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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
12 Elektroinstallationen
12
Elektroinstallationen
1. Allgemeines
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen
Angaben gelten für die
betriebsfertige Errichtung der Anlagen.
Den Leistungen liegen zugrunde:
- Die anerkannten Regeln der Technik und
die
Ausrüstungsbestimmungen der DIN-Normen,
insbesondere die
VDE - Bestimmungen gem. VDE 0022 und die
DIN 18382, VOB Teil C
- Die Technischen Anschlussbestimmungen
(TAB) des
Verteilnetzbetreibers (VNB)
- Die behördlichen und gesetzlichen
Vorschriften und
Auflagen
2. Planunterlagen
Dem Auftragnehmer werden die Pläne des
Ingenieurbüros in
zweifacher Ausfertigung zur Verfügung
gestellt. Dabei handelt es sich um:
- Ausführungspläne
- Übersichtspläne
- Prinzipschaltpläne für Schaltanlagen und
Verteiler
- Datenträger mit o. g. Unterlagen zur
Weiterbearbeitung
Vom Auftragnehmer sind folgende Unterlagen im
Laufe des
Baufortschrittes zu erstellen. Dabei
handelt es sich um:
- Ergänzung der oben genannten Pläne in
Bezug auf die
angebotene Anlagentechnik und
Fortschreibung bei Änderungen während
der Bauzeit.
- Anfertigen von Werkstattplänen für die
Schaltanlagen,
Verteilungen und Steuertafeln bestehend
aus Aufbau- und Ansichtszeichnungen,
Stromlaufplänen mit
Kabeltypen und Sicherungsdimensionierung
- Klemmenanschlusspläne für alle
Klemmleisten
- Abstimmung der Trassen mit den anderen
am Bau beteiligten
Gewerken
Vorstehende Unterlagen sind in Abstimmung mit
dem
Bauzeitenplan rechtzeitig zu erstellen und
2-fach zur Genehmigung vorzulegen. Die Kosten
hierfür sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die freigegebenen Pläne entbinden den
Auftragnehmer nicht von
seiner Gewährleistungspflicht.
3. Bestandsunterlagen
Vom Auftragnehmer sind die Bestandsunterlagen
entsprechend der
fertiggestellten Anlage zu erstellen.
Die Unterlagen sind in 3-facher Fertigung in
Ordnern geheftet
und nach Anlageabschnitten mit
beschrifteten Registern geordnet einschl.
Inhalts- und
Planverzeichnis bei der Abnahme zu
übergeben.
Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen 1-fach
auf CD im
Ursprungs-Datenformat (dwg bzw. dxf, doc, xls
u.s.w.) und als pdf-Dateien zu übergeben.
Die Kosten für die Erstellung der
Bestandsunterlagen sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren
sofern nicht eine separate Position hierfür
ausgewiesen ist.
Inhalt der Bestandsunterlagen:
- Pläne entsprechend Punkt 2 als
Farbplotts im Original-
Zeichnungsmaßstab ohne handschriftliche
Eintragungen mit ergänzter
Errichteradresse und Vermerk
"Revisionsplan"
- Klartextverzeichnisse für Verteiler
- Gerätelisten mit Angabe der eingebauten
Fabrikate und
Typen
- Bedienungsanleitungen, Montageanleitunge
und
Wartungsanweisungen für die Anlagenteile
und
Geräte
- Errichterbescheinigung entsprechend
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische
Anlagen und
Betriebsmittel", BGV A3 § 5
- Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100 Teil 600
mit
Dokumentation sämtlicher Prüfungen und
Messungen samt Messwerten unter
Verwendung eines Standard
- Prüfprotokolls (z. B. vom ZVEH)
- Prüfprotokoll mit Dokumentation der
Messung des
Schutzleiterstroms am zentralen
Erdungspunkt
im Beisein des Fachingenieurs.
- Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen
- Abnahmeprotokolle
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind nur
dann erforderlich,
sofern die dazugehörigen Leistungen im LVZ
enthalten sind:
- Inbetriebnahmeprotokolle der
sicherheitstechnischen
Einrichtungen
- Messprotokolle der Datenleitungen /
Aufbauzeichnung der
Datenschränke
- Messprotokolle der Antennenanlage
- Prüfzeugnisse und
Übereinstimmungserklärungen von
Brandschottungen und Funktionserhalts-
Kabelanlagen
- Programmierung von Lichtrufanlagen und
sonstiger
Bussysteme auf Datenträger
4. Ausführung
Vor Beginn der Arbeiten sind vom
Auftragnehmer die Unterlagen
zu prüfen und evtl. Unklarheiten mit
dem Fachingenieur bzw. mit der Bauleitung zu
klären.
Die im LVZ aufgeführten Massen und Maße sind
vor der
Bestellung vom Auftragnehmer zu überprüfen.
Für im LVZ nicht enthaltene Materialen sind
Nachtragsangebote
auf der Basis des Hauptangebotes
einzureichen, in die Kalkulation ist Einsicht
zu gewähren.
Nach Anforderung durch die Bauleitung sind
Bauteile (z. B.
Installationsgeräte, Leuchten) als Muster
leihweise und kostenlos zur Verfügung zu
stellen.
Über die Transport- und Montageverhältnisse
hat sich der
Auftragnehmer vor Ort zu informieren und
die Maße bei der Werkplanung von
Schaltanlagen und
Verteilungen zu berücksichtigen.
Die Ausführung der Anlagen muss durch einen
Montageleiter des
Auftragnehmers ständig überwacht
werden. Er ist gleichzeitig Fachbauleiter im
Sinne der LBO.
Zu seinen Aufgaben gehören u. a.:
- Überwachung auf Einhaltung der
Unfallverhütungs- und
sonstigen behördlichen Vorschriften für
seinen Bereich
- Koordinierung der Planungsleistungen des
Auftragnehmers
und Montageinsatz entsprechend
Bauzeitenplan
- Mitwirken bei Turnusbesprechungen auf
der Baustelle und
Koordinierung mit den anderen
beteiligten Gewerken
- Mitwirken bei den Vor- und
Schlussabnahmen
Für die gesamte Bauzeit ist ein erfahrener
Obermonteur
einzusetzen.
Hinweise für die Ausführung am Bau
Vor Beginn der Arbeiten ist der Bauleitung
der vorgesehene
Obermonteur schriftlich zu benennen.
Er muss während der Ausführung der Arbeiten
dauernd auf der
Baustelle sein.
Ein Wechsel des bauleitenden Monteurs ist nur
bei Vorliegen
von triftigen Gründen im Einvernehmen mit der
Bauleitung möglich.
In den Einheitspreisen enthalten sind
erforderliche Hebezeuge
und Gerüste (auch über 2 m Höhe)
sowie die komplette Baustelleneinrichtung und
alle sonstigen
Einrichtungen, die für die
ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag
gegebenen
Leistungen notwendig sind, sofern nichts
anderes ausdrücklich festgelegt ist.
Das Aufmaß ist exakt entsprechend den
Vorgaben des
Ingenieurbüros aufzustellen.
5. Einweisung des Bedienungspersonals
Mit der Inbetriebnahme der Anlage ist das
Bedienungspersonal
des Auftraggebers in die Funktion
und Bedienung der Anlage ausführlich
einzuweisen. Diese
Einweisung hat ggf. - je nach
Schwierigkeitsgrad der Anlage - 2 x zu
erfolgen. Es muss
hierbei davon ausgegangen werden, dass
das Bedienungspersonal des Auftraggebers
keine
elektrotechnischen Fachkenntnisse besitzt.
Die Kosten für die
Einweisungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen sofern nicht eine
separate Position hierfür ausgewiesen ist.
6. Abnahme der Anlagen
Die Abnahme der Anlage hat förmlich zu
erfolgen. § 12 Ziffer 5
Absatz 1 und 2 VOB/B sind ausgeschlossen. Die
Anlage gilt als
abgenommen, wenn die nachfolgenden
Bedingungen erfüllt sind:
- Die Inbetriebnahme erfolgt ist und die
Einweisung des
Auftraggebers abgeschlossen ist
- Alle erforderlichen Abnahmen durch
zugelassene
Sachverständige und Behörden
abgeschlossen sind
- Die geforderten Bestandsunterlagen
vorliegen
- Die Gesamtheit der vertraglichen
Lieferungen und
Leistungen erbracht ist
An allen Abnahmen haben der Bauleiter und der
Obermonteur
teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anlagen gelten erst dann als abgenommen,
wenn alle
Mängel beseitigt sind.
Muss die Abnahme aus Gründen wiederholt
werden, welche der
Auftragnehmer zu vertreten hat, so
trägt dieser die dem Auftraggeber
entstehenden Mehrkosten.
7. Elt.-Installation MSR-Technik für
Heizungs-, Sanitär- und
Lüftungsanlagen
Die Lieferung und Montage der Verteilungen,
Schalteinrichtungen und Steuergeräte für die
Heizungs-,
Sanitär- und Lüftungsanlagen erfolgt durch
die entsprechenden
Fachfirmen.
Der Elektroauftragnehmer liefert und verlegt
sämtliche
Leitungen und Kabel zwischen den
Verteilungen und den Feldgeräten nach den
genehmigten
Übersichtsschaltplänen, die ihm durch die
entsprechenden Fachfirmen zur Verfügung
gestellt werden. Vom
Elektroauftragnehmer sind die
Leitungen nach vorstehenden Unterlagen zu
beschriften und an
Verteiler und Geräte so
heranzuführen, dass beim MSR-Gewerk keine
weiteren
Befestigungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Herstellung der Geräte und
Schaltschrankanschlüsse erfolgt
bauseits, einschließlich Abmanteln
und Einführen der Leitungen mit
Abfallentsorgung.
Der Anschluss der Einspeisung der
MSR-Schaltschränke erfolgt
durch das Elektrogewerk.
1. Allgemeines
12. 1 DEMONTAGE
12. 1
DEMONTAGE
12. 2 HAUPTKABEL UND ZUBEHÖR
12. 2
HAUPTKABEL UND ZUBEHÖR
12. 3 VERTEILUNGEN
12. 3
VERTEILUNGEN
12. 4 KABELWEGE
12. 4
KABELWEGE
12. 5 KABEL UND LEITUNGEN
12. 5
KABEL UND LEITUNGEN
12. 6 BRANDSCHOTTUNGEN
12. 6
BRANDSCHOTTUNGEN
12. 7 INSTALLATIONSGERÄTE UND ANSCHLÜSSE
12. 7
INSTALLATIONSGERÄTE UND ANSCHLÜSSE
12. 8 KNX KOMPONENTEN
12. 8
KNX KOMPONENTEN
12. 9 INNENBELEUCHTUNG
12. 9
INNENBELEUCHTUNG
12.10 SICHERHEITSBELEUCHTUNG
12.10
SICHERHEITSBELEUCHTUNG
12.11 RAUCH-/ WÄRMEABZUGSANLAGE
12.11
RAUCH-/ WÄRMEABZUGSANLAGE
12.12 PERSONENRUFANLAGE
12.12
PERSONENRUFANLAGE
12.13 BRANDMELDEANLAGE
12.13
BRANDMELDEANLAGE
12.14 KOMMUNIKATIONSNETZE
12.14
KOMMUNIKATIONSNETZE
12.15 KLINGEL-, TÜRSPRECH- UND TÜRÖFFNERANLAGE
12.15
KLINGEL-, TÜRSPRECH- UND TÜRÖFFNERANLAGE
12.16 BAUSTROM UND BAUBELEUCHTUNG
12.16
BAUSTROM UND BAUBELEUCHTUNG
12.17 STUNDENLOHNARBEITEN UND TÜV-ABNAHME
12.17
STUNDENLOHNARBEITEN UND TÜV-ABNAHME