Schlosserarbeiten
Rhiviva2 - Haustyp L Flora
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Projektbeschreibung Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bieten Sie für die Schlosserarbeiten von Doppelhaushälften. Die Bauvorhaben liegen unmittelbar nebeneinander, und befinden sich in 41541 Dormagen, Am Rheinbogen. Die Massen aller ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Erstellung von allen 4 Häusern. Falls Positionen als Pauschalen ausgeschriebenen sind, gelten diese Positionen ebenfalls für alle 4 Häuser. Bitte beachten Sie auch, dass ggf. diverse Positionen als Alternativ-Positionen ausgeschrieben sind. Die straßen- und gartenseitigen Fenster im Ober- und Dachgeschoss aller 4 Häuser erhalten Brüstungsgeländer als Absturzsicherungen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte Fensteröffnung (Fensterflügel) oberhalb des Geländers noch eine Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da einige der Fenster als 2. Ret- tungsweg ausgewiesen sind. Die Geländer sind als Flachstahl-Rahmen-Konstruktionen mit senkrechten Flachstahl-Füllstäben auszuführen. Alle Stahlbauteile bzw. Geländerkonstruktionen sind voll verzinkt auszuführen. Ob die Geländer bauseitig nachträglich lackiert werden, oder direkt vom Auftraggeber mit RAL-Beschichtung gewählt werden, ist mit der Bauleitung vorab abzustimmen. Die zusätzliche RAL-Beschichtung ist als Bedarfs-Position mit ausgeschrieben bzw. mit anzubieten.
Projektbeschreibung
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL 1.1 Geltungsbereich, Allgemeines 1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil. 1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungs- beschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten. 1.1.4 Werden unter 2.1 des Besonderen Teils - Geltungsbereich - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff.) genannt, so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DINEN ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage, Leistungs- und Gütebestimmung. 1.1.5 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden. 1.1.6 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -. 1.1.7 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA- Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten. 1.1.8 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf. 1.1.9 Werden vom Bieter eigene technische Vertragsbedingungen übergeben, so sollen sie den gesetzlichen Bestimmungen und der VOB/C nicht widersprechen. 1.1.10 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. 1.1.11 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. 1.1.12 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1. ZTV - ALLGEMEINER TEIL
2. BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18360 - Metallbauarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl bauten DIN 18451 Gerüstbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus gültigen Regelwerken. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungs- gerechte Konstruktion anzubieten. Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem abzu- stimmen. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaub- beschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu besei- tigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm voll- ständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. 2.3.2 Metallbauarbeiten 2.3.4 Schlosserarbeiten Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe sowie für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die Bauordnungen der Länder zu beachten; bei Unklarheiten ist der Architekt zu befragen. Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. In Feuchträumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoff klasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert werden. 2.4 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem Auftraggeber zu entfernen. Werden vom Auftraggeber für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks zusätzliche Schutzvorrichtungen gefordert, so sind das Besondere Leistungen. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen, z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche Maßnahme. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Neben- leistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt-Anschluss vorgesehen und bereit gestellt. Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine Nebenleistung. Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitge- teilten Auflagen, ggf.durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen. 2.5 Abrechnungshinweise 2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Aus- fertigung der Leistungsbeschreibung.
2. BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten
3. Zusätzliche Vorbemerkungen - Metallbauarbeiten 3.1 Technische Vorbemerkungen zu Schlosser- und Metallarbeiten Die Arbeiten sind nach den Allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, Teil C, nach allen zutreffenden DIN-Normen - auch für Materiallieferungen - nach den behördlichen Vorschriften, sowie den Regeln der anerkannten Fachausschüsse und der Gütegemeinschaftsschutzbedingungen jeweils in der letztgültigen Fassung soweit nicht in nachstehend zusätzlichen technischen Vorschriften abweichende oder ergänzende Bedingungen gestellt werden, anzubieten, zu liefern, auszuführen und abzurechnen. Bei Verwendung von Markenerzeugnissen der Industrie sind die Vorschriften des Lieferwerkes zu beachten DIN 1050 Stahl im Hochbau DIN 1055 Lastannahmen DIN 1725 Aluminiumlegierungen DIN 1745 Blech und Bänder aus Aluminium DIN 1748 Strangpreßprofile aus Aluminium DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 Wärmedämmung DIN 4109 Schalldämmung DIN 4113 Aluminium im Hochbau DIN 17 611 Anodische Oxydation von Aluprofilen DIN 17 612 Anodische Oxydation von Alublechen und Bändern DIN 18055 Bl. 2 Fugendurchlässigkeit DIN 18056 Fenstergewände DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18358 Rolladen DIN 18360 Metallarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 18 364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium B - Verglasungsrichtlinien 3.2 Ausführung Die Ausführung hat nach verantwortlichem Aufmaß des Auftragnehmers am Bau zu erfolgen. Die gewählten Profile haben den auftretenden Beanspruchungen zu entsprechen. Nachweis für alle belasteten Profile ist auf verlangen vorzuzeigen. Stahlteile sind "metallisch rein" zu entrosten und mit einem ein maligen Korrosionsanstrich zu versehen, sofern nicht eine feuerverzinkte Ausführung vorgeschrieben ist. Bei den feuerverzinkten Teilen wird größter Wert darauf gelegt , dass nach der Verzinkung an den Teilen nicht mehr geschweißt wird. Alle auf der Baustelle herzustellenden Verbindungen sind mittels Edelstahlverschraubungen auszuführen. Die Dichtungsprofile müssen alterungsbeständig und witterungsbeständig sein und ihren elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden Temperaturbereich beibehalten. Die umlaufende Fugenabdichtung und die Hinterfüllung zwischen den Alu-Elementen und dem Baukörper muss mit geeigneten Dichtstoffen dauerhaft und schalldämmend erfolgen. Durch Unterschrift auf dem Blatt Angebotsunterlagen bestätigt der Bieter alle Vorbemerkungen zur Kenntnis genommen zu haben. 3.3 Kalkulation Es gelten die DIN 18335 "Stahlbauarbeiten" und DIN 18360 "Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten" in der jeweils neuesten Fassung, jedoch werden verschiedene "Besondere Leistungen" nicht separat vergütet, sondern sind gemäß der nachstehenden Hinweise einzukalkulieren. 3.4 Oberflächenbehandlung Die Oberflächen sämtlicher Stahlbauteile sind gegen Korrosion zu schützen. Sofern im LV nichts anderes vermerkt ist, sind sie mit Rostschutzfarbe zu versehen. Schweiß- und Verbindungsstellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nachzustreichen. 3.5 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach DIN 18335 und 18360, jedoch sind folgende "Besondere Leistungen" in die Einheitspreise einzukalkulieren. a) Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen b) Herstellen von Löchern im Mauerwerk, Beton und ähnlichem für die Befestigung von Türen, Toren, Fenstern, Zargen und dergleichen. 3.6 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
3. Zusätzliche Vorbemerkungen - Metallbauarbeiten
01 Brüstungsgeländer
01
Brüstungsgeländer
01.__. 1 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 76 cm Absturzsicherung vor Fenstern komplett liefern und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente. Abmessungen: Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 760 mm Breite Brüstungsgeländer : ca. 600 mm Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm Fenster-Positionen  : 6.8 / 7.8 / 8.8 / 9.8 Siehe auch Detail A-5-06-4D-007. Geländer: Rahmen   : Flachstahl ca. 40 x 8 mm Füllstäbe senkrecht : Flachstahl ca. 40 x 8 mm,        zwischen Rahmen verschweißt,        Stababstand gleichmäßig,        max. 120 mm Befestigung: abgewinkelte Flachstahlhalter ca. 40 x 8 mm thermisch getrennt mit Mauerwerk verschraubt, entsprechend horizontaler Nutzlast gem. DIN 1055-3 bzw. DIN EN 1991-1-1/NA baus. Fassadenbekleidung WDVS Ausführung einschl. bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel als Schraub-/Dübelkombination Die komplette Konstruktion inkl. Befestigungsmaterial (Schraubverbindungen usw.) ist voll-verzinkt auszuführen. In den Enheitspreis mit einzukalkulieren sind ebenfalls Schalldämmteile (wie z.B. Bautenschutzmatten). Weiterhin ist einzukalkulieren, dass nach terminlicher Angabe der Bauleitung, vorab die Befestigungswinkel zu montieren und zu versiegeln sind und erst nach bauseitiger Fassadenverklei- dung (mit WDVS) die Fertig- bzw. Endmontage erfolgt.
01.__. 1
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 76 cm
4.00
St
01.__. 2 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 2 x 110 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett liefern und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente, jedoch: Abmessungen: Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 2 x 1100 mm Breite Brüstungsgeländer : ca. 2 x 940 mm Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm Fenster-Positionen  : 6.7 + 6.6 / 7.6 + 7.7        8.7 + 8.6 / 9.6 + 9.7 Siehe auch Detail A-5-06-4D-008. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte Fenster- öffnung (Fensterflügel) oberhalb des Geländers noch eine Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da diese Fenster als 2. Rettungsweg ausgewiesen sind.
01.__. 2
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 2 x 110 cm
8.00
St
01.__. 3 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 110 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett liefern und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente, jedoch: Abmessungen: Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 1100 mm Breite Brüstungsgeländer : ca. 940 mm Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm Fenster-Positionen  : 6.12 / 7.12 / 8.12 / 9.12 Siehe auch Detail A-5-06-4D-009. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die lichte Fenster- öffnung (Fensterflügel) oberhalb des Geländers noch eine Höhe von mind. 1,20 m aufweist, da diese Fenster als 2. Rettungsweg ausgewiesen sind.
01.__. 3
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 110 cm
4.00
St
01.__. 4 Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 126 cm Absturzsicherung vor Fenstern wie Pos. 01.1 komplett liefern und montieren einschl. der erf. Befestigungselemente, jedoch: Abmessungen: Rohbau-Öffnungsbreite : ca. 1260 mm Breite Brüstungsgeländer : ca. 1100 mm Höhe Brüstungsgeländer : 200 mm Fenster-Positionen  : 7.10 / 7.11 / 6.11 / 6.10        9.10 / 9.11 / 8.11 / 8.10 Siehe auch Detail A-5-06-4D-010.
01.__. 4
Brüstungsgeländer, Rohbauöffnung 126 cm
8.00
St
01.__. 5 Zulage RAL-Beschichtung Zulage zu vorgen. verzinkten Geländern bei Ausführung mit RAL-Beschichtung. Farbton nach Wahl des AG: RAL 7016 anthrazit oder RAL 7021 schwarzgrau. Pauschalpreis für alle 20 Geländer.
01.__. 5
Zulage RAL-Beschichtung
O
1.00
psch
02 Stundensätze
02
Stundensätze
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten kommen nur zur Anwendung - für Arbeiten, welche nicht in den vorgenannten Positionen erfasst sind. Stundenlohnarbeiten sind vor ihrer Ausführung der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen, und dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten sind die tatsächlich angefallenen Stunden in schriftlicher Form mittels Rapportzettel binnen 3 Werktagen, in schriftlicher Form z.B. per Fax, der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Ein zusätzlicher Material-Mehraufwand für Zusatzarbeiten, die nach Stundensätzen abgerechnet werden, wird nicht seperat abgerechnet, sondern ist im Stundenaufwand mit einzukalkulieren.
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten kommen nur zur
02.__. 1 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: - Meister -
02.__. 1
Stundensatz Meister
O
1.00
h
02.__. 2 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: - Fachwerker -
02.__. 2
Stundensatz Fachwerker
O
1.00
h
02.__. 3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: - Helfer -
02.__. 3
Stundensatz Helfer
O
1.00
h

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