Stahltüren
Raiffeisen Logistik Kehl
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Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG-Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2, ein Logistikzentrum von wel­chem ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl. Ca. 740 qm                  Mez­za­ni­ne im OG. ca. 740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager ca. 3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager ca. 440 qm
Baubeschreibung
Technische Leistungsbeschrebung Stahltüren Leitbeschreibung Stahl­tü­ren So­weit kei­ne spe­zi­fi­schen An­ga­ben im Leistungsbeschrieb ge­macht sind, sind sämt­li­che Stahl­tei­le in ver­zink­ter und pulverbeschichteter Aus­füh­rung vor­zu­se­hen. Der Farb­ton der Ober­flä­chen an Au­ßen­tü­ren ist vor­aus­sicht­lich mit RAL 7016 fest­ge­leg­t. Alle für die Her­stel­lung und die Mon­ta­ge an der Ver­wen­dungs­stel­le er­for­der­li­chen Ma­te­ria­li­en und Be­fes­ti­gungs­mit­tel sind ein­zu­rech­nen, auch wenn sie in der Positionsbeschreibung nicht mehr ge­son­dert er­wähnt wer­den. Es sind ge­eig­ne­te Vor­keh­run­gen ge­gen Ver­schmut­zun­gen und Be­schä­di­gun­gen an Bau­tei­len zu tref­fen. Be­schä­di­gun­gen von sicht­bar blei­ben­den Wän­den sind zu ver­mei­den. Alle Tü­ren er­hal­ten po­ten­ti­al­freie Kon­tak­te. Alle Au­ßen­tü­ren sind dop­pel­wan­dig und wärmegedämmt aus­zu­füh­ren und er­hal­ten Ma­gnet- und Riegelkontaktschalter für Auf­schal­tung auf EMATü­ren sind zu wäh­len vom Leithersteller: HÖRMANN, oder gleich­wer­tig. An­ge­bo­te­nes Tür­sys­tem ........................................... Bei Tü­ren in haustechnische Be­triebs­räu­me im EG. und OG. Sind lich­te Durchgangsbreiten von mind. 1,00 m zu be­rück­sich­ti­gen. Be­schlä­ge: Tür­grif­fe und Tür Knauf : Edel­stahl Fabr. FSB 1076 mit Rundrosetten, oder glw. Pro­duk­t. An­ge­bo­te­ne Be­schlä­ge: ........................................... Tür­puf­fer sind als Wan­d- oder Bodentürpuffer vor­zu­se­hen, Fabr. FSB 3888 oder 3889 , oder glw. An­ge­bo­te­ne Tür­puf­fer: ............................................ Obentürschließer, Fabr. GEZE 5000, oder glw. An­ge­bo­te­ne Obentürschließer: .........................................
Technische Leistungsbeschrebung Stahltüren
Technische Vorbemerkungen Ein­zu­hal­ten sind: DIN 18360                 Metallbauarbeiten, Schlos­ser­ar­bei­ten Für die Aus­füh­rung gel­ten wei­ter­hin sämt­li­che Nor­men, Vor­schrif­ten, Tech­ni­schen Re­gel­wer­ke, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Er­las­se, Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Materialhersteller etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sin­d. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke: DIN 18299                 All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der                             Art DIN 18202                 To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe,                                Prü­fun­gen,            An­for­de­run­gen DIN 18202                 To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 4102                 Brand­schutz im Hoch­bau DIN 1050                  Stahl im Hoch­bau Sämt­li­che er­for­der­li­che Trans­port­ge­rä­te, Mon­ta­ge­ge­rüs­te und sons­ti­ge Hilfs­kon­struk­tio­nen zum Ein­bau der Bau­tei­le sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Sämt­li­che Ver­bin­dungs­mit­tel sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren, so­weit sie nicht ge­son­dert auf­ge­führt sin­d. Sämt­li­che Be­fes­ti­gun­gen am Bau­kör­per sind mit amt­lich Zu­ge­las­se­nen Dübelsystemen her­zu­stel­len Be­fes­ti­gun­gen mit Schuss­bol­zen sind un­zu­läs­sig. Schutz­la­cke und Kle­be­fo­li­en für vor­über­ge­hen­den Ober­flä­chen­schutz müs­sen mit an­gren­zen­den Bau­tei­len ver­träg­lich sein. Es muss si­cher­ge­stellt sein, dass sich die Schutz­be­schich­tung leicht und ohne be­son­de­re Hilfs­mit­tel rest­los ent­fer­nen lässt. In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en und Pro­duk­te.Prüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lichAb­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind 1-fach di­gi­tal auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen "Zu­sätz­li­che Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen" Tech­ni­sche Vor­schrif­ten und Richt­li­ni­en, sind Be­stand­teil der Positionstexte. Bei Ab­wei­chung hat der Positionstext Vor­rang. Die in der Aus­schrei­bung ge­for­der­ten Qua­li­tä­ten sind Ein­zu­hal­ten. Fa­bri­kats- und typenspezifische Merk­ma­le der im Leis­tungs­ver­zeich­nis aus­ge­wie­se­nen Fa­bri­ka­te und Ty­pen sind durch die­se Al­ter­na­ti­v- oder Eventualpositionen min­des­tens gleich­wer­tig zu er­fül­len. So­fern der AN Be­den­ken ge­gen die vor­ge­se­he­ne und be­schrie­be­ne Art der Aus­füh­rung oder ge­gen zu ver­wen­den­de Ma­te­ria­li­en, Kon­struk­tio­nen usw. hat, ist er ver­pflich­tet die­se mit sei­ner Be­grün­dung und ggf. Al­ter­na­tiv­vor­schlä­gen mit ent­spre­chen­den Kostenangaben bei An­ge­bots­ab­ga­be schrift­lich mit­zu­tei­len bzw. den Angebotsunterlagen als ge­son­der­tes Schrift­stück bei­zu­fü­gen. Voll­stän­dig­keit der an­ge­bo­te­nen Leis­tung: Der AN muss als Fach­fir­ma bei der Kal­ku­la­ti­on die Be­schrei­bung der ver­lang­ten Leis­tung auf Ihre fach­li­che Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit und Ein­deu­tig­keit über­prü­fen. Alle er­for­der­li­chen bau- und si­cher­heits­tech­ni­schen Prü­fun­gen, Zu­las­sun­gen, Ge­neh­mi­gun­gen, Nach­wei­se und Ab­nah­men hat der AN ei­gen­ver­ant­wort­lich zu ver­an­las­sen und durch­zu­füh­ren. In die An­ge­bots­prei­se sind ein­zu­rech­nen: Bau­stel­len­ein­rich­tung des AN: Ein­rich­tung, Be­trieb, Un­ter­halt, Ab­bau und Ab­trans­port Der AN hat sich vor Ab­ga­be des An­ge­bo­tes durch Be­sich­ti­gung des Bau­ge­län­des Klar­heit über die Ört­lich­kei­ten zu ver­schaf­fen. Der durch die Bau­lei­tung vor­ge­ge­be­ne Bau­a­b­lauf ist zwin­gend ein­zu­hal­ten. Die Mon­ta­ge der Türelemente er­folgt ab­schnitts­wei­se und zeit­ver­setzt in den ein­zel­nen Bau­ab­schnit­ten. Der lau­fen­de Be­trieb im be­ste­hen­den Logistikzentrum muss un­ge­stört auf­recht er­hal­ten wer­den. Stö­run­gen des Be­triebs sind zu ver­mei­den. Das ist zu be­rück­sich­ti­gen, dass die Stahl­tü­ren am Bau­teil 1 noch im Jahr 2025 aus­zu­füh­ren sind, wäh­rend sich die Aus­füh­rung der Stahl­tü­ren von Bau­teil 2 bis Bau­teil 5 in der Zeit­span­ne von 2025 bis 2027 auf­teil­t. Tech­ni­sche Klä­run­gen müs­sen so recht­zei­tig er­fol­gen, daß Bestellfristen für die je­wei­lig be­nö­tig­ten Bau­tei­le ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Bau­lei­tung: Die An­we­sen­heit ei­nes deutsch­spra­chi­gen Lei­ters des Bau­trupps ist zwin­gend er­for­der­lich. Be­mus­te­rung: Für alle we­sent­li­chen Bau­tei­le von for­ma­ler oder grund­sätz­li­cher Be­deu­tung wird eine Be­mus­te­rung ver­langt wer­den. Ab­spra­chen hier­zu sind recht­zei­tig mit der Bau­lei­tung zu ver­ein­ba­ren. Auf Ver­lan­gen des AG sind er­gän­zend Ori­gi­nal-Mus­ter vom AN un­ent­gelt­lich vor­zu­le­gen. Vor­schrif­ten, Richt­li­ni­en, Auf­la­gen: Für sämt­li­che Ma­te­ria­li­en sind dem AG recht­zei­tig bauaufsichtliche Zu­las­sun­gen und Prüf­zeug­nis­se und Pro­dukt­in­for­ma­tionen zur ­Prü­fung ­vor­zu­le­gen.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Zur Bau­aus­füh­rung und Ver­trags­ab­wick­lung Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Die Ar­bei­ten sind in Ab­stim­mung mit den Rohbauarbeiten, den Ar­bei­ten der Ge­bäu­de­tech­nik und den Aus­bau­ar­bei­ten aus­zu­füh­ren. Die Ar­bei­ten sind bauabschnittsweise, teil­wei­se auch bauabschnittsübergreifend nach An­wei­sung der Bau­lei­tung des AG. durch­zu­füh­ren. Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­ti­on und -koordination: Der Auf­trag­neh­mer hat die Durch­füh­rung sei­ner Ar­bei­ten mit den Vor- und Folgegewerken und der ört­li­chen Bau­lei­tung so ab­zu­spre­chen, dass ein rei­bungs­lo­ser Ablauf al­ler Leis­tun­gen ge­währ­leis­tet ist und ein un­ge­hin­der­ter Be­trieb in den Bestandsbauteilen mög­lich ist. Den An­for­de­run­gen der ört­li­chen Bau­füh­rung hin­sicht­lich der Rei­hen­fol­ge der ein­zel­nen Ver­trags­leis­tun­gen und der zeit­li­chen Rück­sicht­nah­me auf Leis­tun­gen Drit­ter ist un­be­dingt Fol­ge zu leis­ten. Der AN hat sich an sämt­li­chen, vor Mon­ta­ge­be­ginn statt­fin­den­den Koordinationsbesprechungen zu­sam­men mit den an­de­ren aus­füh­ren­den Fir­men bei der ört­li­chen Bau­lei­tung und beim AG zu be­tei­li­gen. Der AN hat sei­nen Leis­tungs­um­fang vor Be­ginn sei­ner Fer­ti­gung mit der AG-Bau­lei­tung fest­zu­le­gen. Der an­fal­len­de Bau­schutt ist täg­lich un­auf­ge­for­dert und dau­ernd von der Bau­stel­le zu ent­fer­nen und abzufahren. Der AN hat ein Bau­ta­ge­buch zu füh­ren. Eine Ko­pie des Bau­ta­ge­bu­ches wird wö­chent­lich dem AG zur Ver­fü­gung ge­stellt Die Kos­ten der vor­ste­hen­den Leis­tun­gen sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­rech­nen. Bau­ab­wick­lung, Bau­stof­fe und Bau­tei­le, An­la­gen: Es dür­fen nur zu­ge­las­se­ne Dü­bel ver­wen­det wer­den. Eti­ket­ten, Kle­be­strei­fen und Schutz­über­zü­ge bzw. -markierungen sind vor der Über­ga­be kos­ten­los zu ent­fer­nen. Ver­mes­sung/To­le­ran­zen: Die vom AN durch­zu­füh­ren­den und für die Er­brin­gung sei­ner Leis­tun­gen er­for­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten gel­ten als Ne­ben­leis­tung und wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Es müs­sen alle er­for­der­li­chen Ab­nah­me- und ge­neh­mig­ten Revisionsunterlagen mit der Abnahmeanzeige zur Prü­fung vor­lie­gen. Lie­gen die­se Un­ter­la­gen nicht voll­stän­dig vor, wird der AG die Ab­nah­me ver­wei­gern. Sämt­li­che sich dar­aus er­ge­ben­den Kon­se­quen­zen ge­hen zu Las­ten des AN. Baustellenordnung: Die Ab­fall­ver­ord­nung der zu­stän­di­gen Be­hör­den ist zu be­ach­ten. Pri­va­te PKW er­hal­ten kei­ne Zu­fahrt auf das Bau­stel­len­ge­län­de. Sie sind au­ßer­halb der Bau­stel­le ab­zu­stel­len. Der AN hat für sein Per­so­nal ent­spre­chen­de Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten vor­zu­se­hen. Die Auf­wen­dun­gen hier­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Zufahrtberechtigung er­streckt sich auf alle Zulieferfahrzeuge so­wie Werk­statt­wa­gen des AN. Im Einfahrtbereich zur Bau­stel­le so­wie im Be­reich der Bau­stel­le selbst ist mit Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen und War­te­zei­ten auf­grund des Gesamtverkehrsaufkommens, re­sul­tie­rend aus den par­al­lel lau­fen­den Be­trieb und der lau­fen­den Bau-Maß­nah­men zu rech­nen. Es dür­fen nur die Wasch- und WC-An­la­gen be­nutzt wer­den, die auf der Bau­stel­le er­rich­tet sin­d. Das Be­nut­zen von Räum­lich­kei­ten in­ner­halb des Ge­bäu­des ist aus­drück­lich nicht ge­stat­tet. Der AN hat sich an sämt­li­chen, vor Mon­ta­ge­be­ginn statt­fin­den­den Koordinationsbesprechungen zu­sam­men mit den an­de­ren aus­füh­ren­den Fir­men bei der ört­li­chen Bau­lei­tung und beim AG zu be­tei­li­gen.
Allgemeine Vorbemerkungen
31 Stahltüren
31
Stahltüren
31.01 Stahltüren - BT.1
31.01
Stahltüren - BT.1
31.02 Stahltüren - BT.2
31.02
Stahltüren - BT.2
31.03 Stahltüren - BT.3
31.03
Stahltüren - BT.3
31.04 Stahltüren - BT. 4
31.04
Stahltüren - BT. 4
31.05 Stahltüren - BT. 5
31.05
Stahltüren - BT. 5

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