Abbruch- und Rückbauarbeiten
Revitalisierung GAP 15 - White & Case
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Description
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Projektbeschreibung Das GAP15 ist ein ca. 90m hohes Hochaus (23 Obergeschosse + EG) am Graf-Adolf-Platz 15 in Düsseldorf, das durch die jetzt bevorstehende Revitalisierung für die Zukunft vorbereitet werden soll. Es ist geplant das Gebäude in mehreren aufeinander folgenden Abschnitten zu modernisieren. Im Vorfeld wurde bereits die dritte Etage des Hochhauses als Referenzbürofläche hergestellt. Im nächsten Zug sollen die Geschosse OG21 bis OG23 nach Mieterwunsch (White & Case) modernisiert werden. Aufgrund eines sehr eng getakteten Terminplans ist geplant die Abbrucharbeiten für die vorgenannten Obergeschosse vorzuziehen und unabhängig von den weiteren Ausbauarbeiten zu vergeben. Inhalt der vorliegenden Ausschreibung sind diese Abbruch und Demontagearbeiten. Aufgrund des sehr hochwertigen Bestandsausbaustandards und der notwendigen vorsichtigen Demontage der verbauten Elemente und notwendiger Sicherungsmaßnahmen eignet sich die ausgeschriebene Leistung nicht unbedingt für ein klassisches Abbruchunternehmen, sondern eher für ein Unternehmen des Innenausbaus, das Abbruchleistungen als Teil der eigenen Kernkompetenz anbietet. Grundsätzlich sind aber auch reine Abbruchunternehmen willkommen ein Angebot einzureichen, wenn diese entsprechende Referenzen mit dem Angebot einreichen. Bauherr (im LV als AG bezeichnet) Adressat Ihrer Angebote: Deka Immobilien Investment GmbH 730306-31 z. Hd. Sven Hasenbein Hamborner Straße 55 40472 Düsseldorf Planer: sop Architekten GmbH Emmericher Straße 20 40474 Düsseldorf Fachplaner TGA: QOR Ingenieure GmbH Georg Glock Straße 3 40474 Düsseldorf
Projektbeschreibung
Leistungsbeschreibung, kurz Folgende Leistungen sind durch den AN im Zuge der hier ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen: Baustelleneinrichtung, inkl. permanent anwesender Bauleitung als Ansprechpartner für BH und Objektüberwachung. Schutz der verbleibenden Bestandsbauteile (Parkett, Glasgeländer, Glastreppe, Einbauschränke, etc.) vor Beschädigungen während der Demontagearbeiten Abbruch von Systemtrennwänden und GK Trockenbauwänden, inkl. Türen Abbruch von Abhangdecken (Kühldecken) aus GK Abbruch von GK Kühlwänden (Vorsatzschalen auf GK Wänden) Abbruch von Bodenaufbauten (Estrich und Fliesen) Demontage von Einbauteilen (Küchen, Teeküchen, Gastroküchen) Demontage von Möbeln Demontage von Sonderbauteilen (z. B. Besprechungsräume aus gebogenen Glaskonstruktionen) Demontage von abgependelten Leuchten Demontage von Monitoren Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der volle Leistungsumfang wird durch die folgende Leistungsbeschreibung definiert. Es wird darauf hingewiesen, daß die Leistungen in einem hochwertigen und in Betrieb stehenden Gebäude erfolgen. Das Gebäude ist durch eine Brandmelde- und Sprinkleranlage geschützt. Der Zugang zum Gebäude und zur Baustelle ist beschränkt. Alle Arbeiten müssen bei der Hausverwaltung (Apleona) im Vorfeld angemeldet werden. Das genaue Anmelde-Procedere wird vor den Arbeiten zwischen AN und Apleona abgestimmt. Dem AN wird ein Vorort-Termin zur Klärung der Zugänglichkeit zum Baufeld dringend empfohlen. Hierzu kann sich der AN an den LV Ersteller (Martin Kluth, sop Architekten, 0211 5772 291, Email: kluth@sop-architekten) wenden. Der Termin kann bis zum 18.12.2025 frei vereinbart werden. Eine Mindestvorlaufzeit von zwei Arbeitstagen ist einzuhalten. Dem Schutz der verbleibenden Bauteile wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Die Arbeiten müssen entsprechend vorsichtig ausgeführt werden. Der AN muß seine Eignung durch ähnliche Referenzprojekte nachweisen.
Leistungsbeschreibung, kurz
Bestandsfotos Die folgenden Fotos der Bestandssituation der Obergeschosse OG21 bis OG23 sollen den AN in die Lage versetzen die Aufgabe schnellstmöglich zu erfassen und darüber zu entscheiden, ob die Aufgabe zu seinem Tätigkeitsfeld passt. OG22, Luftraum West, mit Treppe OG22, Luftraum Ost, ohne Treppe, mit ausgefahrenem Sonnenschutz im Dachfensterbereich. Die AHD unterhalb des Dachfensters (Trockenbau) soll demontiert werden. Gerüststellung beachten! Glassystemtrennwand, System Clestra Sonderbauteil aus gebogenem Glas Beispiegel für eine zu demontierende Einbauküche
Bestandsfotos
Örtlichkeiten Das Baufeld befindet sich in den Geschossen OG21 bis OG23 des GAP15 Hochhauses in der Düsseldorfer Innenstadt, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Freie Parkplätze sind rar. PKW Stellplätze im GAP15 kosten aktuell 2€ pro Stunde bzw. 20€ pro Tag. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist sehr gut. Der Hauptbahnhof liegt ca. 10min vom GAP15 entfernt.
Örtlichkeiten
Termine Der genaue Ablauf der Leistungen ist im Zuge der Angebotsverhandlungen zwischen AN und AG abzustimmen. Wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, gilt der als Anlage beigefügte Zielterminplan vom 19.11.2025 als vereinbart. Start der Arbeiten:11.02.2026 Fertigstellung der Arbeiten:17.04.2026 Abweichungen von diesem Terminfenster sind zwischen AG und AN schriftlich zu vereinbaren.
Termine
LV Unterlagen Die Leistungen werden neben dem vorliegenden LV auch über die beigefügten Anlagen definiert. Folgende Unterlagen hat der AN in seinem Angebot zu berücksichtigen: Das vorliegende Abbruch LV Foto Dokumentation der geplanten Abbrucharbeiten inkl. der dortigen Kommentierung (Anlage: Foto_Doku_Abbruch) Fotodokumentation und Kurzvideos des Bestands OG21 bis OG23 Grundrisse mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile (OG21 bis OG23) Deckenspiegel mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile (OG21 bis OG23) TGA Pläne der Deckeninstallationen werden informativ beigefügt. Die TGA Installationen oberhalb der Abhangdecken verbleiben. Die Auschreibungsunterlagen sind wie folgt gegliedert: 000_LV 010_Anlagenverzeichnis 050_Termine 100_Bestand Fotos 200_Bestand Videos 300_Anlieferzone 500_Planung Das Anlagenverzeichnis in Ordner 010 enthält eine vollständige Aufstellung aller Dateien, die mit der Ausschreibung versendet werden und die entsprechend zu berücksichtigen sind.
LV Unterlagen
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Soweit die in der nachfolgenden Aufzählung beschriebenen Leistungen nicht bereits in gesonderten Leistungspositionen erwähnt wurden, sind die hierfür erforderlichen Aufwendungen, ggf. auch in geringfügiger Abweichung zu ATV Abschnitt 4, in dieser Pauschal-Abrechnungsposition zu erfassen: Container für Büros, sanitäre und soziale Zwecke, soweit erforderlich für die Nutzung des AN Regelmäßige Reinigung der Baubereiche Verkehrs- und Logistikkonzept (siehe Hinweise unten) Schutz von Leistungen und Bauteilen Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle Versorgung von Genehmigungen Beantragung von Umleitungen, Straßensperrungen etc. Anmietung Flächen öffentliches Straßenland oder Grundstücke Dritter, soweit erforderlich Jegliche Sicherungs-, Schutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen Entsorgung jeglichen Demontagematerials Wiederherstellung des Urzustands des Geländes für die Baustelleneinrichtung, soweit erforderlich Bauzaun Beweissicherungsverfahren Brandschutzmaßnahmen Arbeitsplatzbeleuchtung Der Zugang zum Baufeld (hiermit sind die Obergeschosse OG21 bis OG23 gemeint) muß über die Anlieferzone im Untergeschoss UG1 erfolgen. Es wird auf die beigefügte Fotodokumentation der Anlieferzone und den entsprechenden Grundriss mit Darstellung von Aufstellbereichen für die Entsorgungscontainer hingewiesen. (siehe Ordner 300_Anlieferzone) im Anlagenkonvolut. Die Aufstellmöglichkeiten für Abfallcontainer im UG sind sehr begrenzt. Für die Angebotserstellung kann der AN davon ausgehen, daß die gelb und grün markierten Container Stellplätze für die Dauer der Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Es wird dringend empfohlen sich von den verfügbaren Containeraufstellplätzen und der Baufeldzugänglichkeit vor Ort ein Bild zu machen. Der Bereich ist im Regelfall Montag bis Freitag von 7:30 bis 18 Uhr frei zugänglich. Gerne kann auch ein Termin mit der AG Objektüberwachung vor Ort erfolgen. Der Abtransport von Elementen und Bauschutt muß zwingend über die Aufzüge A3 / A4 erfolgen. Diese werden auf Abruf durch den AN durch die Hausverwaltung mit einer stabilen Auskleidung vor Beschädigungen geschützt. Die vorgenannten Aufzüge verfügen über die Möglichkeit die Decken der Kabinen wegzuklappen, so daß Elemente bis zu einer Höhe von ca. 3,50min einem Stück abtransportiert werden können. Die Arbeiten sollen in der Hauptarbeitszeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr erfolgen. Die Arbeiten müssen jeweils im Vorfeld bei der Hausverwaltung Apleona formell (schriftlich) angemeldet werden. Die dem Angebot zugrundeliegenden Annahmen für die Zugänglichkeit zum Baufeld sollte der AN explizit im Angebot definieren, wenn er von den vorgenannten Festlegungen abzuweichen wünscht. Foto der Containerzone im UG1
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.__.0020 Zustandsfeststellung und Dokumentation Mit den Ausschreibungsunterlagen erhält der AN eine Zustandsdokumentation des Bestands der drei Geschosse in Form von Fotos und Videos. Vor dem Start der Arbeiten ist durch den AN zusätzlich eine Zustandsdokumentation des Bestands zum Zeitpunkt des Starts der Arbeiten zu erstellen. Zweck: Die Dokumentation soll dazu dienen, etwaiige dem AN zur Last gelegte Beschädigungen von Bauteilen zu widerlegen. Die Dokumentation sollte deshalb so umfangreich wie nötig sein, um diesen Zweck zu erfüllen. Die Dokumentation kann gemeinsam mit dem AG oder in Eigenregie durch den AN erfolgen. Bei Wunsch nach einer gemeinsamen Dokumentation ist der AG mit drei Tagen Vorlauf einzuladen.
01.__.0020
Zustandsfeststellung und Dokumentation
L
1.00
psch
01.__.0030 Baustrom und Medienfreischaltung Die Medien (Strom- und Wasser) im Bereich des Baufeldes werden im Vorfeld der Arbeiten abgeschaltet bzw. abgesperrt. Die Brandmelde- und Sprinkleranlagen bleiben in Betrieb. Leistung des AN ist der fachgerechte Anschluß von Bauverteilern an die vorhandenen Stromübergabepunkte sowie die regelmäßige Funktionskontrolle der Verteiler. Pro Etage gibt es zwei mögliche Anschlußstellen. Der AN hat die erfolgten Freischaltungen vor den Arbeiten zu prüfen. Nicht freigeschaltete Bereiche sind umgehend an die Hausverwaltung und die AG OÜ zu melden, damit diese kurzfristig freigeschaltet werden können. Beantragung, Abstimmung und Koordination der Freischaltungen und Anschlußpunkte gehört zur Leistung des AN. Die Baustromverteiler dürfen ohne separate Zähler an die Übergabepunkte angeschlossen werden. Der Anschluß ist mit der Hausverwaltung abzustimmen und vor den Arbeiten dort anzumelden. Nach dem Ende der Arbeiten sind die Baustromverteiler vom Netz fachgerecht zu trennen. Die Arbeiten sind mit der Hausverwaltung abzustimmen.
01.__.0030
Baustrom und Medienfreischaltung
L
1.00
psch
01.__.0040 Bauleitung Der AG hat eine Objektüberwachung beauftragt die hier ausgeschriebenen Arbeiten zu überwachen, koordinieren und den Baufortschritt zu kontrollieren. Zur Leistung des AN gehört die Stellung eines Bauleiters, der die Abbruchmaßnahmen permanent überwacht und als Ansprechpartner für die AG OÜ erreichbar ist. Der AN Bauleiter muß dafür sorgen, daß die laufenden Arbeiten mit der Hausverwaltung Apleona abgestimmt werden. Der AN Bauleiter ist die Schnittstelle zwischen den Mitarbeitern des AN auf der einen Seite und der Hausverwaltung Apleona sowie der AG OÜ auf der anderen Seite.
01.__.0040
Bauleitung
L
1.00
psch
01.__.0050 Gerüst, Luftraum ohne Treppe, OG22 Alle für die Abbruch- und Demontagearbeiten benötigen Gerüste und Hilfsmittel sind in der Position Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. In dieser Position ist nur das Gerüste für den zweigeschossigen Luftraum ohne Treppe auf der Ostseite (Kö-Seite) zu berücksichtigen. Das Gerüst soll die Zugänglichkeit zu der Laibung der Dachfensterkonstruktion ermöglichen und gleichzeitig als Absturzsicherung bei der Demontage der Abhangdecken im OG23 dienen. Der Parkettbelag soll erhalten bleiben. Das Gerüst darf nur auf ausreichend dicken Holzplatten aufgeständert werden, um das Parkett zu schützen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen in den Auflagerpunkten sind in dieser Position zu berücksichtigen. Standzeit: Bis zur vollständigen Demontage der Abhangdecken und Laibungen im Bereich des Luftraums. Max. Belastbarkeit des Bodens von 4kN/m2 beachten.
01.__.0050
Gerüst, Luftraum ohne Treppe, OG22
1.00
St
01.__.0060 Gerüst, Verlängerung Verlängerung der Standzeit des vorgenannten Gerüstes. Der EP bezieht sich auf ein komplettes Gerüst und auf die Verlängerung um eine Woche. Die Verlängerungsposition wird nur aktiv, wenn die verlängerte Standzeit auf Abruf des AG erfolgt. Bei durch den AN selbstverschuldeten längeren Standzeiten des Gerüsts wird diese Position nicht aktiviert. Mehrkosten werden in diesem Fall nicht anerkannt.
01.__.0060
Gerüst, Verlängerung
O
1.00
St/W
01.__.0070 Gerüst, Luftraum mit Treppe, OG22 Gerüst inkl. aller notwendigen Auswechslungen im Bereich der Verbindungstreppe.
01.__.0070
Gerüst, Luftraum mit Treppe, OG22
H
1.00
St
01.__.0080 Gerüst, Verlängerung Verlängerung der Gerüststandzeit für das vorgenannte Gerüst unter Beachtung der o. g. Positionsbeschreibung.
01.__.0080
Gerüst, Verlängerung
O
H
1.00
St/W
02 Vorbereitende Maßnahmen
02
Vorbereitende Maßnahmen
02.__.0010 Sicherung, Parkettboden, Erstsicherung Der Parkettbelag soll nach den Rückbauarbeiten weiterhin genutzt werden. Das Parkett ist deshalb während der Arbeiten bestmöglich zu schützen. Die Wahl des Bodenschutzes obliegt grundsätzlich dem AN. Die Parkettflächen für die einzelnen Geschosse betragen ca.: OG21:1.068m2 OG22:1.040m2 OG23:937m2 Als Mindestmaßnahme ist eine vollflächige Tetrapackabdeckung im OG23 und in den Bereichen der Lufträume von OG22 vorzusehen, um das Parkett von Staub und Schmutz aus der Deckendemontage im OG23 zu schützen. Als Referenzfläche für die Position wird die Gesamtfläche aller drei Geschosse herangezogen. Art des vom AN berücksichtigten Bodenschutzes:
02.__.0010
Sicherung, Parkettboden, Erstsicherung
3,046.00
m2
02.__.0020 Sicherung, Parkettboden, Ergänzung Der vorgenannte Bodenschutz ist in den Bereichen der zurückgebauten Wände und Bauteile dem Baufortschritt folgend zu ergänzen. Als Referenzfläche für die Position wird die Gesamtlänge aller Systemtrennwände und Trockenbauwände herangezogen. Die Flächenangabe beruht auf der Annahme einer 50cm breiten Ergänzung. 650m x 0,5m
02.__.0020
Sicherung, Parkettboden, Ergänzung
325.00
m2
02.__.0030 Sicherung, Bodenkonvektoren, Fassade Die Fassadenkonvektoren sind während der Baumaßnahme vor Staub und Schmutz zu schützen. Eine entsprechende Abdeckung ist zu berücksichtigen. 3 Geschosse x 181m
02.__.0030
Sicherung, Bodenkonvektoren, Fassade
543.00
m
02.__.0040 Sicherung, Glasfronten Flurschränke Die Einbauschränke entlang der Wände zum Gebäudekern sollen erhalten bleiben. Diese sind während der Baumaßnahme mit einer Abdeckung zu schützen. Ebenso sollen die Glasverkleidungen der Wände zu den Sanitärbereichen mit einer Abdeckung geschützt werden. Schrankfronten: 3 Geschosse x 2 Seiten x 25m x 3,0m = 450m2 Glaswände: 3 Geschosse x 2 Seiten x 12m x 3,0m = 216m2 Art des vom AN berücksichtigten Oberflächenschutzes:
02.__.0040
Sicherung, Glasfronten Flurschränke
666.00
m2
02.__.0050 Sicherung, Glasgeländer Die Glasgeländer im OG23 sind während der Baumaßnahme vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Länge des Geländers: ca. 21m Höhe des Geländers: ca. 1,0m Art des vom AN berücksichtigten Geländerschutzes:
02.__.0050
Sicherung, Glasgeländer
2.00
St
02.__.0060 Sicherung, Verbindungstreppe Die Glastreppe und das Glasgeländer zwischen OG22 und OG23 sind während der Baumaßnahme vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Art des vom AN berücksichtigten Schutzes für Treppe und Geländer:
02.__.0060
Sicherung, Verbindungstreppe
1.00
St
02.__.0070 Sicherung, Rundstützen Die Betonstützen sind während der Baumaßnahme vor Staub und Verschmutzung zu schützen. Art des vom AN berücksichtigten Schutzes der beschichteten Betonstützen:
02.__.0070
Sicherung, Rundstützen
109.00
St
03 Abbruch Böden
03
Abbruch Böden
Hinweis: Gastrozone OG23 Im OG23 befindet sich eine Gastronomieküche. Es ist geplant, daß in der Gastroküche der gesamte Bodenaufbau teilweise zurückgebaut wird und teilweise nur die Fliesen zurückgebaut werden, um den bestehende Estrichaufbau für eine neue Küche nutzen zu können. Die Wandfliesen sind in diesem Raum in vollem Umfang zurückzubauen. Die in diesem Raum vorhandene Aufkantung entlang der Fassade ist zurückzubauen. Ebenso ist die gesamte Ausstattung zurückzubauen. Diese Position wird separat in einem Kapitel weiter unten beschrieben und ist dort anzubieten.
Hinweis: Gastrozone OG23
03.__.0010 Abbruch Estrich, Gastro Vorsichtiger Abbruch des Bodenaufbaus aus einem schwimmenden Estrich im Bereich der Gastroküche. Kosten für den Fliesenbelag in separater Position.
03.__.0010
Abbruch Estrich, Gastro
25.00
m2
03.__.0020 Abbruch Wand- und Bodenfliesen, Gastro Abbruch und Entsorgung der Wand- und Bodenfliesen im Gastroraum. Bodenfliesen: 35m2 Wandfliesen: 22m x 3,0m = 66m2
03.__.0020
Abbruch Wand- und Bodenfliesen, Gastro
102.00
m2
03.__.0030 Abbruch Aufkantungen in Gastroküche In der Gastroküche wurde eine massive Aufkantung hergestellt. Höhe ca. 50cm Breite ca. 25cm Die Aufkantung ist bis auf die Rohdecke zurückzubauen. Material der Aufkantung Mauerwerk.
03.__.0030
Abbruch Aufkantungen in Gastroküche
12.00
m
03.__.0040 Abbruch Bodenaufbau, Aufzugsvorraum Vorsichtiger Abbruch in zwei Aufzugsvorräumen. Abbruch des Bodenaufbaus bestehend aus einem schwimmenden Estrich und einem Bodenbelag (Fliesen oder Betonwerkstein).
03.__.0040
Abbruch Bodenaufbau, Aufzugsvorraum
7.50
m2
03.__.0050 Abbruch Parkett Partiell soll der Parkettboden zurückgebaut werden. Das Bestandsparkett ist auf einem Hohlraumboden verklebt. Der Hohlraumboden soll weitergenutzt werden. Die entsprechenden Bereiche sind in den Grundrissen markiert. OG21: 31m2 OG22: 39m2 OG23: 22m2
03.__.0050
Abbruch Parkett
93.00
m2
04 Abbruch Wände und Türen
04
Abbruch Wände und Türen
Hinweis zur Wanddemontagen Die Wanddemontagen müssen vorsichtig erfolgen, um den Bestandsboden aus Parkett nicht zu beschädigen. Dieser soll weiter genutzt werden! Vor den Arbeiten soll bei einer gemeinsamen (AG / AN) Begehung der Parkettboden begutachtet und dokumentiert werden. Es wird erwartet, daß der Boden nach den Demontagearbeiten keine neuen Mängel aufweist. Ausbesserungen von festgestellten neuen Mängeln erfolgen auf Kosten des AN.
Hinweis zur Wanddemontagen
04.__.0010 Systemtrennwände, Glas Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Glas-Systemtrennwänden des Herstellers Clestra. Typ Synops-I-P85, d=ca. 85mm OG21: 192m2 OG22: 240m2 OG23: 213m2
04.__.0010
Systemtrennwände, Glas
645.00
m2
04.__.0020 Systemtrennwände, opak Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Systemtrennwänden des Herstellers Clestra. Vollwandelemente, geschlossen, verkleidet mit Stahlblechelementen, Füllung mit Mineralwolle. System wie Vorposition (Clestra), d=ca. 85mm OG21: 279m2 OG22: 276m2 OG23: Trennwände aus GK Trockenbau
04.__.0020
Systemtrennwände, opak
555.00
m2
04.__.0030 GK Wände Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von GK Wänden. Aufbau: 2-lagige Beplankung, 2x12,5mm 50er oder 75er Metallständerwerk Füllung aus Mineralwolle 2-lagige Beplankung, 2x12,5mm OG21: Systemtrennwände OG22: Systemtrennwände OG23: 264m2
04.__.0030
GK Wände
264.00
m2
04.__.0040 Schiebetrennwand Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung einer Schiebetrennwand. Die Demontage der Deckenführungsschiene gehört zur Leistung des AN. Länge der Wand: 18,0m Höhe der Wand: 3,0m Demontage der beiden GK Wände für die Parkposition ist in den Abbruchkosten der GK Wände berücksichtigt. Hersteller der Trennwand: unbekannt.
04.__.0040
Schiebetrennwand
54.00
m2
04.__.0050 Vorsatzschalen, Kühlwände Teilweise wurden auf den Bürotrennwänden zusätzliche Vorsatzschalen zur Raumkühlung ausgeführt. Die Größe beträgt im Regelfall: Breite x Höhe = ca. 4,0 x 2,75 Tiefe: ca. 15cm Vor der Demontage ist sicherzustellen, daß die Kühlleitungen entleert wurden. Fachgerechte Demontage und Entsorgung der Vorsatzschalen inkl. Kühlleitungen. OG21: --- OG22: --- OG23: 24 St
04.__.0050
Vorsatzschalen, Kühlwände
24.00
St
04.__.0060 Glasschwert zur Fassade Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Glasschwertern im Bereich der Fassadenanschlüsse. Gekantete Ausführung im Deckenbereich. System Clestra, wie Systemtrennwände. Breite x Höhe: ca. 0,75 x 3,00m Abrechnung pro Stück. OG21: 24 St OG22: 18 St OG23: 11 St
04.__.0060
Glasschwert zur Fassade
53.00
St
04.__.0070 Glasschwert zur Flurtrennwand Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Glasschwertern im Bereich der Flurtrennwände. Gerade Ausführung im Deckenbereich. System Clestra, wie Systemtrennwände. Breite x Höhe: ca. 0,75 x 3,00m Abrechnung pro Stück. OG21: 24 St OG22: 18 St OG23: 9 St
04.__.0070
Glasschwert zur Flurtrennwand
51.00
St
04.__.0080 Türen, Büros und Konferenzräume, Holz Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Türelementen, inkl. Zargen und technischen Einbauteilen zu den Büroräumen. Breite x Höhe = ca. 1,15 x 3,00m OG21: 24St OG22: 20St OG23: 18St
04.__.0080
Türen, Büros und Konferenzräume, Holz
62.00
St
04.__.0090 Türen, gebogene Doppeltür Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung einer gebogenen doppelflügeligen Türanlage, inkl. Zargen. Breite x Höhe: ca. 2,80 x 3,00m Hinweis: Achtung diese Tür gibt es 2 Mal! Die Tür auf der Westseite (Luftraum mit Treppe) soll erhalten bleiben.
04.__.0090
Türen, gebogene Doppeltür
1.00
St
04.__.0100 Türen, Gastroküche Fachgerechte und vorsichtige Demontage und Entsorgung von Türelementen, inkl. Zargen und technischen Einbauteilen zum Gastroküchenbereich. Breite x Höhe = ca. 1,15 x 2,25m OG23: 2St
04.__.0100
Türen, Gastroküche
2.00
St
05 Abbruch Decken
05
Abbruch Decken
05.__.0010 GK Decke, Kühldecke, OG23 Abbruch Abhangdecke aus Gipskarton einschl. Unterkonstruktion, Deckeneinbauten, Dämmauflagen, Schottungen etc. und Entsorgung nach AVV-Schlüssel. Untergrund:Stb.-Rohdecke Einbauhöhe:ca. 3,00 m Abhanghöhe:ca. 30cm Abbruchort:OG23 Bei der Decke handelt es sich um eine GK Decke mit Kühlfunktion. Die auf der GK Decke verlegten Kühlleitungen sind mit der GK Decke zu demontieren und zu entsorgen. Vor den Arbeiten ist sicherzustellen, daß die Kühlleitungen entleert wurden. Das Entleeren erfolgt durch die Hausverwaltung Apleona. Alle TGA Installationen oberhalb der GK Decke verbleiben an Ort und Stelle und dürfen nicht zurückgebaut / beschädigt werden. Zum Umfang der vorhandenen TGA Installationen oberhalb der Decke wird auf die beigefügten Deckenspiegel verwiesen. Im Zuge der Demontage der Abhangdecke werden auch Alle TGA Einbauteile (abgependelte Leuchten, Einbauleuchten, Spots) demontiert, die sich in der Deckenebene befinden. Die Demontage der Einbauteile ist weiter unten im Kapitel Abbruch TGA Einbauteile zu berücksichtigen. Hinweis: Die Rauchmelde- und Sprinkleranlagen bleiben in Betrieb. Die Demontage muß entsprechend vorsichtig erfolgen. Notwendige Abschaltungen der BMA sind mit dem Hausverwaltung Apleona abzustimmen. Der Start der Demontagearbeiten ist der AG Bauleitung mind. 3 Tage vor den Arbeiten anzuzeigen. Unklarheiten zu Schnittstellen zwischen Abbruch und verbleibenden Bestand hat der AN im Vorfeld aufzuklären.
05.__.0010
GK Decke, Kühldecke, OG23
998.00
m2
06 Sanitärbereiche - entfällt
06
Sanitärbereiche - entfällt
Hinweis: Sanitärbereiche In den Sanitärbereichen erfolgen keine Abbrucharbeiten. Sanitäreinbauteile (WC, Waschtische, Spiegel etc.), Bodenaufbauten und Bodenbeläge sowie Abhangdecken in den Sanitärbereichen werden nicht zurückgebaut.
Hinweis: Sanitärbereiche
07 Abbruch Ausstattung und sonstige Einbauteile
07
Abbruch Ausstattung und sonstige Einbauteile
Allgemein Zu den Abbrucharbeiten gehört auch die Demontage von mehreren Sonderbauteilen. Blendschutz, lose Blendschutz, schienengeführt Sonnenschutz unter Glasdach Teeküchen Besprechungsraum, rund Mini Besprechungsraum, Isolationszelle Gastroküche Flatscreens
Allgemein
07.__.0010 Blendschutz, ohne Führungsschine Auf der Fensterinnenseite befindet sich jeweils ein heller loser Blendschutz. Dieser ist im Zuge der Arbeiten zu demontieren und der Hausverwaltung zur Einlagerung zu übergeben. Breite x Länge: ca. 1,20m x 3,20m
07.__.0010
Blendschutz, ohne Führungsschine
384.00
St
07.__.0020 Blendschutz, mit Führungsschine Auf der Fensterinnenseite befindet sich in jeder zweiten Achse ein dunkler schienengeführter Blendschutz. Dieser ist im Zuge der Arbeiten zu demontieren und der Hausverwaltung zur Einlagerung zu übergeben. Breite x Länge: ca. 1,20m x 3,20m
07.__.0020
Blendschutz, mit Führungsschine
192.00
St
07.__.0030 Sonnenschutz über Dachfenster Fachgerechte Demontage und Entsorgung des Sonnenschutzsegels im Bereich der Glasdächer. Zugang über das AN seitige Gerüst im Bereich der Lufträume. Der Sonnenschutz soll im Bereich der beiden Glasdächer demontiert werden.
07.__.0030
Sonnenschutz über Dachfenster
2.00
St
OG21 OG21
OG21
07.__.0040 OG21, Teeküche 1 Fachgerechte Demontage und Entsorgung einer Teeküche, bestehend aus Unter- und Oberschrank, Hochschrank und der gesamten technischen Ausstattung, wie abgebildet. Länge der Küchenzeile: ca. 4,0m Höhe der Küchenzeile: ca. 2,50m Leistung inkl. aller notwendiger Arbeiten zum Trennen von Strom- und Wasseranschlüssen.
07.__.0040
OG21, Teeküche 1
2.00
St
07.__.0050 OG21, Oberschrank Fachgerechte Demontage und Entsorgung eines Oberschranks wie abgebildet. Länge x Höhe: ca. 2,70m x 0,70m
07.__.0050
OG21, Oberschrank
2.00
St
07.__.0060 OG21, Besprechungsraum, rund Fachgerechte Demontage und Entsorgung eines runden Besprechungsraums wie im Bild unten dargestellt, bestehend aus gebogener Glasschiebewand, geraden Systemtrennwänden von Clestra, Tisch, Monitor, Schallschluckelemente. Komplett wie abgebildet. Außenmaße: ca. 5,00m x 3,70m Höhe: ca. 3,00m
07.__.0060
OG21, Besprechungsraum, rund
2.00
St
07.__.0070 OG21, Isolationszelle Fachgerechte Demontage und Entsorgung eines kleinen Besprechungsraums (Isolationszelle) wie im Bild unten dargestellt, bestehend aus Systemtrennwänden von Clestra, Glastür, Tisch, Schallschluckelemente, Lüftung. Komplett wie abgebildet. Außenmaße: ca. 1,30m x 2,50m Höhe: ca. 3,00m
07.__.0070
OG21, Isolationszelle
4.00
St
OG22 OG22
OG22
07.__.0080 OG22, Teeküche 1, Eckküche Fachgerechte Demontage und Entsorgung einer Teeküche, bestehend aus Unter- und Oberschrank, Hochschrank und der gesamten technischen Ausstattung, wie abgebildet. Gesamtlänge der Küchenzeile: ca. 3,20m Höhe der Küchenzeile: ca. 2,50m Leistung inkl. aller notwendiger Arbeiten zum Trennen von Strom- und Wasseranschlüssen.
07.__.0080
OG22, Teeküche 1, Eckküche
1.00
St
07.__.0090 OG22, Teeküche 2, frei stehend Fachgerechte Demontage und Entsorgung einer Teeküche, bestehend aus Unter- und Oberschrank und der gesamten technischen Ausstattung, wie abgebildet. Gesamtlänge der Küchenzeile: ca. 4,40m Höhe der Küchenzeile: ca. 2,50m Leistung inkl. aller notwendiger Arbeiten zum Trennen von Strom- und Wasseranschlüssen.
07.__.0090
OG22, Teeküche 2, frei stehend
1.00
St
07.__.0100 OG22, Teeküche 3 Länge der Küchenzeile: ca. 4,5m Höhe der Küchenzeile: ca. 2,50m Leistung inkl. aller notwendiger Arbeiten zum Trennen von Strom- und Wasseranschlüssen.
07.__.0100
OG22, Teeküche 3
H
1.00
St
07.__.0110 OG22, Flatscreen Fachgerechte Demontage und Entsorgung Flatscreen Breite x Höhe: ca. 1,80 x 0,80m
07.__.0110
OG22, Flatscreen
1.00
St
OG23 OG23
OG23
07.__.0120 OG23, Gastroküche Fachgerechte Demontage und Entsorgung einer Gastroküche mit einer Grundfläche von ca. 35m2, Raumgröße ca. 6,30m x 5,30. Ausstattung aus Edeldstahl, wie abgebildet Länge der Küchenzeile entlang Fassade: ca. 11,0m Mittelblock, ca. 3,00m Leistung inkl. aller notwendiger Arbeiten zum Trennen von Strom- und Wasseranschlüssen. Rückbau Fliesen und Bodenaufbau in separater Position.
07.__.0120
OG23, Gastroküche
1.00
St
08 Abbruch TGA Einbauteile
08
Abbruch TGA Einbauteile
Sicherung TGA Elemente Die TGA Installationen in den Geschossen OG21 bis OG23 sollen in Wesentlichen Teilen erhalten bleiben und nicht verändert werden. Bei den Demontagearbeiten ist im Besonderen darauf zu achten, daß die Brandmeldeanlage, die Sprinkleranlage sowie die Lüftungsanlage währed der Arbeiten aktiv bleiben. Die Demontagearbeiten sind entsprechend vorsichtig durchzuführen. Die verbleibenden TGA Einbauteile sind zu schützen. Ein Abschalten der Brandmelder ist nur in Abstimmung mit der Hausverwaltung Apleona zulässig.
Sicherung TGA Elemente
08.__.0010 Sicherung Rauchmelder Die Rauchmelder müssen während der Arbeiten in Betrieb bleiben. In dieser Position ist ein evtl. entstehender Mehraufwand für vorsichtiges (staubarmes) Arbeiten im Bereich der Rauchmelder zu berücksichtigen.
08.__.0010
Sicherung Rauchmelder
L
1.00
psch
08.__.0020 Sicherung Sprinkler Die Sprinkleranlage muß während der Arbeiten in Betrieb bleiben. In dieser Position ist ein evtl. entstehender Mehraufwand für vorsichtiges Arbeiten im Bereich der Sprinklerköpfe zu berücksichtigen.
08.__.0020
Sicherung Sprinkler
L
1.00
psch
Demontage Leuchten Leistung des AN ist die Demontage der abgependelten Langfeldleuchten in den drei Geschossen. Eine weitere Demontage von Deckenspots und Einbaulinienleuchten ist nur in OG23 (GK Decke) zu berücksichtigen.
Demontage Leuchten
08.__.0030 Langfeldleuchten, abgependelt Demontieren von abgependelten Langfeldleuchten. Länge: ca. 3,0m Die Stromleitungen sind zu sichern und verbleiben für neue Leuchten vor Ort. OG21: 59 St OG22: 54 St. OG23: 62 St
08.__.0030
Langfeldleuchten, abgependelt
175.00
St
08.__.0040 Linienleuchte, Flur Demontieren der Linienleuchten entlang der Flurwände. Die Stromleitungen sind zu sichern und verbleiben für neue Leuchten vor Ort. Demontage nur im Bereich der OG23 Decke. Die Linienleuchten in den Geschossen OG21 und OG22 verbleiben vor Ort.
08.__.0040
Linienleuchte, Flur
117.00
m
08.__.0050 Langfeldleuchte, Gastro Demontieren der Einbaulangfeldleuchten im Raum der Gastroküche. Die Stromleitungen sind zu sichern und verbleiben für neue Leuchten vor Ort. Demontage nur im OG23.
08.__.0050
Langfeldleuchte, Gastro
6.00
St
08.__.0060 Deckenspots Demontieren der Spotlights in der GK Abhangdecke im OG23 Die Stromleitungen sind zu sichern und verbleiben für neue Leuchten vor Ort. Demontage nur im Bereich der OG23 Decke. Die Spotlights in den Geschossen OG21 und OG22 verbleiben vor Ort.
08.__.0060
Deckenspots
288.00
St
09 Endreinigung
09
Endreinigung
09.__.0010 Beseitigen des Schutzmaterials Nach Abschluß der Abbruch- und Demontagearbeiten sind alle Schutzabdeckungen, die durch den AN eingebracht wurden, zu entfernen und zu entsorgen.
09.__.0010
Beseitigen des Schutzmaterials
L
1.00
psch
09.__.0020 Endreinigung Nach Entfernen der vorbeschriebenen Schutzabdeckungen ist eine Endreinigung des Baufeldes durchzuführen. Das Baufeld muß in dem gleichen Zustand hinterlassen werden, wie es vorgefunden wurde. Es wird auf die gemeinsame Zustandsdokumentation von AG und AN verwiesen, die vor den Arbeiten erfolgt.
09.__.0020
Endreinigung
L
1.00
psch
10 Sonstiges
10
Sonstiges
Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterial, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterial etc. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der AG Bauleitung bestätigt / beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Abrechnungshinweis Stundenlohnarbeiten
10.__.0010 Stundenlohn, Facharbeiter Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der AG Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
10.__.0010
Stundenlohn, Facharbeiter
O
10.00
h
10.__.0020 Stundenlohn, Bauhelfer wie Vorposition, jedoch Bauhelfer
10.__.0020
Stundenlohn, Bauhelfer
O
10.00
h
ZTV Abbruch 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18459 Abbruch-/Rückbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BDE: Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V., DA: Deutscher Abbruchverband e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. 2Vorleistung und Planung Der AN hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabeln, Kanälen zu informieren. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen, so u. a. auf Medienfreischaltungen. Der AN erstellt vor Ausführung der Abbrucharbeiten ein Aufmaß über die auszuführenden Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung von Abbruchleistungen nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812) etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN eine Abbruchplanung und ein Abbruchkonzept zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil dieser Planungen sind u. a.: Der AN prüft vor Beginn der Abbrucharbeiten unaufgefordert und eigenverantwortlich: erfolgte Medienfreischaltung, Schadstofffreiheit von Trafos, Klimaanlagen, Öltanks sowie allen anderen leicht zu vermutenden und vor Durchführung der Abbrucharbeiten zu entsorgenden Gefahrstoffen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Straßensperrung, Gehwegumlegung, Baustelleneinrichtung, insbesondere mit der erforderlichen Anzahl von Containerstellplätzen und Containern zur sortenreinen Trennung, Emission in Bezug auf u. a. Anforderungen nach BImschG und deren Vermeidung, Erstellung eines Abbruchkonzeptes, soweit nicht vorhanden. Der AN klärt ggf. vorhandene Einschränkungen an Decken- und Flächenlasten auf, die z. B. offensichtlich erkennbar bzw. leicht zu vermuten sind aufgrund von Unterkellerungen und Tiefgaragen im Bereich der Abbruchstelle. 3Ausführung 3.1Allgemeine Angaben Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB Teil C als beschrieben. Vor Arbeitsunterbrechungen ist dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für Dritte besteht aufgrund von Zwischenrückbauzuständen (z. B. hängende Teile, Schrägstellung von Bauteilen). Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen, ohne das statische Gefüge des Abbruchbauwerks hierbei zu beeinträchtigen. Bei einer Baubegehung sind gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile vor Beginn der Abbrucharbeiten vom AG festzulegen und sorgfältig vor Beschädigung zu schützen. Wird im Zuge der Arbeiten eine Entfernung notwendig, sind diese Bauteile sorgsam zu demontieren. Die zu erhaltenden Bauteile sind für einen späteren Einbau zu sichern und fachgerecht in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung auf dem Baugrundstück zwischenzulagern. Grundsätzlich gilt für alle Abbrucharbeiten "Erhalten geht vor Zerstören". Bei Abbruchmaßnahmen für Decken oder Wände sowie für das Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen usw. gilt, dass das Abbrechen und Beseitigen von Wand- und Deckenbekleidungen (Putz, Fliesen, Tapete, Beschichtungen, Schalungen u. Ä.) mit dem Preis abgegolten ist. Ebenso sind das Abbrechen und Entsorgen der unter oder auf Putz liegenden Leitungs- und Elektroinstallationen, soweit diese auf den abzubrechenden Flächen liegen, im Preis enthalten. Während des Abbruchs sind Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder in ihren ursprünglichen Aufbau (z. B. Fachwerk, Holzbalkendecken etc.) errichtet oder eingebaut werden, in ihrem Aufbauschema zu skizzieren und schriftlich festzuhalten. Diese Unterlagen sind dem AG jeweils vor Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. 3.2Ausführung 3.2.1Abbruch im Bestand Das Baufeld wurde im Vorfeld in Wesentlichen Teilen beräumt. Zum Zustand des Bestands wird auf die beigefügte Foto Dokumentation verwiesen. Als Anlage beigefügt und zur Schnittstellen Klärung zu beachten sind insbesondere die Anlagen Foto_Doku_Abbruch_1 und Foto_Doku_Abbruch_2. Hier sind die Bauteile, die abgebrochen werden sollen, entsprechend markiert. Ebenso sind die Bauteile die besonders zu schützen sind hervorgehoben. Darüberhinaus sind alle abzubrechenden Bauteile in den beigefügten Grundrissen, Deckenspiegeln und Schnitten farblich markiert. Bauteile in Schnittstellenbereichen zwischen abzubrechenden Bauteilen und zu erhaltenden Bauteilen sollen im Vorfeld zwischen AN und der AG Objektüberwachung abgestimmt werden. Der AN weist den AG auf Unklarheiten hin bevor er mit dem Abbruch in diesem Bereichen beginne. 3.2.2Behandlung des Abbruchgutes Das gesamte Abbruchmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abfahren zu lassen. Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm-, Dicht- und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen). Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise/ Sammelentsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelassene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKS-Abfall registrierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen. Das nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung des AN gegenüber dem AG. 3.2.3Abbruch von Rohrleitungen Nach dem Rückbau von Leitungen sind die im Wandquerschnitt verbleibenden Rohrstücke und Leitungsreste aus dem Wandquerschnitt herauszuschlagen. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt das Abtrennen der Leitungen mindestens 2 cm hinter der Oberfläche massiver Wandbaustoffe, um anschließend ungehindertes Verputzen der Wandoberflächen zu ermöglichen. 3.3Gefahrstoffsanierung Das Gebäude, inkl. Ausbau wurde im Jahr 2005 fertiggestellt. Bei der Entsorgung ist mit den üblichen zum Herstellungszeitraum zugelassenen Baustoffen zu rechnen. Darüberhinaus muß nicht mit früher üblichen Gefahrstoffen wie z. B. Asbest gerechnet werden. Eine fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung der vorgenannten Baustoffe ist in den jeweiligen Positionskosten zu berücksichtigen. 4Abrechnung Abbruch- und Rückbauarbeiten Die Abrechnung der Abbruchmaßnahmen erfolgt nach tatsächlich ausgeführten Mengen, soweit keine Pauschale vereinbart wurde. Von den LV Vordersätzen abweichende Mehrmengen hat der AN nachweisbar darzulegen, soweit diese nicht durch eine Pauschalregelung gedeckt sind.
ZTV Abbruch