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VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise.
Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und
Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien
einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller
Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei
Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc..
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur
Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen
sind stabil und
unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu
tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung
unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
über Zufahrt, Beschaffenheit
des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die
Einzelpreise des Angebotes
beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu
berücksichtigen . Hierunter fallen
auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer
5 erforderlichen
Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu
veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, daß die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf
dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des
Publikums, des Bauwerks und
der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die
Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus
einem derartigen Grund in
Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluß einer
Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten,
Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu
reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen
und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die
Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere
Baustoffe bzw. Teile,
besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie
Gründe hierfür, Unfälle,
Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers)
auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers
oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache
des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese
Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der
Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber
oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Zu allen angrenzenden Bauteilen (z.B. Installationsschächte, Übergang
Wand-Decke oder ähnliche
Anschlüsse) sind dauerelastische Fugen aus Acryl herzustellen und in die
Einheitspreise einzukalkuieren.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf
Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten
Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre und 6 Monate, für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate,
jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist
beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden
Nachweisen. Kürzungen
wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen
der Abschlags- oder
Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung
für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet.
Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit
der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu
bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollenUmfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Die mehrmalige Anreise für den Einbau bzw. die Montage der einzelnen
Bauelemente ist in den
Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluß des Bieters
führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug
gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1) Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung
aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel
einschließlich erforderlicher Stemmarbeiten, Transport
und der Kosten für Löhne und Gehälter.
2) Ausführungs- und Gütebestimmungen, DIN 18 355 Tischlerarbeiten, DIN
18 344 Zimmererarbeiten, DIN 1078 Sperrholzplatten, DIN 4079
Furniere, DIN 68 360 Holz für Tischlerarbeiten, DIN 18 363
Anstricharbeiten, DIN 18 375 Beschlagsarbeiten,
DIN 18 260 Türbeschläge, DIN 18 244 und 18 251 Schlösser und DIN 18
360.
Sämtliche Hölzer bzw. Holzteile müssen eine allseitige Vorbehandlung
gemäß nachstehender Beschreibung erhalten. Unbehandeltes Holz
darf nicht eingebaut werden.
In die Einheitspreise ist die Vorbehandlung unterschiedlich je nach
Anstrichsystem
einzukalkulieren. Bauteile in Verbindung mit flexiblen
Dichtungsprofilen dürfen nicht mit
Nitrolacken oder Lacken, die nitrozellulose Bestandteile enthalten,
behandelt werden.
Die Holzfeuchtigkeit darf für Hölzer im Inneren max. 10% betragen.
An Türblättern dürfen sich keine Umleimer oder offene Fugen im
Deckfurnier befinden.
3) Stahlteile, wie Zargen, Türen usw. dürfen unbehandelt nicht
angeliefert und eingebaut
werden. Sofern in den einzelnen Positionen kein Angaben gemacht
wurden, ist auf
jeden Fall eine allseitige Grundierung im Tauchbad vorzusehen.
4) Vorgeschriebene Materialien und Bauteile sind unter Beachtung der
Richtlinien des Herstellerwerkes einzubauen. Es ist nur bestes
und bewährtes Beschlagmaterial zu verwenden. Muster sind der
Bauleitung vorzulegen.
5) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und
Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig
ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich
erwähnt sind.
6) Die erforderlichen Gerüste sind mit dem Einheitspreis abgegolten
und auch den übrigen nachfolgenden Handwerkern kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
7) Vom Auftragnehmer selbst anzufertigende Berechnungen und
Zeichnungen werden nicht besonders vergütet.
8) Türblätter, Türbänder, Schlösser etc. sind gangbar und eingestellt
zu übergeben.
Falls erforderlich, sind Türblätter abzunehmen ohne besondere
Kostenerstattung.
9) Für die Güte und einwandfreie Beschaffenheit der zur Verwendung
kommenden Materialien haftet dem Auftraggeber allein der
Unternehmer, nicht etwa die
Hersteller- oder Lieferfirma.
10) Einzelheiten über den Einbau der in den einzelnen Positionen
beschriebenen Konstruktionen
sind in allen Details rechtzeitig vor Ausführung mit der
Bauleitung zu besprechen. Teile, welche ohne Zustimmung der
Bauleitung in unbefriedigender Form eingbaut sind, sind
kostenlos wieder zu entfernen und neu einzubauen.
11) Die konstruktive Durchbildung der Anschlüsse für die baulichen
Gegebenheiten und die Ausführung hat der Auftragnehmer
alleinverantwortlich vorzunehmen. Durch zusätzliche Maßnahmen
darf die Tragfähigkeit der betroffenen Bauteile nicht beeinträchtigt
werden. Die Einbauelemente sind einwandfrei, flucht- und
lotgerecht einzusetzen. Das Einsetzen der Glasscheiben darf
nur in vorbehandelten (gereinigten, entfetteten, grundierten,
isolierten) und nicht feuchten Kittfälzen erfolgen. Alle Glasleisten
sind sauber auf Gehrung zu stoßen.
12) Das Schließen aller durch den Einbau der Zargen usw. entstehenden
Fugen mit
geeignetem Material sowie aller bestehenden Fugen ist ohne
besondere Vergütung vorzunehmen.
13) Der Einbau der Zargen und Türblätter erfolgt zu unterschiedlichen
Zeitpunkten. Dafür ist eine mehrmalige Anreise notwendig, wird
aber nicht extra vergütet, sondern ist in den Einheitspreis
mit einzurechnen.
14) Beim Einbau der Zargen in Gipskartonständerwände oder ähnlichem,
beim Einbau in beidseitig verputztes Mauerwerk sowie beim
Einbau in beidseitig geflieste Wände ist die Zarge mittig
(symmetrisch) einzubauen. Bei einseitig gefliesten Wänden ist die Zarge
(in Absprache mit der Bauleitung) unsymmetrisch (außermittig)
einzubauen, so daß auf jeden Fall ein ausreichender Überstand
der Zargenaußenkante vor der Fliesenfläche entsteht.
15) Nach der Montage sind die Stahlzargen (Eck- und Umfassungszargen)
satt mit Mörtel zu hinterfüllen. Dies ist im jeweiligen
Einheitspreis zu berücksichtigen.
16) Beim Einbau der Feuerschutztüren incl. Umfassungs- bzw. Eckzarge
sind alle DIN-Normen und Forderungen genauestens zu beachten.
17) Die umlaufenden Gummidichtungen in den Zargen sind nach
Endlackierungen einzubauen.
18) Das nachträgliche Einstellen der Bänder und die nachträgliche
Nachjustierung der Stahltüren nach Abschluß des Innenausbaus
ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Die zusätzliche Anfahrt wird nicht extra vergütet.
19) Die Anschlüsse der Holz- und Stahlzargen zum verputzten Mauerwerk,
Sichtmauerwerk und Gipskartonständerwänden sind dauerelastisch,
überstreichbar versiegelt herzustellen
und in den Einheitspreis einzukalkulieren.
20) Sollte beim Einbau der Türzargen in das Mauerwerk keine ausreichende
Festigkeit mit normalen Befestigungsmitteln erzielt werden,
sind eigenverantwortlich Injektionsanker der Fa. Würth oder
gleichwertig einzusetzen. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung.
21) Nach Beendigung der Bodenbelagsarbeiten sind die Türblätter höhen-
und fachgerecht in die jeweiligen Zargen einzubauen. Das
eventuelle Kürzen der Türblätter ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Dafür erfolgt keine besondere Vergütung.
22) Die Wahl der unteren Zargenprofile der Stahltüren ist unbedingt vor
der Bestellung und deren Einbau mit der Bauleitung des
Auftraggebers abzustimmen.
23) Für die Qualität der Hölzer gilt DIN 68 360. Alle nach dem Einbau
nicht mehr sichtbaren Teile sollen vor dem Einbau einen
Holzschutzanstrich mit Feuchtigkeits- und
Insektenschutzwirkung erhalten. Anschlußfugen sind dauerhaft gegen Luft-
und
Feuchtigkeitseindringung abzudichten. Verleimungen sind nach DIN
68 602 durchzuführen.
Als Holz für Tischlerarbeiten ist Stammkiefer, Güteklasse 1 zu
verwenden.
24) Eventuell bauseits gestellte Profilzylinder sind vom Auftragnehmer
ohne besondere Vergütung einzusetzen.
25) Für alle Türen sind abhängig von der Einbausituation
Wand-/Bodentürpuffer bzw. -feststeller einzukalkulieren,
Standardteile, abgestimmt auf Beschlagsprogramm und
Oberfläche der Wände und Böden.
26) Der Auftragnehmer hat nach technischer Klarstellung dem
Auftraggeber unverzüglich die
Profilzylinderlängen aller lt. Leistungsverzeichnis beauftragten
Bauelemente dem Auftraggeber
schriftlich zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau einer vorhandenen
Mietfläche zu einem EDEKA-Markt in 03044 Cottbus, Karl-Marx-Straße 68a.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt.
Die Innenwände sind aus verputztem Porenbeton-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Für die Kalkulation werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen
mitgeschickt:
siehe Anschreiben.
VORBEMERKUNGEN
380 Stahl-/Innentüren, EDEKA-Markt
380
Stahl-/Innentüren, EDEKA-Markt
380.10 Stahltüren, EDEKA-Markt
380.10
Stahltüren, EDEKA-Markt
380.20 Innentüren, EDEKA-Markt
380.20
Innentüren, EDEKA-Markt
380.30 Stahlzargen, EDEKA-Markt
380.30
Stahlzargen, EDEKA-Markt
Nachfolgende Stundensätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden
bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Löhne:
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER ANERKENNUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG, INCL.
VORBEMERKUNGEN
Seiten 1 bis 34 UND DER ALLGEMEINENVERTRAGSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
.........................., den ...............
...............................................................
- Stempel +
Unterschrift -
Nachfolgende Stundensätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und werden
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