. Die Stahlbetonskelettbauten sind mit dunkelbraunen Klinkern verkleidet. Durch die nüchterne architektonische Grundhaltung und das durchgängig verwendete Klinkermaterial entsteht ein einheitliches Bild.
Den Kern der Fabrikanlage bilden zwei sechsgeschossige Stockwerksbauten mit quer anbindenden achtgeschossigen Fahrstuhl- und Treppenhaustürmen. Die liegenden Fenster der Stockwerksbauten sind durch lang gestreckte, von Gebäudeecke zu Gebäudeecke reichende Muschelkalkrahmungen zu horizontalen Fensterbändern zusammengefasst. Über dem auskragenden Gesims aus Muschelkalk ist eine niedrige, geschlossene Attika ausgebildet. Zu jedem Stockwerksbau gehört eine großflächige rechteckige Shedhalle. Für eine großzügige Belichtung der mehrschiffigen Hallen sorgen die pultdachförmig angelegten Sheds und die fast vollständig verglasten Längsfronten.
[aus: Denkmaldatenbank Askania-Werke]
Halle 2 wurde als Produktionsgebäude errichtet. Es handelt sich um eine Sheddachhalle mit eingeschossigem Kopfbau an der Ostseite und zweigeschossigem Kopfbau an der Westseite. In den Kopfbauten befanden sich Büros und Schulungsräume. In Teilbereichen ist das Gebäude unterkellert.
Die Tragstruktur bildet eine Stahlbetonstützkonstruktion im Raster von etwa 13 x 13 m mit Unterzügen, Die Fassaden besitzen eine Vorsatzschale aus Klinker-Sichtmauerwerk. Die Dächer sind Shed- und Flachdächer mit unterschiedlichem Schichtenaufbau hinsichtlich Abdichtung und Dämmung.
Bereits frühzeitig im Prozess der Vorplanung wurden das Landesdenkmalamt Berlin und die Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen. Es fanden mehrere Abstimmungstermine statt, deren Ergebnisse protokolliert wurden.
Angaben zum Gebäude
Gebäudebeschreibung:
Das Gebäude Halle 2 wurde 1938 als Fabrikgebäude für die ASKANIA-
Werke errichtet.
Die Außenwände bestehen aus Stahlbeton, mit einer Vorsatzschale aus
gesinterten Kohlebrand Klinkern.
Die Decken sind generell als Stahlbetondecken ausgeführt.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Grundlegende Gebäudedaten im Bestand:
BGF : ca. 10.705 m²
Anzahl der Vollgeschosse: 1 und 2
Gebäudehöhe: ca. 9,70 m
Außenwände: Stahlbeton mit Klinkervorsatzschale
Geschossdecken: Stahlbeton
Dächer: Sheed Dächer mit Bitumenabdichtung
Fenster: bauzeitliche Metallfenster und
Aluminiumfenster
Treppen: Treppenläufe massiv mit Betonwerkstein
Das Gebäude Halle 2 befindet sich heute im Wesentlichen noch im
bauzeitlichen Zustand.
Es wird eine Komplettentkernung des Gebäudes stattfinden.
Allgemeine Baubeschreibung
1 Maßnahmenbeschreibung 1 Maßnahmenbeschreibung
1.1 Auszuführende Leistungen
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfaßt die Erstellung der oberflächenfertigen Industriebodenplatte einschl. Untergrundvorbehandlungen im Neubau und Bestand, erforderliche Dämmarbeiten und oberflächenfertige Versiegelungen bzw. Imprägnierungen.
Berücksichtigt wurden weiterhin die jeweiligen Nutzungsanforderungen gemäß geltender Technischer Regeln und DIN - Normen.
Das Gebäude wird beräumt zur Bauausführung übergeben.
Flächen zum zwischenzeitlichen Aufstellen der Baustelleneinrichtung sowie zur Nutzung als Zwischenlagerplatz für Abbruchbaustoffe und anzulieferndem Material sind gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorhanden. Auf der Baustelle sind bauseits Wasser- und Stromanschlüsse vorgerichtet.
Folgende Hauptleistungen im Neubau und im Bestand sind auszuführen:
Untergrundvorbehandlung und Prüfung für die Industriebodenplatte
Dämmarbeiten einschl. Abdeckfolien, Ausbildung der Industriebodenplatte einschl. Versiegelungen und Imprägnierungen
Fugenausbildungen jeglicher Art
Integration von Sauberlaufzonen
Sämtliche Stoffe, die laut Leistungsverzeichnis von der Baustelle zu entfernen sind, sind durch den Auftragnehmer einer Wiederverwendung oder geordneten Deponierung zuzuführen. Die Verwertungs- und Deponiekosten sind in die Einheitspreise für die Abfallentsorgung einzurechnen.
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeiten durch geschultes Fachpersonal ausgeführt werden. Bei der Bindung von Subunternehmern sind Eignung der Unternehmen und Fachkunde der Arbeitnehmer des Subunternehmers nachzuweisen.
Bei Angebotsabgabe ist seitens des Bieters zu versichern, dass er die für die Ausführung der beschriebenen Leistungen notwendigen Kenntnisse und Befähigungen besitzt.
1.2. Abfallerfassung und Entsorgung
Sämtliche Abbruch- und Rückbauarbeiten sowie Beräumungs- und Sortierarbeiten haben unter Beachtung der Grundsätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und dem Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) zu erfolgen. Ziel dieser Gesetze ist es, den Schadstoffgehalt in den Abfällen so gering wie möglich zu halten und nicht vermeidbare Abfälle soweit wie möglich in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Aus diesem Grund sind sämtliche Materialien höchstmöglich zu trennen.
Die anfallenden Abfälle sind höchstmöglich sortenrein zu separieren, gem. den Anforderungen an Transport und Entsorgung zu verpacken und in Containern lagern.
Die entsorgten bzw. verwerteten Mengen sind für jede Abfallart durch Wiegenoten bzw. Begleitscheine (gefährliche Abfälle) nachzuweisen. Bei Überschreiten der Sollmengen entsprechend des LVs größer 10% ist für die Entsorgung die Bestätigung des Auftraggebers einzuholen.
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle müssen unter Anmeldung bei / Zuweisung durch die
SBB Sonderabfallgesellschaft Berlin / Brandenburg mbH
entsorgt werden.
Die erforderlichen Einzelentsorgungsnachweise werden vom Auftraggeber (Schadstoffmanager) bei der SBB elektronisch beantragt.
Durch den Auftragnehmer ist dem Auftraggeber nach Abschluss des Projektes eine Abfallentsorgungsdokumentation einschließlich einer Abfallbilanz mit Angabe von:
" Abfallart mit Abfallschlüsselnummer
" Abfallerzeuger mit Abfallerzeugernummer
" Abfalltransporteur mit Beförderernummer
" Abfallentsorger mit Abfallentsorgungsnummer
zu übergeben.
Die Entsorgungsdokumentation hat alle Entsorgungsnachweise zu enthalten, bei den für das Projekt beantragten das Original, bei verwendeten Sammelentsorgungsnachweisen eine Kopie.
1.3 Schutzmaßnahmen nach Versiegelung von Oberflächen
Die fertig gestellten versiegelten Oberflächen des Sichtestrichs sowie der Inustriebodenplatte sind mittels....zu schützen.
1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Seitens des Auftraggebers sind folgende gleichzeitig laufenden Arbeiten geplant.
"Tiefbauarbeiten Straße 6, auf der gegenüberliegenden Gebäudeseite "Nord" sowie diverse Ausbauleistungen in Halle 2.
1.6 Vorgaben für Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter haben ihren SV-Versicherungsausweis permanent bei sich zu führen.
1.7 Baustellenverordnung
Es gibt eine Baustellenverordnung die durch alle Firmen und Arbeitnehmer zwingend einzuhalten ist.
1 Maßnahmenbeschreibung
2 Angaben zur Baustelle 2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Schindler Innovation Campus Berlin - Halle 2, Schindler-Platz, 12105 Berlin. Die genaue Lage des Gebäudes ist dem beigefügten Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Das Gelände ist durch Absperrungen/ Zäune gesichert (Bestandteil dieses LV`s).
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Im Baufeld befinden sich keine öffentlichen Verkehrswege.
Der Verkehr auf der Straße 1 und auf der 6 sowie dem von der Straße ausgehende Zufahrten ist im Einflussbereich der Baustelle uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Ringstraße und die Straße 1.
Die gesamte Baustellenlogistik ist über die Straße 1 zu organisieren.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Gebäude werden getrennt. Es steht ein Baustromverteiler in der Halle 2 zur Verfü gung.
Die Anschlüsse für Strom, Wasser usw. muss der Auftragnehmer im Einvernehmen mit den zuständigen Versorgungsunternehmen selbst herstellen. Die Kosten hierfür, einschließlich des Entgelts für den Verbrauch, sind in die entsprechenden Pauschalen Baustellenvorbereitung bzw. Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Neben der auf dem Grundstück vorhandenen Flächen (siehe BE-Plan südlich vor Halle 2, an der Straße 1)), stellt der Auftraggeber keine weiteren Flächen zur Verfügung. Der erforderliche Flächenbedarf ist so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus benötigte Lagerflächen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beschaffen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Baustellenverkehr ist auf den Verkehrsflächen bzw. innerhalb der Baueingriffsgrenzen zu organisieren. Seitens des Auftraggebers werden festen Zufahrten zum Baubereich vorgeschrieben.
Betriebsstoffe (Öle, Benzin usw.) dürfen nur auf versiegelten Flächen unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften gelagert werden. Eine Verschmutzung des Bodens/ Grundwassers ist auszuschließen, für Schadensersatzansprüche haftet der Auftragnehmer/ Verursacher.
Die Lage und der Umfang der vom Auftragnehmer vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen bzw. Lagerflächen sind dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauüberwachung unaufgefordert in geeigneter Form (z.B. Baustellenplan) mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat nach Beendigung der Bauarbeiten die Arbeits- und Lagerflächen zu beräumen sowie den ursprünglichen Zustand der benutzten Flächen und Wege, unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange, auf seine Kosten wiederherzustellen. Dabei ist die DIN 18915 (insbesondere die Punkte 7.3, 7.4 und 7.4.6) einzuhalten.
Die ordnungsgemäße Räumung der beanspruchten Flächen Dritter wird durch deren Freistellungsbescheinigung spätestens mit der Schlussrechnung nachgewiesen. Alle dadurch dem Auftragnehmer entstehenden Kosten sind in den Einheitspreis Baustelleneinrichtung und Räumung einzurechnen.
2.6 Gewässer und Grundwasser
Offene Gewässer sind im Baufeld nicht vorhanden.
2.7 Baugrundverhältnisse
Es sind keine vertiefenden Erkenntnisse vorhanden. Bei Feststellung organoleptischer Auffälligkeiten ist der Auftraggeber/öBÜ zu informieren.
2.8 Schutzbereiche und Objekte
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Die dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Vermeidung von baubedingten und betriebsbedingten Verunreinigungen sind im gesamten Baubereich einzuhalten.
V orhandene Vegetation
Die in den Maßnahmenbereichen vorhandenen und angrenzenden Gehölzbestände (Einzelbäume, Sträucher usw.) sind zu erhalten und vor Beeinträchtigungen während des Baubetriebes zu schützen. Erforderliche Fäll- und Rückschnittarbeiten sind vor Ausführung vom AG zu bestä-tigen. Grundsätzlich gilt, soviel wie nötig und so wenig wie möglich.
B odendenkmale
Während der Arbeiten entdeckte Bodendenkmale sind gemäß Denkmalschutzgesetz unverändert zu belassen und der zuständigen Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Die Adresse der zuständigen Denkmalschutzbehörde lautet:
Untere Denkmalschutzbehörde
Vermessungspunkte
Alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermessungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. müssen erhalten bleiben. Werden solche Objekte im Zuge der Arbeiten verändert, entfernt oder beschädigt, so hat der Auftragnehmer die jeweils zuständige Stelle zu be-nachrichtigen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Auftragnehmer.
Trigonometrische Punkte
Im Baubereich vorhandene trigonometrische Punkte sind vor Beschädigungen zu schützen und zu erhalten.
2.9 Anlagen im Baubereich
Leitungsbestand
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer vollverantwortlich über die Lage aller Leitungen des öffentlichen Netzes zu informieren. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen der Versorgungsunternehmen frei und zugänglich bleiben. Die von den Betrieben und Verwaltungen zum Schutz ihrer Leitungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten, um Beschädigungen auszuschließen. Vor Baubeginn sind Leitungsauskünfte von den zuständigen Leitungsträgern einzuholen. Alle Bauarbeiten im Bereich der Medienleitungen sind im Einvernehmen und in Abstimmung mit diesen Versorgungsträgern in angemessener Sorgfalt und Vorsicht durchzuführen.
2 Angaben zur Baustelle
3 Angaben zur Bauausführung 3 Angaben zur Bauausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Einrichtung einer Verkehrssicherung während der Bauzeit ist, soweit die Bauarbeiten von der Straße aus erfolgen, gem. RSA, entsprechend den geltenden Regelplänen vorzusehen. Erforderliche Quertransporte, soweit sie im Bereich öffentlicher Verkehrswege erfolgen, sind in das Verkehrssicherheitskonzept einzubinden. Der Auftragnehmer ist für den Schutz seines auf der Baustelle arbeitenden Personals voll verantwortlich. Die Arbeiten sind bei Tageslicht und an den üblichen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) auszuführen. Notwendige Baustellenbeleuchtung am Arbeitsplatz ist in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit dem Auftraggeber und der zuständigen Verkehrsbehörde abzustimmen.
3.2 Bauablauf
Vor Baubeginn ist entsprechend VOB mit dem Auftraggeber eine Bauanlaufberatung durchzuführen. Zur Bauanlaufberatung sind durch den Auftragnehmer ein Plan der Baustelleneinrichtung und ein objektbezogener Bauzeitenplan zu erarbeiten und dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen.
Abweichungen vom bestätigten Bauzeitenplan sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Bauzeitverzögerungen, die durch unzureichende Koordinierung der Bauablaufpläne der Baustelle entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Arbeiten sind so zu koordinieren, dass durch witterungsbedingte und/ oder technisch bedingte Einflüsse begründete Verzögerungen ausgeglichen werden können.
Der Auftragnehmer ist zum Führen eines Bautagebuchs verpflichtet.
3.3 Wasserhaltung
Arbeiten mit Wasserhaltung sind nicht vorgesehen.
3.4 Baubehelfe
Die Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten, Arbeitsbühnen und dgl. Die für die Ausführung von Arbeiten erforderlich sind, sind, sofern im Leistungsverzeichnis dafür keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, durch die vereinbarten Preise abgegolten
3.5 Stoffe, Bauteile, Abfälle
Für alle im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Ausbaustoffe, Abfälle und überschüssigen Erdmassen ist der Auftraggeber Abfallbesitzer. Der Auftragnehmer wird Abfallerzeuger im Sinne des KrWG und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung. Die Art der Verwertung und Beseitigung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers entsprechend der geltenden Rechtslage. Die Nachweise sind zu führen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Alle diesbezüglich anfallenden Kosten, wie Laden, Transportieren, Deponie- bzw. Verwaltungskosten etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Bei der Planung der Abfallentsorgung ist zu berücksichtigen, dass im Land Brandenburg seit dem 16. Juli 2009 eine Reihe von Deponien zur Ablagerung von Asbest- und KMF-Abfällen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Für sämtliche Gemische ist gem. Gewerbeabfallverordnung
durch einen von AN zu beauftragenden sachkundigen
Verantwortlichen die Dokumentation nach
Gewerbeabfallverordnung unter Verwendung der in Anlage
4 (Dokumentation_GewerbeabfallV_SenUVK.xlsx)
befindlichen Vorlage zu erstellen und innerhalb
von 2 Wochen nach Abnahme der Gesamtleistung bei der BÜ
einzureichen.
3.6 Winterbau
Entfällt
3.7 Beweissicherung
Entfällt
3.8 Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer gemäß Vertragsbedingungen zu veranlassen. Die entsprechenden Schutzvorschriften sind zu beachten.
3.9 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Für die Abrechnung der Leistung Rückbau und Entsorgung/ Verwertung sind entweder gemeinsame Aufmaße der Vertragspartner oder die in die mit dem Angebot eingereichten Pauschal-preise maßgeblich.
Die Abrechnungseinheiten gelten entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Unterlässt es der Auftragnehmer, rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die evtl. auch unvollständigen Aufmaße des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer beweist ihre Unrichtigkeit.
Die Aufmaße sind durch Auftragnehmer und Auftraggeber (für diesen die Bauüberwachung) gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig und sofort erkennen lassen.
Zur Aufstellung der Schlussrechnung müssen die gesamten Aufmaße in einer Abrechnungsliste eingetragen werden.
Für alle OZ des Leistungsverzeichnisses sind vom Auftragnehmer Aufmaße zu erstellen und vom Auftraggeber bestätigen zu lassen. Aufmaße werden mit der Bauüberwachung gemeinsam vorgenommen.
Wenn unvorhergesehene Arbeiten anfallen, ist - bevor sie ausgeführt werden - mit der Baulei-tung deutlich zu vereinbaren, dass sie in einem Zusatzangebot zu erfassen sind.
Bis zur Erteilung eines Zusatzauftrages ist der Stundenaufwand für Arbeitskräfte, Baugerät, Baubehelfe und LKW sowie der Stoffverbrauch auf Stundenlohnzetteln mit Angaben über die geleistete Arbeit und des Ortes prüfbar festzuhalten.
3.10 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Verordnung über Sicherheit und Arbeitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist zu beachten.
Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung
Vorankündigung:
Gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283, Baustellenverordnung - Baustell-VO) ist mindestens 2 Kalenderwochen vor Baubeginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine baustellenbezogene Vorankündigung mit Angabe des zuständigen SiGe-Koordinators (soweit vorhanden) zu übergeben. (Erfolgt durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung).
3.11 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Vom Auftraggeber werden folgende Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt:
" Baustelleneinrichtungsplan
" Abbruchpläne
" Leistungsverzeichnis
" Kopie der Vorankündigung beim Landesamt für Arbeitsschutz
" Auflagen der Behörden, die den Bauablauf beeinflussen
3.12 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen nach Auftragserteilung zu beschaffen und vorzulegen:
" Erläuterung des Bauablaufes
" Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen
" Nachweis über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
" Bauzeitenplan
" Baustellenplan
3 Angaben zur Bauausführung
4 Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen 4 Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die technischen bzw. zusätzlichen technischen Vorschriften sind - sofern die gültige Fassung nachstehend oder an anderer Stelle im Bauvertrag nicht angegeben sind - in der drei Monate vor Ablauf der Antragsfrist gültigen Fassung maßgebend. In Zweifelsfällen ist der Auftraggeber und die durch den Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung zu befragen.
4 Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen
5 Arbeitssicherheitsmaßnahmen 5 Arbeitssicherheitsmaßnahmen
5.1 SiGeKo/ SiGePlan
Auf Grund des Maßnahmeumfangs geht der Auftraggeber aktuell nicht von dem Erfordernis zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) sowie zum Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators /SiGeKo) gern. BauStV aus. Sollte jedoch aufgrund der Bau- und Arbeitsstrukturplanung des Auftragnehmers ein SiGePlan und ein SiGe-Ko (Nachunternehmereinsatz, Bauzeit und Personal) erforderlich werden, so werden diese Maßnahmen auf den Auftragnehmer übertragen und sie sind durch ihn zu erbringen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt dafür nicht.
5.2 Einzuhaltende Unfallverhütungsvorschriften und weitere Vorschriften
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der für sein Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet und haftet für die Folgen aus deren Unterlassung. Dies trifft auch für das bereitgestellte Personal von Subunternehmern und Personaldienstleistern zu.
Im Folgenden werden die Vorschriften genannt, die aus der Sicht des Auftraggebers im Baustellenbereich mindestens zur Anwendung kommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere zur Unterweisung der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen.
" DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention (bisher BGV A1)
" DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisher BGV A3)
" DGUV Vorschrift 38 - Bauarbeiten (bisher BGV C22)
" Arbeitsstättenverordnung
" Arbeitsstättenrichtlinien
" DGUV Regel 100-500, Kap.2.12 - Erdbaumaschinen (bisher BGR 500 Kap.2.12)
" DGUV Regel 100-500, Kap.2.26 - Schweißen, Schneiden, verwandte Verfahren
(bisher BGR 500 Kap.2.26)
" DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) /
TRGS 524 - Arbeiten in kontaminierten Bereichen
" DGUV Regel 112-189 - Einsatz von Schutzkleidung (bisher BGR 189)
" DGUV Regel 112-190 - Einsatz von Atemschutzgeräten (bisher BGR 190)
" DGUV Regel 112-191 - Fuß- und Knieschutz (bisher BGR 191)
" DGUV Regel 112-192 - Augen- und Gesichtsschutz (bisher BGR 192)
" DGUV Regel 112-193 - Kopfschutz (bisher BGR 193)
" DGUV Regel 112-194 - Gehörschutz (bisher BGR 194)
" DGUV Regel 112-195 - Schutzhandschuhe (bisher BGR 195)
" DGUV Regel 112-198 - Absturzsicherung (bisher BGR 198)
" TRGS 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
" TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
" DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung Leitern u. Tritte (bisher BGV D36)
5 Arbeitssicherheitsmaßnahmen
6 Hinweise zur papierlosen Abfallentsorgungsdokumentation 6 Hinweise zur papierlosen Abfallentsorgungsdokumentation
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die seit dem 01.04.2010 im Abfallgesetz und in der Nachweisverordnung vorgeschriebene papierlose (elektronische) Nachweisführung für abfall-rechtliche Dokumente wie, Einzelentsorgungsnachweise / Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine, sowie Register (ehemals Nachweisbücher) anzuwenden. Dazu kann das von den Ländern Brandenburg und Berlin favorisierte elektronische Abfallnachweisverfahren auf der Basis von ZEDAL angewendet werden
ZEDAL ist ein Werkzeug für das elektronische Abfallnachweisverfahren: es ermöglicht die Kommunikation der Entsorgungsbeteiligten untereinander und mit den Behörden, es archiviert gesetzeskonform die anfallenden Dokumente (Registerführung), es stellt eine erforderliche Signaturanwendung zur Verfügung und bietet (modular erweiterbar) den Komfort einer betrieb-lichen Abfallsoftware.
ZEDAL kann über ein Webportal oder auf verschiedene Weise aus der vorhandenen betriebli-chen Software heraus genutzt werden. Der konkrete Zugang ergibt sich aus Ihrer betrieblichen Situation und den Anforderungen, die Sie an ein elektronisches Verfahren stellen.
Der Auftragnehmer kann aber auch jeden anderen Anbieter zur Nutzung des elektronischen Nachweisverfahrens wählen.
6 Hinweise zur papierlosen Abfallentsorgungsdokumentation
7 Zustand der Baustelle bei Bauabnahme / Ende der Baumaßnahme 7 Zustand der Baustelle bei Bauabnahme / Ende der Baumaßnahme
Zum Zeitpunkt der Bauabnahme muss folgender Zustand erreicht sein:
a) Die Baulichkeiten sind gemäß LV fertig gestellt,Abbruch- und Restmaterial ist fachgerecht entsorgt, die Baustelle ist gereinigt.
b) Alle versiegelten Oberflächen sind nach Bauabnahme zu schützen.
c) Es sind alle Baustoffe von der Liegenschaft geräumt und verwertet oder entsorgt worden.
d) Die im Rahmen der Errichtung der Baustelleneinrichtung vorgenommenen Änderungen auf der Liegenschaft sind zurückgebaut.
e) Zum Zustand der Zuwegungen zur Baustelle gibt es Einvernehmen mit dem Bauherrn und der zuständigen Behörde.
Die Baumaßnahme ist beendet, wenn neben den oben genannten, weiterhin folgende Punkten erfüllt sind:
f) Dem Bauherrn sind sowohl Abschlussdokumentation sowie die mangelfreie Schlussabnahmeprotokollierung zu übergeben.
7 Zustand der Baustelle bei Bauabnahme / Ende der Baumaßnahme
8 Gefährdungsbeurteilung 8 Gefährdungsbeurteilung
Nach der Auftragserteilung ist innerhalb von 14 Tagen eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschriften für die Ausführung eigener Leistungen zu erstellen und dem AG vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten hat entsprechend der Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen.
Der AN muss die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung über auftretende Gefährdungen mündlich unterweisen. Sie muss für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
8 Gefährdungsbeurteilung
9 Gebäudezertifizierungen GEBÄUDEZERTIFIZIERUNGEN
Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Bauvorhaben zwei Gebäudezertifizierungen sowie der EU-Tax Compliance zuzuführen. Dies umfasst die Umsetzung der Systemvorgaben der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (kurz DGNB), Systemvariante Sanierung Produktionsstätte 2021 (SPS) und der WiredScore (Version) v3.1 Zertifizierung sowie der EU-Tax Compliance. Die Nachweise für beide Verfahren sind gegenüber der zertifizierenden Instanz zu dokumentieren.
Die Einreichung der durch den AN zu erstellenden Dokumentationsunterlagen und Nachweise bei der zertifizierenden Instanz erfolgt seitens der ibak Hamburg GmbH (im Folgenden kurz: ibak).
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Anforderungen bestimmen bzw. konkretisieren das vom AN geschuldete Bausoll.
RESSOURCENSCHUTZ + CO2 REDUZIERUNG HERSTELLUNG
Durch den AN ist sicherzustellen, dass bei der Auswahl der verwendeten Produkte ein Recycling- sowie ein CO2 reduzierter Beton ausgeführt wird. Nähere Spezifikation siehe "Kern-LV", Einzelpositionen Betonbauarbeiten. Der Nachweis hat durch die Bestätigung des Betonwerkes zu erfolgen.
ÖKOLOGISCHE UND SOZIALE ASPEKTE
Seitens des AN sind für mindestens 2 der großflächig eingesetzten und hoch kostenbildenden Produkte, jedoch mindestens 80% der anfallenden Materialkosten für Beton- und Dämmmaterialien Herstellererklärungen einzureichen (z.B. seitens des Betonwerkes, des Herstellers von Mineralwolle oder Kunststoffdämmstoffen), welche Aussagen zu
den Unternehmensleitlinien
dem in Anwendung befindlichen Risikomanagements sowie
den Ausschluss von illegalem Rohstoffabbau und Kinder- und Zwangsarbeit
bestätigen. Für den Beton ist alternativ die Vorlage eines CSC Zertifikates als Nachweis ausreichend.
MATERIALÖKOLOGISCHE ANFORDERUNGEN DGNB
Die Anwendung und Einhaltung der im folgenden genannten Kriterien sind für alle seitens des AN auf der Baustelle verwendeten Materialien nachzuweisen.
Für die im Folgenden beschrieben Baustoffe und -elemente sind dem AG bzw. der vom AG beauftragten Auditorin Frau Anke Koch / ibak vor Ausführung die erforderlichen Nachweise seitens des AN zur Freigabe hinsichtlich der DGNB relevanten materialökologischen Anforderungen der DGNB der Qualitätsstufe 4, siehe Appendix A, und der im weiteren beschriebenen Vorgaben der EU Taxonomie vorzulegen. Dieses kann so früh wie möglich, hat jedoch mit einer angemessenen Prüffrist von 10 Werktagen vor der Bestellung der Produkte unter Berücksichtigung der Lieferzeiten zu erfolgen.
Zur Verwendung werden nur solche Materialien der nachfolgend aufgeführten Produkttypen zugelassen, für die die Konformität zu den folgenden Anforderungen eindeutig durch Herstellerunterlagen belegt wurde (siehe erforderliche Nachweise). Bis die Materialien oder Produkte aus materialökologischer Sicht durch ibak freigeben sind, ist die Ausführung dieser aus materialökologischer Sicht untersagt. Sofern der AN vertragswidrig nicht freigegebene Materialien verwendet, behält sich der AG vor, Schadensersatz (mindestens Rückbau auf Kosten des AN) zu fordern.
Erforderliche Nachweise seitens des AN für die eingesetzten Produkte:
- Sicherheitsdatenblatt [SDB]
- Technisches Datenblatt [TD]
- Nachhaltigkeitsdatenblatt [NDB]
- Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration), sofern vorliegend [EPD]
- Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen [HER]
Folgende Dokumente sind für die Prüfung einzelnder der unten geannten Qualitäten ergänzend erforderlich:
- Nachweis Umweltzeichen oder Siegel, wie Blauer Engel, natureplus, GUT, etc. [UZ]
- Emissionsnachweis, wie GEV-EMICODE, franz. VOC Label, eurofins, eco-institut, etc. [EM]
- Prüfkammernachweis gem. DIN EN 16516 oder ISO 1600-3:2011 (z.B. nach AgBB) [PK]
- Europäische Technische Bewertungen (ETA) des DIBt [ETA]
- Leistungserklärung / Nachweis CE-Kennzeichnung [CE]
- Herstellererklärung, dass das Produkt kein Formaldehyd oder VOCs der Kategorie 1A und 1B emittiert
[HE]
Hinweis zur Dateibenennung:
Zwecks Zuordnung hat die Dateibenennung unter Nutzung der oben in Klammern angegebenen Kürzeln zu erfolgen, beispielhaft: "Hersteller_Produktbezeichnung_TD"
Es gelten die folgenden detaillierten materialökologischen Anforderungen:
- Schalöle und Trennmittel beim Betonieren müssen den Anforderungen nach GISCODE BTM5 oder
BTM10 entsprechen.
- Beschichtungen (dekorative Farben, dekorative Spachtelmassen und Q-Spachtel, Tiefengrund,
Bodenbeschichtungen ohne spez. Beständigkeitsanforderungen, Betonlasuren oder Grundierungen) auf
überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum sind lösemittelfrei und weichmacherfrei nach
VdL-RL01 oder DE-UZ 102 auszuführen (gilt für VOC & SVOC). Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit
speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten.
- Beschichtungen (staubbindende Beschichtungen, Grundbeschichtungen z.B. Betonkontakt,
Aufbrennsperre etc.) auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum wie z.B. Beton,
Mauerwerk, Mörtel und Spachtel müssen einen VOC-Gehalt von < 5 g/l aufweisen. Nicht betrachtet
werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege
wie Tiefgaragen, Zufahrten sowie Sicht- und Dekorestriche.
- Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen, Fugenmörtel und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen
müssen gemäß GISCODE D1, ZP1, RU 0,5, RU 1, RE0,5, RE10, RE20, RE30 oder RS10 zugeordnet sein
und EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1PLUS-R oder RAL-UZ 113 zertifiziert sein.
- Verlegehilfsstoffe (wie Sperranstriche, Estrichharze, Abdichtungen unter Fliesen) müssen gemäß
GISCODE D1, ZP1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0,5 oder RU1 zugeordnet sein und EMICODE EC1,
EC1PLUS , EC1-R oder EC1PLUS-R zertifiziert sein.
Hinweis ibak (Schnittstelle Bauteilkatalog)
Im Hinblick auf die Betonarbeiten werden für die DGNB-Zertifizierung alle Massen an Beton/Betonfertigteilen in cbm als auch der jeweilig enthaltenen Bewehrung in t sowie die Angabe der Betonfestigkeitsklasse benötigt.
Es bestehen keine Anforderungen an die Schalungshölzer.
9 Gebäudezertifizierungen
01 Abdichtungsarbeiten-Bodenplatte
01
Abdichtungsarbeiten-Bodenplatte
Abdichtungsarbeiten unter Bodenplatte Abdichtungsarbeiten: Die Abdichtungsarbeiten werden auf Besondere Anweisung der örtlichen Bauüberwachung ausgeführt.
Abdichtungsarbeiten unter Bodenplatte
01.__.0001 Untergrund reinigen Untergrund reinigen von groben Verschmutzungen wie Mörtel-und Betonreste,
Vorbereiten des Untergrundes für die nachfolgende Bauwerksabdichtung:
Ebnen der Bauteiloberflächen, Abschlagen von Graten und überstehenden Nasen, Vermörteln von Fugen, Überarbeiten von Nestern und Hohlstellen, Glätten der Oberfläche und sauberes Abfegen.
Anfallender Schutt ist zu laden, zu transportieren und zu entsorgen.
01.__.0001
Untergrund reinigen
100.00
m²
01.__.0002 Voranstrich auf Sauberkeitsschicht Lösemittelfreier Kaltbitumenvoranstrich
gem äß DIN 18533, auf vorbereitete und gesäuberte
Bauwerksflächen aufbringen.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0002
Voranstrich auf Sauberkeitsschicht
100.00
m²
01.__.0003 Voranstrich an aufgehenden Bauteilen ca. 30 cm hochführen Voranstrich an aufgehenden Bauteilen ca. 30 cm hochführen
01.__.0003
Voranstrich an aufgehenden Bauteilen ca. 30 cm hochführen
H
75.00
m
01.__.0004 Bitumenkeil, elastomervergüteter, Bitumenkeil, elastomervergüteter,
faserverstärkter Bitumenkeil in
Übergangsbereichen zu aufgehenden
Bauteilen und Einbauteile ausrollen,
den silikonisierten Streifen abziehen
und mit Heißbitumen verkleben oder mit
Propangasflamme leicht aufschmelzen und
auf den Untergrund andrücken.
An den Ecken und Hohlkehlen ist
darauf zu achten, dass beide Seiten des
Bitumenkeiles mit dem Untergrund
vollflächig verklebt sind und keine
Fehlstellen entstehen.
01.__.0004
Bitumenkeil, elastomervergüteter,
75.00
m
01.__.0005 Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm
aus Zementmörtel im Übergang herstellen.
01.__.0005
Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm
75.00
m
01.__.0006 Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm, Stützen als Zulage Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm
aus Zementmörtel im Übergang herstellen.
als Zulage
01.__.0006
Hohlkehle (Flaschenkehle), r = ca. 6 cm, Stützen als Zulage
25.00
m
01.__.0007 Bituminöse Abdichtung, 1-lagig 1-lagige Bodenabdichtung nach DIN 18534, Wassereinwirkung sehr hoch, W2-I, Rissklassen R1-I bis R2-I,
Elastomerbitumen-Schweißbahn nach DIN EN 13969, BA PYE-PV 200 S5, jedoch mit gegenüber den Normen erhöhten techn. Werten, d = ca. 5,0 mm.
Einlage: Polyestervlies ca. 250g/m² Höchstzugkraft und Dehnung: l/q/d: ca. 1000 N/5cm und 40% Kaltbiegeverhalten: < -30° C, Wärmestandfestigkeit: > +110° C. Hinweis: Für den Schutz der Abdichtung im Bau- und Gebrauchszustand gilt DIN 18534-1 Ziffer 4.1.8.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0007
Bituminöse Abdichtung, 1-lagig
100.00
m²
01.__.0008 Hochführen der bituminösen Abdichtung an aufgehende Bauteile Anschluss der Polymerbitumenbahnen an aufgehende Bauteilen mit Anschlussstreifen ( h ca. 30 cm Breite)
01.__.0008
Hochführen der bituminösen Abdichtung an aufgehende Bauteile
75.00
m
01.__.0009 Eckverstärkung, Eckausbildungen Eckverstärkung,
Eckausbildungen o.ä.
Zuschnitt 20 cm,
aufkleben und sofort abwalzen.
- Überlappungsstufen und T-Stöße mit
weicher Flamme egalisieren.
- die Flächenbahn unter Wärmeaktivierung
einarbeiten.
01.__.0009
Eckverstärkung, Eckausbildungen
75.00
m
01.__.0010 Abdichtungsanschluss an Einbauten Abdichtungsanschluss an Einbauten mit Klemmflansch,
Durchmesser bis 300 mm
01.__.0010
Abdichtungsanschluss an Einbauten
5.00
St
01.__.0011 Abdichtungsanschluss an eingebaute Bodeneinläufe / Abdichtungsanschluss an eingebaute und vorgestrichene Bodenabläufe mit mind. 120 mm breitem Klebeflansch.
01.__.0011
Abdichtungsanschluss an eingebaute Bodeneinläufe /
1.00
St
01.__.0012 Abdichtungs-Abschluss Klemmschiene Klemmschiene zur Verwahrung der Abdichtung gem. DIN 18533, Anhang A, Abschnitt A.4, mit Dübel und Sechskantschrauben 8 mm im Abstand von 150 bis 200 mm befestigt.
01.__.0012
Abdichtungs-Abschluss Klemmschiene
75.00
m
02 Industrieboden
02
Industrieboden
02.__.0001 Sauberkeitsschichten, unter Industriebodenplatte Ortbeton der Sauberkeitsschichten, aus unbewehrtem Beton als Normalbeton entsprechend DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 Beton C 12/15, X 0, Dicke ca. 5-10 cm
einschl. Entkopplung zu den Bestandswänden
Ausführung: nur auf Besondere Anordnung der Bauüberwachung, wenn nicht durch die VE Rohbau ausgeführt
02.__.0001
Sauberkeitsschichten, unter Industriebodenplatte
50.00
m²
02.__.0002 Schutz der Abdichtung durch Entkopplungsmatte Schutz der Abdichtung, Abdichtung in gesondertem Titel beschrieben, durch Entkopplungsmatte
nach Angabe der Bauphysik
Reibungswert =0,8
max. statischer Lastbereich =0,150 N/mm2
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
02.__.0002
Schutz der Abdichtung durch Entkopplungsmatte
4,785.00
m²
02.__.0003 Wärmedämmung XPS 100 mm stark Dämmplatte liefern und verlegen, einlagig
Extrudierte Hartschaumplatte XPS
Dämmschichtdicke: d= 100 mm, WLG: 40
incl. Randdämmung Abrechnung nach Grundfläche
mit folgenden Eigenschaften:
- Druckspannung oder Druckfestigkeit: 300kPa
- Elastizitätsmodul: 30.000 kPa
- Langzeit-Kriechverhalten: 180 kPa
- keine Kapillarität
- Linearer Wärmeausdehnungskoeffizient: 0,07 mm/mK
- Brandverhalten EN 13501-1: E
- Kantenausbildung und Oberfläche glatt
- Stufenfalz
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
Ausführung: Bodenplatte Industrieboden
Ausführung: nur auf Besondere Anordnung der Bauüberwachung, wenn nicht durch die VE Rohbau ausgeführt
02.__.0003
Wärmedämmung XPS 100 mm stark
300.00
m²
02.__.0004 wie vor, in Randbereichen 40 mm stark, ca. 50 cm hoch wie vor, in Randbereichen 40 mm stark, ca. 50 cm hoch
02.__.0004
wie vor, in Randbereichen 40 mm stark, ca. 50 cm hoch
H
95.00
m
02.__.0005 Trennlage, PE Folie-2-lagig PE-Folie, als Trennlage liefern und verlegen, 2-lagig
PE-Folie ohne Falz verhindert Risse und Schäden im nachfolgenden Fussbodenaufbau.
Eigenschaften Dicke: 200 µ
Nach DIN EN 1931 PE-Folie faltenfrei, wannenförmig auf dem in der Vorposition genannten Untergrund verlegen nach Angaben des Herstellers. Die Stossüberlappung beträgt mindestens 20 cm. Den Nahtbereich mit Aluminiumklebeband auf voller Länge abkleben.
02.__.0005
Trennlage, PE Folie-2-lagig
300.00
m²
02.__.0006 Randdämmstreifen EPS Randdämmstreifen EPS 8/280 an allen aufgehenden Bauteilen anbringen nach Angaben des Herstellers.
Eigenschaften:
+ Höhe 280 mm, Dicke 8 mm
+ Folienlappen für den Anschluss der Trennlage
02.__.0006
Randdämmstreifen EPS
2,650.00
m
02.__.0007 Randdämmstreifen Mineralwolle Randdämmstreifen Mineralwolle,
Einsatz gemäß brandschutztechnischer Anforderungen und auf Besondere Anordnung der Bauüberwachung
02.__.0007
Randdämmstreifen Mineralwolle
H
10.00
m
02.__.0008 Tragbeton der Bodenplatte, ohne Bauteilaktivierung Tragbeton mind. C 30/37 gem. DIN EN 206 einbauen.
Ausführung aus Recyclingbeton, CO2 reduziertem Beton
Es ist darauf zu achten, geeignete Fließmittel (FM) und keinen Luftporenbildner (LP) einzusetzen.
Aufgehende Bauteile (Wand, Stützen, Einbauten) mittels Randdämmstreifen fachgerecht abstellen, Oberfläche höhengerecht nach DIN 18202, Tab. 3, Zeile 3 einbauen.
Ausführung im Mittel 28 cm stark.
Belastung aus Gabelstapler E2.4/ FL 3
Gesamtlast =69kN
max. Radlast = 31,5 kN
Flächenlast = 17,5 kN/m2
Beanspruchung durch Reifen ausVollgummi, Kunststoff
02.__.0008
Tragbeton der Bodenplatte, ohne Bauteilaktivierung
1,520.00
m³
02.__.0009 wie vor, jedoch mit Bauteilaktivierung als Zulage wie vor, jedoch mit Bauteilaktivierung als Zulage
02.__.0009
wie vor, jedoch mit Bauteilaktivierung als Zulage
H
1,215.00
m³
02.__.0010 Flügelglätten Oberfläche Beton Flügelglätten der Bodenplatte im Erdgeschoss
Ebenflächigkeit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4,
mehrfaches mechanisches Abscheiben der Betonoberseite
zur Erstellung einer rutschfesten Oberfläche zur Aufnahme von Hartkorneinstreuung geeignet.
Liefern und Verlegen einer PE-Schutzfolie auf dem
eingebauten Betonboden,
Folie später wieder abbauen abfahren und entsorgen.
02.__.0010
Flügelglätten Oberfläche Beton
5,340.00
m²
02.__.0011 Hartstoffeinstreuung- Werksgemischter, mineralischer, CO2-reduzierter Trockenbaustoff Werksgemischter, zementgebundener Trockenbaustoff mit Hartstoffen gem. DIN 1100, Gruppe A4-5 kg/m3 im Einstreuverfahren auf die frische, begehbare Betonoberfläche gleichmäßig mittels Einstreuwagen oder Spreader auftragen und zeitgerecht einarbeiten.
Ausführung als werksgemischten, mineralischer, CO2-reduzierter Trockenbaustoff.
Anschließendes maschinelles Reiben und Glätten der Oberfläche bis zum Erreichen der geforderten Oberflächenstruktur.
02.__.0011
Hartstoffeinstreuung- Werksgemischter, mineralischer, CO2-reduzierter Trockenbaustoff
5,340.00
m²
02.__.0012 Nachbehandlung Hartkorneinstreuung Die Hartstoffeinstreuung ist vor zu schneller Austrocknung gem. DIN EN 13670 / DIN 1045-3 mit zu schützen. Verdunstungsschutz nach dem letzten Glättvorgang aufsprühen, Verarbeitung gem. Herstellerangaben.
02.__.0012
Nachbehandlung Hartkorneinstreuung
5,340.00
m²
02.__.0013 Schalung Bodenplatte, Randschalung Schalung der Bodenplatte, einhäuptig, Schalungshaut
für Betonflächen ohne Anforderung.
Höhe Bodenplatte 20-30 cm
Ausführung : Industriebodenplatte Halle als Randschalung der Betonierabschnitte
02.__.0013
Schalung Bodenplatte, Randschalung
2,500.00
m
02.__.0014 Ausführung wie in Pos. zuvor beschrieben, jedoch Randschalung aus Winkelblech Ausführung wie in Pos. zuvor beschrieben, jedoch Randschalung aus Winkelblech
02.__.0014
Ausführung wie in Pos. zuvor beschrieben, jedoch Randschalung aus Winkelblech
250.00
m
02.__.0015 Bewehrung der Ind. bodenplatte Bewehrung der Ind. bodenplatte
Ausführung als konstruktive Bewehrungsstahlmatte,
Montageebene für Betonkernaktivierung,
Höhenlage im Bereich von 8-12 cm von UK Sohle
gemäß Statischer Vorgaben liefern und verlegen
02.__.0015
Bewehrung der Ind. bodenplatte
105.00
t
02.__.0016 Zusätzliche Rißbewehrung an Bodentanks Zusätzliche Rißbewehrung an Bodentanks,
Ausführung aus Rundstahl BST S, 10-16 mm
gemäß statischer Vorgaben liefern und verlegen
02.__.0016
Zusätzliche Rißbewehrung an Bodentanks
5.00
t
02.__.0017 Fugenplanung Fugenplanung
- Prüfen und ggflls. Ergänzung erforderlicher Fugen auf Grundlage des vom Architekten erstellten Fugenplanes vor Leistungsbeginns, insbesondere Bemessung und Festlegung von Dehnungsfugen in Abhängigkeit von der Bindemittelart
- Festlegung von Arbeits- und Schwindfugen
- Abstimmungen mit dem Architekten bei erforderlichen Fugenprofilen
- statische Bemessung von Befestigungsptrofilen und zeichnerische Darstellung
02.__.0017
Fugenplanung
L
1.00
psch
02.__.0018 Fugen schneiden-Fugenplan Preß- und Scheinfugen schneiden
Fachgerechtes Einschneiden von Preß- und Scheinfugen in Abhängigkeit der Raumgeometrie nach Fugenplan des Bauwerkplaners.
Gewählter Fugenabstand ca. 7,5-8 m
Breite: ca. 3-4 mm, Nachschnitt 8-10 mm
Scheinfugentiefe ca. 8 mm
Beachte: Scheinfugen dürfen nicht von Heizleitungen gequert werden.
Verfüllung der Fugen frühestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Sohle.
02.__.0018
Fugen schneiden-Fugenplan
1,200.00
m
02.__.0019 Preß- und Scheinfugen elastisch vergießen/versiegeln Preß- und Scheinfugen elastisch vergießen/versiegeln
Versiegeln von Preß- und Scheinfugen mit elastischem Vergußmaterial einschl. Untergrundvorbehandlung durch Grundierung.
Beachte: Verfugung erst ca. 1 Jahr nach Fertigstellung der Industriebodenplatte.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
Ausführung für Scheinfugen und nicht überfahrbare Bewegungsfugen.
02.__.0019
Preß- und Scheinfugen elastisch vergießen/versiegeln
2,650.00
m
02.__.0020 Zulage zur Vorpos. Scheinfugen Zulage zur Vorpos. Scheinfugen,
Scheinfugen reinigen und vorbehandeln einschl. Füllen mit Epoxidharzvergussmörtel,
Fugenbreite bis 20 mm,
Fugentiefe bis 280 mm
02.__.0020
Zulage zur Vorpos. Scheinfugen
275.00
m
02.__.0021 Rundschnur PE gemäß DIN 18540 Rundschnur PE bis 15 mm Durchmesser gemäß DIN 18540 liefern und gemäß Herstellerrichtlinien fachgerecht verlegen.
02.__.0021
Rundschnur PE gemäß DIN 18540
1,200.00
m
02.__.0022 Fugenprofile, Bewegungsfuge befahrbar Wasserdichtes Fugenprofil liefern und einbauen.
Sichtfläche Edelstahl V2A, Unterkonstruktion Stahl feuerverzinkt, Dichtbahn nach Wahl des Herstellers, Profilsichtbreite 108 mm, Profilhöhe 35 mm, Fugenspiel waagerecht 15 mm (-5/+10 mm), Fugenbreite maximal 50 mm.
Der Einbau beinhaltet das Versetzen des Fugenprofils auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von max. 20 mm, sowie die beidseitige Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm. Untergrundvorbereitung, Anarbeiten Bodenbelag und Beschichtung, Anbringen der seitlichen Vergussfuge im Zuge der Beschichtungsarbeiten und notwendige Formstücke werden in gesonderter Position abgerechnet.
Wegen der Schwierigkeit der Montage wird empfohlen diese vom Hersteller durchführen zu lassen!
Aluminiumkonstruktionen werden wegen der zu geringen Festigkeit und Härte, sowie der Unbeständigkeit gegen Laugen und alkalischer Stoffe wie Zement, Kalk und Salze von der Wertung ausgeschlossen.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0022
Fugenprofile, Bewegungsfuge befahrbar
120.00
m
02.__.0023 Fugenprofil befahrbar, jedoch Wasserdichtes Fugenprofil liefern und einbauen.
Fugenprofil mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
Sichtfläche Edelstahl V2A, Unterkonstruktion Stahl feuerverzinkt, EPDM-Dehneinlage schwarz, Dichtbahn nach Wahl des Herstellers,
Profilsichtbreite 95 mm, Profilhöhe 21 mm, Fugenspiel waagrecht 40 mm (±20 mm), Fugenspiel senkrecht 20 mm (±10 mm), Fugenbreite maximal 60 mm.
Der Einbau beinhaltet das Versetzen des Fugenprofils auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von max. 20 mm, sowie die beidseitige Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm.
Erstellen der benötigten Aussparung, Verfüllung der verbleibenden Aussparung, Anarbeiten der Beschichtung, Anbringen der seitlichen Vergussfuge im Zuge der Beschichtungsarbeiten und notwendige Formstücke werden in gesonderter Position abgerechnet.
Wegen der Schwierigkeit der Montage wird empfohlen diese vom Hersteller durchführen zu lassen!
Aluminiumkonstruktionen werden wegen der zu geringen Festigkeit und Härte, sowie der Unbeständigkeit gegen Laugen und alkalischer Stoffe wie Zement, Kalk und Salze von der Wertung ausgeschlossen.
02.__.0023
Fugenprofil befahrbar, jedoch
H
20.00
m
02.__.0024 Zulage für Unterfütterung der Fugenprofile mit EP-Mörtel Zulage für Unterfütterung der Fugenprofile mit EP-Mörtel
02.__.0024
Zulage für Unterfütterung der Fugenprofile mit EP-Mörtel
120.00
m
02.__.0025 Verbleibende Aussparung beidseitig des Fugenprofils mit Verbleibende Aussparung beidseitig des Fugenprofils mit EP-Mörtel verfüllen, inkl. fachgerechtem Anschluss an das Fugenprofil.
02.__.0025
Verbleibende Aussparung beidseitig des Fugenprofils mit
120.00
m
02.__.0026 Zulage für Eckstück Zulage für Eck-Stück waage- bzw. senkrecht.
02.__.0026
Zulage für Eckstück
50.00
St
02.__.0027 Zulage für T Stück Zulage für T-Stück.
02.__.0027
Zulage für T Stück
50.00
St
02.__.0028 Zulage für Kreuzstück Zulage für Kreuz-Stück.
02.__.0028
Zulage für Kreuzstück
75.00
St
02.__.0029 Fugenprofile, Dehnungsfuge Fugenprofil mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP-Nr. P-SAC 02 / 5.1 / 23-024-2).
Sichtfläche Edelstahl V2A, Unterkonstruktion Stahl feuerverzinkt, EPDM-Dehneinlage schwarz,
Dichtbahn nach Wahl des Herstellers,
Profilsichtbreite 95 mm, Profilhöhe 51 mm, Fugenspiel waagrecht 40 mm (±20 mm), Fugenspiel senkrecht 20 mm (±10 mm), Fugenbreite maximal 60 mm
Der Einbau beinhaltet das Versetzen des Fugenprofils auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von max. 20 mm, sowie die beidseitige Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm. Untergrundvorbereitung, Anarbeiten Bodenbelag und Beschichtung, Anbringen der seitlichen Vergussfuge im Zuge der Beschichtungsarbeiten und notwendige Formstücke werden in gesonderter Position abgerechnet.
Wegen der Schwierigkeit der Montage wird empfohlen diese vom Hersteller durchführen zu lassen!
Aluminiumkonstruktionen werden wegen der zu geringen Festigkeit und Härte, sowie der Unbeständigkeit gegen Laugen und alkalischer Stoffe wie Zement, Kalk und Salze von der Wertung ausgeschlossen.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0029
Fugenprofile, Dehnungsfuge
95.00
m
02.__.0030 Schwerlastrinne Fugenprofil wasserdicht kombiniert mit Ablaufrinne liefern und einbauen.
Material- und Einbaubeschreibung Fugenprofil:
Sichtfläche Edelstahl V2A, Unterkonstruktion Stahl feuerverzinkt, EPDM-Dehneinlage schwarz,
Dichtbahn nach Wahl des Herstellers,
Profilsichtbreite 108 mm, Profilhöhe 33 mm
(auf Rinnenseite 66 mm), Fugenspiel waagrecht 35 mm (-15/+20 mm),
Fugenspiel senkrecht 20 mm (±10 mm),
Fugenbreite maximal 50 mm
Der Einbau beinhaltet das Versetzen des Fugenprofils auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von max. 20 mm, sowie die beidseitige Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm
Material- und Einbaubeschreibung Ablaufrinne:
Edelstahl V2A, Festflansch t=4 mm (vertikaler Steg t=5 mm), Losflansch 60x6 mm, Rinnenhöhe 56 mm, Gitterrost 150 mm breit PKW-befahrbar MW30x10, inkl. Gitterrostarretierung
Der Einbau beinhaltet das Setzen der Ablaufrinne auf vorgegebene Höhe, das Unterfüttern mit PCC-Mörtel in der Stärke von maximal 20 mm, die Verdübelung im Abstand von ca. 300 mm, das Verschweißen der einzelnen Rinnenelemente vor Ort und das Einlegen der Gitterroste.
Erstellen der benötigten Aussparung,
Untergrundvorbereitung, Eindichtarbeiten, Aufschrauben Losflansch, Anarbeiten des Bodenbelags, Anbringen der seitlichen Vergussfuge und notwendige Formstücke werden in gesonderter Position abgerechnet.
Wegen der Schwierigkeit der Montage wird empfohlen diese vom Hersteller durchführen zu lassen!
Aluminiumkonstruktionen werden wegen der zu geringen Festigkeit und Härte, sowie der Unbeständigkeit gegen Laugen und alkalischer Stoffe wie Zement, Kalk und Salze von der Wertung ausgeschlossen.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0030
Schwerlastrinne
15.00
m
02.__.0031 Zulage Endstücke Zulage für Rinnen-Endstück (Flansch umlaufend oder Aufkantung H=max. 150 mm).
02.__.0031
Zulage Endstücke
6.00
St
02.__.0032 Zulage für Rinnen-Ablauf DN150, 200 mm lang. Zulage für Rinnen-Ablauf DN100, 200 mm lang.
02.__.0032
Zulage für Rinnen-Ablauf DN150, 200 mm lang.
3.00
St
02.__.0033 Dehnungsprofile zum nachträglichen Einbau Dehnungsprofile zum nachträglichen Einbau
bestehend aus einer zweiteiligen Edelstahlkonstruktion,
Oberfläche glatt oder geschliffen 240er Korn,
Seiten angekantet und auf Null auslaufend
Bewegungsaufnahme: 5 mm + / - 4 m,
Eingezogene Kunststoffeinlage,
für den nachträglichen Einbau.
40 mm Fugebreite
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0033
Dehnungsprofile zum nachträglichen Einbau
50.00
m
02.__.0034 Betonscheinfuge mit Profil abdecken Schwerlastsanierungsprofil aus Edelstahl (VA) für den nachträglichen Einbau bei der Instandsetzung beschädigter, z.B. ausgebrochener Fugen im Rauminneren. Die Fugenausbildung als Sinuswelle garantiert durch ununterbrochenen Kontakt der Laufräder mit dem Schwerlastsanierungsprofil ("System Fugenlos") ein erschütterungsfreies Überfahren mit Flurförderfahrzeugen unabhängig von Größe und Härte der Bereifung.
Kantenschutz:
2 x 8 mm gelasert
b = 120 mm, b = 160 mm (SP 80 d Sinus)
weitere Profilbreiten auf Anfrage
Amplitude: A 150 oder A 200
Fugenöffnung: =20 mm (A150) =40 mm (A200)
Profillänge: 2.980 mm
Lastverzahnung zur Unterstützung
der Querkraftübertragung auf voller
Profillänge
Bodenplattenstärke: 28 cm
02.__.0034
Betonscheinfuge mit Profil abdecken
40.00
m
02.__.0035 Anarbeiten an Durchdringungen Anarbeiten an Durchdringungen incl. Rand- und Trennstreifen wie Heizungsrohre, Abwasserrohre, Bodentanks
Einzelgröße bis 30 cm x 30 cm
02.__.0035
Anarbeiten an Durchdringungen
200.00
St
02.__.0036 Nachträgliche Anarbeitungen, Stützen Nachträgliche Anarbeitungen der Industriebodenplatte einschl. Dämmung und Entkopplungsmatte an Stützen, Einzelquerschnitt ca. 1500-2000 cm2,
02.__.0036
Nachträgliche Anarbeitungen, Stützen
108.00
St
02.__.0037 Nachträgliche Anarbeitungen, Sauberlaufzonen Nachträgliche Anarbeitungen der Industriebodenplatte einschl. Dämmung und Entkopplungsmatte an Sauberlaufzonen
02.__.0037
Nachträgliche Anarbeitungen, Sauberlaufzonen
20.00
m
02.__.0038 Nachträgliche Anarbeitungen, Türen Nachträgliche Anarbeitungen der Industriebodenplatte einschl. Dämmung und Entkopplungsmatte an Türzargen,
Ausführung in Kleinstmengen bis 5 m2
02.__.0038
Nachträgliche Anarbeitungen, Türen
50.00
m²
02.__.0039 Nachträgliche Anarbeitungen, Treppen Nachträgliche Anarbeitungen der Industriebodenplatte einschl. Dämmung und Entkopplungsmatte an Treppen,
Ausführung in Kleinstmengen bis 5 m2
02.__.0039
Nachträgliche Anarbeitungen, Treppen
150.00
m²
Imprägnierung der Industriebodenplatte
Imprägnierung der Industriebodenplatte
02.__.0040 Herstellung von Musterflächen im Farbton der Imprägnierung Herstellung von Musterflächen im Farbton der Imprägnierung,
Flächengröße ca. 1,50 m x 1,50 m
einschl. Entfernen der Flächen nach Freigabe zur Ausführung
02.__.0040
Herstellung von Musterflächen im Farbton der Imprägnierung
3.00
St
02.__.0041 Untergrundvorbereitung Der Untergrund muss den statischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen. Er muss für die zu erwartende Beanspruchung ausreichende Festigkeit, insbesondere gute Oberflächenfestigkeit, aufweisen. (Oberflächenzugfestigkeit i. M. = 1,5 N/mm²).
Mechanische Vorbereitung des Untergrundes durch intensive Bearbeitung mit Tellerschleifmaschine mit geeignetem Schleif- bzw. Bürstwerkzeug. Trockenreinigung/Entstaubung mit leistungsfähigen Industriestaubsaugern.
02.__.0041
Untergrundvorbereitung
5,340.00
m²
02.__.0042 Porenfüllende Imprägnierung der Oberfläche mit farblosem, Porenfüllende Imprägnierung der Oberfläche mit farblosem, wasseremulgiertem Epoxidharz in zwei Arbeitsgängen, hierfür Verdünnung mit Wasser im Verhältnis 1 : 1 gemäß geltender Herstellerrichtlinien verdünnen!
Auftrag mit rotierender Bürstmaschine und/oder Farbroller jeweils dünn im Kreuzgang (Abstreifgitter verwenden!), Materialüberschuss vermeiden!
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0042
Porenfüllende Imprägnierung der Oberfläche mit farblosem,
5,340.00
m²
Versiegelung der Industriebodenplatte Vor Versiegelung der Industriebodenplatte ist der Untergrund auf Haftung zu prüfen.
Für eine dauerhafte Versiegelung ist der Untergrund auf Schäden zu untersuchen, größere Unebenheiten und Schäden erhalten eine Lunker- und Kratzspachtelung, die gemäß Herstellerrichtlinien auszuführen sind.
Versiegelung der Industriebodenplatte
02.__.0043 Herstellung von Musterflächen im Farbton der Versiegelung Herstellung von Musterflächen im Farbton der Versiegelung,
Flächengröße ca. 1,50 m x 1,50 m
einschl. Entfernen der Flächen nach Freigabe zur Ausführung.
02.__.0043
Herstellung von Musterflächen im Farbton der Versiegelung
3.00
St
02.__.0044 Mechanische Vorbereitung des Untergrundes durch Mechanische Vorbereitung des Untergrundes durch Abschleifen mit Tellerschleifmaschine mit geeignetem Schleifwerkzeug (z. B. Korund- und/oder Diamantschleifmittel). Trockenreinigung/Entstaubung des Untergrundes mit
leistungsfähigen Industriestaubsaugern.
Der Untergrund muss fest, sauber, saugfähig (offenporig) und frei von Rissen, ablösbaren Bestandteilen und Verschmutzungen jeglicher Art sein
Untergrundüberprüfung: Die ordnungsgemäße Untergrundbeschaffenheit ist vor Ver-
legebeginn vom Auftragnehmer zu überprüfen.
02.__.0044
Mechanische Vorbereitung des Untergrundes durch
1,455.00
m²
02.__.0045 Farblose Grundierung aus wasseremulgiertem Epoxidharz; Farblose Grundierung aus wasseremulgiertem Epoxidharz;
herstellen und mit Farbroller im Kreuzgang gleichmäßig dünn
aufbringen (Abstreifgitter verwenden!).
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0045
Farblose Grundierung aus wasseremulgiertem Epoxidharz;
1,455.00
m²
02.__.0046 Kratz- oder Lunkerspachtelung als Porenverschluss mit Kratz- oder Lunkerspachtelung als Porenverschluss mit Deckspachtel, ggf. in zweimaligem
Arbeitsgang.
Ausführung der Arbeiten nach Erfordernis auf
Anordnung des Auftraggebers.
Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0046
Kratz- oder Lunkerspachtelung als Porenverschluss mit
1,455.00
m²
02.__.0047 Versiegelung der Oberfläche, Rutschemmung R 9 Versiegelung der Oberfläche, Rutschemmung R 9
zweimalige, farbige Versiegelung der Oberfläche mit
lösemittelfreiem, wasseremulgiertem Epoxidharz.
Auftrag durch Farbroller jeweils dünn im
Kreuzgang einschl. erforderlicher Grundierung als Untergrundvorbehandlung.
Abstreifgitter verwenden, Materialüberschuss
vermeiden!
02.__.0047
Versiegelung der Oberfläche, Rutschemmung R 9
4,850.00
m²
02.__.0048 Ausführung für R10 Ausführung für R10
Zweimalige, farbige Versiegelung der Oberfläche mit
lösemittelfreiem, wasseremulgiertem Epoxidharz einschl. erforderlicher Grundierung als Untergrundvorbehandlung.
Auftrag durch Farbroller jeweils dünn im
Kreuzgang.
Abstreifgitter verwenden, Materialüberschuss
vermeiden!
02.__.0048
Ausführung für R10
H
320.00
m²
02.__.0049 Zulage für Rutschhemmung R11 einschl. Untergrundvorbehandlung,
Ausführung als Spezialimprägnierung
02.__.0049
Zulage für Rutschhemmung R11
H
175.00
m²
02.__.0050 Schutzabdeckung für fertig gestellte Flächen nach Versiegelung Begehbare Schutzabdeckung für fertig gestellte Flächen auf Versiegelung herstellen und wieder beseitigen.
Art der Ausführung: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0050
Schutzabdeckung für fertig gestellte Flächen nach Versiegelung
5,340.00
m²
02.__.0051 Schutz der Fugenränder während der Aushärtung der Industriebodensohle Überlappende Schutzabdeckung in Fahrbahnbereichen ca. 0,30 m breit zum Schutz der Fugenränder herstellen und vor Füllung der Fugen wiederbeseitigen.
Art der Ausführung: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0051
Schutz der Fugenränder während der Aushärtung der Industriebodensohle
150.00
m
02.__.0052 Auführung wie vor, jedoch Zulage für belastbare Schutzabdeckung Auführung wie vor, jedoch Zulage für belastbare Schutzabdeckung, z. Bsp. Harfaserplatte
Art der Ausführung: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0052
Auführung wie vor, jedoch Zulage für belastbare Schutzabdeckung
H
350.00
m²
02.__.0053 Absperrmaßnahmen Absperrmaßnahmen
montieren, vorhalten und beseitigen für den Zeitraum der Nichtbegehbarkeit des Estrichs,
im Bereich von Durchgängen incl. entspr. Vermerk, wann Belag wieder begehbar ist und wann belastet werden darf.
02.__.0053
Absperrmaßnahmen
125.00
St
03 allgemeine Leistungen
03
allgemeine Leistungen
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
1 Hinweise zur Kalkulation und Ausführung
[1]
Hinweise zur Kalkulation und Ausführung
E
2 Grundlage zur Verrechnung Werkzeug und Gerät bei
[2]
Grundlage zur Verrechnung Werkzeug und Gerät bei
E
03.__.0001 Stunden Bauleiter/Polier, Stundenlohnarbeit Bauleiter/Polier,
einschl. aller Zuschläge und Zulagen,
Fahrtkosten sowie Einsatz von Kleingerät.
Ausführung nur nach Anordnung der Bauüberwachung
03.__.0001
Stunden Bauleiter/Polier,
5.00
Std
03.__.0002 Facharbeiter-Stundenlohnarbeit, sonst wie vor Facharbeiter-Stundenlohnarbeit, sonst wie vor
03.__.0002
Facharbeiter-Stundenlohnarbeit, sonst wie vor
20.00
Std
03.__.0003 Helferstundenarbeit Helfer-Stundenlohnarbeit, sonst wie vor
03.__.0003
Helferstundenarbeit
20.00
Std