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ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1.1 Allgemeines
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richtlinien der Gemeinde-Unfall-Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen/ BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1.1.2 Angaben zur Baustelle
1.1.2.1 Lage der Baustelle
Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover
o
1.1.2.2 Baubeschreibung
Im Rahmen des Ausbaus der kreislaufwirtschaftlichen Aktivitäten im Großraum Hannover plant die REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord, Niederlassung Hannover (REN H) die Ansiedlung ihres neuen Betriebsstandortes im Brinker Hafen Hannover. Auf dem neuen Areal in der Wohlenbergstraße 22-28 in 30179 Hannover waren Logistik- und Autoreparaturfirmen ansässig.
Zukünftig sollen auf dem Standort Abfälle angenommen, teilweise behandelt, zwi-schengelagert und abgefrachtet werden. Hierzu soll das gesamte Betriebsgelände (mit Neu- und Umbauten) genutzt werden. Wesentlicher Bestandteil wird die Verpressung von PPK- und Kunststoff-Fraktionen zur Transportoptimierung sein. Des Weiteren werden gefährliche und nicht gefährliche Abfälle angenommen, zwischengelagert und entsprechenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsunternehmen angedient.
1.1.2.3 Parken auf der Baustelle
Das Parken von Fahrzeugen auf der Baustelle ist nur in den ausgewiesenen Flächen zulässig. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zulässig.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden zu Lasten des Halters entfernt.
1.1.3 Angaben zur Ausführung
1.1.3.1 Allgemeines
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
1.1.3.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
1.1.3.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Der Auf- und Abbau evtl. erforderlicher Gerüste obliegt dem Auftragnehmer.
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
1.1.3.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben.
1.1.3.5 Arbeitssicherheit
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wenn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
1.1.3.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältern zu entsorgen gemäß den aktuellen Bestimmungen.
1.1.3.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
01 Einbauten
01
Einbauten
01.01 Durchwurfanlage als Postverteilerfachanlage
01.01
Durchwurfanlage als Postverteilerfachanlage
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