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Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung :
Die ZG - Raiffeisen betreibt im Rheinhafen Kehl, in der
Südstraße 2, ein Logistikzentrum von welchem ca. 80 Bau- und Gartenmärkte in Baden angedient werden.
Das bestehende Logistikzentrum wurde in den 1960-er Jahren erstellt und bedarf einer Modernisierung und Erweiterung.
Dabei werden in 4 Bauabschnitten Gebäude und Gebäudeteile von Bestandsgebäuden abgebrochen und neue Hallen und Hochregallager sowie die Außenanlagen mit Anlieferungshöfen neu gebaut.
Für die jeweils nicht betroffenen Bauabschnitte muss der laufende Betrieb des Logistikzentrums gewährleistet bleiben.
Die Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt über die Südstraße.
Grundflächen:
Bauabschnitt 1: Verpackung / Konsolidierung ca. 1.500 qm
Bauabschnitt 2: Breitganglager ca. 2.530 qm
Bauabschnitt 3: Wareneingang mit Funktionsfl. ca. 740 qm
Mezzanine im OG. ca. 740 qm
Bauabschnitt 4: Schmalganglager ca. 3.150 qm
Bauabschnitt 5: Gefahrstofflager ca. 440 qm
(Die in nachfolgendem LV. Beschriebenen Leistungen kommen in Bauabschnitt 2 + 3 zur Ausführung).
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen :
Sämtliche im Zuge der vorbereitenden Planung bzw. Ausführung erforderlichen Abstimmungen, auch mit den anderen Gewerken, sind in den Einheitspreisen enthalten.
Baubesprechungen werden in Abstimmung mit der Bauleitung Fa. Peter Gross durchgeführt. Der Nachunternehmer hat daran mit einem Verantwortlichen Mitarbeiter teilzunehmen.
Die Baustelle ist mit einem deutschsprachigen Polier oder Bauleiter zu besetzen.
Das Aufstellen, Unterhalten und Abbauen sämtlicher evtl. erforderlicher Materiallager, welche zur Erbringung der AN-Leistung erforderlich sind, wird vom AN auf eigene Kosten vorgenommen.
Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grundstück vorhanden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der Grundrissgestaltung und der zeitlich versetzt auszuführenden Bauabschnitte, die Art und Weise der Materialanlieferung in die einzelnen Stockwerke der jeweiligen Bauteile zu prüfen ist.
Die Baustelleneinrichtung sowie die Vorhaltung ist dem Umfang der Arbeiten entsprechend im Einvernehmen mit der Bauüberwachung vorzunehmen.
Die Kosten für Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Die Benutzung von Bestands Toiletten in den versch. Gebäudeteilen ist untersagt.
Für den Verschluss von Lagerplätzen sowie evtl. beigestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Der Arbeitsbereich ist unverzüglich bei entstehenden Verschmutzungen, spätestens jedoch zum Arbeitsende täglich besenrein zu verlassen.
Die Schuttbeseitigung erfolgt durch den Bieter, bauseitige Schuttmulden werden nicht gestellt. Die Verantwortung und der Aufwand für die Entsorgung ist Sache des Bieters.
Die Arbeiten sind bereichsweise in Abschnitten auszuführen.
Arbeitsunterbrechungen durch Abstimmung und paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig den Untergrund darauf zu überprüfen, ob dieser für die Durchführung seiner Leistung geeignet ist.
Alle in der Vorbemerkungen genannten Lieferungen und Leistungen sind im Einheitspreis enthalten.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörenden Stoffe.
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses verstehen sich für eine fix und fertige Leistung einschl. Aller Nebenarbeiten und
Nebenkosten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB/ C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV ) in der jeweils gültigen Fassung
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Maler - und Lackierarbeiten
DIN 18 366 Tapezierarbeiten
Sowie alle darin benannten Normen, Vorschriften und technischen Regelwerke.
Weiterhin sind sämtliche Ausführungsbestimmungen, Verarbeitungsrichtlinien der Material- Hersteller etc., die auf die beschriebenen und geforderten Leistungen anzuwenden sind zu berücksichtigen.
Ausführungsspezifische Normen und Regelwerke
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Prüfungen, Anforderungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18540 Abdichtung mit Fugendichtmassen
DIN 55945 Beschichtungsstoffe
Gütevorschriften für Spachtelarbeiten , Technische Vorschriften der Fachverbände Verarbeitungs- und Ausführungsrichtlinien der
Hersteller
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen, Arbeiten und Bauteile verstehen sich als komplette Leistung aus Lieferung und Einbau.
In den Technischen Vorbedingungen aufgeführte Vorleistungen und Nebenarbeiten, die nicht gesondert in Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten sind, zur Erbringung der Leistungen aber erforderlich sind oder gefordert werden, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Sofern im Leistungsverzeichnis ein gleichwertiges Fabrikat angeboten werden kann, ist die Gleichwertigkeit durch technische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster
Nachzuweisen.
Sämtliche Bauteile wie Fensterelemente, Geländer, Türen, WC-Objekte etc., die durch die Arbeiten verschmutzt werden können, sind vor Ausführung dauerhaft durch geeignete Abdeckungen bzw. Abklebungen zu schützen die nach Beendigung der Leistungen beschädigungs- und rückstandsfrei zu entfernen sind.
Der Auftragnehmer hat die zu bearbeitenden Untergründe vor Ausführung auf auf ihre Eignung in Bezug auf die vorgesehene Behandlung eigenverantwortlich zu überprüfen. Eventuelle Bedenken sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich vor Ausführung
Mitzuteilen.
Für die zur Ausführung vorgesehenen Aufträge sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die frei von Umwelt- und gesundheits gefährdenden Stoffen sind.
Bei allen Behandlungsschritten müssen alle Stoffe von einem
Hersteller stammen.
Die erforderliche Grundbeschichtung ( z.B. Tiefengrund ) für die zu behandelnden Flächen sind in den jeweiligen Positionen einzurechnen.
Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc. sind vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind.
Das Ausgießen von Restmaterialien in WCs, Waschbecken, Ausgüssen, Bodenabläufen oder sonstige Entwässerungsgegenstände der Gebäudeentwässerung ist strikt untersagt.
Die Vorschriften über Sondermüll bei der Entsorgung der Materialien sind einzuhalten.
Die zu behandelnden Oberflächen sind so vorzubereiten, dass ein sauberer, trockener, fester und haftfähiger Untergrund entsteht, frei von losen Teilen und trennend wirkenden Substanzen.
Verpackungsmaterialien sind umgehend zu entsorgen.
Gerüste:
In die Einheitspreise sind abweichend zur VOB sämtliche erforderliche Gerüste und Leitern für die Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe 3,50 m und in den Treppenhäusern von bis zu 7,00 m, einzukalkulieren.
Revisionsunterlagen:
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Dokumentation der verwendeten Materialien
- Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen
- Abnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Für die ausgeschriebenen Leistungen gilt vollinhaltlich die VOB Teil C
(ATV) in der aktuellen Fassung
Für diese Ausschreibung Innenputzarbeiten wird auf die folgenden
Normen ausdrücklich hingewiesen:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen
DIN 4103-1 Nicht tragende innere Trennwände - Teil 1: Anforderungen
und Nachweise
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18168 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken
DIN 18180 Gipsplatten - Arten und Anforderungen
DIN 18182 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten
DIN 18202 Maßtoleranzen im Hochbau
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu
Ihrem Brandverhalten
Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen und Gesetzen der Behörden, dem anerkannten Regeln der Technik sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen.
Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung, insbesondere:
LBO - Landesbauordnung Baden-Württemberg
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
Sowie die Zug- und Verwaltungsvorschriften (VwV), u.a.:
TA Luft _ Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
TA Lärm _Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die
berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sind zu beachten, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten.
Für die Ausführung der beschriebenen Leistungen gelten alle zur normgerechten Ausführung (gemäß dem aktuellen Stand der Technik) geltenden Normen, Richtlinien, Verordnungen etc. in der jeweils aktuellen Fassung.
Vorleistungen und Baufreiheit
Alle Maße sind vom Unternehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Ist der Auftragnehmer zur Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen.
Arbeitsabschnitte
Die Ausführung der Leistungen in allen erforderlichen Arbeitsetappen, gemäß den sich einstellenden Erfordernissen des Bauablaufes bzw. nach Angabe der Bauleitung, ist in die EP einzukalkulieren. Die Reihenfolge der Arbeitsabschnitte und der Arbeitsschritte sind mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Einzelne Arbeitsschritte dürfen je Arbeitsabschnitt erst nach mangelfreier Ausführung des vorigen Arbeitsschrittes und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen. Die Bauleitung ist jeweils zwei Arbeitstage vor Beginn jedes Arbeitsabschnittes zu informieren.
Die gleiche Frist gilt für die Vereinbarung von Begehungen.
Begehungen gelten nicht als Teilabnahmen.
Die jeweiligen Herstellerangaben für die Verarbeitung, Lagerung und Montage der jeweiligen Materialien bzw. Stoffe sind zwingend einzuhalten. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Herstellung von evtl. erforderlichen Dehnfugen, diese sind in Abstimmung mit dem AG anzulegen.
Inbegriffen ist ein evtl. Mehraufwand für die Herstellung von Leibungen.
Ecken sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen.
Sonstiges:
Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass bereits eingebaute Teile anderer Gewerke sowie Teile der Bestandsbauten weder beschmutzt noch sonst wie beschädigt werden.
Notfalls sind diese Teile durch geeignete Mittel ausreichend zu schützen. Anschlussstellen jeder Art müssen abgeklebt werden.
Der Auftragnehmer schützt seine eigenen Leistungen selbst gegen Beschädigungen jeglicher Art.
Einheitspreise
Mit den Einheitspreisen sind alle für die beschriebene Leistung erforder liche Maßnahmen abgegolten, insbesondere
Alle Nebenleistungen gemäß VOB/CHerstellung, Lieferung und Montage der angebotenen ProdukteMaterial- und Gerätevorhaltekosten, sowie die Kosten für Betriebsstoffe, Transporte, Gebühren usw. die mit der Organisation und dem Ablauf der Baustelle zusammenhängen.Kosten für Entsorgung von Verpackungsmaterial einschl. Deponiekosten Transport auf der gesamten Baustelle, Zwischentransport und -lagerung sowie AbtransportProjektierung sowie Gemeinkosten für Logistik etc.Einhaltung der Maßtoleranzen nach DIN 18202Alle Befestigungs- und VerbindungsmittelAlle erforderlichen Gerüste zur Durchführung der angebotenen Leistungen, innerhalb der Gebäude. Alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
23 Innenputz- / Spachtelarbeiten
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Innenputz- / Spachtelarbeiten
Hinweise Bauteil 1 - 3 Die wände werden von OK RFB bis UK Decke im EG und bis UK Dachkonstruktion im OG gestellt.
Zwischen Betonsohle/Rohdecke und Grundprofil ist eine Trennlage als Korrosionsschutz vorzusehen.
Befestigungen nicht rostend.
An Unterzüge sorgfältig anarbeiten und andichten.
Abgeh. Decken werden zwischen den Wänden ausgeführt. Im Anschluss an die Rohdecken und Massivwände sind Dichtungsbänder einzulegen.
An den Stößen Armierungsstreifen einlegen und glatt einspachteln. Kreuzfugen sind unzulässig.
Fall erforderlich sind gleitende Deckenanschlüsse auszubilden.
Das Herstellen von Aussparungen für Kabeltrassen, Kabelkanäle sowie die Abdichtung dieser Aussparungen ist einzurechnen. Die Abdichtung hat so zu erfolgen, dass die Anforderungen des Brandschutzes und die vorgegebenen Schalldämmwerte im eingebauten Zustand gewährleistet sind.
Türzargen sind in den Ständerwänden einwandfrei zu befestigen.
Die geforderten Schalldämmwerte sind ggf's durch Messungen eines neutralen Gutachters für fertig eingebaute Bauteile nachzuweisen .
Hinweise Bauteil 1 - 3
23.01 Innenputz-/ Spachtelarbeiten Bauteil 2
23.01
Innenputz-/ Spachtelarbeiten Bauteil 2
23.02 Innenputz-/ Spachtelarbeiten Bauteil 3
23.02
Innenputz-/ Spachtelarbeiten Bauteil 3