Estricharbeiten
Raiffeisen Logistik Kehl
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Allgemeine Baubeschreibung Bau­be­schrei­bung : Die ZG - Raiffeisen be­treibt im Rheinhafen Kehl, in der Süd­stra­ße 2,  ein Logistikzentrum von wel­chem  ca. 80 Bau- und Gar­ten­märk­te in Ba­den an­ge­dient wer­den. Das be­ste­hen­de Logistikzentrum wur­de in den 1960-er Jah­ren er­stellt und be­darf ei­ner Mo­der­ni­sie­rung und Er­wei­te­rung. Da­bei wer­den in 4 Bau­ab­schnit­ten Ge­bäu­de und Ge­bäu­de­tei­le von Be­stands­ge­bäu­den ab­ge­bro­chen und neue Hal­len und Hochregallager so­wie die Au­ßen­an­la­gen mit Anlieferungshöfen neu ge­baut. Für die je­weils nicht be­trof­fe­nen Bau­ab­schnit­te muss der lau­fen­de Be­trieb des Logistikzentrums ge­währ­leis­tet blei­ben. Die Zu­fahrt zum Be­triebs­ge­län­de er­folgt über die Süd­stra­ße. Grund­flä­chen: Bau­ab­schnitt 1: Ver­pa­ckung / Kon­so­li­die­rung                                       ca. 1.500 qm Bau­ab­schnitt 2: Breitganglager                                                                     ca. 2.530 qm Bau­ab­schnitt 3: Wa­ren­ein­gang mit Funktionsfl.ca. 740 qm Mez­za­ni­ne im OG.                                                                                        ca. 740 qm Bau­ab­schnitt 4: Schmalganglager                                                                 ca. 3.150 qm Bau­ab­schnitt 5: Gefahrstofflager                                                                   ca. 440 qm (Die in nach­fol­gen­dem LV. Be­schrie­be­nen Leis­tun­gen kom­men in Bau­ab­schnitt 2  +  3  + 4 zur Aus­füh­rung).
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Die Estricharbeiten kom­men in den Bau­tei­len 3 + 4 zur Aus­füh­rung und sind dem Bau­a­b­lauf ent­spre­chend in ver­schie­de­nen Zeit­fens­tern aus­zu­füh­ren. Bau­teil 3:    August 2027 Bau­teil 4:     April  - Mai 2027   (Industrieestrich)
Ausführungszeitraum
Allgemeine Vorbemerkungen All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kun­gen : Sämt­li­che im Zuge der vor­be­rei­ten­den Pla­nung bzw. Aus­füh­rung er­for­der­li­chen Ab­stim­mun­gen, auch mit den an­de­ren Ge­wer­ken, sind in den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten. Baubesprechungen wer­den in Ab­stim­mung mit der Bau­lei­tung Fir­ma Pe­ter Gross durch­ge­führ­t. Der Nachunternehmer hat dar­an mit ei­nem Verant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter teil­zu­neh­men. Die Bau­stel­le ist mit ei­nem deutsch­spra­chi­gen Po­lier oder Bau­lei­ter zu be­set­zen. Das Auf­stel­len, Un­ter­hal­ten und Ab­bau­en sämt­li­cher evt­l. er­for­der­li­cher Ma­te­ri­al­la­ger, wel­che zur Er­brin­gung der AN-Leis­tung er­for­der­lich sind, wird vom AN auf ei­ge­ne Kos­ten vor­ge­nom­men. Eine Bauwasserzapfstelle ist auf dem Grund­stück vor­han­den. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auf Grund der Grundrissgestal-tung und der zeit­lich ver­setzt aus­zu­füh­ren­den Bau­ab­schnit­te, die Art und Wei­se der Materialanlieferung in die ein­zel­nen Stock­wer­ke der je­wei­li­gen Bau­tei­le zu prü­fen ist. Die Bau­stel­len­ein­rich­tung so­wie die Vor­hal­tung ist dem Um­fang der Ar­bei­ten ent­spre­chend im Ein­ver­neh­men mit der Bau­über­wa­chung vor­zu­neh­men. Die Kos­ten für Mit­be­nut­zung sa­ni­tär­er An­la­gen sind in die Prei­se ein­zu­rech­nen. Die Be­nut­zung von Be­stands Toi­let­ten in den versch. Ge­bäu­de­tei­len ist un­ter­sag­t. Für den Ver­schluss von La­ger­plät­zen so­wie evt­l. bei­ge­stell­ter Räu­me hat der Auf­trag­neh­mer selbst zu sor­gen. Der Ar­beits­be­reich ist un­ver­züg­lich bei ent­ste­hen­den Ver­schmut­zun­gen, spä­tes­tens je­doch zum Ar­beitsen­de täg­lich be­sen­rein zu ver­las­sen. Die Schuttbeseitigung er­folgt durch den Bie­ter, bauseitige  Schuttmulden wer­den nicht ge­stell­t. Die Verant­wor­tung und der Auf­wand für die Ent­sor­gung ist Sa­che des Bie­ter­s. Die Ar­bei­ten sind bereichsweise in Ab­schnit­ten aus­zu­füh­ren. Ar­beits­un­ter­bre­chun­gen durch Ab­stim­mung und par­al­le­les Ar­bei­ten mit an­de­ren Ge­wer­ken wer­den nicht ge­son­dert ver­gü­tet. Der Auf­trag­neh­mer hat recht­zei­tig den Un­ter­grund dar­auf zu über­prü­fen, ob die­ser für die Durch­füh­rung sei­ner Leis­tung ge­eig­net ist. Alle in der Vor­be­mer­kun­gen ge­nann­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sind im Ein­heits­preis ent­hal­ten. Alle Leis­tun­gen um­fas­sen auch die Lie­fe­rung der da­zu­ge­hö­ren­den Stof­fe. Die Po­si­tio­nen des Leis­tungs­ver­zeich­nis­ses ver­ste­hen sich für eine fix und fer­ti­ge Leis­tung einschl. Al­ler Ne­ben­ar­bei­ten und Ne­ben­kos­ten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Für die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen gel­ten die Be­stim­mun­gen der VOB/ C All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bau­leis­tun­gen ( ATV ) in der je­weils gül­ti­gen Fas­sung DIN  18 353 -  Estricharbeiten DIN  18 560 - Estricharbeiten DIN  13 813 - Estrichmörtel, Estrichmassen, Estri­che So­wie alle dar­in be­nann­ten Nor­men, Vor­schrif­ten und tech­ni­schen Re­gel­wer­ke. Gü­te­vor­schrif­ten für Spachtelarbeiten , Tech­ni­sche Vor­schrif­ten der Fach­ver­bän­de Verarbeitungs- und Aus­füh­rungs­richt­li­ni­en der Her­stel­ler Die im Leis­tungs­ver­zeich­nis be­schrie­be­nen Leis­tun­gen, Ar­bei­ten und Bau­tei­le ver­ste­hen sich als kom­plet­te Leis­tung aus Lie­fe­rung und Ein­bau. In den Tech­ni­schen Vor­be­din­gun­gen auf­ge­führ­te Vor­leis­tun­gen und Ne­ben­ar­bei­ten, die nicht ge­son­dert in Po­si­tio­nen der Leis­tungs­be­schrei­bung ent­hal­ten sind, zur Er­brin­gung der Leis­tun­gen aber er­for­der­lich sind oder ge­for­dert wer­den, sind in den An­ge­bots­preis ein­zu­kal­ku­lie­ren. So­fern im Leis­tungs­ver­zeich­nis ein gleich­wer­ti­ges Fa­bri­kat an­ge­bo­ten wer­den kann, ist die Gleich­wer­tig­keit durch tech­ni­sche Wer­te, Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Prüf­zeug­nis­se und Mus­ter Nach­zu­wei­sen. Sämt­li­che Bau­tei­le wie Wän­de,  Fens­te­r­ele­men­te, Ge­län­der, Tü­ren, WC- Ob­jek­te etc., die durch die Ar­bei­ten ver­schmutzt wer­den kön­nen, sind vor Aus­füh­rung dau­er­haft durch ge­eig­ne­te Ab­de­ckun­gen bzw. Abklebungen zu schüt­zen die nach Been­di­gung der Leis­tun­gen beschädigungs- und rück­stands­frei zu ent­fer­nen sin­d. Der Auf­trag­neh­mer hat die zu be­ar­bei­ten­den Un­ter­grün­de vor Aus­füh­rung auf auf ihre Eig­nung in Be­zug auf die vor­ge­se­he­ne Be­hand­lung  ei­gen­ver­ant­wort­lich zu über­prü­fen. Even­tu­el­le Be­den­ken sind der Bau­lei­tung recht­zei­tig schrift­lich vor Aus­füh­rung Mit­zu­tei­len. Für die zur Aus­füh­rung vor­ge­se­he­nen Auf­trä­ge sind aus­schließ­lich Ma­te­ria­li­en zu ver­wen­den, die frei von Um­welt- und Gesundheits ge­fähr­den­den Stof­fen sin­d. Bei al­len Be­hand­lungs­schrit­ten  müs­sen alle Stof­fe von ei­nem Her­stel­ler stam­men. Sämt­li­che De­tail­punk­te, An­schlüs­se, Ab­schlüs­se, etc. sind vor Mon­ta­ge­be­ginn mit der Bau­lei­tung zu klä­ren, wenn sie nicht im Leistungstext zwei­fels­frei be­schrie­ben sin­d. Die Vor­schrif­ten über Son­der­müll bei der Ent­sor­gung der Ma­te­ria­li­en sind ein­zu­hal­ten. Die zu be­han­deln­den Ober­flä­chen sind so vor­zu­be­rei­ten, dass ein sau­be­rer, tro­ckener, fes­ter und haft­fä­hi­ger Un­ter­grund ent­steht, frei von lo­sen Tei­len und tren­nend wir­ken­den Sub­stan­zen. Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­li­en sind um­ge­hend zu ent­sor­gen. Revisionsunterlagen: In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: Prüf­zeug­nis­se und Zu­las­sun­genDo­ku­men­ta­ti­on der ver­wen­de­ten Ma­te­ria­li­enWartungs-, Bedienungs- und Pfle­gean­wei­sun­genAb­nah­me­be­schei­ni­gun­gen Die Revisionsunterlagen sind auf Da­ten­trä­ger als PDF und DWG (DXF) ge­ord­net zu über­ge­ben.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zu­sätz­li­che tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen  (ZTV) Für die aus­ge­schrie­be­nen Leis­tun­gen gilt voll­in­halt­lich die VOB Teil C (ATV) in der ak­tu­el­len Fas­sung Für die­se Aus­schrei­bung Estricharbeiten wird auf die fol­gen­den Nor­men aus­drück­lich hin­ge­wie­sen: DIN 18299         All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­ar­bei­ten je­der Art DIN 18201        To­le­ran­zen im Bau­we­sen, Be­grif­fe, Prü­fun­gen,                      An­for­de­run­gen DIN 18202        To­le­ran­zen im Hoch­bau, Bau­wer­ke DIN 1055-3      Lastannahmen DIN   4102       Brand­schutz im Hoch­bau DIN   4108       Wär­me­schutz im Hoch­bau DIN   4109       Schall­schutz im Hoch­bau DIN 18195        Bau­werksab­dich­tun­gen DIN 18 336       Ab­dich­tungs­ar­bei­ten DIN 18560/1     Estri­che im Bau­we­sen, Be­grif­fe, An­for­de­run­gen,                     Prü­fun­gen DIN 18560/2     Estri­che im Bau­we­sen, Heizestriche auf                                        Dämmschicht DIN 18560/3     Estri­che im Bau­we­sen, Verbundestriche DIN 18560/4     Estri­che im Bau­we­sen, Estri­che auf Trenn­schicht DIN 18560/7     Estri­che im Bau­we­sen, Hochbeanspruchte Estri­che DIN 18195        Bau­werksab­dich­tun­gen DIN 52131        Bi­tu­men - Schweiß­bah­nen DIN 18540        Ab­dich­tung mit Fugendichtmassen DIN EN 13162  Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de, Mineralwolle DIN EN 13163  Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de, exp. Po­lysty­rol DIN EN 13164  Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de, extr.Po­lysty­rol DIN EN 13165  Wärmedämmstoffe für Ge­bäu­de, Po­lyu­rethan-                                        Hart­schaum DIN EN 13318  Estrichmörtel und Estri­che DIN EN 13813  Estrichmörtel, Estrichmassen, Estri­che DIN EN 13501  Klas­si­fi­zie­rung von Bau­pro­duk­ten und Bau­ar­ten zu                                        Ihrem Brand­ver­hal­ten Die Aus­füh­rung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen hat in Über­ein­stim­mung mit den all­ge­mei­nen Ver­trags­be­din­gun­gen (VOB), den DIN-Nor­men, den Fach­re­geln der Ver­bän­de, den Ver­ord­nun­gen und Ge­set­zen der Be­hör­den, dem an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik so­wie den Hin­wei­sen der Werkstofflieferanten zu er­fol­gen. Sie gel­ten voll­in­halt­lich als Er­gän­zung der Leis­tungs­be­schrei­bung, ins­be­son­de­re: LBO-Landesbauordnung Ba­den-Würt­tem­berg                        BImSchG Bun­de­sim­mis­si­ons­schutz­ge­setz                        So­wie die Zug. Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten (VwV), u.a.: TA Luft _ Tech­ni­sche An­lei­tung zur Rein­hal­tung der LuftTA Lärm _Tech­ni­sche An­lei­tung zum Schutz ge­gen Lärm Die ent­spre­chen­den berufsgenossenschaftlichen Vor­schrif­ten so­wie die berufsgenossenschaftlichen Re­geln für Si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz bei der Ar­beit sind zu be­ach­ten, ins­be­son­de­re die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten für Bau­ar­bei­ten. Für die Aus­füh­rung der be­schrie­be­nen Leis­tun­gen gel­ten alle zur norm­ge­rech­ten Aus­füh­rung (ge­mäß dem ak­tu­el­len Stand der Tech­nik) gel­ten­den Nor­men, Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen etc. in der je­weils ak­tu­el­len Fas­sung. Vor­leis­tun­gen und Bauf­rei­heit Alle Maße sind vom Un­ter­neh­mer ei­gen­ver­ant­wort­lich am Bau zu neh­men. Ar­beits­ab­schnit­te Die Aus­füh­rung der Leis­tun­gen in al­len er­for­der­li­chen Ar­beitse­tap­pen, ge­mäß den sich ein­stel­len­den Er­for­der­nis­sen des Bau­a­b­lau­fes bzw. nach An­ga­be der Bau­lei­tung, ist in die EP ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die Rei­hen­fol­ge der Ar­beits­ab­schnit­te und der Ar­beits­schrit­te sind mit der Bau­lei­tung zu ver­ein­ba­ren. Ein­zel­ne Ar­beits­schrit­te dür­fen je Ar­beits­ab­schnitt erst nach man­gel­frei­er Aus­füh­rung des vo­ri­gen Ar­beits­schrit­tes und Freigabe durch die Bau­lei­tung er­fol­gen. Die Bau­lei­tung ist je­weils zwei Ar­beits­ta­ge vor Be­ginn je­des Ar­beits­ab­schnit­tes zu in­for­mie­ren. Die glei­che Frist gilt für die Ver­ein­ba­rung von Be­ge­hun­gen. Be­ge­hun­gen gel­ten nicht als Teil­ab­nah­men. Die je­wei­li­gen Her­stel­ler­an­ga­ben für die Ver­ar­bei­tung, La­ge­rung und Mon­ta­ge der je­wei­li­gen Ma­te­ria­li­en bzw. Stof­fe sind zwin­gend ein­zu­hal­ten. Die Kos­ten da­für sind in die Ein­heits­prei­se ein­zu­rech­nen. Die Her­stel­lung von evt­l. er­for­der­li­chen Dehnfugen, die­se sind in Ab­stim­mung mit dem AG an­zu­le­gen. Sons­ti­ges: Bei al­len Ar­bei­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass be­reits ein­ge­bau­te Tei­le an­de­rer Ge­wer­ke so­wie Tei­le der Bestandsbauten we­der be­schmutzt noch sonst wie be­schä­digt wer­den. Not­falls sind die­se Tei­le durch ge­eig­ne­te Mit­tel aus­rei­chend zu schüt­zen. An­schluss­stel­len je­der Art müs­sen ab­ge­klebt wer­den. Der Auf­trag­neh­mer schützt sei­ne ei­ge­nen Leis­tun­gen selbst ge­gen Be­schä­di­gun­gen jeg­li­cher Art. Ein­heits­prei­se Mit den Ein­heits­prei­sen sind alle für die be­schrie­be­ne Leis­tung er­for­der li­che Maß­nah­men ab­ge­gol­ten, ins­be­son­de­re Alle Ne­ben­leis­tun­gen ge­mäß VOB/CHer­stel­lung, Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der an­ge­bo­te­nen Pro­duk­teMa­te­rial- und Gerätevorhaltekosten, so­wie die Kos­ten für Be­triebss­tof­fe, Trans­por­te, Ge­büh­ren usw. die mit der Or­ga­ni­sa­ti­on und dem Ablauf der Bau­stel­le zu­sam­men­hän­gen.Kos­ten für Ent­sor­gung von Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al einschl. Deponiekosten Trans­port auf der ge­sam­ten Bau­stel­le, Zwischentransport und -lagerung  so­wie Ab­trans­portPro­jek­tie­rung so­wie Ge­mein­kos­ten für Lo­gis­tik etc.Ein­hal­tung der Maßtoleranzen nach DIN 18202Alle Befestigungs- und Ver­bin­dungs­mit­telAlle sons­ti­gen Kos­ten, die der Auf­trag­neh­mer zur ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung der Bau­auf­ga­be zu er­brin­gen hat.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
25 Estricharbeiten
25
Estricharbeiten
25.02 Estricharbeiten im BT. 3
25.02
Estricharbeiten im BT. 3
25.03 Industriestrich im BT. 4, EG.
25.03
Industriestrich im BT. 4, EG.