01 Vorbemerkungen
01.01 Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
01.02 Vorbemerkungen zur Preisfindung
Vorbemerkungen zur Preisfindung
01.03 technische Vorbemerkungen
technische Vorbemerkungen
02 Baustelleneinrichtung
02.01
03 Vorarbeiten
03.01
04 Erdarbeiten
04.01
05 Dränage
Überprüfung Dachabdichtung Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und unmittelbar vor Beginn der Dachbegrünungsarbeiten muss die Dachabdichtung vom Dachbegrüner überprüft werden (siehe auch §4 Nr. 3 VOB/B).
Diese Überprüfung erfolgt also durch sog. "In-Augenscheinnahme", d.h. auf sichtbare und offene Mängel, deren Erkennung für den Dachbegrüner im Rahmen seiner Fachkunde, zumutbaren Möglichkeiten und Pflichten möglich sind. Diese Überprüfung ersetzt daher nicht die förmliche Abnahme der Dachabdichtung (Wurzelschutzbahn nach FLL)
Nach der Überprüfung ist sicherzustellen, dass die Abdichtung nicht durch Dritte (weiter) beschädigt werden kann. Die Abdichtung ist also unmittelbar nach dieser Begehung zu schützen.
Bei grösseren Flächen, die abschnittsweise begrünt werden, sollte die Abdichtung in Abschnitten unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Begrünungsarbeiten (erneut) überprüft werden.
Der Dachbegrüner sollthierzu ein Begehungsprotokoll erstellen und dieses auf Verlangen dem Auftraggeber vorlegen.
Überprüfung Dachabdichtung
05.01
06 Befestigte Flächen
06.01
07 Vegetationsflächen
07.01
08 Entwässerung
08.01
09 Elektroarbeiten
09.01
10 Pflege
Anmeldung und Nachweis von Pflegearbeiten Anmeldung und Nachweis von Pflegearbeiten
Alle Pflegegänge sind während der einjährigen Fertigstellungpflege der Bauüberwachung und während der zweijährigen Entwicklungspflege bzw. Unterhaltungspflege dem AG zwei Tage im voraus per E-Mail oder telefonisch anzukündigen und durch gegengezeichnete Pflege-Rapportzettel nachzuweisen.
Andernfalls können die Leistungen nicht kontrolliert und somit nicht vergütet werden.
Anmeldung und Nachweis von Pflegearbeiten
10.01