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Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bau-
seitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig
ausgeführt bzw. betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und
Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei
Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist die verantwortliche
Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und
Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen ,
vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung
entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil
und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in
seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen
auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen.
Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat
der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung
sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere
Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der
Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für
Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel, Sicherheits-
leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder
Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht
vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Der Einzelpreis unterscheidet nicht zwischen Maschinen- und Handaushub.
Die Bodenbeschaffenheit ist an Ort und Stelle zu prüfen.
Der Baugruben- und Fundamentaushub wird gemessen von jeweiliger
Fundament bzw. Wandaußenkante bis
Außenkante. Darüber hinaus notwendiger Aushub für Arbeitsraum und
Böschungen ist im EP enthalten, ferner evtl.
erforderliche Abstützungen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht,
ebenso bei Rutschungen.
Der Rohrgrabenaushub erfolgt in der Breite max. mit dem 3-fachen des
Nenndurchmessers der Entwässerungs-
leitungen (bis DN 200), bzw. dem Doppelten des Nenndurchmessers der
Entwässerungsleitungen (bis DN 500)
und in der erforderl. Tiefe. Der notwendige Aushub für Böschungen und
deren Wiederverfüllung ist
einzurechnen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht, ebenso bei
Rutschungen.
Bei Klärschächten etc. gelten die Außenmaße plus allseitig 40 cm.
Überschreitet der Unternehmer Tiefen- und Breitenmaße, ist der
Mehraushub ohne Vergütung mit Kies- bzw.
Fundamentbeton auszugleichen (Qualität wie Fundamentbeton).
Sicherung von Leitungen, Kabel etc. ist Sache des Bieters und bleibt bei
der Abrechnung unberücksichtigt. Der
Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt,
Beschaffenheit des Baugrundes, Grundwasserstandes und alle sonstigen
Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu
berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen
sowie Vorkehrungen zur Beseitigung von Oberflächen- und
Grundwasser-Ansammlungen etc.
Vor Wiedereinfüllen sind Arbeitsräume und Gräben von Schutt und Abfall
auszuräumen, Gründungssohlen sind vor Auflockerung zu schützen. In den
Leistungen ist das Liefern der Rohre der Güteklasse I und das Verlegen
einschließlich aller Formstücke, Anschlüsse und Dichtungen an Schächten
sowie der Rohre untereinander mit
Teerstrick und Tonrohrkitt, satte Hinterfüllung (Erdarbeiten) und
Feststampfen inbegriffen.
Wenn Leitungen sich kreuzen, sind die Muffen einwandfrei zu fundieren,
ebenso bei Auffüllungen.
Die Endungen aller KG-Rohrleitungen sind dauerhaft gegen Eindringen von
Schutt und Erde zu verwahren.
Die Grundleitungen müssen fachgerecht verlegt werden (mit
Gummidichtringen), in Feinschotter eingebettet und
vorsichtig abgestampft. Der Feinschotter muss die Rohre mind. 10 cm
überdecken. Das Schottermaterial ist im
Einheitspreis für die Abwasserrohrleitungen enthalten. Die Auffüllung
mit Erdmaterial hat in Schichten von höchstens 30 cm zu erfolgen. Die
Schichten müssen gut verdichtet werden. Die Rohre dürfen erst nach
Abnahme durch die
Bauleitung bedeckt werden.
Im Einheitspreis inbegriffen ist das Umwickeln von Grundleitungen mit
Mineralfasermatten sowie einer Bitumensperre an Durchführungen durch
Fundamente oder Betonwände sowie notwendige Isolierungen bei
Wanddurchbrüchen. Sämtliche Rohrleitungensenden sind mit einem
Dielenstück senkrecht abzustellen, wobei das Dielenstück gut sichtbar
über die Baugrubensohle hinausragen muss. Sie sind zugleich dauerhaft
gegen das Eindringen von Erde, Beton
usw. zu verwahren.
Der Abwasserkanal ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese
Maßnahmen sind in Verbindung mit dem Bauamt, Abteilung Tiefbau, auf
dessen Weisung zu erbringen. Sämtliche Leitungen sind in
Steinzeug-Muffen-Rohren einwandfrei gedichtet auszuführen. Der
Kontrollschacht ist wasserdicht herzustellen. Schächte sind jeweils nach
Lage begehbar oder befahrbar auszuführen. Die Leitungen und Schächte
müssen vor dem Anfüllen vom Tiefbauamt durch Protokoll abgenommen
werden.
Schächte innerhalb des Gebäudes sind mit wasserdichten und
Geruchsdichten Abdeckungen,
wie z.B. System ESSER, auszuführen.
Das Wiederauffüllen von Gräben, Arbeitsräumen usw. ist mit geeigneten
Geräten so zu verdichten, dass nachträgliche Setzungen nicht entstehen.
Mit nassem und lehmigem Material darf nicht aufgefüllt werden. Das
Hinterfüllen der
Arbeitsräume ist dann mit Siebschutt vorzunehmen.
An Fundamenten sind Rohrdurchführungen und Stützenverankerungen
ausreichend auszusparen. Nachstemm-
arbeiten werden nicht vergütet. Die Aussparungen sind später sorgfältig
zu schließen ohne besondere
Vergütung.
Bei Beschädigungen von bestehendem Mauerwerk, Entwässerungsleitungen,
Drainagen etc. sind diese wieder ohne besondere Vergütung in
funktionsfähigen Zustand zu versetzten.
Steinzeugrohre, die länger ungeschützt liegen, müssen ohne besondere
Vergütung nach DIN 4 033 mit Beton B 10 ummantelt werden. Eine besondere
Vergütung für die Betonummantelung erfolgt nicht.
Zementrohre dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung
verlegt werden.
Hinsichtlich Zementgüte und Betonzuschläge gelten die Bestimmungen der
DIN.
Für Stampfbeton gilt die Musterlinie nach DIN 1 047, § 4, Ziffer 4.
Korngrößen über 70 mm sind unzulässig. Für Stahlbetonarbeiten die
Kornzusammenstellung zwischen den Sieblinien A + B. Auf die getrennte
Zugabe der Zuschlagstoffe wird besonders hingewiesen.
Die verlangten Betongüten müssen der DIN 1 045 entsprechen.
Der Wassergehalt des Betons ist so niedrig wie möglich anzusetzen. Der
Wasserzementfaktor darf 0,40 nicht überschreiten. Betonzusatzmittel sind
nicht gestattet. Schichthöhen max. 40 cm.
Sämtliche Aussparungen sind kostenlos herzustellen und später wieder zu
schließen ohne Kostenerstattung.
Das Einbetonieren von Stahleinlagen, Alu-Konstruktionsteilen und
Rohrleitungen etc. ist in die Einzelpreise
einzurechnen. Sämtliche Armierungen und Eisenteile müssen bei
Außenwänden eine Betondeckung von
mind. 25 mm haben. Zementunterlagsplättchen sind zu binden. Sie müssen
wie Abstandhalter
und Stegbügel im EP enthalten sein.
Schalungen müssen sauber und absolut dicht sein. Sie sind 24 Stunden vor
dem Betonieren gründlich anzunässen. Reinigungsöffnungen sind beim
Betonieren auszustopfen. Tropfnasen und Nuten sind im EP enthalten. Für
Sichtbeton sind rohe, gut getrocknete Bretter mit rauhem Sägeschnitt zu
verwenden. Brettbreiten 12 und 16 im Wechsel, senkrechte Stöße versetzt
und genau im Winkel geschnitten, Brett- kanten entweder gehobelt und mit
Baumwollschnur gedichtet oder gefalzt. Bei einspringenden Ecken ist die
Schalung auf Gehrung zu schneiden. Fertige Sichtbetonflächen dürfen
nicht geflickt werden. Fehlerhafte Sichtflächen werden auf Kosten des
Unternehmers neu erstellt. Hülsenlöcher werden in 2 Arbeitsgängen
geschlossen.
Der gesamte Betonstahl wird nach besonderen Positionen vergütet. Er wird
nach Stahllisten abgerechnet.
Irgendwelche Zuschläge werden nicht vergütet. Der Beton wird bei
Überschneidungen nur einfach gemessen.
Die Stahlbetonarbeiten sind nach den Bestimmungen des Deutschen
Ausschusses für Stahlbeton und nach den
einschlägigen Vorschriften der VOB und DIN 18 331, 18 337 sowie 1 045 -
1 055 auszuführen. Güteprüfungen sind durchzuführen. Abrechnung von
Stahl nach Stahlliste, Transportbewehrung bei Fertigteilen wird nicht
vergütet.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Das Schneiden von Hochbord-, Tiefbord-, Rasenkantensteinen usw. ist in
die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Das Herstellen von
Aussparungen oder Durchörterungen in Beton oder Mauerwerk ist ohne
zusätzliche Vergütung durchzuführen. Werden im Bereich der Außenanlagen
unterirdische Fundamente oder ähnliches vorgefunden, so sind diese vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich wegzustemmen. Der Unterbau unter
Betonflächen ist sauber und nach DIN eben herzustellen und gut zu
verdichten. Für die zu verdichtenden Flächen ist vom Auftragnehmer dem
Auftraggeber ein Verdichtungsnachweis zu übergeben. Der Anschluss der
Regenfallrohre an die Grundleitungen mit bauseitigen Standrohren ist vom
Auftragnehmer mit zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
AUSSENANLAGEN
1) Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Anwendung
kommenden Baustoffe haftet dem Bauherrn
gegenüber allein der Auftragnehmer, nicht etwa die Hersteller- oder
Lieferfirma. Auf Verlangen sind die Bezugs-
quellen der Baustoffe anzugeben und Muster vorzulegen. Für bauseits
beschaffte, übergebene Baustoffe und
Gegenstände haftet der Auftragnehmer hinsichtlich deren
einwandfreier Lagerung und sicheren Verwahrung.
Das Angebot bezieht sich auf die fertige Anlage. Der Unternehmer
haftet bis zur Abnahme für alle entstandenen
Schäden und ist für deren Beseitigung verantwortlich. Nach
Fertigstellung aller Arbeiten ist bei den Arbeiten
angefallener Schutt und Unrat ohne besondere Entschädigung
abzufahren.
2) Für die Wegebauarbeiten gelten die Technischen Vorschriften des
Straßenbaus (ZTVE-STB, TVbit, ZTV
Asphalt-StB 94/98, ZTVT-StB 95 u.a.). Schichthöhen im Wege- und
Straßenbau gelten immer für den
verdichteten Zustand. Im Wege- und Platzplanum ist, auch wenn nicht
besonders angegeben, das Abrammen
der Koffersohle bis zur Standfestigkeit besonders über Gräben
enthalten.
3) Bei Benutzung von Bürgersteigen durch Fahrzeuge sind die
erforderlichen Überfahrten aus Bohlen herzustellen.
Eventuelle Beschädigungen sind kostenlos zu beseitigen.
Verschmutzungen auf Straßen und Bürgersteigen sind zu entfernen.
4) Für Mutterboden gilt gemäß ZTVE-STB 59, 3.081.1. Bei
Mutterbodenanlieferung ist die Bauleitung zu verständigen, um die
Bodengüte zu überprüfen. Ungeeigneter Mutterboden muss kostenlos wieder
abgefahren werden.
Die vorgeschriebene Einbaustärke von Mutterboden muss genau
eingehalten werden Deshalb ist das Rohplanum
genau zu überprüfen.
5) Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des
Nachbarrechts zu beachten. Er ist ebenfalls
verpflichtet, die Grenzen nachzuprüfen und genau einzuhalten.
6) Gräben, Auffüllungen, Leitungen Die Lage von Kraftstrom- und
Fernmeldekabeln, Gas und Wasser, Abwasser-
leitungen u.ä. ist vom Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten
jeder Art zu erheben. Er haftet für jeden
Schaden, der bei der Ausführung seiner Vertragsarbeiten von ihm ode
durch von ihm eingesetzte Personen an
solchen Anlagen verursacht wird.
7) Auf ausreichende Verdichtung der Baugrube, aller Bauräume,
Aufschüttungen und übrigen Bereiche ist zu
achten. Spätere Setzungen der Wege-, Platz- und Vegetationsflächen
werden als Mängel gewertet und sind jeweils
wieder zu beheben, ohne das Kosten für den Auftraggeber entstehen.
8) Entsprechende Geländeprofilierungen (Anlegen von Böschungen etc.)
sind vom anbietenden Unternehmer
eigenverantwortlich durchzuführen und in die Einheitspreise hinzu z
kalkulieren.
9) Das erforderliche Nachsanden während der Gewährleistungszeit ist
durch den Auftragnehmer fachgerecht zu
erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
10) In die Einheitspreise sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren:
- Komplette Beschilderung der Außen- und Hofanlage
- Kennzeichnung bzw. Nummerierung von Parkflächen
- Wurzelschutzmaßnahmen für alle auf dem Baumfeld zu erhaltenden
Bäumen entsprechend Absprachen mit dem Grünflächenamt
11) Für zu fällende Bäume hat der Auftragnehmer die Fällgenehmigungen
zu beantragen, einschl. sämtl. anfallenden Gebühren.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) mit 2 Obergeschossen (Fitnessstudio) in 06110 Halle
(Saale), Liebenauer Straße 62 - 64.
Der REWE-Markt befindet sich im Erdgeschoss.
Das Fitnessstudio befindet sich im 1. und im 2.Obergeschoss.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude ist eingeschossig und teilweise dreigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgeführt.
Das Gelände wird dem Auftragnehmer nach den bauseitigen Abbrucharbeiten
mit OK Frostschutz- und Tragschicht in den Außenanlagen und mit UK
kapillarbrechende Schicht im Bereich des abgebrochenen Gebäudes zu OK
FFB und einem Verdichtungsgrad von 45 MN/qm übergeben.
Für die Kalkulation wird das Gutachten, Projekt-Nr. 147-2001, Seite 1 -
17, vom 08.06.2001 mitgeschickt. Das Gutachten wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil und ist vom anbietenden Unternehmer zwingend zu
beachten und einzukalkulieren. Nachforderungen wegen Nichtbeachtung des
mitgeschickten Gutachtens ist ausgeschlossen.
VORBEMERKUNGEN
030 Außenanlagen
030
Außenanlagen
030.10 Außenanlagen
030.10
Außenanlagen
030.20 Pflasterarbeiten
030.20
Pflasterarbeiten
030.30 Entwässerung
030.30
Entwässerung
030.40 Boden- und Bepflanzungsarbeiten
030.40
Boden- und Bepflanzungsarbeiten
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung
ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN)
SEITE 1 - 41 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel +
Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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