Mobile Trennwände
Raiffeisen Logistik Kehl
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Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG - Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2, ein Logistikzentrum von wel­chem ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Grund­flä­chen: Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung                                                                    ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager                                                                                                 ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl.ca.    740 qm                             Mez­za­ni­ne im OG.                                                                             ca.    740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager  ca.  3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager                                                                                                 ca.     440 qm (Die in nach­fol­gen­dem LV. Be­schrie­be­nen Leis­tun­gen kom­men im Bau­ab­schnitt  3  zur  Aus­füh­rung).
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Die Mobilen Trennwände  kom­men im Bau­tei­l  3 zur Aus­füh­rung und sind dem Gesamt Bau­a­b­lauf ent­spre­chend in folgendem Zeit­fens­ter aus­zu­füh­ren. Bau­teil 3 :                     3.        Quartal 2026 Die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens erfolgt Mitte 2026
Ausführungszeitraum
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. So­fern er­for­der­lich, ist das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher evt­l. er­for­der­li­cher Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, wird vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten vor­ge­nom­men. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Die Be­nut­zung von Be­stands Toi­let­ten in den versch. Ge­bäu­de­tei­len ist un­ter­sag­t. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. Al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen - Mobile Trennwände Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen in die­sem LV. Gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C,  All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung DIN      18355 Tisch­ler­ar­bei­ten DIN      18357 Beschlagarbeiten Für die Aus­füh­rung gel­ten wei­ter­hin sämt­li­che Nor­men, Vor­schrif­ten, Tech­ni­schen Re­gel­wer­ke, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Er­las­se, Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Ma­te­rial- und Sys­tem­her­stel­ler, etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sin­d. An­ge­bot: Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen Leis­tun­gen, Ar­bei­ten und Bau­tei­le ver­ste­hen sich als kom­plet­te Leis­tung aus Lie­fe­rung, Ein­bau und Mon­ta­ge, ein­schließ­lich al­ler An­schlüs­se und Andichtungen an be­ste­hen­de Bau­tei­le. Im Text des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses wird auf selbst­ver­ständ­li­che Be­schrei­bun­gen ver­zich­tet wie: Lie­fe­rung und Mon­ta­ge ....Her­stel­len einschl. Ma­te­ri­al­lie­fe­rung  und Ver­schnitt .......Als kom­plet­te in sich ab­ge­schlos­se­nen Leis­tung ..... Etc., etc. In den tech­ni­schen Vor­be­din­gun­gen auf­ge­führ­te Vor­leis­tun­gen und Ne­ben­ar­bei­ten, die nicht ge­son­dert in Po­si­tio­nen der Leis­tungs­be­schrei­bung ent­hal­ten sind, zur Er­brin­gung der Leis­tun­gen aber er­for­der­lich sind oder ge­for­dert wer­den, sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. So­fern im Leis­tungs­ver­zeich­nis ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­ge­bo­ten wer­den kann, ist die Gleich­wer­tig­keit durch tech­ni­sche Wer­te, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Prüf­zeug­nis­se und Mus­ter nach­zu­wei­sen. Für sämt­li­che sicht­ba­ren Bau­tei­le, Ein­bau­tei­le, Ober­flä­chen etc., sind vor Aus­füh­rung Mus­ter vor­zu­le­gen. Eine Zu­stim­mung zur Aus­füh­rung kann nur durch Be­mus­te­rung beim AG. er­fol­gen. Sämt­li­che er­for­der­li­che Hilfs­kon­struk­tio­nen, Gerä­te, etc. zum Ein­bau der Bau­tei­le an der Bau­stel­le sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­kal­ku­lie­ren. Für Ver­sie­ge­lun­gen sind dauerelastische Dicht­stof­fe zu Ver­wen­den. Aus­füh­rung: Die Veran­ke­run­gen der Ele­men­te am Bau­kör­per sind so aus­zu­füh­ren, dass Be­we­gun­gen des Bau­kör­pers und der Bau­glie­der auf­ge­nom­men wer­den kön­nen, ohne dass dar­aus Be­las­tun­gen über­tra­gen wer­den. Be­fes­ti­gungs­mit­tel wie Schrau­ben und Bol­zen müs­sen aus nicht ros­ten­dem Stahl be­ste­hen. . Wei­ter­hin sind sämt­li­che  Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, Ver­ar­bei­tungs­richt­li­ni­en der Ma­te­rial- Her­stel­ler etc., die auf die be­schrie­be­nen und ge­for­der­ten Leis­tun­gen an­zu­wen­den sind zu be­rück­sich­ti­gen. Ausführungsspezifische Nor­men und Re­gel­wer­ke DIN 18299                            All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201                            To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen, An­for­de­run­gen DIN 18202                            To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 18540                            Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN 55945                            Be­schich­tungs­stof­fe Gü­te­vor­schrif­ten für Farb­be­schich­tun­gen, Tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de Verarbeitungs - und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Revisionsunterlagen: In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten:    - Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­gen    - Do­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­en    - Wartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­gen    - Prüf­pro­to­kol­le so­weit er­for­der­lich    - Ab­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen - Mobile Trennwände
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98.01 Mobile Trenwände zwischen Besprechungsräumen
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