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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und
Betriebsstoffe einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien
einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig
hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller
Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe frei
Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder, Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist -
die verantwortliche Überwachung der sachgemäßen Entladung und Lagerung
bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Sämtliche erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste - auch über 2,00m -,
Bautreppen etc. sonstige Geräte und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer
anzufahren, aufzustellen , vorzuhalten und nach Fertigstellung der
Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistungen sind in die
Einzelpreise einzukalkulieren.
Gerüste sind nach DIN 4220 und den Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaften zu
errichten und allen Bauhandwerkern zur Verfügung zu stellen. Sämtliche
Gerüste dürfen nur mit
Genehmigung der Bauleitung entfernt werden. Die Geländer, Abschrankungen
und Treppen sind stabil und unfallsicher auszubauen und müssen bis zum
Einbau der endgültigen Treppen und Geländer belassen werden. Das
Entfernen hat sofort nach Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen.
Inbegriffen
ist die Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu
tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung
unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und alle sonstigen Umstände
zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen.
Hierunter fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB,
Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten,
Rohbau-Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert zu veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu
reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen
und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die
Bautagesberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als
Subunternehmer mitwirken. Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte,
den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren
Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere
Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung
der Ausführung sowie
Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl.
zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer
dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf
Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z. am Bau beschäftigten
Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen
sein.Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung
ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist
beginnt mit dem Eingang der Zahlungsanforderung mit den entsprechenden
Nachweisen. Kürzungen
wegen Mängel, Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen
der Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche
mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem Auftraggeber
innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen
Umfang der Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativvorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluß des Bieters
führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug
gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
BESONDERE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
HINWEISE VOB C 0 der maßgebenden DIN
Den Arbeiten liegen folgende Vertragsbedingungen neuester Fassung
zugrunde:
DIN 1050 Stahl im Hochbau
DIN 1055 Lastannahmen im Hochbau
DIN 1712 Blatt 3: Aluminium und Reinaluminium in Halbzeug
DIN 1725 Blatt 1: Aluminium-Legierung, Knetlegierung (E)
DIN 1745 Blatt 3: Bleche und Bänder aus Aluminium - Eloxalqualität
DIN 1748 Blatt 2: Strangprofile aus Aluminium, technische
Lieferbedingungen
DIN 1748 Blatt 4: Strangpreßprofile aus Aluminium, zulässige
Abweichung
DIN 4100 Geschweißte Stahlbauten
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau + Ergänzende Bestimmungen
DIN 4113 Aluminium im Hochbau
DIN 4114 Stabilitätsfälle im Stahlbau
DIN 4115 Stahlleichtbau
DIN 4701 Dichtungen
DIN 7168 Maßabweichungen der Fertigungsteile
DIN 7863 Nichtzellige elastomere Dichtprofile im Fenster- und
Fassadenbau, Werkstoffanforderung
und Prüfung
DIN 16935 Elastische Folien
DIN 17611 Anodisch oxydierte Strangpreßprofile aus Aluminium für das
Bauwesen
DIN 18005 (E) Schallschutz im Städtebau; Richtlinien für die Planung
DIN 18055 Blatt 2: Fenster, Fugendurchlässigkeit und
Schlagregensicherheit - Anforderungen und
Prüfung
DIN 18055 Blatt 3: Fenster, mechanische Belastung - Anforderungen un
Prüfung
DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung
DIN 18201 Maßtoleranzen im Hochbau, Begriffe
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau, Fenster und Türöffnungen
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18363 Anstricharbeiten
DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und Aluminium
DIN 18545 Blatt 1: Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen,
Anforderungen an Glasfalze
DIN 18545 (E) Blatt 2: Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN 18586 Beschläge für Fenster
DIN 55928 Schutzanstriche auf Stahl, Merkblatt 329 - Anstriche auf
verzinktem Stahl
DIN 68121 Blatt 1: Holzfenster, Dreh-Kipp-, Kippfenster
DIN 68360 Holz für Tischlerarbeiten, Gütebedingungen
DIN 68602 Beanspruchungsgruppen für Holzverleimungen
DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
ALLGEMEINES
Angebot: Mit dem Angebot hat der Bieter von typischen Detailpunkten
Ausführungszeichnungen im M 1:1 mit Übersichtszeichnungen im M 1:20 zur
genauen Erläuterung der angebotenen Konstruktion und aller Einbauteile
mit Angabe der Dimension und Profile, sowie der Werkstoffe nach Art und
Dicke anzufertigen und einzureichen. Insbesondere sind eindeutig
darzustellen:
- Höhen- und Querschnitte des am häufigsten vorkommenden Elementes,
einschließlich sämtlicher
Anschlüsse und Befestigungen
- Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktion und der
Anschlüsse zum Baukörper sind
im Auftragsfall vorzulegen (Elementansichten ca. M 1:20, vermaßt zum
Baukörper/ Gebäudeachsen,
Anschlussdetails M 1:1)
Die Anlieferung der Fenster auf der Baustelle, die gesamte Montage und
alle erforderlichen Befestigungselemente sind im Angebotspreis
enthalten.
Das angebotene System muss einen gültigen Eignungsnachweis besitzen.
Anschlüsse: Zum betriebsfertigen Einbau aller ausgeschriebenen Elemente
gehören alle Abdichtungen und Anschlüsse an das Gebäude, sowie die
Verglasung. Die für den Anschluss der Rahmen an Sichtmauerwerk, Beton,
Naturstein, Putz etc. erforderlichen Profile und dauerelastischen,
witterungs- und UV-beständigen Dichtungen sind in den Einheitspreis
einzurechnen.
Die Zwischenräume der Elementverbindungen sind mit Isoschaum oder
gleichwertigem sorgfältig zu
dichten.
Statische Anforderungen: Die Fensterkonstruktion, einschließlich der
Verbindungselemente, muss alle
planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben
können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf:
- sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht mehr als
1/300 der Länge durchbiegen
- bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas die Durchbiegung des
Scheibenrandes zwischen gegen
überliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:
DIN 1055 Teil 4 für Windlasten
DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasung
und
Riegel bis Brüstungshöhe
DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern
Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind sie in der
Bemessung zu berücksichtigen.
Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18 055 entsprechen.
Werkpläne: Vor Arbeitsbeginn sind genaue Werk- und
Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:1 den
Architekten zur Genehmigung vorzulegen. Diese genehmigen nur die
Konstruktion. Für die eingetragenen
Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die genehmigten Zeichnungen
entbinden den Auftragnehmer nicht von der Haftung und Verantwortung
betreffs der von ihm angebotenen Konstruktion bezüglich der Statik,
Standfestigkeit, Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit.
Koordination: Die Prüfung der baulichen Voraussetzungen nach DIN 18 360,
Ziffer 3.101, hat mindestens
10 Tage vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Gibt der Auftragnehmer der
Bauleitung nicht rechtzeitig
Bescheid über die zu veranlassenden Reinigungs- und
Ausbesserungsarbeiten durch Vorunternehmer, können keine
Terminverzögerungen daraus abgeleitet werden.
STOFFE UND BAUTEILE VOB C 2 der maßgebenden DIN
Abmaße Fassaden und Fenster: Für die Maßtoleranzen der Elemente wird das
AGI- Arbeitsblatt M 2,
Tabelle 1, Genauigkeitsgruppe 1 bzw. Tabelle 2, Genauigkeitsgruppe 3
zugrunde gelegt.
Abmaße Rohbau: Dem Rohbau liegen die Maßtoleranzen im Hochbau DIN 18 202
zugrunde.
Stoffe und Bauteile allgemein: Bauteile, welche durch Diletation bedingt
(auch durch Baukörperbewegung) sich gegeneinander verschieben, müssen
abriebfeste Oberflächen besitzen. Die Bewegungen dürfen keine Geräusche
verursachen. Gegebenenfalls sind Beilagen (Gleitschichten) einzulegen.
Alle Dichtungen innerhalb der Fassadenkonstruktion sind mit
Neoprene-Profilen herzustellen. Dichtungen mit dauerelastischen Kitt
oder zusätzliche Versiegelung sind nicht zugelassen.
In alle Flügelanschläge müssen ringsumlaufend verdeckt eingebaute
witterungs- und alterungsbeständige Neoprene- Dichtungen eingebaut
werden, welche beim Schließen der Fenster ringsumlaufend gleichmäßig
angepreßt werden. Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit müssen
entsprechend den Forderungen nach DIN 18 055 Blatt 2 gewährleistet sein.
Der Nachweis, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erfüllt wird, ist
zu erbringen.
Beschläge: Die gesamten Beschläge, einschließlich aller
Schraubverbindungen, sind aus korrosionsfreiem Material herzustellen.
Alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungselemente, müssen verdeckt
liegend angeordnet sein. Es muß gewährleistet sein, dass alle zur
Betätigung auftretenden Kräfte einwandfrei auf die Flügel übertragen
werden.
Verankerungen: Stahlteile müssen sandgestrahlt, flammspritzverzinkt oder
feuerverzinkt und grundiert eingebaut werden. Beim Zusammentreffen
verschiedener Metallteile darf keine Kontaktkorrosion entstehen.
Kontaktstellen sind zwischen Stahl und Aluminium durch Zwischenlagen aus
Neoprene oder Fiber, zwischen Aluminium und Beton ducrh Bitumenanstrich
zu isolieren. Entgegen DIN 18 360 Ziffer 3.113 sind zusätzlich Bauteile
aus Stahl, die auch nach dem Einbau zugänglich bleiben, mit einem
dauerhaft wirksamen Korrosionsschutz zu versehen.
Verbindungen: Verbindungselemente, wie Schrauben, Bolzen usw., müssen
korrosionsgeschützt sein, in Verbindung mit Aluminium müssen sie aus
Chromnickelstahl bestehen. Bei statisch nicht belasteten Teilen können
auch Aluminium- Verbindungselemente eingesetzt werden.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe: Beim Zusammentreffen
verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass keine Kontakt- Korrosion
und keine andere Beeinflussung entstehen kann.
Dichtungsprofile: Dichtungsprofile müssen nichthärtend sein und ihre
elastischen Eigenschaften (insbesondere Rückstellkräfte) im vorkommenden
Temperaturbereich beibehalten. Die Shorehärte muß bei geringen
Toleranzen gleich bleiben. Die Dichtungsprofile müssen - soweit sie
atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, hiergegen widerstandsfähig
sein. Es sind grundsätzlich Dichtungsprofile aus APTK
(Ätylen-Propylen-Teer-Kautschuk) oder Chloroprene einzusetzen, welche
den Anforderungen nach
DIN 7863 entsprechen.
Dichtstoffe: Zur Abdichtung zwischen Aluminium-Holz- Elementen und
Rohbau müssen dauerelastische Dichtstoffe (z.B. auf Thiokol- Basis)
verwendet werden. Sie dürfen nach DIN 52 460 keine aggressiven
Bestandteile beinhalten.
Trockenverglasung: Die Verglasung ist zwischen dem außen angepreßten
Glashaltesteg und der innen flächenbündig federnd geklemmten Glasleiste
vorzunehmen. Eine sichtbare Befestigung der Glasleisten ist nicht
zulässig.
Die Trockenverglasung ist mittels außen und innen umlaufender APTK-
Dichtung herzustellen. Die außenliegende Dichtung ist als geschlossener
Rahmen auszuführen.
Druckverglasung: Verglasung als Druckverglasung nach anzubietendem
System. Die Ecken der Neoprene- Dichtungen und APTK- Dichtungen sind zu
vulkanisieren. Der Anpressdruck muss gleichmäßig
ringsumlaufend, kontrollierbar und nachstellbar sein.
Ein Prüfungszeugnis über die Eignung der Druckverglasung ist vorzulegen.
Das Verglasungssystem muss von Isolierglasherstellern geprüft und
genehmigt sein.
Verglasung mit Dichtstoffen: Verglasung mit plastischen und elastischen
Dichtstoffen entsprechend "Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern", herausgegeben vom
Institut für Fenstertechnik e.V., Theodor-Gietl-Str. 7-9, 83026
Rosenheim und die DIN 18 361 Verglasungsarbeiten.
Verklotzung: Bei allen Verglasungarten ist die Verklotzung der Scheiben
nach den "Klotzungs- Richtlinien" für ebene Glasscheiben, herausgegeben
von der Technischen Beratungsstelle im LIV des Glaserhandwerks
Baden-Württemberg, Otto-Wels-Str. 11, 76189 Karlsruhe, vorzunehmen.
Einbau von Brüstungsplatten sinngemäß.
AUSFÜHRUNG VOB C 3 der maßgebenden DIN
Konstruktion: Die Konstruktion der Fassaden und Fenster, einschließlich
der Verbindungselemente, muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen
und an die Tragwerke des Rohbaukörpers abgeben können.
Windlasten: Die Windlasten sind nach DIN 1055 Blatt 4 anzunehmen.
Verkehrslasten als Horizontallasten: Bei der Bemessung der Tragglieder
ist entsprechend DIN 1 055 eine von innen wirkende Horizontalkraft von
bis zu 1,0 kN/m auf horizontale Brüstungsriegel zu berücksichtigen,
sofern diese dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind.
Vertikale Verkehrslasten: Die Fassade erhält keine zusätzlichen
vertikalen Verkehrslasten.
Durchbiegung: Unter Berücksichtigung aller Lasten dürfen Profile
zwischen zwei Auflagerpunkten keine größere Durchbiegung als f = 1/300
erhalten, max. jedoch 8 mm.
Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit: Die
Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit muss entsprechend den
Forderungen nach DIN 18 055, Blatt 2, gewährleistet sein.
Fugendurchlässigkeit: Die Fugendurchlässigkeit muß entsprechend den
Forderungen nach DIN 18 055 gewährleistet sein.
Der Fugendurchlass- Koeffizient darf 1,0 m3/hm nicht überschreiten.
Bei Fenstern, die das RAL- Gütezeichen nicht besitzen, ist ein Nachweis
vergleichbar mit der
Systembeschreibung und Fertigungsüberwachung gemäß RAL RG 424/4
erforderlich, dass die geforderte Beanspruchungsgruppe erreicht wird.
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz: Für die Anforderungen an den Wärmeschutz
gilt DIN 4108 und die
Wärmeschutzverordnung.
Für nicht transparente Füllungen (Paneele) in Fenstern und in
Fensterwänden gelten die Anforderungen nach DIN 4108, Teil 2, an leichte
Bauteile.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass
Schäden (z.B. unzulässige
Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden (DIN 4108, Teil 2 und Teil
5).
Schallschutz: Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden
Bestimmungen zu DIN 4109 (9.75) und die VDI- Richtlinie 2719
"Schalldämmung von Fenstern". Die Anschlüsse zwischen Fenstern und
Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung
der Fenster auszubilden.
Befestigung: Der Einbau der Verankerung hat nach den
Konstruktions-Details zu erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die
Verankerung:
- die Kräfte der Fassade einwandfrei auf das Bauwerk übertragen kann.
- die Bewegungen, sowohl aus der Wärmedehnung der Fassade, wie auch
durch
Formänderung am Bauwerk, aufnehmen kann.
Die Verankerung von Fensterwänden erfolgt nach DIN 18 056. Der Abstand
der Befestigungselemente darf maximal 800 mm nicht überschreiten.
Zusätzlich sind beim Anschluß von Sprossen und Kämpfern
Befestigungsmittel anzuordnen. Die Montage der Fenster hat lot- und
fluchtgerecht nach den bauseits in jedem Geschoss angelegten
Markierungen, z.B. Meterrissen und Fluchtpunkten, zu erfolgen.
Abdichtungen zum Rohbaukörper: Hohlräume zwischen Rahmenprofilen und
Baukörper sind mit
Mineralwolle oder gleichwertigem auszustopfen. Sofern keine speziellen
Putzanschlussprofile vorgesehen werden, sind die Anschlüsse zum
Mauerwerk mit elastischen Dichtstoffen (z.B. auf Thiokol-
Basis) zu versiegeln.
Bei der Festlegung der Fugenbreite für die Versiegelung sind die
auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, Bewegungen im Baukörper
und die zulässige Dauerbelastung der Dichtstoffe zu beachten. Die
Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoff- Hersteller sind zu beachten.
Bei Ausbildung von Dehnstößen zwischen einzelnen Elementen sind diese
ausreichend zu bemessen und unter Verwendung von elastischen
Dichtungsprofilen bzw. Kunststoffgleitern auszubilden, um
Knackgeräusche durch temperaturbedingte Längenänderungen zu verhindern.
Entwässerung: Bei Fensterkonstruktionen sind in den unteren
Rahmenprofilen verdeckt liegende Wasseraustrittsöffnungen vorzusehen. In
Kämpferprofilen angeordnete Wasseraustrittsöffnungen sind vor
direktem Windanfall zu schützen. Bei Türkonstruktionen ist der
Schlagregen über den Wetterschenkeln
abzuführen.
Verglasung: Die Verglasung hat nach den Richtlinien des Instituts für
Fenstertechnik e.V., Theodor-Gietl-Str. 7-9, 83026 Rosenheim zu
erfolgen. Wenn nicht ausdrücklich anders in den einzelnen Positionen
erwähnt, ist grundsätzlich Kristallspiegelglas zu verwenden.
Bei Isolierglas sind nur Fabrikate mit gelötetem Glas- Metall- Rand,
alternativ geklebt und 2-fach gedichtet, mit UV- beständigen Stoffen
zugelassen. Der Luftzwischenraum ist auf 12 mm festgelegt, wenn in den
einzelnen Positionen nichts anderes beschrieben ist.
Oberfläche Metallteile: Es sind ausschließlich Profile der Legierung für
Eloxalqualität laut DIN 1725 zu
verwenden. Die Oberflächenbeschichtung sämtlicher Aluminium- Profile und
Aluminium-Bleche erhalten, soweit im Text zu den einzelnen Positionen
nichts anderes vermerkt ist, eine Farbbeschichtung in einem RAL- Farbton
nach Wahl der Architekten (der Bauleitung).
Die zur Anwendung kommenden Aluminium- Profile und Bleche müssen sich
für eine derartige Behandlung eignen. Sie müssen insbesondere frei sein
von Vorkorrosionsschäden, die eine Beeinträchtigung der Güte der zu
erzielenden Oberfläche verursachen können.
Werden an den Profilen oder Blechen Schäden dieser Art festgestellt,
sind diese vor Beginn der
Oberflächenbehandlung durch Schleifen zu beseitigen. Die Konstruktion
ist so auszubilden, dass sie den besonderen Bedingungen einer
Farbbeschichtung Rechnung trägt. Insbesondere sind Verbindungen von
Konstruktionsteilen und Profilen untereinander so sorgfältig
auszubilden, dass durch Gleiten von
Konstruktionsteilen gegeneinander kein Abtrag der Schichtdicke
verursacht wird.
Die Oberflächen sollen nicht spiegeln.
Es muss zur Beseitigung von möglichen Beschädigungen eine
Verfahrensweise vorgesehen werden, die eine Nachbehandlung an Ort und
Stelle zulässt.
Bei Farbbeschichtung sind die Gütevorschriften der Gütegemeinschaft
stückgutbeschichteter Bauelemente e.V., Marientorgraben 13, 90402
Nürnberg, zu beachten.
Es wird ein Aufbau der Oberflächenbeschichtung nach folgendem System
gefordert:
Sämtliche Aluminium- Teile müssen frei von Schmutz, Silikonen und
mechanischen
Beschädigungen sein. Schweiß- und Lötstellen sind zu verschleifen. Die
zu beschichtenden Flächen dürfen keine Rauhigkeiten aufweisen, die die
Qualität beeinträchtigen können.
Als Vorbehandlung ist in einer mehrstufigen, automatischen
Verfahrenstechnik die Chromatierung vorzusehen. Hierbei müssen Rahmen,
Hohlprofile und geschlossene Konstruktionen ausreichend mit zusätzlichen
Bohrungen für Wasserablauf und Belüftung versehen sein, um eine
einwandfreie Spülung und Trocknung der Hohlräume zu garantieren.
Die Chromatierung muss nach folgendem Verfahren erfolgen:
1) Entfetten
2) Spülen
3) Spülen
4) Desoxidieren
5) Spülen
6) Spülen
7) Chromatieren
8) Spülen
9) Schlussspülung mit entionisiertem Wasser
10) Trocknung
Nach Vorbehandlung, die mit äußerster Sorgfalt durchzuführen ist, ist
der Aufbau der Farbschicht in
Nasslackbeschichtung auf Polyurethan-Basis durchzuführen. Es ist ein
Zweikomponenten-Lacksystem anzuwenden, welches elektrostatisch gespritzt
wird. Das Lackmaterial ist tixotrope einzustellen, so dass auch im
Bereich der Kanten eine ausreichend dicke Schicht aufgebaut wird.
Anschließend ist mit erhöhten Temperaturen um 100°C eine beschleunigte
Trocknung vorzunehmen.
Vor der Farbbeschichtung werden folgende Qualitätsmerkmale verlangt:
1) Die beschichteten Flächen müssen frei von Läufern, Blasen und Poren
sein. Farbe und Glanzgrad
müssen gleichmäßig sein.
2) Die Schichtstärke soll auf den Sichtflächen 60 my (+/- 15 my)
betragen.
3) Die Haftung muss nachgewiesen werden durch:
3.1 Gitterschnitt nach DIN 53 151 - GTO - GTI
3.2 Schwitzwassertest nach DIN 50 017 - Ablösungen dürfen nach
einer Belastung von 1,000%
relativer Luftfeuchte von 45°C nicht auftreten.
3.3 Bleistifthärte min. 3 - 4 H.
4) Die Korrosionsbeständigkeit muß nachgewiesen werden durch:
4.1 Salzsprühtest nach ASTM - es dürfen nach 1000 Stunden
Belastung an den Schnittflächen über
den Bereich von 1,5 mm hinaus keine Unterwanderungen
auftreten.
4.2 Kesternich- Prüfung nach DIN 50 018 - nach 10 Stunden soll
der Film noch poren- und blasenfrei
sein und höchstens geringe Glanz- und Farbtonunterschiede
zeigen.
5) Die Beständigkeit gegen flüssige Medien ist nachzuweisen durch:
5.1 Leitungswasser: 14 Tage
5.2 1 %-ige wässrige Netzmittellösung: 14 Tage
5.3 Einwirkung von 20 %-iger Salzsäure und Natronlauge: 6 Stunden
5.4 Mörteltest: Mörtel hergestellt im ASTM C 207 - nach 24 Stunde
im Dampfschrank soll nach
Trocknung der Mörtel leicht und ohne Rückstände zu entferne
sein.
5.5 Dichtwerkstoffe: Nach 24 Stunden UV- Bestrahlung darf keine
sichtbare Veränderung auf der
Beschichtung erkennbar sein.
6) Mechanische Eigenschaften: Schneiden, Bohren, Fräsen muß mit
sachgemäßen Einrichtungen und
Schneidhilfen ohne Abplatzen des Beschichtungsfilms an den
Schnittkanten durchgeführt werden.
Entfernen des Schneidöls mit Spiritus.
7) Erichsentiefung nach DIN 55 156, min. 5 mm
8) Dornbiegeversuch nach DIN 55 152, 6 mm
9) Lichtechtheit: Nach 500 Stunden Belastung im Weathermometer XWWR
mit 8 Filterkombinationen
darf der Glasabfall des Anfangswertes höchstens 50 % betragen.
10) Beständigkeit gegen organische Reinigungsmittel: im sog. MEK- Test
20 Doppelhube.
11) Der auftretende Glanzabfall muß gleichmäßig sein und darf das
dekorative Aussehen nicht
beeinträchtigen.
12) Für die Qualität der Beschichtung ist eine Gewährleistung nach VOB
zu übernehmen.
Anodische Oxydation:
Für die anodische Oxydation gilt DIN 17 611. Die Güterichtlinien für
anodisch erzeugte Oxydschichten und Aluminium (EURAS/EWAA),
herausgegeben von der Gütegemeinschaft Anodisiertes Aluminium e.V.(GAA),
Marientorgraben 13, 90402 Nürnberg,sind zu beachten. Farbabweichungen,
auch zwischen Profilen und Blechen sind durch Farbmuster abzugrenzen.
Die nach vorstehenden Qualitätsmerkmalen behandelten Aluminium- Teile
sind durch geeignete Mittel während des Transports und der Montage
sorgfältig vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Verschmutzungen,
die während der Weiterverarbeitung durch Kleber, Dichtungsmittel,
Gleitmittel o.ä. auf den Oberflächen entstehen, sind sofort zu
beseitigen.
Vor Ingebrauchnahme und nach durchgeführter Grundreinigung ist eine
Kontrolle durchzuführen, wobei Beschädigungen der Oberfläche mit einem
Material gleicher Farbe und Qualität zu beseitigen sind.
Verschmutzungen sind an allen Oberflächen durch Ankleben und Abdecken zu
vermeiden, gegebenenfalls unaufgefordert sorgfältig zu entfernen.
Reinigen mit Spachteln und sonstigem Gerät ist zu unterlassen. Das
Abklebe- und Abdeckmaterial ist sorgfältig einzusammeln und zu
entsorgen. Die Beseitigung aller von den eigenen Arbeiten herrührenden
Abfällen ist Sache des Unternehmers und wird erforderlichenfalls von der
Bauleitung auf dessen Kosten beseitigt.
AUFMASS UND ABRECHNUNG VOB C 5 der maßgebenden DIN
Alle Elemente werden einschließlich ihrer Anschlüsse entsprechend den
Abmessungen in den Systemzeichnungen nach Stück abgerechnet.
Elemente, die durch Innen- und Außenecken bzw. durch Anschlüsse an
Betonwände geringfügige
Maßdifferenzen aufweisen, werden mit den Einheitspreisen der
Normalelemente abgerechnet.
Die Ausbildung der Innen- und Außenecken, sowie der Rohbau-Dehnfugen -
Brücken - wird als Zuschlag pro Element berechnet.
SONSTIGE METALLE
Stahl: Alle Stahlteile der Unterkonstruktion, die nach dem Einbau nicht
mehr zugänglich sind, sind zu
verzinken. Bauteile aus Stahl sind an Flächen, die nach dem Einbau
zugänglich bleiben, entsprechend
DIN 18 360 gegen Korrosion zu schützen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle: Bei dem Zusammenbau
unterschiedlicher Metalle muss
sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen
ungünstigen Beeinflussungen
auftreten.
Dichtprofile: Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen
verträglich sein (siehe hierzu auch
Richtlinie "Verträglichkeit von Dichtprofilen mit Anstrichen auf Holz").
Nichtzellige elastomere
Dichtungen müssen DIN 7863 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die
Eignung ebenfalls
nachzuweisen.
Dichtstoffe: Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck entsprechen (DIN 18 361 und DIN 18 540). Sie müssen
nach DIN 52 452 mit angrenzenden Stoffe verträglich sein (siehe hierzu
auch Richtlinien "Prüfung und Beurteilung der Verträglichkeit zwischen
Dichtstoff und Anstrich").
Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und - soweit sie direkten
Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein.
Bauabdichtungsfolien: Bauabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen
in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18 195 entsprechen.
Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und
müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Dichtungsfolien
müssen alterungsbeständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen
ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
Butyl-Kautschuk-Folie: Ankleben von Butyl-Kautschuk-Folie grundsätzlich
auf die Beton-Fassadenteile bzw. gemauerten Brüstungen, vollflächig
verklebt, Stärke der Folie 2 mm bzw. 2,5 mm.
Die Stöße müssen mindestens 5 cm überdeckt werden. Die
Verarbeitungs-Anweisungen der
Folienhersteller sind unbedingt einzuhalten. Im übrigen gilt für die
Folie die genaue Qualitätsbeschreibung Dichtmittel unter "Zusätzliche
technische Vorschriften".
Ausstopfen mit Mineralwolle: Die entsprechenden Fugen zwischen
Fensterelementen und Baukörper sind mit Mineralwolle satt auszustopfen.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Material, Profil und Glasstärken sind nach statischen Erfordernissen
nach DIN zu überprüfen und zu bemessen.
Die Alu-Verbundprofile müssen nach DIN 4108 eingruppierbar sein.
Verlangt wird die Rahmen-
materialgruppe 2.1.
Für Fenster Mitteldichtung als umlaufende, vulkanisierte Dichtung.
Alle sichtbaren Beschlagteile RAL-beschichtet, einbrennlackiert, Farbe
nach Wahl des Bauherrn.
In allen Preisen enthalten:
Alle Dichtungen, wie Lippen- und Andrückdichtungen, alle
Befestigungsmittel.
Anschlüsse an den Baukörper ausgestopft mit Mineralwolle, innen und
außen mit dauerelastischer Verfugung ringsum, nach Vorgaben des
Instituts für Fenstertechnik e.V., Theodor- Gietl-Str. 7-9, 83026
Rosenheim. Die Anschlüsse an den Baukörper sind nach innen (raumseitig)
dampfdicht und nach außen schlagregen- und winddicht auszubilden. Boden-
und geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem
soliden Basisprofil auszubilden, gegen den Rohbeton ist eine sorgfältige
Abdichtung (Butylfolie und
Kontaktkleber) vorzusehen. Schwellenprofile sind durch Unterstützungen
(Stahlwinkel o.ä.) vor Durchbiegungen/Deformationen während der Bauphase
zu schützen (notwendig, da Estrich später
eingebracht wird). Der untere Anschluß muß mit einem geeigneten Kleber
wasserdicht auf den
Fundamentbeton hergestellt werden.
Anschluss der Schaufensterelemente oder allen anderen auf den Rohbeton
aufgestellten Fensterelementen unten:
Anschluss mit Laschen an Bodenplatte bzw. gemauerter Schwelle befestigt,
samt Verkleben von 2 Streifen Butylfolie zur Abdichtung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit.
Abdichtung waagerecht: Breite 300 mm (20 cm auf Bodenplatte waagerecht,
10 cm senkrecht außen an Bodenplatte)
Abdichtung senkrecht: Breite ca. 150 mm an Fensterelement und
Bodenplatte ankleben.
Ausstopfen mit Steinwolle der vorhandenen Hohlräume. Anbringen eines
Simsbleches an der Außenseite der Fenster- bzw. Türelemente mittels Z-
Profil, Kantung ca. 30/20/80. Material: Aluminium E6 EV1, 2 mm stark.
HINWEIS
Beim Einbau der Fenster, Fassaden und Türen ist eine Wind- und
Dampfsperre eigenverantwortlich vorzusehen und in die Einheitspreise
einzurechnen.
Der untere Anschluss der Folie muss mit einem geeigneten Kleber
wasserdicht auf den Rohbeton bzw.
Fundamentbeton hergestellt werden.
Das Schließen aller entstehenden Fugen beim Einbau der Fenster sowie
alle vorhandenen Fugen im
Bereich der Fenster mit geeignetem Material ist mit in die
Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Boden- und geschoßdeckenberührende Elemente sind mit einem soliden
unterem Basisprofil (Kunststoffprofil) auszubilden, gegen den Rohbeton
ist eine sorgfältige Abdichtung (Butyl-Folie und
Kontaktkleber) vorzusehen.
Sämtliche Außenfensterbänke sind als Anti-Dröhn- und Wärmeschutzmaßnahme
satt mit hydrophobierter Mineralwolle zu unterfüttern (bei Nachweis der
Eignung sind alternative Dämmstoffe möglich).
Die Befestigung der Fenster erfolgt in wärmedämmenden
POROTON-Hohllochziegeln mit geeigneten
Befestigungsmitteln. Die Befestigungsmittel sind entsprechend
auszuwählen.
Ein Eignungsnachweis muss vorgelegt werden.
Schallschutz der Fensterelemente: Schallschutzklasse II
Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Fenster und Türen
liegen die Außenansichten zu grunde.
Die Anschlüsse zwischen Wand und Fenster/Fenstertür sind fachgerecht
herzustellen, mit anerkannten Dichtstoffen vorzuprimern und zu
versiegeln.
Die Fugen zwischen Rahmen und dem Bauwerk werden innen und außen mit
dauerelastischen Material geschlossen.
Das Schließen aller durch den Einbau der entstehenden Fugen mit Klemm-
bzw. Schiebeprofilen sowie mit dauerelastischen Material ist mit in die
Einheitspreise einzurechnen.
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus
den Unterlagen des Systemherstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten
Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschale
durch Isolierstege durchgehend kraft- und formschlüssig mit einander
verbunden sind.
Der Auftragnehmer hat statische Nachweise und Ausführungszeichnungen
(Werkstattpläne) einschl.
Details der Bauanschlüsse der Fenster und Fassadenelemente in eigener
Verantwortung herzustellen und je 3 Satz Unterlagen dem Auftraggeber zu
übergeben. Der Einbau erfolgt nur nach Freigabe der
Ausführungszeichnungen.
Weiterhin sind folgende Leistungen, falls nicht gesondert beschrieben,
in den Angebotspreis
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
- Statische Nachweise, wo erforderlich.
- Übertragen der vom Rohbauunternehmer vorgegebenen Höhen vom Festpunkt
an
die Einbaustellen.
- Alle erforderliche Verstärkungen, Anschlüsse an die Fassade etc. der
Fensterkonstruktion.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
WERKSTATTZEICHNUNGEN
Vom Auftragnehmer sind im Auftragsfall folgende Zeichnungs- und
Bemessungsgunterlagen zu erstellen:
- statische Bemessung von Profilen und Glasstärken,
- Elementansichten, vermaßt zum Baukörper/Bauwerksachsen M 1:20,
- Schnitt vertikal/Schnitt horizontal M 1:20,
- Detail Fußpunkt mit Maßbezeichnung zum Baukörper und Darstellung der
Abdichtung, mindestens
M 1:5, Befestigungsdetails Riegel an Pfosten, Pfosten an
Unterkonstruktion, mindestens M 1:5, - Detail
Eingangstür, M 1:5.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau einer bestehenden
Mieteinheit zu einem EDEKA-Markt in 03044 Cottbus, Karl-Marx-Straße 68A.
Das Gebäude wurde in Massivbauweise erstellt.
Die Innenwände sind aus verputztem Porenbeton-Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Planunterlagen mitgeschickt:
siehe Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
450 LM- Fenster und Türen
450
LM- Fenster und Türen
450.10 Leichtmetall-Fenster und -Türen,
EDEKA-Markt
450.10
Leichtmetall-Fenster und -Türen,
EDEKA-Markt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden
bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES
(INCL.VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 -23 UND DER ALLGEMEINEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
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