Vorbemerkungen Es gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Sämtliche Leistungen sind nach den deutschen Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, den Regeln der Berufsgenossenschaften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE, VDI, DIN, VBG, VDS usw.) zu errichten.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in kompletter Material-, Lohn- und Lieferleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Leistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
− Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der Übergabe
rückstandslos zu entfernen
− Das Entfernen und Wiederanbringen aller Abdeckungen für Schalter und Steckdosen sind
Nebenleistungen
− Stellung von Gerüsten oder Arbeitsbühnen für Arbeiten, auch über 3,50 m Höhe, sowie Weiterrücken im Zuge der Arbeiten, auch bei Arbeiten über 3,5 m Höhe
− Anbringen von Mustern in beurteilungsfähiger Größe
− Abdecken und staubdichtes Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen inklusive rückstandlose Entfernung der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach
Ausführung der Arbeiten
− Entfernung, Abtransport und Entsorgung der Randdämmstreifen in Bereichen in denen der AN eine Boden- / Sockelbeschichtung ausführt
− Das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen zur Altbeschichtung
− Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang
Als Grundlage zur Abrechnung kommen nur die tatsächlich bearbeiteten Flächen.
02 KOGR 370 - 390 Ausbau
02.01 Ausbauleistung für Wandbauteile
Ausbauleistung für Wandbauteile
02.03 Ausbauleistung für Deckenbauteile
Ausbauleistung für Deckenbauteile