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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angaben zur Baustelle: Angaben zur Baustelle
Bauvorhaben:
Kältetausch, Filialmodernisierung
Kaufland Mühlhausen 3370,
Papiermühlenweg 18, 99974 Mühlhausen.
Submission:
19.06.2026
geplante technische Bietergespräche:
03.07.2026.
geplante Vergabe:
bis 10.07.2026
Marktöffnungszeiten:
Mo.-Fr. von 7:00 - 22:00,
Sa. von 7:00 - 20:00
Projektsteuerung:
n.N.
Beteiligter Planer:
Hochbauplanung:
Senator. Die Project Management Service GmbH
Büro Berlin, Treskowallee 26, 10318 Berlin
Tel. 030 9860140,
Fachplanung HLSE, Sprinkler:
INNOTECH Leipzig GmbH
Poetenweg 9, 04155 Leipzig
Tel. 0341 5894721,
Tragwerksplanung/ Wärmeschutz:
Dr.-Ing. Peter A. Kugler und Franke GmbH
Pfingstweide 1, 04179 Leipzig
Tel 0341 446080.
Angaben zur Baustelle:
Ausführungszeitraum Die Ausführungszeit beträgt voraussichtlich für die Gesamtbaumaßnahme:
10.08.2026 - 14.01.2027.
Ausführungszeitraum
Beschreibung Leistungsumfang Beschreibung Leistungsumfang
Der Standort wird im Zuge der Erneuerung der Kälteanlage angepasst.
In der Filiale sollen im Zuge dieses funktionalen Umbaus u.a. folgende Maßnahmen erfolgen:
1.) Austausch des Kältemittels und damit verbundene Erneuerung der Gewerbekälteanlage,
Einbauten, Tragkonstruktionen;
2.) Anpassung Traggerüst Kältetechnik auf Dach;
3.) Anpassung der Lüftung und Beheizung des Marktes zur Nutzung der Abwärme aus der
Kälteanlage;
4.) Anpassung der Bedientheke Wurst/ Käse;
5.) Errichtung eines oberird. Löschwasserbehälters
6.) Dachsanierung
7.) Anpassung Wandbeläge im Verkaufsraum
8.) opt. Sanierung Kunden-WC`s
Beschreibung Leistungsumfang
Kalkulationshinweise Kalkulations- und Ausführungshinweise
1.) Leistungspositionen, Mengen- und Ortsangaben:
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Ortsangaben in den Leistungspositionen dienen ausschließlich zur beispielhaften Orientierung.
Sie sind nicht vollständig und haben keinen Raumbuchcharakter.
Grundsätzlich werden die genauen Einbau- oder Verarbeitungsorte von der örtlichen Bauleitung und der KBL vorgegeben.
Grundsätzlich ist über die in der Leistungsposition angegebene Leistungsmenge, unabhängig vom angegebenen Ausführungsort zu kalkulieren und anzubieten.
Nachträge aus Gründen unvollständiger Angaben von Ausführungsorten werden nicht akzeptiert.
2. Ausführung, Einbaumaße:
--------------------------
Die beiliegenden Zeichnungen der Ausführungsplanung sowie ergänzend der Statik zeigen das Konstruktionsprinzip.
Angegebene Maßketten, insbesondere im Bereich von Bestandseinbauten sind zwingend vor Ort zu Prüfen.
3. Verkaufsbetrieb:
-------------------
Die Kaufland-Filiale wird im laufenden Verkaufsbetrieb umgebaut. Lärminensive Abbruch- und Bauarbeiten erfolgen vorrangig zwischen 20 - 7 Uhr.
Kalkulationshinweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (Allgemeine Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
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Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus im Zuge der Umbaumaßnahmen auszuführen/zu beachten.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen
Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten
resultieren, werden nicht anerkannt.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot,
dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den
angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar
als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu
Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen
Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung ausschließlich digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle
verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die
Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit
auszuführen.
1.4 Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst
einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke
einen Meterriß als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen
und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriß ist im
Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu
erstellen.
Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise
einzurechnen.
1.5 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch einen
Bauleiter und Polier des AN zu besetzen, damit eine Koordinierung der
einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Dies gilt auch für ggf.
notwendigen Schichtbetrieb. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheits-
preisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.6. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig
vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind
BE-Flächen nur begrenzt vorhanden.
Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten.
1.7 Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu
gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind
dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der
Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
1.8 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich
jeweils als komplette fertige Leistungen.
Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige
Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu
einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem
Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.9 Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw.
oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl.
mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die
notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen
Positionen zu berücksichtigen.
1.10 Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und
Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen
sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft
gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen.
1.11 Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie-
und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst.
1.12 Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc.
ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von
Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen.
Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände
abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit
Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien
zu entfernen und die Böden und event. betroffene Bauteile sind zu reinigen.
Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin
zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen.
Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
1.13 Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von
Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat
vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen.
1.14 Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten,
Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes
einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache.
1.15 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen
Toleranzen gemäß DIN . Sofern eine über die entsprechende DIN
hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist,
wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.16 Sind Anlagenteile abnahmepflichtig, ist dieser Termin
vom AN herbeizuführen und die BÜ rechtzeitig zu informieren.
Alle sicherheitsrelevanten und abnahmepflichtigen Anlagen bzw. Anlagenteile
sind vor Baubeginn anhand der Montageplanung mit dem abnehmenden
Sachverständigen abzustimmen.
Empfindliche Anlagenteile sind bis zur Abnahme abzudecken oder durch andere
Maßnahmen zu schützen. Schäden an Anstrichen sind auszubessern.
2. Bauausführung
2.1 Die Arbeiten werden während laufendem Verkaufsbetrieb sowie einer 6-wöchigen Schließung der Kaufland-Filiale durchgeführt. Konzessionäre bleiben weiter in Betrieb.
Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen,
Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw.
in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen.
Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen / Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren / sichern / markieren.
2.2 Lärm- und staubintensive Arbeiten (Abbruch-, Schleif-, Stemm-, Bohr-, Schneidarbeiten usw.) sowie Arbeiten die den Verkaufsbetrieb beeinträchtigen sind während der Schließzeit bzw. während der Öffnungszeiten (Mo - Sa von 7.00 bis 22.00 Uhr) auszuführen. Für die ca. 20% der Arbeiten im Zeitraum von 20-7 Uhr sowie an an Sonn- und Feiertagen, erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Alle anderen Arbeiten sind in Abstimmung und unter Zustimmung des AG sowie der örtlichen Bauleitung während der Marktöffnungszeiten durchzuführen. Die letzte Entscheidung liegt immer beim AG und dessen Bauleitung.
Die Arbeiten sind so auszuführen und zeitlich einzutakten, dass der Marktbetrieb ohne größere Einschränkungen und Beeinträchtigungen während der Arbeiten durchgeführt werden kann.
2.3 Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-,
Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise
mit einzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb.
2.4 Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes,
Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig
einzuholen.
2.5 Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter
nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen
werden (Haustechnik / Kältetechnik).
2.6 Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des
Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend
zu berücksichtigen. (siehe Baubeschreibung/Eckdaten)
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen
Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in
diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes
darzustellen.
Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den
Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren.
Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist
anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren.
2.7 Hinweis:
Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden
(ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug).
Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden.
Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner
abgestimmt werden.
2.8 Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und
Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig.
2.9 Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa "Filialmaßnahmen" in Verbindung mit der KaBa "Neubau", jeweils aktuelle Fassung.
Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken.
Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
3. Leistungseinschluss
In den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen / einzukalkulieren.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
34 Maler- und Lackierarbeiten
34
Maler- und Lackierarbeiten
Technische Vorbemerkungen - Maler- und Lackierarbeiten Technische Vorbemerkungen - Maler- und Lackierarbeiten
Die Haftung, Systemverträglichkeit und Übereinstimmung
der Wasserdampfdurchlässigkeit neuer Beschichtungen auf
Bestandsuntergründen / Bestandsanstrichen muß
gewährleistet sein. Im Zweifel sind durch den AN
Probeflächen anzulegen bzw. Fachberater hinzuzuziehen.
Für die Erstbeschichtung von Stahltüren, grundiert vom
Herstellwerk sind die bauaufsichtlichen Zualssungen
bzw. die Vorgaben der Hersteller verbindlich, sofern
diese vom Leistungstext abweichen.
Alle zur Erbringung einer fachgerechten Leistung
erforderlichen Untergrundvorbereitungen und
Grundierungen gehören zum Leistungsumfang und sind
durch den AN zu erbringen.
Schadhafte, lose, trennende bzw. nicht tragfähige
Schichten sind zu entfernen. Es sind geschlossene und
tragfähige Haftsichtoberflächen herzustellen,
vorbereitet für nachfolgende Arbeitsgänge /
Beschichtungen.
Abdeckungen, Schalter, Garnituren, Beschläge,
Türdichtungen, Aushänge, Schilder, usw. sind
abzubauen, zwischenzulagern und wieder zu montieren,
Leistung gilt als Nebenleistung und ist entsprechend
Bedarf zu erbringen.
Untergrundschäden (Putzspritzer usw., die leicht und
oberflächen bündig entfernt werden können, kleinere
durch Stoß / Druck entstande Löcher bzw. Unebenheiten)
sind fachgerecht zu beseitigen.
Alte Haken, Dübel sowie sonstige nicht mehr benötigte
Befestigungsmittel sind zu entfernen und Löcher /
Schadstellen fachgerecht und oberfächenbündig zu
schließen, vorbereitet für nachfolgenden Arbeiten.
Bestandslöcher im UG sind fachgerecht und
oberfächenbündig zu schließen, vorbereitet für
nachfolgenden Arbeiten.
In den technischen Vorbemerkungen aufgeführte
Leistungen sowie sich aus den technischen
Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen
(Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen / einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen - Maler- und Lackierarbeiten
34.02 Außenflächen Putz, Beton, Mauerwerk
34.02
Außenflächen Putz, Beton, Mauerwerk
34.04 Außenfläche Metall
34.04
Außenfläche Metall
34.05 Innenflächen Putz, Beton, Mauerwerk
34.05
Innenflächen Putz, Beton, Mauerwerk
34.07 Innenflächen Metall
34.07
Innenflächen Metall