Rüttelklinker
Revitalisierung eines EDEKA-Marktes "Spreegalerie Cottbus"
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt. In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme. Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen, Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle. Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00 m -, Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer anzufahren, aufzustellen, vorzuhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Gerüste sind nach DIN 4 220 und den Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften zu errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und unfall- sicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen  werden. Das Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die Unterhal- tung während der gesamten Bauzeit. Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er hat die Kosten hierfür zu tragen. Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf eigene Kosten zu veranlassen. Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden. Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung, Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z. B. über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw.Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen eingetragen werden. Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht gestattet! Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem Grundstück des Bauherrn befinden. Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw. bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre und 6 Monate, jeweils für Dacheindeckung 10 Jahre und 6 Monate, jeweils ab Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren. Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein. Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten. Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen Mängel, Sicherheits- leistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf Skontoabzug. Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können, erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5% der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten. Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der Auftragnehmer. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers kostenlos anzufertigen. Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen. Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab, so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht. Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den Bewerbern vor. Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt nicht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bei der Ausführung der Fliesen- und Plattenlegearbeiten sind die DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Baukunst und die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Hersteller einzuhalten. Die überstehenden Estrich-Randdämmstreifen, Wärmedämmung bzw. Feuchtigkeitsisolierung sind abzuschneiden und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten vom Zustand des Untergrundes zu überzeugen. Beanstandungen sind der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten schriftlich rechtzeitig mitzuteilen und können nur vor Beginn der Arbeiten anerkannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem Auftrag herauszunehmen. Die Klärung der technischen Details, insbesondere die Dehnfugen- und Fugenaufteilung, hat im Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen. Der Bauleitung sind ausreichend Musterplatten vorzulegen. Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom Bieter bzw. Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen. In den Raumecken, Boden- und Wandanschlüssen sind die Fugen durchzuschneiden. Abspritzen mit dauerelastischem Material wird in gesamt Position vergütet. Die dauerelastischen Wand- und Bodenanschlussfugen sind vom Auftragnehmer so auszuführen, dass diese sämtliche Bewegungen des schwimmend verlegten Fußbodens während des Gewährleistungszeitraumes aufnehmen können. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende und durchdringende Bauteile und Installationen sind sauber und exakt, ohne besondere Vergütung, herzustellen. Fliesenarbeiten sind in engem Kontakt mit den Installationsfirmen vorzunehmen, damit die Anschlüsse auf den Kreuzfugen liegen. Ebenso ist bei den Fliesen arbeiten darauf zu achten, dass die Fugen des Fußbodens mit denen der Wandfliesen übereinstimmen. In den Duschbereichen ist die Oberkante des Bodens um ca. 10 mm tiefer zu verlegen als in den anliegen- den Räumen. Auf die einwandfreie Entwässerungsmöglichkeit in den Duschanlagen wird besonders Wert gelegt. Die Abdichtung der Installationen in Naßbereichen erfolgt mittels Manschetten (Dichtband o.ä.). Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Wand- und Bodenflächen sind sauber gereinigt dem Auftraggeber zu übergeben, ohne Zementschleier. Bei der Zementschleierentfernung sind alle an deren Bauteile vor dem Einwirken des sauren Reinigungsmittels zu schützen. Rechtzeitig vor Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten sind die zu fliesenden Flächen und Fliesenqualitäten (einschl. Verfugungsfarbe) mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenso bedarf das Fugenbild und die Einteilung der Abstimmung. Nicht freigegebene Fugenbilder führen zu Rückbauforderungen. Der Auftraggeber behält sich freie Wahl der Bieter vor. Alle Einrichtungsgegenstände, die wandbündig angeordnet sind, werden dauerelastisch verfugt. Alle Übergänge zwischen Boden- und Wandbelägen sowie die Fugen in den Wandecken und zur Decke werden dauerelastisch verfugt. Das verlegen der Fliesen auf PORESTA-Badewannen- und Duschwannen- träger einschl. der notwendigen Untergrundvorbereitung ist in den Einheitspreis einzurechnen. Dauerelastische Fugen sind so herzustellen, dass die aus der Unterkonstruktion (z. B. Zementestriche auf Dämmschichten) zu erwartenden Bewegungen dauerhaft aufgenommen werden. Die Flieseneinteilung ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und freigeben zu lassen. Passstreifen kleiner als halbe Fliesenhöhe/ -breite sind unzulässig. AUFMASS UND ABRECHNUNG Wandfliesen, Bodenfliesen usw. werden nach Sichtflächen (qm) abgerechnet. Zugrundegelegt werden die Rohbau- maße. Öffnungen und Aussparungen bis 2,50 m² Größe werden übermessen, darüber hinausgehende Öffnungen und Aussparungen werden abgezogen. Die Leibungen werden unabhängig von Ihrer Einzelgröße, auch der übermessenen Öffnungen, Aussparungen etc., mit Ihren Maßen nicht gesondert abgerechnet. Dies gilt auch Leibungen von Aussparungen wie z.B. Öffnungen und Nischen unter 2,50 m². Die Leibungen werden nach m²-Wandfläche aufgemessen und abgerechnet. Die Leibungen sind mit die Einheitspreise einzurechnen. Wandfliesen sind z. T. auf sichtbar belassenem Kalksandstein-Mauerwerk zu verlegen, entsprechende Aufwendungen sind in die Positionen einzukalkulieren. Nach Angabe des Auftraggebers ist jeweils 1 Paket von jedem Fliesenformat (Boden- und Wandfliesen) fachgerecht im Filiallager zu lagern. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung. Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung, Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen, Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 6-fach in Papierform und 1-fach digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem Auftraggeber zu übergeben. Objektbeschreibung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Änderungsbau einer Verkaufsstätte zu einem EDEKA-Markt auf der Karl-Marx-Straße 68 A, 03044 Cottbus Der Markt wird in der Spreegalerie im Untergeschoss in Massivbauweise erstellt. Das Gebäude ist mehrgeschossig, mit Untergeschoss. Die äußeren Umfassungswände werden aus Porenbeton-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt und teilweise im Bestand aus Stahlbeton. Die Wände werden innenseitig verputzt. Die Innenwände sind aus verputztem Porenbeton-Mauerwerk und aus Gipskarton-Metallständerwänden. Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt: siehe Anschreiben.
VORBEMERKUNGEN
250 Rüttelfliesen
250
Rüttelfliesen
250.10 Rüttelfliesen, EDEKA-Markt
250.10
Rüttelfliesen, EDEKA-Markt
250.20 Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
250.20
Fliesenarbeiten, EDEKA-Markt
250.30 Estricharbeiten, EDEKA-Markt
250.30
Estricharbeiten, EDEKA-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber verlangte Taglohnarbeiten werden dem Angebot zu Grunde gelegt. Voraussetzung für eine Vergütung der Taglohnarbeiten ist zwingend eine vorherige schriftliche Beauftragung durch die Geschäftsführung des Auftraggebers: Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung, Fahrt etc. Meister   pro Stunde EUR  ............ Facharbeiter  pro Stunde EUR  ............ Helfer   pro Stunde EUR  ............ Auszubildender  pro Stunde EUR  ............ ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INKL. VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 38, UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT: .........................., den .............     ....................................................................      - Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze für ausdrücklich vom Auftraggeber

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks