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Bill of Quantities
Streichen und Varianten:
Für die Angebotslegung dürfen nur unsere vollständigen Vordrucke verwendet werden. In diesen dürfen keinerlei Streichungen oder Textänderungen vorgenommen werden. Eventuelle Änderungsvorschläge sind in einem Anhang anzuführen. Die Einheitspreise sind in Zahlen und unauslöschbar einzusetzen.
Ausführung:
Jede Änderung oder Ergänzung der Ausführung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Bauleitung des Auftraggebers. Unklarheiten, Mängel in den Plänen oder in der Baubeschreibung sind sofort abzuklären und im schriftlichen Angebot festzuhalten.
Leistungsänderungen werden als Nachtrag zum Leistungsverzeichnis zu den Bedingungen des Hauptangebotes festgelegt. Die Grundlage bildet die Detailkalkulation des Hauptangebotes.
Mengenänderungen:
Änderungen des Gesamtpreises von mehr oder weniger als 20% infolge Mengenänderungen, berechtigt den Auftragnehmer nicht zur Änderung von Einheitspreisen bzw. Verrechnung von Kostenersatz.
Gefährliche Arbeitsstoffe:
Wird im Zuge der Ausführung ein gefährlicher Arbeitsstoff eingesetzt (z.B. Flüssiggas), so ist dies im Angebot unter Angabe der Gefahr mitzuteilen, wenn daraus eine Gefahr (z.B. Explosion, Brand, gesundheitsschädliche Atmosphäre) für Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber entsteht. Dabei besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers den Einsatz eines geeigneten Ersatzstoffes mit weniger gefährlichen Eigenschaften zu prüfen.
Besondere technische Vorbemerkungen:
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über die jeweiligen Leistungen (Bauteil, Ausführung, Bauart und Abmessungen ) gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik, Verarbeitungsrichtlinien, den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und den Ausführungsbestimmungen der momentan lokal gültigen Normen (z.B.: Ö- Norm, DIN Norm, VOB, SIA...) als beschrieben. Sämtliche in den Normen enthaltenen Beschreibungen über Ausführung, Nebenleistungen, Bauhilfsstoffe, Ausmaßfeststellungen und Abrechnung werden in den Texten des Leistungsverzeichnisses in der Regel nicht mehr gesondert angeführt.
In den Einheitspreisen sind, sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, alle in den Vorbemerkungen und Bedingungen, sowie alle genannten Erschwernisse, wie durch mehrmaliges Anreisen und durch Arbeitsunterbrechungen infolge einzelner Teilleistungen und Arbeitsetappen, und Leistungen enthalten.
Etwaige Zoll- bzw. Frachtkosten sind ebenfalls mit einzurechnen, Lieferkonditionen DDP. Sofern in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, verstehen sich die jeweiligen Leistungen / Arbeiten wie folgt: Herstellen, Liefern und gemäß lokal gültiger Norm fachgerecht montieren.
Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei mäßigem Frost und Regen, Transporteinrichtungen, Schutzmaßnahmen nach baupolizeilichen und örtlichen Vorschriften auch gegenüber dritten Personen, örtliches Aufmaß, Baustelleneinrichtung, außerdem das Überprüfen der Leistungen nach Abschlussarbeiten anderer Firmen im Leistungsbereich sind vollumfänglich vom Bieter einzukalkulieren. Die Maße im Leistungsbereich sind so rechtzeitig mit den anderen Firmen abzustimmen, dass keine Verzögerungen im Arbeitsablauf entstehen.
Gerüstungen / Hebemaßnahmen:
Solange nichts anderes erwähnt ist, sind alle erforderlichen Gerüstungen sowie Schutzgerüste und Hebemaßnahmen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen notwendig sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Selbes gilt für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle!
Die Verwendung von speziellen Baustelleneinrichtungen ( Gerüste, Geräte
usw. ) durch andere Unternehmer, ist mit diesen direkt zu vereinbaren und gegebenenfalls auch direkt zu verrechnen. Allfällige Beschädigungen bzw. Verschmutzungen (z.B. von Gerüsten etc.) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gilt für alle Beteiligten: Fremdgewerke sind vor Verschmutzungen und Beschädigungen fachgerecht zu schützen.
Vorunternehmermängel:
Zur Ausführung der Arbeiten ist nur erstklassiges Material zu verwenden.
Mängel am Untergrund (vorangegangene Arbeiten durch andere Auftragnehmer) sind unserer Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Mit dem Montieren darf erst nach der Behebung der Mängel begonnen werden. Der Auftragnehmer bürgt für die einwandfreie Beschaffenheit der vorhandenen Flächen und haftet für sämtliche Leistungen, auch wenn die Ursache des evtl. Mangels auf den Vorunternehmer zurückzuführen ist.
Abkürzungen Leistungsverzeichnis:
AG: Auftraggeber
AN: Auftragnehmer
Az.: Aufzahlung
Bei einem Angebot ist sich an ein System von dem jeweiligen Hersteller zu halten. Die Nachweise hierfür sind bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Baustelleneinrichtung (BE):
Die erforderliche Baustelleneinrichtung (BE) für eine fachgerechte Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen inkl. Vorhalten der BE und Räumen der Baustelle ist vom Auftragnehmer / Bieter vollumfänglich einzukalkulieren.
Hebezeuge:
Die für die fachgerechte Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen notwendigen Hebezeuge (Kranarbeiten, Hebezeuge, Stapler, Transportmittel, etc.) sind vom AN einzukalkulieren.
Ausführungs-/ Werkplanung:
Die erforderliche Ausführungs-/ Werkplanung der ausgeschriebenen Leistungen wird vom Auftragnehmer auf CAD-Basis erstellt und dem Auftraggeber vor Fertigung bzw. Bestellung zur schriftlichen Freigabe vorgelegt. Dies ist vom AN einzukalkulieren.
Bieterangaben:
Der Bieter hat die im Leistungsverzeichnis vorhandenen Bieterlücken lückenlos auszufüllen (Angebotene Produkte,etc.).
Prüf- und Warnpflicht:
Im Sinne der gültigen Prüf- und Warnpflicht, hat der AN im Falle von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis den AG unverzüglich darauf hinzuweisen. Sollten im LV für eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendige Positionen (Materialien, Hilfsmittel, etc.) fehlen, hat der AN dies dem AG unverzüglich zu melden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass im LV alle erforderlichen Positionen und damit verbundenen Kosten enthalten sind.
Zusammenwirken auf der Baustelle:
Der Auftragnehmer wird das Einvernehmen mit anderen Professionisten, die vom Auftraggeber bekanntgegeben werden, rechtzeitig herstellen und mit dem Auftraggeber abstimmen.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt per tatsächlich verbauter Stückanzahl des jeweilig beschriebenen Elementes inkl. erforderlicher Vor- und Nebenleistungen des AN.
Lieferzeit:
Lieferzeit: ........................................... (Bieterlücke)
(Für die angebotenen Komponenten ab Auftragsvergabe bis Start Montage vor Ort)
Bemusterung:
Eine Bemusterung aller Oberflächen muss vor der Ausführung durch den Auftragnehmer durchgeführt werden.
Befestigungsmittel:
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt und in den Einheitspreisen einkalkuliert.