Innenmalerarbeiten
RE-CH GmbH & Co. KG, Am Ziegenköppel 7, 35444 Biebertal
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Vorbemerkung - Projektbeschreibung 1. Projektbeschreibung Der Neubau umfasst ein kombiniertes Produktions- und Bürogebäude am Standort Am Ziegelköppel 7 in 35444 Biebertal. Die Baugenhemigung wurde am 25.07.2023 erteilt. Das Gebäude dient der industriellen Fertigung sowie der Unterbringung zugehöriger Verwaltungs- und Büroflächen. Das Bauwerk wird als Stahl- bzw. Stahlrahmenkonstruktion mit einem Pultdach ausgeführt. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt insgesamt 1.041 m². 2. Gebäudedaten Gebäudelänge: 36,48 m + 26,40 m Gebäudebreite: 15,00 m / 20,00 m Wandhöhe: 7,25 m (OK Rohfußboden bis OK Dachhaut) Sockelhöhe: 30 cm Grundfläche: 1.041 m² Innenraumtemperatur: > 19 °C (Produktions- und Bürobereiche) 3. Baukonstruktion 3.1 Gründung und Bodenplatte Ausführung als tragende Stahlbetonbodenplatte, Teilbereich mit Sockelhöhe 30 cm. 3.2 Tragwerk Stahlrahmenkonstruktion für die Hallenbereiche. Ausführung gemäß statischer Berechnung unter Berücksichtigung der Schneelastzone 2. 3.3 Außenwände Holzständerwände in Großtafelbauweise 3.4 Innenwände Holzständerwände in Großtafelbauweise, Metallständerwände 4. Dachkonstruktion 4.1 Dachform Pultdach, Dachneigung: 5° über der gesamten Gebäudefläche. Entwässerung über Dachrinnen und Fallrohre. 4.3 Lastannahmen Schneelast: 0,68 kN/m² (Sk am Dach) Schneelastzone 2 (< 208 m ü. NN) 5. Nutzung und Raumkonzept 5.1 Produktionsbereich - Großflächige Bereiche für Produktionsprozesse. 5.2 Bürobereich - Abgetrennte Büro- und Verwaltungsflächen. 5.3 Technische Räume - Flächen für Haustechnik, Elektroverteilungen und Lagerzonen.
Vorbemerkung - Projektbeschreibung
ZTV Maler-/Lackierarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maler-/Lackierarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18363: Maler-/Lackierarbeiten, ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., ift Rosenheim GmbH, Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. 2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden. Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen. Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt. Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen. Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden. Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind. Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln. 3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten. Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen. Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund. Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen. Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20 Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen. Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich. Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig. Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden. Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen. Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden. Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden. Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden. Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden. 3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG. Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt. Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden. Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich. Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen. Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern. 3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen. Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit. Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.2 Besondere Ausführung 3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen. Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten: Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 µm nicht überschreiten (einschließlich eventuell vorhandener Verzinkung). Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach DIN EN ISO 2409 ist durchzuführen. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten ergeben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt. Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhältnis gemäß Herstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch für die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen, U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Ausführende weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen, Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen. Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Aufschäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindestabstand sollte 40 mm betragen. Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auffälliger Stelle anzubringen, welches aufweist: Zulassungsnummer und Aussteller, Ausführungsdatum, Name und Anschrift der Firma des AN, Anzahl der Schichten, Gesamtdicke der Trockenschicht, Art der Schlussbeschichtung, Datum der nächsten Prüfung, Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen. 3.2.2 Renovierungsarbeiten Leim- und Kaseinfarben sind vollständig vom Untergrund zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt. Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig. Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen. Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich. Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung. Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen. 3.2.3 Tapezierarbeiten Falls aus der Sicht des AN alte Tapeten überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben. Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen. Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden. Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. 3.2.4 Fenster-Renovierungsanstriche Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18. Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig  zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen. Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen. Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverlässige Entwässerung gewährleistet ist. Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräte mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zulässig; nur in Eckbereichen dürfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen. Der AN prüft sämtliche Glasversiegelungen auf Ablösung, Versprödung und Funktionsfähigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollständig zu entfernen und mit überstreichfähiger Dichtstoffmasse zu erneuern. 3.3 Sonstiges Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen. Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
ZTV Maler-/Lackierarbeiten
Planliste:
Planliste:
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.0001 Abkleben Bauelemente und Flächen 231461 wie z. B. Fenster, Türen und Tore sowie Flächen wie z. B.  MiFa-Decken und sichtbare Holzbauteile. Vorhalten während der Malerarbeiten und nach Abschluss der Arbeiten restlos entfernen und entsorgen.
01.__.0001
Abkleben Bauelemente und Flächen 231461
191.00
01.__.0002 Schutzabdeckung, Boden, Vlies 231593 Schutzabdeckung der Bodenbeläge vor Aufbringen der Endbeschichtung, inkl. Vorhalten, wieder Entfernen und Entsorgen. Die Ränder der Abdeckungsbahnen müssen ausreichend überlappen. Abdeckung: Vlies Masse: 200 gr/m² Abrechnung nach abgedeckter Bodenfläche
01.__.0002
Schutzabdeckung, Boden, Vlies 231593
O
1.00
01.__.0003 Dauerelastische Verfugung mit Acryl 231543 Dauerelastische Anschlussfugen mit Acryl-Dichtstoff (Überstreichbar) unter Flankenandruck in die Fuge einspritzen. Bei winkeligen Anschlüssen als Dreiecksfuge einspritzen. Ausführung in fertiger Leistung incl. Abklebearbeiten und Untergrundvorbehandlung gemäß Herstellervorschriften. Im Preis muss das vorherige Abkleben sowie das anschließende Entfernen der Klebebänder enthalten sein. Angebotenes Produkt:
01.__.0003
Dauerelastische Verfugung mit Acryl 231543
O
100.00
m
02 Malerarbeiten Holzbau
02
Malerarbeiten Holzbau
02.__.0001 Grundieranstrich Wandflächen Dispersionsfarbe 231466 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Wandflächenflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem wässrigen Grundieranstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Farbton: farblos Angebotenes Produkt:
02.__.0001
Grundieranstrich Wandflächen Dispersionsfarbe 231466
3,387.00
02.__.0002 GK-Wandflächen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231468 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Wandflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem ersten Anstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzflorige Rolle Angebotenes Produkt:
02.__.0002
GK-Wandflächen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231468
3,387.00
02.__.0003 GK-Wandflächen streichen als Schlussanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231469 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Wandflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem deckenden Schlußanstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzflorige Rolle Angebotenes Produkt:
02.__.0003
GK-Wandflächen streichen als Schlussanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231469
3,387.00
02.__.0004 GK-Wandflächen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231471 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Wandflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einer isolierenden Grundbeschichtung zur Verhinderung von Durchblutungen von wasserlöslichen Inhaltsstoffen (Lignin, Wasser-/Rostflecken u.v.m.) versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Weiß pigmentiert für innen. Ausführung nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Angebotenes Produkt:
02.__.0004
GK-Wandflächen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231471
O
3,387.00
02.__.0005.z Grundieranstrich Deckenflächen Dispersionsfarbe 231472 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Deckenflächenflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem wässrigen Grundieranstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Farbton: farblos Höhe bis 4,0m Ort: Treppenhaus EG und OG Angebotenes Produkt:
02.__.0005.z
Grundieranstrich Deckenflächen Dispersionsfarbe 231472
41.00
02.__.0006 GK-Deckenflächen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231473 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Deckenflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem ersten Anstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzfloorige Rolle Höhe bis 4,0m Angebotenes Produkt:
02.__.0006
GK-Deckenflächen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231473
41.00
02.__.0007 GK-Deckenflächen streichen als Schlussanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231474 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Deckenflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem deckend Schlußanstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzfloorige Rolle Höhe bis 4,0m Angebotenes Produkt:
02.__.0007
GK-Deckenflächen streichen als Schlussanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231474
41.00
02.__.0008 GK-Deckenflächen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231475 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Deckenflächen entsprechend den Herstellervorschriften mit einer isolierenden Grundbeschichtung zur Verhinderung von Durchblutungen von wasserlöslichen Inhaltsstoffen (Lignin, Wasser-/Rostflecken u.v.m.) versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Weiß pigmentiert für innen. Ausführung nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Höhe bis 4,0m Leibungstiefe: bis 150 mm Angebotenes Produkt:
02.__.0008
GK-Deckenflächen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231475
O
520.00
02.__.0009 Grundieranstrich Fensterlaibungen Dispersionsfarbe 231476 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Fensterlaibungen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem wässrigen Grundieranstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Farbton: farblos Laibungstiefe: bis 100 mm
02.__.0009
Grundieranstrich Fensterlaibungen Dispersionsfarbe 231476
425.00
m
02.__.0010 GK-Fensterlaibungen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231478 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Fensterlaibungen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem ersten Anstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzfloorige Rolle Laibungstiefe: bis 100 mm
02.__.0010
GK-Fensterlaibungen 1. Anstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231478
425.00
m
02.__.0011 GK-Fensterlaibungen streichen als Schlußanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231479 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Fensterlaibungen entsprechend den Herstellervorschriften mit einem deckend Schlußanstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Auftragung: kurzfloorige Rolle Laibungstiefe: bis 100 mm
02.__.0011
GK-Fensterlaibungen streichen als Schlußanstrich - inkl. Material Dispersionsfarbe 231479
425.00
m
02.__.0012 GK-Fensterlaibungen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231480 Malerfertig gespachtelte Gipskarton-Fensterlaibungen entsprechend den Herstellervorschriften mit einer isolierenden Grundbeschichtung zur Verhinderung von Durchblutungen von wasserlöslichen Inhaltsstoffen (Lignin, Wasser-/Rostflecken u.v.m.) versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Gipskarton gespachtelt Q2 Weiß pigmentiert für innen. Ausführung nach vorheriger Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Laibungstiefe: bis 100 mm
02.__.0012
GK-Fensterlaibungen Grundbeschichtung isolierend - inkl. Material 231480
O
1.00
m
03 Malerarbeiten Betonbau
03
Malerarbeiten Betonbau
03.__.0001 Spachteln Betonflächen 231494 Schließen von Rissen und Fugen, bzw. Beispachteln von Übergängen an Wänden und Decken als Vorbehandlung für Beschichtungen. Untergrund: Beton Qualitätsstufe: Q2 Angebotenes Produkt:                                                 .
03.__.0001
Spachteln Betonflächen 231494
O
33.00
03.__.0002 Grundieranstrich Wandfläche 231495 Beton-Wandflächen und Deckenflächen nach Herstellervorschrift mit einem farblosen Grundieranstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Beton Farbton: farblos Angebotenes Produkt:
03.__.0002
Grundieranstrich Wandfläche 231495
O
33.00
03.__.0003 Beton Wandflächen 1. Anstrich - inkl. Material 231490 Beton -Wandflächen nach Herstellervorschrift mit einem ersten Anstrich versehen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Beton Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Angebotenes Produkt:                                                 .
03.__.0003
Beton Wandflächen 1. Anstrich - inkl. Material 231490
O
33.00
03.__.0004 Beton Wandflächen streichen (Schlußanstrich)- inkl. Material 231491 Wandflächen im Innenbereich, entsprechend den Herstellervorschriften, deckend mit Innenwandfarbe streichen. Fertige Leistung inklusiv Materiallieferung Untergrund: Beton Typ: Dispersionsfarbe Farbton: weiß Angebotenes Produkt:                                                 .
03.__.0004
Beton Wandflächen streichen (Schlußanstrich)- inkl. Material 231491
O
33.00
04 Lackierarbeiten Stahlzargen
04
Lackierarbeiten Stahlzargen
04.__.0001 Stahlzargen streichen bis 1250 x 2135 231499 deckend mit schnell trocknendem Lack streichen, ggf. ist die Grundierung nachzubessern bzw. anzuschleifen. Element: Umfassungszarge Wandstärke bis 190 mm Elementgröße: max. 1250 x 2135 mm. Untergrund: Stahlblech verzinkt und werkseitig grundiert Farbe: RAL nach Wahl Die hier angebotene Leistung muss folgende Nebenleistungen enthalten: Abdeck- und Abklebearbeiten inkl. Material sowie das anschließende Entfernen Herausnehmen, verwahren und anschließende wieder einbringen des Dichtungsprofils Hinweis: Bei Verwendung eines Alkydharzlackes muss ein alkydharzfreier Zwischenanstrich aufgebracht werden. Dieser muss dann im Angebotspreis enthalten sein.
04.__.0001
Stahlzargen streichen bis 1250 x 2135 231499
O
39.00
St
04.__.0002 Stahlblechtrür lackieren, 2-flüglig, 2000 x 2135 deckend mit schnell trocknendem Lack streichen, ggf. ist die Grundierung nachzubessern bzw. anzuschleifen. Element: Umfassungszarge und Türblatt Elementgröße: 2000 x 2135 mm. Untergrund: Stahlblech verzinkt und werkseitig grundiert Farbe: RAL nach Wahl Die hier angebotene Leistung muss folgende Nebenleistungen enthalten: Abdeck- und Abklebearbeiten inkl. Material sowie das anschließende Entfernen Herausnehmen, verwahren und anschließende wieder einbringen des Dichtungsprofils Hinweis: Bei Verwendung eines Alkydharzlackes muss ein alkydharzfreier Zwischenanstrich aufgebracht werden. Dieser muss dann im Angebotspreis enthalten sein.
04.__.0002
Stahlblechtrür lackieren, 2-flüglig, 2000 x 2135
9.00
St
05 Holzlasur
05
Holzlasur
05.__.0001 Lasur, Holzbauteile innen (Schlußanstrich) - inkl. Material 231503 Liefern und aufbringen einer Endbeschichtung auf vorlasierte Holzbauteilen im Innenbereich, mit wasserverdünnbarer Acrylharzlasur: - Holzoberfläche säubern - Schlussbeschichtung mit schichtbildender Holzlasur Untergrund: BSH Deckenelemente Oberfläche: glatt gehobelt, grundiert mit Lasur Holzart: Fichte Farbe: wierd noch festgelegt Angebotenes Produkt:
05.__.0001
Lasur, Holzbauteile innen (Schlußanstrich) - inkl. Material 231503
O
1.00
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Diese müssen vor ihrer Ausführung in Bezug auf Inhalt, Grund und Auftragssumme mit dem zuständigen Projektleiter abgestimmt und freigegeben werden. Stundennachweise und Regieberichte sind spätestens eine Woche nach der Ausführung vom unserem Bauleiter unterschreiben zu lassen. Eine Verrechnung erfolgt nur bei Vorlage der anerkannten Regieberichte. Hier wird ausschließlich die Haas-Vorlage akzeptiert. Soweit möglich erfolgt die Abrechnung generell auf der Basis der vereinbarten Einheitspreise und nicht auf Stundenbasis.
Regie- und Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung
08.__.0001 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn für einen gut ausgebildeten Facharbeiter
08.__.0001
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
08.__.0002 Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn für einen gut eingewiesenen Hilfsarbeiter
08.__.0002
Stundenlohn Hilfsarbeiter
O
1.00
h