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VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In den Preisen ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass
Stellen und Vorhalten aller Maschinen und
Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und
Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der
sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur
Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z.
B. Dachdecker- fangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw.
zu erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrankungen
und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum
Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu
erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt,
Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese
in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen
auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der
Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem
Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums,
des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei den städtischen Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst,
Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie
erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon
dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des
Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wettertemperaturen, Zahl
und Art der auf der Baustelle
beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der
eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.
Teile, besondere Abnahmen nach § 12,
Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle,
Behinderungen und sonstige Vorkommnisse
müssen eingetragen werden.
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen
zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach,
so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers
reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich
abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann
keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung
der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker
entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich
abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und
schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung und
Dachabdichtungsarbeiten und Abdichtungsarbeiten 10 Jahre, jeweils ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit
dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen.
Kürzungen wegen Mängel,
Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung
beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung
gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte
Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und
Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3
Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau
zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere
Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten
der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338)
Zusätzliche technische Vorschriften
1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der
Dachdeckerarbeiten sowie vorausgehende
und nachfolgende Bauleistungen folgende Vorschriften und
Richtlinien:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB),
DIN 1 960 - Teil A, DIN 1961 - Teil B.
b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für
Dachdeckerarbeiten DIN 18 338 sowie alle einschlägigen Bestimmunge
der sonstigen
DIN-Vorschriften, soweit diese nicht bereits im Vorhergenannten
erfasst sind.
c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen
Liefer- und Herstellerfirmen
sind zu beachten.
2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das
Vorhalten aller notwendigen
Materialien, Rohstoffe, Geräte usw.
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen
und Mängel an
Vorleistungen vor Beginn der eigenen Tätigkeit schriftlich
anzuzeigen.
4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf
zeitliche Ausführungen so
einzurichten, dass keine Verzögerungen in der Gesamtfertigstellun
der Bauwerks eintreten.
5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu
den Normziegeln passen
und von demselben Lieferwerk bezogen werden.
6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster
der angebotenen Baustoffe
vorzulegen. Die zu Verwendung kommenden Materialien müssen dem
vorgelegten und
genehmigten Muster entsprechen.
7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für
eine Arbeitsbühnenhöhe von
mehr als 2,00 m, hat der Unternehmer zu stellen. Die Kosten dafü
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschrifte
sind dabei besonders
genau zu beachten!
8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden,
sind die Dachdeckungs-
arbeiten mit dieser Firma abzustimmen.
9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie,
sturmsichere Ausführung der
Dachdeckungsarbeiten sowie für die sorgfältige Beachtung von
Vorschriften der Lieferwerke
der vorgeschriebenen Materialien.
10) Der Auftragnehmer hat für die Fugennähte einen Schältest nach DIN
16726 dem Auftraggeber
vorzulegen (spätestens mit den Revisionsunterlagen).
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind
einzuhalten.
Die Gewährleistung lautet für die Dacheindeckung, d.h. Beständigkeit und
Dichtigkeit des Daches, 10 Jahre ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherrn. § 12, Ziffer
6, VOB,
entfällt. An diese Stelle tritt, dass alle Gefahren erst nach Übergabe
der Auftraggeber-Gesamtleistung an diesen
übergehen.
Bei der Ausführung sind ferner nachstehende Vorschriften einzuhalten:
- VOB, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen, DIN 1961.
- VOB, Teil C, Technische Vorschriften für Bauleistungen,
DIN 18 338 Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten.
- Die Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern.
- Merkblatt Stahldach mit Dachabdichtungen
- Einschlägige DIN-Vorschriften, wie z.B.:
DIN 1 055 Lastannahmen im Hochbau (Windlast)
DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes
Oberflächenwasser und Sickerwasser mit
bituminösen
Stoffen, Metallbändern und Kunststoff-Folien
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
- Die Verlegeanleitung für Dachbahnen des jeweiligen Herstellers sowie
die
Hersteller- und Werksvorschriften der sonstigen beschriebenen
Materialien,
wie z.B. Wärmedämmstoffe, Lichtkuppeln, Anschlussprofile und dgl.
- Die baupolizeilichen Bestimmungen.
- Die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils zum Verlegezeitpunkt
gültigen Fassung.
Die Dachdeckungsarbeiten sind nach den "Allgemeinen technischen
Vorschriften für Dachdeckerarbeiten",
DIN 18 338, den Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
der einzelnen bezeichneten
Werkstoffe, den neuesten Richtlinien für die Ausführung von
Flachdächern, einschl. der Ergänzungen,
aufgestellt vom Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e.V. und den
Anweisungen für die Abdichtung von
Ingenieurbauwerken, auszuführen.
Die Konstruktion der oberen Abschlussflächen des Gebäudes sowie
Dachabdichtung muss gewährleisten, dass
ein Kondensatwasseranfall oder ein Durchdringen von Feuchtigkeit
ausgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Zwischenräume der Hochsicken der Dachtragschale im Bereich des
Dachüberstandes an der Traufe auf
den Leimholzbindern sind mit Mineralwolle auszustopfen und in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Für die Klempnerarbeiten sind Titanzinkbleche und -bänder der Firma
Rheinzink oder gleichwertig nach DIN 9 722
und DIN 17 770 zu verwenden.
Die gesamten äußeren Klempnerarbeiten, d.h. Dachanschlüsse, Mauerwinkel
mit Überhangstreifen, Sohbankabde
ckungen, Ortgangandeckungen und sonstige Anschlüsse, sind aus
naturfarbenen stranggepressten
Aluminiumprofilen herzustellen. Sie sind mit nichtrostenden Metalleisten
zu befestigen und die Stöße dauerelastisch zu verfugen.
Abluftrohre und Lüftungshauben sollen in die Dachdeckung eingearbeitet
werden. Es sind Kunststoff- kanalentlüftungen zu verwenden.
Traufblech sind aus Titanzinkblech 0,7 mm, ca. 30 cm im Zuschnitt, mit
den erforderlichen Abkantungen.
Werkstattzeichnungen
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Werkplanung,
Werkstattzeichnungen als Übersicht mind. 1:50
sowie Details mind. 1:5 anzufertigen und rechtzeitig vor
Fertigungsbeginn zur Genehmigung einzureichen.
Darzustellen ist:
- Grundriss Übersicht mit Eintragung Lüftungs- und RWA-Flügel
- Schnitt Traufe - First mit und ohne Flügel
Nachzuweisen ist (vom AN):
- Bemessung Zarge, Glas, Profile
- K-Wert der Verglasung
- Einstufung Rahmenmaterialgruppe nach DIN
RWA-Dokumentation
Nach erfolgter Montage sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in je
2-facher Ausfertigung zu übergeben:
1) Fachbetriebserklärung / Unternehmerbescheinigung / Errichterurkunde
des Betriebes des AN als anerkannter Errichter von RWA.
2) Übersichtsplan / Revisionszeichnung der kompletten
Anlagenkonfiguration mit Eintragung der RWA-Geräte, der
Verkabelung, der Auslöseelemente, Sicherungs-
und Steuerungskästen, RA-Taster etc.
3) Prüfzeugnisse und Zulassungen sämtlicher Komponenten der RWA-Anlage
4) Angebot für Wartungsvertrag, ausgestellt auf den Bauherrn.
5) Liste Hersteller- und Lieferantennachweis (Bezugsquellennachweis)
der Anlagenteile
6) Protokoll der Funktionsprüfung
7) TÜV-Abnahmeprotokoll der RWA Anlage
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines REWE-Marktes
(GREEN BUILDING) mit 2 Obergeschossen in 06110 Halle (Saale), Liebenauer
Straße 62 - 64.
Der REWE-Markt befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes.
Das Fitnessstudio befindet sich im 1. und im 2.Obergeschoss des
Gebäudes.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt.
Das Gebäude ist eingeschossig und teilweise dreigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände werden aus POROTON-Mauerwerk mit
Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, Innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt und teilweise mit einer Außenwandverkleidung
ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach des REWE-Marktes wird aus einer Leimholzbinderkonstruktion und
einer Dachtragschale aus einem Stahltrapezblech mit einem Gefälle von
1,5% erstellt und teilweise aus einer Stahlbetondecke als Dachtragschale
und einer umlaufenden Attika ausgeführt.
Das Dach des Fitnessstudio wird als flach geneigtes Pultdach mit einer
Dachtragschale aus einer Spannbetondecke mit einer umlaufenden Attika
ausgeführt.
Planunterlagen:
siehe Anschreiben.
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
061 Dacheindeckung
061
Dacheindeckung
061.10 Trapezblecharbeiten
061.10
Trapezblecharbeiten
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 13 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel +
Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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